CH464006A - Vorrichtung zum Abgeben und Aufbringen von Klebeband auf eine Oberfläche - Google Patents
Vorrichtung zum Abgeben und Aufbringen von Klebeband auf eine OberflächeInfo
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Description
Vorrichtung zum Abgeben und Aufbringen von Klebeband auf eine Oberfläche Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung. zum Abgeben und Aufbringen eines Abschnittes eines Klebebandes, insbesondere eines druck- und/oder wärmeempfindlichen Klebebandes auf eine Oberfläche. Die Vorrichtung lässt sich für viele Anwendungszwecke verwenden, beispielsweise zum Befestigen von Zeichnungen auf Zeichenbrettern, zum Kennzeichnen von Oberflächen, zum Anbringen von Notizen auf Anschlagtafeln, zum Ausbessern, zum Verstärken von Bändern und Filmen, zum Aufbringen von Bändern (freezer tape) auf eingewickelte Nahrungsmittelpakete, zum Abdichten von Packungen und zum Etikettieren. Die bisher verwendeten Abgabevorrichtungen für Klebeband, insbesondere druckempfindliches Klebeband, sind gewöhnlich feststehend und durch einen Hebel betätigt, wodurch eine vorbestimmte Bandlänge von einer Vorratsrolle abgegeben wird oder irgendeine beIiebige Länge von Hand abgezogen und an einem Messer abgetrennt werden kann. Dabei ist immer ein zusätzlicher Arbeitsgang erforderlich, nämlich entweder das Abnehmen des Klebebandes von dem Bandspender und das Aufdrücken desselben von Hand, oder beim Aufbringen des Bandes auf sich bewegende Gegenstände das Hindurchleiten dieses Gegenstandes unter den Klebebandspender, um ein abgemessenes und abgetrenntes Klebebandstück auf den Gegenstand aufzubringen. Es ist bekannt, dass druckempfindliche Klebebänder sich wesentlich von den üblichen nichtbefeuchteten gummierten Klebebändern unterscheiden. Letztere können von einer Vorratsrolle abgenommen, durch Zuführungswalzen vorgeschoben und mittels üblicher Trennmesser abgeschnitten werden. Dagegen haben druckempfindliche Klebebänder nicht nur eine geringere Steifigkeit als gummierte Bänder, sondern sie sind auch auf einer Seite so klebrig, dass sie unmittelbar an einer trockenen Oberfläche, mit der sie in Berührung kommen, haften bleiben, und zwar auch an Kunststoffen, beispielsweise an Polyäthylen, Nylon und Teflon. Wenn das druckempfindliche Klebeband erst einmal an einer Oberfläche haftengeblieben ist, besteht der einzige Weg, diese Berührung wieder aufzuheben, im Auseinanderziehen der Oberfläche und des Klebebandes voneinander. Dieser Vorgang lässt sich nicht immer erfolgreich ausführen und führt häufig dazu, dass das Klebeband an anderen Oberflächen hängen bleibt. Bei den meisten Bandspendern für druckempfindliches Klebeband wird diese Schwierigkeit dadurch verringert, dass die klebrige Seite des Bandes so geführt wird, dass sie an einer Trommel haftet, von der sie von Hand abgezogen wird. Bei einer Vorrichtung, die zugleich zum Abgeben und zum Aufbringen von Klebeband dient, lässt sich das oben genannte Problem jedoch nicht so einfach lösen. Die übliche Art, das Band von einer Rolle abzunehmen, nämlich durch die Verwendung eines Rollenpaares, lässt sich nicht anwenden, da das Band mit seiner klebrigen Seite an der entsprechenden Rolle haftenbleiben und dort aufgewickelt werden würde. Eine weitere Schwierigkeit tritt beim Abschneiden gewünschter Längen von einer Bahn auf, wobei die Verwendung von einem Paar Schneidklingen bewirken würde, dass das Band mit seiner klebrigen Seite an der entsprechenden Schneidklinge haftenbleiben würde. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Abgeben und Aufbringen eines Abschnittes eines Klebebandes auf eine Oberfläche zu schaffen, die die oben genannten Nachteile vermeidet. Die erfindungsgemässe Vorrichtung, die ein drehbares Teil besitzt, das eine Anzahl im Winkel zueinander liegender Oberfläche aufweist und axial gelagert ist, zeichnet sich dadurch aus, dass das drehbare Teil in eine Andrückstellung drehbar ist, in der eine Oberfläche nahe der mit Klebeband zu versehenen Fläche liegt, wobei jede Eckkante des drehbaren Teiles eine gerade, querverlaufende Schneidkante bildet, dass eine Einrichtung zum schrittweisen Verdrehen des drehbaren Teiles vorhanden ist, um die nächstfolgende Oberfläche in die Andrückstellung zu bringen, dass das drehbare Teil eine Einrichtung zum lösbaren Befesti gen des Klebebandes an jeder der Oberflächen bei Anlage des Klebebandes an derselben und zum Lösen des Klebebandes von dieser Oberfläche umfasst, und dass eine mit den Eckkanten des drehbaren Teiles zusammenwirkende Einrichtung zum Abschneiden von Bandstücken vorgesehen ist. Die Erfindung ist im folgenden anhand schematischer Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen ergänzend beschrieben. Fig. 1 ist ein Querschnitt einer ersten Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung; Fig. 2 ist ein Längsschnitt nach der Linie 2-2 von Fig. 1; Fig. 3 ist eine Ansicht der Vorrichtung von unten; Fig. 4 ist eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht in der Stellung, in der der Betätigungsmechanismus zum Teil heruntergedrückt ist; Fig. 5 ist eine ähnliche Ansicht, bei der der Betätitungsmechanismus jedoch ganz heruntergedrückt ist; Fig. 6 ist ein vertikaler Teilquerschnitt durch den Amboss und das dehnbare Teil, der deren Zusammenwirken beim Abschneiden von Bandstücken zeigt; Fig. 7 ist eine Draufsicht auf den Amboss; Fig. 8 ist eine Draufsicht auf ein geschnittenes Bandstück von der Rückseite desselben gesehen; Fig. 9 ist eine gleiche Ansicht von der Klebeseite des Bandes gesehen; Fig. 10 zeigt eine der Fig. 2 entsprechende Abbildung einer weiteren Ausführungsform; Fig. 11 zeigt eine Ansicht derselben von unten; Fig. 12 ist ein Schnitt längs der Linie 12-12 von Fig. 10; Fig. 13 zeigt eine den Fig. 2 und 10 entsprechende Darstellung einer weiteren Ausführungsform; Fig. 14 ist eine Ansicht derselben bei herabgedrücktem Betätigungsmechanismus, um das drehbare Teil zu bewegen; Fig. 15 ist eine ähnliche Ansicht bei herabgedrückter Betätigungsvorrichtung, um das drehbare Teil in die Andrückstellung zu bringen; Fig. 16 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung ; Fig. 17 ist eine Schnittansicht längs der Linie 17-17 von Fig. 15; Fig. 18 ist ein Schnitt durch den rechteckigen An schlagszapfen; Fig. 19 ist eine Stirnansicht eines drehbaren Teiles gemäss einer anderen Ausführungsform nach der Erfindung, und Fig. 20 ist eine Seitenansicht dieser Vorrichtung. Die in den Fig. 1 bis 6 dargestellte erste Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung umfasst ein Gehäuse 10, in dem eine Rolle eines druckempfindlichen Klebebandes 11 auf einer Nabe 12 angeordnet ist, wobei die beschichtete Seite des Klebebandes nach innen zeigt. Die Nabe 12 ist lose auf einem Zapfen 13 gelagert, der sich frei durch eine Seitenwand des Gehäuses 10 erstreckt und in die andere Seitenwand hineinragt. Der Ausdruck druckempfindlich soll Klebebänder umfassen, die im eigentlichen Sinne druckempfindlich sowie auch wärmeempfindlich oder druck- und wärmeempfindlich sind. Vor der Rolle 11 weist das Gehäuse 10 einen nach oben zeigenden Vorsprung 14 mit einer Bohrung 15 auf, in dem ein Betätigungsschaft 16 gleiten kann, an dessen oberem Ende ein Knopf 17 befestigt ist. An der Unterseite des Knopfes 17 greift eine Schraubenfeder 18 an, die durch den Vorsprung 14 zentriert ist und am anderen Ende am Gehäuse 10 angreift, so dass sie den Betätigungsschaft 16 nach oben drückt. Am unteren Ende des Betätigungsschaftes 16 ist ein Anschlag 19 angebracht, der die Bewegung des Betätigungsschaftes 16 nach oben begrenzt und der querverlaufende, im Abstand voneinander angeordnete und nach unten weisende Seitenwände 20 aufweist, die an der Stelle 20A in der Mitte mit Ausnehmungen versehen sind. Jede Seitenwand des Gehäuses 10 weist einen vertikalen Schlitz 21 auf, der in Querrichtung mit der Achse des Betätigungsschaftes 16 fluchtet. Von der Oberseite des Gehäuses 10 erstreckt sich eine vertikale Bohrung 22 nach unten durch jede Seitenwand und mündet in dem oberen Ende des Schlitzes 21. Die Vorrichtung umfasst einen Rahmen 23 mit ein Paar Seitenteilen 24, die durch Abstandsstücke 25 und 26 verbunden sind, welche als Achsen dienen. Die Seitenteile 24 umfassen obere und untere Führungen 24A bzw. 24B, welche gleitbeweglich in die Schlitze 21 eingreifen. Jede der unteren Führungen 24B ist über eine Feder 28 mit einem Ankerzapfen 27 verbunden, die am oberen Ende jeder Bohrung 22 sitzen, so dass dadurch der Rahmen 23 in seiner oberen Stellung unter Vorspannung gehalten wird, in der die Führungen 24A in Berührung mit den oberen Enden der Schlitze 21 sind. Das Abstandsteil 26 trägt ein drehbares Teil 29, welches eine quadratische Querschnittsform hat, so dass es vier flache, zum Halten des Klebebandes dienende Oberflächen 29A, 29B, 29C und 29D aufweist, wobei die Eckkanten lineare Schneidkanten bilden. Durch beide Seiten des drehbaren Teiles 29 erstrecken sich Zapfen 30, und zwar jeweils einer nahe einer Eckkante. Die Seitenteile 20 tragen einen Querzapfen 33, um den ein Paar Klauenglieder 31 angeordnet sind, die an der Stelle 32 miteinander verbunden sind. Jedes Klauenglied hat die Form eines Winkelhebels, dessen eines Ende an der Stelle 34 gegabelt ist, um in Eingriff mit den Zapfen 30 zu kommen. Die anderen Enden des Klauengliedes sind unter Spannung durch eine U-förmige Feder 35 in Berührung mit dem Anschlag 19 gehalten. Fig. 2 zeigt, dass das drehbare Teil 29 sich in einer Stellung befindet, in der die Oberflächen 29A und 29C parallel zu der Fläche liegen, auf die ein Bandstück aufgedrückt werden soll und die in Fig. 4 mit 36 bezeichnet ist. Die Oberfläche 29C liegt der Fläche 36 am nächsten. Das Klebeband 11 erstreckt sich über die Oberfläche 29A, sodann nach unten längs der Oberfläche 29B und fest um die dazwischenliegende Eckkante. Die Klauenglieder 31 greifen mit ihren Gabelenden 34 in die Enden der Zapfen 30 ein. Wenn der Knopf 17 nach unten gedrückt wird, dreht sich das drehbare Teil 29 um einen rechten Winkel im Gegenuhrzeigersinn, wobei die Eckkanten einen Bogen von 90" durchlaufen, wie durch Vergleich der Fig. 2 und 5 ersichtlich ist. Die Oberfläche 29B gelangt dann an die Stelle der Oberfläche 29C und liegt der Fläche 36 gegenüber. Die anderen Oberflächen des drehbaren Teiles 29 werden entsprechend verdreht, und es kommt jeweils ein folgender Zapfen 30 in Eingriff mit den Gabelenden 34, wenn der Knopf 17 losgelassen wird, so dass die Feder 18 den Betätigungsschaft 16 bis zum Anschlag 19 anhebt (Fig. 2). Der Rahmen 23 trägt eine elastische Lasche 37, die aufeinanderfolgend an den Zapfen 30 angreift, wenn das drehbare Teil gedreht wird, um eine Drehung in entgegengesetzter Richtung zu verhindern. Die Klauenglieder 31 sind so bemessen, dass der volle Hub das drehbare Teil 29 nicht um eine volle Vierteldrehung verdreht, und wenn eine Vierteldrehung ausgeführt ist, ist die Federlasche 37 nicht in Berührung mit einem Zapfen 30. Diese Anordnung ermöglicht, dass das drehbare Teil 29 sich in Berührung mit der Fläche 36 bringen lässt. Das Abstandsteil 25 trägt drehbar einen zylindrischen Amboss 38 und ist so in bezug auf das Abstandsteil 26 angeordnet, dass es beim Drehen des drehbaren Teiles 29 in Berührung mit einer mit Klebeband bedeckten Eckkante zwischen den Oberflächen 29A und 29B kommt und dass der Amboss bei dieser Berührung einen Druck auf das Klebeband gegen die eine gerade Schneidkante bildende Eckkante ausübt, so dass ein Bandstück 11A dadurch abgetrennt wird und mit seiner Klebstoffseite parallel zu der Fläche 36 liegt und zu dieser hinweist. Wenn der Knopf 17 um einen bestimmten Betrag nach unten gedrückt worden ist, greifen die Seitenwände 20 des Anschlages 19 an den Rahmen 23 an und drücken diesen nach unten gegen die Wirkung der Federn 28, bis der Bandabschnitt 11A gegen die Fläche 36 gedrückt worden ist. Das drehbare Teil 29 ist zum lösbaren Festhalten des Bandes an demselben mit Haltezapfen 39 versehen, die sich nach aussen durch jede Oberfläche erstrecken und mit ihren Halteköpfen auf dem Abstandsteil 26 gleiten. Letzteres hat eine kurvenförmige Ausnehmung 26A im Bereich derjenigen Fläche des drehbaren Teiles 29, die zur Fläche 36 hinzeigt, wobei diese Ausnehmung 26A so bemessen ist, dass die Haltezapfen 39 nach innen gedrückt werden, wenn die betreffenden Oberfläche mit der Fläche 36 in Berührung kommt. Die Arbeitsweise der Haltezapfen 39 besteht darin, dass sie an dem Klebeband angreifen und dieses lochen, um eine Bewegung desselben bei Bewegung des drehbaren Teils 29 herbeizuführen. Zusätzlich sind die Haltezapfen 39 in der Weise wirksam, dass sie den abgetrennten Bandabschnitt 11A an seiner Stelle halten, bis dieser Abschnitt auf die Fläche 36 gedrückt worden ist. Die in den Fig. 10 bis 12 beschriebene zweite Ausführungsform ähnelt der vorher beschriebenen Ausführungsform. Daher sind gleiche Bauteile mit Ziffern bezeichnet, die sich nur durch die Vorziffer 1 unterscheiden. Im folgenden wird nur auf die Unterschiede in der Konstruktion eingegangen. Ein Unterschied liegt in der Verwendung von Hängelaschen 40 für den Rahmen 123 der Vorrichtung nach den Fig. 10 bis 12. Man erkennt am besten aus Fig. 12, dass ein Paar herabhängender Hängelaschen 40 vorgesehen sind, und zwar jeweils eine Hängelasche für eine Seitenwand des Gehäuses 110. Die Hängelaschen sind an der Stelle 41 befestigt. Die unteren Enden derselben sind gekrümmt und weisen aufeinander zu, um Tragschultern 42 zu bilden, die unter den Seitenteilen 124 des Rahmens 123 angreifen. In der Bahn der Seitenwände 120 des Schafbanschlages 119 sind Zwischenbereiche in Form von winkelförmigen Vorsprüngen 43 vorgesehen, die aufeinander zu weisen. Wenn der Schaft 116 herabgedrückt wird, dreht sich das drehbare Teil 129 mit dem Klebeband 111, wobei dieses durch das Zusammenwirken des Amboss 138 und der jeweiligen Ecke des drehbaren Teiles abgeschnitten wird. Nach Beendigung des Abtrennvorganges, jedoch bevor die vollständige Vierteldrehung des drehbaren Teiles vollendet ist, greifen die Seitenwände 120 an dem Vorsprung 43 an und drücken die Hängelaschen durch Keilwirkung auseinander. Der freigegebene Rahmen 123 bewegt sich dann in eine Stellung zum Andrücken eines Bandabschnittes, wenn der Schaft 116 voll heruntergedrückt ist. Wird dieser Schaft dann um einen bestimmten Betrag gehoben, so sind die Hängelaschen 40 wieder frei und bewegen sich zurück, so dass deren Schultern 42 wieder in die Stellung gelangen, in der sie den Rahmen stützen. Die Feder 135 hat die gleiche Aufgabe wie die Feder 35 und ist als Schraubenfeder ausgebildet, die von dem Zapfen 133 getragen wird, wobei das eine Ende der Feder gegen den Anschlag 129 kommt und das andere an dem Teil 132 anliegt, das die Klauenglieder 131 miteinander verbindet. Der Amboss 138 unterscheidet sich dadurch vom Amboss 38, dass er gemäss den Fig. 6 und 7 eine Anzahl ringförmiger, axial im Abstand voneinander angeordneter Umfangsnuten 138A aufweist, und dass das Abstandsteil 125 in an den Rahmenteilen 124 gehaltenen Blöcken 44 gelagert ist. Die Blöcke 44 sind aus nachgiebigem Material, so dass sie den Amboss immer so in bezug auf die Eckkanten des drehbaren Teiles 129 halten, dass das Band mit Sicherheit abgeschnitten wird. Die Arbeitsweise der Nuten 138A lässt sich leicht anhand der Fig. 6, 8 und 9 verstehen. Die Klebeschicht des Bandes 111 ist mit 111B bezeichnet. Die Nuten 138A sind so tief, dass das Band an allen Stellen durchgeschnitten wird mit Ausnahme an den Stellen der Nuten 138A. Demzufolge bleibt der Bandabschnitt 111A in Verbindung mit dem Band 111, und zwar durch die verhältnismässig schwachen Brücken 111C, die vollständig aus Klebstoff bestehen können und dazu beitragen, dass das Band 111 in seine richtige Lage auf dem drehbaren Teil 129 kommt, dass der Bandabschnitt sich jedoch leicht abtrennen lässt, wenn das drehbare Teil aus der Andrückstellung herausgelangt. Man erkennt, dass zum Abschneiden des Bandes und zum Andrücken eines Bandabschnittes das Band so gegen die oberste Fläche des drehbaren Teiles 129 liegen muss, dass es durch die Haltezapfen 139 an dieser Oberfläche durchlöchert wird. Dies erreicht man nicht mit Sicherheit durch die Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 5. Ein weiterer Unterschied der Vorrichtung nach den Fig. 10 bis 12 besteht daher in der zusätzlichen Anordnung einer Profilierrolle 45, die um das Abstandsteil 46 drehbar gelagert ist und an dem Rahmenteil 124 zwischen dem drehbaren Teil 129 und der Bandrolle 111 gehalten ist, und zwar in der Nähe, jedoch ausserhalb der Bahn der angrenzenden Eckkante der nach unten weisenden Oberfläche des drehbaren Teiles 129. Wenn das Band über die Profilierrolle 45 gezogen wird, wird es durch die Haltezapfen 139 auf die annähernd vertikale Oberfläche des drehbaren Teiles 129 gebracht, wenn sich dieses dreht (Fig. 10). Es ist günstig, wenn dafür gesorgt wird, dass die Bandrolle 111 sich nicht zu lose dreht, wenn die Vorrichtung betätigt wird. Dies kann auf verschiedene Weise bewirkt werden, beispielsweise durch einen Gummistreifen 47, der so an dem Gehäuse befestigt ist, dass er an dem Umfang der Bandrolle 111 angreift, so dass er dieses nicht lediglich bremst, sondern auch eine Vorspannung auf die Rolle in Wickelrichtung ergIbt. Da manche Bänder wärmeempfindlich oder druckund wärmeempfindlich sind, ist es günstig, eine Bandheizvorrichtung für das drehbare Teil 129 vorzusehen, und zwar etwa ein Heizelement 48 in einer axialen Bohrung des Abstandsstückes 126, wobei dieses Heiz- element vorzugsweise in Patronenform gestaltet ist. Weitere Teile der zweiten Ausführungsform, nämlich die Teile 112, 113, 114, 118, 130, 137 usw., stimmen mit den entsprechenden Teilen der ersten Ausführungsform überein, so dass deren Wirkungsweise nicht besonders erläutert ist. Die Fig. 13 bis 17 zeigen eine dritte Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung, die den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen im wesentlichen gleicht, wobei einander entsprechende Teile sich nur durch die Vorziffer 2 unterscheiden. Band, welches verhältnismässig leicht bricht, hält den Zug nicht aus, der beim Drehen des drehbaren Teiles auftritt, ohne dass es in Längsrichtung durch die Haltezapfen des drehbaren Teiles eingerissen wird. Die dritte Ausführungsform dient zum Vermeiden dieses Nachteiles. Die betreffende Vorrichtung umfasst einen Rahmen 223 und Seitenteile 224 und 224A, wobei das Seitenteil 224 sich über das Seitenteil 224A hinaus erstreckt und eine Rolle 49 aufweist, die auf einer Achse 50 sitzt, welche parallel, jedoch im Abstand zu der Achse der Walze 245 angeordnet ist. An der Rückwand 210A des Gehäuses 210 ist ein Arm 51 an der Stelle 52 schwenkbar gelagert und trägt eine Rolle 53, die auf einer Achse 54 sitzt und an dem Seitenteil 224 angebracht ist. Der A-rm hat eine gekrümmte Bahn, die durch die Rollen 245 und 49 hindurchläuft, wenn der Arm aus seiner normalen, oberen Stellung, die in Fig. 13 in vollen Linien dargestellt ist, durch seinen normalen Bereich und in die unwirksame Stellung geschwenkt wird, die in Fig. 13 gestrichelt dargestellt ist. An dem Arm 51 ist eine Feder 55 befestigt und in einer bestimmten aus einer Reihe Öffnungen 56 in der Gehäusewand 210A verankert, so dass sie den Arm 51 nach oben bis in seine Anschlagstellung an dem Anschlag 57 bringt, wobei die normale untere Stellung durch einen herausnehmbaren Anschlagzapfen 58 festgelegt ist. Gemäss Fig. 18 erstreckt sich der Anschlagzapfen 58 durch die Gehäusewand 210A und wird durch eine Feder 59 in einem Aufsatz 60 an der Gehäusewand 210A in seine Arbeitsstellung gedrückt. Der Anschlagzapfen 58 ist mit einem Knopf 61 versehen, so dass man den Zapfen 58 von Hand aus seiner Arbeitsstellung herausziehen kann, so dass der Arm 51 in die unwirksame Stellung gebracht und in dieser gehalten wird. Das Gehäuse 210 weist eine Tür 62 auf, die durch ein Scharnier 63 mit der vorderen Gehäusewand 210B verbunden ist, so dass eine Bandrolle 211 drehbar in dem Gehäuse befestigt werden kann. Die Tür 62 ist mit einer Schraubenfeder 64 versehen, die an der Bandrolle 211 angreift, wenn die Tür 62 geschlossen ist, um ein zu leichtes Drehen der Bandrolle zu verhindern und eine Vorspannung in der Wickelrichtung zu bilden, so dass dadurch ein Durchhängen vermieden wird. Wenn die Bandrolle 211 in das Gehäuse 210- einge- legt ist, wird der Arm 51 nach unten geschwenkt und in seine unwirksame Stellung gebracht und dort gehalten. Das Band gelangt zwischen die Rolle 53 und die Rollen 245 und 49, wird über diese gezogen und mit seiner beschichteten Oberfläche gegen die untere Oberfläche des drehbaren Teils 229 gebracht. Der Anschlagzapfen 38 wird sodann herausgezogen, so dass der Arm 51 sich durch die Wirkung der Feder 55 in seinen normalen Bereich bewegt. Wenn das drehbare Teil 229 um einen Schritt verdreht ist, wird das an diesem angeheftete Ende des Bandes doppelschichtig, so dass darnach die klebstoffbeschichtete Seite des Bandes in bezug auf das drehbare Teile 229 nach aussen weist, wie bei den anderen Ausführungsformen der Vorrichtung nach der Erfindung. Bei der Vorrichtung nach den Fig. 13 bis 17 wird die Rolle 245 gegen Drehungen gesichert, mit Ausnahme in Abwickelrichtung des Bandes, und zwar durch eine Einwegkupplung, die der Einfachheit halber als Schraubenfeder 65 gezeigt ist, welche das reduzierte Rollenende innerhalb des Rahmens 223 umgibt. Dieses Ende ist durch eines der gelagerten Enden 245A gebildet. An der Rahmenwand 224 ist ein Ende der Feder 65 befestigt, so dass diese sich so spannt, dass sie eine Drehung der Rolle 245 in einer bestimmten Richtung verhindert, während sie sich in der anderen Richtung frei drehen kann. Bei Betätigung der Vorrichtung zur Abgabe eines Bandabschnittes 211A wird das drehbare Teil 229 eine Viertelumdrehung verdreht und übt dabei einen plötzlichen Zug auf das Band aus, der durch die elastisch gelagerte Rolle 49 aufgefangen wird. Die Drehung verläuft in Richtung auf den Anschlagzapfen 56 und ermöglicht, dass ein Bandabschnitt über diesen geschleift wird und ohne dass ein Widerstand auftritt wie beim Abziehen des Bandes durch die Haltezapfen 239 weitergezogen wird. Wenn der Rahmen 223 nach unten bewegt wird und das drehbare Teil 229 in die Andrückstellung bringt, verhindert die Einwegkupplung 65 irgendeinen Zug des an dem drehbaren Teil 229 haftenden Bandes, und die Rolle 49 lässt sich nicht nach unten ziehen, wenn der Arm 51 den Anschlagzapfen 58 berührt hat. Demzufolge bewirkt die Abwärtsbewegung des Rahmens 223, dass das Band direkt von der Rolle abgezogen und die abgezogene Länge in einer Schleife über die Rolle 53 gelegt wird, wenn diese durch die Feder 55 in die angehobene Stellung zurückgebracht wird, wobei die abgewickelte Länge wenigstens gleich der Länge der Oberfläche des drehbaren Teiles 229 ist. Bänder, die nicht leicht reissen, lassen sich nicht so leicht durch die Haltezapfen 239 lochen wie leicht brechende Bänder, und wenn sie über die Rolle 53 geschleift werden, würde kein genügender Widerstand vorhanden sein, um eine Bandbemessung sicherzustellen. Aus diesem Grunde werden schwerreissende Bänder über die Rollen 49 und 245 geleitet, wobei die Rolle 53 sich in ihrem normalen Bereich befindet und nicht gebraucht wird, so dass die Vorrichtung in der gleichen Weise wie die in den Fig. 10 bis 12 beschriebene Vorrichtung arbeitet. Gewisse Teile der dritten Ausführungsform sind nicht beschrieben, etwa die Teile 214, 216, 218, 219, 220, 225, 226, 230, 231, 235, 238 usw., da diese Teile im wesentlichen den entsprechenden Teilen in der ersten und zweiten Ausführungsform entsprechen. Als Beispiel für besondere Verwendungszwecke sei die Verwendung von Klebeband zum Anbringen eines Gegenstandes, beispielsweise eines Bleistiftes, auf irgendeiner Oberfläche, etwa einer Schaukarte, angegeben. Für derartige Zwecke sind besondere drehbare Teile erforderlich, wobei etwa bei der Vorrichtung nach den Fig. 19 und 20 ein drehbares Teil 66 vorgesehen ist, welches querverlaufende Kanäle 67 in jeder Oberfläche aufweist. Jeder Kanal 67 ist so bemessen, dass er den Gegenstand aufnehmen kann, wenn die Oberfläche das Band gegen die gewünschte Fläche drückt, und der Kanal kann mit einem Einsatz versehen sein, etwa einem Schaumgummieinsatz 68. Die Vorrichtung nach der Erfindung ermöglicht also ein betriebssicheres Aufbringen von Klebeband, insbesondere von druckempfindlichem und/oder wär meempfindlichem Klebeband. Dabei wird das Vorrükken und Abschneiden des Klebebandes so ausgeführt, dass es nicht an der Vorrichtung haftet Dies wird im wesentlichen durch eine besondere Halteeinrichtung gewährleistet.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Vorrichtung zum Abgeben und Aufbringen eines Abschnittes eines Klebebandes, insbesondere eines druck- und/oder wärmeempfindlichen Klebebandes auf eine Oberfläche, mit einem drehbaren Teil, das eine Anzahl im Winkel zueinander liegender Oberflächen aufweist und axial gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Teil (29, 129, 229) in eine Andrückstellung drehbar ist, in der eine Oberfläche nahe der mit Klebeband zu versehenden Fläche liegt, wobei jede Eckkante des drehbaren Teiles eine gerade, querverlaufende Schneidkante bildet, dass eine Einrichtung (16, 31 bis 35, 116, 131 bis 133, 135, 226, 231, 235) zum schrittweisen Verdrehen des drehbaren Teiles vorhanden ist, um die nächstfolgende Oberfläche in die Andrückstellung zu bringen, dass das drehbare Teil eine Einrichtung (26, 26A, 39, 126, 139, 226, 229)zum lösbaren Befestigen des Klebebandes an jeder der Oberflächen bei Anlage des Klebebandes an derselben und zum Lösen des Klebebandes von dieser Oberfläche umfasst, und dass eine mit den Eckkanten des drehbaren Teils zusammenwirkende Einrichtung (38, 138, 238) zum Abschneiden von Bandstücken vorgesehen ist.UNTERANSPRÜCHE 1. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Teil (29, 129, 229) die Gestalt einer regelmässigen geometrischen Figur hat.2. Vorrichtung nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Teil eine quadratische Figur hat.3. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Verdrehen (16, 31 bis 35, 116, 131 bis 133, 135, 226, 231, 235) des drehbaren Teiles ein Klauenglied (31, 131, 231) und einen Zapfen (30, 130, 230) aufweist.4. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die mit den Eckkanten des drehbaren Teils zusammenwirkende Einrichtung ein Amboss (38, 138, 238) ist, der in der Bewegungsbahn der aufeinanderfolgenden Kanten des drehbaren Teils (29, 129, 229) liegt.5. Vorrichtung nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Amboss (38, 138, 238) ein drehbarer Zylinder ist.6. Vorrichtung nach Unteranspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Amboss (138) wenigstens eine Ringnut (1 38A) aufweist.7. Vorrichtung nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Nut (138A) im Verhältnis zur Dicke des Klebebandes (111) so bemessen ist, dass die Eckkanten und die damit zusammenwirkende Einrichtung (138) das Klebeband so einschneiden, dass der Einschnitt leicht trennbar ist, jedoch ausreichend, um das Klebeband in Berührung mit dem drehbaren Teil (129) an der Auslasseite der Schneideinrichtung zu halten.8. Vorrichtung nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Amboss in einer Stützeinrichtung (24, 25, 124, 125, 224, 225) gelagert ist, welche elastisch nachgiebige Träger umfasst.9. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum schrittweisen Verdrehen des drehbaren Teiles einen Betätigungsschaft (16) und ein schwenkbar gelagertes Klauenglied (31) umfasst, dass das drehbare Teil (29) eine Reihe Zapfen (30) aufweist, die wenigstens an einem Ende hervorstehen, wobei jeder Oberfläche des drehbaren Teiles ein Zapfen zugeordnet ist, und dass das Klauenglied in Eingriff mit einem Zapfen kommen kann, um das drehbare Teil in einer Richtung um einen bestimmten Betrag bei Betätigung des Betätigungsschaftes zu verdrehen, wobei der nächstfolgende Zapfen in eine Stellung gebracht wird, dass dieser bei Zurückgehen des Betätigungsschaftes mit dem Klauenglied in Eingriff kommen kann, und dass elastische Laschen (37) vorgesehen smd,:die mit dem Zapfen beim Drehen des drehbaren Teiles in Eingriff kommen und dessen Verdrehung in entgegengesetzter Richtung hindern.10. Vorrichtung nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (37) und das Klauenglied (31) so ausgebildet sind, dass sie eine Schwingbewegung des drehbaren Teils (29) ergeben.11. Vorrichtung nach Patentanspruch und Unteranspruch 8, zur Verwendung für ein wärmeempfindliches Klebeband (111), gekennzeichnet durch eine Einrichtung (48) zum Erhitzen des Klebebandes.12. Vorrichtung nach Unteranspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung (48) axial von und innerhalb des drehbaren Teils (129) angeordnet ist.13. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (126, 139) zum lösbaren Befestigen des Klebebandes eine Achse (126) umfasst, die das drehbare Teil (129) trägt, dass Haltezapfen (139) gleitend bewegbar an dem drehbaren Teil angebracht sind, dass wenigstens ein Haltezapfen durch jede Oberfläche des drehbaren Teiles hindurchragt und auf dem Umfang der Achse gleitet, so dass der Haltezapfen das Klebeband durchlocht, eine wirksame Weiterförderung besorgt und einen Bandabschnitt festhält, bis dieser auf eine Fläche aufgedrückt ist, und dass die Achse mit einer als Kurvenfiäche wirkenden Ausnehmung (26A) im Bereich der Andrückstellung versehen ist, welche so bemessen ist,dass der Haltezapfen der betreffenden Oberfläche in dieser Stellung nach innen in Berührung mit der Oberfläche gebracht wird und beim Weiterdrehen des drehbaren Teiles nach aussen gedrückt wird.14. Vorrichtung nach Unteranspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Oberfläche (29A bis 29D) des drehbaren Teiles zwei Haltezapfen (139) zugeordnet sind.15. Vorrichtung nach Patentanspruch, gekennzeichnet durch eine Profilrolle (45), die auf der Zuführungsseite des drehbaren Teils (129) an einem Rahmen (123) befestigt ist.16. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Teil (129) drehbar an einem Rahmen (123) gelagert ist, der in Richtung auf und von der zu beklebenden Oberfläche fort bewegbar ist, und dass die Einrichtung zum schrittweisen Verdrehen (116, 131 bis 133, 135) des drehbaren Teils so ausgebildet ist, dass sie den Rahmen in eine oberflächenberührende Stellung bringt.17. Vorrichtung nach Unteranspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass Hängelaschen (40) vorgesehen sind, die den Rahmen (123) halten und durch die Einrichtung zum schrittweisen Verdrehen (116, 131 bis 133, 135) nach einer teilweisen Drehung des drehbaren Teiles (129) lösbar sind.18. Vorrichtung nach Unteranspruch 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Verdrehen einen Betätigungsschaft (116) aufweist mit einem Anschlag (119) und einer Verbindung zur Betätigung des drehbaren Teiles (129), dass der Anschlag an dem Rahmen (123) angreift, wenn das drehbare Teil verdreht worden ist, und dass das drehbare Teil in eine Berührung mit der zu beklebenden Fläche (36) gebracht werden kann und eine Schwenkbewegung ausführt.19. Vorrichtung nach Unteranspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Paar Hängelaschen (40) vorgesehen sind, die den Rahmen (123) unterstützen, dass die Hängelaschen winkelförmige Bereiche (43) aufweisen, die in der Bahn des Anschlages (119) vorgesehen sind, so dass sie durch diese keilförmig beiseite getrieben werden und sodann den Rahmen freigeben, nachdem das drehbare Teil (129) zum Teil verdreht worden ist.20. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jede Oberfläche (29A bis 29D) des drehbaren Teiles (229) mit einem querlaufenden Kanal (67) versehen ist.21. Vorrichtung nach Unteranspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem Kanal (67) ein elastisch nachgiebiges Füllmaterial (68) untergebracht ist.22. Vorrichtung nach Patentanspruch, gekennzeichnet durch eine Klebeband-Stütz- und Führungseinrichtung (49, 53) an der Einlasseite des drehbaren Teils (229), welche eine in Transportrichtung des Klebebandes frei drehbare Abgaberolle (245) und eine elastische Klebebandstütze (51) unfasst, welche von einer normalen Stellung aus beim Verdrehen des drehbaren Teiles nachgibt, um den Bandzug aufzufangen.23. Vorrichtung nach Patentanspruch, gekennzeichnet durch einen Träger (210A, 210B) für eine Bandvorratsrolle (211) und durch eine Bremse (64), die den Vorlauf einer auf den Träger abgesetzten Vorratsrolle bremst.24. Vorrichtung nach Unteranspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremse (64) so ausgebildet ist, dass sie die Bandvorratsrolle (211) entgegen der Bandtransportrichtung spannt.25. Vorrichtung nach Unteranspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rahmen (223) vorgesehen ist, der in eine Betriebsstellung und aus dieser heraus bewegt werden kann, dass das drehbare Teil (229) drehbar an dem Rahmen gelagert ist, und dass die Einrichtung zum schrittweisen Verdrehen (226, 231, 235) des drehbaren Teiles mit dem Rahmen gekuppelt ist und diesen beim Verdrehen des drehbaren Teiles in seine Arbeitsstellung bringt.26. Vorrichtung nach Patentanspruch, gekennzeichnet durch eine an der Zuführungsseite (224) des drehbaren Teiles (229) an dem Rahmen (223) gelagerte erste Rolle (245) und zweite Rolle (49), die mit der klebstoffbeschichteten Seite des Bandes (211) in Be rührung kommen können, wobei die e erste Rolle in der Nähe des drehbaren Teiles liegt und lediglich in Transportrichtung (65) des Bandes drehbar ist, durch eine Kissenrolle (53), die längs s einer vertikalen Bahn zwi- schen der ersten Rolle (245) und der zweiten Rolle (49) bewegbar ist und an der anderen Seite des Bandes angreift, durch eine Feder (55) zum nachgiebigen Halten der Kissenrolle am oberen Ende des Weges in einer hohen Stellung, aus der heraus sie bei Bewegung des drehbaren Teiles nach unten gedrückt wird, und durch eine Einrichtung (58)am untern Ende des Weges zum Verhindern der Bewegung der Kissenrolle, während der Bewegung des Rahmens in die Arbeitsstellung, so dass ein Abwickelzug auf das Band ausgeübt wird und eine Schleife gebildet wird und während der Aufwärtsbewegung des Rahmens in seine normale Stellung, wobei die Feder die Kissenrolle anhebt, um die Schleife aufrecht zu erhalten, und wobei die Länge des Weges und die Anordnung und der Abstand der Rollen (245, 49, 53) so gewählt sind, dass die Schleife einer Bandlänge entspricht, die wenigstens gleich einer Oberfläche des drehbaren Teiles ist.27. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein Arm (51) schwenkbar mit seiner Achse parallel zur Achse (226) des drehbaren Teiles (229) angeordnet ist und zwischen einer hohen und einer belasteten Stellung verschwenkbar ist, dass die Kissenrolle (53) an dem Arm befestigt ist, und dass die belastete Stellung unterhalb der Ebene der ersten und der zweiten Rolle (245, 49) liegt, und dass eine Freigabeeinrichtung (58, 210A) vorgesehen ist, die die Bewegung des Armes in die belastete Stellung normalerweise verhindert.28. Vorrichtung nach Unteranspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Freigabeeinrichtung (58, 210A) so ausgebildet ist, dass sie eine Bewegung des Armes (51) in die Belastungsstellung ermöglicht und den Arm sodann an einer Bewegung aus dieser Stellung heraus hindert.
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