CH436000A - Fahrzeugreifen und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Fahrzeugreifen und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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- B60C15/00—Tyre beads, e.g. ply turn-up or overlap
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Description
Fahrzeugreifen und Verfahren zu seiner Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf einen Fahrzeugreifen. Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie auf eine Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens. Die Ausbildung der Wulstpartie eines Fahrzeugreifens und mit ihr die Verankerung der Gewebelagen um den Wulstkern herum spielen bei der Konstruktion von Reifen eine bedeutende Rolle, da in vielen Fällen die Lebensdauer eines Reifens durch Wulstschäden extrem verkürzt wird. Die Wulstpartie bestimmt einerseits den Sitz des Reifens auf der Felge und anderseits muss sie die Kräfte, welche von der Radnabe über die Felge auf den Reifen und umgekehrt einwirken, übertragen. Eine schlupffreie Übertragung der teilweise recht bedeutenden Kräfte bedingt einen guten Kraftschluss zwischen Wulst und Felge, der durch eine funktionsgerechte Ausgestaltung der miteinander zusammenwirkenden Teile angestrebt wird. Ein guter Sitz des Reifens wird durch die Kontur der Felge stark beeinflusst. Der Formgebung der Felge sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt und auch die beste Kontur allein kann nicht einen von Nebenwirkungen freien Kraftschluss verhindern. Bei den Reifen üblicher Bauart werden alle oder der überwiegende Teil der Gewebelagen im Reifeninnern etwa parallel zur Reifeninnenwandung gelegt und um den Wulstkern von innen nach aussen herumgeführt, wobei der äussere Teil etwa im Bereich des Felgenhornes endigt. Beim Beschleunigen und Bremsen entstehen bei solchen Reifen Kräfte, die bestrebt sind, die Wulstzehe von der Felge abzuheben. Da der Wulstkern nicht oder nur sehr wenig dehnbar ist, wirkt er als Drehaxe für den Wulst, und zwar für diejenige Stelle, welche auf der Strasse aufzuliegen kommt. Der dabei auftretende Zug entlang der Gewebelagen bewirkt eine Schwenkbewegung des Wulstkernes um seine eigene Axe, wodurch an der Wulstzehe und oberhalb der Wulstferse die bekannten Wulstscheuerungen entstehen. Diese führen schliesslich zu den vielfach zu beobachtenden Reifenschäden an den Wülsten, wobei namentlich Reifen der radialen Bauart, also sogenannte Gürtelreifen, hierfür anfällig sind. Das zu lösende Problem besteht darin, den Reifen so auszubilden, dass die auftretenden Kräfte bestrebt sind, den Wulst in die Felge hineinzuziehen, damit Wulstzehe und Wulstferse satt an die Felge und an das Felgenhorn gedrückt werden. Der erfindungsgemässe Reifen ist dadurch gekennzeichnet, dass die an beiden Wulsten verankerte Gewebelage der Reifenkarkasse oder bei mehreren Gewebelagen die Mehrzahl derselben von der Reifenaussenseite her den Wulstkern umschlingen und auf der dem Felgenhorn abgewandten Reifenseite in einem dem Wulstkern benachbarten, diesen radial überragenden Bereich endigen. Durch diese Ausbildung gelingt es, dass die durch die Gewebelagen auf den Wulst übertragenen Kräfte in einem Kräftepaar resultieren, welches bestrebt ist, die Wulstzehe auf die Felge zu drücken. Auf diese Weise treten Relativbewegungen zwischen Wulst und Felge nicht mehr auf und damit lassen sich auch die erwähnten Reifenschäden vermeiden. Das erfindungsgemässe Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die Karkasse auf der Innenwandung eines Hohlzylinders aufgebaut wird, auf beiden Seiten die Karkassenenden nach einwärts um je einen angefügten Wulstkern umgeschlagen werden und die Karkasse samt Wulstkern aus dem Hohlzylinder entfernt, mit Laufflächen versehen und vulkanisiert wird. Die erfindungsgemässe Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder mehrteilig und beidseitig mit je einem Ringflansch versehen ist. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch einen erfindungsgemässen Fahrzeugreifen, Fig. 2 ist ein Querschnitt durch eine Vorrichtung zur Herstellung des Reifens, Fig. 3 ist ein Querschnitt durch eine Ausführungsvariante der Vorrichtung zur Reifenherstellung, Fig. 4 ist ein Querschnitt durch eine weitere Vorrichtung zur Reifenherstellung. In Fig. 1 ist ein auf einer Felge 2 montierter Fahrzeugreifen 1 im Querschnitt dargestellt, wobei die Fel- ge 2 mit einem Felgenhorn 3 versehen ist. Der Reifen 1 weist je eine innere und äussere Seitenwand 7 sowie eine Lauffläche 13 auf. Im Innern des Reifens ist mindestens eine Gewebelage 4, beispielsweise in Form von Cord-Fäden vorhanden. Diese Gewebelage 4 kann aus verschiedenen Materialien bestehen, beispielsweise aus Textilien, Metalldraht, Glasfasern und ist derart um den Wulstkern 5 herumgeschlungen, dass sie von der Aussenseite her nach innen umgeschlagen ist, so dass das Ende des umgeschlagenen Gewebeeinlageteiles 4' in einem vom Wulstkern 5 abragenden, benachbarten Bereich endigt. Das Ende dieses umgeschlagenen Teiles 4' ragt somit - von der Drehachse des Reifens aus betrachtet - radiai über den Wulstkern 5 hinaus. Die Wulstferse 12 sowie die Wulstzehe 6 liegen je satt gegen die Feigenfläche an. Die Verankerung der Gewebelage 4 um den Wulstkern 5 herum ist somit asymmetrisch und bewirkt, dass im Betrieb die Kräfte die Wulstzehe 6 und Wulstferse 12 satt auf die Felgen und das Felgenhorn 3 anpressen, und zwar um so stärker je höher der Luftdruck im Schlauchinnern ist. Dies bedingt, dass auf der Reifenaussenseite des Wulstes mehr Gewebelagen durchgezogen sind als auf der Reifeninnenseite des Wulstes. Die Umschlingung beträgt etwa 1800. Der umgeschlagene innere Teil der Gewebeeinlage verläuft angenähert parallel zur inneren Begrenzungsfläche des Reifens und dessen Länge liegt etwa in der Grössenordnung des Umfanges des Wulstkernes 5. Falls mehrere Gewebelagen vorhanden sind, werden alle oder doch die Mehrzahl derselben von der Reifenaussenseite her um den Wulstkern herum geführt. Die Herstellung von Reifen nach dieser beschriebenen Bauart bietet mit den herkömmlichen Methoden Schwierigkeiten. Es wäre zwar denkbar, den Aufbau der Karkasse in üblicher Weise auf der Aussenfläche einer horizontalen Trommel durchzuführen, wobei also die Gewebeenden nach oben umgeschlagen werden. Damit die umgeschlagenen Gewebeenden im fertigen Reifen auf die innere Reifenseite zu liegen kommen, müsste der Reifenrohling hernach umgestülpt werden, d. h. der eine Wulstring durch den andern hindurchgezogen werden, was jedoch schwierig und umständlich ist. Stattdessen wird die Karkasse statt wie bisher üblich auf der Aussenseite einer Trommel nun auf der Innenseite einer Trommel aufgebaut, wie dies in den Fig. 2 bis 4 dargestellt ist. In diesen Figuren sind die Gewebelagen 4 einzeln oder in Form eines Bandes, wie dies in der Reifenindustrie üblich ist, vereinigt und in das Innere einer Trommel 8 eingeführt, an deren Rand je ein Flansch 9 angesetzt wird. Die Trommel 8 wird durch nicht dargestellte Antriebsorgane an der Trommeloberfläche angetrieben. Die ringförmigen Flansche 9 können sich entweder nach aussen erweitern, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, oder sich nach dem Zentrum hin verengen, gemäss Fig. 3. Es ist auch möglich, ohne Flansch auszukommen, wie dies aus Fig. 4 hervorgeht. Bei der Trommel 8 gemäss Fig. 2 werden die beiden Wulstkerne 5 von aussen her angeschlagen; beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 3 wird er von innen der Trommel her an seinen Bestimmungsort gebracht. Der über den Wulstkern 5 hinausragende freie Teil 4' der Gewebelage wird nun nach einwärts um den Wulstkern 5 herum gebördelt, wie dies durch unterbrochene Linien und Pfeile angedeutet ist. Der Wulstkernhalter 11 ist durch eine zentrale Welle 10 getragen, die mit dem Wulstkern-Anschlagmechanismus zusammenwirkt. Durch Aufklappen der Trommel 8, die vorzugsweise zwei- oder mehrteilig ausgeführt ist, kann hernach die Karkasse der Trommel entnommen werden und der Reifen in üblicher Weise auf konventionellen Maschinen fertiggestellt, d. h. mit Laufflächen versehen und vulkanisiert werden.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE 1. Fahrzeugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass die an beiden Wulsten verankerte Gewebelage der Reifenkarkasse oder bei mehreren Gewebelagen die Mehrzahl derselben von der Reifenaussenseite her den Wulstkern umschlingen und auf der dem Felgenhorn abgewandten Reifenseite in einem dem Wulstkern benach- barten, diesen radial überragenden Bereich endigen.II. Verfahren zur Herstellung eines Fahrzeugreifens nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Karkasse auf der Innenwandung eines Hohlzylinders aufgebaut wird, auf beiden Seiten die Karkassenenden nach einwärts um je einen angefügten Wulstkern umgeschlagen werden und die Karkasse samt den Wulstkernen aus dem Hohlzylinder entfernt, mit Laufflächen versehen und vulkanisiert wird.III. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder mehrteilig und beidseitig mit je einem Ringflansch versehen ist.UNTERANSPRÜCHE 1. Fahrzeugreifen nach Patentanspruch I, mit mehreren Gewebelagen, dadurch gekennzeichnet, dass alle Gewebelagen von der Reifenaussenseite her um den Wulstkern herum geführt sind.2. Vorrichtung nach Patentanspruch III, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringflansche mit der Trommel lösbar verbunden sind.
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