CH435548A - Verfahren zur Herstellung von Abgüssen menschlicher Körperteile, insbesondere von Füssen, und Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Abgüssen menschlicher Körperteile, insbesondere von Füssen, und Vorrichtung zur Ausübung des VerfahrensInfo
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Description
Verfahren zur Herstellung von Abgüssen menschlicher Körperteile, insbesondere von Füssen, und Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens Es sind bereits Verfahren bzw. Vorrichtungen zur Herstellung von Abgüssen menschlicher Körperteile, insbesondere von Füssen bekannt. Bei einer bekannten Methode bzw. Einrichtung dieser Art wird der abzuformende Körperteil in eine Masse loser, magnetisierbarer Teilchen eingedrückt. Anschliessend daran werden die losen Teilchen durch Magnetisierung zu einem Ganzen in Erstarrung gebracht, so dass nach Entfernung des betreffenden Körperteiles, also beispielsweise des Fusses, ein fester Abdruck verbleibt, welcher zum Anfertigen des Abgusses dient. Diese an sich bekannte Methode bzw. Einrichtung weist eine Vielzahl von Nachteilen auf. Zunächst muss als nachteilig bezeichnet werden, dass lediglich Teilchen aus ferromagnetischen Stoffen verwendet werden können. Derartige Stoffe sind nicht nur vergleichsweise teuer, sondern darüber hinaus auch schwer. Dies führt zu teueren und gewichtsaufwendigen Konstruktionen. Hierzu kommen noch die gleichfalls aus einem magnetisierbaren Stoff bestehenden Seitenplatten des die Teilchen aufnehmenden Kastenaufbaues, welche das Gesamtgewicht noch erheblich vergrössern. Endlich bedeutet es einen Nachteil, das ohnehin schon grosse Gewicht durch die Anordnung von Magneten noch weiter zu steigern. Die vorliegende Erfindung behebt diese Nachteile und betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Abgüssen menschlicher Körperteile, insbesondere von Füssen, mit Hilfe einer Masse von losen Teilchen verhältnismässig geringer Dimension, in welche Masse der abzuformende Körperteil eingedrückt wird, wobei diese Teilchenmasse nach der Formgebung fixiert wird. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass ein geschlossener, die Teilchen aufnehmender Behälter verwendet wird, dessen zum Eindrücken des Körperteils bestimmte Decke derart gummielastisch ist, dass sie sich unter entsprechender Verdrängung der Teilchen dem abzuformenden Körperteil anpasst, wonach die Fixierung der Teilchenmasse durch unter Unterdrucksetzen des Behälters erfolgt. Gegenstand der Erfindung ist auch eine Vorrichtung zur Ausführung dieses Verfahrens, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass sie aus einem in zwei Kammern unterteilten Kasten besteht, dessen obere durch den genannten Behälter gebildete Kammer mit den losen Teilchen versehen und oben durch die gummielastische Dekke begrenzt ist, und dessen untere Kammer ein Gerät zur Erzeugung eines Unterdrucks in der oberen Kammer enthält. Der Vorteil des erfindungsgemässen Verfahrens und der Vorrichtung besteht im wesentlichen darin, dass weder für die losen Teilchen, z. B. Kügelchen, noch für den Kastenaufbau eine Bindung an ein bestimmtes Material besteht. Hier eröffnet sich die Möglichkeit der Anwendung von Kunststoffen und dgl. welche sich sowohl auf das Gesamtgewicht als auch auf den Gesamtpreis günstig auswirkt. Ganz abgesehen davon ist in diesem Fall die Anordnung komplizierter Widerstands schalter zur Regelung des Magnetfeldes entbehrlich. Auch kann bei dem erfindungsgemässen Verfahren bzw. Vorrichtung auf die Verwendung elektrischer Energie völlig verzichtet werden. Hierzu genügt es, das den Unterdruck erzeugende mechanisch betriebene Gerät durch ein von Hand betätigbares Gerät zu ersetzen. Ein weiterer Vorteil ist noch darin zu erblicken, dass bei der Vorrichtung gemäss der Erfindung nach der Formgebung das Sauggerät und dgl. abgeschaltet werden kann, falls das in der unteren Kammer des Kastens befindliche den Unterdruck erzeugende Gerät diese Kammer luftdicht von der Atmosphäre trennt, so dass der Unterdruck und damit der Abdruck als solcher erhalten bleiben. Vorteilhaft sind die beiden Kammern durch eine luftdurchlässige Zwischenwand voneinander getrennt. Zweckmässig ist eine der beiden Kammern mit der Atmosphäre durch ein Belüftungsventil in Verbindung. Das erfindungsgemässe Verfahren ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise erläutert, die ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Vorrichtung darstellt. Fig. 1 zeigt einen senkrechten Längsschnitt Fig. 2 zeigt eine Draufsicht Fig. 3 zeigt einen senkrechten Längsschnitt bei eingesetzten Fuss Fig. 4 zeigt eine Draufsicht mit Abdruck des Fusses. Mit 1 (Fig. 1, 2) ist ein Kasten bezeichnet, welcher nach oben durch eine gummielastische Decke 2 abgeschlossen ist. Der Kasten 1 ist mittels einer luftdurchlässigen Wand 3 in zwei Kammern unterteilt. Die obere Kammer ist mit losen Teilchen 4 geringer Dimension, z. B. kleinen Kügelchen aus Kunststoff aufgefüllt, während die untere Kammer ein einen Unterdruck erzeugendes Gerät 5 aufnimmt, welches mit Hilfe eines Fusschalters 6 in Betrieb gesetzt werden kann. Zweckmässig ist die eine der beiden Kammern über ein in der Zeichnung der Übersichtlichkeit halber nicht dargestelltes Belüftungsventil mit der Atmosphäre verbunden. Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist die folgende: Soll ein Abguss eines Fusses angefertigt werden, dann wird der entkleidete Fuss auf die elastische Decke 2 der Vorrichtung gesetzt (Fig. 3). Infolge des vom Fuss auf die Decke 2 ausgeübten vertikalen Druckes passt sich die Decke der Form des unteren Fussteiles unter entsprechender gummielastischer Verformung an, wobei sich die Teilchen 4 in an sich bekannter Weise verlagern, wie in Fig. 3 veranschaulicht ist. Alsdann wird der Fusschalter 6 betätigt und damit das einen Unterdruck in beiden Kammern erzeugende Gerät 5 in Betrieb gesetzt. Hierdurch werden infolge des auf die Decke 2 ausgeübten atmosphärischen Drukkes, die Teilchen 4 in ihrer Lage fixiert. Damit wird eine stabile naturgetreue Abformung des Fusses erreicht (Fig. 3 und 4). Das auf diese Weise erzeugte Fussnegativ hat daher eine entsprechend genaue Form. Anhand dieser Form kann dann in an sich bekannter Weise ein entsprechender Abguss hergestellt werden. Wird der Abdruck nicht mehr benötigt, dann genügt es, die Kammern zu belüften. Die elastische Dekke 2 geht dann in die ursprüngliche Lage zurück. Die Teilchen 4 nehmen die Ausgangslage ein. Anschliessend kann ein neuer Abguss wie vorstehend beschrieben angefertigt werden.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE I. Verfahren zur Herstellung von Abgüssen menschlicher Körperteile, insbesondere von Füssen, mit Hilfe einer Masse von losen Teilchen verhältnismässig geringer Dimension, in welche Masse der abzuformende Körperteil eingedrückt wird, wobei diese Masse nach der Formgebung fixiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein geschlossener, die Teilchen aufnehmender Behälter verwendet wird, dessen zum Eindrücken des Körperteils bestimmte Decke derart gummielastisch ist, dass sie sich unter entsprechender Verdrängung der Teilchen dem abzuformenden Körperteil anpasst, wonach die Fixierung der Teilchenmasse durch unter Unterdrucksetzen des Behälters erfolgt.II. Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem in zwei Kammern unterteilten Kasten (1) besteht, dessen obere durch den genannten Behälter gebildete Kammer mit den losen Teilchen (4) versehen und oben durch die gummielastische Decke (2) begrenzt ist, und dessen untere Kammer ein Gerät (5) zur Erzeugung eines Unterdrucks in der oberen Kammer enthält.UNTERANSPRÜCHE 1. Vorrichtung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilchen kugelige Form haben.2. Vorrichtung nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kammern durch eine luftdurchlässige Zwischenwand (3) voneinander getrennt sind.3. Vorrichtung nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Kammern durch ein Belüftungsventil mit der Atmosphäre verbunden ist.
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