CH429572A - Verpackung mit einer Mehrzahl von Schutzhandschuhen, insbesondere ärztlichen Schutzhandschuhen für einmaligen Gebrauch - Google Patents
Verpackung mit einer Mehrzahl von Schutzhandschuhen, insbesondere ärztlichen Schutzhandschuhen für einmaligen GebrauchInfo
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Description
Verpackung mit einer Mehrzahl von Schutzhandschuhen, insbesondere ärztlichen Schutzhandschuhen für einmaligen Gebrauch Die Erfindung betrifft eine Verpackung für eine Mehrzahl von Schutzhandschuhen, insbesondere ärztlichen Schutzhandschuhen für einmaligen Gebrauch. Bei den früher üblichen Schutzhandschuhen für medizinische Zwecke und auch heute noch bei Schutzhandschuhen für hausfrauliche und andere Zwecke war und ist es üblich, die Handschuhe nach dem Gebrauch zu waschen, gegebenenfalls zu desinfizieren und damit für eine neue Verwendung bereitzumachen. Dieses Verfahren ist nicht nur umständlich, sondern auch auf dem medizinischen Gebiet gefährlich, weil die Reinigung und Desinfektion häufig nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden kann. Es wurde daher bereits vielfach üblich, die Handschuhe nur einmal zu benutzen und nach dem Gebrauch wegzuwerfen. Dieses Verfahren ist möglich, seitdem sehr billige und einfach zu verarbeitende Werkstoffe in Gestalt von Kunstharzfolien, insbesondere Polyäthylen und Polyvinylchlorid zur Verfügung stehen. Die vorliegende Erfindung schafft eine Verpackung, welche ermöglicht, solche vorzugsweise zur einmaligen Verwendung bestimmten Handschuhe hygienisch zu verpacken, und zwar in einer Form, die die Handschuhe bequem zur Benutzung zugänglich macht, wobei gleich- zeitig vermieden wird, dass ausser den im Augenblick zur Benutzung bestimmten Handschuhen auch noch andere berührt werden. Die erfindungsgemässe Verpackung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe flach auf einer Packmaterialbahn, z. B. einem Papierband, liegen und zusammen mit der Packmaterialbahn zu einer Rolle aufgewickelt sind. Beim Abwickeln der Rolle kommen die darin enthaltenen Handschuhe zweckmässig einzeln zum Vorschein. Sie können daher auch einzeln abgenommen werden, die übrigen aber bleiben mit Vorteil hygienisch abgeschlossen in der Rolle gehalten. Die Erfindung bezieht sich auch auf die besondere Verwendung dieser Verpackung mit einer Mehrzahl von Schutzhandschuhen in einem Gebrauchsbehälter, indem dieser Behälter zum Abtrennen der Packmaterialbahn mit einer Abreisskante versehen ist sowie Gummifüsse aufweist. Ausserdem ist offensichtlich, dass diese Aufbewahrungsart auch bei andern Verwendungszwecken als ärztlichen besonders praktisch ist. Auf der Zeichnung ist eine erfindungsgemässe Verpackung in zwei Figuren beispielsweise dargestellt. Fig. 1 zeigt eine teilweise abgerollte Handschuhrolle Fig. 2 zeigt einen Verpackungsbehälter für die Rolle Fig. 3 einen auf dem Papierband liegenden Handschuh. vMit list ein Papierband bezeichnet. Auf dieses Papierband sind die Handschuthe 2 aufgelegt, und zwar insbesondere leicht lösbar befestigt. Diese Befestigung wird vorteilhaft so hergestellt, dass die Verschweissung der aus zwei Folien zusammengesetzten Handschuhe (möglicherweise auch gleichzeitig eine Vereinzelung aus einem Folienband) auf dem Papierstreifen 1 selbst vorgenommen wird. Bei der Verschweissung tritt eine gewisse Verbindung der Nahtstellen mit der Papieroberfläche ein, so dass die Handschuhe sicher darauf gehalten sind, je doc'h leicht von ihr wieder gelöst werden können. Das Papierband 1 wird mit den darauf befestigten Handschuhen 2 zu der Rolle 3 aufgewickelt. Beim Gebrauch wird diese Rolle schrittweise wieder abgerollt. Es kann zweckmässig sein, ihre Haltevorrichtung mit einer Abreissleiste zu versehen, damit der abgerollte Papierstreifen, von dem die Handschuhe abgenommen wurden, von Zeit zu Zeit abgerissen werden kann. Es kann auch vorteilhaft sein, diese Abreissvorrichtung und den Abstand der Handschuhe voneinander auf dem Papierband so zu gestalten, dass auch Papierabschnitte abgerissen werden können, auf denen noch die Handschuhe sitzen, damit sie beispielsweise in dieser Form dem Arzt zugereicht werden können, der sie verwenden soll. Die Handschuhe sind beim dargestellten Beispiel so auf dem Papierstreifen aufgebracht, dass zwischen ihren Fingerspitzen 4 und dem Papierrand 5 ein gewisser Abstand verbleibt. Dadurch sind die Fingerspitzen in der Rolle vor Verschmutzung geschützt. Zur Platzersparnis können die Schaftteile 6 der Handschuhe auf der anderen Seite bis an den Rand 7 des Streifens hinreichen oder sogar darüber hinausragen. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der Verpackung mit einem Kartonbehälter 8, der mit einer Abreisskante 9 versehen ist (siehe Fig. 2). Die Rolle 3 mit den Handschuhen 2 bleibt im Behälter 8 liegen, ist aber trotzdem verwendungsbereit, weil das Ende 10 jeweils nach oben oder zur Seite durch einen Schlitz 11 des Behälters nach aussen reicht, der auf der einen Seite von der Abreisskante 9 begrenzt wird. Das herausgezogene Ende 10 des Papierstreifens kann gegebenenfalls mit den darauf befindlichen Handschuhen 2 an der Abreisskante abgetrennt werden. Die Abreisskante ist vorzugsweise gezahnt. Damit die Schachtel nicht von ihrer Unterlage, einem Tisch oder einem Regal, heruntergezogen wird, ist sie mit Gummifüssen 12 versehen. Vorteilhaft sind die Handschuhe aus reckbarem Folienmaterial hergestellt, das bei der Längsdehnung eine Querkontraktion erfährt. Der unter Umständen auftretende Nachteil, dass die sich besonders für die Verpackung eignenden Handschuhformen sich möglicherweise nicht für einen engeren und damit besseren Sitz der Handschuhe im Schaftteil um das Handgelenk eignen, kann dann nämlich dadurch leicht wettgemacht werden, dass der Schaftteil 6 des Hand schuhs nach dem Anziehen in Längsrichtung gereckt wird, wobei er sich durch Querkontraktion enger um das Handgelenk schliesst und dann den Handschuh fest hält. Weiterhin kann die Befestigung des Hand schuhs auf dem Papier so durchgeführt sein, dass sie am Umriss des Handschuhs teilweise fehlt, so dass der Handschuh hier leicht gegriffen und abgelöst werden kann. Zweckmässig ist diese Stelle am Schaft des Handschuhs und auf der Seite des Handschuhs, die der Rolle zugewandt ist. In Fig. 3 ist dies die Stelle, an der die sonst den Umriss begleitende gestrichelte Linie 13, die die Verklebung mit der Unterlage andeuten soll, fehlt. Schliesslich kann das Papierstück, das zunächst einen Handschuh trug, nach dessen Benutzung vorteilhaft zum Einwickeln oder Anfassen des beschmutzten Handschuhs benutzt werden.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE I. Verpackung mit einer Mehrzahl von Schutzhandschuhen, insbesondere ärztlichen Schutzhandschuhen für einmaligen Gebrauch, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe flach auf einer Packmaterialbahn liegen und zusammen mit der Packmaterialbahn zu einer Rolle aufgewickelt sind.II. Verwendung der Verpackung mit einer Mehrzahl von Schutzhandschuhen gemäss Patentanspruch I, in einem Gebrauchsbehälter, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter zum Abtrennen der Packmaterialbahn mit einer Abreisskante versehen ist sowie Gummifüsse aufweist.UNTERANSPRÜCHE 1. Verpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe auf der Bahn befestigt sind.2. Verpackung nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die befestigten Handschuhe eine flache Form haben.3. Verpackung nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe aus schmiegsamem Folienmaterial hergestellt sind.-4. Verpackung nach Unteranspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Handsdhuhe aus zwei thermoplastischen Folien hergestellt sind, die am Rand in Form einer Naht miteinander verschweisst, versiegelt oder zusammengeklebt sind.5. Verpackung nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schweissnaht oder Klebenaht der Folien zugleich die lösbare Verbindung mit der Packmaterialbahn darstellt.6. Verpackung nach Unteranspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe derart auf der Packmaterialbahn liegen, dass mindestens zwischen den Handschuhfingern und dem Bahnrand ein Abstand verbleibt.7. Verpackung nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe nur teilweise an ihrem Rand mit der Packmaterialbahn verbunden sind.8. Verpackung nach Unteranspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe an wenigstens einem Teil ihres Randes, der beim Abwickeln der Rolle zugewandt ist, nicht befestigt sind, und zwar insbesondere nicht am Schaft.9. Verpackung nach Unteranspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschuhe aus reckbarem Folienmaterial hergestellt sind, das eine Querkontraktion erleidet, wenn es in Längsrichtung gereckt wird.
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Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| WO1999020544A1 (en) * | 1997-10-17 | 1999-04-29 | Dt Labs, Inc. | An arranged plurality of waste material-containment devices |
| CN111387583A (zh) * | 2020-05-04 | 2020-07-10 | 卢黎明 | 一种妇科用指套应用设备 |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US6168019B1 (en) | 1997-10-17 | 2001-01-02 | Mary Lou Olson | Arranged plurality of waste material-containment devices |
| CN111387583A (zh) * | 2020-05-04 | 2020-07-10 | 卢黎明 | 一种妇科用指套应用设备 |
| CN111387583B (zh) * | 2020-05-04 | 2021-10-12 | 南京市第一医院 | 一种妇科用指套佩戴设备 |
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