CH405766A - Einrichtung für das automatische Auftragen von Proben für die Papierchromatographie - Google Patents
Einrichtung für das automatische Auftragen von Proben für die PapierchromatographieInfo
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Description
Einrichtung für das automatische Auftragen von Proben für die Papierchromatographie Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum automatischen Auftragen von Proben bei der Papierchromatographie. Bei der Anwendung der Papierchromatographie als analytisches Kontrollmittel zur Kontrolle von langdauernden Prozessen, z. B. bei Prozessen zum Trennen in chromatographischen Kolonnen, ist es notwendig, laufend oder in angemessenen Intervallen den abgezweigten aliquoten Teil des Hauptstromes des Eluates auf chromatographisches Papier so aufzutragen, dass sich auf ihm ein schmaler Fleck bildet. Zu diesem Zwecke dient die nachfolgend beschriebene Einrichtung, welche den aliquoten Teil auf das chromatographische Papier aufträgt und ein rasches Trocknen der aufgetragenen Probe so sicherstellt, dass der Fleck möglichst eng bleibt. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das chromatographische Papier zwischen zwei Köpfen der Auftragsvorrichtung hindurchgeht, wobei der obere Kopf zur Befestigung der Kapillare für die Zuführung des Eluates dicht am Papier dient und der untere Kopf mit einer Luftdüse versehen ist, welche Trockenluft von unten dem chromatographischen Papier zuführt. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel schematisch darstellt. Es zeigen: Fig. 1 die Einrichtung in der Ansicht, Fig. 2 im Querschnitt des oberen Kopfes. Das chromatographische Papier 1 läuft frei zwischen zwei Köpfen 2 und 3 der Auftragsvorrichtung. Der obere Kopf 2 dient zur Befestigung einer Zuführungskapillare 4, durch welche das Eluat dicht dem Papier zugeführt wird. Die Mündung dieser Kapillare ist zweckmässig so ausgeführt, dass ihr Ende biegsam ist und aus einem Material besteht, welches möglichst weitgehend die Bildung von störenden Tropfen an ihrem Ende verhindert. Praktisch für alle Flüssigkeiten eignet sich am besten z. B. Teflon. Es ist zweckmässig, dass die Kapillare zum Papier schief geneigt ist, und zwar so; dass sie mit der ihr innewohnenden Elastizität mit geringem Druck eventuelle Unregelmässigkeiten des Papiers verfolgt, ohne dass sie es dabei mechanisch verletzen würde. Der obere Kopf 2 ist so hergestellt, dass die Mündung der Kapillare 4 von einer Düse 5 umgeben ist, durch welche Trockenluft strömt. Diese Luft wird in den oberen Kopf 2 durch eine Röhre 6, welche gleichzeitig den Kopf trägt, zugeführt. Die Röhre 6 ist in einen Grundkörper 7 des oberen Kopfes eingefügt, welcher durch das Gelenk 8 mit der oberen Platte 9 eines Kastens 10 verbunden ist, wobei einerseits dieser Kasten einen Teil des Ständers und anderseits die Kammer für die Zufuhr der Trockenluft zu den beiden Köpfen bildet. Zum oberen Kopf gelangt die Luft aus dieser Kammer durch eine Öffnung 11 in der oberen Platte 9 der Kammer, in welche eine elastische Dichtung 12 eingesetzt ist und die mit genügender Dichtheit auf einer Öffnung 13 in der Tragröhre 6 des oberen Kopfes 2 aufliegt. Die Stellschraube 14, die in den Grundkörper 7 des oberen Kopfes 2 eingeschraubt ist, stützt sich an der oberen Platte 9 der Kammer 10 ab und dient zum Feineinstellen der Entfernung des oberen Kopfes 2 zum chromatographischen Papier 1. Der untere Kopf 3 besitzt eine Luftdüse 15, welche Trockenluft von unten dem chromatographischen Papier zuführt. Die Luft gelangt in den Kopf durch eine Tragröhre 16, welche mit einem Gelenk 17 mit der Kammer 10 für die Zuführung der Trockenluft verbunden ist. Diese kann in ähnlicher Weise fein eingestellt werden, (auf der Fig. 1 nicht eingezeichnet), wie dies bei dem oberen Kopfe 2 der Fall ist, wenn auch beim unteren Kopfe eine solche Einstellfeinheit wie beim oberen Kopf nicht notwendig ist. Eine Öffnung 18, durch welche die Röhre 16 frei zur Kammer durchgeht, ist durch eine Gummi- oder ähnliche elastische Membrane 19 gedichtet. Der untere Kopf 3 wird in der Richtung zum Papier die Kraft einer nicht eingezeichneten Feder gehoben. Der obere Kopf 2 muss keine Feder besitzen, welche ihn in der Richtung zum Papier drücken würde, soweit es die Stellschraube 14 gestattet, wenn der Schwerpunkt des ganzen drehbaren oberen Teiles so angeordnet ist, dass er mit Hinblick auf das drehbare Gelenk ein Moment in diesem Sinne ausübt. Durch Entfernung des oberen Kopfes 2 vom Papier wird der ganze obere Teil in eine Lage gebracht, in die er entweder durch die Gravitationswirkung im Hinblick zur relativen Lage des Schwerpunktes des oberen Teiles gegenüber dem drehbaren Gelenk 8 fixiert ist; jedoch kann in Fällen, wo die gesamte Einrichtung so im Raum eingeordnet wurde, dass der Gravitationseinfluss den eben angezeigten Zwecken nicht entspricht, der gleiche Effekt durch eine geeignet gewählte Spiralfeder erreicht werden, wobei diese das Kippmoment einmal auf diese, das andere Mal auf die andere Seite ausübt. Der obere Kopf 2 kann in der abgeklappten Stellung, im übrigen auch durch ein geeignetes Schloss oder ähnliches, fixiert werden. Es ist jedoch notwendig, auf irgendeine Art sicherzustellen, dass das chromatographische Papier nach dem Abklappen des oberen Kopfes bequem auf der Trommel befestigt werden kann, welches ihn trägt und dreht, oder auf einer anderen Einrichtung, die zum Fixieren und zur Bewegung des Papieres dient. Die Luft kann der Kammer 10 durch einen Stutzen in irgendeiner Wand zugeführt werden. In Fällen, in welchen die Zusatzkräfte und Momente, welcher der Zusatzkopf ausübt, nicht schaden, besteht die Möglichkeit, die Luft auch zu den beiden Tragröhren des Kopfes direkt durch Schläuche zuzuführen. Dann entfällt die Notwendigkeit der abgeschlossenen Kammer 10. Auf Fig. 2, welche einen Querschnitt des oberen Kopfes 2 darstellt, ist beispielsweise eine zweckmässige Ausführung dieses Kopfes dargestellt. Die Kapillare 4 geht durch den Kopf so, dass sie in ihm durch die elastische Einlage 20 fixiert ist, wobei diese durch die Hohlschraube 21 komprimiert wird. Durch ihre Lockerung ist es möglich, die Kapillare in einer geeigneten Lage einzustellen. Aus der Fig. 2 ist die zweckmässig schiefe Stellung des Kopfes 2 gegenüber dem chromatographischen Papier 1 zu sehen, welches sich gegenüber dem Kopfe in der Richtung des anzeigenden Pfeiles bewegt. Auf Fig. 1 ist weiter sichtbar, wie es möglich ist, zweckmässig die Kammer 10 für die Zuleitung der Trockenluft in einer Kammer 22 zu befestigen, welche einerseits als Ständer für die gesamte Einrichtung dient und anderseits als Kammer, in welcher ein Ventilator 23, der durch einen Motor 24 angetrieben ist, eingeordnet ist. Der Ventilator saugt die Luft durch die Öffnung 25 an, welcher gegebenenfalls für die Zuleitung eines anderen Gases, wenn dies notwendig ist, angeschlossen werden kann. Der Ventilator kann zu einem blossen Umlaufrad vereinfacht werden, wenn, wie auf der Fig. 1 eingezeichnet ist, irgendeine von den Wänden der Kammer 22 eine geeignete Abgrenzung bildet, damit der Ventilatoreffekt entsteht. Die Trockenluft gelangt aus der unteren Kammer 22 in die obere Kammer 10 durch eine Öffnung 26 in der Zwischenwand und kann gegebenenfalls, z. B. durch eine Heizspirale 27, vorgewärmt werden. Auch eine geringe Erwärmung der Trockenluft beschleunigt in überaus sichtbarer Weise den Trockenprozess und ist mit Vorteil anzuwenden, es sei denn, dass die chemische Natur der untersuchten Stoffe eine Erwärmung mit Luft nicht zulässt. Im gegenteiligen Falle ist es auch denkbar, anstelle von erwärmter Luft gekühlte Luft zuzuführen, was allerdings für die Geschwindigkeit des Trocknens von Nachteil ist. Die Einrichtung, so wie sie hier beschrieben ist, ist insbesondere zum Speisen von Ultramikropumpen oder ähnlichen Einrichtungen gedacht. In Fällen, wo es um das Auftragen von Proben geht, die aus dem Hauptstrom abgezweigt werden, der mit Hilfe einer rotierenden Dosierungsvorrichtung anderswohin abgeleitet wurde, besteht die Möglichkeit, diese Dosiervorrichtung mit dem oberen abklappbaren Teil der beschriebenen Einrichtung auszutauschen, falls diese ungefähr die gleiche Form besitzen und mit dem gleichen Gelenk versehen sind. Die Dosiereinrichtung hat allerdings eine eigene Antriebseinrichtung, welche zweckmässig um den Teil gruppiert ist, der für beide Typen gemeinsam ist, wie dies auf der Fig. 1 gestrichelt angedeutet ist. Die beschriebene Einrichtung, gleichgültig in welcher von den beiden möglichen Formen, kann als selbständiges Ganzes entweder mit dem Ventilator oder ohne diesen hergestellt werden, bzw. sie kann ein Teilstück einer komplizierteren Einrichtung für das automatische Auftragen von Proben auf chromatographisches Papier, z. B. auf Trommeln oder ähnlichem, sein.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Einrichtung zum automatischen Auftragen von Proben bei der Papierchromatographie, dadurch gekennzeichnet, dass das chromatographische Papier (1) zwischen zwei Köpfen (2, 3) der Auftragsvorrichtung hindurchgeht, wobei der obere Kopf (2) zur Befestigung der Kapillare (4) für die Zuführung des Eluates dicht am Papier dient und der untere Kopf (3) mit einer Luftdüse (15) versehen ist, welche Trockenluft von unten dem chromatographischen Papier zuführt.UNTERANSPRÜCHE 1. Einrichtung gemäss Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Kopf (2) so ausgebildet ist, dass die Mündung der Kapillare (4) von einer Düse (5) umgeben ist, durch welche ebenfalls Trockenluft zuströmt, die dem oberen Kopf (2) mit Hilfe einer Röhre (6) zugeführt wird, die gleichzeitig den Kopf trägt, wobei die Kapillare (4), welche durch den Kopf geführt ist, in ihm mit Hilfe einer elastischen Einlage (20) fixiert ist.2. Einrichtung gemäss Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragröhre (6) in einen geformten Grundkörper (7) des oberen Kopfes (2) gehaltert ist, welcher durch ein Gelenk mit der oberen Platte (9) eines Kastens (10) verbunden ist, welcher einerseits einen Teil des Ständers, anderseits eine Kammer für die Zuführung von Trockenluft zu den beiden Köpfen (2, 3) bildet, wobei die Luft zum oberen Kopf (2) durch eine Öffnung (11) in der oberen Platte (9) gelangt, in welche eine elastische Dichtung (12) eingesetzt ist und die auf einer Öffnung (13) in der Tragröhre (6) des oberen Kopfes (2) aufliegt.3. Einrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass in den Grundkörper (7) eine Stellschraube (14) eingeschraubt ist, welche sich an der oberen Platte (9) des Kastens (10) abstützt und zum Einstellen der Entfernung des oberen Kopfes (2) vom chromatographischen Papier (1) dient.4. Einrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass im unteren Kopf (3) Luft durch eine Tragröhre (16) eintritt, welche durch ein Gelenk (17) mit der Kammer (10) für die Zuleitung der Trockenluft verbunden ist, wobei eine Öffnung (18), durch welche die Tragröhre (16) frei in die Kammer (10) eintritt, durch eine elastische Membrane (19) gedichtet ist.5. Einrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Kasten (10) für die Zuführung der Trockenluft an eine Kammer (22) angeschlossen ist, die einerseits als Ständer für die ganze Einrichtung und anderseits einen von einem Motor (24) angetriebenen Ventilator (23) enthält, wobei die Trockenluft aus der unteren Kammer (22) in den Kasten (10) durch eine Öffnung (26) in der Zwischenwand gelangt und dabei gegebenenfalls erwärmt wird.
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