Handnibbelmaschine Bei tragbaren, mit der Hand führbaren Nibbel- maschinen, sogenannten Handnibbelmaschinen, wird die Matrize bisher von einem U-förmigen Bügel ge tragen, dessen einer ungefähr waagrechter Schenkel am unteren Ende der Stösselführung befestigt ist, während der mit ihm durch einen Steg verbundene zweite, ebenfalls waagrechte Schenkel die Matrize in sich aufnimmt.
Der die beiden waagrechten Schenkel verbindende Steg, der sich in dem von dem Schneid- Stempel hergestellten Schlitz bewegen muss, ist durch den Stanzdruck einer sehr .hohen Biegebeanspruchung ausgesetzt und muss daher einen Querschnitt von hohem Widerstandsmoment haben. Er darf aber keine Breite haben, die grösser ist als die Breite des Werk zeugstempels.
Der Stegquerschnitt muss daher zur Erreichung des nötigen Widerstandsmomentes in der Vorschubrichtung sehr lang gemacht werden, wor unter seine Fähigkeit leidet, sich durch gekrümmte Schlitze von kleinem Krümmungshalbmesser hin durchzubewegen. Ein weiterer Nachteil dieser be kannten Matrizenträger besteht darin, dass ihretwegen ein sehr grosses Loch vorgebohrt werden muss, wenn der auszuführende Schnitt vollkommen innerhalb :der Fläche einer Werkstofftafel liegt und nicht von einem Rand der Tafel ausgeht.
Die Erfindung vermeidet diese Nachteile dadurch, dass der beim Bearbeiten einer Werkstofftafel unter halb derselben befindliche Matrizenhalter bzw. der Abstreifer am unteren Ende eines Tragstiftes befestigt ist, welcher den Werkzeugstempel gleichachsig durch dringt und mit seinem oberen Ende an einem in bezug auf das Gehäuse unbeweglichen Teil des Antrieb kopfes der Maschine befestigt ist. Der Matrizenhalter bzw. Abstreifer wird vorzugsweise lösbar, z. B. mittels einer Mutter, mit dem Tragstift, das heisst dem unbe weglichen Teil verbunden.
Es ist dann möglich, ihn vor der Ausführung von geschlossenen Schnitten von dem Tragstift abzunehmen, so dass nur ein enges, dem Durchmesser des Werkzeugstempels entsprechendes Anfangsloch vorgebohrt zu werden braucht. Durch dieses Loch wird der Tragstift hindurchgeführt und dann der Matrizenhalter bzw. der Abstreifer wieder auf dem Tragstift befestigt. Man ist daher bezüglich des Durchmessers des Matrizenhalters an keine engen Grenzen gebunden.
Die Befestigung des Matrizenhalters bzw. Ab streifers an dem zum Werkzeugstempel gleichachsigen Tragstift hat noch den weiteren Vorteil, dass der Trag stift durch den Stanzdruck im wesentlichen nur auf Zug beansprucht wird, während Biegebeanspru chungen nur in geringem Mass auftreten. Ausserdem bildet der stillstehende Tragstift einen willkommenen Anschlag für die Begrenzung des Vorschubs.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der im Werkzeugstempel geführte Tragstift, da er mit dem Matrizenhalter fest verbunden ist, die Matrize genau zentrisch zum Werkzeugstempel hält. Dadurch wird eine sehr hohe Schnittgüte bei äusserster Schonung des Werkzeuges erreicht, so dass die Stand zeit des Werkzeugs vielfach vergrössert ist. Vor allem aber ist die Kurvengängigkeit unbegrenzt, da kein radial ausladender Bügel oder Steg vorhanden ist.
Die Erfindung wird im folgenden unter Hinweis auf zwei in der Zeichnung dargestellte Ausführungs- beispiele erläutert.
Es zeigen: Fig. 1 einen senkrechten Längsschnitt durch den Antriebskopf einer Nibbelmaschine nach der Linie I-1 in Fig. 2, Fig.2 einen Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 einen teilweisen Längsschnitt eines anderen Ausführungsbeispiels.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 ist in dem mit einem Handgriff versehenen Gehäuse 10 des Antriebskopfs einer Handnibbelmaschine eine Ex zenterwelle 11 drehbar gelagert, die unter Zwischen schaltung eines Untersetzungsgetriebes 12 von einem Elektromotor 13 angetrieben wird. Das Gehäuse 10 ist mit einer Laufbuchse 14 versehen, in welcher ein das Werkzeug tragender Stössel 15 axial beweglich geführt ist.
Auf das mit Aussengewinde versehene untere Ende der Laufbuchse 14 ist ein Abstreifer 16 für die zu bearbeitende Werkstofftafel 17 aufge schraubt und durch eine Schraube 18 gegen Ver drehung gesichert. Das obere Ende des Stössels 15 ist durch einen Gelenkbolzen 19 mit dem unteren Ende eines Pleuels 20 verbunden, das von der Exzenter wolle 11 angetrieben wird. In einer vom unteren Ende des Stössels 15 ausgehenden Axialbohrung ist ein als Stanzwerkzeug dienender Hohlstempel 21 undrehbar befestigt, der nahe seinem oberen Ende mit einem nach aussen springenden verbreiterten Bund 211 ver sehen und durch eine Hohlschraube 22 fest mit dem Stössel 15 verbunden ist.
Durch die zu dem Stössel 15 gleichachsige Axialbohrung des Hohlstempels 21 ist der Tragstift 23 hindurchgeführt, dessen oberes Ende mit einem Gewindeteil 231 versehen und mit einem Querbolzen 24 verschraubt ist.
Der Querbolzen 24, der einen zylindrischen, je doch an beiden Seiten parallel zur Stösselachse abge flachten Querschnitt hat, durchdringt einen in dem Stössel 15 vorgesehenen Längsschlitz 25 und ist nach Durchdringung der Wandung der Laufbuchse 14 mit seinen beiden Enden in der Wand des Gehäuses 10 gelagert. Das in Fig. 2 rechte Ende -des Querbolzens 24 ist mit einer Axialbohrung versehen, die ein Innen gewinde für eine Schraube 26 hat. Das innere Ende der Schraube 26 sichert den in den Querbolzen 24 eingeschraubten Gewindeteil 231 des Tragstifts 23 gegen selbsttätiges Lösen.
Auf das untere mit einem Gewindeteil 232 ver sehene Ende des Tragstifts 23 ist der Matrizenhalter 28 aufgesteckt und durch eine Mutter 29 festgehalten. Der Matrizenhalter 28 ist oben mit einer Ausdrehung für die durch eine Druckschraube 30 festgehaltene Matrize 31 und unterhalb der Matrize 31 mit einem Späneauswurf 32 versehen. Die Matrize 31 ist als Rundmatrize ausgebildet, so dass sie .nach einseitiger Abnutzung in dem Halter verdreht und weiterver wendet werden kann.
Bei jedem Niedergang des Hohlstempels 21 stanzt dieser mit seiner Schneide 34 einen sichelförmigen Teil aus der in der Richtung 35 vorgeschobenen Werkstofftafel 17.
Wenn,die beschriebene Handnibbelmaschine zum Schneiden eines nicht am Rand der Werkstofftafel 17 beginnenden, sondern vollständig innerhalb der Werk- stofftafel verlaufenden Schlitzes verwendet werden soll, dann wird der Matrizenhalter 28 mit der Matrize 31 nach Lösen der Mutter 29 von dem Tragstift 23 abgezogen und in die Werkstofftafel ein Loch vom Durchmesser des Stempels 21 gebohrt.
Beim Auf setzen der Handnibbelmaschine auf die Werkstofftafel wird der Tragstift 23 von oben nach unten durch dieses Loch hindurchgesteckt. Danach wird der Matrizen alter 28 mittels der Mutter 29 auf dem unteren Ende des Tragstiftes 23 wieder befestigt. Nun kann das Nibbeln in der üblichen Weise durchgeführt werden, wobei der Tragstift 23 durch Anschlagen am Ende des bisher ausgestanzten Schlitzes eine Vor schubbegrenzung bilden kann.
Der Tragstift 23 kann mit dem Matrizenhalter 28 fest verbunden sein. Er kann auch nach Vereinigung mit dem Matrizenhalter 28 in den Querbolzen 24 eingeschraubt bzw. in sonstiger Weise lösbar an ihm befestigt werden.
Da der Abstreifer 16 und der Matrizenhalter 28 unabhängig voneinander axial verstellbar sind, kann der gegenseitige Abstand dieser beiden Teile der zu verarbeitenden Blechstärke leicht angepasst werden.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform für nach oben gerichteten, sogenannten ziehenden Schnitt. Die Schneidkante 36 des Hohlstempels 37 schneidet hier bei der Aufwärtsbewegung des Stössels 15. In diesem Fall ist der Teil 38 als Halter für die Rundmatrize 39 ausgebildet, während der unten auf dem Tragstiftende 233 mittels einer Mutteer 40 befestigte Teil 41 den Abstreifer bildet. Die Späne werden durch den Späne auswurf 42 nach oben ausgeworfen. Auch in diesem Fall wird der Tragstift im wesentlichen nur auf Zug beansprucht, während Biegebeanspruchungen weit gehend vermieden sind.