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CH106235A - Druckschablone aus Blech für Adressier- und ähnliche Druckmaschinen. - Google Patents

Druckschablone aus Blech für Adressier- und ähnliche Druckmaschinen.

Info

Publication number
CH106235A
CH106235A CH106235DA CH106235A CH 106235 A CH106235 A CH 106235A CH 106235D A CH106235D A CH 106235DA CH 106235 A CH106235 A CH 106235A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
sheet metal
stencil
printing
addressing
stencils
Prior art date
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Adrema Maschinenbauges M B H
Original Assignee
Adrema Maschinenbauges M B H
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Adrema Maschinenbauges M B H filed Critical Adrema Maschinenbauges M B H
Publication of CH106235A publication Critical patent/CH106235A/de

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Description


  Dreckschablone aus Blech für Adressier- und ähnliche Druckmaschinen.    Die Erfindung bezieht sich auf die an  sich bekannten     Druckschablonen    aus Blech  für Adressier- und ähnliche     Druckmaschinen.     Bei derartigen Schablonen ist es häufig er  wünscht, dass der beim Durchgang durch die  Adressiermaschine in Spiegelschrift erschei  nende Text der Schablone auf der Schablone  nochmals in deutlich lesbarer Schrift ent  halten ist, damit die Bedienungsperson jeder  zeit     erkennen    kann, welche Schablone zum  Abdruck gelangt.

   Ferner ist es im allgemeinen  erforderlich, dass die Druckschablonen auf  ihrer Vorderseite oder ihrer Rückseite mit  bequem ablesbaren oder auswechselbaren  Notizen für     Registrierungszwecke    oder zum  bequemen und     richtigen    Einordnen der Scha  blonen in die     kartothekartigen    Behälter, aus  denen sie in die Magazine der     Adressier-          inaschine    gefüllt werden,     versehen    sind, und  schliesslich ist es fast immer erforderlich, dass  am obern Rande der Schablone noch     14Zerk-          zeichen    zum Zwecke der Einordnung der  Schablonen vorgesehen sind,

   die bisher fast  stets von     sogenannten    Reitern gebildet wurden.  



       ZurAufnahmederaussxechselbarenNotizen       usw. sind die Schablonen bisher so ausge  bildet worden, dass an .ihnen die     betreffenden     Notizen enthaltende     Kärtchen    aus Pappe oder  Papier befestigt werden konnten. Durch eine  derartige Ausbildung der Schablonen wird  naturgemäss ihre Herstellung wesentlich kom  plizierter, als wenn sie aus glatten Blech  tafeln bestehen würden.  



  Die Erfindung liegt nun darin, dass die       Schablonenoberfläche    selbst zur Aufnahme  von handschriftlichen Notizen oder dergleichen  geeignet gemacht wird, während die bisher  bekannten Blechschablonen Tinte oder sonstige  Farben, oder Graphit beim Beschreiben     mit-          telst    Bleistifts nicht annahmen und daher  irgend welche handschriftliche Notizen oder  dergleichen auf der Blechoberfläche selbst  nicht anzubringen waren.

   Die zur     Ausführung     der Erfindung dienende Massnahme besteht  darin, dass mindestens die eine Oberfläche  der Druckschablone aus Blech für     Adressier-          und    ähnliche Maschinen mattiert wird, wo  durch sie, wie Versuche ergeben haben, ausser  ordentlich gut     finit    Tinte, Blei, Kreiden oder  dergleichen beschreibbar wird.

   Im allgemeinen      wird es sogar zweckmässig sein, beide Ober  flächen der Druckschablone mattiert auszu  bilden, so dass die Schablonen dann auf beiden  Seiten mit handschriftlichen Notizen oder  sonstigen auf graphischem Wege aufgebrach  ten Notizen oder dergleichen versehen werden       können.    Eine derartige Ausbildung der Scha  blonen beeinträchtigt weder die Schärfe des  eingeprägten Textes, noch dessen Lesbarkeit  von der Rückseite her, die sogar durch eine  Ausbildung der Schablonen entsprechend der  Erfindung noch erhöht wird.  



  Die vorliegende Erfindung ist aus dem  Grunde für die Druckschablonen von Adressier  maschinen von besonderer Bedeutung, weil  diese Druckschablonen im     allgemeinen    aus  Zinkblech bestehen. Dieses Blech, dessen  Auswalzen in Paketen erfolgt, besitzt nämlich  die Eigentümlichkeit, dass nach dem Walzen  seine Oberfläche fettig ist, so dass es un  möglich ist, mit irgendeinem Material auf  der     Oberfläche    zu schreiben. Es ist auch  nicht möglich, diese     Fettigkeit    dadurch zum  Verschwinden zu bringen, dass man die Ober  fläche abwäscht.

   Dieser Missstand der     Nicht-          beschreibbarkeit    des Zinkbleches kann viel  mehr nur dadurch entfernt werden,     dass    mau  entsprechend der Erfindung die     .Oberfläche     mattiert.  



  Zur Herstellung von Schablonen entspre  chend der Erfindung geht man zweckmässig  derart vor, dass man das Blech, aus dem die  Schablonen hergestellt werden, auf einer oder  auf beiden Seitenflächen mittelst Sandstrahl  gebläse mattiert, bevor es zu den einzelnen  Schablonen verarbeitet wird, so dass darin  die ganzen Schablonen aus auf beiden Seiten  mattiertem Blech bestehen. An Stelle, dass  das     Schablonenblech    mittelst Sandstrahl  gebläse mattiert wird, könnte es auch in  irgendeiner Art und Weise, beispielsweise  auf chemischem Wege mattiert oder     aufge-          rauht    werden.

   Es ist     selbstverständlich    auch  möglich, dass eine     Mattierung    der einen oder  beiden     Schablonenoberflächen    auch erst er  folgt, nachdem die Schablonen     zunächst    aus  dem üblichen glatten Blech hergestellt worden  sind.

      Bei einer entsprechend der Erfindung aus  gebildeten Schablone kann dann auch noch  die obere Führungskante selbst, ohne     dalä     sie verletzt wird, zur Aufnahme der für       Registrierungszwecke    erforderlichen     Merk-          zeichen    dienen, die dann auf graphischem  Wege auf die Oberfläche der Führungskante  aufgebracht werden und     zum    Beispiel aus  Streifen verschiedener Färbung bestehen.  



  Auf der Zeichnung ist als beispielsweise       Ausführungsform    eine Druckschablone nach  der Erfindung für solche Adressiermaschinen  dargestellt, bei denen die Druckschablonen  in einer Gleitbahn hintereinander in ihrer       Längsrichtung    durch die Maschine, z. B.       mittelst    eines     Gleitschiebers,        hindurchbewegt     werden.  



       Fig.    1 zeigt die Oberfläche einer derartigen  Schablone;       Fig.2    zeigt einen Schnitt nach     11-II     der     Fig.    1, und       Fig.    3 die Rückseite oder Unterseite der  Schablone.  



  Die dargestellte Schablone besitzt zwei  aus umgefalzten     Doppelblechstreifen    be  stehende     Führungskanten        a,    b, und sie be  steht aus Zinkblech, in das die Buchstaben  des     Schablonensatzes    eingeprägt sind. Bei  der dargestellten beispielsweisen Ausführungs  form der Schablone besteht dieselbe aus Blech,  das auf beiden Seiten mattiert ist, so dass  wohl die Oberseite c der Schablone, wie auch  die Unterseite     d    beschreibbar ist, wie dies  die     Fig.    1 und 3 erkennen lassen.

   Es kann  also bei der     dargestellten    Schablone der ganze  von dem Satz der Schablone nicht in An  spruch genommene Raum zu handschriftlichen  Notizen beliebiger Art benutzt werden, und  diese handschriftlichen Notizen können auch  wieder wegradiert werden, wenn eine Ände  rung ihres Textes erforderlich ist. Die hand  schriftlichen Notizen können mit Tinte, Blei  stift,     Pastellkreiden    oder dergleichen von  Hand oder auch auf anderem Wege auf die       Schablo enober@flüelre    aufgebracht werden.

   Die  Oberfläche der obern     Führungskante    a be  sitzt bei dein gezeichneten     Ausführungsbei-          spiel,    wie die     Fig.    1 und 3 erkennen lassen,      noch zwei verschieden gefärbte Merkzeichen  felder e, f zum     Einregistrieren    der Schablonen  in die     Kartothekkästen    oder dergleichen.  



  Die Anordnung des     geprägten    Textes auf  der Schablone, sowie die ganze sonstige Aus  bildung der Schablone ist für das Wesen der  Erfindung ohne Bedeutung und beliebig;  wesentlich ist nur, dass mindestens die eine  Fläche der aus Blech bestehenden Schablone  mattiert ist.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRüCFIE I. Druckschablone für Adressier- und ähn liche 1Vlaschinen aus Blech, insbesondere Zinkblech, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die eine Fläche der Schablone mattiert ist, was ihre Beschreibbarkeit zur Folge hat. Il. Verfahren zur Herstellung von Druck schablonen nach Patentanspruch I,@ da durch gekennzeichnet, däss das Blech, aus dem die Schablonen hergestellt werden, zunächst auf einer oder auf beiden Flächen mittelst Sandstrahlgebläse mattiert wird, bevor es zu den Schablonen verarbeitet wird.
    UNTERANSPRUCH: Druckschablone nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der obern Führungskante der Schablone m.it für Registrierungszwecke erforderlichen, auf graphischem Wege aufgebrachten Merkzeichen versehen ist.
CH106235D 1923-01-13 1923-10-19 Druckschablone aus Blech für Adressier- und ähnliche Druckmaschinen. CH106235A (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE106235X 1923-01-13

Publications (1)

Publication Number Publication Date
CH106235A true CH106235A (de) 1924-08-16

Family

ID=5650603

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
CH106235D CH106235A (de) 1923-01-13 1923-10-19 Druckschablone aus Blech für Adressier- und ähnliche Druckmaschinen.

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CH (1) CH106235A (de)

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