Dreckschablone aus Blech für Adressier- und ähnliche Druckmaschinen. Die Erfindung bezieht sich auf die an sich bekannten Druckschablonen aus Blech für Adressier- und ähnliche Druckmaschinen. Bei derartigen Schablonen ist es häufig er wünscht, dass der beim Durchgang durch die Adressiermaschine in Spiegelschrift erschei nende Text der Schablone auf der Schablone nochmals in deutlich lesbarer Schrift ent halten ist, damit die Bedienungsperson jeder zeit erkennen kann, welche Schablone zum Abdruck gelangt.
Ferner ist es im allgemeinen erforderlich, dass die Druckschablonen auf ihrer Vorderseite oder ihrer Rückseite mit bequem ablesbaren oder auswechselbaren Notizen für Registrierungszwecke oder zum bequemen und richtigen Einordnen der Scha blonen in die kartothekartigen Behälter, aus denen sie in die Magazine der Adressier- inaschine gefüllt werden, versehen sind, und schliesslich ist es fast immer erforderlich, dass am obern Rande der Schablone noch 14Zerk- zeichen zum Zwecke der Einordnung der Schablonen vorgesehen sind,
die bisher fast stets von sogenannten Reitern gebildet wurden.
ZurAufnahmederaussxechselbarenNotizen usw. sind die Schablonen bisher so ausge bildet worden, dass an .ihnen die betreffenden Notizen enthaltende Kärtchen aus Pappe oder Papier befestigt werden konnten. Durch eine derartige Ausbildung der Schablonen wird naturgemäss ihre Herstellung wesentlich kom plizierter, als wenn sie aus glatten Blech tafeln bestehen würden.
Die Erfindung liegt nun darin, dass die Schablonenoberfläche selbst zur Aufnahme von handschriftlichen Notizen oder dergleichen geeignet gemacht wird, während die bisher bekannten Blechschablonen Tinte oder sonstige Farben, oder Graphit beim Beschreiben mit- telst Bleistifts nicht annahmen und daher irgend welche handschriftliche Notizen oder dergleichen auf der Blechoberfläche selbst nicht anzubringen waren.
Die zur Ausführung der Erfindung dienende Massnahme besteht darin, dass mindestens die eine Oberfläche der Druckschablone aus Blech für Adressier- und ähnliche Maschinen mattiert wird, wo durch sie, wie Versuche ergeben haben, ausser ordentlich gut finit Tinte, Blei, Kreiden oder dergleichen beschreibbar wird.
Im allgemeinen wird es sogar zweckmässig sein, beide Ober flächen der Druckschablone mattiert auszu bilden, so dass die Schablonen dann auf beiden Seiten mit handschriftlichen Notizen oder sonstigen auf graphischem Wege aufgebrach ten Notizen oder dergleichen versehen werden können. Eine derartige Ausbildung der Scha blonen beeinträchtigt weder die Schärfe des eingeprägten Textes, noch dessen Lesbarkeit von der Rückseite her, die sogar durch eine Ausbildung der Schablonen entsprechend der Erfindung noch erhöht wird.
Die vorliegende Erfindung ist aus dem Grunde für die Druckschablonen von Adressier maschinen von besonderer Bedeutung, weil diese Druckschablonen im allgemeinen aus Zinkblech bestehen. Dieses Blech, dessen Auswalzen in Paketen erfolgt, besitzt nämlich die Eigentümlichkeit, dass nach dem Walzen seine Oberfläche fettig ist, so dass es un möglich ist, mit irgendeinem Material auf der Oberfläche zu schreiben. Es ist auch nicht möglich, diese Fettigkeit dadurch zum Verschwinden zu bringen, dass man die Ober fläche abwäscht.
Dieser Missstand der Nicht- beschreibbarkeit des Zinkbleches kann viel mehr nur dadurch entfernt werden, dass mau entsprechend der Erfindung die .Oberfläche mattiert.
Zur Herstellung von Schablonen entspre chend der Erfindung geht man zweckmässig derart vor, dass man das Blech, aus dem die Schablonen hergestellt werden, auf einer oder auf beiden Seitenflächen mittelst Sandstrahl gebläse mattiert, bevor es zu den einzelnen Schablonen verarbeitet wird, so dass darin die ganzen Schablonen aus auf beiden Seiten mattiertem Blech bestehen. An Stelle, dass das Schablonenblech mittelst Sandstrahl gebläse mattiert wird, könnte es auch in irgendeiner Art und Weise, beispielsweise auf chemischem Wege mattiert oder aufge- rauht werden.
Es ist selbstverständlich auch möglich, dass eine Mattierung der einen oder beiden Schablonenoberflächen auch erst er folgt, nachdem die Schablonen zunächst aus dem üblichen glatten Blech hergestellt worden sind.
Bei einer entsprechend der Erfindung aus gebildeten Schablone kann dann auch noch die obere Führungskante selbst, ohne dalä sie verletzt wird, zur Aufnahme der für Registrierungszwecke erforderlichen Merk- zeichen dienen, die dann auf graphischem Wege auf die Oberfläche der Führungskante aufgebracht werden und zum Beispiel aus Streifen verschiedener Färbung bestehen.
Auf der Zeichnung ist als beispielsweise Ausführungsform eine Druckschablone nach der Erfindung für solche Adressiermaschinen dargestellt, bei denen die Druckschablonen in einer Gleitbahn hintereinander in ihrer Längsrichtung durch die Maschine, z. B. mittelst eines Gleitschiebers, hindurchbewegt werden.
Fig. 1 zeigt die Oberfläche einer derartigen Schablone; Fig.2 zeigt einen Schnitt nach 11-II der Fig. 1, und Fig. 3 die Rückseite oder Unterseite der Schablone.
Die dargestellte Schablone besitzt zwei aus umgefalzten Doppelblechstreifen be stehende Führungskanten a, b, und sie be steht aus Zinkblech, in das die Buchstaben des Schablonensatzes eingeprägt sind. Bei der dargestellten beispielsweisen Ausführungs form der Schablone besteht dieselbe aus Blech, das auf beiden Seiten mattiert ist, so dass wohl die Oberseite c der Schablone, wie auch die Unterseite d beschreibbar ist, wie dies die Fig. 1 und 3 erkennen lassen.
Es kann also bei der dargestellten Schablone der ganze von dem Satz der Schablone nicht in An spruch genommene Raum zu handschriftlichen Notizen beliebiger Art benutzt werden, und diese handschriftlichen Notizen können auch wieder wegradiert werden, wenn eine Ände rung ihres Textes erforderlich ist. Die hand schriftlichen Notizen können mit Tinte, Blei stift, Pastellkreiden oder dergleichen von Hand oder auch auf anderem Wege auf die Schablo enober@flüelre aufgebracht werden.
Die Oberfläche der obern Führungskante a be sitzt bei dein gezeichneten Ausführungsbei- spiel, wie die Fig. 1 und 3 erkennen lassen, noch zwei verschieden gefärbte Merkzeichen felder e, f zum Einregistrieren der Schablonen in die Kartothekkästen oder dergleichen.
Die Anordnung des geprägten Textes auf der Schablone, sowie die ganze sonstige Aus bildung der Schablone ist für das Wesen der Erfindung ohne Bedeutung und beliebig; wesentlich ist nur, dass mindestens die eine Fläche der aus Blech bestehenden Schablone mattiert ist.