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Glühlampensockel.
Die Glühlampensockel bestehen aus einer Metallhülse, die an dem der Birne gegen- überliegenden Ende durch eine Scheibe aus Isoliermaterial abgeschlossen sind, welche Scheibe die Kontakte trägt, an denen die mit dem Glühfaden verbundenen Leiter endigen.
Bei den bisher gebräuchlichen Glühlampensockeln besteht die Hülse aus Kupfer (Messing) und die Isolierscheibe aus in die Basis des Sockels eingegossener Glasmasse. Aus wirtschaftlichen Gründen wäre es vorteilhaft, an Stelle von Kupfer Aluminium zur Herstellung der Hülse für den Sockel zu benutzen. Die Herstellung der Hülse aus Kupfer ist sehr kostspielig, weil man die Hülse nicht in einem einzigen Arbeitsgange fertigpressen kann und man das Kupfer nach jedem Arbeitsgange wieder ausglühen muss.'Demgegenüber ermöglicht Aluminium die Fertigstellung der Hülse durch Pressen ohne Ausglühen. Infolge seiner Dehnbarkeit kann das Aluminiumblech dünner sein als das Kupferblech, wodurch die Gestehungskosten gleichfalls geringere werden. Aluminium oxydiert nicht, hat ein sehr
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spesen.
Trotzdem wurde Aluminium zur Herstellung von Glühlampensockeln bisher nicht verwendet, weil bei Sockeln aus Aluminium es nicht möglich war, Isolierscheiben aus eingegossenem Glas zu benutzen, da die geschmolzene Glasmasse zufolge ihrer hohen Temperatur das Aluminium zerstört. Man hat auch versucht, den Boden der aus Kupferblech gepressten Hülse durch eine Isolierscheibe aus Porzellan zu schliessen, doch bietet die Befestigung solcher Porzellanscheiben Schwierigkeiten, da beim Einsetzen und Festklemmen der Porzellanscheiben in die Hülse die Scheiben sehr leicht brechen, und da die Scheiben nicht vollkommen gleich und vollkommen regelmässig hergestellt werden können, werden sie in den meisten Fällen. auch nicht genau in die Hülse passen und gut festgehalten werden können.
Die Herstellung der Sockel unter den vorangeführten Bedingungen ist daher sehr schwierig.
Aus dem vorstehend Angeführten sind die Vorteile, welche die Herstellung von Glüh- lampensockeln gemäss vorliegender Erfindung bietet, leicht erkennbar und besteht die Erfindung : a) in der Herstellung der Sockelhülsen aus Aluminium, so dass das Material
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sich von Porzellanscheiben vorteilhaft dadurch unterscheidet, dass sie beim Festklemmen in der Hülse nicht bricht.
Überdies kann die Kartonscheibe, wie aus dem folgenden zu entnehmen ist, unbeweglich in der Basis der Sockelhülse fixiert werden. Es muss auch bemerkt werden, dass die Kartonscheiben, die durch Ausstanzen und Auspressen hergestellt werden, vollkommen zylindrisch sein und eine vollkommen regelmässige Form aufweisen werden, was bei Isolierscheiben aus Porzellan oder einem anderen keramischen Material nicht erzielbar ist.
In der Zeichnung sind Glühlampensockel gemäss vorliegender Erfindung beispielsweise veranschaulicht. Die Sockelhülse a (Fig. i) wird in einem oder mehreren Arbeitsgängen aus Aluminiumblech gepresst, ohne das Material zwischen den einzelnen Arbeitsgängen auszuglühen. Hierauf werden in der Hülse die beiden Zapfen b befestigt, die zur Verbindung des Sockels mit der Fassung des Beleuchtungsapparates mittels Bajonettverschlusses dienen.
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Die Zapfen besitzen die in Fig. 6 in Seitenansicht veranschaulichte Form und bestehen aus einem Bolzen, der mit einem Scheibchen i fest verbunden ist. Das Scheibchen i liegt fest an der Innenseite der Hülse an. Die über die Scheibchen hinaus-und ins Innere der Hülse hineinragenden Enden der Bolzen dienen als Anschläge für die Verschlussscheibe aus Karton.
Eine solche Verschlussscheibe aus Karton ist in Fig. 2 in einer Seitenansicht, in Fig. 3 in Draufsicht, in Fig. 4 im Schnitt nach der Linie der Fig. 3 und in Fig. 5 in Druntersicht veranschaulicht. Die Scheibe besitzt längs des Umfangsrandes auf der Seite, die bei in die Hülse eingesetzter Scheibe aussen liegt, einen stufenförmigen Absatz d und auf der anderen Seite eine vorspringende ringförmige Rippe e. In dieser Ringrippe sind zwei diametral gegenüberliegende Ausnehmungen f vorgesehen, die zur Aufnahme der ins Innere der Hülse a vorspringenden Zapfenenden dienen.
Zur Durchführung der mit den Enden des Glühfadens verbundenen Metalleiter durch die Scheibe c ist diese mit zwei Löchern g versehen. Auf der Aussenseite der Scheibe sind die Löcher g erweitert und dienen die länglichen Erweiterungen k zur Aufnahme von : Metallplättchen h (Fig. 8), an welche die äusseren Enden der Metalleiter angelötet werden.
Die Kontaktplättchen A, die zur Überleitung des elektrischen Stromes in den Glühfaden der Lampe dienen, bestehen vorteilhaft aus Kupfer bzw. Messing, da dieses Metall ein leichtes Anlöten der Leiter gestattet. Die Blättchen k werden in die Ausweitungen h mit einem starken Druck eingepresst und bleiben dadurch ohne Zuhilfenahme eines Klebemittels o. dgl. gut fixiert.
Die Fertigstellung des Sockels, der in Fig. 7 und 8 in zwei aufeinander senkrecht stehenden Längsschnitten dargestellt ist, erfolgt in der Weise, dass die Kartonscheibe c, die aus in bekannter Weise entsprechend präparierten, beispielsweise bei der Knopffabrikation Verwendung findenden Karton hergestellt ist. derart in die Hülse a eingedrückt wird, dass die beiden Ausnehmungen f die ins Innere der Hülse vorspringenden Zapfenenden b umfassen. Die unteren Hälften der Scheibchen i der Zapfen b werden dabei zwischen der Hülse und der Randfläche der Kartonscheibe c festgeklemmt. Hierauf wird der äussere Rand der Hülse a auf die stufenförmige Ausnehmung d des äusseren Scheibenrandes niedergepresst.
Die Isolierscheibe c wird dadurch unbeweglich in der Hülse a fixiert, da sich die Scheibe zufolge des Eingriffes der inneren Enden der Zapfen b in die Ausnehmungen f nicht ver- drehen kann und zwischen dem eingebördelten Rand der Hülse a und den Zapfen b auch in axialer Richtung festgehalten wird.
PATENT-ANSPRÜCHE : I. Glühlampensockel, bestehend aus einer Metallhülse und einer isolierenden AbschlussScheibe, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse aus Aluminium und die isolierende Ab- schlussscheibe aus gepresstem Karton besteht, zum Zwecke, die Hülse ohne Ausglühen zwischen den einzelnen Arbeitsgängen fertigpressen zu können und die Abschlussscheibe aus Karton, welche die Verwendung des Aluminiums ermöglicht, bloss durch Einbördelung des freien Randes der Hülse, der auf den Rand der in die Hülse eingedrückten Isolierscheibe niedergepresst wird, unbeweglich fixieren zu können.