AT527289A1 - Bogenhaus - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Bogenhaus, umfassend eine Bodenplatte (1), zwei Betonsockel (2), welche parallel zueinander verlaufen und in gegenüberliegenden Endbereichen der Bodenplatte (1) vorliegen und ein Bogendach, welches sich zwischen den Betonsockeln (2) erstreckt, wobei das Bogenhaus zumindest zwei Elemente umfasst, welche in Richtung des Bogens des Bogenhauses zwischen den Betonsockeln (2) verlaufen, wobei es sich bei den Elementen um Wände (3) und/oder bogenförmige Träger (4) handelt, wobei das Bogenhaus an beiden Enden geschlossen ist und zwar durch eine Wand (3) oder eine Glasfassade, wobei das Bogendach eine innere Lage aus Platten (5) umfasst, auf welcher eine Betondecke (6) vorliegt, wobei die Platten (5) quer zur Richtung des Bogens verlaufen und auf den zumindest zwei Elementen aufliegen, wobei die Betondecke (6) unter Nutzung der Platten (5) als Schalung vor Ort errichtet wurde und wobei die Betondecke (6) ein statisch tragendes Gewölbe ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Bogenhaus mit einer gegossenen
Betondecke.
Ein Bogenhaus ist ein Haus mit einem bogenförmigen Dach, bzw. Decke und im engeren Sinn ein Haus dessen Außenfläche im
Wesentlichen zur Gänze bogenförmig ist.
Die DE 3246364 Al zeigt ein Bogenhaus, welches aus halbbogenförmigen einheitlichen Stahlbetonteilen gebildet ist. Beim Bau wird auf einem vorbereiteten Untergrund die Bodenplatte in einzelnen Plattenstreifen und gegebenenfalls mit einem Widerlager versehen abschnittweise verlegt. Hierauf werden dann die ellipsenförmigen Seiten- und Deckenschalen ebenfalls abschnittweise vom Widerlager bis zum Scheitelpunkt aufgestellt und durch Stützen gesichert. Durch das Aufstellen des entsprechenden "Gegenstücks" halten sich die beiden Schalen gegenseitig und die Abstützung kann entfernt werden und für den nächsten Abschnitt bzw. das nächste Gebinde verwendet werden. Danach wird der Bogenfuß in einer bauseits erstellten Nut der Bodenplatte sowie die Scheitel- bzw. Firstlinie vergossen zu Bildung eines Dreigelenkrahmens. Nachteilig ist, dass zur Errichtung eine Stütze benötigt wird, bzw. dass sich die gleichartigen Bogenelemente nur zuverlässig gegenseitig abstützen, wenn die parabelförmigen Elemente stehend angeordnet sind und somit die Höhe des Hauses die halbe Breite des Hauses übersteigt, was insbesondere bei eingeschossigen Bogenhäusern
nicht zielführend ist.
Die AT 13649 U2 zeigt ein ebenerdiges, barrierefreies Massivhaus in Modulbauweise, das aus mehreren gleichen und miteinander verbindbaren, gebogenen Modulen gewölbewirkend zusammengesetzt ist, wobei die Module auf bauseitig hergestellten Betonsockeln und auf vorgerichteten Deckenabschalungen aufgesetzt sind. Auch dieses Haus ist aus einheitlichen Stahlbetonteilen gebildet, wobei zur Errichtung Stützen verwendet werden, welche die
Stahlbetonteile am Scheitel bzw. First abstützen. Jede Stütze
kann erst entfernt werden, wenn die Stahlbetonteile durch das Einbringen und Aushärten von Beton am Scheitel bzw. First
verbunden sind.
Ein Bogenhaus aus halbbogenförmigen Fertigbetonelementen ist aus
der DE202015003692U1 bekannt.
Nachteilig an Bogenhäusern aus Betonfertigteilen ist, dass man in der Baugröße des Hauses auf die vorliegenden Größen der Fertigteile beschränkt ist und dass der Transport und die Zusammenstellung der Fertigteile einen großen logistische
Aufwand bedeuten.
Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht darin, die Konstruktion eines Bogenhauses zu verbessern, um auf große
vorgefertigte Betonfertigteile verzichten zu können.
Für das Lösen der Aufgabe wird ein Bogenhaus nach Anspruch 1 und
ein Verfahren zu dessen Herstellung vorgeschlagen.
Wesentlich bei der Erfindung ist, dass zwei verschiedene statische Systeme, 90 Grad versetzt, übereinandergelegt werden,
nämlich - Tragsystem im Montagezustand als Durchlaufträger, - Tragsystem im Endzustand aus Beton als Gewölbe.
In einer Variante wird ein Bogenhaus vorgeschlagen, umfassend eine Bodenplatte, zwei Betonsockel, welche parallel zueinander verlaufen und in gegenüberliegenden Endbereichen der Bodenplatte vorliegen und ein Bogendach, welches sich zwischen den Betonsockeln erstreckt, wobei das Bogenhaus zumindest zwei Elemente umfasst, welche in Richtung des Bogens des Bogenhauses zwischen den Betonsockeln verlaufen, wobei es sich bei den Elementen um Wände und/oder bogenförmige Träger handelt, wobei das Bogenhaus an beiden Enden geschlossen ist und zwar durch eine Wand oder eine Glasfassade, wobei das Bogendach eine innere Lage aus Platten umfasst, auf welcher eine Betondecke vorliegt, wobei die Platten quer zur Richtung des Bogens verlaufen und auf
den zumindest zwei Elementen aufliegen, wobei die Betondecke
unter Nutzung der Platten als Schalung vor Ort errichtet wurde
und wobei die Betondecke ein statisch tragendes Gewölbe ist.
Die Platten sind bevorzugt Holzplatten. Dadurch wird ein Tragsystem im Montagezustand als Durchlaufträger aus Holz
errichtet.
In einer weniger bevorzugten Ausführungsvariante sind die Platten Elementplatten aus Beton. Solche Elementplatten sind von Elementdecken aus Beton nach dem Stand der Technik bekannt. Die Jeweilige Elementplatte kann Bewehrungselemente aufweisen, welche an der oberen Seite, also der der Betondecke zugewandten Seite, aus der Elementplatte emporragen. Die Elementplatten aus Stahlbeton weisen beispielsweise eine Dicke von 4 bis 8 cm, beispielsweise 6,5 cm, auf. Die Elementplatten weisen eine Breite von bis zu 2,5 m auf. Die Elementplatten können vorgespannt sein und/oder leicht bombiert ausgeführt sein, um ein Durchhängen zwischen den Wänden und/oder Trägern und/oder temporären Stützen zu vermeiden. Die Bewehrung der Elementplatten wird bevorzugt durch eine Zulagebewehrung ergänzt, bevor die Betondecke vergossen wird. Durch die aus den Elementplatten ragende Bewehrung erfolgt eine Verbindung der
Elementplatten mit der gegossenen bogenförmigen Betondecke.
Im Fall von Holzplatten wird die Bewehrung, insbesondere in Form von Stahlgittermatten auf die Holzplatten aufgelegt. Es erfolgt bei dieser Variante also bevorzugt keine Verbindung der Holzplatten mit der Betondecke, zumindest nicht zum Zeitpunkt
der Herstellung der Betondecke.
Die maximale Neigung des Bogens, welche im Bereich der beiden Auflager vorliegt, beträgt bevorzugt höchstens 40 Grad. Bevorzugt liegt die maximale Neigung des Bogens im Bereich von 35-40 Grad. Bei einem steileren Bogen kann der Beton nicht mehr eingebracht werden, jedenfalls nicht ohne eine zweite äußere
Schalung.
Bevorzugt wird, dass das Bogenhaus zumindest zwei Wände umfasst.
In einer Variante ist vorgesehen, dass das Bogenhaus zumindest einen bogenförmigen Träger umfasst, welcher mit seinen beiden
Enden an den Betonsockeln abgestützt ist.
In einer Variante ist vorgesehen, dass die Holzplatten
Brettsperrholzplatten sind.
In einer Variante ist vorgesehen, dass die Wände aus
Brettsperrholz gebildet sind. Weniger bevorzugt können die Wände auch aus anderem Material gefertigt sein. Die Wände können auch in Form von Betonwänden, Ziegelwänden oder Hohlwandelementwänden
vorliegen.
In einer Variante ist vorgesehen, dass die bogenförmigen Träger
Leimbinder sind.
In einer Variante ist vorgesehen, dass über dem Bogendach eine Erdeinschüttung vorliegt, wobei die beiden Betonsockel unterhalb
der Erdeinschüttung liegen.
In einer Variante ist vorgesehen, dass die Bogenweite zwischen 8
und 30 Meter, insbesondere zwischen 10 und 20 Meter, beträgt.
Die Erfindung umfasst ein Verfahren zur Errichtung eines
Bogenhauses wobei
- in einem ersten Schritt die Bodenplatte und die beiden
Betonsockel errichtet werden,
- in einem zweiten Schritt zumindest drei vorzugsweise zumindest vier Auflagerpunkte errichtet werden, wobei sich jeder Auflagerpunkt als Auflagerlinie zwischen den beiden Betonsockeln erstreckt, wobei die Auflagerpunkte durch Elemente ausgewählt aus Wänden, Trägern und temporären
Abstützungen gebildet sind,
- wobei in einem dritten Schritt die Platten, insbesondere Holzplatten, auf den Auflagerpunkten platziert werden, wobei die Platten, insbesondere Holzplatten, mit ihrer Längsrichtung
Jeweils parallel zu den Betonsockeln verlaufen,
- im vierten Schritt der Beton für die Betondecke auf die Platten, insbesondere Holzplatten, aufgebracht wird und zur
Betondecke aushärtet.
Bevorzugt wird, dass in einem späteren Schritt ein konventioneller Dachaufbau, insbesondere Flachdachaufbau, und
eine Erdeinschüttung auf der Betondecke erfolgt.
Bevorzugt wird, dass zumindest ein Auflagerpunkt oder zumindest ein Bereich eines Auflagerpunktes durch eine temporäre Abstützung gebildet ist, welche temporäre Abstützung nach Errichtung der Betondecke oder des gesamten Bogenhauses entfernt
wird.
Bevorzugt wird, dass zumindest drei Auflagerpunkte durch Wände und/oder Träger gebildet sind, welche Wände und/oder Träger im
Bogenhaus integriert sind.
Die Erfindung, insbesondere deren vorteilhafte Ausgestaltungen und weitere erfindungsgemäße, gegenüber dem Stand der Technik vorteilhafte Details, werden anhand von Zeichnungen
veranschaulicht:
Fig. 1: Zeigt schematisch eine erste beispielhafte Variante
eines gegenständlichen Bogenhauses in Ansicht von vorne.
Fig. 2: Zeigt schematisch eine erste beispielhafte Variante
eines gegenständlichen Bogenhauses in Ansicht von oben.
Fig. 3: Zeigt schematisch eine zweite beispielhafte Variante
eines gegenständlichen Bogenhauses in Ansicht von vorne.
Fig. 4: Zeigt schematisch eine zweite beispielhafte Variante eines gegenständlichen Bogenhauses in Ansicht von oben
noch ohne Betondecke.
Fig. 5: Zeigt in einer schematischen Detailansicht eine mögliche Ausgestaltung der Bodenplatte im Bereich der Auflager
des Bogendaches.
Unter Breite des Bogenhauses ist die Ausdehnung in Richtung des Bogens des Bogendaches zu verstehen. Unter Länge des Bogenhauses
ist die Ausdehnung quer zur Richtung des Bogens des Bogendaches
zu verstehen. Unter Richtung des Bogens ist jene Richtung zu verstehen, in welcher der Bogen einen gekrümmten Verlauf aufweist. Quer zur Richtung des Bogens weist das Bogendach einen geraden, bevorzugt horizontalen, Verlauf auf. Das Bogendach ist
somit nicht kuppelförmig.
In den Fig. 1 und 2 ist eine erste beispielhafte Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen eingeschossigen Bogenhauses dargestellt. Die Fig. 3 und 4 zeigen eine zweite Ausführungsvariante. In den Fig. 1 und 3, welche das Bogenhaus von vorne zeigen, ist die Bodenplatte 1 erkennbar. In einer weniger bevorzugten Variante kann die Bodenplatte 1 aus Betonfertigteilen gebildet sein. Die Bodenplatte 1 wird jedoch bevorzugt vor Ort in einem Guss (als monolithische Fundamentplatte) mit wasser-undurchlässigem Beton errichtet. Außerdem wird in diesem Bauteil bevorzugt schon die Fußbodenheizung mit eingebaut (Betonkernaktivierung). Die Oberfläche wird entweder angeschliffen (für Fußbodenbeläge geeignet) oder kann auch als fertige Fußbodenfläche (vollkommen geschliffen und versiegelt) verwendet werden, oder es kann auf der Bodenplatte ein Estrich verlegt werden. Unter der und/oder über Bodenplatte liegt bevorzugt eine Wärmedämmung vor. Die Wärmedämmung unter oder über der Bodenplatte kann beispielsweise durch ein Ökologisches Dämmmaterial, durch ein Granulat, wie Glasschaumgranulat, oder bevorzugt mit Wärmedämmplatten (Stärke It. Anforderungen aus dem Energieausweis) errichtet werden. Insbesondere eigenen sich Wärmedämmplatten aus Hartschaum. Die Ökobilanz von Wärmedämmplatten kann verbessert werden, wenn diese, wie nach dem Stand der Technik bekannt, mit einem hohen Anteil an Biomasse und/oder recycelten Rohstoffen hergestellt
wurden.
Die Bodenplatte 1 weist zwei parallel verlaufende Betonsockel 2 auf, welche kraftschlüssig (und auch mittels Fugenband) mit der Bodenplatte 1 verbunden sind und als Widerlager für das
Bogendach dienen. Die statisch wirksamen Kräfte des Gewölbes
werden von den Betonsockeln 2 samt deren Fundamenten 7
aufgenommen.
Die Ausführungsvarianten der Fig. 1 und 3 unterscheiden sich in
der Höhe der Betonsockel 2.
Die Höhe des Betonsockels 2, bzw. der Abstand des Widerlagers zur Bodenplatte 1 kann Je nach Anforderungen an das Gebäude oder den Gebäudeteil beliebig dimensioniert werden und beträgt beispielsweise zwischen 0 und 250 cm, insbesondere zwischen 20
und 200 cm.
Das Bogenhaus umfasst zumindest eine Wand 3, bevorzugt zumindest zwei Wände 3. Die Wände 3 sind am besten in den Fig. 2 und 4 erkennbar. Jede Wand 3 verläuft in Richtung des Bogens zwischen dem ersten Betonsockel 2 und dem zweiten Betonsockel 2. Die Betonsockel 2 und die Wände 3 stehen bevorzugt in einem rechten
Winkel zueinander. Die obere Fläche der Wand 3 ist bogenförmig ausgeführt.
In der in Fig. 1 und 2 dargestellten Variante umfasst das Bogenhaus zwei Wände 3 und einen bogenförmigen Träger 4. Der bogenförmige Träger 4 liegt bevorzugt als Holzelement, insbesondere als Leimbinder vor. Die Wände 3 liegen bevorzugt als Holzwände vor. Weniger bevorzugt kann der Träger 4 aus einem anderen Material, beispielsweise Stahl oder Stahlbeton, vorliegen. Weniger bevorzugt können die Wände 3 aus einem anderen Material, beispielsweise Ziegel oder Beton, vorliegen, oder eine Kombination aus mehreren Materialien umfassen. Quer zu den Wänden 3 und/oder bogenförmigen Trägern 4 verlaufen Platten 5, insbesondere Holzplatten, welche auf zumindest zwei Abstützpunkten ausgewählt aus Wänden 3 und Trägern 4 aufliegen. Bevorzugt liegen die Platten 5 im fertigen Zustand des Gebäudes auf zumindest drei Abstützpunkten ausgewählt aus Wänden 3 und Trägern 4 auf. In Fig. 2 liegen die Platten 5 beispielsweise auf zwei Wänden 3 und einem Träger 4 auf. In Fig. 4 liegen die
Platten 5 auf drei Wänden 3 auf.
Die Betonsockel 2 der Fig. 2 und/oder der Fig. 4 können gemäß
Fig. 1 oder gemäß Fig. 3 ausgeführt sein.
In den Fig. 2 und 4 veranschaulicht die Linie 9 einen weiteren Abstützpunkt für die Platten 5. Dieser Abstützpunkt ist in einer Ausführungsvariante nur während der Errichtung des Bogenhauses vorhanden und nicht beim fertigen Bogenhaus. Eine temporäre Abstützung wird dabei bei Errichtung des Bogenhauses errichtet
und nach dem Aushärten der Betondecke 6 wieder abgebaut.
In einer anderen Ausführungsvariante könnte an der Linie 9 eine Wand 3 oder ein Träger 4 vorhanden sein, welche/r im fertigen
Gebäude bestehen bleibt.
Ein Abstützpunkt kann auch durch Kombination einer Wand 3 und eines Trägers 4 gebildet sein, beispielsweise indem ein Abstand zwischen zwei Abschnitten einer Wand 3 durch einen Träger 4 überbrückt wird, oder um einen Abstand zwischen einer Wand 3 und einem Betonsockel 2 mit einem Träger 4 zu überbrücken. Auch eine Kombination aus einer Wand 3 und einer temporären Abstützung ist möglich, wenn sich die Wand 3 nicht über die gesamte Länge des
Bogens erstreckt.
Bevorzugt sind bei der Errichtung des Bogenhauses zumindest vier
Abstützpunkte für die Platten 5 vorhanden.
Bevorzugt weisen die Abstützpunkte einen Abstand von 2,5 m bis 4
m zueinander auf.
Die Wände 3 sind bevorzugt aus Brettsperrholz gebildet. Die Platten 5 in Form von Holzplatten sind bevorzugt aus Brettsperrholz gebildet. Wie bereits eingangs erwähnt, können anstelle der Holzplatten auch weniger bevorzugt Elementplatten aus Stahlbeton verwendet werden. Die Anordnung der
Elementplatten erfolgt ebenso wie die Anordnung der Holzplatten.
Die Längsseiten der Platten 5 verlaufen in Längsrichtung des Bogenhauses, also quer zur Richtung des Bogens und den Wänden 3 oder Trägern 4. Die Längsseiten der Platten 5 verlaufen parallel zu den Betonsockeln 2. Bevorzugt erstreckt sich jede Platte 5
durchgehend über die gesamte Länge des Bogenhauses. Bevorzugt
stehen die Platten 5 dabei über die äußeren Abstützpunkte, insbesondere in Form von Wänden 3 oder Trägern 4, vor. Die Platten 5 überragen bevorzugt auch die Betonsockel 2 in Längsrichtung. Die Platten 5 werden bei Errichtung auf die Abstützpunkte aufgelegt, wobei die beiden äußeren Platten 5 an den Betonsockeln 2 anliegen. Bevorzugt liegt die jeweilige äußere Platte 5 an einer horizontalen oder einer schrägen Anlagefläche des Jeweiligen Betonsockels 2 an. Der jeweilige Betonsockel 2 weist bevorzugt einen äußeren Steg auf, welcher die Oberseite der am Betonsockel 2 anliegenden Platte 5
überragt.
Die Platten 5 können mit einem rechteckigen Querschnitt vorliegen. Platten 5 können auch mit einem trapezförmigen Querschnitt vorliegen. Die Platten 5 können alle ident ausgeführt sein, oder es können Platten 5 mit unterschiedlichen Querschnittsformen vorliegen. Die Platten 5 können mit einheitlicher oder zueinander unterschiedlicher Breite vorliegen. Die aneinanderliegenden Längsseiten der Platten 5 können mit einer Kontur versehen sein, beispielsweise mit einer Stufe oder einem Nut-Feder-System. Da die Platten 5 auch beim errichteten Gebäude auf zumindest zwei Auflagerpunkten, bevorzugt auf zumindest drei Auflagerpunkten aufliegen, ist es aber nicht erforderlich, dass sich die Platten 5 im Sinne eines
Gewölbes selbst abstützen.
Die Platten 5 bilden eine Schalung für die Betondecke 6, wobei die Platten 5 im Gebäude verbleiben, sodass diese eine Innendecke bilden. Im Fall von Holzplatten ist die Innendecke
somit eine Holzdecke.
Bei Errichtung des Bogenhauses wird die Betondecke 6 auf den Platten 5 gebildet, indem der Beton auf den Platten 5 vergossen bzw. aufgetragen wird und an Ort und Stelle zur Betondecke 6 aushärtet. Die gesamte Betondecke 6 ist somit durch einen
monolithischen Betonkörper gebildet.
Die Betondecke 6 bildet ein Gewölbe und stellt die tragende
Struktur des Daches bereit.
Die Betondecke 6 kann sich bis an die Oberseite des äußeren Steges der beiden Betonsockel 2 erstrecken. Wenn bei Errichtung der Betondecke 6 zusätzliche Schalungsplatten an der Außenseite der Betonsockel 2 angebracht werden, kann die Betondecke 2 die
Oberseite des Betonsockels 2 überragen.
In den Fig. 1 bis 3 ist das Bogenhaus mit errichteter Betondecke 6 dargestellt. In Fig. 4 ist die Betondecke 6 nicht dargestellt. Wie in Fig. 2 erkennbar ist, kann die Betondecke 6 in Längsrichtung über die Betonsockel 2 vorragen oder bündig mit diesen abschließen. Die Platten 5 können in Längsrichtung mit der Betondecke 6 bündig abschließen oder wie dargestellt die Betondecke 6 überragen. Die überstehenden Bereiche könnten nach Errichtung des Bogenhauses entfernt werden oder mit einer
geeigneten Dachabdeckung versehen werden.
Das überstehende Dach schützt die Außenwände vor Niederschlag
und kann eine Beschattung bieten.
Nicht dargestellt in den Fig. 1 und 3 sind Türen und/oder Fenster, welche in den Wänden 3 vorgesehen sein können. Das Gebäude umfasst bevorzugt zumindest eine Wand 3 als Außenwand, wobei diese bevorzugt eine Eingangstür umfasst. Am gegenüberliegenden Ende kann eine Wand 3 vorliegen, welche bevorzugt eine Terassentür umfasst. Bevorzugt liegt am zweiten Ende des Gebäudes aber eine Glasfassade vor, welche im Bereich
eines Trägers 4 errichtet sein kann.
Bevorzugt umfasst das Gebäude exakt eine Wand 3 als Innenwand, welche bevorzugt näher an einer ersten Außenseite des Gebäudes liegt als an der zweiten Außenseite, bevorzugt beträgt das Verhältnis der Abstände zu den beiden Außenseite zirka 1:2. Die Außenseite, welche näher an der Innenwand liegt, ist bevorzugt
durch eine Wand 3 gebildet.
Die Bogenweite, also die Breite des Bogenhauses, beträgt
bevorzugt zwischen 8 und 30 Meter, insbesondere zwischen 10 und
10
20 Meter. Aufgrund der Errichtungsmethode ist die Bogenweite
frei wählbar.
Die Stichhöhe beträgt bevorzugt zwischen 3 und 5 Meter, insbesondere zwischen 3,5 und 4,5 Meter. Die Dicke der Betondecke 6 beträgt bevorzugt zwischen 10 und 20 Zentimeter,
insbesondere zwischen 14 und 16 Zentimeter.
Die Länge das Bogenhauses, also die Ausdehnung quer zur Richtung des Bogens, beträgt bevorzugt zwischen 5 und 15 Meter. Theoretisch sind auch längere Gebäude möglich, wenn die Anzahl der Wände, Träger und/oder temporären Stützen erhöht wird. Aufgrund der Errichtungsmethode ist die Länge das Bogenhauses
frei wählbar.
Die Dicke der Platten 5 in Form von Holzplatten beträgt bevorzugt zwischen 5 und 15 cm. Die Breite der Holzplatten beträgt bevorzugt zwischen 50 cm und 150 cm, insbesondere
zwischen 70 cm und 120 cm.
Die Dicke der Platten 5 in Form von Elementplatten beträgt bevorzugt zwischen 4 und 8 cm. Die Breite der Elementplatten beträgt bevorzugt zwischen 50 cm und 150 cm, insbesondere
zwischen 70 cm und 120 cm.
Auf die errichtete Betondecke 6 wird beispielsweise ein konventioneller Flachdachaufbau (als Warmdach bzw. als Umkehrdach) verlegt und auf diesen bevorzugt das bauseitig abgelagerte Erdreich samt Humus wieder aufgebracht, um eine Intensivbegrünung zu ermöglichen. Durch die Erdeinschüttung 10 (inkl. intensiver Begrünung) auf der gewölbten Decke entsteht ein angenehmes Raumklima (im Winter warm und im Sommer kühl).
Die Erdeinschüttung 10 ist in Fig. 3 veranschaulicht.
Durch einen Überstand der Holzdecke bzw. der Elementplatten und optional auch der Betondecke 6 am Gebäudeschluss kann einerseits eine Beschattung, andererseits eine teilweise gedeckte Terrasse umgesetzt werden. Das Gebäude kann aufgrund der symmetrischen
Bauweise auch als Doppelhaus errichtet werden.
11
Die Entwässerung des Daches erfolgt bevorzugt ausschließlich über beidseitig im Bereich der Betonsockel 2 angeordnete und über die gesamte Länge des Hauses verlaufende Drainageleitungen
8.
Bei der Fertigung der Betondecke 6 können Schläuche, insbesondere Elektroinstallationsschläuche auf die Holzdecke oder die Elementplattendecke aufgelegt werden, sodass diese in die Betondecke 6 integriert werden. Die Schläuche können dabei durch Öffnungen in der Holzdecke oder die Elementplattendecke mit dem Gebäudeinneren verbunden sein. Die Holzdecke oder die Elementplattendecke kann die Innendecke des Gebäudes bilden oder das Gebäude oder ein Gebäudeteil kann eine abgehängte Decke aufweisen, wobei im Zwischenraum oberhalb der abgehängten Decke Installationen (Lüftung, Kabel...) verlegt werden können. Da die Lage von Schläuchen in der Betondecke 6 bekannt ist, können diese an einem beliebigen Punkt des Bogens angebohrt werden und nachfolgend Kabel insbesondere für Beleuchtungselemente
eingezogen werden.
In Fig. 5 ist eine beispielhafte Ausgestaltung der Bodenplatte 1 im Bereich des Widerlagers gezeigt. Das Widerlager ist durch den Betonsockel 2 gebildet. Im Bereich des Betonsockels 2 ist die Bodenplatte 1 dicker ausgeführt als im mittleren Bereich des Bogens, bzw. Gebäudes. Dadurch wird die Bodenplatte 1 entlastet, was zu einer erheblichen Materialersparnis führt. Es kann vorgesehen sein, die Bodenplatte 1 über den Betonsockel 2 hinaus zu verlängern, wobei dieser Vorsprung der Bodenplatte 1 an seiner Oberseite geneigt ausgeführt ist, sodass von der Dachabdichtung abfließendes Regenwasser entlang des Gefälles der Neigung in die Drainageleitung 8 abfließen kann. Der verbreiterte Bereich der Bodenplatte 1 überragt den Betonsockel 2 bevorzugt auch in Richtung des Inneren des Gebäudes etwas. Der verbreiterte Bereich inklusive des Vorsprungs bilden ein
Fundament 7 für den Betonsockel 2. In einer Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die
Platten 5, insbesondere in Form von Holzplatten, nach Errichtung
12
der Betondecke 6 an dieser befestigt werden, bevor eine darunterliegende temporäre Abstützung entfernt wird. Beispielsweise kann dies erfolgen, wenn eine temporäre Abstützung einen der beiden äußeren Abstützungspunkte bildet. Am Beispiel der Fig 2 könnte in diesem Fall anstelle des Trägers 4
eine temporäre Abstützung vorhanden sein.
In einer Variante ist in der Betondecke eine Betonkernaktivierung vorgesehen. Dazu wird in der Betondecke eine Leitung für das Medium einer Heizung und/oder eines Kühlsystems eingegossen. Diese Leitung oder mehrere Leitungen werden dazu auf den Platten aufgelegt,
bevor die Betondecke vergossen wird.
13
Claims (10)
1. Bogenhaus, umfassend eine Bodenplatte (1), zwei Betonsockel (2), welche parallel zueinander verlaufen und in gegenüberliegenden Endbereichen der Bodenplatte (1) vorliegen und ein Bogendach, welches sich zwischen den Betonsockeln (2) erstreckt, wobei das Bogenhaus zumindest zwei Elemente umfasst, welche in Richtung des Bogens des Bogenhauses zwischen den Betonsockeln (2) verlaufen, wobei es sich bei den Elementen um Wände (3) und/oder bogenförmige Träger (4) handelt, wobei das Bogenhaus an beiden Enden geschlossen ist und zwar durch eine Wand (3) oder eine Glasfassade, dadurch gekennzeichnet, dass das Bogendach eine innere Lage aus mehreren Platten (5) umfasst, auf welcher eine Betondecke (6) vorliegt, wobei die mehreren Platten (5) quer zur Richtung des Bogens verlaufen und auf den zumindest zwei Elementen aufliegen, wobei die Betondecke (6) unter Nutzung der Platten (5) als Schalung vor Ort errichtet wurde und wobei die
Betondecke (6) ein statisch tragendes Gewölbe ist.
2. Bogenhaus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Bogenhaus zumindest zwei Wände (3) umfasst.
3. Bogenhaus nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bogenhaus zumindest einen bogenförmigen Träger (4) umfasst, welcher mit seinen beiden Enden an den Betonsockeln
(2) abgestützt ist.
4. Bogenhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (5) Holzplatten,
insbesondere Brettsperrholzplatten, sind.
5. Bogenhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass über dem Bogendach eine Erdeinschüttung (10) vorliegt, wobei die beiden Betonsockel (2) unterhalb der
Erdeinschüttung (10) liegen.
6. Bogenhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bogenweite im Bereich zwischen 8 und
30 Meter, insbesondere zwischen 10 und 20 Meter, beträgt.
14
7. Verfahren zur Errichtung eines Bogenhauses nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt die Bodenplatte (1) und die beiden Betonsockel (2) errichtet werden, in einem zweiten Schritt zumindest drei vorzugsweise zumindest vier Auflagerpunkte errichtet werden, wobei sich jeder Auflagerpunkt als Auflagerlinie zwischen den beiden Betonsockeln (2) erstreckt, wobei die Auflagerpunkte durch Elemente ausgewählt aus Wänden (3), Trägern (4) und temporären Abstützungen gebildet sind, wobei in einem dritten Schritt die Platten (5) auf den Auflagerpunkten platziert werden, wobei die Platten (5) jeweils parallel zu den Betonsockeln (2) verlaufen, im vierten Schritt der Beton für die Betondecke (6) auf die Platten (5) aufgebracht wird und
zur Betondecke (6) aushärtet.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in einem späteren Schritt ein konventioneller Dachaufbau, insbesondere Flachdachaufbau, und eine Erdeinschüttung (10)
auf der Betondecke (6) erfolgt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Auflagerpunkt oder zumindest ein Bereich eines Auflagerpunktes durch eine temporäre Abstützung gebildet wird, welche temporäre Abstützung nach Errichtung der Betondecke (6) oder des
gesamten Bogenhauses entfernt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest drei Auflagerpunkte durch Wände (3) und/oder Träger (4) gebildet werden, welche Wände
(3) und/oder Träger (4) im Bogenhaus integriert werden.
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| ATA50430/2023A AT527289A1 (de) | 2023-06-01 | 2023-06-01 | Bogenhaus |
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Family Applications (1)
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