AT526301A1 - Sitzmöbel - Google Patents
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Abstract
Bei einem Sitzmöbel (1) umfassend wenigstens eine Sitzflächenanordnung (2) und wenigstens eine Rückenlehnenanordnung (3), wobei die Rückenlehnenanordnung (3) wenigstens eine Leiste (4, 8, 13, 14) aufweist, wobei die Sitzflächenanordnung (2) wenigstens eine Aufnahmeöffnung (5) umfasst, und wobei ein Endbereich (6) der Leiste (4, 8, 13, 14) innerhalb der Aufnahmeöffnung (5) befestigt ist, wird vorgeschlagen, dass zwischen dem Endbereich (6) und der Aufnahmeöffnung (5) ein Verbindungselement (7) angeordnet ist, dass das Verbindungselement (7) den Endbereich (6) umschließt, und dass die Leiste (4, 8, 13, 14) eine höhere Steifigkeit als das Verbindungselement (7) aufweist.
Description
Sitzmöbel Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Sitzmöbel weisen neben der eigentlichen Sitzfläche weiters eine Rückenlehne auf. Diese Rückenlehne ist fest mit der Sitzfläche verbunden. Um für unterschiedlich körperlich gebaute Menschen verträglich zu sein, weisen diese Rückenlehnen eine gepolsterte Lehne auf. Die sog. Weichheit wird durch eine entsprechend
ausgebildete Polsterung erreicht.
Es hat sich gezeigt, dass sich insbesondere der obere Teil der Rückenlehne aufgrund konstruktiver Maßnahmen nur sehr wenig an unterschiedliche, auf dem Sitzmöbel sitzende Personen anpasst. Die Rückenlehne entspricht einem einseitig eingespannten Freiträger. Der obere Bereich weist daher unter Belastung eine Verformung bezogen auf den unteren Bereich der Rückenlehne auf. Jedoch ist diese Verformung - aufgrund der erforderlichen mechanischen Tragfähigkeit der Rückenlehne - derart gering, dass diese von den Menschen kaum wahrgenommen wird. Durch diese geringfügige Verformung erfolgt keinerlei Anpassung des
Sitzmöbels an den individuellen Körperbau unterschiedlicher Personen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher ein Sitzmöbel der eingangs genannten Art anzugeben, mit welcher die genannten Nachteile vermieden werden können, und
welche sich im Rückenbereich flexibel an unterschiedliche Personen anpasst. Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Anspruches 1 erreicht.
Dadurch passt sich der Rückenbereich bzw. die Rückenlehnenanordnung individuell und flexibel an unterschiedliche Personen an, welche sich auf das entsprechende Sitzmöbel gesetzt haben, und deren Rücken an die Rückenlehnenanordnung anlehnen. Dadurch wird ein Sitzmöbel geschaffen, welches sich individuell auf unterschiedliche Personen einstellt bzw. anpasst. Dadurch ist für eine Vielzahl an Menschen ein angenehmes und auch medizinisch sinnvolles bzw. gesundes Sitzen auf ein und demselben Stuhl möglich. Ein derartiges Sitzmöbel ist daher insbesondere in Bereichen einsetzbar, in welchen mit einer stetig ändernden Art der darauf sitzenden Menschen zu rechnen ist und Wert auf ein angenehmes Sitzen
gelegt wird, etwa in einem Theater oder einem Hörsaal. Weiters ist dieses
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Sitzmöbel vorteilhaft für sich zeitlich ändernde Personen, welche etwa wachsen
oder kleiner werden oder deren Gewicht sich stark ändert, etwa krankheitsbedingt. Die Unteransprüche betreffen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Ausdrücklich wird hiermit auf den Wortlaut der Ansprüche Bezug genommen, wodurch die Ansprüche an dieser Stelle durch Bezugnahme in die Beschreibung
eingefügt sind und als wörtlich wiedergegeben gelten.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen, in welchen lediglich bevorzugte Ausführungsformen beispielhaft dargestellt sind,
näher beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine dreidimensionale Darstellung der tragenden Teile eine bevorzugte
Ausführungsform eines Sitzmöbels; Fig. 2 das Sitzmöbel gemäß Fig. 1 im Grundriss; und Fig. 3 Schnitt A-A gemäß Fig. 2.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform eines Sitzmöbels 1 umfassend wenigstens eine Sitzflächenanordnung 2 und wenigstens eine Rückenlehnenanordnung 3, wobei die Rückenlehnenanordnung 3 wenigstens eine Leiste 4, 8, 13, 14 aufweist, wobei die Sitzflächenanordnung 2 wenigstens eine Aufnahme ffnung 5 umfasst, und wobei ein Endbereich 6 der Leiste 4, 8, 13, 14 innerhalb der Aufnahmeöffnung 5 befestigt ist, wobei zwischen dem Endbereich 6 und der Aufnahmeöffnung 5 ein Verbindungselement 7 angeordnet ist, wobei das Verbindungselement 7 den Endbereich 6 umschließt, und wobei die Leiste 4, 8, 13,
14 eine höhere Steifigkeit als das Verbindungselement 7 aufweist.
Dadurch passt sich der Rückenbereich bzw. die Rückenlehnenanordnung 3 individuell und flexibel an unterschiedliche Personen an, welche sich auf das entsprechende Sitzmöbel gesetzt haben, und deren Rücken an die Rückenlehnenanordnung 3 anlehnen. Dadurch wird ein Sitzmöbel 1 geschaffen, welches sich individuell auf unterschiedliche Personen einstellt bzw. anpasst. Dadurch ist für eine Vielzahl an Menschen ein angenehmes und auch medizinisch
sinnvolles bzw. gesundes Sitzen auf ein und demselben Stuhl möglich. Ein
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derartiges Sitzmöbel 1 ist daher insbesondere in Bereichen einsetzbar, in welchen mit einer stetig ändernden Art der darauf sitzenden Menschen zu rechnen ist und Wert auf ein angenehmes Sitzen gelegt wird, etwa in einem Theater oder einem Hörsaal. Weiters ist dieses Sitzmöbel 1 vorteilhaft für sich zeitlich ändernde Personen, welche etwa wachsen oder kleiner werden oder deren Gewicht sich stark
ändert, etwa krankheitsbedingt.
Das Sitzmöbel 1 ist eine Vorrichtung bzw. ein Gegenstand, welche dazu vorgesehen ist, dass sich Mensch daraufsetzen, und welches an einer Seite einen Bereich
aufweist, an den sich der sitzende Mensch mit dessen Rücken anlehnen kann.
Das Sitzmöbel 1 ist bevorzugt ein Sessel und/oder ein Stuhl und/oder eine Sitzbank und/oder ein Sofa. Insbesondere ist das Sitzmöbel ein Möbelstück, welches frei stehend und/oder beweglich bzw. frei positionierbar ist. Entsprechend weist das Sitzmöbel bevorzugt wenigstens ein Standbein 15, insbesondere eine vorgebbare Anzahl an Standbeinen 15, auf. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Sitzmöbel 1 in einem Gebäude bzw. einem Fahrzeug, etwa einem Flugzeug, Schiff, Zug und/oder Automobil, fest befestigt ist. Bevorzugt weist das Sitzmöbel dann keine Standbeine 15 auf. Ein entsprechender Unterteil kann auch als Truhe
ausgebildet sein.
Das Sitzmöbel weist eine Sitzflächenanordnung 2 auf, welche dazu vorgesehen ist, den zum Sitzen an sich vorgesehenen Körperteil eines Menschen, daher dessen Gesäß bzw. Podex zu tragen. In den Fig. 1 bis 3 ist dabei jeweils nur ein tragender Unterteil bzw. Basisteil der Sitzflächenanordnung 2 dargestellt. Gemäß der dargestellten bevorzugten Ausführungsform, weist dieser Basisteil eine zentrale Öffnung auf, welche bevorzugt nicht zwingend erforderlich ist. Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass auf der dargestellten Sitzflächenanordnung 2 ein - nicht dargestellter - gepolsterter Kontaktteil angeordnet ist, welche auch als Polsterung oder Polsterteil bezeichnet werden kann. Es sind jedoch auch Ausführungsformen vorgesehen, bei welchen bereits der, in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Teil der Sitzflächenanordnung 2 dazu vorgesehen ist, dass ein Mensch direkt bzw. unmittelbar darauf platz nimmt. In solchen Ausführungsformen weist die Sitzflächenanordnung 2 keine derart große
Öffnung auf, wie in den Fig. 1 bis 3 dargestellt.
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Wie bereits dargelegt, ist das Sitzmöbel 1 dazu vorgesehen und entsprechend ausgebildet, dass ein darauf sitzender Mensch sich rücklings anlehnen kann. Da dies in den meisten Fällen mit dem Rücken der betreffenden Person erfolgt, wird der
entsprechenden Teil des Sitzmöbels 1 als Rückenlehnenanordnung 3 bezeichnet.
Die Rückenlehnenanordnung 3 weist wenigstens eine Leiste 4, 8, 13, 14 auf. Bevorzugt weist die Rückenlehnenanordnung 3 eine erste Leiste 4, eine zweite Leiste 8, eine dritte Leiste 13 und eine vierte Leiste 14 auf. Die Rückenlehnenanordnung 3 kann auch eine geringere oder eine größere vorgebbare
Anzahl an Leisten 4, 8, 13, 14 umfassen.
Die Leisten 4, 8, 13, 14 können unterschiedliche Formgebungen aufweisen. Bevorzugt weist jede Leiste 4, 8, 13, 14 eine gerade Längserstreckung auf. Daher sind die Leisten 4, 8, 13, 14 - ohne Belastung durch die Krafteinwirkung einer
sitzenden Person - nicht abgerundet oder abgewinkelt.
Die Leisten 4, 8, 13, 14 können unterschiedliche Querschnittsformen und unterschiedliche Querschnittsflächen aufweisen. Bevorzugt weisen alle Leisten 4, 8, 13, 14 ein und desselben Sitzmöbels 1 dieselben bzw. die gleichen Querschnittsformen und/oder dieselben bzw. die gleichen Querschnittsflächen auf. Die bevorzugte Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 3 weist einen bereichsweise runden, insbesondere im Wesentlichen Kreisrunden oder elliptischen, ZentralQuerschnitt auf, welcher an zwei Seiten durch einen ersten und einen zweiten Rechtecks-Querschnitt erweitert ist. Diese bevorzugte Ausführungsform kann einfach aus zwei - zuvor entsprechend mechanisch verformte - Metallstreifen,
insbesondere Blechstreifen, hergestellt werden.
Bevorzugt sind die Leisten 4, 8, 13, 14 jeweils aus einem gleichen Werkstoff ausgebildet. Insbesondere sind die Leisten 4, 8, 13, 14 umfassend ein Metall, vorzugsweise ein Stahl oder eine Aluminium-Legierung, und/oder einen Kunststoff ausgebildet. Besonders bevorzugt sind die Leisten als Faserverbundwerkstoff, insbesondere umfassend Glasfasern und/oder Aramidfasern und/oder Carbonfasern, ausgebildet. Besonders bevorzugt sind dabei die Fasern aus Glas, insbesondere
Fiberglas, Aramid und/oder Carbon umfänglich in einen Kunststoff eingebettet. Die
Fasern bilden damit einen Kern der Leisten 4, 8, 13, 14, und werden vom Kunstsoff
ummantelt bzw. seitlich eingefasst.
Alternativ dazu kann die Leiste 4, 8, 13, 14 auch als Sandwich-Konstruktion ausgebildet sein. Bei dem Sandwichbau bilden die Fasern, vorzugsweise Glas, insbesondere Fiberglas, Aramid und/oder Carbon, einen Mantel, welcher auf einem Kunststoff-Kern angeordnet ist bzw. dessen Einzelfasern durch den Kunststoff-Kern beabstandet sind. Bevorzugt ist eine äußerer Oberflächenstruktur des Mantels von
einem Werkstoff, insbesondere einem Kunststoff, überzogen.
Neben den vorstehend dargelegten besonders bevorzugten Ausführungsformen, können die Leisten 4, 8, 13, 14 auch umfassend ein Holz, insbesondere Bambus, hergestellt sein. Holzfasern können dabei den Kern der Leisten 4, 8, 13, 14 ausbilden, welche von einem Kunststoff ummantelt sind. Weiters können auch Verbundwerkstoffe und Verbundkonstruktionen aus mehreren unterschiedlichen
Werkstoffen bevorzugt vorgesehen sein.
Die Leisten 4, 8, 13, 14 verlaufen im Wesentlichen senkrecht bzw. vertikal. Bevorzugt ist jede Leiste 4, 8, 13, 14 - jeweils in einer zweidimensionalen Messfläche - in einem im Wesentlichen rechten Winkel von 80 bis 100 Grad zur Sitzflächenanordnung befestigt. Eine - davon unabhängige - Neigung der Leisten 4,
8, 13, 14 verläuft dabei immer von der Sitzflächenanordnung 2 weg.
Die Leisten 4, 8, 13, 14 sind - wenigstens mittelbar - an der Sitzflächenanordnung 2 befestigt. Bevorzugt ist vorgesehen, dass jede Leiste 4, 8, 13, 14 lediglich mit der Sitzflächenanordnung 2 mechanisch tragend verbunden ist. Das bedeutet, dass die Leisten 4, 8, 13, 14 zueinander mechanisch Verbindungsfrei angeordnet sind. Dies umfasst alle Verbindungen, welche bewusst zur Kraftübertragung vorgesehen sind, schließt jedoch keine Polsterungen oder ähnliche, insbesondere hauptsächlich optisch wirkende Abdeckungen mit ein, welche bevorzugt vorgesehen und zulässig
sind.
Wie vorstehend angeführt, ist die wenigstens eine Leiste 4, 8, 13, 14 an der Sitzflächenanordnung 2 befestigt bzw. gelagert. Zu diesem Zweck weist die
Sitzflächenanordnung 2 wenigstens eine Aufnahmeöffnung 5 auf. Bevorzugt weist
die Sitzflächenanordnung 2 eine derartige Aufnahmeöffnung für jede Leiste 4, 8, 13, 14 auf. Gemäß der dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Sitzflächenanordnung 2 einen wenigstens einen
Aufnahmeö$ ffnungstrageteil 11. Dieser Aufnahmeöffnungstrageteil 11 ist auf einer Oberseite des Basisteils der Sitzflächenanordnung 2 befestigt, insbesondere umfassend Schraubverbindungen. Bei Vorhandensein eines
Aufnahmeö$ ffnungstrageteils 11 ist die wenigstens eine Aufnahmeöffnung 5 in dem
Aufnahmeö$ ffnungstrageteil 11 angeordnet.
Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Sitzflächenanordnung 2 einen Stützlagerteil 12 umfasst. Dieser Stützlagerteil 12 - auf dessen Konstruktion und Zweck noch eingegangen wird - ist bevorzugt auf dem Aufnahmeöffnungstrageteil 11 befestigt. Mit anderen Worten ist der Aufnahmeöffnungstrageteil 11 - wenigstens bereichsweise - zwischen der Oberseite der Sitzflächenanordnung 2 und dem Stützlagerteil 12 angeordnet. Der Stützlagerteil 12 erstreckt sich jedoch nur über eine der beiden längeren Seiten des Aufnahmeöffnungstrageteils 11, welche aus Sicht der sitzenden Person auch als Hinterseite des Aufnahmeöffnungstrageteils 11
bezeichnet werden kann.
Die wenigstens eine Leiste 4, insbesondere jede der Mehrzahl an Leisten 4, 8, 13, 14, weist einen Endbereich 6 auf, welcher sich an der lagetechnischen Unterseite der Leiste 4, 8, 13, 14 befindet. Zur Befestigung der Leiste 4, 8, 13, 14 ist der
jeweilige Endbereich 6 innerhalb der jeweiligen Aufnahmeöffnung 5 angeordnet.
Es ist vorgesehen, dass zwischen dem Endbereich 6 und der Aufnahmeöffnung 5 ein Verbindungselement 7 angeordnet ist, und dass das Verbindungselement 7 den Endbereich 6 umschließt. Die Leiste 4, 8, 13, 14 bzw. deren Endbereich 6 haben daher keinen direkten mechanischen Kontakt zu der Aufnahmeöffnung 5, sondern haben jeweils nur Kontakt zu dem Verbindungselement 7. Die Umschließung des
Endbereichs 6 durch das Verbindungselement 7 erfolgt insbesondere formschlüssig.
Das Verbindungselement 7 selbst ist ein Hohlkörper, dessen Außenform den inneren Dimensionen und der entsprechenden Formgebung der Aufnahmeöffnung 5 entspricht. Die Innenform des Verbindungselements 7 bzw. von dessen Öffnung ist an die äußere Struktur der Leiste 4, 8, 13, 14 bzw. des Endbereichs 6 der Leiste 4,
7
8, 13, 14 angepasst, welche Leiste 4, 8, 13, 14 dazu vorgesehen ist, in dem
entsprechenden Verbindungselement 7 gehalten zu werden.
Die Öffnung des Verbindungselements 7 kann als Durchgangsöffnung ausgebildet sein. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Öffnung des Verbindungselements 7 an dessen Unterseite abgeschlossen ist. Dies hat den Vorteil, dass dadurch der Widerstand an der unterer Stirnseite der Leiste 4, 8, 13, 14 gering gehalten werden kann, wodurch die Verschiebung der Leiste 4, 8, 13, 14 unter Krafteinwirkung unterstützt wird. Insbesondere kann dadurch verhindert werden, dass sich die untere Stirnseite der Leiste 4, 8, 13, 14 in die Sitzflächenanordnung 2 gräbt. Ein solches körperliches Eindringen würde der Lageänderung bzw. dem Verkippen des Verbindungselements 7 entgegen wirken, und stattdessen zu einer langfristigen Beschädigung der Sitzflächenanordnung 2 führen. Dies kann durch einen unterer Abschluss bzw. eine sacklochartige Formgebung der entsprechenden Öffnung des
Verbindungselements 7 verhindert werden.
Bevorzugt weisen die Leiste 4, 8, 13, 14, die Aufnahmeöffnung 5 und das Verbindungselement 7 Oberflächenstrukturen auf, welche einem Bewegen dieser
Teile zueinander im Widerstand stehen.
Es ist weiters vorgesehen, dass die Leiste 4, 8, 13, 14 eine höhere Steifigkeit als das Verbindungselement 7 aufweist. Die Leiste 4, 8, 13, 14 weist dabei eine erste Steifigkeit, insbesondere eine Biegesteifigkeit, auf. Das Verbindungselement 7 weist eine zweite Steifigkeit, insbesondere eine Steifigkeit betreffend biegeartiges Verformen, auf. Die erste Steifigkeit ist größer als die zweite Steifigkeit. Das bedeutet, dass eine belastungsbedingte Verformung bzw. Lageänderung der Rückenlehnenanordnung 3 in erster Linie auf einer Verformung des wenigstens einen Verbiegungselements 7 beruht. Daher verformt sich - bei einer Belastung der Rückenlehnenanordnung 3 - das Verbindungselement 7 um einen größeren Winkel, als sich die Leiste 4, 8, 13, 14 verbiegt. Der Biegewinkel der Leiste 4, 8, 13, 14 ist dabei gegenüber der lokalen Längserstreckung des Endbereichs 6 zu ermitteln, auch wenn sich dessen Position - durch Belastung und Verformung des Verbindungselements 7 - selbst verschiebt. Die Verformung des Verbindungselements 7 ist durch den Winkel zu ermitteln, um den sich die Lage des
Endbereichs 6 unter Lasteinwirkung geändert hat.
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Bevorzugt weist das Verbindungselement 7 eine Shore A Härte zwischen 60 und 100, vorzugsweise zwischen 70 und 90, insbesondere im Wesentlichen ca. 80, auf. Es hat sich gezeigt, dass diese Härter sowohl eine gewisse Formstabilität als auch
eine Verformbarkeit ermöglicht.
Besonders bevorzugt ist weiters vorgesehen, dass das Verbindungselement 7 einen Elastizitätsmodul kleiner 10 GPa bzw. 10 000 N/mm? aufweist. Dadurch kann gezielt erreicht werden, dass sich das Verbindungselement 7 ausreichend verformt
und ein Verkippen der Leiste 4, 8, 13, 14 als Ganzes unterstützt wird.
Weiters ist bevorzugt vorgesehen, dass das Verbindungselement 7 viskoelastisch und/oder gummielastisch ausgebildet ist. Diese Eigenschaften haben sich in der
Praxis bewährt.
Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungselement 7 als Elastomer ausgebildet. Dadurch kann eine hohe Flexibilität sichergestellt werden. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungselement 7 als thermoplastisches Elastomer ausgebildet. Vorzugsweise weist dieses
thermoplastische Elastomer eine Shore A Härte von 80 auf.
Gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungselement 7 als Kunststoff ausgebildet. Dadurch besteht eine weite Möglichkeit der Herstellbarkeit und eine Möglichkeit die Eigenschaften des Sitzmöbels 1 einfach
durch Auswahl eines bestimmten Kunststoffes zu beeinflussen.
Wie auch in den Fog. 1 bis 3 dargestellt, ist bevorzugt vorgesehen, dass jede Leiste 4, 8, 13, 14 einen Endbereich 6 aufweist, dass die Sitzflächenanordnung 2 eine vorgebbare Mehrzahl Aufnahmeöffnungen 5 aufweist, dass jeder Endbereich 6 in einer separaten Aufnahmeöffnung 5 angeordnet ist, und dass jeder Endbereich 6 mittels eines Verbindungselements 7 innerhalb der jeweils zugeordneten Aufnahme6$ffnung 5 befestigt ist. In den Fig. 1 bis 3 ist eine Ausführungsform mit vier Leisten 4, 8, 13, 14 dargestellt, welche in vier Aufnahmeöffnungen 5 platziert
sind, und dabei jeweils von einem Verbindungselement 7 gehalten werden.
Es ist möglich, dass in jeder Aufnahmeöffnung 5 ein separates oder ein individuelles
oder körperlich eigenständiges Verbindungselement 7 angeordnet ist. Dadurch kann
der Aufnahmeöffnungstrageteil 11 direkt auf der Oberseite der Sitzflächenanordnung 2 befestigt werden. Weiters besteht dadurch die Möglichkeit
werkstofftechnisch unterschiedliche Verbindungselemente 7 zu verwenden.
In Weiterbildung dieser Variante ist daher bevorzugt vorgesehen, dass wenigstens ein erstes separates Verbindungselement 7 eine erste Steifigkeit, insbesondere einen ersten Elastizitätsmodul, aufweist, und dass wenigstens ein zweites separates Verbindungselement 7 eine zweite Steifigkeit, insbesondere einen zweiten Elastizitätsmodul, aufweist, und dass die erste Steifigkeit unterschiedlich von der zweiten Steifigkeit ist. Dazu ist bevorzugt vorgesehen, dass das erste separate Verbindungselement 7 aus einem ersten Werkstoff und das zweite separate Verbindungselement 7 aus einem zweiten Werkstoff bestehen. Bei der Verwendung von vier Leisten 4, 8, 13, 14 hat es sich als besonders Vorteilhaft erwiesen, dass die beiden inneren Leisten 4, 13 der vier Leisten 4, 8, 13, 14 aus einem ersten Werkstoff mit einem ersten Elastizitätsmodul bestehen, dass die beiden äußeren Leisten 8, 14 der vier Leisten 4, 8, 13, 14 aus einem zweiten Werkstoff mit einem zweiten Elastizitätsmodul bestehen, und dass der zweite Elastizitätsmodul größer
als der erste Elastizitätsmodul ist.
Bei der, in den Fig. 1 bis 3 dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass wenigstens zwei, in der dargestellten Ausführungsform alle vier, der Verbindungselemente 7 jeweils als Teilbereich eines gemeinsamen Verbindungselementekörpers 16 ausgebildet sind. Die einzelnen Verbindungselemente 7 sind jeweils als ein Teil bzw. ein Teilbereich des gesamten Verbindungselementekörpers 16 daher desselben Körpers bzw. Gegenstandes ausgebildet. Folglich bestehen diese Verbindungselemente 7 allesamt aus demselben Werkstoff und weisen dieselben Eigenschaften auf. In Fig. 3 ist gut erkennbar, wie sich der Verbindungselementekörper 16 an dessen Unterseite beidseitig über die, sich nach oben bzw. in Richtung der Leiste 4 erhebenden Teile hinaus erstreckt. Der Verbindungselementekörper 16 weist daher eine große untere Fläche auf, welche bevorzugt den Aufnahmeöffnungstrageteil 11 überragt. Der Aufnahme6$ ffnungstrageteil 11 selbst hält bzw. befestigt den
Verbindungselementekörper 16 an der Oberseite der Sitzflächenanordnung 2.
10
In Fig. 3 ist weiters das Stützlagerteil 12 in geschnittener Ansicht gut sichtbar. Der Stützlagerteil 12 ist derart geformt und angeordnet, dass sich dieser sehr nahe an der Seite der Leisten 4, 8, 13, 14 befindet. Die Leisten 4, 8, 13, 14 berühren jedoch den Stützlagerteil 12 im unbelasteten Zustand nicht. Ein direkter körperlicher Kontakt zwischen der Leisten 4, 8, 13, 14 und der Stützlagerteil 12 kann daher gänzlich ausgeschlossen werden, solange die Leisten 4, 8, 13, 14 nicht vorgebbar belastet ist. Eine solche vorgebbare Belastung bzw. Kraft kann insbesondere durch einen Rücken einer sitzenden Textperson verursacht werden. Erst wenn die Leisten 4, 8, 13, 14 derart belastet werden, wird dadurch eine partielle Verbiegung der Leisten 4, 8, 13, 14 verursacht, durch welche der Spalt zwischen den Leisten 4, 8, 13, 14 und der Stützlagerteil 12 verringert wird, bis die Leisten 4, 8, 13, 14 an dem Stützlagerteil 12 anliegen. Im unbelasteten bzw. statischen Zustand, welcher auch explizit in Fig. 3 dargestellt ist, besteht jedoch zwingend ein Abstand zwischen jeder Leiste 4, 8, 13, 14 und dem Stützlagerteil 12. Dieser Abstand ist optisch
wahrnehmbar und beträgt vorzugsweise wenigstens 2 mm.
Die obere Kante der Stützlagerteil 12 stellt nach Kontaktierung mit der Leiste 4, 8, 13, 14 ein Auflager für den Verbiege- bzw. Verformungsvorgang der Leiste 4, 8, 13, 14 dar. Dadurch kann die Belastung und vor allem die Verformung des Verbindungselementes 7 verringert und dessen Lebensdauer erhöht werden. Das Verbindungselement 7 wird dadurch klar an einer Seite ausschließlich und über dessen ganze Fläche auf Druck belastet. Ohne den Stützlagerteil 12 würde sich das Auflage undefiniert innerhalb des Verbindungselementes 7 befinden, welches dann,
direkt an dem Lager beidseitig stark belastet ist.
Wenngleich die Vorrichtung im vorstehenden Absatz stets mit Bezug auf mehrere Leisten 4, 8, 13, 14 beschrieben ist, so umfasst die gegenständliche Erfindung eine
entsprechende Anordnung auch mit nur einer einzige Leiste 4.
Nachfolgend werden Grundsätze für das Verständnis und die Auslegung
gegenständlicher Offenbarung angeführt.
Merkmale werden üblicherweise mit einem unbestimmten Artikel „ein, eine, eines, einer“ eingeführt. Sofern es sich aus dem Kontext nicht anders ergibt, ist daher
„ein, eine, eines, einer“ nicht als Zahlwort zu verstehen.
11
Das Bindewort „oder“ ist als inklusiv und nicht als exklusiv zu interpretieren. Sofern es sich aus dem Kontext nicht anders ergibt, umfasst „A oder B“ auch „A
und B‘“, wobei „A“ und „B“ beliebige Merkmale darstellen.
Mittels eines ordnenden Zahlwortes, beispielweise „erster“, „zweiter“ oder „dritter“, werden insbesondere ein Merkmal X bzw. ein Gegenstand Y in mehreren Ausführungsformen unterschieden, sofern dies nicht durch die Offenbarung der Erfindung anderweitig definiert wird. Insbesondere bedeutet ein Merkmal X bzw. Gegenstand Y mit einem ordnenden Zahlwort in einem Anspruch nicht, dass eine unter diesen Anspruch fallende Ausgestaltung der Erfindung ein weiteres Merkmal X
bzw. einen weiteren Gegenstand Y aufweisen muss.
Ein „im Wesentlichen“ in Verbindung mit einem Zahlenwert mitumfasst eine Toleranz von + 10% um den angegebenen Zahlenwert, sofern es sich aus dem
Kontext nicht anders ergibt.
Bei Wertebereichen sind die Endpunkte mitumfasst, sofern es sich aus dem Kontext
nicht anders ergibt.
Claims (17)
1. Sitzmöbel (1) umfassend wenigstens eine Sitzflächenanordnung (2) und wenigstens eine Rückenlehnenanordnung (3), wobei die Rückenlehnenanordnung (3) wenigstens eine Leiste (4, 8, 13, 14) aufweist, wobei die Sitzflächenanordnung (2) wenigstens eine Aufnahmeöffnung (5) umfasst, und wobei ein Endbereich (6) der Leiste (4, 8, 13, 14) innerhalb der Aufnahmeöffnung (5) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Endbereich (6) und der Aufnahmeöffnung (5) ein Verbindungselement (7) angeordnet ist, dass das Verbindungselement (7) den Endbereich (6) umschließt, und dass die Leiste (4, 8, 13, 14) eine höhere Steifigkeit
als das Verbindungselement (7) aufweist.
2. Sitzmöbel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Verbindungselement (7) eine Shore A Härte zwischen 60 und 100 aufweist.
3. Sitzmöbel (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das Verbindungselement (7) einen Elastizitätsmodul kleiner 10 GPa aufweist.
4. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (7) viskoelastisch und/oder
gummielastisch ausgebildet ist.
5. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Leiste (4, 8, 13, 14) unter Krafteinwirkung weniger
verbiegt als sich das Verbindungselement (7) verformt.
6. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (7) als Elastomer, insbesondere als
thermoplastisches Elastomer, ausgebildet ist.
7. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (7) als Kunststoff ausgebildet ist.
8. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
13
gekennzeichnet, dass die Rückenlehnenanordnung (3) eine vorgebbare Mehrzahl Leisten (4, 8, 13, 14) aufweist.
9. Sitzmöbel (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Leiste (4, 8, 13, 14) einen Endbereich (6) aufweist, dass die Sitzflächenanordnung (2) eine vorgebbare Mehrzahl Aufnahmeö6öffnungen (5) aufweist, dass jeder Endbereich (6) in einer separaten Aufnahmeöffnung (5) angeordnet ist, und dass jeder Endbereich (6) mittels eines Verbindungselements (7) innerhalb der jeweils
zugeordneten Aufnahme$ffnung (5) befestigt ist.
10. Sitzmöbel (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder
Aufnahmeö$ffnung (5) ein separates Verbindungselement (7) angeordnet ist.
11. Sitzmöbel (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein erstes separates Verbindungselement (7) eine erste Steifigkeit, insbesondere einen ersten Elastizitätsmodul, aufweist, und dass wenigstens ein zweites separates Verbindungselement (7) eine zweite Steifigkeit, insbesondere einen zweiten Elastizitätsmodul, aufweist, und dass die erste Steifigkeit
unterschiedlich von der zweiten Steifigkeit ist.
12. Sitzmöbel (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei der Verbindungselemente (7) jeweils als Teilbereich eines
gemeinsamen Verbindungselementekörpers (16) ausgebildet sind.
13. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jede Leiste (4, 8, 13, 14) lediglich mit der
Sitzflächenanordnung (2) mechanisch tragend verbunden ist.
14. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzflächenanordnung (2) einen Stützlagerteil (12) umfasst, und dass der Stützlagerteil (12) vorzugsweise wenigstens bereichsweise
seitlich anliegend an wenigstens eine der Leiten (4, 8, 13, 14) angeordnet ist.
15. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzflächenanordnung (2) wenigstens einen
Aufnahmeö$ ffnungstrageteil (11) umfasst, und dass die wenigstens eine
14
Aufnahmeö$ ffnung (5) in dem Aufnahme$ffnungstrageteil (11) angeordnet ist.
16. Sitzmöbel (1) nach den Ansprüchen 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeö$öffnungstrageteil (11) - wenigstens bereichsweise - zwischen einer Oberseite der Sitzflächenanordnung (2) und dem Stützlagerteil (12)
angeordnet ist.
17. Sitzmöbel (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Leisten (4, 8, 13, 14) jeweils aus einem gleichen Werkstoff ausgebildet sind und/oder jeweils einen gleichen Querschnitt und/oder
jeweils einen Querschnittsverlauf aufweisen.
Priority Applications (1)
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| ATA8005/2023A AT526301B1 (de) | 2022-02-14 | 2022-06-15 | Sitzmöbel |
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| ATA8005/2023A AT526301B1 (de) | 2022-02-14 | 2022-06-15 | Sitzmöbel |
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Family Applications (2)
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- 2023-02-13 EP EP23713262.6A patent/EP4479148B1/de active Active
- 2023-02-13 WO PCT/AT2023/060044 patent/WO2023150818A1/de not_active Ceased
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