AT511983A2 - Scooter - Google Patents
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Abstract
1. Scooter / Roller mit einem ein Trittbrett (1) umfassenden Rahmen (32, 4, 2, 3) und zwei in Längsrichtung des Rollers in einem Abstand voneinander liegenden, den Rahmen abstützenden Radeinheiten (7 und 8), mit den Radachsen (25/26 und 50), wobei der Rahmen (32, 1, 4, 2, 3) einen in Bezug auf das Trittbrett (1) nach vorne und/oder nach hinten abgehenden, vorzugsweise in der Längsmittelebene des Rollers liegenden Rahmenteil (32) aufweist, von dem zumindest eine in der Längsmittelebene des Rollers liegende Schwenkwelle (13) getragen ist, die unter einem vorgegebenen Winkel (a) zur Aufstandsebene (16) des Rollers vom Rahmenteil (32) abgeht und eine Schwenkachse (AB) für die Radachsen (25/26) der entsprechenden Radeinheit (7) definiert und dass die Radachsen (25/26) der beispielhaften Radeinheit (7) in einer senkrecht zu der von der Schwenkwelle (13) definierten Schwenkachse (AB) verlaufenden Ebene vom beispielhaften Träger (11) abstehend um die Schwenkachse (AB) verdrehbar angeordnet sind, sodass bei seitlichem Verkippen der Lenksäule (31) und/oder des Trittbrettes (1) ein Verdrehen der Radeinheit (7) in Bezug auf die Längsmittelebene des Rollers erfolgt.
Description
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Die Erfindung betrifft einen Scooter / Roller gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Ziel der Erfindung ist es, einen konstruktiv einfach aufgebauten Tretroller bzw. Scooter zu erstellen, der kurvenstabil zu lenken ist und großes Fahrvergnügen bietet. Tretroller sind wohl bekannt und werden sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern für Spiel und Sport verwendet. Derartige Roller besitzen einen Rahmenteil, an dem ein Trittbrett befestigt oder ausgebildet ist. Das Trittbrett und/oder die Rahmenteile tragen eine vordere und eine hintere Radeinheit. Am Rahmen und/oder am Trittbrett ist eine Lenksäule befestigt, die auf dem Rahmenteil und/oder dem Trittbrett befestigt ist und verschwenkbar gelagert sein kann, sodass der Roller zusammengeklappt werden kann. Die Lenksäule kann im oberen Lenkbereich mit einem Griff oder einem Lenker versehen sein. An dem Rahmen oder an dem Trittbrett ist eine vordere Radeinheit, insbesondere unterhalb der Lenksäule, angebracht und mit der Lenksäule bzw. dem daran befindlichen Handgriff bzw. Lenker kann durch Verdrehen der Lenksäule um deren Achse eine Fahrtrichtungsänderung durch Verdrehen der Räder herbeigeführt werden.
Ziel der Erfindung ist die Erstellung eines Rollers mit einer Lenktechnik, die ein sportliches Fahren ermöglicht, wobei jedoch die Möglichkeit gegeben sein soll, den Roller auch mit nur einer Hand lenken zu können, sodass sein Handling verbessert wird. Der erfindungsgemäße Roller soll vor allem die Aufgabe lösen, ein Sportgerät bzw. ein Fortbewegungsmittel zu schaffen, welches den sportlichen Charakter des Benutzers herausfordert, da eine gewisse Geschicklichkeit, insbesondere ein höheres Gleichgewichtsgefühl als bei einem herkömmlichen Roller erforderlich ist. Ferner soll durch eine einfache Einhandlenkung mit einer vorzugsweise vertikalen Lenksäule die Bedienung bzw. der Betrieb erleichtert werden. Des Weiteren sollen durch spezielle Ausbildung der Lagerung und Aufhängung der Radeinheiten eine bessere Richtungsstabilität und ein verbessertes Fahrverhalten ermöglicht werden, als dies mit herkömmlichen Rollern möglich ist, insbesondere soll eine lenkbare Radeinheit so ausgebildet sein, dass ein unerwünschtes Kippen derselben auch bei höheren Kurvengeschwindigkeiten vermieden wird .
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Merkmalen. Bei dem erfindungsgemäßen Roller, der einen Rahmen und ein mit dem Rahmen verbundenes oder ein vom Rahmen gebildetes Trittbrett umfasst, wobei an dem Rahmen und/oder dem Trittbrett zumindest eine für die Richtungslenkung erforderliche Radeinheit angebracht ist, ist vorgesehen, dass eine definierte Links- oder Rechtsauslenkung der Radeinheit allein durch das Kippen des Sportgerätes, das heißt des Trittbrettes und/oder einer allenfalls vorgesehenen Lenksäule nach links oder nach rechts erfolgen kann. Die Radeinheit bzw, der Träger der Radeinheit wird bei einem z '*»··«·· * · • · ··««·«·«· * • * · » » * · · ·
Kippen des Rahmens bedingt durch eine Fußbewegung oder durch Bewegung der Lenksäule durch den ausgeübten Druck um die Schwenkachse verschwenkt, sodass die Radeinheit von ihrer geradeaus gerichteten Position in eine Richtung ausgelenkt wird, die der Richtung des aufgebrachten Drucks bzw. der Kippbewegung entgegengesetzt gerichtet ist. Beim Verkippen des Rahmens wird die kippfest mit dem Rahmen verbundene Schwenkwelle mitverkippt und verbleibt in der Längsmittetebene des Rollers. Die zu einer Einheit verbundenen Rad(halb)achsen der lenkbaren Radeinheit können dabei um die Schwenkachse verdreht werden.
Es wird hier vermerkt, dass das Vorhandensein bzw. Anbringen einer Lenksäule bzw. eines Lenkers nicht zwingend erforderlich ist. An sich kann der Roller als Sportgerät auch ohne Lenksäule verwendet werden und allein durch Ausübung eines entsprechenden Fußdruckes gelenkt werden. Dabei werden an die Geschicklichkeit des Fahrers allerdings höhere Anforderungen gestellt.
Es ist zumindest eine Radeinheit vorgesehen, die auf einem um die definierte Schwenkachse verschwenkbaren Träger gelagert ist. Vorteilhafterweise ist dies die vordere Radeinheit. Es ist allerdings auch möglich, allein die hintere Radeinheit oder auch die vordere sowie die hintere Radeinheit auf Trägern auslenkbar bzw. verschwenkbar zu lagern. Es ist vorgesehen, dass die jeweilige Radachse in einem vorgegebenen Abstand von der Schwenkachse angeordnet ist und/oder dass auf der Schwenkweile ein in der senkrecht verlaufenden Ebene um die Schwenkachse verschwenkbarer Träger gelagert oder gelegen ist, der die beiden seitlich abstehenden Radachsen trägt oder dass die jeweilige Radachse in der senkrecht verlaufenden Ebene um die Schwenkachse verdrehbar auf der Schwenkwelle gelagert ist und/oder dass bei für Geradeausfahrt ausgerichtetem Roller die Radachsen vorzugsweise nicht senkrecht zur Mittelebene des Rollers abstehen sondern winkelig nach oben weisen, so dass in Folge die beiden Räder der lenkbaren Radeinheit nicht mehr parallel zueinander angeordnet sind, sondern von vorne betrachtet vielmehr vergleichbar mit dem Großbuchstaben A im oberen Bereich nahe beieinander stehen und im unteren Bereich weiter entfernt sind. Damit wird einerseits eine leichte und empfindlich und exakt reagierende Steuerung des Rollers erreicht bzw. wird andererseits das Kippen der Radeinheit bei größeren Kurvenkräften vermieden weil die in der Kurvenfahrt auf das am äußeren Rad wirkenden Kräfte eben winkelig gegen die befahrene Fläche wirken und wobei sich eine Radaufhängung/Rad-achse näher am Rollerrahmen befindet als der zum Erdboden weisende untere Auflagepunkt eines Rades.
Die hintere Radeinheit kann erfindungsgemäß wie die vordere Radeinheit ausgerichtet oder in konventioneller Bauweise vorgesehen sein, vergleichbar mit einem Hinterrad einer herkömmlichen Rollerkonstruktion, das auf einer Starrachse gelagert ist. 3 • · * * ·«* ♦ * • »« # ·*#·««* · * * I * · t · · · k · # I I · · * ·*
Das Verkippen des Trittbretts bzw. des Rahmens um die Längsachse des Rollers bzw. des Trittbretts erfolgt in der Weise, dass auf das mit dem Rahmen verbundene bzw Teil des Rahmens bildende Trittbrett durch seitliche Auslenkung der Lenkstange oder entsprechende Druckausübung und Verkippen des Trittbrettes auf das Trittbrett ein Kippen des Rahmens und des Trittbretts um die Längsachse des Rollers hervorgerufen wird, wodurch über die Schwenkwelle eine Bewegung der Radachse und somit der Radeinheit in Form eines Verschwenkens nach links oder rechts erreicht wird. Ein Verkippen nach Rechts leitet eine Rechtskurve ein und umgekehrt.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass am Rahmen und/oder dem Trittbrett eine im Bezug auf das Trittbrett nach oben abgehende Lenksäule, schwenkbar und arretierbar, befestigt ist. Der Roller kann somit durch Fußdruck und/oder mit der Lenksäule gelenkt werden. Eine Ausführungsform eines Rollers mit einer Lenksäule ermöglicht ein entspanntes einhändiges Fahren und ist für weniger sportliche bzw. weniger geübte Fahrer von Vorteil. Für die Fahrtsicherheit und die Bedienbarkeit ist es von Vorteil, wenn die Lenksäule über ein an deren oberen Ende befestigtes Handgriffstück verfügt welches in Fahrtrichtung gesehen nach vorne geneigt ist, was der natürlichen Position der beim Halten der Lenkstange abgewinkelten Hand entgegenkommt.
Die Fahreigenschaften des Rollers können konstruktiv beeinflusst werden, indem vorgesehen ist, dass die Radachse im Abstand von der Schwenkwelle gelegen ist und/oder dass die Radachse auf der Höhe des Trittbretts gelegen Ist und/oder dass die Radachsen von in Fahrtrichtung vor und hinter dem Trittbrett liegenden Radeinheiten auf gleichem Niveau und/oder oberhalb des Niveaus des Trittbretts liegen. Eine besonders stabile Fahrt ergibt sich, wenn bei Ausrichtung des Rollers für Geradeausfahrt des Rollers die jeweilige Radachse auf einem höheren Niveau liegt als der Schnittpunkt der Schwenkachse mit der die Radachse aufnehmenden senkrecht zur Schwenkachse verlaufenden Ebene.
Zur Erhöhung der Fahrsicherheit kann vorgesehen sein, dass eine Federeinheit vorgesehen ist, die mit ihrem einen Ende am Träger oder an der Schwenkwelle und mit ihrem anderen Ende am Rahmen befestigt ist und die Radachse oder die Radeinheit in Fahrtrichtung für eine Geradeausfahrt ausrichtet bzw. drückt.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn der Winkel der jeweiligen Schwenkachse und/oder der jeweiligen Schwenkwelle zur Aufstandsebene zwischen 10c und 90°, vorzugsweise zwischen 25 und 85°, insbesondere zwischen 35 und 75°, liegt Dieser Winkelbereich ergibt eine gute Bedienbarkeit und Handhabbarkeit des Rollers insbesondere beim Kurvenfahren und in Bezug auf die Richtungsstabilität beim schnelleren Geradeausfahren. 4 »·»*··· · · « ·* · · · · I * · • · « ··*···- * · « * · * * · * · · «· ·· « « * · · ·
Zur Erhöhung der Fahrsicherheit beim Fahren von Kurven mit zu kleinem Radius bei zu großer seitlicher Verschwenkung der Lenksäule oder bei Ausübung eines zu großen Kippdruckes auf die Trittfläche, kann vorgesehen sein, dass die Drehbewegung des Radträgers auf dessen beiden äußeren Seiten im Bereich der maximal zulässigen Auslenkung mit einem Anschlag versehen ist, so dass das maximale Ausschwenken des Radträgers für Kurvenfahrten nach beiden Seiten begrenzt wird und eine Übersteuerung vermieden wird.
Es ist von Vorteil, wenn bei Anordnung einer vor und einer hinter dem Trittbrett angeordneten und jeweils von einem von einer Schwenkwelle getragenen Träger getragenen Radeinheit der Neigungswinkel der Schwenkachse der vorderen Radeinheit größer ist als der Neigungswinkel der Schwenkachse der hinteren Radeinheit. Sofern der Winkel der vorderen Schwenkachse größer ist als der Winkel der hinteren Schwenkachse, werden die Fahrstabilität und die Leichtgängigkeit der Lenkung beim Kurvenfahren erhöht.
Eine einfache Bedienung des Rollers ergibt sich in einer bevorzugten Ausführungsform, wenn die Lenkstange an ihrem oberen, trittbrettfernen Ende über ein vertikal angebrachtes, nach vorne geneigtes Griffstück als Haltestück für den Einhandbetrieb trägt, welches von der Position und Form her zum Beispiel einem Griffstück auf einem Skistock ähnlich ist.
Die Sicherheit beim Fahren wird erhöht, wenn in Fahrtrichtung des Rollers gesehen eine mit einer Feder rückstellbare, bogenförmig etwa dem halben Radumfang folgende Bremse in Form einer Radabdeckung angeordnet ist,
Ein einfacher Aufbau einer Begrenzungseinheit für den Schwenkwinkel wird erreicht, wenn an der Schwenkwelle und/oder am Träger einerseits und im Bereich oder an der Ausnehmung andererseits zusammenwirkende, den Schwenkwinkei der Schwenkwelle zumindest in eine Richtung begrenzende Anschläge oder Anschlagsflächen angebracht oder ausgebildet sind.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen beispielsweise näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Scooter im Seitenriss,
Fig.2 zeigt eine Vorderansicht einer Radeinheit,
Fig.3 zeigt eine Lenkeinheit.
Fig. 1 zeigt einen Scooter mit einem Trittbrett 1, das von einem Rahmen getragen bzw. mit diesem fest verbunden bzw. Teil dieses Rahmens ist. Dieser Rahmen umfasst zumindest die Rahmenteile 32, 4, 2 und 3, die mit dem Trittbrett 1 verbunden sind. An sich könnte das Trittbrett 1 auch auf dem Rahmenteil 2 gelagert oder mit diesem integral ausgebildet sein oder selbst Teil des Rahmens sein. Der Teil des Rahmens, der beim Fahren von der Person belastet wird, stellt das Trittbrett dar. Wie das Trittbrett formmäßig ausgestaltet ist, ist nicht erheblich.
Im hinteren Endbereich des Rahmens bzw. des Trittbretts 1 ist auf dem Rahmenteil 4 mit einer starr gelagerten Radachse 50 ein herkömmliches Rad 8 gelagert. Diese hintere Radeinheit 8 ist mit der Radachse 50 am Trittbrett 1bzw. am gabelförmigen Rahmenteil 4 oder am Rahmenteil 2, der gegebenenfalls durch das Trittbrett verlängert verläuft, gelagert.
Es ist möglich, Rahmenteile, vorzugsweise das Trittbrett 1 und den Rahmenteil 2, mit einem Schwenkiager 19 bzw. über einen Schwenkbolzen verschwenkbar zu verbinden, um den Roller - wie an sich bekannt - zusammenklappen zu können.
Der Rahmenteil 2 geht bei dieser Ausführungsform in Fahrtrichtung vom Trittbrett 1 nach oben geneigt ab. An den Rahmenteil 2 schließt ein vorderer Rahmenteil 3 an, der mit dem Rahmenteil 2, beispielsweise durch Schweißen, verbunden ist. Der Rahmenteil 3 ist in der Verlängerung der Lenksäule 31 nach unten geneigt bzw. trägt die Lenksäule, wobei die beispielartige Lenksäule als Teleskoplenksäule aus den Abschnitten 3 und 31 besteht und in ihrem oberen Bereich eine Griffstück 6 trägt.
Das Trittbrett 1 verfügt an seiner in Fahrtrichtung vorderen Seite über einen Fortsatz 32 welcher an seiner Stirnseite über die winkelig abstehende Schwenkwelle 13 verfügt. Auf dieser Schwenkwelle 13 ist ein Träger 11 um die von ihr definierte Schwenkachse A, B verdrehbar gelagert, der die Radachsen 25 bzw. 26 der vorderen Radeinheit 7 trägt, Bei einer verdrehbar gelagerten Schwenkwelle 13 kann der Träger 11 mit der Schwenkwelle 13 fest verbunden sein.
Der Winkel α zwischen der Aufstandsfläche 16 und der Schwenkachse A, B bzw. der Schwenkwelle 13 beträgt 10° bis 90°, vorzugsweise 25 bis 85°, insbesondere 40 bis 75°.
Der Radachsenträger 11 der Radeinheit 7 gemäß Fig. 2 verfügt über die beiden Achsbolzen 25 und 26, welche winkelig abstehen, wobei der Achsbolzen 25 einen Winkel zur Aufstandsfläche 16 einnimmt und zwar zwischen der Ebene ST und der Geraden OP, bzw. der Achsbolzen 26 ebenfalls einen Winkel zwischen der Ebene ST und der Geraden QR. Auf Grund der senkrechten Ebene zu den beiden Radbolzen ergibt sich für den Achsbolzen 25 eine mittlere Radebene entlang der Geraden KL und für den Achsbolzen 26 ergibt sich eine mittlere Radebene entlang der Geraden MN. Fig. 2 zeigt weiters einen 6 • » · · * · * · * ♦ • · · *···*** * • · « · · · · · « sichtbaren Schaftabschnitt der Schwenkweile 13 um den der Radträger 11 verdrehbar gelagert ist. Die beiden winkelig nach oben abstehenden Achsbolzen 25 und 26 befinden sich bei exakter Geradeausfahrt genau auf der quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Ebene CD. wobei die Ebene CD senkrecht auf die Achse EF und auch normal auf die Aufstandsfiäche 16 steht.
Es ist fahrtechnisch in Bezug auf Kurvenstabilität von besonderem Vorteil, wenn die vordere Radeinheit 7 von zwei in einem Winkel zueinander weisenden Rädern 12a / 12b gebildet ist, wobei die beiden Achsbolzen 25 und 26 dieser Räder 12a / 12b vom Träger 11 getragen werden, wie in Fig. 2 dargestellt ist.
Der in Fig. 1 dargestellte Radabstand der auf der Aufstandsebene 16 stehenden Räder 12 und 8 und die Neigung der Schwenkachse A, B zur Längsachse E, F des Rollers beeinflussen die Auswirkungen einer seitlichen Verkippung der Lenksäule 30 bzw. eines das Trittbrett 1 verkippenden seitlichen Druckes in Hinblick auf das Ausmaß des Verschwenkens des Trägers 11 um die Schwenkwelle 13. Wenn der Winkel α kleiner gewählt wird, vergrößert sich der Rollradius in Bezug auf die Kippgröße um die Längsachse E, F und wenn der Winkel α größer wird, verkleinert sich der Rollradius im Verhältnis zu einer Kippbewegung um die Längsachse E, F. Die Fahrstabilität des Rollers verbessert sich auch dann, wenn sich die am Trittbrett 1 verlaufende Oberfläche bzw. Trittfläche unterhalb der die vordere und hintere Radachsen verbindenden Längsachse EF befindet.
Die Lenkung des Rollers basiert im Wesentlichen darauf, dass die vordere und hintere Radeinheit 7, 8 entlang der Längsmittel- bzw. Symmetrieebene des Rollers insbesondere mittig und fluchtend angeordnet sind, und dass durch ein seitliches Verkippen der Trittfläche 1 bzw. der Lenksäule 30 bezüglich der Längsachse E, F auch die Schwenkwelle 13 aus der mittigen, senkrechten Position in eine dem Verkippen entsprechende entgegengesetzte Richtung verkippt wird. Wird beispielsweise die Lenksäule 30 bezüglich der Längsachse E, F nach rechts gekippt, so bewegt sich der Punkt 28 auf der Schwenkwelle 13 nach links. Des Weiteren wird dabei durch den resultierenden Hebel zwischen dem einerseits im System angreifenden Druckpunkt und dem Auflagepunkt des Rades 12 auf der Aufstandsebene 16 die Radeinheit 7 gleichsinnig der Kippbewegung der Lenksäule 30 bzw. des Trittbretts 1 nach rechts verdreht. Diese Verdrehung erfolgt analog umso stärker, je größer bautechnisch der Winkel α gewählt worden ist. Die Auslenkung der Radeinheit 7 infolge eines Kippens der Lenksäule 30 oder der Trittfläche 1 erfolgt dann in ausreichender Form, wenn, wie in Fig. 2 dargestellt ist, der Abstand 16/17 zwischen den beiden Rädern 12a und 12b so groß ist, dass die erforderliche Kraft für das Auslenken bzw. Verdrehen der Radeinheit 7 aufgebaut werden kann. Dies bedeutet, dass bei Vergrößerung des Winkels α die Lenkkraft ansteigt und ·» ·· ·· · * ·· infolgedessen der Abstand 16/17 zwischen den beiden Rädern 12 entsprechend größer zu wählen ist. Die erforderliche Größe dieses Radabstandes hängt auch von den konstruktiv vorgesehenen Fliehkräften für die kleinsten zu fahrenden Kurvenradien bei den dafür höchstzulässigen Geschwindigkeiten ab.
Beim Fahren steht der Fahrer des Rollers mit einem Bein auf der Trittfläche 1 des Rollers und hält mit einer Hand das Griffstück 6 der Lenksäule 30 und fährt im ausbalancierten Zustand geradeaus. Eine Kurve kann eingeleitet werden, indem die Lenksäule 30 nach einer Seite verschwenkt wird, ohne dass dazu eine Veränderung des Schwerpunktes erforderlich ist. Eine Kurvenfahrt wird durch ein Verschwenken der Trittfläche 1 bzw. der Rahmenteile 2, 3 um die Längsachse E, F und das dadurch zwingend erfolgende Auslenken der vorderen Radeinheit 7 und allenfalls auch einer hinteren Radeinheit 8 um die jeweilige Schwenkachse A, B erreicht. Erst wenn der Scooter in einen entsprechenden Rollradius einlenkt, nimmt der Fahrer entsprechend proportional zur Winkelgeschwindigkeit eine Schräglage ein, die zum Kurvenmittelpunkt zeigt.
Fig.3 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer Lenkeinheit wobei am Fortsatz 32 ein Bolzen bzw. eine Hohlwelle dauerhaft angebracht ist - zum Beispiel mit den vorzugsweise umlaufenden Nähten 86 und 87 Nähten geschweißt oder hartgelötet- und dass diese Hohlwelle 60 winkelig vom Fortsatz 32 absteht, wobei der Winkel zwischen der Längsachsenparallelen E’F’ und der Achse AB festgelegt und gemessen wird und dieser Fortsatz 32 dann mit dem Scooterrahmen 1 fest verbunden ist wie im Bereich beispielhafter Bohrungen 89, wobei Verschraubung oder Verbolzung dann notwendig ist wenn verschiedene Materialien verwendet werden, zB Alurahmen 1 und Stahlblechwinkel als Fortsatz 32 und Verschweißung nicht möglich ist.
Hohlwelle bzw. Hohlbolzen weisen am oberen, freien Ende ein Feingewinde 63 auf und verfügen in bevorzugter Ausführungsform am unteren Schaftende über eine mit dieser fest verbundenen Wälzlager-Laufbahn 62, auf die in Einbaulage eine in einem Käfig gehaltene und verbundene Anzahl von Kugeln 83 angedrückt wird. Dies geschieht durch den Hülsenkörper 66, der seinerseits über weitere Laufbahnen 89 und 90 verfügt und wobei die zweite Lagereinheit 82 durch Zudrehen der Mutter 84 mittels der Laufbahn 85 fixiert wird. Zur Sicherung der Lagereinheit wird die Kontramutter 64 gegen die Verschraubungseinheit 66 verschraubt. Somit ist die gelagerte Hülse frei drehbar, obwohl grundsätzlich nur ein festgelegter Winkelbereich zur Verdrehung nach links und rechts möglich sein soll. Diese Begrenzung des maximal zulässigen Verdrehung nach beiden Seiten hin wird dadurch erreicht, dass die Hohlwelle 60 über einen beschränkten Umfangsbereich über ein an beliebiger Stelle (zB 61) quer verlaufendes Langloch 68 verfügt, in welches ein Schraubbolzen 69 eingreift und somit die Verdrehung der Hülse 66 ä • I · I I » < · · · • ft · I* |lt» · • ft·· « · · ·· ·· ·· ·· · · ·· nur innerhalb der beiden Endlagen möglich ist. Die beiden Achsbolzen 25 und 26 stehen zur Längsachse E'F’ senkrecht ab und zeigen mit deren abstehenden Enden in der normal zur Längsmittelebene stehenden Ebene auf der Geraden CD, winkelig nach oben.
Claims (12)
- 9, ·»··«*·« · · I t · . * t · * · * · * « * * ·* ·· «· · * * * * Patentansprüche t. Scooter / Roller mit einem ein Trittbrett (1) umfassenden Rahmen (32, 4, 2, 3) und zwei in Längsrichtung des Rollers in einem Abstand voneinander liegenden, den Rahmen abstützenden Radeinheiten (7 und 8), mit den Radachsen (25/26 und 50), dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (32, 1, 4, 2, 3) einen in Bezug auf das Trittbrett (1) nach vorne und/oder nach hinten abgehenden, vorzugsweise in der Längsmittelebene des Rollers liegenden Rahmenteil (32) aufweist, von dem zumindest eine in der Längsmittelebene des Rollers liegende Schwenkwelle (13) getragen ist, die unter einem vorgegebenen Winkel (a) zur Aufstandsebene (16) des Rollers vom Rahmenteil (32) abgeht und eine Schwenkachse (AB) für die Radachsen (25/26) der entsprechenden Radeinheit (7) definiert und dass die Radachsen (25/26) der beispielhaften Radeinheit (7) in einer senkrecht zu der von der Schwenkwelle (13) definierten Schwenkachse (A, B) verlaufenden Ebene vom beispielhaften Träger (11) winkelig nach oben vom Boden wegweisend abstehend um die Schwenkachse (AB) verdrehbar angeordnet sind, sodass bei seitlichem Verkippen der Lenksäule (31) und/oder des Trittbrettes (1) ein Verdrehen der Radeinheit (7) in Bezug auf die Längsmittelebene des Rollers erfolgt,
- 2. Scooter / Roller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die auf dem Träger 11 befindlichen beispielhaften Radachsen (25/26) bei Geradeausfahrt des Rollers auf der Ebene CD befinden und die Ebene CD senkrecht zur Längsmitteiachse EF steht, sodass sich dabet sowohl die Radachsen (25/26) wie auch die Auflagepunkte (16a/17a) auf dieser Ebene CD befinden
- 3. Scooter / Roller nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Schwenkwelle (13) ein in der senkrecht verlaufenden Ebene um die Schwenkachse (A, ß) verschwenkbarer Träger (11) gelagert oder gelegen ist, der die Radachsen (25/26) trägt oder dass die Radachsen (25/26) in der senkrecht verlaufenden Ebene um die Schwenkachse (A, B) auf dem Träger (11) vorgesehen sind, welcher verdrehbar auf der Schwenkwelle (13) gelagert ist, 4 Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der die beiden beispielhaften Achsen (25/26) tragende Träger (11) bei symbolhaft dargestellter Einbaulage mit den seitlich auf der quer verlaufenden Ebene CD senkrecht zur Längsachse abstehenden Achsen über eine im Winkel Alpha entlang der Geraden AB verlaufende Bohrung oder einen Achsbolzen verfügt, wobei der Winke! zwischen der Längsachse EF und der Geraden Aß zwischen 10° und 90°, vorzugsweise zwischen 25 und 85°, insbesondere zwischen 35 und 75°, liegt.
- 5. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Radachsen (25/26) einerseits und (50) andererseits von in Fahrtrichtung vor und hinter dem Trittbrett (1) liegenden Radeinheiten auf gleichem Niveau und/oder oberhalb des Niveaus des Trittbrettes liegen.
- 6. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Radeinheit (7) zwei in der Form des Großbuchstabens A im oberen Bereich zueinander geneigten Räder 12a / 12b besitzt, die auf den Achsbolzen 25 und 26 drehbar gelagert sind von dem Träger (11) getragen werden.
- 7. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmenfortsatz 32 über eine Hohlwelle 60 verfügt, die mit diesem vorzugsweise verschweißt ist.
- 8. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lagerhülse 80 über die Wälzlagereinheiten 82 und 83 (Fig.3) verdrehbar gelagert ist.
- 9. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenksäule (31), entgegen der Fahrtrichtung geneigt ist und dass an der Lenksäule (31) ein Haltestück (6) vorgesehen ist welches auf der Lenkstange in Fahrtrichtung nach vorne geneigt ist.
- 10. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkwinkel der Radeinheit (7) um die Schwenkachse (A, B) gemäß Fig.3 mittels eines Bolzens 69, der in das Langloch 68 eingreift, begrenzt ist
- 11. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei für Geradeausfahrt ausgerichtetem Roller die Radachsen (25/26) senkrecht zur Mittelebene des Rollers auf der Ebene CD stehen, dabei aber vom Boden weg winkelig nach oben weisen
- 12. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Achsbolzen (25/26) in Bezug auf die Aufstandsfläche ST (16) und den Achsen OP und QR winkelig angeordnet sind, wobei die beiden Winkel für jedes Rad (12a/12b) zwischen den durch die Punkte (16a) und (17a) durchlaufenden Senkrechten zum Bodengeneigten Achsen KL und MN gemessen zwischen 5° und 75° liegen, besser zwischen 10° und 50°, am besten zwischen 15° und 25°.
- 13. Scooter / Roller nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (12a/12b) und (8) in Einbaulage bei Geradeausfahrt längsachsenparaliei zur Längsachse EF stehen. Wien, am 15. September 2011
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