AT511168B1 - Trennwand - Google Patents
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Abstract
Bei einer Trennwand zur Raumteilung von Räumen von Gebäuden, mit Scheibenelementen (1), die zumindest am Boden (2) und an der Decke (3) des Gebäudes mittels Anschlusskonstruktionen (4, 4') befestigt sind, welche für den Bodenanschluss am Boden und für den Deckenanschluss an der Decke befestigte Anschlussprofile (5) umfassen, weisen die Anschlusskonstruktionen (4, 4') für den Bodenanschluss und für den Deckenanschluss an den Stirnseiten (10) der Scheibenelemente (1) festgelegte Halteprofile (16), Distanzbolzen (25, 25'), die zumindest in Richtung rechtwinkelig zur Ebene (51) des jeweiligen Scheibenelements (1) mit dem Halteprofil (16) und mit dem Anschlussprofil (5) der jeweiligen Anschlusskonstruktion (4, 4') in formschlüssiger Verbindung stehen, wobei die Distanzbolzen (25) der Anschlusskonstruktion (4) für den Bodenanschluss das Gewicht des jeweiligen Scheibenelements (1) tragen, und Abdeckprofile (33) auf, welche am Halteprofil (16) und/oder am Anschlussprofil (5) der jeweiligen Anschlusskonstruktion (4, 4') befestigt sind und den Zwischenraum zwischen dem Halteprofil (16) und Anschlussprofil (5) abdecken. Die Distanzbolzen (25') der Anschlusskonstruktion (4') für den Deckenanschluss werden mittels Schraubenfedern (41) in eine Vertiefung im Halteprofil (16) verspannt.
Description
feirreiösse-ts psteSäfst AT 511 168 B1 2013-09-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung bezieht sich auf eine Trennwand zur Raumteilung von Räumen von Gebäuden, mit Scheibenelementen, die zumindest am Boden des Gebäudes mittels einer Anschlusskonstruktion befestigt sind, welche für den Bodenanschluss ein am Boden befestigtes Anschlussprofil an den Stirnseiten der Scheibenelemente festgelegte Halteprofile, Distanzbolzen, die zumindest in Richtung rechtwinkelig zur Ebene des jeweiligen Scheibenelements mit dem Halteprofil und mit dem Anschlussprofil der Anschlusskonstruktion für den Bodenanschluss in formschlüssiger Verbindung stehen und das Gewicht des jeweiligen Scheibenelements tragen, und Abdeckprofile umfasst, welche am Halteprofil und/oder am Anschlussprofil der Anschlusskonstruktion für den Bodenanschluss befestigt sind und den Zwischenraum zwischen dem Halteprofil und Anschlussprofil abdecken.
[0002] Bekannt sind nicht tragende Trennwände, die insbesondere zur Raumteilung von Arbeitsräumen eingesetzt werden, beispielsweise um Großraumbüros in Einzelbüros zu unterteilen. Um einen weitläufigen insgesamten Raumeindruck beizubehalten, werden dabei vorrangig Scheibenelemente aus Glas eingesetzt. Es können hierbei alle Scheibenelemente aus Glas bestehen oder aus Glas und aus anderen Materialien, beispielsweise Holz, bestehende Scheibenelemente gemischt eingesetzt werden.
[0003] Je nach Anwendungsfall kann die Trennwand mit einer oder mehreren Türen ausgestattet sein oder türenlos ausgebildet sein.
[0004] Die Scheibenelemente werden zumindest am Boden und an der Decke des Gebäudes mittels Anschlusskonstruktionen festgelegt. Die an Gebäudewände angrenzenden Scheibenelemente werden an der Wand ebenfalls mittels einer Anschlusskonstruktion befestigt. Diese Anschlusskonstruktionen werden in einer herkömmlichen Ausbildungsform von am Boden, an der Decke und gegebenenfalls an der Wand befestigten Anschlussprofilen gebildet, die im Querschnitt U-förmig ausgebildet sind. In diese Anschlussprofile werden die Scheibenelemente eingesetzt und in der Folge versiegelt bzw. verklebt. Ein Nachteil besteht u.a. darin, dass der Übergang zwischen dem Scheibenelement und dem Anschlussprofil nicht flächenbündig ist. Durch die Stufe am Rand des Scheibenelements wird der ästhetische Eindruck gestört und die Reinigung des Scheibenelements erschwert.
[0005] Eine mehrteilige Tragschiene für Glasscheiben, um diese beispielsweise als Trennwand einzusetzen, geht aus der EP 0 484 178 A1 hervor. Auch hier ist der Rand der Glasscheibe in einen U-förmigen Aufnahmeraum des Anschlussprofils eingesetzt, wodurch sich eine Stufe zwischen der Anschlusskonstruktion und der Scheibe ergibt. Die aus mehreren Teilprofilen ausgebildete Anschlusskonstruktion besitzt eine insgesamt relativ aufwendige Ausbildung.
[0006] Aus der DE 202 16 557 U1 geht eine Trennwand aus Glas mit einer eingebauten Tür hervor. Zur Halterung der Scheibenelemente verläuft an der Deckenkonstruktion ein einzelnes U-förmiges Profil, in welches der Rand der Scheibe ragt, während sich am Boden zwei U-förmige Profile erstrecken.
[0007] Eine Trennwand der eingangs genannten Art geht aus der FR 2 826 386 A1 hervor. Eine Befestigung an der Decke des Gebäudes ist nicht offenbart. Der Bodenanschluss erfolgt mittels eines am Boden angebrachten Anschlussprofils, an den Stirnseiten der Scheibenelemente festgelegten Halteprofilen und Distanzbolzen, die in Muttern eingeschraubt sind, welche am Anschlussprofil des Bodenanschlusses festgelegt sind, und die das Gewicht des jeweiligen Scheibenelements tragen. Abdeckprofile decken den Zwischenraum zwischen dem Halteprofil und dem Anschlussprofil ab.
[0008] Aufgabe der Erfindung ist es eine verbesserte Trennwand der eingangs genannten Art bereitzustellen. Erfindungsgemäß gelingt dies durch eine Trennwand mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
[0009] Bei der Trennwand gemäß der Erfindung umfassen zumindest für den Bodenanschluss und für den Deckenanschluss vorgesehene Anschlusskonstruktionen Halteprofile, die an den 1/17
Stirnseiten der Scheibenelemente festgelegt sind. Weiters umfassen diese Anschlusskonstruktionen Distanzbolzen, die zumindest in Richtung rechtwinkelig zur Ebene des jeweiligen, von der Anschlusskonstruktion gehaltenen Scheibenelements sowohl mit dem Halteprofil als auch mit dem Anschlussprofil der jeweiligen Anschlusskonstruktion in formschlüssiger Verbindung stehen. Die Distanzbolzen der Anschlusskonstruktion für den Bodenanschluss tragen hierbei das Gewicht des jeweiligen Scheibenelements. An den Halteprofilen und/oder an den Anschlussprofilen sind Abdeckprofile befestigt, von denen der Zwischenraum zwischen dem jeweiligen Halteprofil und dem jeweiligen Anschlussprofil abgedeckt wird.
[0010] Bei der Anschlusskonstruktion für den Deckenanschluss sind erfindungsgemäß auf Schaftabschnitten der Distanzbolzen, die jeweils in eine Bohrung im Anschlussprofil oder in einem Einsatzteil ragen, welches in einen Aufnahmeraum des Anschlussprofils eingesetzt ist, Schraubenfedern angeordnet, die sich einerseits am Anschlussprofil oder am Boden der Bohrung des Einsatzteils und andererseits an einem radial vorstehenden Ringbund des jeweiligen Distanzbolzens abstützen und die die Distanzbolzen jeweils in eine Vertiefung im Halteprofil drücken.
[0011] Durch die Erfindung können zumindest weitgehend flächenbündige Anschlusskonstruktionen zum Anschluss der Scheibenelemente am Boden und an der Decke bereitgestellt werden. Auf diese Weise kann ein vorteilhafter ästhetischer Eindruck erreicht werden und eine einfache Reinigung der Scheibenelemente wird ermöglicht.
[0012] In einer vorteilhaften Ausführungsform, bei der die Abdeckprofile an den Halteprofilen befestigt sind, vorzugsweise durch einen klemmend in einen Schlitz des Halteprofils eingesetzten Befestigungssteg des Abdeckprofils, können das Scheibenelement, das Halteprofil und das Abdeckprofil völlig flächenbündig ausgebildet werden, d.h. ihre Seitenflächen liegen in einer gemeinsamen Ebene. Der Zwischenraum zwischen dem Halteprofil und dem Anschlussprofil wird von einem Abdecksteg des Abdeckprofils überdeckt, von dem ein Endabschnitt an einer Seitenwand des Anschlussprofils anliegt. Lediglich zwischen dem an der Seitenwand des Anschlussprofils anliegenden Ende des Abdeckstegs und der Seitenwand des Anschlussprofils ergibt sich eine kleine Stufe, wobei der Abdecksteg mit einer geringen Wandstärke ausgebildet sein kann. Zudem kann diese Stufe dem Boden bzw. der Decke benachbart angeordnet sein, sodass sie optisch wenig auffällig ist.
[0013] Bei den Scheibenelementen kann es sich um Glasscheiben handeln, sodass eine Glas-Trennwand ausgebildet wird. Die Glasscheiben können hierbei insbesondere in Form von Ein-scheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder Verbund-Sicherheitsglas (VSG), gegebenenfalls mit Schallschutzfolie, oder Isolierglas (=ein zwei oder mehr parallele, voneinander beabstandete Einzelscheiben aufweisendes Glaselement) ausgebildet sein. Auch aus anderen Materialien, beispielsweise aus Holz, bestehende Scheibenelemente können vorgesehen sein. Scheibenelemente, die zumindest im Wesentlichen aus Glas bestehen und aus anderen Materialien bestehende Scheibenelemente können auch gemischt eingesetzt werden.
[0014] Im Falle von zumindest im Wesentlichen aus Glas, insbesondere aus einem rahmenlosen Glaselement, ausgebildeten Scheibenelementen sind die Halteprofile günstigerweise an den entsprechenden Stirnseiten der Scheibenelemente angeklebt. Für ein für den Bodenanschluss und für ein für den Deckenanschluss dienendes Halteprofil, gegebenenfalls auch für ein für den Wandanschluss dienendes Halteprofil, erfolgt diese Verklebung vorzugsweise mittels eines doppelseitigen Klebebandes. Wenn besonders hohe Festigkeiten gewünscht sind, kann eine direkte Verklebung mittels eines Klebstoffs, insbesondere eines Zwei-Komponenten-Klebers, eingesetzt werden.
[0015] Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In dieser zeigen: [0016] Fig. 1 eine Ansicht auf eine Trennwand gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung; [0017] Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie AA von Fig. 1; , §sten"eiö»5d!is 1 {»»«feiet AT511 168 B1 2013-09-15 [0018] Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie BB von Fig. 1; [0019] Fig. 4 eine Schrägsicht eines Abschnitts eines Anschlussprofils; [0020] Fig. 5 eine Schrägsicht eines Abschnitts eines Halteprofils; [0021] Fig. 6 ein Einsatzteil für den Bodenanschluss in Schrägsicht; [0022] Fig. 7 das Einsatzteil von Fig. 6 in Ansicht; [0023] Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie CC von Fig. 7; [0024] Fig. 9 ein Einsatzteil für den Deckenanschluss in Schrägsicht; [0025] Fig. 10 das Einsatzteil von Fig. 9 in Seitenansicht; [0026] Fig. 11 einen Schnitt entlang der Linie DD von Fig. 10; [0027] Fig. 12 einen Distanzbolzen für den Bodenanschluss in Ansicht; [0028] Fig. 13 eine Seitenansicht des Distanzbolzens von Fig. 12; [0029] Fig. 14 einen Schnitt entlang der Linie EE von Fig. 13; [0030] Fig. 15 einen Distanzbolzen für den Deckenanschluss in Schrägsicht; [0031] Fig. 16 eine Seitenansicht des Distanzbolzens von Fig. 15; [0032] Fig. 17 einen Schnitt entlang der Linie FF von Fig. 16; [0033] Fig. 18 ein Abschnitt eines Abdeckprofils in Schrägsicht; [0034] Fig. 19 einen Schnitt entlang der Linie GG von Fig. 1; [0035] Fig. 20 einen Randabschnitt eines Scheibenelements; [0036] Fig. 21 einen Schnitt entlang der Linie HH von Fig. 1; [0037] Fig. 22 ein Abschnitt eines Zargenprofils in Schrägsicht.
[0038] Die Figuren weisen unterschiedliche Maßstäbe auf.
[0039] Ein Ausführungsbeispiel für eine Trennwand gemäß der Erfindung ist in den Fig. 1 bis 22 dargestellt.
[0040] Die zur Raumteilung von Räumen, beispielsweise Arbeitsräumen, von Gebäuden dienende Trennwand umfasst Scheibenelemente 1, die insbesondere von rahmenlosen Glasscheiben, beispielsweise ESG oder VSG, gebildet werden. Am Boden 2 und an der Decke 3 des Gebäudes sind die Scheibenelemente 1 mittels Anschlusskonstruktionen 4, 4' befestigt. Die an die Wände des Gebäudes anschließenden Scheibenelemente 1 sind mit der jeweiligen Wand über Anschlusskonstruktionen 4" verbunden, die gleich wie die Anschlusskonstruktionen 4 ausgebildet sein können.
[0041] Fig. 2 zeigt den Bodenanschluss im Querschnitt. Am Boden 2 ist ein U-förmiges Anschlussprofil 5 (vgl. auch Fig. 4) befestigt, welches sich über die Länge der Trennwand erstreckt (wobei es aus mehreren, Stoß auf Stoß montierten Teilstücken ausgebildet sein kann). Das Anschlussprofil 5 umfasst einen am Boden 2 anliegenden Basissteg 6, von dem beidseitig Seitenstege 7, 8 abstehen, und zwar rechtwinkelig zum Basissteg 6. Zur Befestigung des Anschlussprofils 5 am Baukörper (hier am Boden 2) sind Schrauben 9 durch Löcher im Basissteg 6 in den Baukörper eingeschraubt.
[0042] An der dem Boden 2 zugewandten Stirnseite 10 des Scheibenelements 1 ist ein Halteprofil 16 festgelegt, welches die Stirnseite 10 über ihre gesamte Längserstreckung überdeckt.
[0043] Die Stirnseite 10 weist die Stirnfläche 11 auf, die rechtwinkelig zu den Seitenflächen 14, 15 (=Großflächen) des Scheibenelements bzw. rechtwinkelig zur Ebene 51 des Scheibenelements (das ist die parallel zu den Seitenflächen 14, 15 liegende Mittelebene durch das Scheibenelement 1) steht. Die Stirnfläche 11 ist über abgeschrägte Flächen bzw. Fasen 12, 13, die 3/17
»stellen««» pitwiteist AT511 168 B1 2013-09-15 beidseitig der Stirnfläche 11 liegen, mit den beiden Seitenflächen 14, 15 verbunden (vgl. auch Fig. 20). Die Fasen 12, 13 schließen mit der Ebene 51 des Scheibenelements vorzugsweise Winkel ein, die jeweils im Bereich von 30° bis 60° liegen, beispielsweise 45° betragen. Solche Fasen 12, 13 werden im Rahmen der vorliegenden Schrift als zur jeweiligen Stirnseite des Scheibenelements 1 gehörend angesehen.
[0044] Das Halteprofil 16 (vgl. auch Fig. 5) deckt sowohl die Stirnfläche 11 als auch zumindest Teile der Fasen 12, 13, vorzugsweise wie dargestellt die gesamten Fasen 12, 13 ab. Hierbei weist es einen Anlagesteg 17 auf, der einen Mittelabschnitt 17a, der die Stirnfläche 10 überdeckt, und Seitenabschnitte 17b, 17c umfasst, die die Fasen 12, 13 überdecken. Die dem Scheibenelement 1 zugewandte äußere Oberfläche des Mittelabschnitts 17a ist parallel zur Stirnfläche 10 und die dem Scheibenelement 1 zugewandten äußeren Oberflächen der Seitenabschnitte 17b, 17c sind parallel zu den Fasen 12, 13 ausgerichtet.
[0045] Vom Anlagesteg stehen Schenkel 18, 19 ab, zwischen denen eine in Längsrichtung des Halteprofils 16 verlaufende Nut 20 liegt.
[0046] Die Schenkel 18, 19 besitzen an ihren vom Anlagesteg 17 abgelegenen Enden jeweils einen Fortsatz 21, 22, der beispielsweise wie dargestellt parallel zu der jeweiligen Fase 12, 13 liegt. Es werden dabei zwischen dem Anlagesteg 17 und den Fortsätzen 21, 22 Schlitze 23, 24 ausgebildet.
[0047] Das Halteprofil 16 ist mittels Distanzbolzen 25 (vgl. auch Fig. 12 bis 14) in Distanz vom Anschlussprofil 5 gehalten. Hierzu weisen die Distanzbolzen 25 jeweils einen radial über einen ersten Schaftabschnitt 27 vorspringenden Ringbund 26 auf, auf welchem sich das Halteprofil 16 abstützt, und zwar im Bereich der Ränder der Nut 20. Der erste Schaftabschnitt 27 ragt in die Nut 20. Es wird dadurch eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Distanzbolzen 25 und dem Halteprofil 16 bezogen auf eine rechtwinkelig zur Ebene 51 des Scheibenelements 1 stehende Richtung ausgebildet.
[0048] Der Ringbund 26 ist mit einem Werkzeugansatz ausgebildet, der im Ausführungsbeispiel von der polygonalen, insbesondere sechseckigen, Außenkontur des Ringbundes 26 gebildet wird. Auch andere Werkzeugansätze sind möglich. Damit kann der Distanzbolzen 25 durch Ansatz eines Drehwerkzeuges am Ringbund 26 um seine Längsachse gedreht werden.
[0049] Vom Ringbund 26 stehen in axialer Richtung des Distanzbolzens 25 beidseitig Schaftabschnitte 27, 28 ab. Der in die entgegengesetzte Richtung wie der erste Schaftabschnitt 27 abstehende zweite Schaftabschnitt 28 ist bei der Anschlusskonstruktion 2 für den Bodenanschluss mit einem Außengewinde versehen. Mit diesem Außengewinde ist der zweite Schaftabschnitt 28 in ein Innengewinde einer in Form einer Gewindebohrung ausgebildeten Bohrung 30 eingeschraubt, die in einem Einsatzteil 29 ausgebildet ist.
[0050] Das in den Fig. 6 bis 8 dargestellte Einsatzteil 29, das beispielsweise aus Aluminium oder auch aus einem Kunststoff bestehen kann, ist in den zwischen den Seitenschenkeln 7, 8 liegenden Aufnahmeraum 31 des Anschlussprofils 5 eingesetzt. Die Achse der Bohrung 30 liegt hierbei rechtwinkelig zum Basissteg 6. Das Einsatzteil 29 ist hierdurch zumindest bezogen auf die Richtung rechtwinkelig zur Ebene 51 des Scheibenelements 1 unverschiebbar im Anschlussprofil 5 gehalten. In Längsrichtung des Anschlussprofils kann eine Verschiebbarkeit möglich sein. Auf diese Weise steht der Distanzbolzen 25 mit dem Anschlussprofil 5 bezogen auf die Richtung rechtwinkelig zur Ebene des Scheibenelements 1 in formschlüssiger Verbindung.
[0051] Das Scheibenelement 1 ist somit in Bezug auf die Richtung rechtwinkelig zu seiner Ebene 51 unverschiebbar mit dem Boden 2 des Baukörpers verbunden, und zwar durch die starre Verbindung des Anschlussprofils 5 mit dem Boden 2 und die starre Verbindung des Halteprofils 16 mit dem Scheibenelement 1 und die Vermittlung des Distanzbolzens 25, der mit dem Halteprofil 16 und dem Anschlussprofil 5 in Richtung rechtwinkelig zur Ebene 51 des Scheibenelements 1 in formschlüssiger Verbindung steht, wobei die formschlüssige Verbindung zum Anschlussprofil 5 im Ausführungsbeispiel über das Einsatzteil 29 vermittelt wird, mit dem 4/17
esierreciiiseie: Patentamt AT511 168 B1 2013-09-15 der Distanzbolzen 25 in diese Richtung formschlüssig verbunden ist und das in diese Richtung unverschiebbar gegenüber dem Anschlussprofil 5 im Aufnahmeraum 31 gehalten ist.
[0052] Zumindest zwei in Längsrichtung des Halteprofils 16 bzw. des Anschlussprofils 5 beab-standete Distanzbolzen 25, die jeweils in ein Einsatzteil 29 eingeschraubt sind, sind vorgesehen, vorzugsweise in den beiden an die vertikalen Seitenränder des Scheibenelements 1 anschließenden Endbereichen der Stirnseite 10. Je nach den vorliegenden Belastungen und erforderlichen Festigkeiten kann mindestens ein weiterer dazwischen liegender Distanzbolzen 25 vorgesehen sein, der in ein weiteres im Aufnahmeraum 31 angeordnetes Einsatzteil 29 eingeschraubt ist.
[0053] Durch Verdrehung der Distanzbolzen 25 kann auch die Höhe des Scheibenelements 1 bzw. die Ausrichtung seiner unteren Stirnseite 10 gegenüber der Horizontalen justiert werden.
[0054] Das Anschlussprofil 5 und das Halteprofil 16 bestehen vorzugsweise aus Aluminium. Um einen Kontakt Metall-Glas in einfacherWeise zu vermeiden, ist das Halteprofil 16 vorzugsweise mittels eines doppelseitigen Klebebandes 32 an der Stirnseite 10 des Scheibenelements 1 angeklebt, wobei das doppelseitige Klebeband 32 zwischen der Stirnseite 10 und dem Anlagesteg 17 des Halteprofils 16 liegt und mit der Stirnseite 10 und dem Anlagesteg 17 verklebt ist.
[0055] Am Halteprofil 16 sind beidseitig Abdeckprofile 33 (vgl. auch Fig. 18) befestigt, die z.B. aus Aluminium oder auch aus Kunststoff bestehen. Hierzu weisen sie jeweils einen Befestigungssteg 34 auf, der in den jeweiligen Schlitz 23, 24 eingesetzt ist und klemmend in diesem hält. Das Einsetzen in den Schlitz 23, 24 kann beispielsweise mittels eines Hammers erfolgen.
[0056] Der Befestigungssteg 34 steht im Querschnitt durch das Abdeckprofil 33 gesehen winkelig von einem Abdecksteg 35 ab. Vorzugsweise schließen der Abdecksteg 35 und der Befestigungssteg 34 einen spitzen Winkel von weniger als 90°, besonders bevorzugt weniger als 70° ein. Aber auch ein demgegenüber größerer Winkel ist grundsätzlich möglich.
[0057] Der eben ausgebildete Abdecksteg 35 übergreift den Zwischenraum zwischen dem Halteprofil 16 und dem Anschlussprofil 5, wobei er im Bereich seines vom Befestigungssteg 34 abgelegenen Endes an einem der Seitenschenkel 7, 8 des Anschlussprofils 5 anliegt. Durch die beidseitige Anbringung eines Abdeckprofils 33 am Halteprofil 16 wird der Zwischenraum zwischen dem Halteprofil 16 und dem Anschlussprofil 5 beidseitig durch die Abdeckstege 35 der Abdeckprofile 33 abgedeckt.
[0058] Die vom Zwischenraum zwischen dem Halteprofil 16 und dem Anschlussprofil 5 weggerichtete äußere Oberfläche 36 des Abdeckstegs 35 liegt hierbei flächenbündig zur auf dieser Seite des Scheibenelements 1 gelegenen Großfläche bzw. Seitenfläche 14, 15 des Scheibenelements 1 (die parallel zur Ebene 51 des Scheibenelements 1 liegt), d.h. die äußere Oberfläche 36 des Abdeckstegs 35 und die jeweilige Seitenfläche 14, 15 des Scheibenelements 1 liegen in einer gemeinsamen Ebene. Vorzugsweise liegen auch die an den Seitenrändern der Seitenabschnitte 17b, 17c des Anlagestegs 17 gelegenen Randflächen 39, 40 des Anlagestegs 17 in dieser Ebene, d.h. die jeweilige Randfläche 39, 40 ist flächenbündig mit der jeweiligen Seitenfläche 37, 38 und mit der jeweiligen äußeren Oberfläche 36 des Abdeckstegs 35. Auf diese Weise schließt die Anschlusskonstruktion 4 völlig flächenbündig an das Scheibenelement 1 an. Dieser flächenbündige Anschluss setzt sich bis nahe zum Baukörper, hier dem Boden 2 fort. Lediglich an den Enden der an den Seitenschenkeln 7, 8 anliegenden Endabschnitte der Abdeckstege 35 kommt es zu einer kleinen Abstufung (unter Ausbildung einer Art kleinen Schattennut anschließend an den Baukörper). Diese Abstufung ist auf Grund ihrer Lage und der möglichen dünnen Ausbildung der Abdeckstege 35 optisch unauffällig.
[0059] Wenn eine gute akustische Trennung gewünscht ist, so können entsprechende schallisolierende Scheibenelemente 1 eingesetzt werden, beispielsweise Verbund-Sicherheitsglas mit Schallschutzfolie. Um eine Schallbrücke zu vermeiden kann weiters der Zwischenraum zwischen dem Halteprofil 16 und Anschlussprofil 5, insbesondere in den Längsbereichen zwischen den Distanzbolzen 25, gefüllt werden, beispielsweise durch Stopfschnüre.
[0060] Die Anschlusskonstruktion 4' für den Deckenanschluss ist abgesehen von den im Fol- 5/17
esteirelchisisei pitwtot AT511 168 B1 2013-09-15 genden beschriebenen Unterschieden gleich ausgebildet wie die Anschlusskonstruktion 4 für den Bodenanschluss. Vorteilhafterweise können insbesondere das Anschlussprofil 5, das Halteprofil 16 und die Abdeckprofile 33 identisch ausgebildet sein. Auch die Befestigungen des Halteprofils 16 am Scheibenelement 1, des Anschlussprofils 5 am Baukörper, hier an der Decke 3, und der Abdeckprofile 33 am Halteprofil 16 können in identischerWeise erfolgen.
[0061] Im Unterschied zum Bodenanschluss ist der zweite Schaftabschnitt 28' des Distanzbolzens 25' hier ohne Außengewinde ausgebildet und eine Schraubenfeder 41 ist auf diesem zweiten Schaftabschnitt 28' angeordnet. Die Bohrung 30' ist hier ohne Innengewinde ausgebildet. Der zweite Schaftabschnitt 28' ragt in diese Bohrung und die Schraubenfeder 41 durchsetzt die Bohrung 30' und stützt sich einerseits am Basissteg 6 des Anschlussprofils 5 und andererseits am Ringbund 26 des Distanzbolzens 25' ab. Der Ringbund 26 wird dadurch gegen das Halteprofil 16 gedrückt, wobei der erste Schaftabschnitt 27 in der Nut 20 des Halteprofils 16 gehalten wird. Im montierten Zustand ist das freie Ende des zweiten Schaftabschnitts 28' vom Basissteg 6 des Anschlussprofils 5 beabstandet.
[0062] Auf diese Weise wird bezogen auf die Richtung rechtwinkelig zur Ebene 51 des Scheibenelements 1 eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Halteprofil 16 und dem Anschlussprofil 5 über Vermittlung des Distanzbolzens 25' ausgebildet. Die Außenkontur des Ringbunds 26 des Distanzbolzens 25' kann beispielsweise auch rund sein, ein Werkzeugansatz ist hier nicht erforderlich.
[0063] Die Anschlusskonstruktionen 4" zum Anschluss an der jeweiligen Seitenwand des Gebäudes sind nicht im Detail dargestellt. Diese Anschlusskonstruktion 4" sind vorzugsweise identisch zu den Anschlusskonstruktionen 4 ausgebildet.
[0064] Zur Montage werden die Distanzbolzen 25 der Anschlusskonstruktionen 4, 4" ganz in die Innengewinde der Bohrungen 30 eingeschraubt. Das Scheibenelement 1 wird mit dem an ihm befestigten Halteprofil 16 auf die Distanzbolzen 25 der Anschlusskonstruktion 4 aufgesetzt, wobei die ersten Schaftabschnitte 27 in die Nut 20 eingeführt werden. Bei der Anschlusskonstruktion 4' für den Deckenanschluss werden die Distanzbolzen 25' gegen die Kraft der Schraubenfedern 41 eingedrückt, worauf die ersten Schaftabschnitte 27 in die Nut 20 des am oberen Rand des Scheibenelements 1 stirnseitig befestigten Halteprofils 16 eingeführt werden. In der Folge werden die Distanzbolzen 25 der Anschlusskonstruktion 4 bis zur gewünschten Nivellierung des Scheibenelements 1 herausgeschraubt. Falls es sich um ein randseitiges Scheibenelement mit einer Anschlusskonstruktion 4" zum Wandanschluss handelt, werden die Distanzbolzen 25 der Anschlusskonstruktion 4" so weit gewünscht herausgeschraubt.
[0065] Zwischen benachbarte Scheibenelemente 1 werden Zwischenprofile 42 aus Kunststoff eingesetzt, vgl. Fig. 19. Die Zwischenprofile 42 sind vorteilhafterweise elastisch flexibel. Von einem kastenförmigen Mittelabschnitt stehen endseitig Lippenfortsätze 43 ab, die an den Fasen 12, 13 der benachbarten Scheibenelemente 1 anliegen.
[0066] Eine erfindungsgemäße Trennwand kann falls gewünscht mit Türen oder anderen Einbauten versehen sein. Fig. 1 zeigt beispielhaft eine Tür, oberhalb von der ein Scheibenelement T angeordnet ist, welches sich nicht zwischen den Anschlusskonstruktionen 4, 4' für den Boden- und Deckenanschluss sondern zwischen der Anschlusskonstruktion 4' für den Deckenanschluss und einem horizontalen Zargenprofil 44 erstreckt, welches an der unteren Stirnseite 10 des Scheibenelements 1 festgelegt ist. Vertikal angeordnete Zargenprofile 44, die an den zur Türöffnung weisenden Stirnseiten 10 der an die Tür anschließenden Scheibenelementen 1 festgelegt sind, ergänzen die Türzarge.
[0067] Das Scheibenelement T kann auch entfallen, sodass die Tür raumhoch ausgebildet ist.
[0068] Ein Abschnitt des Zargenprofils 44 ist in Fig. 21 in Schrägsicht dargestellt. Das Zargenprofil 44 weist einen kastenprofilförmigen Abschnitt auf, von dem eine Seitenwand 45 gleich wie der Anlagesteg 17 des Halteprofils 16 ausgebildet ist. Diese Seitenwand 45 weist somit einen Mittelabschnitt 45a, der eine mit der Stirnfläche 11 des Scheibenelements 1,1' korrespondierende äußere Oberfläche besitzt, und Seitenabschnitte 45b, 45c auf, die zu den Fasen 12, 13 6/17 ästeTOdiiscises föfeiitäWt AT511 168 B1 2013-09-15 korrespondierende äußere Oberflächen besitzen. Die Befestigung am Scheibenelement 1,1' erfolgt wiederum vorzugsweise durch Verklebung, insbesondere bei einem zumindest im Wesentlichen aus Glas bestehenden Scheibenelement 1, 1'. Um eine ausreichend feste Verklebung zu erhalten, wird hier günstigerweise ein Zwei-Komponenten-Kleber eingesetzt.
[0069] Am kastenprofilförmigen Abschnitt des Zargenprofils 44 können die Türbänder 48 und eine Falle 49 für das Türschloss befestigt werden. Das Türblatt 50 kann beispielsweise in herkömmlicherweise als Glastür ausgebildet sein.
[0070] Unterschiedliche Modifikationen des gezeigten Ausführungsbeispiels sind möglich, ohne den in den Ansprüchen definierten Bereich der Erfindung zu verlassen. So könnte beispielsweise die Befestigung der Abdeckprofile 33 an den Halteprofilen 16 auch in anderer Weise als dargestellt erfolgen, beispielsweise auch durch Rastelemente. Obwohl eine Befestigung der Abdeckprofile 33 am Halteprofil 16 bevorzugt ist, könnten die Abdeckprofile 33 grundsätzlich auch am Anschlussprofil 5 befestigt werden. Die Endabschnitte der Abdeckstege 35 würden dann an Außenflächen des Halteprofils 16 anliegen.
[0071] Die Bohrungen 30 und/oder 30' müssten die Einsatzteile 29, 29' nicht vollständig durchsetzen sondern könnten als Sacklochbohrungen ausgebildet sein. Bei den Einsatzteilen 29' würde sich die Schraubenfeder 41 dann am Boden der Bohrung 30' abstützen.
[0072] Grundsätzlich denkbar und möglich wäre es auch, dass die Einsatzteile 29, 29' in die Anschlussprofile 5 integriert sind, also einstückig mit diesen ausgebildet sind. Die Bohrungen 30, 30' sind dann im jeweiligen Anschlussprofil 5 ausgebildet. Es wären somit unterschiedliche Anschlussprofile für den Bodenanschluss und für den Deckenanschluss vorgesehen.
[0073] Je nach dem Material, aus dem ein Scheibenelement besteht, könnten die Halteprofile 16 auch anders als durch Verklebung mit diesem befestigt sein, beispielsweise durch Verschraubung. Eine Verklebung ist aber auch bei anderen als aus Glas bestehenden Scheibenelementen 1 bevorzugt.
[0074] Die Erfindung ermöglicht eine ästhetisch sehr ansprechende Ausbildung einer Trennwand. Der Bodenanschluss kann vorteilhafterweise höhenverstellbar ausgebildet sein und Setzungen des Gebäudes, wobei sich das Abstandsmaß zwischen dem Boden und der Decke verringern kann, können aufgenommen werden.
[0075] Zu versiegelnde Fugen zwischen den Scheibenelementen und den Anschlusskonstruktionen entfallen vorteilhafterweise.
[0076] Die gesamte Konstruktion kann günstigerweise aus wenigen unterschiedlichen Teilen bestehen. 7/17
ρ®ίκηΕδίϊϊί AT511168B1 2013-09-15
LEGENDE
ZU DEN HINWEISZIFFERN 1, 1' Scheibenelement 26 Ringbund 2 Boden 27 erster Schaftabschnitt 3 Decke 28, 28' zweiter Schaftabschnitt 4, 4',4" Anschlusskonstruktion 29, 29 Einsatzteil 5 Anschlussprofil 30, 30' Bohrung 6 Basissteg 31 Aufnahmeraum 7 Seitenschenkel 32 doppelseitiges Klebeband 8 Seitenschenkel 33 Abdeckprofil 9 Schraube 34 Befestigungssteg 10 Stirnseite 35 Abdecksteg 11 Stirnfläche 36 Oberfläche 12 Fase 39 Randfläche 13 Fase 40 Randfläche 14 Seitenfläche 41 Schraubenfeder 15 Seitenfläche 42 Zwischenprofil 16 Halteprofil 43 Lippenfortsatz 17 Anlagesteg 44 Zargenprofil 17a Mittelabschnitt 45 Seitenwand 17b Seitenabschnitt 45a Mittelabschnitt 17c Seitenabschnitt 45b Seitenabschnitt 18 Schenkel 45c Seitenabschnitt 19 Schenkel 46 Anschlagabschnitt 20 Nut 47 Gummianschlag 21 Fortsatz 48 Türband 22 Fortsatz 49 Falle 23 Schlitz 50 Türblatt 24 Schlitz 51 Ebene 25, 25' Distanzbolzen 8/17
Claims (13)
- &*»«id>ische AT 511 168 B1 2013-09-15 Patentansprüche 1. Trennwand zur Raumteilung von Räumen von Gebäuden, mit Scheibenelementen (1), die zumindest am Boden (2) des Gebäudes mittels einer Anschlusskonstruktion (4) befestigt sind, welche für den Bodenanschluss ein am Boden befestigtes Anschlussprofil (5), an den Stirnseiten (10) der Scheibenelemente (1) festgelegte Halteprofile (16), Distanzbolzen (25), die zumindest in Richtung rechtwinkelig zur Ebene (51) des jeweiligen Scheibenelements (1) mit dem Halteprofil (16) und mit dem Anschlussprofil (5) der Anschlusskonstruktion (4) für den Bodenanschluss in formschlüssiger Verbindung stehen und das Gewicht des jeweiligen Scheibenelements (1) tragen, und Abdeckprofile (33) umfasst, welche am Halteprofil (16) und/oder am Anschlussprofil (5) der Anschlusskonstruktion (4) für den Bodenanschluss befestigt sind und den Zwischenraum zwischen dem Halteprofil (16) und Anschlussprofil (5) abdecken, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand an der Decke (3) des Gebäudes mittels einer Anschlusskonstruktion (4') befestigt ist, die an den Stirnseiten der Scheibenelemente (1) festgelegte Halteprofile (16), Distanzbolzen (25'), die zumindest in Richtung rechtwinkelig zur Ebene (51) des jeweiligen Scheibenelements (1) mit dem Halteprofil (16) und mit dem Anschlussprofil (5) der Anschlusskonstruktion (4') für den Deckenanschluss in formschlüssiger Verbindung stehen, und Abdeckprofile (33) umfasst, welche am Halteprofil (16) und/oder am Anschlussprofil (5) der Anschlusskonstruktion (4') für den Deckenanschluss befestigt sind und den Zwischenraum zwischen dem Halteprofil (16) und dem Anschlussprofil (5) abdecken, und dass bei der Anschlusskonstruktion (4') für den Deckenanschluss auf Schaftabschnitten (28') der Distanzbolzen (25'), die jeweils in eine Bohrung (30') im Anschlussprofil (5) oder in einem Einsatzteil (29') ragen, welches in einen Aufnahmeraum (31) des Anschlussprofils (5) eingesetzt ist, Schraubenfedern (41) angeordnet sind, die sich einerseits am Anschlussprofil (5) oder am Boden der Bohrung (30') des Einsatzteils (29') und andererseits an einem radial vorstehenden Ringbund (26) des jeweiligen Distanzbolzens (25') abstützen und die die Distanzbolzen (25') jeweils in eine Vertiefung im Halteprofil (16) drücken.
- 2. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines oder mehrere der Scheibenelemente (1) zumindest im Wesentlichen aus Glas ausgebildet ist/sind.
- 3. Trennwand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest bei den im Wesentlichen aus Glas ausgebildeten Scheibenelementen (1), vorzugsweise bei allen Scheibenelementen (1), die Halteprofile (16) an den Stirnseiten (10) der Scheibenelemente (1) angeklebt sind.
- 4. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Stirnseite (10) eines jeweiligen Scheibenelements (1), an der das jeweilige Halteprofil (16) befestigt ist, eine Stirnfläche (11), die rechtwinkelig zur Ebene des Scheibenelements (1) ausgerichtet ist, und beidseitig an die Stirnfläche (11) anschließende Fasen (12, 13) aufweist, über welche die Stirnfläche (11) mit den Seitenflächen (14, 15) des Scheibenelements (1) verbunden ist, wobei sowohl die Stirnfläche (11) als auch zumindest Teile der Fasen (12, 13), vorzugsweise die gesamten Fasen (12, 13), vom Halteprofil (16) abgedeckt sind.
- 5. Trennwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteprofile (16) jeweils einen Anlagesteg (17) aufweisen, der einen Mittelabschnitt (17a), der die Stirnfläche (11) des jeweiligen Scheibenelements (1) überdeckt, und Seitenabschnitte (17b, 17c) aufweist, die zumindest Teile der Fasen (12, 13), vorzugsweise die gesamten Fasen (12, 13), überdecken.
- 6. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzbolzen (25, 25') jeweils einen radial vorstehenden Ringbund (26), der sich am jeweiligen Halteprofil (16) abstützt, und einen vom Ringbund (26) in Richtung zum jeweiligen Scheibenelement (1) in axialer Richtung des Distanzbolzens (25, 25') sich erstreckenden ersten Schaftabschnitt (27) umfassen, der in eine Vertiefung im Halteprofil (16) ragt. 9/17Merrec&ise-ts pitesSäsnt AT 511 168 B1 2013-09-15
- 7. Trennwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung von einer in Längsrichtung des Halteprofils (16) durchgehenden Nut (20) des Halteprofils (16) gebildet wird.
- 8. Trennwand nach Anspruch 5 und Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (20) des Halteprofils (16) zwischen vom Anlagesteg (17) abstehenden Schenkeln (18, 19) des Halteprofils (16) liegt, an deren Enden Fortsätze (21,22) abstehen, die im Querschnitt durch das Halteprofil (16) gesehen winkelig zu den Schenkeln (18, 19) ausgerichtet sind.
- 9. Trennwand nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzbolzen (25, 25') jeweils einen vom Ringbund (26) sich in Richtung zum jeweiligen Anschlussprofil (5) erstreckenden zweiten Schaftabschnitt (28, 28') aufweisen, der in eine Bohrung (30, 30') im Anschlussprofil (5) oder in einem Einsatzteil (29, 29') ragt, welches in einen Aufnahmeraum (31) des Anschlussprofils (5) eingesetzt ist, wobei bei der Anschlusskonstruktion (4') des Deckenanschlusses die Schraubenfedern (41) auf den zweiten Schaftabschnitten (28') angeordnet sind.
- 10. Trennwand nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussprofile (5) U-förmig ausgebildet sind, wobei von einem für den Bodenanschluss am Boden (2) anliegenden oder für den Deckenanschluss an der Decke (3) anliegenden Basissteg (6) beidseitig Seitenschenkel (7, 8) abstehen, zwischen denen der Aufnahmeraum (31) für die Einsatzteile (29, 29') liegt.
- 11. Trennwand nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass für den Bodenanschluss die zweiten Schaftabschnitte (28) mit Außengewinden versehen sind und die Bohrungen (30) in den Anschlussprofilen (5) oder in den Einsatzteilen (29) als Gewindebohrungen ausgebildet sind, in die die zweiten Schaftabschnitte (28) eingeschraubt sind.
- 12. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckprofile (33) jeweils einen Abdecksteg (35) zur Abdeckung des Zwischenraums zwischen dem Halteprofil (16) und dem Anschlussprofil (5) und einen Befestigungssteg (34) aufweisen, der im Querschnitt durch das Abdeckprofil (33) gesehen winkelig zum Abdecksteg (35) steht und in einen Schlitz (23, 24) im Halteprofil (16) eingesetzt ist.
- 13. Trennwand nach Anspruch 8 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (23, 24), in die die Befestigungsstege (34) eingesetzt sind, zwischen dem jeweiligen Fortsatz (21, 22) des Schenkels (18, 19) des Halteprofils (16) und dem jeweiligen Seitenabschnitt (17b, 17c) des Anlagestegs (17) des Halteprofils (16) liegen. Hierzu 7 Blatt Zeichnungen 10/17
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