AT510829A1 - Wäscheklammer - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Wäscheklammer (12) mit zwei länglichen Schenkeln (1), die in der Mitte insbesondere durch eine Schenkelfeder (2)aus nichtrostendem Metall zusammengehalten werden, dadurch gekennzeichnet, dass das nach dem Anbringen obere Ende der Wäscheklammer (12) ein mit dieser schwenk-und drehbar verbundenes Aufhängeelement (9, 5) aufweist, mittels dem eine Befestigung an einer Strebe eines Sonnenschirmes (11) ermöglicht ist. Damit können die oftmals in einer Vielzahl vorhandenen Sonnenschirme zum Trocknen nasser Kleidung verwendet werden. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die zu trocknende Kleidung nicht unmittelbar der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und so ein frühzeitiges Ausbleichen verhindert wird.
Description
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Beschreibung Wäscheklammer
Die Erfindung betrifft eine Wäscheklammer.
Zum Trocknen nasser Wäsche ist es seit langem bekannt, diese mit Wäscheklammern an Leinen zu befestigen. Wäscheklammern bestanden in ihrer ursprünglichen Form aus einem mit einem Schlitz versehenen Stück Holz, welches auf die über die Wäscheleine geschlagene Wäsche gesteckt wurde und sie so an der Leine befestigte.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden zur Erleichterung der Handhabung und der Fertigung eine Vielzahl von Ausführungsformen entwickelt.
So ist aus der DE 99970 A eine Wäscheklammer bekannt, die auf eine Schnur aufgezogen werden kann. Die DE 87013 A beschreibt eine Klammer, die vor dem Befestigen der Leine auf diese aufgezogen wird, und dann nicht mehr von der Leine abgenommen werden muss. Weiterhin ist aus DE 170977A eine verdrehbare Wäscheklammer bekannt, bei der Wäsche und Leine durch die gegenüberliegenden Enden der Klammer gehalten und somit getrennt werden.
Die heute am häufigsten verwendete Ausführungsform besteht aus zwei länglichen Schenkeln aus Holz oder Kunststoff, die in der Mitte durch eine Schenkelfeder aus nichtrostendem Metall zusammengehalten werden. Die Schenkelfeder dient dabei gleichzeitig als Gelenk. Durch Zusammendrücken der beiden Schenkel an einem Ende öffnet sich das andere Ende. Wird die Klammer losgelassen, drückt die Kraft der Feder die Schenkel wieder zusammen. 2
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Holzklammern werden aus hellen, nicht abfärbenden und nicht harzenden Holzsorten gefertigt, üblicherweise aus Birkenholz.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Wäscheklammern weiterzuentwickeln.
Erfindungsgemäß geschieht dies mit einer Wäscheklammer mit zwei länglichen Schenkeln, die in der Mitte insbesondere durch eine Schenkelfeder aus nichtrostendem Metall zusammengehalten werden, bei der das nach dem Anbringen obere Ende der Wäscheklammer ein mit dieser schwenk-und drehbar verbundenes Aufhängeelement aufweist, mittels dem eine Befestigung an einer Strebe eines Sonnenschirmes ermöglicht ist.
Mit der Erfindung kann Wäsche unter Sonnenschirmen zum Trocknen aufgehängt werden, ohne dass die Schirme oder deren Bespannung zerstört werden.
Die Diskussion um die schädigende Wirkung von UV-Strahlung hat zu einem verstärkten Einsatz von Sonnenschirmen geführt. Diese werden insbesondere an Badestränden, Orten mit Schwimmbecken und ähnlichen Freizeiteinrichtungen aufgestellt.
An diesen Orten besteht oftmals auch der Bedarf zum Trocknen nasser Kleidung, wie von Badebekleidung oder Handtüchern.
Erfindungsgemäß werden die oftmals in einer Vielzahl vorhandenen Sonnenschirme zum Trocknen nasser Kleidung verwendet. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die zu trocknende Kleidung nicht unmittelbar der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und so ein frühzeitiges Ausbleichen verhindert wird. Üblicherweise bestehen die Streben eines Sonnenschirmes aus runden Stäben. Bei diesen ist das Aufhängeelement der Wäscheklammer vorzugsweise als Haken ausgebildet.
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Manche Schirme haben aber anders geformte Streben aus den unterschiedlichsten Materialien wie z.B. Holz. Bei Holzschirmen sind die Verstrebungen verhältnismäßig dick, sodass es vorteilhaft ist, wenn das Aufhängeelement durch zumindest ein am oberen Ende der Wäscheklammer befestigtes Band gebildet wird.
Mit diesen Bändern ist eine sichere Befestigungsmöglichkeit unabhängig von Form und Stärke der Streben eines Sonnenschirms gegeben.
Die Befestigung der Bänder am Schirm wird vereinfacht, wenn diese lösbar miteinander oder mit der Wäscheklammer verbunden werden können.
Das kann beispielsweise mittels Klettverschluss oder nach Art eines Kabelbinders so geschehen, dass eines der Bänder eine Reihe von Verzahnungen und das andere Band eine Öffnung zur Aufnahme der Reihe von Verzahnungen aufweist.
Die erfindungsgemäßen Wäscheklammern können aus Kunststoff oder Holz gefertigt sein. Denkbar wäre aber beispielsweise auch eine „Luxus"-Ausführung in Edelstahl.
Die Erfindung wird anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen beispielhaft:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Wäscheklammer, bei der das Aufhängeelement als Haken ausgebildet ist,
Fig 2. eine erfindungsgemäße Wäscheklammer, bei der das Aufhängeelement durch ein am oberen Ende der Wäscheklammer befestigtes Band mit Klettverschluss gebildet wird, und
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Fig.3 einen Schirm mit daran befestigten erfindungsgemäßen Wäscheklammern.
Die erfindungsgemäßen Wäscheklammern nach den Figuren 1 und 2 bestehen aus zwei länglichen Schenkeln 1, die in der Mitte durch eine Schenkelfeder 2 zusammengehalten werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, auf die Schenkelfeder 2 zu verzichten und die beiden Schenkel 1 beispielsweise durch einen elastischen Steg zu verbinden.
Erfindungsgemäß weist nun einer der beiden Schenkel an seinem oberen, für das Zusammenpressen und damit Öffnen der Wäscheklammer vorgesehenen Ende einen mit der Wäscheklammer schwenk-und drehbar verbundenen Haken 3 auf, mit dem die Wäscheklammer in die Strebe 9 eines Sonnenschirms eingehakt werden kann, ohne dass die Schirmbespannung dadurch beschädigt wird.
Der Haken 3 ist so zu gestalten, dass er nach dem einhaken in die Strebe 9 zwar manuell verschiebbar ist, nicht aber durch die Bewegung der Wäsche verrutscht.
Durch die schwenk- und drehbare Verbindung 4 zwischen Haken 3 und Klammer wird sowohl das Aufhängen der Wäsche erleichtert, als auch die Gefahr verringert, dass sich bei Wind der Haken 3 durch die Bewegung der Wäsche von der Strebe löst.
Realisiert werden kann die schwenk- und drehbare Verbindung 4 beispielsweise als Gelenk durch die geeignete Ausführung eines Winkels, durch ein Kugelgelenk oder in vorteilhafter Weise durch eine elastische Verjüngung an der Verbindungsstelle zwischen Haken 3 an der Strebe 9 und Klammer für die Wäsche.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform, bei der ein an einem Ende fest mit der Wäscheklammer verbundenes Band 5 an seinem zwei-
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• * * · » · · »4 · 5 ten Ende mit einem sogenannten Klettverschluss 6 mit der Wäscheklammer verbunden ist. Dieser Klettverschluss kann entweder direkt an der Klammer angebracht sein, es ist aber auch möglich, zwei Bänder vorzusehen, die jeweils an einem Ende fest mit der Wäscheklammer verbunden sind und an ihrem zweiten Ende miteinander über den Klettverschluss 6 verbunden sind.
Anstelle des Klettverschlusses 6 ist, auch eine Verbindung nach Art eines Kabelbinders denkbar, bei der eines der Bänder eine Reihe von Verzahnungen und das andere Band eine Öffnung zur Aufnahme der Reihe von Verzahnungen aufweist und die selbsthemmend ineinandergreifen.
Fig. 3 zeigt einen Sonnenschirm 11 mit an den Streben 9 angebrachten erfindungsgemäßen Wäscheklammern 12, durch die ein schonendes Trocknen der nassen Wäsche beispielsweise am Strand oder einer Badeanstalt möglich ist ohne dass die Schirmbespannung 10 beschädigt wird.
Bezugs zeichenliste 1 längliche Schenkel 2 Schenkelfeder 3 Haken 4 schwenk- und drehbare Verbindung 5 Bänder 6 Klettverschluss 7 Öffnung 9 Schirmstrebe 10 Schirmbespannung 11 Schirm 12 Wäscheklammer
Claims (2)
- • •t« ·«·· 10-P-016 AT6 Patentansprüche 1. Wäscheklammer mit zwei länglichen Schenkeln, die in der Mitte insbesondere durch eine Schenkelfeder aus nichtrostendem Metall zusammengehalten werden, dadurch gekennzeichnet, dass das nach dem Anbringen obere Ende der Wäscheklammer (12) ein mit dieser schwenk-und drehbar verbundenes Aufhängeelement (9, 5)aufweist, mittels dem eine Befestigung an einer Strebe (9) eines Sonnenschirmes (11) ermöglicht ist. 2. Wäscheklammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängeelement durch zumindest ein am oberen Ende der Wäscheklammer (12) befestigtes Band (5) gebildet wird. 3. Wäscheklammer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Band (5) vorgesehen ist, welches an einem Ende fest und an dem anderen Ende lösbar mit der Wäscheklammer ( 12 ) verbunden ist. 4. Wäscheklammer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Bänder (5) vorgesehen sind, die lösbar miteinander verbunden werden. 5. Wäscheklammer nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Verbindung als Klettverschluss ausgebildet ist. 6. Wäscheklammer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Bänder (5) eine Reihe von Verzahnungen und das andere Band eine Öffnung zur Aufnahme der Reihe von Verzahnungen aufweist, so dass ein nach Art eines Kabelbinders gestaltetes Verbindungselement vorliegt. «»·* »all ·· 10-P-016 AT7 7. Wäscheklammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängeelement als Haken (3}ausgebildet ist. 8. Wäscheklammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, 5 dass die schwenk- und drehbare Verbindung 4 zwischen Ha ken 3 und Klammer als Gelenk ausgeführt ist. 9. Wäscheklammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenk- und drehbare Verbindung 4 zwischen Ha- 10 ken 3 und Klammer als elastische Verjüngung an der Ver bindungsstelle ausgeführt ist.
- 10. Verfahren zum Trocknen von Wäsche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Wäscheklammer (12) nach 15 einem der Ansprüche 1 bis 9 an einer Strebe (9) eines Sonnenschirms (11)befestigt wird und die zu trocknenden Wäscheteile an der zumindest einen Wäscheklammer (12) befestigt werden. 20
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- 2010-11-02 AT AT18002010A patent/AT510829A1/de not_active Application Discontinuation
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