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AT519524A1 - Langlaufbindung - Google Patents

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AT519524A1
AT519524A1 ATA51148/2016A AT511482016A AT519524A1 AT 519524 A1 AT519524 A1 AT 519524A1 AT 511482016 A AT511482016 A AT 511482016A AT 519524 A1 AT519524 A1 AT 519524A1
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AT
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Application number
ATA51148/2016A
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English (en)
Original Assignee
Fischer Sports Gmbh
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Publication date
Application filed by Fischer Sports Gmbh filed Critical Fischer Sports Gmbh
Priority to ATA51148/2016A priority Critical patent/AT519524A1/de
Priority to PCT/AT2017/060334 priority patent/WO2018112488A1/de
Priority to US16/467,810 priority patent/US11364430B2/en
Priority to EP17822122.2A priority patent/EP3554657B1/de
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Publication of AT519524A1 publication Critical patent/AT519524A1/de

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    • A43B5/00Footwear for sporting purposes
    • A43B5/04Ski or like boots

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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Abstract

1. Langlaufbindung (1) zur gelenkigen Verbindung eines Langlaufschuhs (2) mit einem Langlaufski (3), - mit einem im Wesentlichen unnachgiebigen Bindungsgrundkörper (4), welcher eine Aufstandsfläche (5) für eine Sohle (6) des Langlaufschuhs (2) aufweist, - mit einer Halteeinrichtung (7), welche eine Aufnahme (8) zur verschwenkbaren Anordnung des Langlaufschuhs (2) um eine in Querrichtung des Bindungsgrundkörpers (4) verlaufende Schwenkachse (10) aufweist, - mit einem elastisch verformbaren Rückstellelement (13) zur Rückstellung des Langlaufschuhs (2) von einer hochgeschwenkten Lage in Richtung der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4), wobei - an der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4), in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers (4) hinter der Schwenkachse (10) zumindest eine im Wesentlichen unnachgiebige Erhebung (14) vorgesehen ist, mit welcher die Sohle (6) des Langlaufschuhs (2) in deren unbelasteten Zustand in einem Abstand von der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) anordenbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Langlaufbindung zur gelenkigen Verbindung eines Langlaufschuhs mit einem Langlaufski, - mit einem im Wesentlichen unnachgiebigen Bindungsgrundkörper, welcher eine Aufstandsfläche für eine Sohle des Langlaufschuhs aufweist, - mit einer Halteeinrichtung, welche eine Aufnahme zur verschwenkbaren Anordnung des Langlaufschuhs um eine in Querrichtung des Bindungsgrundkörpers verlaufende Schwenkachse aufweist, - mit einem elastisch verformbaren Rückstellelement zur Rückstellung des Langlaufschuhs von einer hochgeschwenkten Lage in Richtung der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers .
Weiters betrifft die Erfindung ein Langlauf-Set mit einer Langlaufbindung und mit einem Langlaufschuh.
Derartige Langlaufbindungen sind im Stand der Technik seit langem bekannt. Bei Ausübung des Skating-Schritts wird über wechselseitiges, seitliches Abstoßen mit den Langlaufskiern die Vorwärtsbewegung erzielt. Durch die Anordnung des elastischen Rückstellelements, auch als Flexor bezeichnet, wird dem Anheben des Fersenbereichs des Langlaufschuhs entgegengewirkt. Nach dem Abstoß wird der Langlaufski angehoben, um den Langlaufski wieder in Gleitrichtung zu bringen. Während des Anhebens verliert der Langlaufski den Kontakt zur Schneeoberfläche, wodurch der Langlaufski für kurze Zeit in der Luft pendeln kann. Ist dieser Pendelausschlag zu groß, kann es zu ungewolltem Kontakt der Skischaufel und/oder des Skiendes mit der Schneeoberfläche kommen, wodurch die Vorwärtsbewegung gestört bzw. gebremst wird. Um die Pendelbewegung zwischen Skischuh und Langlaufski zu begrenzen, wurde in der EP 1 005 387 Bl vorgeschlagen, zusätzlich zu dem Flexor an der Schuhvorderseite einen weiteren elastisch verformbaren Flexor hinter der Schwenkachse der Langlaufbindung anzubringen. Die Flexoren sind hierbei durch austauschbare Gummioder Kautschukformteile gebildet.
Die bekannte Ausführung mit Gummi-Flexoren vor und hinter der Schwenkachse der Langlaufbindung ist jedoch konstruktiv aufwendig, wodurch die Kosten für die Fertigung der
Langlaufbindung erhöht werden. Zudem neigt insbesondere der hintere Flexor zur Materialermüdung, wodurch die Funktion der Langlaufbindung beeinträchtigt wird. Deshalb ist beim Stand der Technik ein regelmäßiger Austausch des hinteren Flexors erforderlich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Nachteile des Standes der Technik zu lindern bzw. zu vermeiden. Die Erfindung setzt sich daher insbesondere zum Ziel, eine Langlaufbindung der eingangs angeführten Art zu schaffen, mit welcher die Pendelbewegung des Langlaufskis nach dem Abstoß auf konstruktiv einfache und zuverlässige Weise begrenzt bzw. unterbunden wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Langlaufbindung mit den Merkmalen von Anspruch 1 und durch ein Langlauf-Set mit den Merkmalen von Anspruch 11 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß ist an der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers, in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers hinter der Schwenkachse zumindest eine im Wesentlichen unnachgiebige Erhebung vorgesehen, mit welcher die Sohle des Langlaufschuhs in deren unbelasteten Zustand in einem Abstand von der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers anordenbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Langlaufbindung wirkt die Erhebung an der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers mit dem Rückstellelement zusammen, um bei Ausübung des Langlaufschrittes die Stellung des Langlaufschuhs relativ zu dem Bindungsgrundkörper zu steuern. Das elastisch verformbare Rückstellelement („Flexor") ist in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers gesehen vor der Aufnahme der Halteeinrichtung angeordnet, um den Langlaufschuh während des Anhebens des Langlaufskis im Anschluss an den Abstoßvorgang in Richtung der Aufstandsfläche zurückzuführen. Durch die Verschwenkung des Langlaufschuhs nach vorne in die hochgeschwenkte Lage wird das Rückstellelement elastisch verformt, welches dafür aus einem entsprechenden Weichmaterial, insbesondere einem Gummimaterial, gefertigt ist. Das Rückstellelement ist bevorzugt lösbar an der Langlaufbindung angeordnet. Beim Anheben des Langlaufskis wird die im Rückstellelement gespeicherte Energie freigegeben, so dass der Langlaufski und der Langlaufschuh einander angenähert werden. Dadurch kann eine Pendelbewegung des Langlaufskis relativ zum Langlaufschuh hervorgerufen werden. Vorteilhafterweise kann das Ausmaß der Pendelbewegung durch die Erhebung an der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers begrenzt werden. Aufgrund der Erhebung kann der Langlaufschuh im unbelasteten Zustand, d.h. vor der Gewichtsverlagerung auf den Fersenbereich des Langlaufschuhs, höchstens auf einen von Null verschiedenen Winkel an die Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers angenähert werden. Demnach kann verhindert werden, dass die Sohle des Langlaufschuhs im unbelasteten Zustand vollflächig an der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers angelegt wird. Je nach Position und Höhe der Erhebung wird so der maximale Winkel der Pendelbewegung des Langlaufskis gegenüber dem Langlaufschuh entsprechend reduziert. Zur Einleitung des nächsten Langlaufschrittes wird der Langlaufski am Boden aufgesetzt. Durch Gewichtsverlagerung auf den Fersenbereich des Langlaufschuhs wird die Sohle des Langlaufschuhs gegen die Erhebung an der Aufstandsfläche gedrückt. Dadurch wird eine elastische Verformung der Sohle des Langlaufschuhs im Bereich der Erhebung an dem Bindungsgrundkörper hervorgerufen, so dass die Sohle des Langlaufschuhs gegen den Widerstand durch die Erhebung vollflächig auf die Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers aufgesetzt wird. Aus dieser Stellung heraus kann eine wirksame Abstoßbewegung eingeleitet werden, wobei das Sohlenmaterial des Langlaufschuhs im Bereich der Erhebung elastisch entspannt wird. Die Erhebung an dem Bindungsgrundkörper ist gegenüber den bei der vollflächigen Anlage der Sohle des Langlaufschuhs an der Aufstandsfläche entstehenden Drucklasten im Wesentlichen unnachgiebig bzw. starr ausgebildet. Somit unterliegt die Erhebung in Gebrauch allenfalls geringfügigen, für die Funktion der Langlaufbindung unerheblichen elastischen Verformungen. Diese Ausführung ist konstruktiv wesentlich einfacher als der in der gemäß der EP 1 005 387 Bl beschriebene Stand der Technik, bei welchem die Anordnung des hinteren Flexors den Materialaufwand in die Höhe trieb und zudem die Fertigung der Langlaufbindung erschwerte. Weiters bringt die Erfindung den Vorteil mit sich, dass eine Ermüdung des hinteren Flexors nicht eintreten kann. Somit kann die Funktion der Langlaufbindung über längere Einsatzzeiten ohne
Einschränkungen gewährleistet werden. Aus diesen Gründen kann auf den hinteren Flexor verzichtet werden, dessen Vorteile vor allem in der Austauschbarkeit und Einsteilbarkeit der Rückstellkraft liegen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Erhebung an der Aufstandsfläche einteilig mit dem Bindungsgrundkörper gebildet. Demnach ist die Erhebung bei dieser Ausführungsform aus demselben Material wie die Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers gebildet. Die Erhebung ist in den Bindungsgrundkörper integriert, so dass die Aufstandsfläche kontinuierlich in die Erhebung fortgesetzt ist. Vorteilhafterweise wird so eine besonders einfache, kostengünstige Fertigung der Langlaufbindung ermöglicht. Zudem wird die Stabilität der Langlaufbindung durch die Ausbildung der Erhebung nicht beeinträchtigt. Besonders bevorzugt ist es, wenn der Bindungsgrundkörper mit der Erhebung an der Aufstandsfläche als Einkomponenten-Spritzguss-teil ausgebildet ist. Dadurch können die Aufstandsfläche und die Erhebung in einem einzigen Spritzgussschritt gefertigt werden. Selbstverständlich kann der Bindungsgrundkörper noch mit weiteren Bauteilen versehen sein.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Erhebung als Einsatzteil an der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform ist der Bindungsgrundkörper (zumindest) zweiteilig ausgebildet. Der Bindungsgrundkörper kann eine Aufnahmeöffnung für den Einsatzteil aufweisen, welcher zur Ausbildung der Erhebung über die Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers nach oben hinaussteht. Für die Zwecke dieser Offenbarung beziehen sich die Orts- und Richtungsangaben, wie „oben", „unten", „vorne", „hinten" etc., auf den bestimmungsgemäßen Gebrauchszustand der Langlaufbindung am Langlaufski in dessen waagrechter Normallage, wobei „vorne" näher an der Skispitze und „hinten" näher an dem Skiende bedeutet.
Um die Steifigkeit der Erhebung gegenüber den bei Durchführung des Langlaufschrittes auftretenden Vertikalkräften zu gewährleisten, ist es günstig, wenn die Erhebung an der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers aus einem Hartplastikmaterial, insbesondere aus Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), Polyamid, vorzugsweise aus faserverstärktem Polyamid, oder aus Polyoxymethylen (POM), oder aus einem Metall, insbesondere aus Aluminium, gefertigt ist. Die genannten Materialien eignen sich insbesondere für eine einteilige Ausführung des Bindungsgrundkörpers, insbesondere in Form eines Spritzgussteils.
Aus Gründen der Stabilität ist es von Vorteil, wenn die Erhebung an einem seitlichen Randbereich der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers vorgesehen ist. Durch die Anordnung der Erhebung an einem der Längsränder des Bindungsgrundkörpers erfolgt eine außermittige Lastübertragung zwischen der Sohle des Langlaufschuhs und der Erhebung am Bindungsgrundkörper.
Zur Erhöhung der Torsionsstabilität des Bindungsgrundkörpers ist es günstig, wenn jeweils eine Erhebung an den gegenüberliegenden seitlichen Randbereichen der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers vorgesehen ist. Vorteilhafterweise wird die Sohle des Langlaufschuhs beidseitig von den Erhebungen an den Längsrändern des Bindungsgrundkörpers abgestützt, wenn der Langlaufschuh nach unten in Richtung der Aufstandsfläche geschwenkt wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführung weist die Erhebung an der Aufstandsfläche einen in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers ansteigenden vorderen Bereich, einen in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers abfallenden hinteren Bereich und einen Scheitelbereich zwischen dem vorderen Bereich und dem hinteren Bereich auf. Aufgrund dieser Ausführung nimmt die Abstützung der Sohle des Langlaufschuhs durch die Erhebung zu, wenn die Sohle unter elastischer Verformung durch die Erhebung an der Aufstandsfläche an die Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers abgesenkt wird. Am Scheitelbereich weist die Erhebung die maximale Höhe, d.h. vertikale Erstreckung, gegenüber den benachbarten Abschnitten der Aufstandsfläche auf.
In Bezug auf Gebrauchszustand ist die Erhebung bevorzugt unter einem Zehenbereich des Langlaufschuhs angeordnet. Bevorzugt ist die Erhebung benachbart der Schwenkachse der Halteeinrichtung angeordnet. Um den Langlaufschuh im unbelasteten Zustand, d.h. vor der Gewichtsverlagerung des Läufers auf den Fersenbereich des Langlaufschuhs, zwischen dem elastisch verformbaren Rückstellelement und der Erhebung an der Aufstandsfläche zu verspannen, ist es insbesondere günstig, wenn der Scheitelbereich in einem Längsabstand von 3 mm bis 9 mm, insbesondere von 5 mm bis 7 mm, vorzugsweise im Wesentlichen 6 mm, von der Schwenkachse der Halteeinrichtung beabstandet ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung ist die Erhebung an der Aufstandsfläche im Längsschnitt bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, gekrümmt. Dadurch kann der Verlauf der von der Erhebung auf die Sohle ausgeübten Gegenkraft in vorteilhafter Weise angepasst werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Erhebung im vorderen Bereich eine im Wesentlichen ebene Kontaktfläche auf, welche in einem stumpfen Winkel zu einem daran angrenzenden vorderen Abschnitt der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers angeordnet ist, wobei die Erhebung im hinteren Bereich vorzugsweise eine im Wesentlichen ebene Flanke aufweist, welche in einem stumpfen Winkel zu einem daran angrenzenden hinteren Abschnitt der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers angeordnet ist. Bevorzugt ist die ebene Kontaktfläche im vorderen Bereich der Erhebung steiler als die Flanke im hinteren Bereich der Erhebung, welche somit flacher zum angrenzenden Abschnitt der Aufstandsfläche abfällt.
Um der elastischen Verformung der Sohle beim Andrücken an die Aufstandsfläche ausreichenden Widerstand durch die Erhebung entgegenzusetzen, ist es günstig, wenn die Erhebung eine maximale Erstreckung senkrecht zur Hauptebene der Aufstandsfläche des Bindungsgrundkörpers von 0,5 mm bis 2,5 mm, vorzugsweise von 1 mm bis 2 mm, insbesondere von im Wesentlichen 1,5 mm, aufweist.
Die zuvor beschriebene Langlaufbindung kann mit einem herkömmlichen Langlaufschuh verwendet werden, welcher im Zehenbereich ein Verbindungselement, insbesondere in Form eines Gelenkzapfens, aufweist, das mit der Aufnahme der Halteeinrichtung der Langlaufbindung verbindbar ist. Die Sohle des Langlaufschuhs weist einen Kontaktbereich zum Andrücken an die Erhebung der
Langlaufbindung auf. Die Sohle ist zumindest im Kontaktbereich durch die Erhebung an der Aufstandsfläche elastisch verformbar, wenn der Läufer eine Gewichtsverlagerung auf den Fersenbereich des Langlaufschuhs vornimmt, so dass die Sohle des Langlaufschuhs, unter elastischer Verformung des Kontaktbereichs durch die Erhebung, in eine im Wesentlichen waagrechte Lage an der Aufstandsfläche gebracht wird. Demnach ist die elastische Verformbarkeit der Sohle des Langlaufschuhs zumindest im Kontaktbereich um ein Mehrfaches, insbesondere um ein Vielfaches, höher als jene der Erhebung an der Aufstandsfläche, welche daher im Vergleich zu der Sohle des Langlaufschuhs im Wesentlichen unnachgiebig, d.h. durch das Gewicht des Läufers im Wesentlichen nicht elastisch verformbar, ist.
Wie üblich ist die Langlaufbindung in Gebrauch auf einem Langlaufski montiert, welcher eine ausgeprägte Längsachse aufweist, die der Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers entspricht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen, auf die sie jedoch nicht beschränkt sein soll, weiter erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch einen Ausschnitt eines Langlaufskis mit einer erfindungsgemäßen Langlaufbindung, welche vor der Schwenkachse ein nachgiebiges Rückstellelement und hinter der Schwenkachse eine unnachgiebige Erhebung zum Hochhalten des Langlaufschuhs (vgl. Fig. 2) aufweist.
Fig. 2 zeigt den Langlaufschuh an der Langlaufbindung der Fig. 1 im unbelasteten Zustand kurz vor Einleitung der Gleitphase, wobei der Langlaufschuh durch die Erhebung an dem Bindungsgrundkörper in einer gekippten Stellung in Abstand zu der Aufstandsfläche angeordnet ist.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Langlaufbindung gemäß Fig. 1, 2.
Fig. 4 zeigt einen Längsrand der Langlaufbindung in einer wie-teren erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei welcher die Erhebung an der Aufstandsfläche als Zylindersegment ausgebildet ist.
Fig. 5 zeigt einen Längsrand der Langlaufbindung in einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei welcher die Erhebung an der Aufstandsfläche in Art eines Satteldaches ausgebildet ist.
In Fig. 1 ist eine Langlaufbindung 1 zur gelenkigen Anbindung eines Langlaufschuhs 2 an einen Langlaufski 3 gezeigt. Solche Langlauf-Sets sind im Stand der Technik seit langem bekannt, so dass im Folgenden lediglich die für die Erfindung wesentlichen Merkmale beschrieben werden sollen.
Die Langlaufbindung 1 weist einen aus einem im Wesentlichen unnachgiebigen (d.h. nicht elastischen) Material gebildeten Bindungsgrundkörper 4 auf, welcher in einem zentralen Bereich Führungsstege 21 aufweist. An der Oberseite weist der Bindungsgrundkörper 4 eine Aufstandsfläche 5 zum Aufsetzen einer Sohle 6 des Langlaufschuhs 2 (vgl. Fig. 2) auf. An der Unterseite weist der Bindungsgrundkörper 4 eine im Wesentlichen ebene Skiauflagefläche 22 auf, welche in der gezeigten Ausführung direkt auf dem Langlaufski 3 montiert ist. Zwischen dem Bindungsgrundkörper 4 und dem Langlaufski 3 können jedoch weitere, insbesondere plattenförmige Montageelemente vorgesehen sein (nicht gezeigt) . In diesem Fall ist die Skiauflagefläche 22 mittelbar mit dem Langlaufski 3 verbunden. Zudem weist die Langlaufbindung 1, wie ebenfalls hinlänglich bekannt ist, eine Halteeinrichtung 7 zur lösbaren Verbindung mit dem Langlaufschuh 2 auf. Die Halteeinrichtung 7 weist eine Aufnahme 8 zur verschwenkbaren Anordnung eines Gelenkstifts 9 des Langlaufschuhs 2 um eine Schwenkachse 10 (vgl. Fig. 3) auf, welche in Querrichtung des Bindungsgrundkörpers 4 (bzw. in Querrichtung des Langlaufskis 3) verläuft. Zu diesem Zweck weist die Halteeinrichtung 7 zwei verschieblich oder verschwenkbar gelagerte Haken 11 auf, welche den Gelenkstift 9 im verbundenen Zustand an der Aufnahme 8 halten. Zur Freigabe des Langlaufschuhs 2 weist die Halteeinrichtung 7 zudem eine Handhabe 12 auf, welche in der gezeigten Ausführung durch einen Drehgriff gebildet ist. Durch Verdrehung des Drehgriffs können die Haken 11 zwischen einer Freigabe- und einer Haltestellung verschwenkt werden.
Darüber hinaus weist die Langlaufbindung 1 ein Rückstellelement 13 auf, welches im Stand der Technik vielfach als Flexor bezeichnet wird. Das Rückstellelement 13 besteht aus einem elastisch verformbaren (Gummi-)Material, um den Langlaufschuh 2 von einer hochgeschwenkten Lage nach dem Abstoßen (nicht gezeigt) in Richtung der Aufstandsfläche 5 des Bindungsgrundkörpers 4 zu drücken.
In der gezeigten Ausführung weist die Langlaufbindung 1 zudem zumindest eine von der Aufstandsfläche 5 des Bindungsgrundkörpers 4 hochstehende Erhebung 14 auf, welche sich, in Längsrichtung 4a des Bindungsgrundkörpers 4 von dessen vorderen Ende zum hinteren Ende gesehen, hinter der Schwenkachse 10 der Halteeinrichtung 7 befindet. In der gezeigten Ausführung ist die Erhebung 14 in Längsrichtung 4a gesehen vollständig hinter der Schwenkachse 10 angeordnet; es kann jedoch genügen, wenn die Erhebung 14 vor der Schwenkachse 10 ansetzt, aber hinter der Schwenkachse 10 die maximale Höhe (vertikale Erstreckung) erreicht.
Die Erhebung 14 ist, im Vergleich zu dem Rückstellelement 13, im Wesentlichen unnachgiebig ausgebildet, so dass die Unterseite der Sohle 6 des Langlaufschuhs 2 im unbelasteten Zustand vor der Gewichtsverlagerung auf einen Fersenbereich des Langlaufschuhs 2 in einem Abstand von der Aufstandsfläche 5 des Bindungsgrundkörpers 4 angeordnet wird. Bei Belastung der Langlaufbindung 1 durch das Gewicht des Läufers wird die Sohle 6 des Langlaufschuhs 2 unter elastischer Verformung im Bereich der Erhebung 14 in vollflächigen Kontakt (abgesehen natürlich von den Zwischenräumen des Sohlenprofils) mit der Aufstandsfläche 5 des Bindungsgrundkörpers 4 gebracht. Diese Ausführung ermöglicht eine Reduktion der Pendelbewegung des Langlaufskis 3 gegenüber dem Langlaufschuh 1 beim Anheben des Langlaufskis 3, indem ein Winkel a von beispielweise 8° bis 13° zwischen der Sohlenunterseite des Langlaufschuhs 2 und der Aufstandsfläche 5 nicht unterschritten wird. Dies wird dadurch erreicht, dass die Sohle 6 zwischen der (in Draufsicht beispielsweise linsenförmigen) Erhebung 14 und der Schwenkachse 10 mechanisch gespannt wird.
Die Sohle 6 wird durch die Erhebung 14 leicht angehoben, so dass die Sohle 6 in ihrem vorderen Bereich gegen das elastisch verformbare Rückstellelement 13 gedrückt wird, wodurch eine elastische Reaktionskraft im Rückstellelement 13 erzeugt wird.
In der gezeigten Ausführung ist die Erhebung 14 einteilig mit dem Bindungsgrundkörper 4 gebildet. Der Bindungsgrundkörper 4 ist hierbei bevorzugt aus einem Hartplastikmaterial, insbesondere aus Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), Polyamid, vorzugsweise aus faserverstärktem Polyamid, oder aus Polyoxymethylen (POM), oder aus einem Metall, insbesondere aus Aluminium, gebildet.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, sind in der gezeigten Ausführung zwei gleichartige Erhebungen 14 vorgesehen, welche an den gegenüberliegenden seitlichen Randbereichen 15 des Bindungsgrundkörpers 4 angeordnet sind. Durch diese beidseitige Anordnung der Erhebungen 14 wird vorteilhafterweise eine erhöhte Torsionsstabilität erzielt, da die Kräfte beidseitig aufgebaut werden, und zwar in Richtung der strichlierten Linien 23.
Wie aus Fig. 1, 2 ersichtlich, weist die Erhebung 14 an der Aufstandsfläche 5 einen in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers 4 ansteigenden vorderen Bereich 16, einen in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers 4 nach hinten abfallenden hinteren Bereich 17 und einen Scheitelbereich 18 zwischen dem vorderen Bereich 16 und dem hinteren Bereich 17 auf. Der Scheitelbereich 18 weist die maximale vertikale Erstreckung in Bezug auf die an die Erhebung 14 angrenzenden Abschnitte 19, 20 der Aufstandsfläche 5 auf.
Der Scheitelbereich 18 befindet sich bevorzugt in einem Längsabstand b von 3 mm bis 9 mm, insbesondere von 5 mm bis 7 mm, vorzugsweise im Wesentlichen 6 mm, von der Schwenkachse 10 der Halteeinrichtung 7 (vgl. Fig. 2). Die Erhebung 14 weist hierbei bevorzugt eine maximale Erstreckung c senkrecht zur Hauptebene der Aufstandsfläche 5 des Bindungsgrundkörpers 4, d.h. eine Höhe, von 0,5 mm bis 2,5 mm, vorzugsweise von 1 mm bis 2 mm, insbesondere von im Wesentlichen 1,5 mm, auf (vgl. Fig. 4). Daraus ergibt sich, dass die Höhe der Erhebung 14 in der Zeichnung übertrieben dargestellt ist.
Die Erhebung 14 kann verschiedene Geometrien aufweisen, wie anhand der Fig. 1 bis 5 veranschaulicht wird.
Gemäß Fig. 1, 2 ist die Erhebung 14 im vorderen Bereich 16 im Wesentlichen eben, wobei der vordere Bereich 16 in einem stumpfen Winkel zu einem daran angrenzenden vorderen Abschnitt 19 der Aufstandsfläche 5 des Bindungsgrundkörpers 4 angeordnet ist. Der hintere Bereich 17 der Erhebung 14 ist ebenfalls im Wesentlichen eben, wobei der hintere Bereich 17 in einem stumpfen Winkel zu einem daran angrenzenden hinteren Abschnitt 20 der Aufstandsfläche 5 des Bindungsgrundkörpers 4 angeordnet ist. Der vordere Bereich 16 ist in Bezug auf die Skiauflagefläche 22 steiler als der hintere Bereich 17 der Erhebung 14.
Der Scheitelbereich 18 zwischen dem vorderen Bereich 16 und dem hinteren Bereich 17 ist im Längsschnitt, d.h. im Schnitt senkrecht zur Schwenkachse 10, bogenförmig gekrümmt.
Gemäß Fig. 4 ist die Erhebung 14 an der Aufstandsfläche 5 im Längsschnitt (d.h. im Schnitt senkrecht zur Schwenkachse 10) bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, gekrümmt. Dadurch ist die Erhebung 14 zylindersegmentförmig ausgebildet.
Gemäß Fig. 5 sind der vordere Bereich 16 und der hintere Bereich 17 jeweils im Wesentlichen eben ausgebildet, wobei der vordere Bereich 16 und der hintere Bereich 17 im Wesentlichen in demselben stumpfen Winkel zum vorderen Abschnitt 19 der Aufstandsfläche bzw. zum hinteren Abschnitt 20 der Aufstandsfläche 5 beidseits der Erhebung 14 angeordnet sind.

Claims (12)

  1. Patentansprüche :
    1. Langlaufbindung (1) zur gelenkigen Verbindung eines Langlaufschuhs (2) mit einem Langlaufski (3), - mit einem im Wesentlichen unnachgiebigen Bindungsgrundkörper (4), welcher eine Aufstandsfläche (5) für eine Sohle (6) des Langlaufschuhs (2) aufweist, - mit einer Halteeinrichtung (7), welche eine Aufnahme (8) zur verschwenkbaren Anordnung des Langlaufschuhs (2) um eine in Querrichtung des Bindungsgrundkörpers (4) verlaufende Schwenkachse (10) aufweist, - mit einem elastisch verformbaren Rückstellelement (13) zur Rückstellung des Langlaufschuhs (2) von einer hochgeschwenkten Lage in Richtung der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4), dadurch gekennzeichnet, dass - an der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4), in Längsrichtung (4a) des Bindungsgrundkörpers (4) hinter der Schwenkachse (10) zumindest eine im Wesentlichen unnachgiebige Erhebung (14) vorgesehen ist, mit welcher die Sohle (6) des Langlaufschuhs (2) in deren unbelasteten Zustand in einem Abstand von der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) anordenbar ist.
  2. 2. Langlaufbindung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (14) an der Aufstandsfläche (5) einteilig mit dem Bindungsgrundkörper (4) gebildet ist.
  3. 3. Langlaufbindung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (14) an der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) aus einem Hartplastikmaterial, insbesondere aus Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS), Polyamid, vorzugsweise aus faserverstärktem Polyamid, oder aus Polyoxymethylen (POM), oder aus einem Metall, insbesondere aus Aluminium, gefertigt ist.
  4. 4. Langlaufbindung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (14) an einem seitlichen Randbereich (15) der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) vorgesehen ist.
  5. 5. Langlaufbindung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Erhebung (14) an den gegenüberliegenden seitlichen Randbereichen (15) der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) vorgesehen ist.
  6. 6. Langlaufbindung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (14) an der Aufstandsfläche (5) einen in Längsrichtung (4a) des Bindungsgrundkörpers (4) ansteigenden vorderen Bereich (16), einen in Längsrichtung des Bindungsgrundkörpers (4) abfallenden hinteren Bereich (17) und einen Scheitelbereich (18) zwischen dem vorderen Bereich (16) und dem hinteren Bereich (17) aufweist.
  7. 7. Langlaufbindung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Scheitelbereich (18) in einem Längsabstand von 3 mm bis 9 mm, insbesondere von 5 mm bis 7 mm, vorzugsweise im Wesentlichen 6 mm, von der Schwenkachse (10) der Halteeinrichtung (7) beabstandet ist.
  8. 8. Langlaufbindung (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (14) an der Aufstandsfläche (5) im Längsschnitt bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, gekrümmt ist.
  9. 9. Langlaufbindung (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (14) im vorderen Bereich (16) eine im Wesentlichen ebene Kontaktfläche aufweist, welche in einem stumpfen Winkel zu einem daran angrenzenden vorderen Abschnitt (19) der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) angeordnet ist, wobei die Erhebung (14) im hinteren Bereich (17) vorzugsweise eine im Wesentlichen ebene Flanke aufweist, welche in einem stumpfen Winkel zu einem daran angrenzenden hinteren Abschnitt (20) der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) angeordnet ist.
  10. 10. Langlaufbindung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebung (14) eine maximale Erstreckung senkrecht zur Hauptebene der Aufstandsfläche (5) des Bindungsgrundkörpers (4) von 0,5 mm bis 2,5 mm, vorzugsweise von 1 mm bis 2 mm, insbesondere von im Wesentlichen 1,5 mm, aufweist.
  11. 11. Langlauf-Set mit einer Langlaufbindung (1) und mit einem Langlaufschuh (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Langlaufbindung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 ausgebildet ist.
  12. 12. Langlauf-Set nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Langlaufbindung (1) auf einem Langlaufski (3) montiert ist.
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