AT518050A4 - Taschenpistole - Google Patents
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Abstract
Eine Pistole, besteht aus einem Gehäuse (1), einer Laufgruppe (2) mit drei Läufen einer Abzugsvorrichtung (3), einer Schlagvorrichtung (4) und einem drehbaren Schlagselektor (11). Um eine Taschenpistole für randgezündete Patronen so auszubilden, dass sie leicht und schmal und ganz einfach in Aufbau und Bedienung ist, sind die Läufe (6,7,8) übereinander angeordnet, wobei der mittlere (8) seitlich versetzt ist, ist ein Schlagstück (13) geradlinig geführt, liegen Schlagstifte (37) auf einem Kreis (41) minimal möglichen Durchmessers und ist der Schlagselektor (11) mit dem Kreis (41) koaxial. Der Schlagselektor (11) weist eine zylindrische Kontur (53) mit drei um jeweils 120 Grad gegeneinander versetzten Abflachungen (52) auf, an welcher Kontur (53,52) eine gehäusefeste Blattfeder (59) angreift.
Description
TASCHENPISTOLE
Die Erfindung betrifft eine Pistole, insbesondere Taschenpistole, bestehend im Wesentlichen aus einem Gehäuse, einer Laufgruppe mit mehreren Läufen, einer Abzugsvorrichtung, einer Schlagvorrichtung und einem drehbaren Schlagselektor. Insbesondere ist eine Taschenpistole betroffen, die zum Selbstschutz immer, auch in leichter Kleidung, unauffällig getragen werden kann. Sie muss daher kleinkalibrig, klein - insbesondere schmal, leicht und schnell und ganz einfach zu bedienen sein.
Eine gattungsgemäße Pistole ist aus der US 4,625,443 bekannt. Ihre Laufgruppe umfasst vier Läufe, daher ist sie zu breit für eine Westentasche. In der Regel genügen für den oben genannten Zweck drei Läufe, zwei sind zu wenig. Die Schlagvorrichtung ist ein schwenkbarer Hahn, der mit dem zugehörigen Gestänge viel Bauraum beansprucht. Die Abzugvorrichtung ist vom Typ „double action“, bei dem man durch Ziehen des Abzugshebels zuerst die Schlagvorrichtung spannt und bei weiterem Ziehen die Schlagvorrichtung freigibt. Während des Spannern wird ein Selektor verdreht.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Taschenpistole mit drei Läufen so auszubilden, dass sie leicht und schmal und ganz einfach in Aufbau und Bedienung ist. Erfindungsgemäß wird das mit den kennzeichnenden Merkmalen des 1. Anspruchs erreicht.
Die trotz der dreiläufigen Laufgruppe geringe Breite wird durch die besondere Anordnung der Läufe erreicht, die weiters einen drehbaren Schlagselektor kleinen Durchmessers erlaubt. Dank dem seitlich versetzten mittleren Lauf ist auch die Höhe der Laufgruppe geringer, als sie bei genau übereinander angeordneten Läufen wäre.
Die Ausbildung der Schlagvorrichtung als in Längsrichtung geradlinig bewegtes Schlagstück spart Bauraum, vereinfacht das Gehäuse, verringert die Massenkräfte und ergibt besonders einfache Betätigungsorgane. Mit Längsrichtung wird hier und im Folgenden die Schussrichtung, die Richtung der Laufachsen, verstanden. Entsprechend ist auch „vorne“ und „hinten“ auf die Schussrichtung bezogen.
Der Einsatz randgezündeter Patronen erlaubt die Anordnung der Schlagstifte im Stoßboden auf einem Kreis minimal möglichen Durchmessers in einem gleichen Winkelabstand von 120 Graden. Der Schlagselektor ist um eine Achse drehbar, die den Mittelpunkt des Kreises enthält. So ist ein drehbarer Schlagselektor ohne Verbreiterung des Gehäuses möglich.
Der minimale mögliche Durchmesser wird dadurch erreicht, dass der dem seitlich versetzten mittleren Lauf zugeordnete Schlagstift in dem Schnittpunkt des Kreises minimalen Durchmessers mit der Horizontalen durch den Kreismittelpunkt liegt.
Der drehbare Schlagselektor ist ein in einer zylindrischen Bohrung des Gehäuses geführter im Wesentlichen zylindrischer Körper. Er enthält drei den Schlagstiften zugeordnete Druckstifte. Nur der ungekürzte Druckstift berührt bei Einwirkung des Schlagstückes den ihm zugeordneten Schlagstift, die beiden kürzeren berühren die Ihnen zugeordneten nicht, sind also eigentlich nur Stifte. Bei Verdrehen des Schlagselektors gelangt der ungekürzte Druckstift zum nächsten Schlagstift. Die auf einem Teil ihrer Länge bloß liegenden Druckstifte bilden Angriffspunkte für einen mit der Abzugsvorrichtung zusammenwirkenden Transportschieber.
Die Kontur des Schlagselektorkörpers mit den Abflachungen und die mit diesen zusammenwirkende Blattfeder sichern im Zusammenwirken mit dem Transportschieber dessen Verdrehung um 120 Grad und Positionierung in der jeweiligen Winkelstellung, Die Verdrehung um 120 Grad durch den geradlinig vertikal geführten Transportschieber geht so mit einem Minimum an Reibung vonstatten. Die Blattfeder bringt den Selektorkörper in die Ruhestellung, in der sich der bloß liegende Teil der Druckstifte dem Transportschieber darbietet.
In einer vorteilhaften Ausbildung tragen die Druckstifte an ihren bloßliegenden Teilen drehbare Hülsen, die die Reibung, sowohl zwischen dem Transportschieber und den Druckstiften als auch gegenüber der sie umgebenden Gehäusewand, vermindern.
Die Verlängerung des Stoßbodens nach hinten zur Bildung einer konzentrischen Achse für den Schlagselektor und weiter verlängert als konzentrische Führungsstange für das Schlagstück spart Bauraum, vereinfacht Konstruktion und Zusammenbau und minimiert die von der Achsrichtung abweichenden Kräfte und Biegemomente.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Führungsstange ein separater Bauteil und von hinten in die Verlängerung des Stoßbodens eingeschraubt. Das erleichtert den Zusammenbau, wenn das Gehäuse an seinem hinteren Ende offen ist und bietet dem zylindrischen Schlagstück und der Schlagfeder eine gute Führung.
Die erfindungsgemäße Anordnung erlaubt eine besonders einfache Verbindung zwischen Abzugsvorrichtung und Schlagvorrichtung mittels einer einzigen geraden Schubstange, die an dem abzugsfemen Ende in eine Rast am Schlagstück eingreift und eine Rampe bildet, die mit dem gehäusefesten die Joch zusammenwirkt.
Auch die Anbindung des vertikal bewegten Transportschiebers an dem nach hinten reichenden Fortsatz des Abzugshebels ist besonders einfach, sie erfordert keine weiteren beweglichen Teile.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Abbildungen eines Ausfuhrungsbei-spiels der Erfindung beschrieben und erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1: Einen Längsschnitt in Ruhestellung,
Fig. 2: Einen Querschnitt nach II-II in Fig. 1,
Fig. 3: Einen Querschnitt nach III-III in Fig. 1,
Fig. 4: Schnitt nach IV-IV in Fig.3, vergrößert,
Fig. 5: Schnitt nach V-V in Fig. 6,
Fig. 6: Ansicht gemäß VI in Fig. 5,
Fig. 7: Querschnitte wie Fig. 2, in verschiedenen Stellungen a) bis c),
Fig. 8: Einen Längsschnitt wie Fig. 1 in Schussstellung,
Fig. 9: Einen Querschnitt zu Fig. 7, analog Fig. 2.
In Fig. 1 ist das Gehäuse summarisch mit 1 bezeichnet. Es kann aus Kunststoff bestehen und in einer vertikalen Symmetrieebene geteilt sein. Es enthält eine Abzugsvorrichtung 3, eine Schlagvorrichtung 4 und einen Stoßboden 9. Eine Laufgruppe 2 ist über eine Schwenkachse 5 mit dem Gehäuse verbunden und zum Laden aufklappbar. Die Laufgruppe 2 nimmt drei übereinander angeordnete Läufe 6,7,8 auf. Der mittlere Lauf 8 ist seitlich versetzt. Diese Laufanordnung ist wesentlich und weiter unten erläutert. Der Stoßboden 9 hat nach hinten eine zylindrische Verlängerung 10. Auf dieser ist ein Schlagselektor 11 drehbar gelagert. An die Verlängerung 10 schließt nach hinten eine Führungsstange 12 an. Sie ist hier ein in die Verlängerung 10 eingeschraubter Gewindebolzen. Auf der Führungsstange 12 ist ein zylindrisches Schlagstück 13 verschiebbar geführt. Es befindet sich in einer Bohrung 15 des Gehäuses 1, die nach vorne über den Schlagselektor 11 hinaus bis zum Stoßboden 9 reicht. Eine Schlagfeder 14 stützt sich mit ihrem hinteren Ende im Gehäuse 1 ab.
Im Gehäuse 1 ist weiters ein Abzugshebel 20 um einen Stift 22 schwenkbar gelagert. Der Abzugshebel 20 hat nach hinten einen Fortsatz 21 zum Zusammenwirken mit einem Transportschieber 31. Eine Schubstange 23 ist mit ihrem vorderen Ende am Abzugshebel 20 angelenkt (24). An ihrem hinteren Ende ist eine Zacke 25 und eine Rampe 28 ausgebildet. Die Zacke 25 greift in eine Rast 26 an der Unterseite des Schlagstücks 13 ein, um es zum Spannen der Schlagfeder 14 nach hinten zu schieben, bis die Rampe 28 an ein gehäusefestes Joch 27 anläuft. Dadurch wird die Schubstange 23 gegen die Kraft einer Bügelfeder 29 abwärts geschwenkt und das Schlagstück 13 freigegeben. Am Fortsatz 21 des Abzugshebels 20 ist in einem Schiebegelenk 30 ein im Gehäuse 1 vertikal geführter Transportschieber 31 angelenkt. Dieser (31) dient dem Verdrehen des Schlagselektors 11.
Die Fig. 3 und 4 zeigen den Stoßboden 9 von vorne und im Schnitt. In Fig. 3 ist die Anordnung der Läufe 6,7,8 zu erkennen. Der obere Lauf 6 ist in minimal möglichem Abstand genau über dem unteren Lauf 7, der mittlere Lauf 8 ist dazwischen und seit- lieh versetzt. Die Bohrungen 38,39,40 im Stoßboden 9 für Schlagstifte 37 sind auf die einen Kreisring bildenden Zündränder 36 der Patronen ausgerichtet. Weil die Auftreffstelle der Schlagstifte dank der kreisringförmigen Zündränder 36 frei wählbar ist, können die Bohrungen 38,39,40 derart angeordnet sein, dass ihr Abstand voneinander gleich und ein Minimum ist. So liegen sie auf einem Kreis 41 minimalen Durchmessers mit dem Mittelpunkt 42, ihre Radiusstrahlen schließen jeweils einen Zentriwinkel 43 von 120 Grad ein. Dieser Mittelpunkt 42 bestimmt auch die Längsachse 58, um die der Schlagselektor 11 drehbar ist.
Die Fig. 5 und 6 zeigen den Schlagselektor 11 von hinten und geschnitten. Er hat einen ungefähr trommelförmigen Körper 50 mit vorne einer ganz zylindrischen Kontur 51 und im hinteren Teil eine von drei Abflachungen 52 unterbrochene Kontur 5 Γ. Der Teil dazwischen hat eine kleine zylindrische Kontur 53. In diesem Teil liegen die ihre Bohrungen durchsetzenden Druckstifte 55,56 bloß. Dort können sie von drehbaren Hülsen 57 umgeben sein. Einer der Druckstifte (55) hat die volle Länge, um auf den ihm je nach Drehstellung zugeordneten Schlagstift 37 im Stoßboden 9 einzuwirken.
Die beiden Druckstifte 56 sind kürzer. Sie dienen dem Drehantrieb durch den Transportschieber 31. Im Hinblick auf die im Folgenden beschriebene Wirkungsweise ist zu beachten, dass die Druckstifte 55,56 jeweils am Übergang von der zylindrischen Kontur 51 ’ zur j eweiligen Abflachung 52 angeordnet sind.
Die Wirküngsweise des Drehantriebs des Schlagselektors 11 ist gemäß Fig. 7 wie folgt:
Die Ruhestellung gemäß a) ist zur Verdeutlichung in zwei Schnitten dargestellt. Der linke Schnitt ist durch die kleine zylindrische Kontur 53 des Schlagselektors 11 und den Transportschieber 31 geführt und zeigt dessen Zusammenwirken, hier mit dem langen Druckstift 55. Mit den anderen Druckstiften 56 ist es genau so. Die Schlagstifte 37 im Stoßboden 9 sind, weil unsichtbar, nur angedeutet. Die Druckstifte 55,56 decken sich nicht mit den Schlagstiften 37. Dadurch ist der Effekt einer Sicherung erzielt und der Druckstift 55 ist über dem oberen Ende des Transportschiebers 31.
Der rechte Schnitt unter a) ist etwas weiter hinten geführt und zeigt das Zusammenwirken der Blattfeder 59 mit der teilweise zylindrischen Kontur 51 ’ und den drei Abflachungen 52. Die Blattfeder 59 steckt mit ihrem unteren Ende im Gehäuse 1 und liegt mit ihrem freien Schenkel an einer Abflachung 52 an. Dadurch ist der Schlagselektor 11 in dieser Drehstellung fixiert.
Bei Betätigung des Abzugshebels 20 bewegt dessen Fortsatz 21 über das Schiebegelenk 30 den Transportschieber 31 geradlinig aufwärts (der am Druckstift 55 angreifende Transportschieber 31 ist hier nicht mehr eingezeichnet). Dadurch gelangt der Schlagselektor 11 zunächst in die unter b) abgebildete Winkelstellung. Dabei wird die Blattfeder 59 zurückgedrängt, bis sie in dem ersten Übergangspunkt 60 die zylindrische Kontur 5 Γ erreicht.
Bei weiterer Bewegung des Abzugshebels 20 wird die Schussstellung gemäß c) erreicht. Sie ist in Fig. 8 und 9 besser zu sehen. Hier und in Fig. 8 ist der lange Druckstift 55 deckungsgleich mit dem Schlagstift 37. Die Blattfeder 59 hat den zweiten Übergangspunkt 61 erreicht und will sich satt auf die nächste Abflachung 52 legen. Sie kann es aber nicht, weil der Transportschieber 31 mittlerweile so weit oben ist, dass sowohl der Druckstift 55 als auch der Druckstift 56 an ihm anliegt, siehe Fig. 9. Der Schlagselektor 11 ist in dieser Schussstellung somit zwangsweise fixiert.
In Fig. 8 ist diese Stellung für die ganze Pistole abgebildet. Dort ist auch zu sehen, dass durch die Bewegung des Abzugshebels 20 die Schubstange 23 rückwärts bewegt wurde. Sie hat die Schlagfeder 14 gespannt und schließlich hat ihre Rampe 28 das Joch 27 erreicht und die Schubstange 23 wird gegen die Kraft der Feder 29 abgesenkt. Dadurch kommt das Schlagstück 13 frei und schlägt auf den Druckstift 55 und damit auf den Schlagstift 37. Sobald der Schuss abgegangen ist, lässt der Schütze den Abzugshebel 20 los. Das bewirkt zweierlei: Das obere Ende der Schubstange geht vor, sodass die Zacke 25 wieder in die Rast 26 ein greift, und der Transportschieber 31 geht abwärts und gibt die beiden Druckstifte 55,56 frei, sodass die Blattfeder 59 den Schlagselektor 11 aus der Schussstellung der Fig. 7 c) weiter verdreht, bis sie satt auf der nächsten Abflachung 52’ aufliegt. Das ist wieder die Ruhestellung in Fig. 7 a).
Claims (9)
- Patentansprüche1. Pistole, bestehend im Wesentlichen aus einem Gehäuse (1), einer Laufgruppe (2) mit mehreren Läufen, einer Abzugsvorrichtung (3), einer Schlagvorrichtung (4) und einem drehbaren Schlagselektor (11), dadurch gekennzeichnet, dass a) Die Laufgruppe (2) drei übereinander angeordnete Läufe (6,7,8) umfasst, wobei der mittlere (8) seitlich versetzt ist, und in allen drei Läufen Patronenkammem für randgezündete Patronen ausgebildet sind, b) Die Schlagvorrichtung (4) ein in Längsrichtung geradlinig geführtes und mit der Abzugsvorrichtung (3) zusammenwirkendes Schlagstück (13) aufweist, c) Das Gehäuse (1) einen Stoßboden (9) aufnimmt, in welchem den Zündrändem (36) der Patronen in den drei Läufen (6,7,8) zugeordnete Schlagstifte (37) geführt sind, welche auf einem Kreis (41) minimal möglichen Durchmessers liegen und um einen Zentriwinkel (43) von jeweils 120 Grad gegeneinander versetzt sind, und d) Der drehbare Schlagselektor (11) zwischen dem Stoßboden (9) und dem Schlagstück (13) angeordnet ist und seine längs gerichtete Drehachse (58) den Mittelpunkt (42) des Kreises (41) minimal möglichem Durchmesser enthält.
- 2. Pistole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (40) für den dem seitlich versetzten mittleren Lauf (8) zugeordneten Schlagstift (37) in dem Schnittpunkt des Kreises (41) minimalen Durchmessers mit der Horizontalen durch den Kreismittelpunkt (42) liegt.
- 3. Pistole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der drehbare Schlagselektor (11) ein in einer zylindrischen Bohrung (15) des Gehäuses (1) geführter im Wesentlichen zylindrischer Körper (50) ist, dessen Zylinderachse (58) den Mittelpunkt des Kreises (41) minimalen Durchmessers enthält, und der auf diesem Kreis (41) um jeweils einen Zentriwinkel (42) von 120 Grad versetzt drei in Längsrichtung angeordnete Druckstifte (55,56) enthält, von denen zwei kürzer als der dritte sind, und die auf einem Teil (54) ihrer Länge für das Zusammenwirken mit einem mit der Abzugsvorrichtung (3) verbundenenTransportschieber (31) bloß liegen.
- 4. Pistole nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlagselektor (11) eine zylindrische Kontur (53) mit drei um jeweils 120 Grad gegeneinander versetzten Abflachungen (52) aufweist, an welcher Kontur (53,52) eine gehäusefeste Blattfeder (59) angreift, wobei die Abflachungen (52) der Lage der Druckstifte (55,56) so zugeordnet sind, dass sie im Drehsinn an den Stellen der Druckstifte (55,56) beginnen.
- 5. Pistole nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckstifte (55,56) an ihren bloßliegenden Teilen (54) drehbare Hülsen (57) tragen.
- 6. Pistole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoßboden (9) auf der der Laufgruppe (2) abgewandten Seite eine mit dem Schlagselektor (11) konzentrische zylindrische Verlängerung (10) aufweist, die den Schlagselektor (11) durchsetzt und weiter in eine zylindrische Führungsstange (12) übergeht, auf der das Schlagstück (13) geführt ist.
- 7. Pistole nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsstange (12) von hinten in die Verlängerung (10) des Stoßbodens (9) eingeschraubt und das Schlagstück (13) ein auf der Führungsstange (12) geführter Zylinder ist.
- 8. Pistole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abzugsvorrichtung (3) einen Abzugshebel (20), eine Schubstange (23) und ein gehäusefestes Joch (27) aufweist, wobei die Schubstange (23) an einem Ende gelenkig (24) mit dem Abzugshebel (20) verbunden ist und ihr anderes Ende eine in eine Rast (26) am Schlagstück (13) eingreifende Zacke (25) und eine Rampe (28) bildet, welche Rampe (28) bei Zusammenwirken mit dem gehäusefesten Joch (27) die Zacke (25) vom Schlagstück (13) löst.
- 9. Pistole nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Abzugshebel (20) einen nach hinten reichenden Fortsatz (21) hat, der mit einem Transportschieber (31) gelenkig (30) verbunden ist, welcher dazu bestimmt ist, den Schlagselektor (11) bei Betätigung des Abzugshebel (20) zu verdrehen.
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2016
- 2016-03-01 AT ATA103/2016A patent/AT518050B1/de not_active IP Right Cessation
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