AT514457A1 - Bereitstellungsvorrichtung mit um vertikale Achsen drehbare Aufnahmeplattformen - Google Patents
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Abstract
Bereitstellungsvorrichtung zur Materialversorgung und Materialbereitstellung von Bauteilen an einem Verbauort mit einer Aufnahmeplattform zur Aufnahme von Ladungsträgern, wobei die Aufnahmeplattform (3) um eine erste vertikale Achse (3`) drehbar ist, wobei eine zweite (4), um eine zweite vertikale Achse (4`) drehbare Aufnahmeplattform vorgesehen ist, wobei beide Aufnahmeplattformen(3, 4) auf einem gemeinsamen Grundgestell (5) angeordnet sind. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird der Platzbedarf für eine gattungsgemäße Fertigungseinrichtung optimiert.
Description
Die Erfindung betrifft eine Bereitstellungsvorrichtung mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zum technischen Umfeld wird beispielsweise auf die britische Patentanmeldung GB 2 313 103 A hingewiesen, aus der eine fahrbare Bereitstellungsvorrichtung bekannt ist.
Weiter ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 10 2005 007 462 Al, von der die vorliegende Erfindung ausgeht, eine Bereitstellungsvorrichtung zur Materialversorgung und Materialbereitstellung von Bauteilen an einem Verbauort bekannt. Die Bereitstellungsvorrichtung weist eine Aufnahmeplattform zur Aufnahme von Ladungsträgern auf, wobei die Aufnahmeplattform um eine vertikale Achse drehbar ist.
Auch wenn der bekannte Stand der Technik keine direkten Nachteile aufweist, liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine flexible und dennoch platzsparende Bereitstellungsvorrichtung darzustellen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird der Platzbedarf für eine gattungsgemäße Fertigungseinrichtung deutlich optimiert. Weiter erlaubt die erfindungsgemäße Bereitstellungsvorrichtung den Arbeitsplatz in einer Fertigungslinie ergonomisch richtig darzustellen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Um nochmals Stellfläche für die Bereitstellungsvorrichtung zu sparen ist gemäß Patentanspruch 2 der Abstand der vertikalen Achsen durch Verschieben der ersten und/oder der zweiten Aufnahmeplattform auf dem Grundgestell veränderbar. Für eine ergonomische Optimierung ist gemäß Patentanspruch 3 die erste und/oder zweite Aufnahmeplattform in der Höhe einstellbar.
Um die Materialzustellung zum Verbauort zu optimieren ist das Grundgestell gemäß Patentanspruch 4 zusätzlich um eine dritte vertikale Achse drehbar. So kann Material auf einer Aufnahmeplattform nachgelegt werden, während zeitgleich von der anderen Aufnahmeplattform Material zum Verbau genommen wird. Durch einfaches Drehen des Grundgestells wird dann weiteres Material zum Verbau bereit gestellt.
Eine weitere Flexibilisierung der Bereitstellungsvorrichtung wird gemäß Patentanspruch 5 dadurch erzielt, dass die erste und/oder die zweite Aufnahmeplattform über Laufräder verfügen.
Eine verbesserte Positionierung der Ladungsträger wird gemäß Patentanspruch 6 dadurch erzielt, dass die erste und/oder zweite Aufnahmeplattform im Randbereich über zumindest einen erhabenen Bereich verfügt, der auch der Lagesicherung der Ladungsträger dienen kann.
Bevorzugt ist der Ladungsträger gemäß Patentanspruch 7 eine Gitterbox mit vorzugsweise genormten Maßen. Ein Normmaß für die Grundfläche einer Gitterbox beträgt beispielsweise 800 x 1200 mm. Auch eine Übergröße von 1000 x 1200 mm kommt bevorzugt zum Einsatz.
Im Folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles in drei Figuren und in zwei weiteren Figuren anhand eines Grundrisses einer Fertigungseinrichtung gemäß dem Stand der Technik und anhand eines Grundrisses einer Fertigungseinrichtung mit erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen
Bereitstellungsvorrichtung.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtung.
Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf die dreidimensional dargestellte erfindungsgemäße Bereitstellungsvorrichtung.
Fig. 4 zeigt eine Aufsicht auf einen Grundriss einer Fertigungseinrichtung gemäß dem Stand der Technik.
Fig. 5 zeigt eine Aufsicht auf einen Grundriss einer Fertigungseinrichtung mit erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtungen.
Im Folgenden gelten in den Fig. 1 bis Fig. 5 für gleiche Bauelemente die gleichen Bezugsziffern.
Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtung 1. Die Bereitstellungsvorrichtung 1 dient zur Materialversorgung und Materialbereitstellung von Bauteilen an einem in Fig. 5 dargestellten Verbauort 2, wie beispielsweise einer Motoren- oder Zylinderkopfmontage. Die Bereitstellungsvorrichtung 1 weist eine erste Aufnahmeplattform 3 und eine zweite Aufnahmeplattform 4 zur Aufnahme von nicht dargestellten Ladungsträgern auf. Für eine exakte Positionierung sind die erste Aufnahmeplattform 3 um eine erste vertikale Achse 3'und die zweite Aufnahmeplattform 4 um eine zweite vertikale Achse 4' drehbar auf einem gemeinsamen Grundgestell 5 angeordnet. Auch das Grundgestell 5 ist um eine dritte vertikale Achse 5' gemeinsam mit den zwei Aufnahmeplattformen 3, 4 drehbar. Die Drehmöglichkeiten um die Achsen 3', 4' und 5' sind durch Drehrichtungsdoppelpfeile schematisch dargestellt.
Erfindungsgemäß ist ein nicht bezifferter Abstand der vertikalen Achsen 3', 4' durch Verschieben der ersten und/oder der zweiten Aufnahmeplattform 3, 4 auf dem Grundgestell 5 veränderbar. Eine Verschieberichtung ist schematisch durch Doppelpfeile dargestellt. Darüber hinaus sind die erste und/oder die zweite Aufnahmeplattform 3, 4 ebenfalls in der Höhe, d. h. entlang der vertikalen Achsen 3', 4', verstellbar. Dies dient insbesondere einer besseren Ergonomie. Um ein schnelles Bereitstellen von Bauteilen am Verbauort sicherzustellen, ist, wie oben bereits ausgeführt, auch das Grundgestell 5 um die dritte vertikale Achse 5' drehbar. Aufgrund dieser Verstellmöglichkeiten ist eine maximale Flexibilität sichergestellt.
Um ein autarkes Bewegen der Aufnahmeplattformen 3, 4, auch Rungengestell genannt, zu gewährleisten, verfügen die erste und/oder die zweite Aufnahmeplattform 3, 4 über Laufräder 6, im vorliegenden Ausführungsbeispiel je über vier Laufräder 6. Des Weiteren weisen die erste und/oder die zweite
Aufnahmeplattform 3, 4 bevorzugt im Randbereich zumindest einen erhabenen Bereich auf, zur Positionierung und auch Lagefixierung des Ladungsträgers.
Bevorzugt handelt es sich bei dem Ladungsträger um eine genormte Gitterbox. Bevorzugt weist die Gitterbox ein Normmaß von 800 x 1200 mm auf. Auch eine Übergröße von üblicherweise 1000 x 1200 mm ist problemlos darstellbar. Selbstverständlich können neben den Normmaßen auch alle individuellen Maße zum Einsatz kommen.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtung 1. Es gilt das zu Fig. 1 gesagte.
Fig. 3 zeigt nochmals eine Aufsicht auf eine dreidimensional dargestellte erfindungsgemäße Bereitstellungsvorrichtung 1. Es gilt ebenfalls das zu Fig. 1 gesagte.
Fig. 4 zeigt anhand eines Grundrisses eine Fertigungseinrichtung in einer Montagehalle gemäß dem Stand der Technik. Die Fig. 4 ist exemplarisch und dient nur zur Darstellung der erfindungsgemäßen Vorteile in Fig. 5. Zwischen zwei Säulen 8 ist ein Zuführband 9 angeordnet, auf dem die zu montierenden Bauteile zusammengefügt werden. Der Verbauort, auch Auflegeplatz genannt, ist mit 2 beziffert. Weiter befinden sich zwischen den zwei Säulen 8 drei Bereitstellungsvorrichtungen gemäß dem Stand der Technik. Da die Rungengestelle, oder Aufnahmeplattformen ortsfest auf einem Drehgestell verbaut sind, passen nur drei Bereitstellungsvorrichtungen zwischen die zwei Säulen 8. In diesem Ausführungsbeispiel weisen die Bereitstellungsvorrichtungen eine Breite von 1,26 m auf und sind 1,43 m voneinander beabstandet. Ein Abstand zu jeder Säule der äußeren Bereitstellungsvorrichtung beträgt jeweils 8 cm. Ein Abstand zwischen den Bereitstellungsvorrichtungen und dem Zuführband 9 beträgt 1 m. Ein Arbeitsplatz von Facharbeitern beispielsweise für einen Motoren- oder Zylinderkopfmontage ist zwischen den Bereitstellungsvorrichtungen und dem Zuführband 9.
Fig. 5 zeigt anhand eines Grundrisses eine Fertigungseinrichtung mit erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtungen 1. Wie in Fig. 2 erkennbar ist, passen nun aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung vier Bereitstellungsvorrichtungen 1 zwischen die zwei Säulen 8. Die Breite der erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtung 1 ist hierbei mit 1, 26 m gleich geblieben. Der Abstand von Bereitstellungsvorrichtung 1 zu Bereitstellungsvorrichtung 1 konnte aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung jedoch auf 670 mm reduziert werden, ohne Funktionale Nachteile zu erhalten.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen ermöglichen nun den Arbeitsplatz der Facharbeiter ergonomisch richtig darzustellen, da sowohl die Abstände als auch die einzelnen Höhen variabel sind, bei gleich gebliebener bzw. verbesserter Funktionalität der Bereitstellungsvorrichtung 1. Bei gleichzeitig weniger Platzbedarf für die erfindungsgemäßen Bereitstellungsvorrichtungen 1 verringern sich auch in vorteilhafter Weise die zurückzulegenden Wegstrecken für die Facharbeiter bei der Arbeit.
Bezuaszeichenliste: 1. Bereitstellungsvorrichtung 2. Verbauort 3. Erste Aufnahmeplattform 3' Erste vertikale Achse 4. Zweie Aufnahmeplattform 4' Zweite vertikale Achse 5. Grundstell 5' Dritte vertikale Achse 6. Laufrad 7. Erhabener Bereich 8. Säule 9. Zuführband
Claims (7)
- Patentansprüche 1. Bereitstellungsvorrichtung (1) zur Materialversorgung und Materialbereitstellung von Bauteilen an einem Verbauort (2) mit einer Aufnahmeplattform (3) zur Aufnahme von Ladungsträgern, wobei die Aufnahmeplattform (3) um eine erste vertikale Achse (3') drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite um eine zweite vertikale Achse (4') drehbare Aufnahmeplattform (4) vorgesehen ist, wobei beide Aufnahmeplattformen (3, 4) auf einem gemeinsamen Grundgestell (5) angeordnet sind.
- 2. Bereitstellungsvorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand der vertikalen Achsen (3', 4') durch Verschieben der ersten und/oder der zweiten Aufnahmeplattform (3, 4) auf dem Grundgestell (5) veränderbar ist.
- 3. Bereitstellungsvorrichtung nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite Aufnahmeplattform (3, 4) in der Höhe veränderbar ist.
- 4. Bereitstellungsvorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgestell (5) um eine dritte vertikale Achse (5') drehbar ist.
- 5. Bereitstellungsvorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite Aufnahmeplattform (3, 4) über Laufräder (6) verfügt.
- 6. Bereitstellungsvorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite Aufnahmeplattform (3, 4) im Randbereich über einen erhabenen Bereich (7) verfügt zur Positionierung des Ladungsträgers.
- 7. Bereitstellungsvorrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladungsträger eine Gitterbox ist. 2013 07 04
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| ATA50435/2013A AT514457B1 (de) | 2013-07-04 | 2013-07-04 | Bereitstellungsvorrichtung mit um vertikale Achsen drehbare Aufnahmeplattformen |
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| AT514457A1 true AT514457A1 (de) | 2015-01-15 |
| AT514457B1 AT514457B1 (de) | 2015-06-15 |
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2013
- 2013-07-04 AT ATA50435/2013A patent/AT514457B1/de active
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| DE102005007462A1 (de) * | 2005-02-18 | 2006-08-24 | Daimlerchrysler Ag | Bereitstellungsvorrichtung |
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