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AT503175A1 - Ausziehführungssystem für schubladen - Google Patents

Ausziehführungssystem für schubladen Download PDF

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AT503175A1
AT503175A1 AT0010606A AT1062006A AT503175A1 AT 503175 A1 AT503175 A1 AT 503175A1 AT 0010606 A AT0010606 A AT 0010606A AT 1062006 A AT1062006 A AT 1062006A AT 503175 A1 AT503175 A1 AT 503175A1
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rail
drawer
pull
ausziehführungssystem
guide system
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Blum Gmbh Julius
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Description


  Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Ausziehführungssystem für Schubladen mit einem Schienensystem, das eine Korpusschiene, eine Ladenschiene und gegebenenfalls eine zwischen diesen beiden Schienen angeordnete Mittelschiene aufweist.
Im Weiteren betrifft die Erfindung eine Schublade sowie ein Möbel mit einem derartigen Ausziehführungssystem.
Ausziehführungen der oben erwähnten Art werden üblicherweise auf beiden Seitenwänden eines Möbelkorpus angeordnet und ermöglichen einen ruhigen Lauf der Schublade oder eines Fachbodens bei gleichzeitiger hoher Lastaufnahme derselben. Neben einem möglichst stockungsfreien Lauf ist auch eine seitenstabile Halterung der Schublade bzw. der einzelnen Teile der Ausziehführung relevant, sodass ein Verkanten der Schublade weitgehend verhindert werden soll.

   Vor allem bei Schubladen, die eine geringe lichte Tiefe und gleichzeitig eine relativ hohe Breite aufweisen, ist das Stabilitätsverhalten während des Bewegungsweges oftmals wenig zufrieden stellend.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein verbessertes Ausziehführungssystem der eingangs erwähnten Gattung vorzuschlagen.
Dies wird erfindungsgemäss in einer vorteilhaften Ausgestaltung dadurch erreicht, dass neben dem Schienensystem eine zusätzliche Führung für die Ladenschiene und/oder Mittelschiene vorgesehen ist, wobei die zusätzliche Führung an einem korpusfesten Teil, vorzugsweise an der Korpusschiene, angelenkt bzw. angeordnet ist.
Auf diese Weise wird eine im Wesentlichen lineare bzw. parallel geführte Lagerung der einzelnen Schienen zueinander ermöglicht, gleichzeitig aber ein lateraler Versatz derselben weitgehend verhindert.

   Die zusätzliche Führung wird dabei an einem fixen Bezugspunkt oder an einem fixen Bezugsbereich, vorzugsweise an oder in einem Möbelkorpus und/oder an einem korpusseitigen Beschlagteil und/oder an der Korpusschiene angeordnet bzw. angelenkt. Eine wackelnde Führung während des Bewegungsweges der Schublade kann somit wirkungsvoll verhindert werden.
Gemäss einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die zusätzliche Führung ein Hebelwerk, vorzugsweise ein Parallelogrammhebelwerk aufweist, das die Ladenschiene und/oder Mittelschiene parallel zur Korpusschiene führt.

   Mit einem derartigen ausgebildeten Parallelogrammhebelwerk lassen sich je nach Aufwand und Fertigungsgenauigkeit ausgezeichnete Führungsergebnisse erzielen.
Durch die Parallelogrammhebelkinematik lassen sich die Schienen zueinander nahezu linear verschieben, sodass eine exakte Geradführung unter Vermeidung eines Verkantens der Schienen erzielt wird. In diesem Zusammenhang kann es günstig sein, wenn das Parallelogrammhebelwerk derart ausgebildet ist, dass die Ladenschiene und/oder die Mittelschiene in Bezug zur Korpusschiene über den gesamten Öffnungsweg linear verfahrbar geführt ist. Konstruktiv kann die Ausgestaltung derart erfolgen, dass das Parallelogrammhebelwerk einerseits an der Korpusschiene und andererseits an der Ladenschiene und/oder an der Mittelschiene angeordnet, vorzugsweise angelenkt, ist.

   Auf diese Weise lässt sich der Reibungswiderstand in den Drehpunkten auf ein Minimum reduzieren. Da in den Drehpunkten zudem nur langsame Drehbewegungen stattfinden, kann die Geräuschentwicklung vorteilhaft eingedämpft werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Parallelogrammhebelwerk jeweils zwei miteinander gelenkig verbundene Hebel aufweist, die jeweils den vorderen Endbereich der Korpusschiene mit dem vorderen Endbereich der Ladenschiene und/oder der Mittelschiene und den hinteren Endbereich der Korpusschiene mit dem hinteren Endbereich der Ladenschiene und/oder der Mittelschiene miteinander verbinden.

   Auf diese Weise werden relativ grosse Achsabstände realisiert, die zu einem verbesserten Führungsverhalten des erfindungsgemässen Ausziehführungssystems beitragen.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass in Montagelage die vom Parallelogrammhebelwerk gebildete Ebene im Wesentlichen horizontal liegt. Dadurch lässt sich eine Platz sparende und eine optisch unauffällige Anbringung des erfindungsgemässen Ausziehführungssystems unter einem Schubladenboden realisieren.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung kann alternativ oder ergänzend vorgesehen sein, dass die zusätzliche Führung ein zweites, daneben liegendes Schienensystem aufweist.

   Hierbei kann es zweckmässig sein, wenn das daneben liegende Schienensystem eine erste Schiene aufweist, die mit der Korpusschiene verbunden ist und mit der zumindest eine relativ zur ersten Schiene verschiebbar gelagerte zweite Schiene mit der Mittelschiene oder der Ladenschiene verbunden ist. Konstruktiv kann dies so erfolgen, dass jeder Schiene des Schienensystems eine zusätzliche Schiene zugeordnet ist, die gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Führungsrollen gegeneinander verfahrbar sind.

   Um trotz der Anbringung einer zusätzlichen Führung eine leichtgängige Bedienbarkeit des Ausziehführungssystems zu ermöglichen, kann günstigerweise vorgesehen sein, dass eine federbeaufschlagte Einzugsvorrichtung vorgesehen ist, die die Mittelschiene und/oder die Ladenschiene in Bezug zur Korpusschiene in eine Schliessstellung zieht.
Um die Lage der Frontblende einer Schublade in Bezug zum Möbelkorpus auszurichten, kann günstigerweise vorgesehen sein, dass an der Ladenschiene eine Versteileinrichtung angeordnet oder ausgebildet ist, mit der eine auf der Ladenschiene gelagerte Schublade relativ zu dieser bewegbar, vorzugsweise Seiten- und/oder höhenverstellbar, ist.

   In diesem Zusammenhang kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Versteileinrichtung wenigstens einen Verstellexzenter umfasst, der vorzugsweise am vorderen Endbereich der Ladenschiene angeordnet ist.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Schienensystem zur gegenseitigen beweglichen Führung der Schienen lastübertragende Rollen, Wälzkörper, Gleitkörper oder dergleichen aufweist.
Die erfindungsgemässe Schublade ist gekennzeichnet durch ein Ausziehführungssystem der vorstehend genannten Art.
Das erfindungsgemässe Möbel mit einem Möbelkorpus, der wenigstens zwei Seitenwände aufweist, zwischen denen zumindest eine Schublade verfahrbar angeordnet ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer der wenigstens zwei Seitenwände ein Ausziehführungssystem der vorstehend genannten Art angeordnet ist.

   In diesem Zusammenhang kann die Ausgestaltung so getroffen sein, dass die Schublade an nur einer der wenigstens zwei Seitenwände mittels dem erfindungsgemässen Ausziehführungssystem gelagert ist. Versuche der Anmelderin haben gezeigt, dass das Stabilitätsverhalten der Schublade unter Verwendung eines einzigen erfindungsgemässen Ausziehführungssystems pro Schublade ausreicht, um ein günstiges Stabilitätsverhalten der Schublade während des Bewegungsweges herbeizuführen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Schublade kann ein Ausziehführungssystem gemäss dem Stand der Technik vorgesehen werden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Folgenden näher erläutert.

   Darin zeigt bzw. zeigen: 
Fig. 1
Fig. 2
Fig. 3
Fig. 4
Fig. 5a, 5b

 <EMI ID=4.1> 
Fig. 6
4 ein schrankförmiges Möbel mit Schubkästen, die bevorzugt für den Einsatz des erfindungsgemässen Ausziehführungssystems vorgesehen sind, eine perspektivische Detaildarstellung eines beispielhaften
Ausziehführungssystems mit einem Parallelogrammhebeiwerk, das Ausziehführungssystem aus Fig. 2 in einer der Schliessstellung, das Ausziehführungssystem aus den Fig. 2 und 3 mit einer Halte- und
Einsteilvorrichtung, die VerStelleinrichtung aus Fig. 4 in einer Unteransicht des
Ausziehführungssystems sowie eine vergrösserte Detaildarstellung C, ein alternatives Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einem zweiten
Schienensystem.
Fig.

   1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines schrankförmigen Möbels 1 mit Schubladen 3, 3a und 3b, die eine relativ grosse Länge L und eine relativ geringe lichte Tiefe B aufweisen und daher bevorzugt in Kombination mit dem erfindungsgemässen Ausziehführungssystems 4 vorgesehen sind. Das schrankförmige Möbel 1 weist Seitenwände 2 auf, zwischen denen die Schubladen 3, 3a und 3b verschiebbar gelagert sind. Ist das Verhältnis der Tiefe B zur Länge L sehr klein, so ist das Führungsverhalten des Ausziehführungssystems gemäss dem Stand der Technik üblicherweise nicht zufrieden stellend. Zu diesem Zweck ist wenigstens ein erfindungsgemässes Ausziehführungssystem 4 vorgesehen, das auf wenigstens einer der beiden Seitenwände 2 montiert ist und das zur Lagerung der Schublade 3 vorgesehen ist.

   Die zwei darunter liegenden Schubladen 3a und 3b werden günstigerweise ebenfalls mit wenigstens einem erfindungsgemässen Ausziehführungssystem 4 ausgerüstet. Die Schubladen 3, 3a und 3b weisen in herkömmlicher Weise jeweils zwei Seitenzargen 2, eine Frontblende 5, einen Schubladenboden 6 sowie eine Schubladenrückwand 8 auf.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines in einer Offenstellung befindlichen Ausziehführungssystems 4, das bevorzugt für die in Fig. 1 beschriebenen Schubladen 3, 3a und 3b vorgesehen ist. Das Ausziehführungssystem 4 weist in herkömmlicher Weise eine Korpusschiene 9 auf, die ortsfest an oder in einem Möbelkorpus befestigt wird.

   Eine Mittelschiene 10 sowie eine Ladenschiene 11 sind relativ zur Korpusschiene 9 verschiebbar gelagert, sodass ein so genannter Vollauszug ermöglicht wird, d.h. dass sich der die Schubladenrückwand 8 aufnehmende Bereich M in der vollständigen Offenstellung der Schienen 9, 10 und 11 im Wesentlichen bündig mit der Stirnseite eines Möbelkorpus verläuft. Das Ausziehführungssystem 4 weist zur gegenseitigen beweglichen Führung der Schienen 9, 10 und 11 nicht näher dargestellte lastübertragende Rollen, Wälzköper, Gleitkörper oder dergleichen auf. Auf der Ladenschiene 11 ist die in Fig. 1 gezeigte Seitenwand 2 gelagert.

   Zum verbesserten Stabilitätsverhalten des Ausziehführungssystems 4 ist eine zusätzliche Führung 12 in Form eines Parallelogrammhebelwerkes 13 vorgesehen, durch die die Ladenschiene 11 und/oder die Mittelschiene 10 in Bezug zur Korpusschiene 9 während des gesamten Bewegungsweges exakt parallel bzw. linear zueinander führbar sind. Das Parallelogrammhebelwerk 13 umfasst jeweils zwei miteinander gelenkig verbundene Hebel 13a, 13b sowie 13c, 13d, die an Gelenkachsen D1 bis D6 angelenkt sind. Das erste Gelenkhebelpaar 13a und 13b verbindet den hinteren Bereich der Korpusschiene 9 mit dem hinteren Bereich der Ladenschiene 11, während das Gelenkhebelpaar 13c und 13d den vorderen Bereich der Korpusschiene 9 mit dem vorderen Bereich der Ladenschiene 11 verbindet.

   Durch die doppelt übereinander angeordneten Gelenkhebelpaare 13a, 13b und 13c, 13d wird eine ungünstige Momentenbildung in den Drehpunkten D1 bis D6 verhindert. Zwischen den Gelenkachsen D2 und D5 ist ein zusätzlicher Zwischenhebel 13e angeordnet, der vorzugsweise beidseitig eine Kröpfung aufweist. Durch die Kröpfungen des Zwischenhebels 13e können Klemmstellen wirkungsvoll verhindert werden. Die Länge der Gelenkhebelpaare 13a, 13b und 13c, 13d ist dabei jeweils so bemessen, dass diese grösser als die Länge der Korpusschiene 9 ist, und zwar derart, dass die Ladenschiene 11 und/oder die Mittelschiene 10 ausgehend von der vollständigen Schliessstellung bis hin zur vollständigen Offertstellung bzw. in die umgekehrte Richtung linear verfahrbar sind. Die Gelenkachsen D1 , D4, D3 und D6 sind an horizontalen Schenkeln der Korpusschiene 9 sowie der Ladenschiene 11 angelenkt.

   Die gedachte Verbindungslinie zwischen den beiden Gelenkachsen D3 und D6 wird während des Bewegungsweges der Schienen 9, 10 und 11 fortlaufend parallel zu der gedachten Verbindungslinie zwischen den beiden Gelenkachsen D1 und D4 verschoben. Sämtliche Gelenkachsen D1 bis D6 sind vorzugsweise rechtwinklig zur Längserstreckung der jeweiligen Schienen 9, 10 und 11 angeordnet, sodass die von dem Parallelogrammhebelwerk 13 gebildete Ebene im Wesentlichen horizontal liegt und daher in unauffälliger Weise flächig unter einem wie in Fig. 1 gezeigten Schubladenboden 6 angeordnet werden kann.

   Da der Reibungswiderstand des Ausziehführungssystems 4 durch das zusätzliche Parallelogrammhebelwerk 13 etwas erhöht wird, ist günstigerweise eine federbelastete Einzugsvorrichtung 14 vorgesehen, die die Mittelschiene 10 und/oder die Ladenschiene 11 in Bezug zur Korpusschiene 9 in eine vollständige Schliessstellung zieht.
Fig. 3 zeigt das Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Ausziehführungssystems 4 aus Fig. 2 in einer Schliessstellung.

   Die Mittelschiene 10 und die Ladenschiene 11 wurden durch die präzise Führung des Parallelogrammhebelwerkes 13 exakt parallel in die vollständige Schliessstellung transportiert, wobei störende laterale Bewegungen der Schienen 10 und 11 wirkungsvoll verhindert werden können.
Fig. 4 zeigt das Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Ausziehführungssystems 4 aus Fig. 2 und 3, wobei die Haltevorrichtung 15 sowie die Versteileinrichtung 17 für die Schubladenzarge 2 dargestellt sind. Das Parallelogrammhebelwerk 13 lagert einerseits an einem horizontalen Schenkel 19a der Korpusschiene 9 sowie andererseits an einem der Ladenschiene 11 zugeordneten horizontalen Schenkel 19b.

   Der horizontale Schenkel 19b weist im hinteren Endbereich eine Haltevorrichtung 15 in Form eines Zapfens 16 auf, der mit einer korrespondierenden Öffnung der Seitenzarge 2 in Eingriff bringbar ist und dadurch ein Verschieben der Seitenzarge 2 relativ zum horizontalen Schenkel 19b verhindert. Im vorderen Endbereich des horizontalen Schenkels 19b ist eine Versteileinrichtung 17 angeordnet, mit der die Seitenzarge 2 relativ zum horizontalen Schenkel 19b bzw. zur Ladenschiene 11 Seiten- und/oder höhenverstellbar ist. Die Versteileinrichtung 17 weist einen Verstellexzenter 18 auf, der in einer korrespondierenden Öffnung 18a der Seitenzarge 2 eingreift. Durch diese Massnahme kann der vordere Bereich der Schublade 3 seitlich verstellt und deren Frontblende 5 in Bezug zu einem Möbelkorpus ordnungsgemäss ausgerichtet werden.

   Der Verstellexzenter 18 ist im Bereich der Drehachse D6 gelagert und mit Hilfe eines geeignetes Werkzeuges von unten verstellbar, so wie es in der nachfolgenden Fig. 5a und 5b beschrieben ist.
Fig. 5a und 5b zeigen das Ausziehführungssystem 4 in einer perspektivischen Unteransicht. An der Unterseite des der Ladenschiene 11 zugehörigen horizontalen Schenkels 19b ist die Versteileinrichtung ^7 zugänglich. Fig. 5b zeigt die Detailansicht C aus Fig. 5a, wobei der Verstellexzenter 18 mit einem geeigneten Werkzeug, beispielsweise einem Schraubendreher, betätigbar ist.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.

   In der gezeigten Figur weist die zusätzliche Führung 12 an Stelle des bisher gezeigten Parallelogrammhebelwerkes 13 ein zweites, daneben liegendes Schienensystem 20 auf, welches alternativ oder ergänzend zu einem Parallelogrammhebelwerk 13 angeordnet werden kann. Jeder Schiene 9, 10 und 11 ist eine Schiene 20a, 20b und 20c zugeordnet, wobei die Schiene 20b der Mittelschiene 10 und die Schiene 20c der Ladenschiene relativ zur ortsfesten Schiene 20a der Korpusschiene 9 verschiebbar gelagert sind. Auf diese Weise wird eine vorteilhafte Geradführung der einzelnen Schienen, 9, 10 und 11 bis hin zur vollständigen Offenstellung ermöglicht, wobei laterale Bewegungen der Schienen 10 und 11 in Bezug zur Korpusschiene 9 weitgehend vermieden werden können.

   Um die Schienen 10 und 11 selbsttätig in die vollständige Schliessstellung zu transportieren, ist günstigerweise eine federbelastete Einzugsvorrichtung 14 vorgesehen.
Die gegenständliche Erfindung beschränkt sich nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele, sondern umfasst bzw. erstreckt sich auf alle Varianten und technischen Äquivalente, welche in die Reichweite der nachfolgenden Ansprüche fallen können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäss auf die neue Lage zu übertragen.

Claims (20)

1. Ausziehführungssystem für Schubladen mit einem Schienensystem, das eine Korpusschiene, eine Ladenschiene und gegebenenfalls eine zwischen diesen beiden Schienen angeordnete Mittelschiene aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass neben dem Schienensystem eine zusätzliche Führung (12) für die Ladenschiene (11) und/oder Mittelschiene (10) vorgesehen ist, wobei die zusätzliche Führung (12) an einem korpusfesten Teil (2), vorzugsweise an der Korpusschiene (9), angelenkt bzw. angeordnet ist.
2. Ausziehführungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Führung (12) ein Hebelwerk (13), vorzugsweise ein Parallelogrammhebelwerk, aufweist, das die Ladenschiene (11) und/oder Mittelschiene (10) parallel zur Korpusschiene (9) führt.
3. Ausziehführungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Parallelogrammhebelwerk (13) derart ausgebildet sind, dass die Ladenschiene (11) und/oder die Mittelschiene (10) in Bezug zur Korpusschiene (9) über den gesamten Öffnungsweg linear verfahrbar geführt ist.
4. Ausziehführungssystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Parallelogrammhebelwerk (13) einerseits an der Korpusschiene (9) und andererseits an der Ladenschiene (11) und/oder an der Mittelschiene (10) angeordnet, vorzugsweise angelenkt, ist.
5. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Parallelogrammhebelwerk (13) jeweils zwei miteinander gelenkig verbundene Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) aufweist, die jeweils den vorderen Endbereich der Korpusschiene (9) mit dem vorderen Endbereich der Ladenschiene (11) und/oder der Mittelschiene (10) und den hinteren Endbereich der Korpusschiene
6. Ausziehführungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils zwei miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) über Gelenkachsen (D2, D5) miteinander verbunden sind.
7. Ausziehführungssystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zwischen den beiden Gelenkachsen (D2, D5) der jeweils zwei miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) ein zusätzlicher Zwischenhebel (13e) angeordnet ist.
7. Ausziehführungssystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zwischen den beiden Gelenkachsen (D2, D5) der jeweils zwei miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) ein zusätzlicher Zwischenhebel (13e) angeordnet ist.
8. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Summe der Länge der jeweils zwei miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) grösser als die Länge der Korpusschiene (9) ist.
8. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Summe der Länge der jeweils zwei miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) grösser als die Länge der Korpusschiene (9) ist.
9. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) vorzugsweise an horizontalen Schenkeln (19a, 19b) der jeweiligen Schienen (9, 10, 11) angeordnet sind.
9. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) vorzugsweise an horizontalen Schenkeln (19a, 19b) der jeweiligen Schienen (9, 10, 11) angeordnet sind.
(9) mit dem hinteren Endbereich der Ladenschiene (11) und/oder der Mittelschiene
10. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachsen (D1 - D6) der miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) rechtwinklig zur Längserstreckung der Schienen (9, 10, 11) angeordnet sind.
10. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachsen (D1 - D6) der miteinander gelenkig verbundenen Hebel (13a, 13b; 13c, 13d) rechtwinklig zur Längserstreckung der Schienen (9, 10, 11) angeordnet sind.
(10) miteinander verbinden.
11. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in Montagelage die vom Parallelogrammhebeiwerk (13) gebildete Ebene im Wesentlichen horizontal liegt.
11. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in Montagelage die vom Parallelogrammhebelwerk (13) gebildete Ebene im Wesentlichen horizontal liegt.
12. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Führung (12) ein zweites, daneben liegendes Schienensystem (20) aufweist.
12. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Führung (12) ein zweites, daneben liegendes Schienensystem (20) aufweist.
13. Ausziehführungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das daneben liegende Schienensystem (20) eine erste Schiene (20a) aufweist, die mit der Korpusschiene (9) verbunden ist und mit der zumindest eine relativ zur ersten Schiene (20a) verschiebbar gelagerte zweite Schiene (20b, 20c) mit der Mittelschiene (10) oder der Ladenschiene (11) verbunden ist.
13. Ausziehführungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das daneben liegende Schienensystem (20) eine erste Schiene (20a) aufweist, die mit der Korpusschiene (9) verbunden ist und mit der zumindest eine relativ zur ersten Schiene (20a) verschiebbar gelagerte zweite Schiene (20b, 20c) mit der Mittelschiene (10) oder der Ladenschiene (11) verbunden ist.
14. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine federbeaufschlagte Einzugsvorrichtung (14) vorgesehen ist, die die Mittelschiene (10) und/oder die Ladenschiene (11) in Bezug zur Korpusschiene (9) in eine Schliessstellung zieht.
14. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine federbeaufschlagte Einzugsvorrichtung (14) vorgesehen ist, die die Mittelschiene (10) und/oder die Ladenschiene (11) in Bezug zur Korpusschiene (9) in eine Schliessstellung zieht.
15. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Ladenschiene (11) eine VerStelleinrichtung (17) angeordnet oder ausgebildet ist, mit der eine auf der Ladenschiene (11 ) gelagerte Schublade (3) relativ zu dieser bewegbar, vorzugsweise Seiten- und/oder höhenverstellbar, ist.
15. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Ladenschiene (11) eine VerStelleinrichtung (17) angeordnet oder ausgebildet ist, mit der eine auf der Ladenschiene (11) gelagerte Schublade (3) relativ zu dieser bewegbar, vorzugsweise Seiten- und/oder höhenverstellbar, ist.
16. Ausziehführungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteileinrichtung (17) wenigstens einen Verstellexzenter (18) umfasst, der vorzugsweise am vorderen Endbereich der Ladenschiene (11) angeordnet ist.
16. Ausziehführungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteileinrichtung (17) wenigstens einen Verstellexzenter (18) umfasst, der vorzugsweise am vorderen Endbereich der Ladenschiene (11) angeordnet ist.
17. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienensystem zur gegenseitigen beweglichen Führung der Schienen (9, 10, 11) lastübertragende Rollen, Wälzkörper, Gleitkörper oder dergleichen aufweist.
17. Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienensystem zur gegenseitigen beweglichen Führung der Schienen (9, 10, 11) lastübertragende Rollen, Wälzkörper, Gleitkörper oder dergleichen aufweist.
18. Schublade mit einem Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17.
18. Schublade mit einem Ausziehführungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17.
19. Möbel mit einem Möbelkorpus, der zwei Seitenwände aufweist, zwischen denen zumindest eine Schublade verfahrbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer der wenigstens zwei Seitenwände (2) ein Ausziehführungssystem (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 angeordnet ist.
19. Möbel mit einem Möbelkorpus, der zwei Seitenwände aufweist, zwischen denen zumindest eine Schublade verfahrbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer der wenigstens zwei Seitenwände (2) ein Ausziehführungssystem (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 angeordnet ist.
20. Möbel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Schublade (3) an nur einer der zwei Seitenwände (2) mittels einem Ausziehführungssystem (4) mit zusätzlicher Führung (12) gelagert ist, während die Schublade (3) auf der anderen Seitenwand (2) mittels einem an sich bekannten Schienensystem gelagert ist. <EMI ID=11.1>
20. Möbel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Schublade (3) an nur einer der zwei Seitenwände (2) mittels einem Ausziehführungssystem (4) mit zusätzlicher Führung (12) gelagert ist, während die Schublade (3) auf der anderen Seitenwand (2) mittels einem an sich bekannten Schienensystem gelagert ist.
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