AT503032B1 - Schubladenantrieb - Google Patents
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Description
2 AT 503 032 B1
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Antrieb für eine Schublade, umfassend einen Motor, einen Mitnehmer zur Kraftübertragung auf die Schublade und einen in Bezug auf den Motor verfahrbar angeordneten und durch den Motor antreibbaren Träger, auf dem der Mitnehmer gelagert ist. 5
Ein derartiger Antrieb geht beispielsweise aus der EP 1 374 732 A1 hervor. Bei dem dort gezeigten Antrieb ist der Mitnehmer fest mit einem als Zahnriemen ausgebildeten Träger verbunden. Der Antrieb kann zwar über den gesamten Öffnungs- bzw. Schließweg der Schublade Kräfte auf diese ausüben. Hierfür ist es jedoch notwendig, den Zahnriemen entsprechend lange io auszubilden. Insbesondere sind beim Stand der Technik am vorderen Ende des Möbelkorpus Umlenkrollen für den Zahnriemen vorzusehen. Dies ist insofern nachteilig, als vom Benutzer häufig versteckt angeordnete Antriebe gefordert werden, welche die Illusion einer nicht angetriebenen Schublade aufrechterhalten. 15 Um eine günstigere Übersetzung der Bewegung des Motors auf die Schublade zu erzielen, kann bei dem in der EP 1 374 732 A1 offenbarten Antrieb ein Getriebe vorgesehen sein. Hierdurch wird zwar die gewünschte Funktionalität erzielt. Der Einsatz eines gesonderten Getriebes ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. 20 Antriebe für Schubladen mit einem Motor, einem Mitnehmer zur Kraftübertragung auf die Schublade und einem durch den Motor antreibbaren Träger für die Mitnehmer entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 gehen aus den folgenden Entgegenhaltungen hervor: WO 20037002838 A1, EP 1 508 537 A1, US 3,298,765A und US 3,028,209A. 25 Aufgabe der Erfindung ist es, einen Antrieb bereitzustellen, welcher die vom Stand der Technik realisierten Funktionen mit einem geringeren konstruktiven und wirtschaftlichen Aufwand erzielt.
Diese Aufgabe wird durch einen Antrieb mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. 30 Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Mitnehmer - anders als beim Stand der Technik - auf dem Träger verfahrbar angeordnet ist. Durch diese Maßnahme gewinnt man einen weiteren Freiheitsgrad der Bewegung, welcher dazu verwendet werden kann, die beim Stand der Technik durch zusätzliche Komponenten realisierten Funktionen auf einfache und kostengünstige Weise zu realisieren. Dadurch, dass die Bewegung des Mitnehmers auf dem 35 Träger durch die Bewegung des Trägers bezüglich des Motors zwangsgesteuert ist, wird sichergestellt, dass ein ununterbrochener Kraftstrang zwischen dem Motor und dem Mitnehmer vorliegt.
Beispielsweise kann beim erfindungsgemäßen Antrieb das beim Stand der Technik zusätzlich 40 vorzusehende Getriebe entfallen, wenn vorgesehen ist, dass der Mitnehmer mit dem Träger über einen Übersetzungsmechanismus gekoppelt ist. Für die konstruktive Ausbildung des Übersetzungsmechanismus stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Beispielsweise kann vorgesehen sein, zwischen dem Träger und dem Mitnehmer Zahnräder unterschiedlicher Durchmesser vorzusehen. 45
Besonders bevorzugt ist jedoch eine Ausführungsform, bei welcher der Mitnehmer mit einem Zugmittel, vorzugsweise einem Seilzug verbunden ist, wobei der Träger verfahrbar zum Zugmittel angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform kann, muss jedoch nicht ein Übersetzungsmechanismus vorgesehen sein. 50
Beispielsweise lässt sich ein Übersetzungsmechanismus bei dieser Ausführungsform dadurch realisieren, dass das Zugmittel an wenigstens einer Stelle entlang seiner Länge in Bezug auf den Motor fixiert ist. Durch ein Verfahren des Trägers relativ zum Zugmittel kommt es innerhalb der Grenzen, welche durch die Fixierung des Zugmittels gegeben sind, zu einer Bewegung des 55 Zugmittels und damit des mit dem Zugmittel verbundenen Mitnehmers. Hierdurch wird im Prin- 3 AT 503 032 B1 zip ein umgekehrter Flaschenzug realisiert, bei welchem der Träger die Rolle der Flasche spielt. Durch das Antreiben des Trägers kommt es bezüglich des Mitnehmers zu einer Übersetzung der vom Träger zurückgelegten Bewegung. Bei einer einfachen Umschlingung des Trägers führt dies zu einem Übersetzungsverhältnis von 1:2, das heißt, eine Bewegung des Trägers um 5 1 cm führt zu einer Bewegung des Zugmittels (und damit des mit dem Zugmittel verbundenen
Mitnehmers) um 2 cm. Durch eine höhere Umschlingungszahl des Zugmittels jn Bezug auf den Träger können höhere Übersetzungsverhältnisse erzielt werden. Das höhere Übersetzungsverhältnis wird natürlich durch eine entsprechend größere aufzubringende Antriebskraft erkauft. io Um eine einwandfreie Umschlingung des Trägers sicherzustellen, kann vorgesehen sein, dass ein Teil des Zugmittels über vorzugsweise zwei am Träger angeordnete Umlenker (vorzugsweise Laufrollen) verläuft.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Antriebs liegt in seiner kompakten Bauweise. Bei-15 spielsweise kann vorgesehen sein, dass der Motor und vorzugsweise auch alle anderen Komponenten des Antriebs an einer Grundplatte angeordnet sind. Diese gestattet eine einfache und schnelle Montage des Antriebs, wodurch sich der erfindungsgemäße Antrieb auch besonders für eine nachträgliche Ausrüstung von Möbeln eignet. 20 Im Sinne der kompakten Bauweise kann vorgesehen sein, dass an der Grundplatte eine Schiene angeordnet ist, entlang welcher der Träger verfahrbar ist.
In allen Ausführungsbeispielen kann vorgesehen sein, dass der Träger als Laufwagen ausgebildet ist, da hiermit eine besonders gute Beweglichkeit sichergestellt wird. Sind am Träger 25 angeordnete Umlenker für einen Teil des Zugmittels vorgesehen, kann weiters vorteilhaft sein, wenn der Träger wenigstens zwei Laufrollen aufweist, mit denen er auf der Schiene entlang rollt, wobei das eine Teil des Zugmittels über die wenigstens zwei Laufrollen verläuft. Hierdurch ergibt sich ein kompakter Aufbau. 30 Die Fixierung des Zugmittels relativ zum Motor kann an der Schiene selbst erfolgen. Je nach Ausführungsform können hierfür unterschiedlich viele Fixierstellen verwendet werden.
Das Antreiben des Trägers selbst kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher ein weiteres Zugmittel vorgese-35 hen ist, wobei das weitere Zugmittel vom Motor antreibbar und mit dem Träger verbunden ist.
Vorzugsweise ist der Motor als Elektromotor ausgebildet.
Um eine leichte Nachrüstbarkeit des Antriebs sicherzustellen, kann weiters vorgesehen sein, 40 dass der Mitnehmer eine Kupplung zur lösbaren Verbindung mit der anzutreibenden Schublade aufweist. Beispielsweise kann der Mitnehmer einen Schnapper aufweisen, in den ein an der Schublade anbringbarer Bolzen eingreifbar ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiters ein Möbel mit einem Möbelkorpus und einer im Möbel-45 korpus bewegbar gelagerten Schublade, welches durch die Anordnung wenigstens eines Antriebs nach einer der vorgenannten Ausführungsformen gekennzeichnet ist.
Eine besonders einfache Montage ergibt sich, wenn vorgesehen ist, dass der Antrieb nur mit seiner Grundplatte am Möbelkorpus befestigt ist. Beispielsweise kann die Anbringung des so Antriebs an einer im Möbelkorpus verlaufenden Profilschiene, vorzugsweise werkzeuglos erfolgen. An der Profilschiene können dabei mehrere Antriebe angeordnet sein, wobei jeder Antrieb einer Schublade zugeordnet ist.
Durch eine flache Ausbildung des Antriebs kann dieser unterhalb der jeweils anzutreibenden 55 Schublade angeordnet werden, wodurch auch bei Verwendung mehrerer Antriebe für unter- 4 AT 503 032 B1 schiedliche Schubladen genügend Platz verbleibt.
Um die Sichtbarkeit des Antriebs für einen Benutzer zu verringern, kann vorgesehen sein, diesen länglich auszubilden, wobei die Länge des Antriebs vorzugsweise kleiner als zwei Drittel 5 der Tiefe des Möbelkorpus ist.
Die anzutreibende Schublade kann vorzugsweise beidseitig an Ausziehführungen im Möbelkorpus gelagert sein, welche dazu bestimmt sind, die Last der Schublade aufzunehmen. Der Antrieb muss daher nur die träge Masse der Schublade für das Antreiben übenwinden.
Weiter Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand der Figuren sowie der dazugehörigen Figurenbeschreiben. Dabei zeigen:
Fig. 1 15 Fig. 2 Fig. 3 Fig. 4 Fig. 5 20 Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Möbels mit einem erfindungsgemäßen Antrieb in teilweiser Schnittdarstellung, eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Antriebs, den in Fig. 2 gezeigten Antrieb in Explosionsdarstellung, eine weitere perspektivische Ansicht des in Fig. 2 gezeigten Antriebs, eine Draufsicht auf den in Fig. 2 gezeigten Antrieb und ein Detail des in Fig. 2 gezeigten Antriebs.
In Fig. 1 erkennt man die Anordnung eines Antriebs 1 in einem Möbelkorpus 3, wobei der Möbelkorpus 3 nur teilweise (eine Seitenwand und ein Teil der Rückwand) dargestellt ist. Erkennbar ist weiters eine geschnitten dargestellte Schublade 2, welche an zwei Ausziehführungen 15, 25 von denen in Fig. 1 nur eine erkennbar ist, bewegbar am Möbelkorpus 3 gelagert ist. Der Antrieb 1 weist eine Grundplatte 10 auf, mit welcher er an einer Profilschiene 16 befestigt ist. Die Profilschiene 16 verläuft dabei an der Rückwand des Möbelkorpus 3, vorzugsweise über die gesamte Höhe des Möbelkorpus 3. Über die Profilschiene 16 kann es durch nicht dargestellte elektrische Leitungen und Steuerleitungen zur Stromversorgung bzw. Ansteuerung bzw. Rege-30 lung des Antriebs 1 kommen.
In Fig. 2 erkennt man, dass der Antrieb 1 in diesem Ausführungsbeispiel eine Grundplatte 10 aufweist, an welcher eine Schiene 11 befestigt ist. In der Schiene 11 ist ein als Laufwagen ausgebildeter Träger 6 verfahrbar angeordnet, wobei auf dem Träger 6 ein Mitnehmer 5 35 zwangsgesteuert verfahrbar gelagert ist. Insbesondere in Fig. 2 ist die flache Bauweise des erfindungsgemäßen Antriebs 1 erkennbar, wobei die Erstreckung des Antriebs 1 quer zu seiner Längsrichtung durch die Höhe der Grundplatte 10 vorgegeben wird.
Fig. 3 zeigt den Aufbau des erfindungsgemäßen Antriebs 1. Der als Laufwagen ausgebildete 40 Träger 6 ist dabei an den Stellen 20 mit einem Zugmittel 12 verbunden. Das Zugmittel 12 ist durch den in Fig. 3 nicht dargestellten Motor antreibbar und verläuft über eine Umlenkrolle 19. Der Mitnehmer 5 ist an einem Zugmittel 7 angeordnet, welches teilweise den als Laufwagen ausgebildeten Träger 6 umschlingt. Zur erleichterten Abwicklung des Zugmittels 7 sind Laufrollen 9 vorgesehen, mit welchen der Träger 6 zusätzlich auf der Schiene 11 rollen kann. 45
Die Fixierung des Zugmittels 7 relativ zum Motor und damit zur Grundplatte 10 geht insbesondere aus Fig. 4 hervor. Erkennbar sind zwei Stellen 8, an welchen das Zugmittel 7 an der Schiene 11 fixiert ist. In Fig. 4 ist der Mitnehmer 5 in seiner voll ausgefahrenen Position dargestellt. In dieser Position befindet er sich an einem Ende des Trägers 6, welcher selbst teilweise so über die Schiene 11 herausragt.
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf den Antrieb 1, aus der insbesondere die Befestigung des Zugmittels 7 am Mitnehmer 5 an den Stellen 17 hervorgeht. 55 In Fig. 6 ist der Mitnehmer 5 im Detail dargestellt. Erkennbar ist, dass der Mitnehmer 5 in
Claims (13)
- 5 AT 503 032 B1 diesem Ausführungsbeispiel einen Schnapper 13 aufweist, in welchen ein Bolzen 14 eingreifbar ist. Der Bolzen 14 ist dabei an einem Montageteil 18 angeordnet, welcher seinerseits an der Schublade 2 montiert wird. Auf diese Weise kann eine Ankupplung der Schublade 2 an den Antrieb 1 durch ein einfaches Einhängen erfolgen. 5 Im Sinne einer vorteilhaften symmetrischen Kraftausübung auf die Schublade 2 ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Antrieb 1 zentral im Möbelkorpus 3, das heißt äquidistant zu den beiden Seitenwänden des Möbelkorpus 3 angeordnet ist. io Generell können alle Ausführungsbeispiele des Antriebs 1 derart ausgebildet sein (durch geeignete Wahl der Länge der Schiene 11 und der Verfahrbarkeit des Trägers 6 und des Mitnehmers 5), dass der Antrieb 1 über den gesamten Öffnungs- bzw. Schließweg der Schublade 2 Kräfte auf diese ausüben kann. 15 Patentansprüche: 1. Antrieb für eine Schublade, umfassend einen Motor, einen Mitnehmer zur Kraftübertragung auf die Schublade und einen in Bezug auf den Motor verfahrbar angeordneten und durch 20 den Motor antreibbaren Träger, auf dem der Mitnehmer gelagert ist, dadurch gekennzeich net, dass der Mitnehmer (5) auf dem Träger (6) verfahrbar angeordnet ist, wobei der Mitnehmer (5) derart mit dem Träger (6) gekoppelt ist, dass die Bewegung des Mitnehmers (5) auf dem Träger (6) durch die Bewegung des Trägers (6) bezüglich des Motors zwangsgesteuert ist. 25
- 2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (5) mit dem Träger (6) über einen Übersetzungsmechanismus gekoppelt ist.
- 3. Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wie an sich bekannt ein 30 Zugmittel (7) - vorzugsweise ein Seilzug - vorgesehen ist, mit dem der Mitnehmer (5) ver bunden ist, und dass der Träger (6) verfahrbar zum Zugmittel (7) angeordnet ist.
- 4. Antrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (7) an wenigstens einer Stelle (8) entlang seiner Länge in Bezug auf den Motor fixiert ist. 35
- 5. Antrieb nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des Zugmittels (7) in an sich bekannter Weise über - vorzugsweise zwei - am Träger (6) angeordnete Umlenker - vorzugsweise Laufrollen (9) - verläuft.
- 6. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor an einer Grundplatte (10) angeordnet ist.
- 7. Antrieb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Grundplatte (10) wie an sich bekannt eine Schiene (11) angeordnet ist, entlang welcher der Träger (6) verfahrbar 45 ist.
- 8. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (6) wie an sich bekannt als Laufwagen ausgebildet ist. so 9. Antrieb nach Anspruch 5 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (6) wenigstens zwei Laufrollen (9) aufweist, mit denen er auf der Schiene (11) entlang rollt, wobei das eine Teil des Zugmittels (7) über die wenigstens zwei Laufrollen (9) verläuft.
- 10. Antrieb nach Anspruch 4 und einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass 55 das Zugmittel (7) an wenigstens einer Stelle (8) an der Schiene (11) befestigt ist. 6 AT 503 032 B1
- 11. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiteres Zugmittel (12) vorgesehen ist, wobei das weitere Zugmittel (12) vom Motor antreibbar und mit dem Träger (6) verbunden ist.
- 12. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor als Elektromotor ausgebildet ist.
- 13. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (5) eine Kupplung zur lösbaren Verbindung mit der anzutreibenden Schublade (2) aufweist.
- 14. Antrieb nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (5) einen Schnapper (13) aufweist, in den ein an der Schublade (2) anbringbarer Bolzen (14) eingreifbar ist. 15. Möbel mit einem Möbelkorpus und einer im Möbelkorpus bewegbar gelagerten Schublade, gekennzeichnet durch die Anordnung wenigstens eines Antriebs (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 am Möbelkorpus (3). 16. Möbel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (1) nur mit seiner Grundplatte (10) am Möbelkorpus (3) befestigt ist. 17. Möbel nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (1) wie an sich bekannt unterhalb der Schublade (2) angeordnet ist. 18. Möbel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (1) länglich ausgebildet ist, wobei die Länge des Antriebs (1) vorzugsweise kleiner als zwei Drittel der Tiefe des Möbelkorpus (3) ist. 19. Möbel nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublade (2) wie an sich bekannt beidseitig an Ausziehführungen (15) im Möbelkorpus (3) gelagert ist. Hiezu 6 Blatt Zeichnungen
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