AT502813B1 - Verfahren und vorrichtung zum herstellen eines flachkabels - Google Patents
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Description
2 AT 502 813B1
Die Erfindung betrifft die Herstellung von Flachkabeln, insbesondere von· flachen, flexiblen Kabeln mit Leitern, sogenannte FFCs. FFCs werden heutzutage in der Industrie und insbesondere im Kraftfahrzeugbau aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und ihrer Verarbeitbarkeit durch Automaten mit zunehmender Häufigkeit verwendet. Zur Weiterverarbeitung werden die FFCs gewöhnlich nach ihrer Herstellung auf einer Rolle beziehungsweise einer Kabeltrommel aufgewickelt, zu der Weiterverarbeitungsstation transportiert, in welcher sie dann wieder von der Rolle beziehungsweise der Kabeltrommel abgewickelt werden und auf die passende Länge abgeschnitten werden, um anschließend verbaut zu werden, beispielsweise in einen Kabelbaum.
Alternativ ist es zwar möglich, die FFCs gleich in Form einzelner Kabelstücke beziehungsweise Kabelabschnitte und direkt in der passenden Länge zu der Weiterverarbeitungsstation zu transportieren, um die Schneideinrichtung und die notwendige Zeit des Schneidvorgangs an der Weiterverarbeitungsstation einzusparen, jedoch birgt dieser Transport von einzeln abgelenkten Kabelstücken die erhebliche Gefahr, dass die Kabelenden oder der Randbereich verletzt wird, insbesondere durch Verbiegen oder Verdrücken, und somit eine Weiterverarbeitung der Kabelstücke erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dies kann zu Fehlern beim Endprodukt oder gar einem Ausfall desselben oder zu einem erhöhten Ausschuss in der Produktion führen.
Wenn somit ein entsprechendes Flachkabel, insbesondere FFC, bei einer Vermeidung des genannten Ausfalls oder Ausschusses in Form einzeln abgelenkter Kabelstücke zu der Weiterverarbeitungsstation transportiert und in dieser weiterverarbeitet werden soll, so ist daher ein erheblicher Aufwand zum Herstellen einer sicheren Transportverpackung notwendig. In der Regel wird man jedoch wegen der damit verbundenen Nachteile auf ein Flachkabel in Form einer Meterware zu einem Bund aufgewickelt zurückgreifen, wobei dies das Vorsehen einer entsprechenden Schneideinrichtung in jeder Weiterverarbeitungsstation, in welcher solch ein Flachkabelbund weiterverarbeitet wird, erfordert.
Um eine exakte Länge der letztendlich einzeln verbauten Kabelstücke zu erreichen, sind die Weiterverarbeitungsstationen mit Schneideinrichtungen aufwendig, da das als Endloskabel auf einer Kabeltrommel aufgewickelte Flachkabel der Schneidstation exakt zugeführt werden muss und präzise an den vorgesehenen Schnittstellen zertrennt werden muss. In der Regel werden solche Flachkabel daher vorher an den gewünschten Schnittstellen mit einer Markierung versehen, welche von der Schneideinrichtung erfasst wird, und an welcher die Schneideinrichtung dann das Kabel zerteilt. Die erforderliche hohe Genauigkeit und der Zeitaufwand sowie die Herstellung und die Wartung der Schneideinrichtung führen zu Produktionsnachteilen, unter anderem in Form zusätzlicher Produktionskosten.
Ein weiterer Nachteil ist die zusätzliche Handhabung der Flachkabel in der beziehungsweise für die Schneideinrichtung, die sich durch den für Abspul- und Führungsvorgänge verwendeten Komponenten negativ auf ihre Qualität auswirkt.
Schließlich geht von den Schneidstationen eine Gefahr aus, und sie arbeiten laut und erzeugen Schnittabfall, der entsorgt werden muss.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen eines Flachkabels, insbesondere eines FFCs anzugeben, mit welchen die oben genannten Nachteile vermieden oder gemindert werden können. Insbesondere soll ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen eines sogenannten Endlosflachkabels beziehungsweise eines Flachkabels als Meterware angegeben werden, welche ermöglichen, dass das Kabel noch nicht zerteilt in einzelne Kabelstücke und aufgerollt zu einem Kabelbund beziehungsweise auf einer Kabeltrommel zu einer Weiterverarbeitungsstation transportiert werden kann und trotzdem in der Weiterverarbeitungsstation ohne Verwendung einer Schneideinrichtung in Form von einzelnen Kabelstücken mit exakter Länge weiterverarbeitet werden kann. 3 AT 502 813 B1
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen von Anspruch 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 19 gelöst. Die abhängigen Ansprüche beschreiben vorteilhafte und besonders zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung. 5 Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die Leiterbahnen zunächst erzeugt und/oder in die gewünschte Form mit einem vorbestimmten Querschnitt gebracht. Beispielsweise können Kupferdrähte flachgewalzt werden, um die gewünschten Leiterbahnen zu erzeugen. Die Kupferdrähte können vor dem Flachwalzen beispielsweise einen runden Querschnitt und nach dem Flachwalzen einen rechteckigen Querschnitt, beispielsweise mit einer Breite von io 0,4 bis 15 Millimetern und einer Dicke von 0,030 bis zu 0,5 Millimetern, insbesondere eine Dicke von bis zu 0,1, 0,5 oder von 0,4 Millimeter aufweisen.
Dabei können insbesondere Leiterbahnen mit derselben Dicke (auch als Höhe bezeichnet) und verschiedenen Breiten zu einem einzigen Flachkabel, insbesondere FFC, zusammengefügt 15 werden.
Gemäß einem weiteren Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Leiterbahnen mit einer Umhüllung versehen, um sie gegeneinander und gegenüber der Umgebung zu isolieren, und um die Leiterbahnen in der gewünschten Relation zueinander, insbesondere mit einem 20 vorgegebenen Abstand parallel zueinander, zu halten. Die Umhüllung kann beispielsweise durch Einbetten der Leiterbahnen in einen elektrisch isolierenden Werkstoff, insbesondere Kunststoff wie beispielsweise PBT, PEN, PET, PVC, TPU erzeugt werden. Beispielsweise kann die Umhüllung auf die Leiterbahn extrudiert werden, wobei die Leiterbahnen in der Regel zusammen mit dem elektrisch isolierenden Extrudat durch eine Extrusionsdüse geführt werden. 25 Alternativ können die Leiter zwischen zwei Folienlagen laminiert werden.
Die Umhüllung wird derart auf die Leiterbahnen aufgebracht, dass sie entweder vollständig, zumindest entlang ihrer Axialrichtung gegeneinander und gegenüber der Umgebung isoliert sind, oder bis auf vorgegebene Abschnitte zumindest entlang ihrer Axialrichtung gegeneinander 30 und gegenüber der Umgebung isoliert sind.
Wenn dies gewünscht wird, können nach dem Aufbringen der Umhüllung, insbesondere, wenn diese die Leiterbahnen entlang ihrer Axialrichtung vollständig umschließt, fensterartige Ausschnitte in die Umhüllung eingebracht werden, beispielsweise durch mechanisches Ausschnei-35 den oder durch Laserschneiden, um vorgegebene Bereiche der Leiterbahnen für eine spätere Kontaktierung, insbesondere elektrische Kontaktierung, freizulegen.
Auch das Anbringen von diversen Stanzmustern und/oder Beschriftungen ist möglich. 40 Erfindungsgemäß wird nach dem Aufbringen der Umhüllung auf die Leiterbahnen beziehungsweise nach der Konfektionierung der umhüllten Leiterbahnen, wie sie zuvor beschrieben wurde, entweder ausschließlich der Querschnitt der Umhüllung oder der Querschnitt der Umhüllung und der oder die Querschnitte der in die Umhüllung eingebrachten Leiterbahnen bis auf einen vorgegebenen Gesamtrestquerschnitt vermindert. In dem Fall, dass die Querschnittsminderung 45 im Bereich eines Ausschnittes vorgenommen wird, in dem die Leiterbahnen freigelegt sind, kann auch ausschließlich eine Verminderung des Querschnittes der Leiterbahnen erfolgen. In der Regel wird jedoch die Querschnittsverminderung axial außerhalb der beschriebenen Ausschnitte durchgeführt, so dass zumindest der Querschnitt der Umhüllung vermindert werden muss. 50
Insbesondere werden die Leiterbahnen an den Stellen der Querschnittsverminderung des Flachkabels auf einen vorgegebenen Gesamtrestquerschnitt, wobei diese Stellen vorliegend als Perforationsstellen bezeichnet werden, vollständig durchtrennt, so dass sich der Gesamtrestquerschnitt ausschließlich aus nicht durchtrenntem Querschnitt der Umhüllung zusammensetzt. 55 4 AT 502 813B1
Der Gesamtrestquerschnitt des Flachkabels, auf welchen der nach der Umhüllung der Leiterbahnen vorhandene Querschnitt vermindert wird, ist derart in seiner Größe bemessen, dass ein Zerteilen des hergestellten Flachkabels an den Perforationsstellen allein durch Aufbringen einer Zugspannung ermöglicht wird. Um später in Weiterverarbeitungsstationen zu einzelnen Kabel-5 stücken mit einer exakten gewünschten Länge zu gelangen, werden somit die Perforationsstellen an vorbestimmten Abständen entlang der Axialrichtung des Flachkabels durch die beschriebene Querschnittsminderung eingebracht.
Die Verminderung des Querschnitts kann beispielsweise mittels einer Klinge oder alternativ io oder zusätzlich mittels eines Laserstrahls erfolgen. Andere Verfahren zur Querschnittsverminderung, insbesondere mechanische Verfahren, sind möglich.
Der Gesamtrestquerschnitt kann beispielsweise durch eine Vielzahl einzelner Restquerschnitte der Umhüllung ausgebildet werden, wobei diese Restquerschnitte gemäß einer Ausführungs-15 form derart angeordnet sind, dass zwischen allen jeweils benachbart zueinander angeordneten Leiterbahnpaaren jeweils ein Restquerschnitt verbleibt. Zusätzlich oder alternativ können an oder im Bereich der beiden äußeren Ränder des Flachkabels, in Querrichtung gesehen, das heißt außerhalb aller Leiterbahnen, jeweils ein Restquerschnitt von Umhüllungsmaterial belassen werden. 20
Gemäß einer anderen, bereits experimentell geprüften Ausführung wurden ausschließlich zwei, insbesondere punktförmige, Restquerschnitte belassen, welche in Querrichtung des Flachkabels gesehen, insbesondere innerhalb eines mittleren Drittels angeordnet sind. Diese beiden Restquerschnitte sind insbesondere aus Material der Umhüllung und Material der Flachleiter 25 zusammengesetzt. Beispielsweise kann jeweils ein Restquerschnitt im Bereich einer Leiterbahn, insbesondere koaxial zu dieser, vorgesehen sein.
Der Gesamtrestquerschnitt kann in Abhängigkeit der Zugfestigkeit des oder der Werkstoffe, aus welchem er ausgebildet wird, das heißt des Werkstoffes der Umhüllung und insbesondere des 30 Werkstoffes der Leiterbahnen, derart dimensioniert werden, dass eine Zugkraft von mehr als 10 Newton (N), insbesondere von mehr als 12,15 oder 20 Newton, in der Regel in Axialrichtung des Flachkabels, aufgebracht werden muss, um das Flachkabel an den Perforationsstellen zu zerteilen. 35 Insbesondere, wenn der Gesamtrestquerschnitt nur aus der Umhüllung gebildet wird, kann er beispielsweise zwischen 2,0 mm2 (Quadratmillimeter) und 4,0 mm2 betragen, vorteilhaft zwischen 2,2 mm2 und 3,0 mm2 oder 2,4 ± 0,1 mm2.
Gemäß einer anderen Ausführungsform, die sich als besonders vorteilhaft herausgestellt hat, 40 hat sich der gesamte Restquerschnitt aus der Umhüllung und einer Vielzahl von im Querschnitt verminderten Leiterbahnen zusammengesetzt, wobei der Restquerschnitt der Umhüllung im Bereich von 0,1 bis 0,3 mm2, insbesondere von 0,175 bis 0,225 mm2 lag und vorteilhaft 0,192 ± 0,005 mm2 betrug. Der Restquerschnitt der Leiterbahnen lag im Bereich zwischen 0,01 bis 0,1 mm2, vorteilhaft im Bereich von 0,02 bis 0,06 mm2, und betrug besonders vorzuzie-45 hen 0,048 ± 0,005 mm2.
Die Verminderung des oder der Querschnitte kann beispielsweise mittels einer einzigen Klinge ausgeführt sein, die das Flachkabel an diskreten Punkten und/oder entlang von einzelnen linienförmigen Abschnitten vollständig durchdringt. 50
Die Leiterbahnen können beispielsweise im Bereich der Ausschnitte, welche insbesondere erst eingebracht werden, nachdem die Leiterbahnen zunächst vollständig umhüllt wurden, gebürstet und/oder poliert werden. 55 Das mit den zuvor beschriebenen Schritten hergestellte Flachkabel kann, beispielsweise im 5 AT502 813B1 unmittelbaren Anschluss daran, insbesondere unmittelbar nach dem die Perforation, das heißt die Querschnittsminderung an den Perforationsstellen eingebracht wurde, aufgewickelt werden, entweder ohne einen zusätzlichen Tragkörper zu einem Bund oder auf eine Kabeltrommel oder dergleichen. 5
Alle beschriebenen Schritte können wahlweise oder gemeinsam online ausgeführt werden, das heißt an einem mit konstanter Geschwindigkeit erzeugten beziehungsweise auf den gewünschten Querschnitt gebrachten und in Axialrichtung bewegten Endlosflachkabel. Ferner können ausgewählte oder alle beschriebenen Schritte in einer einzigen Maschine beziehungsweise in 10 einer einzigen Herstellungs- und Konfektionierungsstation ausgeführt werden beziehungsweise mittels entsprechend gestalteter Einrichtungen, beispielsweise einer Verformungs- oder Erzeugungseinrichtung, einer Umhüllungseinrichtung und einer Perforationseinrichtung, die in einer einzigen Maschine integriert sind. 15 Das derart hergestellte und aufgewickelte Flachkabel kann nach seinem Aufwickeln, beispielsweise auf die Kabeltrommel, von dem online erzeugten und konfektionierten Flachkabel, in welches die erfindungsgemäße Perforation eingebracht wird, abgetrennt werden, entweder ausschließlich durch Aufbringen einer Zugkraft an einer Perforationsstelle oder durch Abschneiden, und in seiner aufgewickelten Form zu einer Weiterverarbeitungsstation transportiert 20 werden. In dieser Weiterverarbeitungsstation wird das perforierte Flachkabel erneut abgewickelt und durch Aufbringen einer entsprechenden Zugkraft an den einzelnen Perforationsstellen zerteilt, um eine Vielzahl von einzelnen Flachkabelabschnitten zu erhalten, die dann beispielsweise in ein Kraftfahrzeug oder in Bauteile desselben eingebaut werden können. 25 Die Flachkabelabschnitte können beispielsweise zu einem Kabelbaum zusammengeführt werden.
Aufgrund der bereits bei der Herstellung des Flachkabels online eingebrachten Perforation kann die Weiterverarbeitungsstation frei von einer Schneideinrichtung zum Zerteilen des Flachkabels 30 sein, so dass der diesbezügliche Aufwand sowohl hinsichtlich der Kosten als auch hinsichtlich der Zeit zum exakten Zerschneiden eingespart werden kann.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann eine einzige Station beziehungsweise Maschine, in welcher Kabelbündel beziehungsweise Kabeltrommeln mit dem perforierten Endlos-35 flachkabel beziehungsweise mit perforiertem Kabel als Meterware hergestellt werden, eine Vielzahl von Weiterverarbeitungsstationen versorgen, zu denen jeweils die Kabeltrommeln transportiert werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Herstellen und insbesondere Konfektionieren eines 40 entsprechend perforierten Flachkabels weist neben den bereits beschriebenen Einrichtungen ferner eine Transporteinrichtung auf, mit welcher das Kabel entlang seiner Längsachse mit einer konstanten Geschwindigkeit bewegt wird, wobei die genannten Einrichtungen online mit der Transporteinrichtung verschaltet sind. 45 Zwischen der Perforationseinrichtung und der Umhüllungseinrichtung kann, ebenfalls online mit der Transporteinrichtung verschaltet, eine Konfektionierungseinrichtung vorgesehen sein, welche beispielsweise die beschriebenen Ausschnitte in die Umhüllung einbringt, um die Leiterbahnen in vorbestimmten Bereichen zur Kontaktierung, insbesondere elektrischen Kontaktierung, freizulegen, und welche ferner eine Polier- und/oder Bürsteneinrichtung oder dergleichen so umfassen kann, um die freigelegten Leiterbereiche zu bearbeiten und/oder zu behandeln.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels exemplarisch beschrieben werden. 55 Es zeigen:
Claims (25)
- 6 AT 502 813 Bi Figur 1 ein erfindungsgemäß hergestelltes Flachbandkabel in Form einer Meterware beziehungsweise eines Endloskabels; Figur 2 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäß ausgeführten Vorrichtung. In der Figur 1 erkennt man ein Flachkabel, insbesondere FFC, das drei Leiterbahnen 2 aufweist, die in Axialrichtung mit Abstand und parallel zueinander angeordnet sind. Bis auf Ausschnitte 3 sind die Leiterbahnen 2 vollständig von einer Umhüllung 1 umschlossen beziehungsweise in diese eingebettet. In vorbestimmten Abständen entlang der Axialrichtung des Flachkabels sind Perforationsstellen 4 vorgesehen, an welchen der Querschnitt der Umhüllung 1 und/oder der Leiterbahnen 2 erfindungsgemäß vermindert ist, so dass das Flachkabel an den Perforationsstellen 4 ausschließlich durch Aufbringen einer Zugkraft in Längsrichtung desselben in einzelne Flachkabelstücke zerteilt werden kann. Zwischen zwei benachbart zueinander angeordneten Perforationsstellen 4 sind jeweils genau zwei Aussparungen 3 zur elektrischen Kontaktierung der Leiterbahnen 2 vorgesehen, wobei jede Aussparung mit einem geringen Abstand, beispielsweise im Bereich von bis zu einem Zentimeter (cm), insbesondere im Bereich von bis zu 0,5 Zentimeter, gegenüber der benachbart angeordneten Perforationsstelle 4 positioniert ist. Die Perforationsstellen 4 sind somit ausschließlich in einem axialen Abschnitt des Flachkabels vorgesehen, in welchem die Leiterbahnen 2 vollständig von der Umhüllung 1 umhüllt sind. In der Figur 2 ist schematisch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Im einzelnen erkennt man eine Verformungseinrichtung 11, welche Kupferdraht auf den gewünschten Querschnitt zu den Leiterbahnen 2 walzt. Aus der Verformungseinrichtung 11 werden die Leiterbahnen 2 mittels einer Transporteinrichtung 10, welche die Leiterbahnen 2 und später das Flachkabel mit einer konstanten Geschwindigkeit in Axialrichtung derselben beziehungsweise desselben bewegen, durch eine Umhüllungseinrichtung 12 hindurch transportiert, in welche Umhüllungseinrichtung 12 die Umhüllung 1 auf die Leiterbahnen 2 aufgebracht wird. Die Transporteinrichtung 10 transportiert die umhüllten Leiterbahnen 2 durch eine Konfektionierungseinrichtung 14, in welcher die in der Figur 1 gezeigten Ausschnitte 3 in die Umhüllung 1 eingebracht werden. Ferner transportiert die Transporteinrichtung 10 das derart konfektionierte Flachkabel aus der Konfektionierungseinrichtung 14 durch eine Perforationseinrichtung 13, in welcher die erfindungsgemäße Perforation eingebracht wird. Schließlich wird das perforierte und konfektionierte Flachkabel von der Transporteinrichtung 10 aus der Perforationseinrichtung 13 zu einer Kabeltrommel 15 geführt, auf welche das Flachkabel aufgewickelt wird. Gemäß einer alternativen Ausführungsform (nicht dargestellt) können die Perforationseinrichtung 13 und die Konfektionierungseinrichtung 14 auch integral in Form einer einzigen Einrichtung ausgeführt sein, welche die Funktionalität beider beschriebenen Einrichtungen aufweist. Alle gezeigten Einrichtungen 10 bis 14 können ein einer einzigen Maschine integriert sein. Alternativ kann das Herstellungsverfahren natürlich auch auf vereinzelten Anlagen schrittweise durchgeführt werden, wobei die Zwischenprodukte in geeigneter Form gesammelt, vorgehalten und gefördert werden. Patentansprüche: 1. Verfahren zum Herstellen eines Flachkabels mit einer flachbandförmigen Umhüllung (1) 5 5 7 AT 502 813 B1 und darin eingebrachten Leiterbahnen (2), umfassend die folgenden Schritte: 1.1 die Leiterbahnen (2) werden erzeugt und/oder in die gewünschte Form mit einem vorbestimmten Querschnitt gebracht; 1.2 die Leiterbahnen (2) werden mit der Umhüllung (1) mit einem vorgegebenen Querschnitt versehen, so dass sie vollständig oder bis auf vorgegebene Ausschnitte (3) zumindest entlang ihrer Axialrichtung gegeneinander und gegenüber der Umgebung isoliert sind; dadurch gekennzeichnet, dass 10 15 1.3 der Querschnitt der Umhüllung (1), der Querschnitt der Leiterbahnen (2) oder die Querschnitte der Umhüllung (1) und der darin eingebrachten Leiterbahnen (2) an Perforationsstellen (4) in vorbestimmten Abständen entlang der Axialrichtung des Flachkabels bis auf einen vorgegebenen Gesamtrestquerschnitt vermindert wird/werden, der ein Zerteilen des hergestellten Flachkabels an den Perforationsstellen (4) allein durch Aufbringen einer Zugkraft ermöglicht.
- 2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Vermindern des Querschnitts oder der Querschnitte mittels einer Klinge und/oder eines Laserstrahls ausgeführt wird.
- 3. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle Lei terbahnen (2) an den Perforationsstellen (4) vollständig durchtrennt werden.
- 4. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Umhüllung (1) bis auf jeweils einen Restquerschnitt zwischen allen jeweils benachbart zueinander 25 positionierten Leiterbahnen (2) vermindert wird.
- 5. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Umhüllung (1) bis auf genau zwei, insbesondere punktförmige Restquerschnitte vermindert wird, wobei die Restquerschnitte in Querrichtung des Flachkabels insbesondere innerhalb eines 30 mittleren Drittels angeordnet sind.
- 6. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gesamtrestquerschnitt in Abhängigkeit der Zugfestigkeit des Werkstoffes der Umhüllung (1) und insbesondere der Leiterbahnen (2), letzteres bei Beibehalten eines Restquerschnittes 35 wenigstens einer Leiterbahn (2), derart dimensioniert wird, dass eine Zugkraft von mehr als 10 Newton, insbesondere von mehr als 12, 15 oder 20 Newton aufgebracht werden muss, um das Flachkabel an den Perforationsstellen (4) zu zerteilen.
- 7. Verfahren gemäß der Ansprüche 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gesamtrest- 40 querschnitt zwischen 2,0 und 4,0 mm2 beträgt, insbesondere zwischen 2,2 und 3,0 mm2, vorzugsweise 2,4 ±0,1 mm2.
- 8. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Gesamtrestquerschnitt aus einem Restquerschnitt aus einer oder mehreren Leiterbahnen (2) im Bereich 45 von 0,01 bis 0,1 mm2, insbesondere von 0,02 bis 0,06 mm2, vorteilhaft von 0,048 ± 0,005 mm2, und einem Restquerschnitt aus der Umhüllung (1) im Bereich von 0,1 bis 0,3 mm2, insbesondere von 0,175 bis 0,225 mm2, vorteilhaft von 0,192 ± 0,005 mm2, zusammensetzt. so 9. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verminderung des oder der Querschnitte mittels einer einzigen Klinge ausgeführt wird, die das Flachkabel an diskreten Punkten und/oder entlang von einzelnen linienförmigen Abschnitten vollständig durchdringt. 55
- 10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiter- 8 AT502 813B1 bahnen (2) im Schritt 1.1 in eine flache Gestalt umgeformt, insbesondere gewalzt, oder geschnitten werden, und die Umhüllung (1) im Schritt 1.2 durch Extrudieren oder Laminieren des Umhüllungswerkstoffes um die Leiterbahnen (2) herum, so dass die Leiterbahnen (2) in der Umhüllung (1) formschlüssig eingebettet sind, erfolgt.
- 11. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahnen (2) entlang ihrer Axialrichtung zunächst vollständig mit einer Umhüllung (1) isoliert werden, und anschließend zwischen dem Schritt 1.2 und dem Schritt 1.3 ein weiterer Schritt ausgeführt wird, in welchem ein oder mehrere Ausschnitte (3) in die Umhüllung (1) eingebracht werden, insbesondere durch Ausschneiden, Ausstanzen oder Laserbearbeitung der Umhüllung (1), um fensterartige Bereiche zur Kontaktierung der freigelegten Leiterbahnen (2) zu schaffen.
- 12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die freigelegten Leiterbahnen (2) im Bereich der Ausschnitte (3) gereinigt werden.
- 13. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachkabel nach dem Ausführen der genannten Schritte, insbesondere auf eine Kabeltrommel (15), aufgewickelt wird.
- 14. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Schritte an einem mit konstanter Geschwindigkeit in Axialrichtung geführten Endlosflachkabel online ausgeführt werden.
- 15. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das aufgewickelte Flachkabel, welches insbesondere von dem Endloskabel abgetrennt wird, zu einer Weiterverarbeitungsstation transportiert, dort abgewickelt und durch Aufbringen einer Zugkraft an den Perforationsstellen (4) zerteilt wird, und einzelne dadurch erhaltene Flachkabelabschnitte verbaut oder eingebaut, insbesondere in ein Kraftfahrzeug oder Bauteil desselben, werden.
- 16. Verfahren gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachkabelabschnitte zu einem Kabelbaum zusammengefügt werden.
- 17. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Weiterverarbeitungsstation frei von einer Schneideinrichtung zum Zerschneiden des Flachkabels ist.
- 18. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachkabel auf eine Vielzahl von Kabeltrommeln (15) oder in eine Vielzahl von Kabelbündeln aufgewickelt wird, welche parallel zu verschiedenen Weiterverarbeitungsstationen transportiert und dort an den Perforationsstellen (4) zertrennt und weiterverarbeitet werden.
- 19. Vorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18 19.1 mit einer Transporteinrichtung (10) zum Transportieren des Flachkabels entlang seiner Längsachse mit einer konstanten Geschwindigkeit; 19.2 mit einer Erzeugungs- oder Verformungseinrichtung (11) zum Herstellen von Leiterbahnen (2) mit einem vorgegebenen Querschnitt; 19.3 mit einer Umhüllungseinrichtung (12) zum Aufbringen einer Umhüllung (1) der Leiterbahnen (2), welche derart eingebettet werden, dass sie mittels der Umhüllung (1) vollständig oder bis auf vorgegebene Ausschnitte (3) zumindest entlang ihrer Axialrichtung gegeneinander und gegenüber der Umgebung isoliert sind; 19.4 die Transporteinrichtung (10) ist derart mit der Erzeugungs- und Verformungseinrichtung (11) und der Umhüllungseinrichtung (12) verschaltet, dass die Herstellung der Leiterbahnen (2) mit einem vorgegebenen Querschnitt und das Aufbringen der Um- 9 AT 502 813 B1 hüllung (1) auf diese Leiterbahnen (2) online erfolgt; dadurch gekennzeichnet, dass 19.5 eine Perforationseinrichtung (13) vorgesehen ist, welche den Querschnitt der Umhüllung (1), der Leiterbahnen (2) oder die Querschnitte der Umhüllung (1) und der darin eingebrachten Leiterbahnen (2) an Perforationsstellen (4) in vorbestimmten Abständen entlang der Axialrichtung des Flachkabels bis auf einen vorgegebenen Gesamtrestquerschnitt vermindert, der ein Zerteilen des hergestellten Flachkabels an den Perforationsstellen (4) allein durch Aufbringen einer Zugkraft ermöglicht, wobei 19.6 die Perforationseinrichtung (13) derart mit der Transporteinrichtung (10) verschaltet ist, dass die Querschnittsminderung online erfolgt.
- 20. Vorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass in Bewegungsrichtung des Flachkabels zwischen der Umhüllungseinrichtung (12) und der Perforationseinrichtung (13) eine Konfektionierungseinrichtung (14) vorgesehen ist, welche Ausschnitte (13) in die Umhüllung (2) einbringt, um die Leiterbahnen (2) in vorbestimmten Bereichen zur Kontaktierung freizulegen, und welche insbesondere eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen der freigelegten Leiterbahnen (2) umfasst.
- 21. Flachkabel, herstellbar durch Anwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
- 22. Flachkabel, aufweisend mehrere nebeneinander verlaufende Leiterbahnen (2), die in wesentlichen Abschnitten von einer gemeinsamen elektrisch isolierenden Umhüllung (1) umgeben sind, wobei in dem Flachkabel Perforations- oder Schwächungsstellen (4) angelegt sind, die ein Abreißen des Flachkabels entlang einer vorbestimmten und zwischen den Längsrändern des Flachkabels verlaufenden Linie unter Einwirkung einer vorbestimmten Zugkraft erlauben.
- 23. Flachkabel nach Anspruch 22, wobei die vorbestimmte Zugkraft so bemessen ist, dass ihre Anwendung dauerhafte Verformungen oder Veränderungen in von den Perforationsstellen entfernt liegenden Abschnitten des Flachkabels nicht verursacht.
- 24. Flachkabel nach Anspruch 22 oder 23, wobei die Perforationsstellen (4) in der Art von nebeneinander liegenden Aussparungen und/oder Durchbrüchen in den Leiterbahnen (2) angelegt sind.
- 25. Flachkabel nach Anspruch 24, wobei an den Perforationsstellen (4) auch die an den Durchbruch oder die Aussparung in der Leiterbahn (2) angrenzende Umhüllung (1) geschwächt oder durchbrochen ist.
- 26. Flachkabel nach einem der Ansprüche 22 bis 24 und herstellbar durch Anwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 12. Hiezu 1 Blatt Zeichnungen
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Patent Citations (3)
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| JP2002050233A (ja) * | 2000-08-07 | 2002-02-15 | Sumitomo Wiring Syst Ltd | フラットケーブル及びその製造方法 |
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