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AT502436B1 - Schwimmfähige vorrichtung zum klettern - Google Patents

Schwimmfähige vorrichtung zum klettern Download PDF

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AT502436B1
AT502436B1 AT15252005A AT15252005A AT502436B1 AT 502436 B1 AT502436 B1 AT 502436B1 AT 15252005 A AT15252005 A AT 15252005A AT 15252005 A AT15252005 A AT 15252005A AT 502436 B1 AT502436 B1 AT 502436B1
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Austria
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climbing
pile
floating
climbing body
wall
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AT15252005A
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AT502436A1 (de
Inventor
Rudolf Aigner
Original Assignee
Rudolf Aigner
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Application filed by Rudolf Aigner filed Critical Rudolf Aigner
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Priority to EP05818160A priority patent/EP1827611A1/de
Priority to PCT/AT2005/000497 priority patent/WO2006060838A1/de
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Description

2 AT 502 436 B1
Die Erfindung bezieht sich auf eine schwimmfähige Vorrichtung zum Klettern mit wenigstens einer von einer Grundfläche aufragenden Kletterwand, der wenigstens ein Schwimmkörper zugeordnet ist, der außerhalb des Sturzbereiches der Kletterwand angeordnet ist, wobei die Kletterwand einen umfangsseitig geschlossenen und den Schwimmkörper umschließenden Kletterkörper ausbildet.
Ein wesentliches Problem der Sportkletterei liegt darin, daß bereits Stürze aus geringer Höhe beim stürzenden Kletterer teilweise erhebliche Verletzungen zur Folge haben können. Bei geringer Höhe von bis zu rund 1,5 m wird der Sturzbereich gelegentlich mit Matten abgesichert, die einen Aufprall dämpfen sollen. Selbst mit dicken Weichmattenböden können Verletzungen, in erster Linie Fuß- und Knöchelverletzungen nicht ausgeschlossen werden. Eine übliche technische Lösung zur Vermeidung des Absturzrisikos ist deshalb eine Seilsicherung, bei der der Kletterer von einer zweiten Person in der Kletterwand gesichert wird. Diese Sicherung erfolgt beispielsweise mittels eines Seils, bei dem die Seillänge zwischen Kletterer und einer Umlenkrolle bzw. einem Karabiner bei zunehmendem Aufstieg jeweils verkürzt wird. Die Sicherung einer kletternden Person durch ein Seil hat den Nachteil, daß stets eine zweite Person zum Sichern anwesend sein muß, die über eine entsprechende Sicherungsausbildung verfügt, um einen Absturz des Kletterers sicher zu vermeiden und um Verletzungen für sich und den Kletterer auszuschließen. Übliche Klettervorrichtungen sind am Land aufgestellt und haben einen entsprechenden Platzbedarf. Gerade im Sommer ist dieser Platzbedarf nahe von Seen und attraktiven, leicht erreichbaren Plätzen am Wasser ein knappes Gut, was bewirkt, daß es nicht besonders attraktiv ist eine Klettervorrichtung am Ufer aufzubauen, da auf diese Weise wertvolle Liegefläche für die Badegäste verloren geht.
Zur Lösung dieses Problems wurde bereits vorgeschlagen (DE 20 2004 013 342 U1) einen Klettergarten aus einer oder mehreren künstlichen Kletterwänden zu schaffen, wobei die Kletterwände am oder im Wasser betrieben werden können, und der Kletternde im Fall eines Sturzes in das flüssige Medium fällt. Das Becken, welches das Wasser enthält, weist an den möglichen Eintauchstellen des Kletterers mindestens eine solche Tiefe auf, daß ein verletzungsfreier Sturz gewährleistet ist. Dazu können die Kletterwände auf einem Floß, Boot oder Schiff montiert werden, das mit der Kletterwand verankert wird. Ein Nachteil dieser Konstruktion ist, daß diese auch auf dem Wasser einen erheblichen Platzbedarf hat und daß, da eine Kletterwand eine bestimmt Höhe aufweisen muß um sportlich herausfordernd zu sein, sich der Schwerpunkt der Vorrichtung erheblich in die Höhe verlagert, weshalb dafür Sorge getragen werden muß, daß die Kletterwand bei einseitiger, gegebenenfalls auch übermäßiger, Belastung nicht kippt und so Badegäste bzw. Kletterer gefährdet. Dies ist bei den bekannten schwimmenden Klettervorrichtungen nicht gewährleistet.
Des weiteren ist eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 aus der DE 1 578 619 A1 bekannt, bei welcher der Kletterkörper mittels einer Ankerkette samt zugehörigem Ankergewicht am Gewässerboden verankert ist. Bei dieser Vorrichtung besteht allerdings wegen der gegebenen Konstruktionsverhältnisse eine erhebliche Verletzungsgefahr, insbesondere auch wegen der instabilen Befestigung am Gewässerboden. Von einer anderen Belustigungsvorrichtung (DE 543 413 C) ist es bekannt den Schwimmkörper auf einem im Gewässerboden verankerten Pfahl auf und ab gleitbar zu führen. Ein Versetzen beider bekannten Vorrichtungen ist jedoch nur umständlich möglich, insbesondere müssen Beschädigungen der Vorrichtungen bei hohem Wellengang in Kauf genommen werden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine schwimmfähig Vorrichtung zum Klettern der eingangs geschilderten Art zu schaffen, die einerseits Verletzungen von Kletterern beim Absturz vermeiden, die eine möglichst große Kletterfläche bei geringem Platzbedarf bereitstellt und dabei sicher am Wasser verankert ist. 3 AT 502 436 B1
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß der Kletterkörper mittels eines im Boden eines Gewässers befestigten Pfahls im Gewässer verankerbar ist, daß der Kletterkörper eine Längsführung für den Pfahl ausbildet und der Pfahl den Kletterkörper über die Oberfläche des Kletterkörpers hinaus durchragt und daß dem Kletterkörper eine Hubvorrichtung für den Pfahl und/oder den Kletterkörper zugehört.
Die Erfindung betrifft einen umfangsseitig geschlossenen Kletterkörper, mit wenigstens einer Kletterwand, somit beispielsweise im einfachsten Fall einen Zylinder bzw. ein drei- oder mehrseitiges Prisma, das gegebenenfalls nach oben hin Überhänge zur Vergrößerung des Kletterschwierigkeitsgrades aufweisen kann. Durch die Verankerung der Vorrichtung mittels eines Pfahls im oder am Untergrund ist gewährleistet, daß die Vorrichtung auch bei erhöhtem Schwerpunkt stets sicher in ihrer vertikalen Lage gehalten wird und ein Kippen somit nicht mehr möglich ist. Dazu kann die schwimmfähige Vorrichtung beispielsweise mit einem Kiel ausgestattet sein, der die Vorrichtung beim Transport zur Montagefläche in ihrer aufrechten Lage hält. Nach einem Verankern der Vorrichtung am Pfahl sorgt der Pfahl für einen sicheren aufrechten Stand der Vorrichtung am Wasser. Der nötige Auftrieb für die Vorrichtung wird durch den vom umfangsseitig geschlossenen Kletterkörper umschlossenen Schwimmkörper gewährleistet. Mit der Erfindung wird eine Seil- oder Mattensicherung beim Klettern entbehrlich, da die Fallenergie durch das Wasser absorbiert wird. An den vertikalen Außenseiten der Kletterwände sind in üblicher Weise Halte- und Klettergriffe befestigt, bzw. Freistellungen in der Kletterwand vorgesehen, die ein Erklimmen der Vorrichtung ermöglichen. Auf diese Weise können verschiedenste Routen mit unterschiedlichsten Schwierigkeitsgraden, wie beispielsweise auch mit Überhängen, vorgegeben werden.
Eine besonders sichere und einfache Art der Verankerung für die Vorrichtung ergibt sich dadurch, daß der Pfahl den Kletterkörper über Oberfläche des Kletterkörpers hinaus durchragt und der Kletterkörper eine Längsführung für den Pfahl ausbildet.
Die freischwimmende Vorrichtung kann somit ungehindert Wellenbewegungen in vertikaler Richtung ausgleichen ohne dabei in Folge der Wellenbewegungen zu kippen. Der Kletterkörper paßt sich dem Wasserspiegel selbstständig an, macht Wellenbewegungen selbsttätig mit und bleibt um die Führungsachse der Längsführung frei drehbar.
Um den Kletterkörper bei starkem Seegang sicher vor Beschädigungen bewahren zu können, ragt der Pfahl über die Oberfläche des Kletterkörpers vor und kann der Kletterkörper mit Hilfe einer Hubvorrichtung am Pfahl aufgezogen werden, womit der Kletterkörper, sowie insbesondere den Schwimmkörper, bei Bedarf von der Wasseroberfläche abgehoben werden kann. Ebenso kann dem Kletterkörper zusätzlich zu der Hubvorrichtung eine Einschlagvorrichtung für den Pfahl zugehören, einerseits um ein Verankern der Vorrichtung zu vereinfachen und anderseits um den Pfahl beispielsweise nach Ende der Saison problemlos aus dem Untergrund ziehen zu können, wodurch ein einfacher Abtransport der Vorrichtung zur Zwischenlagerung bzw. zu Wartungszwecken jederzeit möglich ist.
Eine besonders einfache Führung ergibt sich allerdings, wenn dem Kletterkörper im Bereich einer schwerpunktsnahen Vertikalachse ein die Längsführung für den Pfahl bildendes Rohr zugehört. Das Rohr durchragt den Kletterkörper von unten nach oben. Um ein möglichst flexibles System zu schaffen, das in verschiedensten Wassertiefen einfach und rasch zur Anwendung gebracht werden kann, besteht die Möglichkeit den Pfahl zur Längenanpassung teleskopartig auszubilden. Es könnten allerdings auch mehrere in- oder miteinander verschraubte Pfähle vorgesehen sein.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Längsschnitt und

Claims (3)

  1. 4 AT 502 436 B1 Fig. 2 eine Konstruktionsvariante einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Schrägansicht. Eine schwimmfähige Vorrichtung zum Klettern 1 umfaßt wenigstens eine im dargestellten Ausführungsbeispiel vier, von einer eine Grundfläche bildenden Grundplatte 2 aufragende Kletterwände 3, wobei der Vorrichtung 1 ein Schwimmkörper 4 zugeordnet ist, der an der Grundplatte 2 befestigt ist. Der Schwimmkörper 4 ist außerhalb des Sturzbereiches eines von der Kletterwand 3 stürzenden Kletterers derart angeordnet, daß der Schwimmkörper 4 auf den den beklet-terbaren Oberflächen abgewandten Seiten der Kletterwände 3 vorgesehen ist. An den Kletterwänden 3 sind in üblicher Weise Kletterhilfen 5 befestigt. Um einen kompakten sicheren Kletterkörper 8 zu schaffen, bildet die wenigstens eine Kletterwand 3 einen umfangseitig geschlossenen Kletterkörper 8 aus, der zugleich den Schwimmkörper 4 umschließt. Der Kletterkörper 8 ist im Ausführungsbeispiel ein Quader, kann allerdings selbstverständlich auch ein Zylinder, Prisma bzw. gegebenenfalls auch ein pilzförmiger Körper mit Überhängen od. dgl. sein. Für eine sichere Verankerung des Kletterkörpers 8 ist dadurch gesorgt, daß er mittels eines im Boden 6 befestigten Pfahls 7 in seiner Lage verankert ist, wobei der Pfahl 7 den Kletterkörper 8 und den Schwimmkörper 4 über die Oberfläche 16 des Kletterkörpers 8 hinaus durchragt (Fig. 2) und dem Kletterkörper 8 im Bereich einer schwerpunktsnahen Vertikalachse 10 ein die Längsführung 9 für den Pfahl 7 bildendes Rohr 11 zugehört. Der Pfahl 7 ist zur Längenanpassung mehrteilig, insbesondere teleskopartig, ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel ist der Pfahl 7 zweiteilig ausgestaltet, wobei ein in den Untergrund 6 gerammter Erdspieß 12 in den hohlzylinderförmigen Pfahlkörper 13 teleskopartig eingesetzt ist und die Lage des Erdspießes 12 im Pfahlkörper 13 mittels einer Verschraubung 14 beliebig festlegbar ist. Eine entsprechende Kippstabilität für die Vorrichtung wird durch den am Pfahl 7 geführten Kletterkörper 8 erreicht, wobei sich der Kletterkörper 8 dem Wasserniveau stets problemlos anpassen kann. Da die Oberfläche der Vorrichtung 1 auch als Bade- und Aussichtsplattform verwendet werden können soll, ist die Oberfläche der Vorrichtung geschlossen und so tragfähig ausgebildet, daß sie dem Gewicht von Badegästen standhält. Beispielsweise kann auch ein abschließendes Geländer 15 vorgesehen sein, um ein Abstürzen von Badegästen zu vermeiden. Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ragt der Pfahl 7 über die Oberfläche 16 des Kletterkörpers 8 vor und ist dem Kletterkörper 8 eine Hubvorrichtung 17 für den Pfahl 7 zugeordnet, wodurch gewährleistet ist, daß der Kletterkörper bei Bedarf problemlos von der Wasseroberfläche abgehoben werden kann, beispielsweise für Wartungsarbeiten oder zur Sicherung bei hohem Seegang. Die in den Fig. Angegebenen Richtungspfeile deuten die Richtungen der möglichen freien Bewegungen des Kletterkörpers 8 gegenüber dem Pfahl 7 an. Da die Seitenflächen der Vorrichtung auch als Werbefläche nutzbar sein sollen, müssen die Klettergriffe bzw. Ausnehmungen für die Kletterer derart ausgebildet sein, daß ein Anbringen der Werbebotschaft möglich ist. Die Werbebotschaft kann beispielsweise auf eine Folie aufgedruckt sein, die auf die Kletterwand aufgeklebt ist, wonach die Griffstücke an der Kletterwand befestigt bzw. die Freistellungen für den Kletterer aus der Folie ausgeschnitten werden. Patentansprüche: 1. Schwimmfähige Vorrichtung (1) zum Klettern mit wenigstens einer von einer Grundfläche (2) aufragenden Kletterwand (3), der wenigstens ein Schwimmkörper (4) zugeordnet ist, der außerhalb des Sturzbereiches der Kletterwand (3) angeordnet ist, wobei die Kletterwand (3) einen umfangsseitig geschlossenen und den Schwimmkörper (4) umschließenden Kletterkörper (8) ausbildet, dadurch gekennzeichnet, daß der Kletterkörper (8) mittels eines im Boden (6) eines Gewässers befestigten Pfahls (7) im Gewässer verankerbar ist, 5 AT 502 436 B1 daß der Kletterkörper (8) eine Längsführung (9) für den Pfahl ausbildet und der Pfahl (7) den Kletterkörper (8) über die Oberfläche (16) des Kletterkörpers (8) hinaus durchragt und daß dem Kletterkörper (8) eine Hubvorrichtung (17) für den Pfahl (7) sowie für den Kletterkörper (8) zugehört. 5
  2. 2. Schwimmfähige Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kletterkörper (8) im Bereich einer schwerpunktsnahen Vertikalachse (10) ein die Längsführung (9) für den Pfahl (7) bildendes Rohr (11) zugehört. io
  3. 3. Schwimmfähige Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfahl (7) zur Längenanpassung mehrteilig, insbesondere teleskopartig, ausgebildet ist. Hiezu 2 Blatt Zeichnungen 15 20 25 30 35 40 45 50 55
AT15252005A 2004-12-10 2005-09-15 Schwimmfähige vorrichtung zum klettern AT502436B1 (de)

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Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE543413C (de) * 1932-02-05 Karl Martin Kottmeier Aus einem Schwimmkoerper bestehende Wasserbelustigungsvorrichtung
US1886522A (en) * 1931-04-01 1932-11-08 Buck Ronald Diving raft
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FR2727034A1 (fr) * 1994-11-17 1996-05-24 Guilcher Guy Construction ludique
US6551215B1 (en) * 1999-11-29 2003-04-22 Donald W. Gordon Climbing structure

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