AT509321A4 - Vorrichtung zum schneiden von brennholz - Google Patents
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Abstract
Bei der Erfindung handelt es sich um eine Vorrichtung (1) zum Schneiden von Brennholz, umfassend eine Auflage (2) mit Auflagefläche (3) für Brennholz und zumindest eine Sägevorrichtung (4) mit einem geraden Sägemittel (5), wobei Befestigungsmittel (6) vorgesehen sind, mit denen die Sägevorrichtung (4) derart angeordnet werden kann, dass das Sägemittel (5) normal zur Auflagefläche (3) orientierbar ist, und die Sägevorrichtung (4) über Führungsmittel (7, 8, 8', 8") derart entlang einer Hauptrichtung (D) der Auflage (2) beweglich ist, dass auf der Auflagefläche (3) angeordnetes Brennholz mit dem Sägemittel (5) zersägt wird.
Description
P11532
VORRICHTUNG ZUM SCHNEIDEN VON BRENNHOLZ
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von Brennholz, umfassend eine Auflage mit zumindest einem Auflageelement für Brennholz und zumindest eine Sägevorrichtung mit einem geraden Sägemittel. Die Erfindung betrifft weiters ein Fahrzeug, insbesondere einen Anhänger, mit einer derartigen Vorrichtung.
Brennholz wird im privaten Bereich überwiegend dadurch hergestellt, dass große Holzstücke mit einer Kreissäge auf eine Größe verkleinert wird, die für herkömmliche Öfen geeignet ist. Das Zuschneiden mit der Kreissäge ist mühsam und zeitaufwändig und birgt außerdem ein gewisses Verletzungsrisiko für den Arbeitenden.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der rasch und gefahrlos große Mengen von Brennholz zugeschnitten werden können.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art mit einer Auflagefläche, die von dem zumindest einem Auflageelement gebildet wird, erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass Befestigungsmittel vorgesehen sind, mit denen die Sägevorrichtung derart angeordnet werden kann, dass das Sägemittel normal zu der Auflagefläche orientiert positionierbar ist, und die Sägevorrichtung über Führungsmittel derart entlang einer Hauptrichtung der Auflage beweglich ist, dass auf der Auflagefläche angeordnetes Brennholz mit dem Sägemittel zersägt wird.
Durch die Erfindung ist es möglich, große Mengen von Brennholz, das beispielsweise in Form von Meterscheitem vorliegt, in kleine Stücke zu zerschneiden. Die Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann durch einen einzelnen Benutzer erfolgen, der sich außerdem nicht im Schneidebereich der Sägevorrichtung aufhalten muss und daher keinem Verletzungsrisiko ausgesetzt ist.
Durch eine drehbare Lagerung der Befestigungsmittel für die Sägevorrichtung kann die Bedienung vorteilhaft gestaltet werden. Die Befestigungsmittel sind dabei um eine vertikale Achse, die normal auf die Auflagefläche orientiert ist, und/ oder um eine horizontale Achse, die in Richtung der Hauptrichtung der Auflage verläuft, drehbar gelagert.
Wenn beispielsweise die Sägevorrichtung oberhalb des auf der Auflage angeordneten Brennholzes bewegt wird, kann sie durch Drehung der Befestigungsmittel um die horizontale Achse in eine Position gebracht werden, in der sie oberhalb des Brennholzes beweglich ist, ohne das Brennholz zu berühren. Die Drehung erfolgt dabei in einer Ebene, die normal auf die Bewegungsrichtung und normal auf die Auflagefläche orientiert ist.
Durch Drehung der Sägevorrichtung um die vertikale Achse kann in beide Richtungen entlang der Hauptrichtung der Auflage gesägt werden: Wenn die Sägevorrichtung an einem
Ende der Auflage angelangt ist, wird sie um 180° um die vertikale Achse gedreht, um in die Gegenrichtung weiter zu sägen.
Dazu sind vorteilhafterweise die Führungsmittel in einer Richtung normal zur Hauptrichtung der Auflage verschieblich. Damit kann das Brennholz nicht nur in zwei, sondern auch in drei Teile (oder mehr Teile) geschnitten werden, indem die Sägevorrichtung in der Hauptrichtung durch das Brennholz bewegt wird, dann die Sägevorrichtung um 180° gedreht wird und die Führungsmittel normal zur Hauptrichtung bewegt werden und dann entgegen der Hauptrichtung zurückgesägt wird.
Um solche Tätigkeiten zu erleichtern, sind in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung Bewegungsmittel zur Bewegung der Sägevorrichtung entlang der Hauptrichtung vorgesehen.
Bei diesen Bewegungsmitteln handelt es sich beispielsweise um eine mit einem Motor oder mit den Händen betätigte Seilwinde, die an zumindest einem Ende der Auflage angeordnet und mit der Sägevorrichtung über ein Seil verbunden sind. Zur Betätigung der Seilwinde mit den Händen kann beispielsweise eine Kurbel verwendet werden.
In einer Variante dieser Ausführungsform handelt es sich bei den Bewegungsmitteln um eine Spindel, die parallel zu den Führungsmitteln angeordnet ist und mit einer Spindelaufnahme an der Sägevorrichtung bzw. dem Befestigungsmittel, wechselwirkt, wobei die Spindel mit einem Motor oder mit den Händen betätigbar ist. Die Spindel kann ebenfalls mit einer Kurbel zur Betätigung per Hand versehen sein.
Neben den genannten Varianten kann beispielsweise auch ein Hydraulikvorschub verwendet werden, der die Sägevorrichtung bewegt.
Bei der Sägevorrichtung handelt es sich beispielsweise um eine Kettensäge mit Elektromotor oder Hydraulikmotor oder Verbrennungsmotor, der insbesondere als Benzinmotor (mit Benzin oder Benzin-Öl-Gemisch, z.B. 50:1, betrieben) oder Dieselmotor ausgebildet sein kann, wobei die Kettensäge ein Kettensägeblatt als Sägemittel aufweist. Ein solches Kettensägeblatt weist üblicherweise eine umlaufende Kette auf, wobei das der Kettensäge abgewandte Ende des Sägeblatts mit einer halbrunden Form ausgeführt ist. Für die Sägevorrichtung können Kettensägen verwendet werden, die regulär im Handel verkauft werden. Solche Kettensägen sind z.B. mit Sägeblattlängen von 0,94 m oder 1,50 m erhältlich.
Vorteilhafterweise handelt es sich bei dem Befestigungsmittel um einen Schlitten, der über die Führungsmittel gleitend beweglich ist. Dazu können beispielsweise Gleitlager verwendet werden. Günstigerweise handelt es sich bei den Führungsmitteln um Schienen. Je nach Ausführung des Schlittens kommen dabei Schienenpaare oder einzelne Schienen zum Einsatz. 4»·· > I · · # · · ·
P115S2 .·*..**. * · » *· · * · • · « · * · * *
Dabei sind in einer ersten Variante der Erfindung obere Führungsmittel, auf denen der Schlitten beweglich ist, über der Auflagefläche angeordnet. In einer zweiten Variante sind untere Führungsmittel zur Aufnahme des von dem Schlitten abgewandten unteren Endes des Kettensägeblattes vorgesehen. Günstigerweise sind die beiden Varianten kombiniert, sodass die Sägevorrichtung auf den oberen Führungsmitteln gleitend geführt ist, beispielsweise mittels der erwähnten Schlitten-Schienen-Kombination, und das Sägemittel durch die unteren Führungsmittel geführt wird. Dadurch wird verhindert, dass sich das Sägemittel unkontrolliert bewegt, wenn es beim Sägen zu Schwierigkeiten, beispielsweise beim Schneiden von kompakteren Holzbereichen oder Astlöchern, kommt.
Dabei ist es von Vorteil, wenn auf dem von dem Schlitten abgewandten Ende des Kettensägeblattes Anschlagmittel vorgesehen sind, die mit dem unteren Führungsmittel derart Zusammenwirken, dass das untere Ende des Kettensägeblattes unterhalb der unteren Führungsmittel gehalten wird. Vorteilhafter weise befindet sich der halbrund ausgeführte Bereich des Kettensägeblattes während des Schneidevorgangs unterhalb der unteren Führungsmittel bzw. unterhalb des zu schneidenden Brennholzes. Dadurch wird ein Vortrieb der Kette verhindert.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist auf den Befestigungsmitteln für die Sägevorrichtung eine Betätigungsvorrichtung angeordnet, über die die Sägevorrichtung gesteuert werden kann. Dazu kann beispielsweise ein Servomotor verwendet werden, der elektrisch betrieben wird und die Drehzahl steuern kann. Vorteilhafterweise ist die Betätigungsvorrichtung drahtlos femsteuerbar.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass sie ohne Weiteres transportierbar ist. In diesem Sinne besteht eine besonders günstige Realisierung der Erfindung zudem in einem Fahrzeug, insbesondere Anhänger, z.B. für einen Traktor, mit einer Vorrichtung wie oben beschrieben.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Darin zeigt
Fig. 1 eine schematische Detailansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Hauptrichtung der Auflage bei der Anwendung auf einem Anhänger,
Fig. 3 eine schematische Detailansicht einer Variante des Sägemittels,
Fig. 4 eine schematische Detailansicht einer Betätigungsvorrichtung,
Fig. 5 einen Anhänger mit der erfindungs gemäßen Vorrichtung,
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Anhänger aus Fig. 5, und PI 1532 m ¥ m ¥ · m ¥ # · * · ··** · · · * (· * · ···* 4% · · · · · * -4 -
Fig. 7 eine Detailansicht eines Bewegungsmittel für die Sägevorrichtung.
Fig. 1 zeigt eine schematische Detailansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Schneiden von Brennholz, beispielsweise 1 m-Hartholz (z.B. Buche, Akazie), das vorzugsweise vorgespaltet ist. Das Brennholz wird auf eine Auflage 2 mit Auflageelementen, z.B. in Form von zwei Holmen, die zusammen eine Auflagefläche 3 definieren, geladen. Eine Sägevorrichtung mit einem Sägemittel, im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Kettensäge 4 mit einem Kettensägeblatt 5, ist derart angeordnet, dass das Kettensägeblatt 5 normal auf die Auflagefläche 3 orientiert ist. Die Kettensäge 4 ist in einem Befestigungsmittel angebracht, das als Schlitten 6 ausgeführt ist. Der Schlitten 6 ist über obere Schienen 7, die obere Führungsmittel darstellen, in einer Hauptrichtung D der Auflage 2 beweglich. Die Hauptrichtung D ist oben rechts in Fig. 1 mit einem Pfeil gekennzeichnet.
Die Bewegung in Hauptrichtung D kann auf verschiedene Arten erfolgen. Beispielsweise können Bewegungsmittel wie Seilwinden oder Spindeln vorgesehen sein, die motorisiert oder manuell - wie die in Fig. 5 bis 7 gezeigte Seilwinde 16 - betätigt werden.
Auf dem Schlitten 6 ist die Kettensäge 4 weiters in einer Richtung normal auf die Hauptrichtung D in verschieblicher Weise beweglich montiert, was in Fig. 1 durch einen doppelten Pfeil angedeutet ist. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass im Schlitten 6 ein zweiter Schlitten 19 vorgesehen ist, auf dem die Säge montiert ist und der sich zusammen mit der darin montierten Säge im Schlitten 6 in Horizontalrichtung normal zur Hauptrichtung D verschieben lässt.
Brennholz, beispielsweise Äste verschiedener Dicken oder Stückholz, das auf der Auflage 2, vorzugsweise geordnet, aufgelegt ist, kann mit der Kettensäge 4 zerschnitten werden, wenn die Kettensäge 4 mit dem Schlitten 6 über die Schienen in die Hauptrichtung D über die Auflage 2 bewegt wird.
In Fig. 1 sind weiters untere Führungsmittel dargestellt, die als untere Schienen 8 ausgeführt sind. Die untere Schienen 8 nehmen das untere Ende des Kettensägeblattes 5 (also das von dem Schlitten 6 abgewandte Ende des Kettensägeblatts 5) auf. Das halbrund ausgeführte untere Ende des Kettensägeblatts 5 ist dabei vollständig unterhalb der Auflagefläche 3 angeordnet.
Bezugnehmend auf Fig. 3 sind am unteren Ende des Kettensägeblattes 5 Anschlagmittel in Form von Plastikhalbkugeln 9 angebracht, um die Führung durch die unteren Schienen 8 zu verbessern. Außerdem ist es günstig, wenn der Laufsinn der Kette um das Kettenblatt 5 derart gewählt ist, dass sie an der in Schneidrichtung vorderen Seite (d.h. an der schneidenden Kante) nach unten läuft, was ein Auswerfen der Holzscheiter vermeidet. -5-” P11532
Die Kette wird nach an sich bekannter Art geschmiert. Die Schmierung erfolgt bei handelsüblichen Motorsägen automatisch; bei anderen Antrieben muss für die Schmierung mittels kleiner Ölpumpen gesorgt werden. Das Schmiermittel kann bei Bedarf auch aufgesprüht werden; derartige Einrichtungen zum Schmieren von Ketten werden beispielsweise von SlNNTEC Schmiersysteme (Grethem, Deutschland) angeboten.
Fig. 2 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 in Hauptrichtung D gesehen. Gezeigt ist dabei die Anwendung der Vorrichtung 1 auf einem Anhänger, was aber keinerlei einschränkende Wirkung auf die Funktionalität der Vorrichtung hat. Aus Fig. 2 ist zu erkennen, dass das Kettensägeblatt 5 senkrecht zur Auflagefläche 3 orientiert ist.
Der Schlitten 6 ist um zwei Achsen beweglich. Eine vertikale Achse 10 ist normal auf die Auflagefläche 3 orientiert. Der Schlitten 6 bzw. die darin angeordnete Kettensäge 4 kann um die vertikale Achse 10 gedreht werden.
Eine horizontale Achse 11 verläuft parallel zur Hauptrichtung D. Der Schlitten 6 bzw. die darin angeordnete Kettensäge 4 können in einer Weiterbildung der gezeigten Ausführungs-form um diese horizontale Achse 11 drehbar realisiert sein, beispielsweise mithilfe eines schwenkbar aufgehängten Rahmens des inneren Schlittens 19. Die Bewegung der Kettensäge 4 und des Kettensägeblattes 5 um diese Achse 11 kann dann in einer Ebene, die in der Blattfläche von Fig. 2 liegt, erfolgen. Durch diese Bewegungsoption kann beispielsweise das Kettensägeblatt 5 aus seiner senkrechten Position verschwenkt werden, sodass die Kettensäge 4 über die Auflage 2 bewegt werden kann, ohne dass das Kettensägeblatt 5 mit eventuell auf der Auflagefläche 3 gelagertem Brennholz kollidiert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel muss dazu das Kettensägeblatt 5 aus den unteren Schienen 8 herausgenommen werden.
Unabhängig von der Möglichkeit, die Kettensäge 4 um die horizontale Achse 11 zu drehen, gestattet die gezeigte Ausführungsform aufgrund der Drehbarkeit der Säge um die Achse 10 das mehrfache Zersägen des geladenen Holzguts. Der Drehmechanismus der Säge 4 besteht beispielsweise aus zwei Ringen, welche genau ineinander passen; der innere Ring dient der Halterung für die Säge 4, und der äußere Ring ist mit dem Schlitten 19 verbunden. Die zwei Ringe bilden somit ein rundes Gleitlager nach. Zusätzlich kann eine Arretierung vorgesehen sein, für die Orientierung der Säge nach vorne bzw. nach hinten.
Die Beweglichkeit des Schlittens 6 und die seitliche Verschiebbarkeit des Schlittens, die weiter oben beschrieben ist, erlaubt das Unterteilen des Brennholzes in mehrere Stücke: Die Kettensäge 4 wird mit dem Schlitten 6 an einer ersten Position in Hauptrichtung D durch das Brennholz geführt, dann wird die Kettensäge 4 um 180° um die vertikale Achse 10 gedreht, der Schlitten 6 wird normal zur Hauptrichtung D verschoben, und die Kettensäge 4 wird mit dem Schlitten 6 in der Gegenrichtung durch das Brennholz geführt. Diese Verfahrensschritte 6- P11532 • Φ können im Prinzip beliebig oft wiederholt werden. Vorteilhafterweise sind auf der Auflage 2 zusätzliche untere Schienen 8', 8" für die verschiedenen Positionen des Schlittens 6 vorgesehen. Zu diesem Zweck kann die Seilwinde 16 abnehmbar ausgebildet sein und wird zwischen zwei Durchläufen der Kettensäge 4 von einem Ende der Schienen 7 auf das andere Ende ummontiert. Für die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 können, wie im dargestellten Ausführungsbeispiel, handelsübliche Kettensägen 4 verwendet werden, die mit Elektro- oder Treibstoffmotoren angetrieben werden.
In einer Variante der Erfindung, die in Fig. 4 schematisch dar gestellt ist, ist eine Betätigungs-Vorrichtung 12 vorgesehen, mit der der Gashebel 13 der Kettensäge 4 betätigt wird, der im Griff 14 der Kettensäge 4 angeordnet ist. Damit lässt sich die Drehzahl der Kettensäge 4 regeln, die Kettensäge 4 kann auch abgestellt werden. Eine solche Betätigungsvorrichtung 12 kann beispielsweise ein Servomotor sein, der über eine Funkfernbedienung gesteuert wird.
Figuren 5 und 6 zeigen einen Anhänger 15 mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. In Fig. 5 sind dabei die oberen Schienen 7 zu erkennen, über die der Schlitten 6 in Hauptrichtung D über die Auflage 2 hinwegbewegt wird. Auch mehrere untere Schienen 8, 8', 8" sind innerhalb der Auflagefläche 3 dargestellt.
In Fig. 5 ist auch eine Seilwinde 16 mit einer Kurbel 17 dargestellt (Fig. 7 zeigt die Seilwinde 16 im Detail), mit der der Schlitten 6 bewegt wird. Die Seilwinde 16, bzw. allgemein die Bewegungsmittel, können wie bereits erwähnt abnehmbar ausgeführt sein. Damit könnte beispielsweise die Seilwinde 16 auf einem beliebigen Ende des Anhängers 15 montiert werden, um das Brennholz in beiden Richtungen schneiden zu können. Fig. 6 zeigt den Anhänger 15 aus Fig. 5 in einer Draufsicht.
Ein typischer Schneidvorgang läuft folgendermaßen ab:
Brennholz, beispielsweise in Form von Stückholz, wird auf die Auflage 2 verbracht. Dazu kann auf einer (oder auf beiden) Seite der Auflage 2 ein Wandelement 18 eingeschoben werden, das in einer Richtung parallel zur Hauptrichtung D normal auf die Auflagefläche 3 angeordnet ist und als Anschlag beim Beladen dient. Die Kettensäge 4 wird an einem Ende der Auflage 2 in Position gebracht und gestartet. Der Bediener begibt sich dann zur Seilwinde 16 und bewegt durch Betätigen der Seilwinde 16 den Schlitten 6 in die Hauptrichtung über die Auflagefläche 3, wobei mit der Kettensäge 4 (bzw. dem Kettensägeblatt 5) durch das Brennholz geschnitten wird. Dann kann, wie schon erwähnt, soweit gewünscht, die Kettensäge 4 mit dem Schlitten 6 um 180° um die vertikale Achse 10 gedreht werden, der Schlitten kann in einer Richtung normal zur Hauptrichtung D verschoben und das Brennholz ein zweites Mal geschnitten werden (z.B. auf 33 cm Länge, ausgehend von Holzstücken von 1 m Länge). Wenn die Kettensäge 4 ohne Sägen in die Startposition zurückgebracht werden soll, PI 1532 ««·« · « • y ♦*· kann sie um die horizontale Achse Π in eine Position gebracht werden, in der das Kettensägeblatt 5 parallel zur Auflagefläche 3 orientiert ist. So kann dann die Kettensäge 4 ohne Berührung des Brennholzes wieder in die Startposition gebracht werden.
Wie schon erwähnt kann der Schlitten 6 anstatt mittels Kurbeln per Hand auch mit einer motorisierten Seilwinde 16 bewegt werden. Eine weitere Möglichkeit, die nicht dargestellt ist, funktioniert mit einer Spindel, die parallel zur Hauptrichtung D angeordnet ist und die mit einer Spindelaufnahme im Schlitten 6 zusammenwirkt. Die Spindel kann wieder hündisch bewegt werden oder motorisiert sein.
Eine weitere Variante arbeitet mit einem Hydraulikvorschub. Im Allgemeinen ist für sämtliche angetriebenen Komponenten, wie etwa die Säge, deren Drehmechanismus und/ oder die Vorschübe, eine Realisierung mit einem elektrischen Antrieb (Elektromotoren) ebenso wie mit hydraulischem Antrieb (Hydraulikmotoren) möglich. Die seitlichen Vorschübe und der Drehmechanismus können darüber hinaus auch mittels pneumatischen Antriebs bewegbar sein. In einer Weiterbildung der gezeigten Ausführungsform könnten diese bewegbaren Komponenten über eine Steuerung kontrolliert werden, welche die Drehmomente oder die Ströme überwacht. Unter Zuhilfenahme von Endlagenschaltern könnte der gesamte Schneidvorgang dann mit einem Knopfdruck gestartet werden und vollautomatisch durchlaufen. Hierbei könnte der Benutzer auch Vorgänge, bei denen das Holz mehrmals durchzuschneiden wäre, über die Steuerung eingeben.
Alternativ oder in Ergänzung zu dem oben Gesagten kann, wenn der Anhänger 15 an einen Traktor angehängt wird, das Bewegungsmittel zur Sägebewegung sowie eventuell weitere angetriebene Komponenten beispielsweise über die Zapfenwelle des Traktors betrieben werden.
Wien, den
Claims (15)
- Ansprüche 1. Vorrichtung (1) zum Schneiden von Brennholz, umfassend eine Auflage (2) mit einer aus zumindest einem Auflageelement gebildeten Auflagefläche (3) für Brennholz und zumindest eine Sägevorrichtung (4) mit einem geraden Sägemittel (5), dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungsmittel (6) vorgesehen sind, mit denen die Sägevorrichtung (4) in einer Orientierung, worin das Sägemittel (5) normal zur Auflagefläche (3) ist, positionierbar ist und die Sägevorrichtung (4) über Führungsmittel (7, 8, 8', 8") derart entlang einer Hauptrichtung (D) der Auflage (2) beweglich ist, dass auf der Auflagefläche (3) angeordnetes Brennholz mit dem Sägemittel (5) zersägbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (6) um eine vertikale Achse (10), die normal auf die Auflagefläche (3) orientiert ist, drehbar gelagert sind und/oder dass die Befestigungsmittel (6) um eine horizontale Achse (11), die in Richtung der Hauptrichtung (D) der Auflage (2) verläuft, drehbar gelagert sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (6) in einer Richtung normal zur Hauptrichtung (D) der Auflage (2) verschieblich sind.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Bewegungsmittel (16) zur Bewegung der Sägevorrichtung (4) entlang der Hauptrichtung (D) vorgesehen sind.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Bewegungsmitteln (16) um eine mit einem Motor oder mit den Händen betätigte Seilwinde handelt, die an zumindest einem Ende der Auflage (2) angeordnet und mit der Sägevorrichtung (4) über ein Seil verbunden ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Bewegungsmitteln um eine Spindel handelt, die parallel zu den Führungsmitteln (7, 8, 8', 8") angeordnet ist und mit einer Spindelaufnahme an den Befestigungsmitteln (6) wechselwirkt, wobei die Spindel mit einem Motor oder mit den Händen betätigbar ist.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Sägevorrichtung (4) um eine Kettensäge mit Hydraulikmotor, Elektromotor oder Verbrennungsmotor, insbesondere einem Benzin- oder Benzingemisch-Motor oder Dieselmotor, handelt, die ein Kettensägeblatt als Sägemittel (5) aufweist.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Befestigungsmittel (6) um einen Schlitten handelt, der über Führungsmitteln (7) gleitend beweglich ist. * *9 - * * P11532
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Führungsmitteln (7) um Schienen handelt.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass obere Führungsmittel (7), auf denen der Schlitten beweglich ist, über der Auflagefläche (3) angeordnet sind.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass untere Führungsmittel (8, 8', 8") zur Aufnahme des von dem Schlitten abgewandten unteren Endes des Kettensägeblattes vorgesehen sind.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem von dem Schlitten abgewandten Ende des Kettensägeblattes angeordnete Anschlagmittel (9) vorgesehen sind, die mit dem unteren Führungsmittel (8,8', 8") derart Zusammenwirken, dass das untere Ende des Kettensägeblattes unterhalb der unteren Führungsmittel (8,8', 8") gehalten wird.
- 13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Befestigungsmitteln (6) für die Sägevorrichtung (4) eine Betätigungsvorrichtung (12) angeordnet ist, über die die Sägevorrichtung (4) gesteuert werden kann.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsvorrichtung (12) drahtlos femsteuerbar ist.
- 15. Fahrzeug, insbesondere Fahrzeug-Anhänger (15), mit einer Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14. Wien, den C : ßjjß
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Effective date: 20150305 |