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Die Erfindung betrifft ein Spannbündel, bestehend aus mehreren parallel zueinander verlaufenden Spannelementen, wie beispielsweise Stäben, Litzen oder Drähten, welche von einem gemeinsamen Kunst- stofmantel, vorzugsweise aus Polyäthylen od. dgl. umhüllt sind, wobei zumindest eine Anzahl der von den äussersten Spannelementen und dem Mantel begrenzten Zwischenräume zumindest teilweise mit Kunststoff oder einem anderen Material ausgefüllt ist.
Bisher wurden Spannglieder aus Stäben, Drähten oder Litzen einzeln oder gebündelt in Hüllrohre aus Blech oder Kunststoff geführt, wobei die Füllung des Hohlraumes zwischen den Spanngliedern und dem Hüllrohr mittels Zement oder sogenannter dauerplastischer Massen durch Einpressen des Füllmaterials vor dem Spannen der Spannglieder oder nachher erfolgt. Die Spannglieder wurden an den Enden mit Verankerungen versehen und gespannt. Sie können im Inneren eines Tragwerkes oder aussen angeordnet
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;Spannglieder dieser Art sind beispielsweise durch die AT-PS 269 439 sowie die DE-OS 1 525 129 bekanntgeworden.
Ähnliche Spannglieder, welche eine zwei-oder mehrschichtige Umhüllung aufweisen, sind durch die DE-OS 2 911 212 bekanntgeworden.
Durch die EP-A2 105 839 sind Spannglieder bekanntgeworden, welche mit zwei Kunststoffschichten umhüllt sind, von welchen die innere eine lagerstabile, verformbare und thermisch härtbare Zusammensetzung aufweist und die äussere Schicht eine feste strahlungsgehärtete Kunststoffschicht ist.
Die Nachteile der bekannten Spannglieder waren häufig der Korrosionsschutz, für welchen ein eigener Arbeitsgang erforderlich war, wodurch ein hoher Zeit- und Kostenaufwand entstanden ist. Auch die Gefahr von Fehlern beim Schutz der Zugglieder war nicht unerheblich. Nicht unerwähnt dürfen Nachteile durch Berührung der Stäbe, Drähte oder Litzen an Umlenkstellen der Spannglieder bleiben, wodurch erhöhte Reibung beim Vorspannen und damit Verlust der Vorspannkräfte sowie Abminderung der Festigkeit, insbesondere der
Ermüdungsfestigkeit, die Folge waren.
Aufgabe der Erfindung ist die Beseitigung der oben erwähnten Nachteile, sowie ein Spannkabel mit äusserst kleinem Durchmesser zu erreichen, welches entsprechend flexibel ist und im fertigen Zustand In seine endgültige Lage gebracht werden kann. Schliesslich ist es Aufgabe der Erfindung, transportfähige, längere Abschnitte herzustellen, die zu grösseren Elementen zusammengefügt werden können.
Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Spannelemente und bzw. oder deren individuelle Ummantelung hexagonal ausgeführt Ist und die Spannelemente Im wesentlichen entsprechend der dichtest mögli- chen Packung liegen.
Um das Spannbündel für die Extrusion zusammenzuhalten und ausserdem vor Einleitung der Extrusion eine definierte äussere Form des Spannbündels zu erzielen, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass der Kunststoffmantel eine im wesentlichen krelsförmige innere Wandung aufweist und dass Füllkörper, beispielsweise aus Kunststoffmaterial oder Metall, vorgesehen sind, welche zumindest einen Teil der von den äusseren Spannelementen begrenzten Zwischenräume ausfüllen und bis zur Inneren Wandung des Kunststoffmantels reichen.
Vorteilhafterweise sind die Füllkörper mit Fett ummantelt, um das Vorspannen der Spannelemente zu erleichtern.
Um die Spannelemente einzeln vorspannen zu können, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Spannelemente und bzw. oder deren individuelle Ummantelung, wie an sich bekannt, mit Fett ummantelt sind.
Da Polyäthylen durch Beifügung von Russ vorallem eine hohe Beständigkeit gegenüber Witterungsein- flüssen. wie UV-Llcht, Ozon usw. hat, in diesem Falle aber eine schwarze Farbe annimnt, ist für den Fall, dass eine andere Farbgebung für die äussere Umhüllung gewünscht wird, nach einem weiteren Merkmal vorgesehen, dass auf dem Grundmantel mindestens ein zweiter Mantel im Koextruslonsverfahren aufgebracht ist. Dieser zweite Mantel wird ebenfalls im Extrusionsverfahren hergestellt.
Eine vorteilhafte Verankerung der Spannbündel ergibt sich dadurch, dass nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die Spannelemente mit Individueller Umhüllung im Ankerkörper einzeln, in Gruppen oder in Ihrer Gesamtheit spannbar sind.
Hiebei ist es nach Lösen der Ummantelung und Spreizen der Spannelemente vorteilhaft, Im Bereich der Verankerung die Füllung der Trompete mit Kunststoff, plastischer Masse oder Zement vorzusehen.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in weicher zwei Ausführungsbeispiele des erfindungsgemässen Spannbündels dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemässes Spannbündel mit einstückigem Kunststoffmantel und vollständiger Ausfüllung der Zwischenräume mit hexagonal ausgeführten Spannelementen und Fig. 2 eine Ausführungsform der Spannelemente mit Füllkörpern.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 sind mit 1 einzelne, parallel zueinander verlaufenden Spannglieder bezeichnet. Hierbei kann es sich beispielsweise um Stäbe, Drähte oder auch Litzen handeln. Alle
Spannelemente 1 sind nun von einem gemeinsamen Kunststoffmantel 2, vorzugsweise aus Polyäthylen oder dergleichen, umhüllt. Allenfalls kann noch eine weitere Lage aus je nach Verwendung und Bedarf unterschiedlich ausgewählten Materialien auf diesen Kunststoffmantel 2 aufgebracht sein. Beispielsweise kann zur farblichen Gestaltung und zum weiteren Schutz eine zusätzliche Kunststoffschicht vorgesehen sein. So kann z. B. der innere Mantel UV-bestöndig aus schwarzem Kunststoff und der äussere Mantel aus architektonischen Gründen andersfarbig ausgeführt sein.
Im allgemeinen liegen die Spannelemente 1 in einer Anordnung von mindestens einem im vorliegenden
Falle mehreren konzentrischen Kränzen um ein in der Achse des Spannbündels liegendes Element. Je zwei
Spannelemente 1 des äussersten Kranzes von Spannelementen begrenzen aussen je einen Zwischenraum 3.
Der äussere Umriss der Spannelemente 1 selbst ist hexagonal. Zu diesem Zweck ist, wie in Fig. 1 dargestellt, jedes Spannelement 1, d. h. jeder Stab, Draht bzw. jede Litze, selbst mit hexagonalem Umnss ausgeführt. Die
Zwischenräume 3, bei der in den Fig. 1 und 2 beispielhaft dargestellten Ausführung der Spannelemente 1 haben im wesentlichen dreieckige Form.
Erfindungsgemäss ist nun vorgesehen, dass zumindest eine Anzahl der von den äussersten Spanneiemen- ten 1 aussen begrenzten, zwickelförmigen Zwischenräume 3 zwischen diesen Spannelementen 1 zumindest teilweise mit Kunststoff oder einem noch festeren Material ausgefüllt ist. Es könnte beispielsweise nur jeder zweite, jeder dntte, usw. Zwischenraum 3 ausgefüllt sein, bzw. wäre auch eine unregelmässige Anordnung ausgefüllter und nicht ausgefüllter Zwischenräume 3 denkbar. Für bestimmte Anwendungsgebiete könnte vorgesehen sein, nur die Zwischenräume eines bestimmten Kreisabschnittes zumindest teilweise auszufüllen und den Rest des Umfanges unausgefüllt zu belassen.
Die Fig. 1 und 2 zeigen Spannbündel, bei welchen ein hexagonaler Umriss der Anordnung von Spannelementen 1 vorhanden ist Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung sind die Zwischenräume 3 vollständig ausgefüllt. Wie aus der Fig. 1 zu ersehen ist. kann vorgesehen sein, dass das ausfüllende Material zwischen den Spannelementen 1 der äussersten Lage eingedrungen ist.
Als Material zur Ausfüllung der besagten Zwischenräume 3, bietet sich vorteilhafterweise der Kunststoff, welcher auch den Mantel 2 bildet, an. Der Kunststoffmantel 2 und das die zwickelförmigen Zwischenräume 3 ausfüllende Material sind bei der Ausführungsform des Spannbündels gemäss der Fig. 1 einstückig ausgeführt. Wenn das Material der zuvorgenannten Abschnitte des Spannbündels der gleiche Kunststoff ist, besteht vorteilhafterweise die Möglichkeit, diese Abschnitte zugleich aufzubringen, beispielsweise durch extrudieren.
Wenn zum Ausfüllen der Zwischenräume 3 ein noch festeres Material gewünscht wird als es der Kunststoff des Mantels 2 darstellt, besteht die Möglichkeit ein Material zu wählen, dass sich während oder nach dem Aufbringungsvorgang mit dem Material des Kunststoffmantels 2 verbindet, sodass sich auch hierbei, zwar im nachhinein wiederum eine einstückige Anordnung aus Mantel 2 und dem der zwickelförml- gen Zwischenräume 3 ausfüllenden Material ergibt.
Die einzelnen Spannelemente sind Im Spannbündel so angeordnet, dass sie einander berühren. Durch diese Massnahmen wird einerseits der Korrosionsschutz des Spannbündels sichergestellt, während gleichzeitig jedes einzelne Spannelement individuell gespannt werden kann und sich gegenüber den anderen Spannelementen bewegen kann.
Ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Fig. 2 dargestellt. Hierbei weist der Kunststoffmantel 2 eine im wesentlichen kreisförmige Innere Wandung 2'auf. deren Durchmesser mindestens dem grössten Durchmesser der Anordnung von Spannelementen 1 entspricht. Erfindungsgemäss sind weiters Füllkörper 5 vorgesehen, welche zumindest eine Anzahl der von den äussersten Spannelementen 1 begrenzten, meist zwickelförmigen, Zwischenräume 3 zwischen diesen Spannelementen 1 zumindest teilweise ausfüllen. Sie reichen bis zur inneren Wandung 2'des Kunststoffmantels 2. Allenfalls kann auch zwischen der äusseren Oberfläche der Füllkörper 5 und der inneren Wandung 2'des Kunststoffmantels 2 eine Schicht aus Fett, Kunstharz oder ähnlichen Materialien vorgesehen sein.
Auch die Füllkörper 5 können derart gestaltet und bzw. oder angeordnet sein. dass sie eine gewisse Anzahl der Zwischenräume 3 ausfüllen und In die restlichen Zwischenräume 3 nicht eindringen. Sie können bei bestimmten Anforderungen auch nur an einer oder mehreren Stellen entlang des Umfanges des Spannbündels vorgesehen sein. Der restliche Bereich kann mit einer Korrosionsschutzmasse ausgepresst sein.
Die Füllkörper 5 können aus demselben Kunststoffmatenal angefertigt sein wie der Mantel 2. Es Ist aber gleichermassen möglich, sie auch aus einem noch festeren Material, beispielsweise Holz, Metall, oder dgl. anzufertigen.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel für das erfindungsgemässe Spannbündel besitzt einen einstückigen Kunststoffmantel 2 mit nach Innen gerichteten Bereichen, welche die Zwischenräume 3, die
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vom äussersten Kranz der Spannelemente 1 aussen begrenzt werden, ausfüllen.
Eine andere Möglichkeit ist dagegen in Fig. 2 gezeigt. Hierbei wird der hexagonale Umnss der einzelnen Spannelemente 1 dadurch erreicht, dass jedes ursprünglich im wesentlichen kreisrunde Element 1 von einer Ummantelung l'umhüllt ist, welche einen hexagonalen Umriss aufweist, und z. B. aus Kunststoff oder einer galvanischen Beschichtung bestehen kann.
Obwohl prinzipiell möglich, entfällt aufgrund des engen Anelnanderliegens der Spannelemente mit hexagonalem Umriss ein Ausfüllen von Zwischenräumen zwischen den einzelnen Spannelementen 1.
Die Spannelemente 1 liegen in diesem Fall abgesehen von Abweichungen durch Fertigungstoleranz entsprechend der dichtest möglichen Packung.