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Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Verarbeitung von Paprikafrüchten. Sie dient dazu, rote Paprikafrüchte für die Weiterverarbeitung zu Paprikasalat aufzubereiten. Die Maschine ermöglicht auf besonders einfache Weise eine vollautomatische Verarbeitung, wobei eine Stundenleistung von mindestens 450 kg erzielt werden kann. Die Maschine ist verhältnismässig einfach aufgebaut und dadurch besonders betriebssicher.
Diese Vorteile werden erfindungsgemäss durch eine Anzahl horizontal fördernder Förderketten erreicht, deren gegenseitiger Abstand sich in der Bewegungsrichtung kontinuierlich vergrössert, und unterhalb der dadurch gebildeten Schlitze wenigstens ein Förderband angeordnet ist, dessen Förderfläche im Bereich des horizontal fördernden Teiles der Förderketten einen kontinuierlich abnehmenden Abstand von diesen in der Bewegungsrichtung aufweist, welchem Förderband eine geringere Geschwindigkeit als den Förderketten zugeordnet ist, und dass am Ende des Förderbandes das Fördergut aufnehmende, schräg nach abwärts geneigte U-förmige Rinnen vorgesehen sind, an deren Ausgang sich eine mit Greiferwerkzeugen ausgerüstete Platte anschliesst, die in der Förderrichtung ruckartig verschiebbar und ausserdem um eine senkrecht zur Förderrichtung angeordnete,
horizontale Achse drehbar ist, mittels welcher Platte das geförderte Gut einer Walzenanordnung zuführbar ist, an die sich eine Schneidvorrichtung, bestehend aus einem mit Schneidmessern bestückten Messerbalken anschliesst, die zwischen zwei Förderwalzen angeordnet ist.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der erfindungsgemässen Maschine besteht darin, dass am Messerbalken Spritzrohre angeordnet sind, die als Wasch- bzw. Spüleinrichtung dienen. Weiters sorgt erfindungsgemäss ein am Ende der schräg nach abwärts geneigten U-förmigen Rinnen vorgesehener, das Fördergut fühlender, beweglicher Anschlag dafür, dass eine auf die Rinnen wirkende Rüttelvorrichtung nur dann eingeschaltet ist, wenn keine Früchte im Bereich des Anschlages vorhanden sind, also eine Förderbewegung erforderlich ist.
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Fig. 1 einen Teil der Ausrichtvorrichtung für die Früchte, Fig. 2 eine weitere Einzelheit dieser Ausrichtvorrichtung in Verbindung mit einem Teil der Eingabe- und Stossvorrichtung, Fig. 3 die Stellung der Früchte knapp vor der Einführung in die Schneid- und Waschanlage, Fig.
4 die Stellung der Früchte in bereits zwischen den Einführwalzen befindlicher Stellung, Fig. 5 die Stellung der Früchte bei bereits abgetrenntem Kerngehäuse und am vorderen Ende bereits aufgeschnittener Frucht und Fig. 6 die Weiterund Ableitung der aufgeschnittenen Frucht bzw. der dabei entstehenden Fruchthälften.
Die Früchte werden auf elektrisch angetriebenen Förderkettenbahnen --2-- aufgebracht, die so angeordnet sind, dass sie einen sich in Förderrichtung allmählich erweiternden Spalt bilden, so dass sich
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--2-- sindFörderbahnen --3-- vorgesehen, die in einem sich in Förderrichtung gegenüber den oberen Bahnen--2-verringernden Abstand angeordnet und mit einer gegenüber der Geschwindigkeit Vi der oberen Bahnen --2-- geringeren Geschwindigkeit V2 angetrieben sind. Auf diese Weise gelangen die Früchte am vorderen Ende der Bahnen --3-- in eine mit dem Stengel nach vorne weisende Lage, von wo sie auf einen schrägen Speicher --4-- gelangen, dessen Neigung so bemessen ist, dass die Früchte gerade nicht nach abwärts gleiten.
Am Ende dieser als U-förmige Rinnen ausgebildeten Speicher --4-- ist schwenkbar ein Anschlag - vorgesehen, der, solange noch keine Frucht in seinem Bereich ist, geschlossen ist, womit ein in den Zeichnungen nicht dargestellter Rüttler auf den Speicher --4-- einwirkt, wodurch die Früchte nach unten in Richtung zum Anschlag --5-- wandern. Sobald die zuvorderst liegende Frucht den Anschlag erreicht, geht der Anschlag auf Offenstellung, womit der Rüttler abgeschaltet wird und eine Zange--1- einer Eingabe- und Stossvorrichtung den Stengel der zuvorderst liegenden Frucht ergreift.
Die Eingabeund Stossvorrichtung besteht aus einer auf einem begrenzt verschiebbaren Schlitten drehbar gelagerten Platte --8--, die symmetrisch zu ihrer Drehachse an den beiden Enden an gegenüberliegenden Seiten je eine Zange-l-aufweist. Sobald die in Fig. 2 zum Speicher --4-- hinweisende Zange --1-- den Stengel
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Lage einnimmt. Hierauf wandert die Platte --8-- in der nicht dargestellten Schlittenführung nach vorne und führt die Frucht in ein gegenläufiges, gummibeschichtetes Walzenpaar--7--, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist, wobei in den Fig. 3 und 4 der Deutlichkeit halber die bis dahin noch nicht in Tätigkeit tretende Schneid- und Waschanlage nicht dargestellt wurde.
Sobald die Frucht bis zu etwa 2/3 ihrer Länge in das Walzenpaar --7-- eingeführt ist, wird der Platte --8-- in der Schlittenführung eine
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ruckartige Bewegung erteilt, womit, wie aus Fig. 5 ersichtlich, das Kerngehäuse genau beim Deckelrand ausgebrochen und von der Frucht getrennt wird. Hierauf erfolgt unter Rückwandern der Platte --8-- in der Schlittenführung und unter gleichzeitiger Weiterbeförderung der Frucht deren Zerschneidung sowie nach Öffnen der Zange --1-- das Ausstossen des Kerngehäuses samt dem Stengel. Das Zerschneiden der Frucht in zwei Fruchthälften erfolgt durch ein zwischen zwei Rollen --14-- in einem feststehenden Schneidbalken --11-- angeordnetes und zweckmässig eine hin-und hergehende Bewegung ausführendes Messer--12--.
Die Rollen --14-- sind gegenüber den Rollen --7-- so angeordnet, dass die beiden Fruchthälften nach der jeweiligen Seite nach aussen gezogen werden. Zwischen dem Schneidbalken --11-- und den Rollen --14- sind Rohre --13-- angeordnet, durch die Wasser auf die Frucht gespritzt wird, so dass die Kerne weggespült werden.
Vorzugsweise werden die Schlitten, die Zangen-l-und die Anschläge --5-- pneumatisch angetrieben. Der Antrieb der Förderketten- und bänder --2 und 3-- erfolgt über einen Elektromotor und ein Getriebe. Schliesslich erfolgt der Antrieb der Rollen --7 und 14-- über einen Getriebemotor mit Kettentrieb und der Antrieb der Platte --8-- über einen Elektromotor mittels Getriebekette.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Maschine zur Verarbeitung von Paprikafrüchten, g e k e n n z e i c h n e t d a d u r c h eine Anzahl horizontal fördernder Förderketten (2), deren gegenseitiger Abstand sich in der Bewegungsrichtung kontinuierlich vergrössert, und unterhalb der dadurch gebildeten Schlitze wenigstens ein Förderband (3) angeordnet ist, dessen Förderfläche im Bereich des horizontal fördernden Teiles der Förderketten (2) einen kontinuierlich abnehmenden Abstand von diesen in der Bewegungsrichtung aufweist, welchem Förderband (3) eine geringere Geschwindigkeit als den Förderketten (2) zugeordnet ist, und dass am Ende des Förderbandes (3) das Fördergut aufnehmende, schräg nach abwärts geneigte U-förmige Rinnen (4) vorgesehen sind, an deren Ausgang sich eine mit Greifwerkzeugen (1) ausgerüstete Platte (8) anschliesst,
die in der Förderrichtung ruckartig verschiebbar und ausserdem um eine senkrecht zur Förderrichtung angeordnete, horizontale Achse drehbar ist, mittels welcher Platte (8) das geförderte Gut einer Walzenanordnung (7) zuführbar ist, an die sich eine Schneidvorrichtung, bestehend aus einem mit Schneidmessern (12) bestückten Messerbalken (11) anschliesst, die zwischen zwei Förderwalzen (14) angeordnet ist.