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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Bearbeiten bzw. Weitergeben von Grüngut, wie
Maiskolben, Maiskolbenbruch od. dgl. mit einem an der vorderen Stirnseite offenen, gegebenenfalls fahr- und absetzbaren Aufnahmebehälter, der einen Roll- oder Kratzboden und eine unmittelbar daran anschliessende, quer zu dessen Förderrichtung liegende Förderschnecke aufweist, wobei sich ein Abtragwerkzeug etwa vertikal über der Förderschnecke befindet.
In der Landwirtschaft gewinnt die maschinelle Beschickung von Bearbeitungsmaschinen oder
Transportvorrichtungen immer mehr an Bedeutung. Um möglichst rasch bei vergleichsweise kleinem
Leistungsaufwand arbeiten zu können, muss die Forderung nach einer gleichmässigen Auslastung dieser Maschinen erfüllt werden. Es sind daher Transportwagen und Ladewagen bekanntgeworden, die auch für das Entladen von landwirtschaftlichem Erntegut, wie beispielsweise Grünfutter, Silofutter, Heu, Stroh, Rübenblätter usw., geeignet sind. Zum Abladen wird dabei üblicherweise die hintere Stirnwand des Aufnahmebehälters entfernt und das
Ladegut mittels eines Roll- oder Kratzbodens oder einem Schiebeschild von der Wagenplattform heruntergeschoben.
Um danach die abgeladene kompakte Masse weiter verarbeiten bzw. weiter transportieren zu können, muss sie beispielsweise durch ein Fräsband zerrissen werden. Diese Arbeit erfordert zusätzliche Geräte und ist zeitraubend.
Es sind deshalb Abladegeräte bekanntgeworden, die am hinteren Ende des Roll- oder Kratzbodens mit Zinken od. dgl. versehene Trommeln aufweisen, die beim Entladen die Aufgabe haben, das Ladegut abzutragen und einem hinter den Trommeln angeordneten Querförderer zuzuführen. Das vom Roll- oder Kratzboden zu den Trommeln geführte Ladegut muss dabei zwischen den übereinander angeordneten Trommeln hindurchgezwängt werden, um auf der andern Seite auf das Transportband fallen zu können. Nachteilig bei dieser Art von Geräten ist also, dass das von den Zinken der Trommeln aus dem Gutstock herausgerissene Ladegut, das zum Teil auf den Roll- oder Kratzboden zurückfällt, von den Trommeln hochgefördert und durch den Trommelspalt hindurchgezogen werden muss.
Die dabei auftretende Verstopfungsgefahr setzt, abgesehen davon, dass die Förderleistung auf Grund der beschränkten Durchtrittsmöglichkeiten des Ladegutes zum Querförderer sehr beschränkt ist, die Betriebssicherheit des Gerätes bedeutend herab. Ausserdem muss mit einer unerwünschten Quetschung und Zerreibung des Ladegutes gerechnet werden. Diese Nachteile können aber auch nicht durch eine andere bekannte Ausführungsform eines derartigen Gerätes vermieden werden, da die an Stelle der mit Zinken versehenen Trommeln verwendeten Kettenfräser ebenfalls übereinander angeordnet sind und ebenfalls den freien Weg des Fördergutes zum Querförderer stark behindern.
Bei dieser Ausführungsform des Abladegerätes tritt zusätzlich der Nachteil auf, dass für die Fräsmesser Abstreifer vorgesehen sein müssen, die zusätzliche Vorsprünge und Kanten bilden, was zu einer grösseren Verschmutzung und einer noch grösseren Betriebsunsicherheit führen muss.
Um diesen Nachteilen zu begegnen, ist ein Lade- und Abladewagen bekanntgeworden, der an der hinteren Stirnseite des eigentlichen Aufnahmebehälters ein über einen mechanischen Antrieb während des Entladevorganges ständig auf- und abschwenkbares, mit Schneidscheiben ausgerüstetes Schneidwerk besitzt, das an einem mit Gegenmessern versehenen Schwenkträger gelagert ist. Dieser bekannte Abladewagen ist vor allem für langfaserige Erntegüter geeignet, da die Fasern geschnitten werden und somit nicht zum Wickeln neigen können. Das geschnittene Ladegut fällt auf eine quer zum Roll- oder Kratzboden angeordnete Förderschnecke und wird an ein angeschlossenes Gerät portioniert weitergegeben.
Nachteilig bei diesem Lade- und Abladewagen ist jedoch sein verhältnismässig komplizierter Aufbau, da zum Auf-und Abschwenken des Schneidwerkes ein grosser konstruktiver Aufwand getrieben werden muss. Die Schwenkvorrichtung ist ausserdem störanfällig und setzt die Betriebssicherheit des Gerätes stark herab.
Der Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine Vorrichtung zum Bearbeiten bzw. Weitergeben von Grüngut zu schaffen, die diese Mängel nicht besitzt und mit einfachen Mitteln ein gleichmässiges und rasches Abladen des Ladegutes gewährleistet.
Ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs geschilderten Art löst die Erfindung die gestellte Aufgabe im wesentlichen dadurch, dass das Abtragwerkzeug ortsfest gelagert ist und aus wenigstens einer Fräswalze oder einem mit Zinken od. dgl. bewehrten, etwa vertikal umlaufenden endlosen Band oder Kettenfräser besteht. Der Roll- oder Kratzboden fördert das in den Aufnahmebehälter abgeladene Gut, der es zur weiteren Bearbeitung an ein anschliessendes Gerät weitergibt. Um zu verhindern, dass sich das vom Roll- oder Kratzboden gegen die Rückwand des Aufnahmebehälters geführte Gut aufstaut, ist oberhalb des Querförderers ein Fräswerkzeug angeordnet, das das Ladegut abfräst und für einen schnellen Weitertransport im Querförderer sorgt. Durch die ortsfeste Lagerung ist die erfindungsgemässe Vorrichtung robust und dem rauhen Betrieb gewachsen.
Der Antrieb der Fräswerkzeuge ist ohne Verwendung von komplizierten, verschwenkbaren Gestängen in einfachster Weise durchführbar. Da das abgefräste Gut direkt zur Förderschnecke fällt, was auf Grund der Anordnung des Fräswerkzeuges über der Förderschnecke gewährleistet ist, ist die Förderleistung der Vorrichtung lediglich von der Förderleistung der Förderschnecke bzw. des Roll- oder Kratzbodens, nicht aber vom freien Durchtrittsquerschnitt zwischen den einzelnen Fräswerkzeugen abhängig.
Eine weitere Ausbildung des Erfmdungsgegenstandes ist dadurch gekennzeichnet, dass der Fräswalze ein Rüttelwerkzeug aus einem annähernd vertikalen auf- und abbewegbaren, gegebenenfalls die Behälterrückwand
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bildenden Zinkenträger nachgeordnet ist, der oben durch zwei Lenker geführt und unten über eine Exzenterwelle od. dgl. antreibbar ist. Die Kombination der beiden Werkzeuge, nämlich der Fräswalze und des Rüttelwerkzeuges, ermöglicht für manche Ladegüter ein günstigeres Abtragen des gegen die Behälterrückwand geförderten Gutstockes, so dass auch in ungünstigeren Fällen die Betriebssicherheit gewährleistet ist.
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel dargestellt, u. zw. zeigen Fig. l einen Längsschnitt durch einen erfmdungsgemässen Aufnahmebehälter, Fig. 2 den Aufnahmebehälter in Draufsicht, Fig. 3 einen Querschnitt des Querförderers mit darüber angeordneten Fräswalzen und Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel des Fräswerkzeuges im Querschnitt.
In einem Aufnahmebehälter --1-- ist ein in Förderrichtung ansteigender Roll- oder Kratzboden --2-vorgesehen, dem ein als Schneckenförderer ausgebildeter Querförderer --3-- nachgeordnet ist. über der Förderschnecke-3-ist an der Rückwand ein mit Zinken-4-bewehrter, etwa vertikal umlaufender
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In Fig. 3 sind als Fräswerkzeuge drei übereinanderliegende gemeinsam angetriebene Fräswalzen --7a, 7b, 7c-vorgesehen. Eine andere Ausführungsform zeigt Fig. 4, in der einer Fräswalze --7-- ein
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annähernd vertikal angetrieben.
Wird nun das Ladegut auf das Förderband--2--abgeladen, so gelangt es über den Roll- oder
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bzw.--6-- gelangen, in dem es weiter verarbeitet wird.
Um das Abladen in den Aubnahmebehälter --1-- zu erleichtern, ist es vorteilhaft, die Zugstange --23-- des Aufnahmebehälters, wie in Fig. l und 2 dargestellt, zum Wagen klappbar anzuordnen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zum Bearbeiten bzw. Weitergeben von Grüngut, wie Maiskolben, Maiskolbenbruch od. dgl. mit einem an der vorderen Stirnseite offenen, gegebenenfalls fahr- und absetzbaren Aufnahmebehälter, der einen Roll- oder Kratzboden und eine unmittelbar daran anschliessende, quer zu dessen Förderrichtung liegende Förderschnecke aufweist, wobei sich ein Abtragwerkzeug etwa vertikal über der Förderschnecke befindet,
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Fräswalze (7) oder einem mit Zinken (4) od. dgl. bewehrten, etwa vertikal umlaufenden endlosen Band- oder Kettenfräser (5) besteht.
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