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Vorrichtung zur lösbaren Halterung der Schale von elektrischen Nurglasleuchten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur lösbaren Halterung der Schale von elektrischen Nurglasleuchten, wobei oberhalb einer durch einen Distanzring im Abstand von der Befestigungsfläche gehaltene Trägerplatte federnde Halteglieder angeordnet sind, die den Schalenrand in der Gebrauchslage unergreifen.
Bei bekannten derartigen Vorrichtungen dient zur Betätigung der Halteglieder ein Hebel, welcher über den Schalenrand radial vorsteht. Von vielen werden diese in ihrer Wirkung sehr günstigen Vorrichtungen wegen des seitlich überstehenden, mithin sichtbaren Betätigungshebels abgelehnt.
Es ist deshalb schon vorgeschlagen worden, den Haltegliedern ein Kipphebel-Sprungwerk zuzuord- nen, welches bewirkt, dass beim Aufbringen der Schale der eine Arm eines zweiarmigen Winkelhebels verschwenkt wird, wodurch der andere Arm dieses Hebels in die Gebrauchslage geschwenkt wird, wobei er den Schalenrand untergreift. Weil der unter Federwirkung stehende Winkelhebel schnappartig wirkt, mithin schlagartig gegen den Schalenrand stösst, wird die Schale nicht selten beschädigt. Sie kann nur aus Glas von einer gewissen Mindeststärke gefertigt werden.
Eine andere bekannte Ausbildung ist so getroffen, dass die Halteglieder als an dem Träger gelagerte, radial bewegliche, unter Wirkung einer Rückholfeder stehende Rollkörper ausgebildet sind. Diese werden, wenn die Schale angebracht wird, nach innen verschoben. Sie gehen unter Wirkung der Rückholfeder, wenn die Schale in die Gebrauchslage gelangt ist, in ihre Ausgangsstellung zurück und unterfangen dabei den Schalenrand. Beim Abnehmen der Schale spielt sich dieser Vorgang umgekehrt ab.
Es kommt bei der Halterung der Schale von elektrischen Nurglasleuchten an dem Träger, bei welchem es sich üblicherweise um eine im Abstand von der Befestigungsfläche befindliche Platte und einen daran anschliessenden zylindrischen Halterand handelt, darauf an, dass die Schale in der Gebrauchslage zuverlässig festsitzt, dass die Wirkung der Lichtquelle nicht beeinträchtigt wird und dass die Halteelemente sowohl einfach und billig herstellbar als auch rasch und billig montierbar sind.
Demgegenüber ist erfindungsgemäss die Ausbildung so getroffen, dass die als Federn ausgebildeten Halteglieder mit einem stirnseitigen Wölbungsteil durch den Distanzring dieser Platte radial nach aussen ragen und mit mindestens einem Endteil in einem Schlitz der Trägerplatte stecken, wobei dieser Endteil die Trägerplatte gegebenenfalls mit einem verbreiterten Fussteil untergreift.
Beim Erfindungsgegenstand ist eine (beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. l - 3 ungefähr ein Oval bildende) Feder vorgesehen, welche sich gänzlich oberhalb der Trägerplatte befindet, also die Leuchtfunktion der Lichtquelle in keiner Weise beeinträchtigen kann. Die Feder ist so angeordnet, dass sie mit ihrem stirnseitigen Wölbungsteil durch den Halterand der Trägerplatte nach aussen ragt, derart, dass dieser Wölbungsteil in radialer Richtung federn kann und auch eine Federwirkung nach oben ausübt. Infolgedessen sitzt die Schale auch unter Berücksichtigung der üblichen Toleranzen von etwa k 310, wie die Praxis zeigt, klirrfrei fest. Es ist, wie wohl keiner ausführlichen Erläuterung bedarf, ohne weiteres
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möglich, für jeden Schalentyp die Federwölbung anzupassen.
Vorteilhafterweise ist der die Trägerplatte mit einem verbreiterten Fussteil untergreifende Endteil der Haltefeder im Schlitz hin-und hergleitbar, wogegen der andere Endteil sich gegen das innere Ende des Schlitzes der Trägerplatte abstützt.
Auf diese Weise ist der Vorteil erreichbar, dass, abgesehen von dem Träger, nur ein Rollkörper und Rückholfeder vereinigender Bauteil nötig ist. Es fallen auch die bisher notwendigen Lagerzapfen und Führungsnuten weg. Hinzu kommt der Vorteil, dass, da das Halteglied die Feder selbst ist, dieses unter dauernder federnder Anlage mit der Schale verbunden ist, wenn diese abgenommen oder aufgebracht wird, weshalb ein schlagartiges Springen in die Gebrauchslage, mithin auch die Gefahr von Glasbruch, vermieden ist.
Eine solche Feder, welche einerseits als Halteglied dient, anderseits als Federelement wirksam ist, besitzt eine Wirkungskomponente in radialer Richtung des Trägers und auch eine Wirkungskomponente senkrecht dazu, also in Achsrichtung des Trägers. Es ist daher gewährleistet, dass auftretende Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden und deshalb die Schale nicht nur zuverlässig, sondern auch klirrfrei in der Gebrauchslage gehalten wird. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass es sich um ein billig, z. B. durch Stanzen und Formen, herstellbares Organ handelt, das auch einfach zu montieren ist. Vorteilhaft ist ferner, dass das Halteglied nicht, wie dies z. B. bei Kipphebelhalterungen der Fall ist, zunächst in eine Ausgangsstellung bewegt werden muss, bevor die Schale aufgebracht werden kann.
Dies ist wichtig, weil nun auch technisch nicht versiert Hausfrauen die Schale fehlerfrei und unschwer anbringen und abnehmen können.
Eine weitere erfindungsgemässe Ausbildung besteht darin, dass der stirnseitige Wölbungsteil der Haltefeder mit einem freien Federende nach oben frei ausläuft.
Damit das obere freie Ende der Blattfeder nicht an der Wand oder der Decke des betreffenden Raumes reibt, liegt das freie Federende an einem oberen Gleitschutzsteg des Trägers gleitbar an.
Es ist selbstverständlich möglich, mehrere Halteglieder der erwähnten Art zu einem einstückigen Bauteil zu vereinigen. Dieser Bauteil muss dann ein mittiges Loch für die Schraube besitzen, welche zum Befestigen der Leuchte an der Decke, Wand od. dgl. dient oder aber es müssen aussermittige Befestigungsschrauben benutzt werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind in der nachstehenden Beschreibung der Zeichnungen erläutert, die Ausführungsbeispiele in schematischer Darstellung veranschaulichen. Es zeigen Fig. 1 einen Schnitt durch eine Nurglasleuchte ; Fig. 2 eine Draufsicht auf den Träger nach Fig. 11 Fig. 3 einen Schnitt nach III-III der Fig. 2 ; Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Träger mit Schale einer andern Ausbildungsform ; Fig. 5 eine Draufsicht auf diesen Träger.
Beim gezeichnetenAusführungsbeispiel nach den Fig. 1-3 besteht der in üblicher Weise an der Dekke, Wand od. dgl. des betreffenden Raumes zu befestigende Träger 1 aus der Bodenplatte 2 und aus dem zylindrischen Rand 3, an welchem der Befestigungsflansch 4 angewinkelt ist.
Die Feder 14 (Fig. 1) ragt mit ihrem gewölbten Teil 17 durch eine Ausnehmung 18 des Randes 3 nach aussen. Sie ist mit ihrem einen Ende 19 in die Bodenplatte eingehängt, während ihr anderes Ende 20 in dem Schlitz 21 der Bodenplatte hin-und herverschieblich ist.
Das Federende 20 untergreift die Bodenplatte 2 mit dem verbreiterten Fussteil 22 (Fig. 3).
Wie ein Blick auf die Zeichnungen erkennen lässt. wird, wenn die Schale 23 aufgebracht oder abgenommen wird, der gewölbte Federteil 17 radial nach innen gedrückt, wobei das Federende 20 in dem Schlitz 21 gleitet. Sobald die Schale die Gebrauchslage gemäss Fig. 1 erreicht hat bzw. nach oben über den Träger weggeglitten ist, geht der Federteil 17 in seine Ausgangslage zurück und untergreift dabei den Rand der aufgebrachten Schale.
Gemäss den Fig. 4 und 5 kann der Träger 1 in üblicher Weise an der Decke, der Wand od. dgl. des betreffenden Raumes befestigt werden. Er besteht aus der Bodenplatte 2, dem Rand 3 und dem daran angewinkelten Befestigungsflansch 4.
Als Halteglied und als Federelement zum Festhalten der Schale 23 in der Gebrauchslage (Fig. 4) dient eine gebogene Blattfeder, deren gewölbter Teil 24 durch die schlitzförmige Ausnehmung 25 des Trägerrandes nach aussen ragt. Das Federende 26 ist am Trägerboden 2 festgelegt, beim gezeichneten Ausführungsbeispiel in einfacher Weise derart, dass es unter dem aus dem Boden hinausgedrückten Quersteg 27 hindurchgeschoben und durch die Ausnehmung 28 herausgeführt ist. Es kann mit der Randverbreiterung 29 (Fig. 5) an die Bodenplatte 2 angehängt sein.
Das andereFederende 30 läuft frei nach oben aus. Infolgedessen bewegt sich der gewölbte Blattfederteil 24 beim Aufbringen der Schale 23 sowohl in Richtung des Pfeiles x als auch inRichtung
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des Pfeiles y. Es wird daher die Schale unter Ausgleich etwaiger Toleranzen klirrfrei an den Befestigungsflansch 4 angedrückt.
Da das freie Federende 30 bei der Bewegung der Feder 24 an der Decke, der Wand od. dgl. etwas hin-und hergleitet und da es manchmal unerwünscht ist, dass dabei kleine Mörtelteilchen 00. dgl. abgeschabt werden und in den Träger 1, manchmal sogar in die Schale 23 fallen, so kann, wie dies in Fig. 4 rechts dargestellt ist, der Träger einen Gleitschutzsteg 31 erhalten, welcher bündig mit dem Befestigungsflansch 4 verläuft und welcher beim Ausstanzen der Ausnehmung 25 gebildet und durch Hochklappen in die Gebrauchslage gebracht werden kann.
Wie schon erwähnt, können mehrere Halteglieder, z. B. die drei in Fig. 5 dargestellten Halteglieder, zu einem einstückigen Bauteil vereinigt sein.
Ein Blick auf die Zeichnungen zeigt, dass diese Vorrichtung im Aufbau wesentlich einfacher ist als die eingangs erwähnten bekannten Vorrichtungen, gleichviel, ob es sich um diejenigen mit seitlich vorstehendem Betätigungshebel oder um diejenigen mit Kipphebel-Sprungwerk handelt. Deshalb und weil auch das Unterfangen des Schalenrandes nicht schlag- oder stossartig erfolgt, mithin die Bruchgefahr für die Schale wesentlich vermindert ist, bedeutet die neue Vorrichtung einen beachtlichen Fortschritt.
Ausser den bereits erwähnten Vorzügen bringt die Erfindung auch den Vorteil einer absolut klirrsicheren Festlegung der Schale am Halter.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zur lösbarenHalterung der Schale von elektrischen Nurglasleuchten, wobei oberhalb einer durch einen Distanzring im Abstand von der Befestigungsfläche gehaltenen Trägerplatte federnde Halteglieder angeordnet sind, die den Schalenrand in der Gebrauchslage untergreifen, dadurch ge- kennzeichnet, dass die als Federn (14) ausgebildeten Halteglieder mit einem stirnseitigen Wölbungsteil (17,24) durch den Distanzring (3) dieser Platte (2) radial nach aussen ragen und mit mindestens einem Endteil (19, 26) in einem Schlitz (21, 28) der Trägerplatte (2) stecken, wobei dieser Endteil die Trägerplatte (2) gegebenenfalls mit einem verbreiterten Fussteil (22) untergreift.
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