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Führungseinrichtung von Laden, Schüben, Zügen, beweglichen Ausziehfächern und sonstigen ausziehbaren Möbelteilen
Die Erfindung betrifft eine Führungseinrichtung von Laden, Schüben, Zügen, beweglichen Auszieh- fächern und sonstigen ausziehbaren Möbelteilen mit mindestens zwei in gegenüberliegenden Seitenwänden fluchtend zueinander angebrachten Lochreihen zur Aufnahme der Tragzapfen profilierter Führungsleisten, die in seitlichen Längsnuten der ausziehbaren Möbelteile eingreifen.
Bei den bekannten Ausführungen dieser Art sind die Tragzapfen mit der Führungsleiste einstückig ausgebildet oder die Tragzapfen sind angeschweisst, wobei die Tragzapfenabstände mit den Lochabständen übereinstimmen sollen. Bohrfehler, aber auch durch das Arbeiten des Holzes bedingte Massabweichungen der Lochabstände verursachen bei der Montage Klemmungen bzw. Verspannungen der Führungsleiste, die zum Bruch derselben führen können. Ein Auswechseln solcher unter Spannung montierter Führungsleisten ist ohne Beschädigung schwierig und nur mit besonderen Werkzeugen möglich. Ferner ist für jede Lochteilung eine andere Führungsleiste erforderlich ; die Herstellung der dazu nötigen Werkzeuge, wie Spritzgussformen u. dgl., ist mit grossem Kostenaufwand verbunden.
Es ist auch schon vorgeschlagen worden, für verschiedene Lochreihenausteilungen Führungsleisten gleicher Hauptabmessungen in ein und derselben Spritzgussform herzustellen, die zu diesem Zweck auswechselbare Einsätze besitzt, die das wahlweise Ausformen oder Weglassen einzelner oder mehrerer Tragzapfen der Führungsleiste gestatten. Die Wahl beliebiger Tragzapfenabstände ist jedoch nicht möglich, da die Einzelabstände der insgesamt ausformbaren Tragzapfen vorgegeben sind. Ausserdem sind Spritzgussformen mit auswechselbaren Einsätzen erheblich teurer als Einzelformen.
Die Erfindung vermeidet die genannten Nachteile und löst das vorliegende Problem dadurch, dass jede Führungsleiste mindestens einen relativ in ihrer Längsrichtung verschiebbaren, in ein Loch der Lochreihe einsetzbaren Tragzapfen besitzt und ein mit der Führungsleiste fest verbundener, ebenfalls in ein Loch der Lochreihe einsetzbarer Tragzapfen vorgesehen ist. Diese Anordnung ermöglicht die wahlweise Einstellung und Anpassung der Zapfenabstände an vorgegebene Lochabstände ; ein Klemmen oder Verspannen der Führungsleiste kann daher nicht mehr auftreten. Auch ein späteres Verziehen des Holzes der Seitenwände nimmt keinen Einfluss auf den Spannungszustand der Führungsleiste, da die verschiebbaren Tragzapfen von selbst die den Lochabständen entsprechenden Lagen einnehmen.
Montage und Demontage der Führungsleiste sind erleichtert und auch das Auswechseln einzelner Tragzapfen ist möglich, wodurch eine Kosteneinsparung bei Beschädigungen erzielt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführung nach der Erfindung können der oder die relativ zur Führungsleiste und in Längsrichtung derselben verschiebbaren Tragzapfen mit vorzugsweise selbstschneidendem Aussengewinde versehen sein. Diese Ausführung der Tragzapfen sichert eine feste, leicht und wiederholt lösbare Verbindung von Tragzapfen und Bohrloch, die Bohrungen werden weniger stark abgenützt als bei den üblichen Steckverbindungen, und ein Herausfallen der Tragzapfen wird mit Sicherheit vermieden. Ausserdem kann durch Variieren der Einschraubtiefe das Spiel der ausziehbaren Möbelteile in ihren Führungen wahlweise eingestellt werden.
In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens können die relativ zur Führungsleiste und in Längsrichtung derselben verschiebbaren Tragzapfen mit einem stabförmigen Gleitstück versehen und dieses in eine Längsnut der Führungsleiste einschiebbar sein. Durch die Gleitstücke wird eine exakte, winkelrechte Führung und eine leichte Verschieblichkeit der Tragzapfen in der Nut der Führungsleiste ohne Gefahr einer Verkantung oder Klemmung erreicht. Zugleich ergibt sich durch die Gleitstücke eine erhebliche Querschnittsverstärkung der Führungsleisten an den am stärksten beanspruchten Stellen.
Nach einer weiteren erfindungsgemässen Ausführung kann die Längsnut der Führungsleiste mit sich nach aussen verjüngendem Querschnitt ausgeführt sein. Die Führungsleiste ist somit gegen ein Abheben von den Gleitstücken der vorher montierten Tragzapfen gesichert.
Vorzugsweise kann man nach der Erfindung dem stabförmigen Gleitstück eine solche Länge geben, dass es beim Einsetzen bzw. Einschrauben des zugehörigen Tragzapfens als Handhabe dienen kann, womit sich die Benützung jeglichen Werkzeuges bei der Montage und Demontage erübrigt. Eine Beschädigung des Tragzapfens durch schlecht angesetzte Werkzeuge, wie Schraubenzieher u. dgl. bzw. dadurch verursachte Verletzungen sind somit ausgeschlossen.
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Schliesslich wird auch noch eine Ausführung nach der Erfindung vorgeschlagen, bei der zwei relativ zur Führungsleiste und in Längsrichtung derselben verschiebbare Tragzapfen vorgesehen sind und die Längsnut sich über etwa die halbe Länge der Führungsleiste erstreckt und am entgegengesetzten Ende der Führungsleiste der mit ihr fest verbundene Tragzapfen vorgesehen ist. Mit der Anordnung eines dritten Tragzapfens in der vorderen Hälfte der Führungleiste wird die Biegebeanspruchung derselben wesentlich verringert, so dass die Verformung der Führungsleiste auch bei vollem Auszug der beweglichen Möbelteile gering bleibt und ein Klemmen der Führungseinrichtung verhindert wird.
Gleichzeitig ist zwischen dem inneren verschiebbaren Tragzapfen und dem festen Tragzapfen eine solche Leistenlänge gegeben, dass bei der Montage keine unzulässig hohen Biegebeanspruchungen in der Leiste auftreten können.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine beispielsweise Ausbildung einer Führungsleiste nach der Erfindung und Fig. 2 einen Längsschnitt dazu, Fig. 3 und Fig. 4 zeigen je einen Querschnitt durch die Führungsleiste nach der Linie III-III bzw.
IV-IV in Fig. 1 in grösserem Massstab. Fig. 5 zeigt einen erfindungsgemässen Tragzapfen und Fig. 6 ein Montageschema, beides in axonometrischer Darstellung.
Die z. B. aus Kunststoff gespritzte Führungsleiste 1 ist in ihrem oberen Teil mit einer Nut 6 mit Rechteckquerschnitt, in ihrem unteren Teil mit einer unten offenen Schwalbenschwanznut 4 versehen, in welche zwei verschiebbare Tragzapfen 2 mit ihren Gleitstücken 3 eingeschoben sind. An ihrem oberen Ende ist die Führungsleiste 1 abgerundet und im Bereich 7 zum leichteren Abheben bei der Demontage abgeschrägt. Anschliessend ist der Tragzapfen 5 senkrecht zur Ebene der Führungsleiste 1 fest angebracht.
Die Tragzapfen 5 bzw. 2 sind mit Bohrungen 8 bzw. 9 versehen. Die mit dem Gleitstück 3 in die Schwalbenschwanznut 4 der Führungsleiste 1 eingeschobenen Tragzapfen 2 tragen ein Aussengewinde 10 und sind ebenfalls aus thermoplastischem Kunststoff hergestellt.
Die Aufeinanderfolge der Montagevorgänge ist aus Fig. 6 zu ersehen, in der die Seitenwand 11 mit vier zueinander parallelen Lochreihen 12 versehen ist. Bei der obersten Lochreihe ist ein Tragzapfen 2 durch Drehen des als Handhabe dienenden Gleitstückes 3 im Sinne der Richtungspfeile in die linke Bohrung, bei der zweiten Lochreihe je ein Tragzapfen 2 in die linke und mittlere Bohrung eingeschraubt.
In der dritten Lochreihe ist die Führungsleiste 1 bereits teilweise über die Gleitstücke der beiden Tragzapfen 2 aufgeschoben, wobei der Tragzapfen 5 der an diesem Ende etwas aufgebogenen Führungsleiste 1 noch nicht einrastet. In der untersten Lochreihe ist die Führungsleiste 1 fertig montiert und der Tragzapfen 5 rastet im rechten Loch der Lochreihe ein.
Durch das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Ausführungsmöglichkeiten nach der Erfindung keinesfalls erschöpft. Vielmehr können z. B. die verschiebbaren Tragzapfen für besondere Belastungen aus Metall gefertigt sein. Es ist aber auch möglich, einen Tragzapfen mit Gleitstück und durchgehender Bohrung mittels eines Passstiftes od. dgl. mit der Führungsleiste fest zu verbinden, wobei diese mit einer durchgehenden Schwalbenschwanznut und einer oder mehreren Bohrungen für den Passstift versehen sein kann. Da in diesem Fall bei der Montage das Aufbiegen der Führungsleiste entfällt, kann diese auch aus Metall gefertigt werden.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Führungseinrichtung von Laden, Schüben, Zügen, beweglichen Ausziehfächern und sonstigen ausziehbaren Möbelteilen mit mindestens zwei in gegenüberliegenden Seitenwänden fluchtend zueinander angebrachten Lochreihen zur Aufnahme der Tragzapfen profilierter Führungsleisten, die in seitliche Längsnuten der ausziehbaren Möbelteile eingreifen, dadurch gekennzeichnet, dass jede Führungsleiste mindestes einen relativ in ihrer Längsrichtung verschiebbaren, in ein Loch der Lochreihe einsetzbaren Trag-
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einsetzbarer Tragzapfen (5) vorgesehen ist.