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Schleifrolle
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schleifrolle, bestehend aus einem einteiligen Kern, auf welchem eine Auflage, vorzugsweise aus Gummi od. dgl., aufgebracht ist, wobei zur Aufnahme der Enden des Schleifbandes die Auflage mindestens einen Einschnitt aufweist und zur Befestigung der Enden des Schleifbandes ein radial nach innen ziehbares Klemmstück vorgesehen ist.
Es sind bereits verschiedene Vorschläge bekanntgeworden, die sich mit der Konstruktion einer Schleifrolle befassen, welche im Gegensatz zu den üblicherweise gebräuchlichen Schleifrollen nicht nach radialen Trennfläche aufklappbare und mit einem Scharnier verbundene Kernteile aufweisen. Obgleich in der Praxis ein besonderes Bedürfnis nach derartigen Schleifrollen besteht, hat sich bisher keine dieser bekannten Konstruktionen in der Praxis durchgesetzt, was auf wesentliche Mängel der bekannten Konstruktionen zurückzuführen ist.
Eine brauchbare Schleifrolle muss ein äusserst stabiles Gebilde sein, wobei vor allem an die Flanken des Auflageneinschnittes besondere Anforderungen gestellt werden müssen, da diese Flanken dauernd sehr starke, von dem zu bearbeitenden Gegenstand herrührende Schläge erfahren. Dieser Forderung wird keine der bekannten Konstruktionen gerecht. Es treten vielmehr bei den bekanntgewordenen Schleifrollen der eingangs erwähnten Art im Bereich des Bandageneinschnittes infolge der erwähnten schlagartigen Beanspruchung Deformationen des Auflagenmaterials ein, wodurch sich das Bandagenmaterial vom Kern sehr leicht lösen kann oder zumindest Aufstauchungen erleidet, die einen exakten Rundlauf des auf der Auflage aufgespannten Schleifbandes unmöglich machen.
Eine weitere wichtige Forderung für eine brauchbare Konstruktion einer Schleifrolle ist die Forderung nach Einfachheit der Befestigungseinrichtung für die Enden des Schleifbandes, wobei trotz der geforderten Einfachheit eine'exakte Befestigung der Enden des Schleifbandes erzielbar sein muss. Diese Forderung nach Einfachheit der Befestigungseinrichtung, welche gleichzeitig aber auch eine exakte Befestigung der Enden des Schleifbandes gestattet, ist bei den bekannten Schleifrollen ebenfalls nicht verwirklicht.
Gemäss der Erfindung werden die geschilderten Nachteile bekannter Schleifrollen der eingangs erwähnten Art dadurch vermieden, dass der Einschnitt der Auflage durch zwei am Kern ausgebildete, vorzugsweise nach aussen sich verjungende Vorsprünge eingefasst ist, deren einander zugewandte Flanken nach aussen divergieren, und dass in dem keilförmigen Einschnitt zwischen den beiden Vorsprüngen das in an sich bekannter Weise stabförmig, vorzugsweise rundstabförmig, ausgebildete Klemmstück angeordnet ist.
Durch die am Kern ausgebildeten Vorsprünge werden einmal die vom zu bearbeitenden Gegenstand beim Rundlauf der Schleifrolle auf den Auflageneinschnitt ausgeübten Schläge vom leicht deformierbaren Auflagenmaterial wirksam abgehalten. Ausserdem bieten die Kernvorsprünge auch einen Vorteil im Hinblick auf die Befestigung - im allgemeinen eine Vulkanisierverbindung - der Auflage mit dem Kern, da das Auflagenmaterial nicht nur am äusseren Umfang des Kernes, sondern auch an den ungefähr radial verlaufenden Aussenflanken der Kernvorsprünge befestigt werden kann.
Für die Befestigung der Schleifbandenden ist die Keilform des Einschnittes zwischen den Kernvorsprüngen und das in diesem Einschnitt radial bewegliche Klemmstück wesentlich. Damit wird auf einfache Art erreicht, dass die Schleifbandenden beim Befestigen einen radialen Zug nach innen erfahren, wodurch sich das Schleifband stramm an der Oberfläche der Auflage aus Gummi od. dgl. anlegt. Erwähnt sei noch, dass die Funktionstüchtigkeit der erfindungsgemässen Einrichtung zur Befestigung der Schleifbandenden unabhängig von der Sorte und der Stärke des angewandten Schleifbandes ist.
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Von Bedeutung ist es auch, dass sich beim Erfindungsgegenstand die Einrichtung zum Anklemmen der
Schleifbandenden in den äusseren Bereichen der Schleifrolle, zum Grossteil im Bereich der auf der Schleif- rolle aufsitzenden Auflage befindet. Man hat daher im Zentrum der Schleifrolle bzw. dessen Kernes ge- nügend Platz zur Verfügung, um die Nabe der Schleifrolle genügend stark zu gestalten und auch grössere zentrale Bohrungen für stärker dimensionierte Wellen auszubilden.
Das Anziehen des im keilförmigen Einschnitt zwischen den beiden Kernvorsprüngen angeordneten
Klemmstückes kann auf einfache Art gemäss einem bevorzugten Merkmal der Erfindung dadurch erreicht werden, dass das Klemmstück in an sich bekannter Weise mit einer Gewindestange fest verbunden ist, welche durch eine radiale, vom Boden des Einschnittes zwischen den beiden Kernvorsprüngen zu einer
Kernaussparung führende Kernbohrung ragt und an ihrem im Bereich der Kernaussparung befindlichen Teil eine sich gegen den Rand der Kernbohrung abstützende Spannmutter trägt.
Der einteilige Kern kann vorzugsweise aus Metall, insbesondere Leichtmetall, aber auch aus Holz oder Kunststoff gefertigt werden. Das vorzugsweise stabförmige Klemmstück kann insbesondere bei keil- förmiger Ausbildung des Bandageneinschnittes aus Metall oder einem andern relativ harten Werkstoff be- stehen, was sich ebenfalls auf die Stärke des Klemmdruckes für die Enden des Schleifbandes günstig aus- wirkt.
Die Erfindung ist an Hand der Zeichnung durch ein Ausführungsbeispiel näher erläutert, ohne darauf beschränkt zu sein. Fig. l zeigt eine Seitenansicht der Sèhleifrolle und Fig. 2 einen Querschnitt durch die
Rolle gemäss Fig.1.
Die Schleifrolle weist einen aus Leichtmetall bestehenden Kern 1 auf, der mit einer Auflage 2 aus
Gummi bezogen ist. Die beiden Endflächen der Auflage 2 grenzen an zwei am Kern 1 angeordnete, nach aussen sich verjüngende Vorsprünge 3, 4, durch die auf diese Weise ein keilförmig nach innen konver- gierenderAuflageneinschnitt entsteht. Die periphere Oberfläche der Vorsprünge 3, 4 ist durch das Material der Auflage 2 nach Art eines Belages geringer Dicke überzogen.
Im Auflageneinschnitt zwischen den Vorsprüngen. 3, 4 ist ein rundstabförmiges Klemmstück 5 angeord- net, welches mit einer radial nach innen ragenden Gewindestande 5* T-fönnig verbunden ist. Die Ge- windestange 5'durchsetzt eine radiale Bohrung 6 im Kern 1. Im Bereich einer Aussparung 8 des Kernes 1 ist eine Spannmutter 7 auf die Gewindestange 5'aufgeschraubt. Durch Anziehen der Spannmutter 7 wird das Klemmstück 5 nach innen gezogen und klemmt die Enden des zu montierenden Schleifbandes (nicht dargestellt) fest, wobei auch gleichzeitig ein sattes Anliegen des Schleifbandes auf der Auflagenoberfläche erzielt wird.
Am Kern 1 sind an dem dem Auflageneinschnitt gegenüberliegenden Teil Ausgleichsgewichte 9,10 ausgebildet.
Die erfindungsgemässe Schleiftolle kann mit Vorteil in der Metall-, Holz- und Kunststoffverarbei- tung od. dgL verwendet werden, vor allem aber auf dem Gebiete der Schuhherstellung und-reparatur zurBearbeitung von Schuhsohlen und Absätzen aus Leder, Holz oder Kunststoffen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Schleifrolle, bestehend aus einem einteiligen Kern, auf welchem eine Auflage, vorzugsweise aus Gummi od. dgl., aufgebracht ist : wobei zur Aufnahme der Enden des Schleifbandes die Auflage mindestens einen Einschnitt aufweist und zur Befestigung der Enden des Schleifbandes ein radial nach innen ziehbares Klemmstück vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschnitt der Auflage durch zwei am Kern (1) ausgebildete, vorzugsweise nach aussen sich verjüngende, Vorsprünge (3,4) eingefasst ist, deren einander zugewandte Flanken nach aussen divergieren, und dass in dem keilförmigen Einschnitt zwischen den beiden Vorsprüngen (3,4) das in an sich bekannter Weise stabförmig, vorzugsweise rund stabförmig, ausgebildete Klemmstück (5) angeordnet ist.