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Photographische Kamera mit durch einen Elektromotor angetriebenen Kamerafunktionen
Die Erfindung betrifft photographische Kameras mit durch einen Elektromotor angetriebenen Kame- rafunktionen, wozu vorzugsweise der Filmtransport und die mit ihm üblicherweise gekuppelten Betätigun- gen des Trausportsperrwerkes, des Bildzählwerkes und des Verschlusses, aber auch andere Funktionen, z. B. die Einstellung von Blende, Verschlusszeit oder Entfernung, zählen.
Es ist bekannt, die zu diesen automatischen Funktionen notwendigen Antriebselemente, Steuerungs- elemente und Kraftquellen in einem besonderen Behältnis zusammenzufassen und dieses von unten her an den Kamerakörper anzusetzen. In die Konstruktion des Kamerakörpers brauchen dann keine erheblichen
Eingriffe gemacht zu werden, vielmehr kann die Konstruktion im wesentlichen die gleiche wie bei von
Hand betätigten Kameras sein.
Diese ansetzbaren Behältnisse sind insofern von Nachteil, als sie sowohl sehr funktionssichere und die
Lebensdauer der Kamera erreichende Teile als auch andere Teile enthalten, die die Lebensdauer der Ka- mera nicht erreichen, z. B. Kraftquellen und Verstärker. Bei Ausfall eines dieser Teile wird dann das ge- samte ansetzbare Behältnis funktionsuntüchtig.
Bei einer bekannten Kamera mit einem ansetzbaren Behältnis für einen Elektromotor mit zugehöri- gen Schaltelementen ist die Anordnung so getroffen, dass der Elektromotor säulenförmig aus dem Behält- nis heraussteht, derart, dass er dann, wenn das Behältnis mit der Kamera verbunden ist, einen Handgriff zum bequemen Halten der Kamera bildet. Diese erheblich über den üblichen Umriss der Kamera starr herausstehende säulenförmige Handhabe wirkt aber bei der Nichtbenutzung der Kamera störend.
Die vorliegende Erfindung stellt sich die Aufgabe, sowohl diesen Mangel als auch die durch die Zu- sammenfassung von kurz-und langlebigen Teilen im Ansatzbehältnis entstehenden Nachteile zu beseiti- gen.
Erfindungsgemäss ist bei einer Kamera der eingangs genannten Art vorgesehen, dass der Elektromotor und langlebige elektrische Schaltelemente in einer Hülse untergebracht sind, die derart am Ansatzbehält- nis sitzt, dass diese Hülse bei am Kameraboden angesetztem Behältnis in eine als Hohlkörper ausgebildete
Filmspule eintaucht. Aus dem am Kamerakörper angesetzten Behältnis ragt dann kein Teil störend ir die die übliche äussere Umrissform beibehaltende Kamera hinein, zumal man dem Ansatzbehältnis eine flache, die ganze Bodenfläche der Kamera übergreifende Form geben wird. Das Ansatzbehältnis kann, da in ihm nur ein Teil der elektrischen Elemente untergebracht zu werden braucht, sehr flach gehalten sein, so dass es beim Benutzer nicht mehr den Eindruck eines angesetzten Kastens, sondern den einer verstärkten Ka- merabodenplatte erweckt.
In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist die den Elektromotor und die langlebigen elektrischen Teile enthaltende Hülse leicht lösbar am Ansatzbehältnis befestigt. In diesem
Ansatzbehältnis sind vorzugsweise diejenigen Funktionsteile untergebracht, die üblicherweise nicht die Le- bensdauer der Kamera erreichen, also beispielsweise die Stromquellen¯ (Batterien oder Akkumulatoren),
Verstärker und andere empfindliche oder dem Verbrauch oder der Abnutzung unterworfene Teile. Etwaige Funktionsstörungen werden also in den weitaus meisten Fällen durch die in diesem Ansatzbehältnis unter- gebrachten Teile verursacht werden, während die in der Hülse angeordneten Teile selten Anlass zu Stö- rungen geben werden.
Die leicht lösbare Befestigung der Hülse am Ansatzbehältnis ermöglicht es, durch
Austausch des einen oder des andern Teiles leicht wieder die Funktionstüchtigkeit des gesamten Ansatz-
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teiles herzustellen.
Die Verbindung zwischen der Hülse und dem Ansatzbehältnis kann mechanisch verschiedenartig gestaltet sein, z. B. kann man eine Renkverbindung vorsehen. Es ist aber von Vorteil, wenn die Hülse und das Ansatzbehältnis durch einen an dem einen Teil sitzenden Stiftsockel und einen an dem andern Teil sitzenden Buchsensockel miteinander verbunden sind. Diese durch ihre Anwendung bei Rundfunkröhren bekannte Art einer leicht lösbaren Verbindung ist bei ihrer Anwendung im vorliegenden Falle mechanisch ausreichend sicher und ermöglicht zugleich in einfacher Weise die Herstellung der notwendigen elektischen Verbindungen.
Die mechanische und elektrische Verbindung zwischen den im Behältnis bzw. in der Hülse untergebrachten Antriebs- und Schaltteilen und den in der Kamera anzutreibenden Teilen und elektrischen Schaltelementen wird vorzugsweise durch mechanische und elektrische Kupplungsmittel hergestellt, die die in den Spulenhohlraum eintauchende Hülse trägt. Voreilhafterweise trägt die Hülse sowohl ein über ihre Aussenfläche herausstehendes, vom Elektromotor angetriebenes Zahnrad, das mit einem in den Spulenhohlraum ragenden und mit der Spule verbundenen Kuppelteil in mechanische Verbindung tritt, als auch elektrische Kontaktflächen, die mit im Kamerakörper angeordneten Gegenkontakten in leitende Verbindung kommen.
Die Stromquelle für den Elektromotor kann eine Batterie sein, die als die Lebensdauer der Kamera nicht erreichender Teil im an der Bodenfläche der Kamera anliegender Teil des Behältnisses unterge-
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vorzugsweise durch einen mittels Nut und Feder geführten Schiebedeckel. An die Stelle einer sich verbrauchenden Batterie können aber auch ein oder mehrere Akkumulatoren treten, die durch an sich bekanntes Aufladen in ständiger Betriebsbereitschaft gehalten werden können.
Um dt. m Besitzer der Kamera und des Ansatzbehältnisses die Möglichkeit zu geben, diese Aufladung selbst vorzunehmen, ist in weite- rer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der den Raum für die Stromquelle verschliessende Deckel für die Dauer der Aufladung gegen einen Deckelteil auswechselbar ist, der Verbindungsmittel zur Ladestromquelle, die für den Aufladevorgang notwendigen bekannten elektrischen Schaltelemente und die Kontakte zu den in ihrer Lagerste'le verbleibenden Akkumulatoren trägt.
Die Stromquelle braucht nicht nur dem Antrieb des Elektromotors zu dienen, sondern kann zugleich auch den Strom für weitere an der Kamera etwa vorgesehene Einrichtungen liefern, z. B. kann sie in den Stromkreis einer von einem Belichtungsmesser her gesteuerten Einrichtung zur automatischen Einstellung von Verschlusszeit und Blendenöffnung eingeschaltet sein oder sie kann Glühlämpchen speisen, die Einstellskalen. oder Bildfeldbegrenzungsrahmen beleuchten. Ebenso kann die Stromquelle auch zugleich ein Blitzlichtgerät betreiben.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert, ohne sich aber auf dieses Beispiel allein zu beschränken.
Es zeigen : Fig. 1 in Vorderansicht eine teilweise aufgebrochene photographische Kamera ; Fig. 2 in Vorderansicht ein teilweise aufgebrochenes, an die Kamera nach Fig. l ansetzbares Behältnis ; Fig. 3 eine Draufsicht auf das Behältnis gemäss der Fig. 2 bei abgenommener Hülse ; Fig. 4 in stark vergrösserter Darstellung im Schnitt die in Fig. 2 auch dargestellte Hülse und deren mechanische Kupplung mit der hohlen Filmspule ; Fig. 5"in Seitenansicht das an die Stelle des den Stromquellenraum abdeckenden Schiebers zu setzende Ladegerät.
In Fig. 1 ist mit 1 eine photographische Kamera, mit 2 deren Objektiv, mit 3 der Sucher und mit 4 die Auslösetaste bezeichnet. Die im aufgebrochenen Teil der Kamera 1 erkennbare Aufwickelspule 5 für den Rollfilm 6 ist von der Kamerabodenfläche 7 her offen. In ihren Hohlraum 8 kann die Hülse 9 des in Fig. 2 dargestellten, an die Kamerabodenfläche 7 ansetzbaren Behältnisses 10 eintauchen. Die Aufwickelspule 5 trägt einen Zahnkranz 11, der über die Zahnräder 12,13 mit einem an sich bekannten Transportsperrwerk, Bildzählwerk und auch mit Mechanismen zum Spannen des Kameraverschlusses in Verbindung steht, so dass bei einer Drehung der Aufwickelspule 5 der Film bewegt und die genannten Werke und Mechanismen geschaltet werden.
Das in Fig. 2 dargestellte Ansatzbehältnis 10 mit seiner Hülse 9 enthält die zum Antrieb der Aufwikkelspule 5 notwendigen mechanischen und elektrischen Elemente, die in diesen beiden Teilen 9 und 10 so untergebracht sind, dass die Hülse 9 diejenigen Teile enthält, deren Lebensdauer derjenigen der Kamera entsprechen. Die im Ansatzbehältnis 10 angeordneten Teile dagegen sind vorzugsweise solche, die durch Verbrauch, Abnutzung oder Empfindlichkeit in ihrer Lebensdauer derjenigen der Kamera unterlegen sind.
Damit bei etwaigen Funktionsstörungen nicht das gesamte, aus Ansatzbehältnis 10 und Hülse 9 gebildete Aggregat ausfällt, sind diese beiden Teile leicht lösbar miteinander verbunden, so dass durch Aus-
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tausch des einen oder des andern Teiles gegen einen funktionsfähigen andern Teil schnell die Funktionstüchtigkeit wieder hergestellt werden kann.
Zu diesem Zweck besitzt die Hülse 9, wie die Fig. 2 und 4 erkennen lassen, einen Isolierstoffsockel 14 mit Kontaktstiften 15, die in einen im Ansatzbehältnis 10 sitzenden Gegensockel 16 mit Buchsen 17 (Fig. 3) eingreifen können. Diese von der Festlegung von Rundfunkröhren her bekannte Art einer leicht lösbaren Verbindung zweier Teile gewährt bei der Anwendung zwischen der Hülse 9 und dem Ansatzbehältnis 10 eine mechanisch genügend feste Verbindung und ermöglicht zugleich in einfacher Art die Herstellung der notwendigen elektrischen Kontakte.
Die Hülse 9 enthält nämlich, wie der Schnitt in Fig. 4 erkennen lässt, einen Elektromotor 18, der in einem Isolierstoffkörper 19 festgelegt ist, welcher zugleich noch in sich weitere elektrische Steuerelemente, z. B. Feinrelais 20 od. dgl., aufnehmen kann. Die Kontaktstifte 15 stellen die Verbindung zu den im Ansatzbehältnis 10 untergebrachten andern elektrischen Elementen her. Dies sind, wie in den Fig. 2 und 3 angedeutet, Stromquellen 21, Verstärkereinrichtungen 22 und andere elektrische Steuereinrichtungen 23. Der Unterbringungsraum für die Stromquellen 21 ist mittels eines durch Nut und Feder geführten Schiebedeckels 24 verschlossen.
Der Elektromotor 18 treibt, wie in Fig. 4 erkennbar, über ein Zahnradgetriebe 25 ein auf der Hülse 9 sitzendes Antriebszahnrad 26 an. In die Zahnlücken dieses Rades 26 greift ein im Hohlraum 8 der Aufwickelspule 5 axial verschieblich angebrachter Kuppelstift 27 ein, den eine Feder 28 im Sinne eines solchen Eingriffes beaufschlagt. Hiedurch ist die mechanische Kupplung zwischen Antriebszahnrad 26 und Aufwickelspule 5 hergestellt. Wenn bei der in Richtung des Pfeiles 29 erfolgenden Einbringung der Hülse 9 in den Hohlraum 8 der Aufwickelspule 5 der Kuppelstift 97 nicht gleich in eine Zahnlücke, sondern auf die Seitenfläche eines Zahnes trifft, kann bei der weiteren Einschubbewegung der Kuppelstift entgegen der Kraft der Feder 28 ausweichen. Diese drückt ihn aber dann bei der beginnenden Drehung des Antriebszahnrades 26 in die nächstliegende Zahnlücke hinein.
Der Isolierstoffsockel 14 der Hülse 9 trägt, wie die Fig. 2 und 4 zeigen, einen umlaufenden Kranz von gegeneinander isoliert gehaltenen elektrischen Kontaktflächen 30, die mit den Kontaktstiften 15 bzw.
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lässt, sitzt in der Bodenwandung der Kamera 1 ein Isolierstoffhohlsockel 31, auf dessen Innenfläche Kontaktfedern 32 angebracht sind, die bei in die Aufwickelspule 5 eingebrachter Hülse 9 gegen deren Kontaktflächen 30 anliegen. Von den Kontaktfedern 32 ausgehende Kabel 33 stellen die Verbindung zu in der Kamera 1 untergebrachten elektrischen Schaltelementen her.
Im an die Kamera angesetzten Zustand des Behältnisses 10 mit Hülse 9 greifen am Behältnis 10 an-
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durch eine feste Verbindung der angesetzten Teile 9, 10 an der Kamera 1 gesichert ist.
Die Stromquellen 21 können sich erschöpfende Batterien, aber auch Akkumulatoren sein, die durch Aufladen in stets betriebsbereitem Zustand gehalten werden können. Um in einfacher Weise diese Aufladung vornehmen zu können, ist das in Fig. 5 dargestellte Ladegerät 37 als Zubehörteil zum Behältnis 10 vorgesehen. Das Ladegerät 37 ist in seiner Form dem Schiebedeckel 24 so angepasst, dass es an dessen Stelle in das Behältnis 10 eingeschoben werden kann, wobei dann Kontaktfedern 38 die Verbindung zu den in ihrer Lagerstelle verbleibenden Akkumulatoren 21 herstellen. Das Ladegerät 37 enthält die zum Aufladen notwendigen bekannten elektrischen Elemente, von denen in Fig. 5 eine Diode 39 und ein Widerstand 40 angedeutet sind. Mittels der aus dem Ladegerät 37 herausstehenden Kontaktstifte 41 ist der Anschluss an die Ladestromquelle, z.
B. an eine Steckdose des Stromnetzes, möglich.
Die nicht zur vorliegenden Erfindung zählende Schaltung der elektrischen Elemente kann beispielsweise so vorgenommen sein, dass bei der Betätigung der Auslösetaste 4 über bekannte mechanische Zwischenglieder der Kameraverschluss ausgelöst wird, der seinerseits am Ende seines Ablaufes einen elektrischen Kontakt schaltet, durch den der Elektromotor 18 Strom erhält und zu laufen beginnt. Dieser Stromfluss wird durch einen andern Kontakt unterbrochen, der vom dabei von der Aufwickelspule 5 her betätigten Transportsperrwerk nach vollzogenem Filmtransport um einen Bildschritt geschaltet wird. Der dabei gespannte Kameraverschluss kann durch erneutes Betätigen der Taste 4 wieder ausgelöst werden. Die Rückspulung des Filmes 6 auf seine Abwickelspule kann durch Betätigen des Schaltknopfes 42 von Hand vorgenommen werden.
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