AT18298U1 - System zum Hinterlegen sowie Abrufen von persönlichen notfallrelevanten Informationen mittels eines SOS-ID-Labels, insbesondere einem SOS-ID-Aufkleber, als sichtbarer Funktionshinweis an mobilem Equipment wie beispielsweise Smartphone oder Helm - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Hinterlegen sowie Abrufen von persönlichen notfallrelevanten Informationen mittels einem SOS- ID-Label, insbesondere eines SOS-ID-Aufklebers als sichtbaren Funktionshinweis an mobilem Equipment wie beispielsweise Smartphone oder Helm, die im Falle einer Verunglückung der entsprechenden Person von Dritten insbesondere für die Ersthilfe direkt am Unglücksort abrufbar sind. Ein wesentlicher Vorteil des Systems besteht zum einen darin, dass die personenspezifischen Informationen zentral auf dem Server abgelegt sind, auf den jedermann zugreifen und die personenspezifischen Informationen unter Übermittlung der zugeordneten personenspezifischen Kodierung abrufen kann. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die am mobilen Equipment des Benutzers befestigten SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber für jedermann gut sichtbar sind, so dass größere Verzögerungen wegen einer Suche nach einem Notfallpass entfallen.
Description
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Hinterlegen sowie Abrufen von persönlichen notfallrelevanten Informationen mittels einem SOS-ID-Label, insbesondere eines SOS-IDAufklebers, als sichtbaren Funktionshinweis an mobilem Equipment wie beispielsweise Smartphone oder Helm, die im Falle einer Verunglückung der entsprechenden Person von Dritten insbesondere für die Ersthilfe direkt am Unglücksort abrufbar sind.
[0002] Um Ersthelfer an einem Unglücksort mit wichtigen Informationen über eine verunglückte Person zu versorgen, sind im Stand der Technik bereits sogenannte Notfallbässe in Papierform bekannt, die von jedermann mitgeführt werden können und spezifische Informationen über die entsprechende Person enthalten, wie beispielsweise ihren Namen, die Kontaktdaten einer im Notfall zu benachrichtigenden Person und vor allem ihre medizinische Daten, die bei der Ersthilfe für den Ersthelfer von Bedeutung und/oder Nutzen sein können. Hierzu zählen insbesondere die Blutgruppe der Person, Daten über allergische oder sonstige Unverträglichkeiten, über vorhandene Vorerkrankungen, über regelmäßig eingenommene Medikamente oder dergleichen. Dank dem unmittelbaren Zugang zu diesen Informationen am Unglücksort können Fehler bei der Ersthilfe und auch bei der nachfolgenden Behandlung vermieden werden.
[0003] Des Weiteren ist es im Stand der Technik bekannt, Notfallpässe in elektronischen Endgeräten zu hinterlegen, insbesondere in sogenannten Smartphones, die heutzutage von vielen Personen im Smartphone angelegt und gespeichert werden, der von jedermann abrufbar ist.
[0004] Ein Nachteil der bisherigen Notfallbass-Varianten besteht allerdings darin, dass Dritte nicht sofort erkennen können, ob und in welcher Form eine verunglückte Person einen solchen Notfallpass bei sich trägt. Im schlechtesten Fall wird der Notfallbass mangels Suche somit gar nicht entdeckt. Im besten Fall verzögert sich die Ersthilfe durch die erforderliche Suche, was im Einzelfall einen entscheidenden Zeitverlust nach sich ziehen kann. Ein weiterer Nachteil ist die Zugänglichkeit von in Smartphones gespeicherten Notfallbässen abhängig von der Akkuleistung des Smartphones, was im Einzelfall ebenfalls negative Konsequenzen haben kann.
[0005] Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes System der eingangs genannten Art zu schaffen.
[0006] Zur Lösung dieser Aufgabe schafft die vorliegende Erfindung ein System der eingangs genannten Art umfassend einen Server, der derart eingerichtet ist, dass auf diesem personenspezifische Informationen benutzerbezogen abgespeichert und über eine zugeordnete personenspezifische Codierung derart gesichert werden können, dass diese personenspezifischen Informationen nur unter Übermittlung der zugeordneten personenspezifischen Codierung von einem externen elektronischen Endgerät abrufbar sind, und einer Vielzahl von SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber, welche jeweils derart mit einer personenspezifischen Codierung eines Benutzers versehen sind, dass die personenspezifische Codierung von einem Dritten oder von einem externen elektronischen Endgerät eines Dritten ausgelesen und zum Abrufen der personenspezifischen Informationen an den Server übermittelt werden kann, wobei das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, an persönlichen mobilen Gegenständen eines Benutzers befestigt ist.
[0007] Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Systems gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Varianten besteht zum einen darin, dass die personenspezifischen Informationen zentral auf dem Server abgelegt sind, auf den jedermann zugreifen und die personenspezifischen Informationen unter Übermittlung der zugeordneten personenspezifischen Kodierung abrufen kann. Das Abrufen ist über jedes internetfähige elektronische Endgerät möglich, so dass keine gerätespezifische Bindung besteht. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die außen am Smartphone befestigten SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber, für jedermann gut sichtbar sind, so dass größere Verzögerungen wegen einer Suche nach einem Notfallpass entfallen. Die SOS-ID-Label, insbesondere die SOS-ID-Aufkleber, springen Ersthelfern ohne weiteres ins Auge, so dass ein unmittelbares Handeln ermöglicht wird.
[0008] Die personenspezifischen Informationen umfassen bevorzugt den Namen des Benutzers und/oder die Kontaktdaten einer im Notfall zu benachrichtigen Person und/oder medizinische Daten des Benutzers, wie insbesondere dessen Blutgruppe, Daten über allergische oder sonstige Unverträglichkeiten, über vorhandene Vorerkrankungen, über regelmäßig eingenommene Medikamente oder dergleichen. Grundsätzlich entsprechen die personenspezifischen Informationen des erfindungsgemäßen Systems denjenigen eines herkömmlichen Notfallpasses. Ein Vorteil besteht zumindest gegenüber papiergebundenen Notfallbässen darin, dass sich ohne weiteres eine Fülle von Informationen speichern lässt, einschließlich bestehender Diagnosen, Arztschreiben, Bild- und Videodaten, beispielsweise in Form von Röntgen- oder MRT-Bildern, etc.
[0009] Vorteilhaft ist den personenspezifischen Informationen eine zweite benutzerspezifische Codierung zugeordnet, bei deren Übermittlung an den Server ein Benutzer die zu ihm zu speichernden personenspezifischen Informationen eingeben und/oder die zu ihm bereits gespeicherten personenspezifischen Informationen ergänzen und/oder ändern kann. Diese zweite benutzerspezifische Codierung ist nicht an dem SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber, vorgesehen und normalerweise nur dem Benutzer selbst bekannt, so dass die Daten nicht von unbefugten Personen manipuliert werden können.
[0010] Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die personenspezifische Codierung in Form einer ablesbaren Zeichenkette und/oder eines QR-Codes vorgesehen. Die ablesbare Zeichenkette kann beispielsweise auf die SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber, aufgedruckt, aufgestickt oder als Prägung ausgebildet sein, um nur einige Beispiele zu nennen. Der QR-Code ermöglicht beim Scannen durch ein elektronisches Endgerät einen besonders schnellen Zugang zu den personenspezifischen Informationen.
[0011] Auf der Vorderseite der SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, ist vorteilhaft eine Markierung vorgesehen, die geeignet ist, Dritte auf die Funktion des SOS-ID-Labels, insbesondere des SOS-ID- Aufklebers aufmerksam zu machen. So kann beispielsweise eine Askulapschlange auf der Vorderseite abgebildet sein, ein SOS-Zeichen, die Aufschrift „Notfallpass“, „Notfall-ID“ oder „SOS-ID“ oder dergleichen.
[0012] Bevorzugt ist auf dem SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber, eine Internetadresse angegeben unter der auf eine Eingabemaske zum Abrufen der personenspezifischen Informationen zugegriffen werden kann.
[0013] Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, einen Farbton mit Signalwirkung auf, also einen roten, orangenen, gelben oder grünen Farbton, insbesondere einen Neon-Farbton.
[0014] Das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, wird an vom Anwender genutzte persönliche Gegenstände angebracht. Das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, kann beispielsweise auf Smartphone, Tablet, Geldbörse, Kleidung, Fahrrad- oder Skihelm des Anwenders fixiert werden.
[0015] Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sind die SOS-ID-Label durch eine selbstklebende Rückseite fest auf mobilen Gegenständen eines Anwenders wie beispielsweise einem Smartphone oder einem Helm fixiert. Auf diese Weise wird ein guter dauerhafter Halt der SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, erzielt.
[0016] Gemäß einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber zweilagig gestaltet sein. In dieser Ausführung sind Markierung und Internetseite auf der oberen Schicht (Vorderseite) angegeben. So kann beispielsweise die Aufschrift „Bitte wenden“, „Folie hier aufziehen“ oder dergleichen, Dritte darauf hinweisen, die obere Schicht des SOS-ID-Labels, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, abzulösen. Auf der verdeckten unteren Schicht ist die personenspezifische Codierung in Form einer ablesbaren Zeichenkette und/oder eines QR-Codes als Aufschrift vorgesehen. Bevorzugt wird diese zweilagige Ausführung auf mobilem Equipment, insbesondere Sportausrüstung wie beispielsweise Fahrradoder Skihelm, auf denen das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, direkt sichtbar getragen wird und entsprechend eingesehen werden kann. Der Vorteil dieser Ausführungsform
ist, dass die personenspezifische Codierung durch die zweilagige Gestaltung des Labels verdeckt bleibt und nicht direkt für Dritte sichtbar ist.
[0017] Das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, selbst kann aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sein. Darunter beispielsweise Aluminium, Papier, Kunststoff (PE, PP, PVC, PET), Spezialmaterialien (Tyvek), Polyolefine, Textil.
[0018] Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung deutlich. Darin ist
[0019] Figur 1 eine schematische Ansicht, die ein System gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
[0020] Figur 2 eine Vorderansicht dem in Figur 1 dargestellten SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber;
[0021] Figur 3 eine Rückansicht dem in Figur 1 dargestellten SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
[0022] Figur 4 eine Vorderansicht gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als zweilagiges SOS-ID-Label, insbesondere zweilagigem SOS-ID-Aufkleber;
[0023] Figur 5 eine Rückansicht gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als zweilagiges SOS-ID-Label, insbesondere zweilagigem SOS-ID-Aufkleber;
[0024] Figur 6 eine Vorderansicht gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als Textillabel;
[0025] Figur 7 eine Vorderansicht der SOS-ID-Label gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als genietete Plakette;
[0026] Die Figuren 1 bis 3 zeigen ein System 1 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bzw. Komponenten desselben. Das System 1 dient zur Bereitstellung von personenspezifischen Informationen, die im Falle einer Verunglückung der entsprechenden Person von Dritten insbesondere für die Ersthilfe direkt am Unglücksort abrufbar sind. Das System 1 umfasst einen Server 2, der derart eingerichtet ist, dass auf diesem personenspezifische Informationen benutzerbezogen abgespeichert und über eine zugeordnete personenspezifische Codierung 3 derart gesichert werden können, dass diese personenspezifischen Informationen nur unter Übermittlung zugeordneten personenspezifischen Codierung 3 von einem extern elektronischen Endgerät 4 abrufbar sind. Ferner umfasst das System 1 eine Vielzahl von SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber 6, welche jeweils derart mit einer personenspezifischen Codierung eines Nutzers versehen sind, dass die personenspezifische Codierung 3 von einem Dritten oder von einem elektronischen Endgerät 4 eines Dritten ausgelesen und an den Server 2 übermittelt werden kann, wobei jedes SOS-ID-Label, insbesondere jeder SOS-ID-Aufkleber 6 an einem vom Anwender genutzten mobilen Gegenstand wie beispielsweise Smartphone 9 oder Helm 10 befestigt ist.
[0027] Zur Verwendung des Systems 1 erhält ein Benutzer in einem ersten Schritt eine oder mehrere SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber 6, auf denen jeweils eine ihm zugeordnete personenspezifische Codierung 3 vorgesehen ist.
[0028] In einem zweiten Schritt wählt der Benutzer mit einem internetfähigen Gerät über die Internetadresse 5 des Systemanbieters den Server 2 an, identifiziert sich dort erstmals mit seiner personenspezifischen Codierung 3, woraufhin er in eine entsprechende Eingabemaske die auf ihn bezogenen personenspezifischen Informationen auf dem Server 2 hinterlegen kann. Hierbei handelt es sich insbesondere um seinen Namen, seine Adress- und Kontaktdaten, die Kontaktdaten einer notfalls zu benachrichtigenden Person und um medizinische Daten. Letztere können dessen Blutgruppe, Daten über allergische oder sonstige Unverträglichkeiten, über vorhandene Vorerkrankungen, über regelmäßig eingenommene Medikamente oder dergleichen, Arztberichte,
Bild- und Videodaten, wie beispielsweise Röntgen- und MRT-Aufnahmen, etc. umfassen. Ferner wählt der Benutzer eine zweite benutzerspezifische Codierung, die bei weiteren Serveranfragen erforderlich ist, um seine bereits gespeicherten personenspezifischen Informationen ergänzen und/oder ändern zu können.
[0029] In einem dritten Schritt kann der Benutzer die ihm zur Verfügung gestellten SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber 6, nach Bedarf an einem von ihm genutzten Gegenstand wie Smartphone 9 oder Helm 10 anbringen. Hierzu sind die SOS-ID-Label, insbesondere SOS-IDAufkleber 6, vorliegend durch eine selbstklebende Rückseite 7 einseitig fest auf dem von Anwender genutzten Gegenstand fixiert.
[0030] Auf der in Figur 2 dargestellten Vorderseite der SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-IDAufkleber 6 ist eine Markierung 8 vorgesehen, die geeignet ist, Dritte auf die Funktion der SOSID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber 6 aufmerksam zu machen, vorliegend in Form der Aufschrift „sOS-ID“. Ferner trägt die Vorderseite zum einen die Internetadresse 5 als Aufschrift, die zum Anwählen des Servers 2 im Internet erforderlich ist. Darüber hinaus befindet sich als Aufschrift die personenspezifische Codierung 3, und zwar einmal in Form einer Zeichenkette, vorliegend „GP 12-HF47“, sowie in Form eines QR-Codes. Die SOS-ID-Label, insbesondere die SOS-ID-Aufkleber 6, weisen vorteilhaft eine Signalfarbe auf, die für Dritte gut erkennbar ist, wie beispielsweise Rot, Gelb oder Orange, insbesondere als Neon-Farbton. Die SOS-ID-Label können aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein, wie aus Aluminium, um nur ein Beispiel zu nennen.
[0031] Im Falle einer Verunglückung der Person, die das SOS-ID-Label, insbesondere den SOSID-Aufkleber 6, an seinem mobilen Equipment wie beispielsweise Smartphone 9 oder Helm 10 trägt, können Ersthelfer über das SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber 6, die auf dem Server 2 zu dem Benutzer gespeicherten personenspezifischen Informationen abrufen. Die Signalfarbe der SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber 6, ebenso wie deren gut sichtbare Anbringung am mobilen Equipment des Benutzers, wie beispielsweise am Smartphone 9 oder am Helm 10, sind für Dritte dabei sehr hilfreich, da das SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber 6, nur schwer zu übersehen ist. Die Ersthelfer haben nun die Möglichkeit, im Internet den Server 2 über die auf dem SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber 6, angegebene Internetadresse 5 mittels eines internetfähigen elektronischen Endgerät 4 anzuwählen und dort die personenspezifischen Informationen des verunglückten Benutzers unter Eingabe der personenspezifischen Codierung 3 in Form der Zeichenkette abzurufen. Nunmehr stehen den Ersthelfern sämtliche relevanten Informationen zur Verfügung. Alternativ können die Ersthelfer aber auch die auf den SOS-ID-Label, insbesondere den SOS-ID-Aufkleber 6, abgebildete personenspezifische Codierung in Form des QR-Codes mit dem Endgerät 4 auslesen, woraufhin sie die personenspezifischen Informationen direkt auf ihrem Endgerät 4 angezeigt bekommen. Somit ist die Verwendung des QR-Codes gegenüber der Zeichenkette aufgrund der schnelleren Abrufbarkeit der personenspezifischen Informationen grundsätzlich zu bevorzugen. Dies setzt natürlich voraus, dass auf dem Endgerät 4 ein zum Auslesen des QR-Codes fähiges Programm implementiert ist.
[0032] Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Systems 1 besteht zum einen in der zentralen und somit geräteunabhängigen Speicherung der personenspezifischen Informationen auf dem Server 2 und in der Abrufbarkeit der personenspezifischen Informationen von jedem internetfähigen Endgerät 4, das heutzutage fast jeder bei sich trägt. Ferner ist das an persönlichem Equipment befestigte SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber, für jedermann gut sichtbar, so dass größere Verzögerungen wegen einer Suche nach einem Notfallpass entfallen. Die SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber 6, springt Ersthelfern aufgrund der Positionierung, Beschriftung und Farbgebung ins Auge.
[0033] Die Figur 3 zeigt eine Ausführungsform der Rückseite eines erfindungsgemäßen SOS-IDLabels, insbesondere SOS-ID-Aufklebers 6, bei der eine selbstklebende Rückseite 7 vorgesehen ist, die das SOS-ID-Label, insbesondere den SOS-ID-Aufkleber, fest auf mobile Gegenstände fixiert.
[0034] Die Figur 4 (Vorderseite) und Figur 5 (Unterseite) zeigen eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen SOS-ID-Labels, insbesondere SOS-ID-Aufklebers 6. Zusätzlich zu der zuvor in Figur 2 beschriebenen Ausführungsform mit Markierung 8 und Internetadresse 5 ist hier die Aufschrift „Bitte öffnen", „Folie hier aufziehen“ oder dergleichen vorhanden, die Dritte darauf hinweisen, die obere Schicht 11 des SOS-ID-Labels, insbesondere des SOS-ID-Aufklebers 6, abzulösen. Auf der verdeckten unteren Schicht 12 ist die personenspezifische Codierung 3 in Form einer ablesbaren Zeichenkette und/oder eines QR-Codes vorgesehen. Diese Ausführungsform ist dahingehend von Vorteil, dass die auf der unteren Schicht 12 des SOS-ID-Labels 6 vorgesehenen Informationen, insbesondere die personenspezifische Codierungen 3 von außen nicht mehr sichtbar.
[0035] Die Figur 6 zeigt eine alternative Ausführungsform des SOS-ID-Labels 6 zum Einnähen in Kleidung. Bevorzugt ist das Material dieser Ausführung aus textilem Stoff.
[0036] Die Figur 7 zeigt eine alternative Ausführungsform des SOS-ID-Labels 6, die eine Aussparung zur Anbringung mit Nieten 14 vorsieht.
[0037] Es sollte klar sein, dass die zuvor beschriebene Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems 1 nur als Beispiel dient und Anderungen und/ oder Modifikationen möglich sind, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Anmeldung zu verlassen, der durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.
BEZUGSZIFFERNLISTE
1 System
2 Server
3 personenspezifische Codierung, insbesondere QR-Code 4 Endgerät
5 Internetadresse
6 SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber 7 Selbstklebende Rückseite
8 Markierung
9 Smartphone mit SOS-ID-Label
10 Helm mit SOS-ID-Label
11 Obere Schicht
12 Untere verdeckte Schicht
13 Naht
14 Nieten
Claims (7)
1. System zum Hinterlegen sowie Abrufen von persönlichen notfallrelevanten Informationen mittels einem SOS-ID-Label, insbesondere einem SOS-ID-Aufkleber als sichtbarer Funktionshinweis an mobilem Equipment wie beispielsweise Smartphone oder Helm, die im Falle einer Verunglückung der entsprechenden Person von Dritten insbesondere für die Ersthilfe direkt am Unglücksort abrufbar sind, umfassend einen Server (2), der derart eingerichtet ist, dass auf diesem personenspezifische Informationen benutzerbezogen abgespeichert und über eine zugeordnete personenspezifische Codierung, insbesondere QR-Code (3) derart gesichert werden können, dass diese personenspezifischen Informationen nur unter Übermittlung der zugeordneten personenspezifischen Codierung (3) von einem externen elektronischen Endgerät (4) abrufbar sind, und eine Vielzahl von SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber (6), welche jeweils derart mit einer personenspezifischen Codierung (3) eines Benutzers versehen sind, dass die personenspezifische Codierung (3) von einem Dritten oder von einem externen elektronischen Endgerät (4) eines Dritten ausgelesen und zum Abrufen der personenspezifischen Informationen an den Server (2) übermittelt werden kann, wobei die SOS-ID-Label, insbesondere SOS-ID-Aufkleber (6) beispielsweise mit einer selbstklebenden Rückseite (7) am Smartphone (9) oder am Helm (10) von Benutzern befestigt sind.
2. System (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die personenspezifischen Informationen den Namen des Benutzers und/oder die Kontaktdaten einer im Notfall zu benachrichtigen Person und/oder medizinische Daten des Benutzers umfassen, wie insbesondere dessen Blutgruppe, Daten über allergische oder sonstige Unverträglichkeiten, über vorhandene Vorerkrankungen, über regelmäßig eingenommene Medikamente oder dergleichen.
3. System (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den personenspezifischen Informationen eine zweite benutzerspezifische Codierung zugeordnet ist, bei deren Übermittlung an den Server (2) ein Benutzer die zu ihm zu speichernden personenspezifischen Informationen eingeben und/oder die zu ihm bereits gespeicherten personenspezifischen Informationen ergänzen und/oder ändern kann.
4. System (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die personenspezifische Codierung (3) in Form einer ablesbaren Zeichenkette und/oder eines QR-Codes vorgesehen ist.
5. System (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber (6) eine Markierung (8) vorgesehen ist, die geeignet ist, Dritte auf die Funktion der SOS-ID-Label, insbesondere der SOSID-Aufkleber (6) aufmerksam zu machen.
6. System (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem SOS-ID-Label, insbesondere dem SOS-ID-Aufkleber (6) eine Internetadresse (5) angegeben ist, unter der auf eine Eingabemaske zum Abrufen der personenspezifischen Informationen zugegriffen werden kann.
7. System (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die SOS-ID-Label, insbesondere der SOS-ID-Aufkleber (6) einen Farbton mit Signalwirkung aufweist.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
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