AT17893U1 - Schutzelement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Schutzelement (1) zur Aufnahme einer Pflanze (2), insbesondere Holzpflanzen, wobei das Schutzelement (1) als im Wesentlichen zylindrischer Körper (7) mit einer einen Aufnahmeraum (3) für die Pflanze (2) definierenden Wandung (4) ausgebildet ist und der zylindrische Körper (7) aus hölzernen Ruten (5) gebildet ist, wobei die hölzernen Ruten (5) einen Durchmesser von zwischen 3 und 8 mm, bevorzugt zwischen 3 und 6 mm aufweisen und eine Restfeuchte von zwischen maximal 5 und 15%, bevorzugt 10% aufweisen.
Description
SCHUTZELEMENT
[0001] Die Erfindung betrifft ein Schutzelement für Pflanzen in Form eines im Wesentlichen zylindrischen Körpers, der die Pflanzen während der Aufwuchsphase gegen Umwelteinflüsse und insbesondere gegen Wildverbiss am Terminaltrieb schützt. Das Schutzelement kommt dabei vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, jedoch auch im Obst und Weinbau zum Einsatz.
[0002] Bekannte Schutzelemente aus Holz oder Kunststoffen werden eingesetzt, um Pflanzen beim Wuchs zu unterstützen, bis sie eine Größe erreicht haben, bei der sie gegen ein unerwünschtes Abfressen junger Triebe durch Wildtiere geschützt sind und ein sog. Verfegen, das heißt ein Scheuern von Geweihen an den Pflanzen diesen nicht mehr schaden können. Die aus dem Stand der Technik, beispielsweise aus der US2005/0172550A1 bekannten Schutzelemente aus Holz bestehen aus sehr dicken Stäben vorzugsweise aus Bambus und sind daher sehr schwer oder sind in anderen Fällen nur mit sehr großem Aufwand herstellbar und aufgrund zusätzlich verwendeter Befestigungs- und Verbindungsmittel aus Metall nicht vollständig biologisch abbaubar. Schutzelemente in Form von Kunststoffhüllen oder um die Pflanzen geschlungenen, spiraligen Kunststoffbändern sind nicht biologisch abbaubar. Alle aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen müssen nach der Verwendungsphase mit großem Aufwand rückgebaut und/oder entsorgt werden.
[0003] Deshalb ist es eine Aufgabe dieser Erfindung, ein Schutzelement zur Verfügung zu stellen, das in einfacher Art und Weise herstellbar ist und nach Verwendung nicht rückgebaut werden muss. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
[0004] Das erfindungsgemäße Schutzelement ist in Form einer Wuchshülle ausgebildet und dient zur Aufnahme einer Pflanze, insbesondere Holzpflanze. Besonders in der Wuchsphase direkt nach der Pflanzung sind die in der Regel ein- bis vierjährigen Pflanzen besonders anfällig für Umwelteinflüsse, die das Wachstum und die spätere Ausformung der Pflanze beeinflussen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der durch Wild verursachte Verbiss an den Terminalknospen der Pflanze. Ein Abbeißen dieses Pflanzenteils kann zum Ausfall der Pflanze oder zu signifikanten Wuchsbeeinträchtigungen der Pflanze führen. Ein besonderer Schutz während dieser Wachstumsphase ist daher von besonderer Wichtigkeit.
[0005] Das Schutzelement ist als im Wesentlichen zylindrischer Körper mit einem Aufnahmeraum für die Pflanze ausgebildet. Die Wandung des zylindrischen Körpers umgibt die Pflanze vollständig und schützt diese vor dem Zugriff durch das Wild. Es ist vorgesehen, den zylindrischen Körper aus rückstandsfrei biologisch abbaubaren hölzernen Ruten auszubilden. Die einzelnen Ruten weisen dabei einen Durchmesser von zwischen 3 und 8 mm, bevorzugt von zwischen 3 und 6 mm auf. Um ein Ausschlagen der Ruten bei Bodenkontakt bzw. Feuchteeinwirkung zu verhindern, weisen die Ruten bei der Herstellung der Wuchshüllen oder deren Vorprodukt eine anfängliche Restfeuchte von maximal 5 bis 15%, bevorzugt von 10% auf. Bei dieser Restfeuchte sind die Ruten vollständig abgestorben und können nicht mehr ausschlagen bzw. neue Wurzeln ausbilden.
[0006] Die Ruten bestehen bevorzugt aus einem im Wesentlichen unbehandelten, schnellwachsenden, verholzten Material insbesondere Asten, bevorzugt Weiden- der Pappelästen, besonders bevorzugt Asten von Weiden der Sorten Salix americana, Salix purpurea, Salix viminalis und deren Hybriden sowie Mischungen daraus.
[0007] Die als günstig angesehenen, vorgenannten Weidenarten zeichnen sich durch schnellen Wuchs, hohe Flexibilität, gute Verarbeitbarkeit und geringes Gewicht aus.
[0008] Um die beanspruchte Restfeuchte einzustellen, wird es als günstig angesehen, wenn die Ruten vor der Verwendung für wenigstens ein Jahr getrocknet sind.
[0009] Aufgrund der biologischen Abbaubarbarkeit der gesamten Wuchshülle entfällt der Rück
bau des Schutzelementes nach ausreichendem Aufwuchs der geschützten Pflanzen außerhalb des schädlichen Zugriffs durch das Wild. Da das Schutzelement derart ausgebildet ist, dass sämtliche Bestandteile rückstandsfrei biologisch abbaubar sind, muss nur ein einmaliger Eingriff im Wald vorgenommen werden, um einen ausreichenden Schutz zu generieren. Die Verwendung von Ruten, d.h. von natürlich gewachsenen Zweigen oder Asten schnellwachsender Baumarten, erleichtert zudem die Erstellung des Schutzelementes, da aufwändige Arbeitsschritte, beispielsweise zur Konfektionierung der Bestandteile durch Zuschnitt, entfallen.
[0010] Wie bereits ausgeführt erweist sich die Verwendung von Ruten, die aus Weiden der Sorten Salix americana, Salix purpurea, Salix viminalis und deren Hybriden sowie Mischungen daraus gewonnen sind als besonders vorteilhaft. Die genannten Weidenarten zeichnen sich durch einen nicht vollständig geraden Wuchs aus und erlauben in den fertigen Wuchshüllen den Einfall von Licht zwischen den wuchsbedingt beabstandeten Ruten. Dies hat einen positiven Effekt auf die innerhalb der Wuchshülle herrschenden Wuchsbedingungen.
[0011] Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzelementes sieht vor, dass zur Ausbildung der Wandung die Ruten in ihrer Längsrichtung gesehen eng nebeneinanderliegend angeordnet und mit wenigstens einer umfangsseitigen, aus rückstandsfrei biologisch abbaubaren, pflanzlichen Materialien bestehenden Schnur dauerhaft, zumindest jedoch für die Dauer des Einsatzes, miteinander verbunden sind. Die Verwendung einer rückstandsfrei biologisch abbaubaren, aus einem pflanzlichen Materialien bestehenden Schnur begünstigt die vorgenannten Vorteile des Schutzelementes der Erfindung weiter, da auch diese nach Abschluss der Schutzmaßnahme im Wald bzw. auf der Fläche verbleiben kann und nicht eingesammelt werden muss.
[0012] Als vorteilhaft wird in diesem Zusammenhang angesehen, wenn zwischen den Ruten durch deren natürliche, wuchsbedingte Krümmung Abstände vorgesehen sind.
[0013] Die Anbringung des Schutzelementes an einem Stützelement, beispielsweise einem Pflock, wird dadurch vereinfacht, dass die Schnur, wie in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, bezüglich eines Umfangs des zylindrischen Körpers ein Ubermaß aufweist. Dabei ist wenigstens ein überstehendes Schnurende vorgesehen, das bevorzugt eine Schlaufe ausgebildet oder zum direkten Verbinden mit dem Pflock, beispielsweise durch Anbinden, verwendet werden kann.
[0014] Die Erstellung des erfindungsgemäßen Schutzelementes am Verbauungsort wird dadurch wesentlich vereinfacht, dass zunächst aus den Ruten eine Matte gebildet wird und der zylindrische Körper durch Aufrollen der Matte unter Ausbildung des Aufnahmeraums erstellt wird. Die Längsseiten der Matte sind dabei bevorzugt über vorstehende Schnurenden verbindbar.
[0015] Das erfindungsgemäße Schutzelement zeichnet sich in einer Weiterbildung dadurch aus, dass die Matte eine Längs- und Quererstreckung aufweist und die Längserstreckung über die Länge und die Quererstreckung über die Anzahl der nebeneinanderliegend angeordneten, Ruten definiert ist. Je nach gewünschtem Innendurchmesser des zylindrischen Körpers kann eine Variation der Menge der eingesetzten Ruten durchgeführt werden, um das Schutzelement an unterschiedliche Pflanzengrößen und Verwendungszwecke anzupassen.
[0016] Es ist dabei bevorzugt vorgesehen, dass im fertigen Schutzelement über die Längserstreckung verteilt mehrere Schnüre vorgesehen sind. Um eine zusätzliche Stabilisierung des zylindrischen Körpers und damit des gesamten Schutzelementes zu erreichen, können neben den Schnüren auch aus Zweigen oder Zweigabschnitten geflochtene Reifen oder Ringe zusätzlich mit im Schutzelement eingefügt werden.
[0017] Diese umschließen das Schutzelement entweder an der Außenseite oder sind innenseitig am zylindrischen Körper bzw. der Wandung angeordnet. Durch diese zusätzlichen Stabilisierungselemente, die, wie das gesamte Schutzelement, ebenfalls aus einem biologisch abbaubaren Material, bevorzugt einem Ast- oder Zweigmaterial, gebildet sind, wird die Standfestigkeit und Formhaltigkeit des Schutzelementes begünstigt.
[0018] Um die Matte, aus der das erfindungsgemäße Schutzelement gebildet wird herzustellen,
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung eine Hauptschnur vorgesehen, die die Ruten jeweils umschlingt und verbindet und so die Matte bzw. den flächigen Mattenkörper bildet. Alternativ oder zusätzlich hierzu besteht auch die Möglichkeit, dass die Ruten auf der Hauptschnur aufgelegt sind und eine jeweils die Ruten und die Hautschnur umschlingende und verbindende Nebenschnur vorgesehen ist. Die letztgenannte Möglichkeit ist zwar in der Herstellung aufwändiger, jedoch sorgt diese für eine präzisere Fixierung der Ruten und damit eine bessere Haltbarkeit der Matte und des daraus gebildeten Schutzelementes.
[0019] Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass die Ruten über eine Hauptschnur miteinander verbunden sind und zwischen jeder Rute wenigstens ein Knoten in der Hauptschnur eingeknüpft. Durch die Anzahl der zusätzlichen Knoten kann der Abstand zwischen den Ruten beeinflusst und so der Lichteinfall ins Innere der fertigen Wuchshülle begünstigt bzw. gesteuert werden. Daneben besteht auch die Möglichkeit in einer weiteren als günstig angesehenen Ausführungsform die Ruten über eine die Ruten jeweils einzeln umschlingende Bindung oder Kreuzlegung der Hauptschnur miteinander zu verbinden.
[0020] Das erfindungsgemäße Schutzelement ist, wie eingangs ausgeführt, dazu vorgesehen, eine Pflanze zu umgeben bzw. die Pflanze im Aufnahmeraum aufzunehmen. Als vorteilhaft wird in diesem Zusammenhang angesehen, wenn der zylindrische Körper einen Durchmesser von zwischen 12 cm und 30cm, insbesondere von zwischen 12 und 20, bevorzugt von 15 cm aufweist. Fertige Wuchshüllen mit größerem Durchmesser eignen sich dabei besonders für den Schutz von Nadelhölzern wie beispielsweise Tanne oder Douglasie, die baumartbedingt eine zylindrischen Wuchsform aufwiesen und daher größere Durchmesser der fertigen Wuchshülle benötigen.
[0021] Dieser Durchmesser bzw. Durchmesserbereich schafft einen guten Ausgleich zwischen den Wuchsanforderungen seitens der Pflanze und zum anderen der Stabilität des gesamten Schutzelementes. Auch kann sich so im Inneren des Schutzelementes, d.h. im Aufnahmeraum ein für das Pflanzenwachstum günstiges Mikroklima ausbilden.
[0022] Gleichzeitig ist sichergestellt, dass bei dem gewählten Umfangsmaß ausreichend Licht in den Aufnahmeraum einfällt, so dass die Pflanze optimale Wuchsbedingungen vorfindet.
[0023] Wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Schutzelement es ist, dass dieses aus rückstandsfrei biologisch abbaubaren, pflanzlichen Materialien besteht. Als vorteilhaft wird in diesem Zusammenhang angesehen, wenn die Ruten im Wesentlichen unbehandelten, schnellwachsenden, verholzten Material, insbesondere aus Asten gebildet sind. Als besonders günstig wird die Verwendung von Weiden- oder Pappelästen angesehen, ohne die Erfindung hierauf zu beschränken. Im Wesentlichen unbehandelt bedeutet im vorliegenden Fall, dass die verwendeten Aste/Ruten nach der Trocknung direkt, d.h. ohne zusätzliche chemische oder physikalische Behandlung Verwendung finden. Eine Trocknung der Ruten ist unerlässlich, um zu verhindern, dass diese bei Kontakt mit dem Erdboden in diesen einwachsen und die zu schützende Pflanze überwachsen.
[0024] Als günstig wird in diesem Zusammenhang angesehen, wenn die Ruten jeweils einen Durchmesser von zwischen 3 mm und 8 mm, bevorzugt von zwischen 3 mm und 6 mm aufweisen. Der Durchmesser der Ruten, kann sich auf die Länge der einzelnen Ruten gesehen verändern. Somit können die Ruten insgesamt und auf die Gesamtlänge betrachtet eine kegelförmige Ausgestaltung aufweisen. Insgesamt können durch die gewählten Durchmesserbereiche auch der biologische Abbau bzw. die hierfür benötigte Zeitdauer eingestellt werden. Dünnere Ruten bzw. die daraus gebildeten Schutzelement werden schneller abgebaut als dickere.
[0025] In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Ruten aus jeweils der gleichen Ausgangsart oder aus unterschiedlichen Ausgangsarten ausgewählt sind. Denkbar sind auch Kombinationen verschiedener Ruten.
[0026] Im konkreten Ausgestaltungsfall bedeutet dies, dass Ruten der gleichen Weidenart oder eine Kombination von Ruten verschiedener Weidenarten vorgesehen werden können. Uber diese Auswahl kann die Dauerhaftigkeit bzw. Abbaudauer der Schutzelemente bei Verwendung beeinflusst werden.
[0027] Im erfindungsgemäßen Schutzelement wird, wie bereits ausgeführt, wenigstens eine Schnur verwendet, um die Ruten miteinander zu verbinden und dadurch die Matte, aus der das Schutzelement letztlich gebildet wird zu verbinden.
[0028] Als günstig wird in diesem Zusammenhang angesehen, wenn die Schnur ebenfalls aus rückstandsfrei biologisch abbaubaren, pflanzlichen Materialien besteht. Als besonders praxistauglich und vorteilhaft hat sich herausgestellt, wenn die Schnur auf Basis von Hanf-, Sisal-, Kokos-, Baumwoll- oder Leinfasern hergestellt ist oder alternativ aus Rindenstreifen besteht oder diese aufweist.
[0029] Als vorteilhaft wird angesehen, wenn die Schnur eine Imprägnierung aufweist, um deren biologischen Abbau zu verlangsamen. Die Imprägnierung erfolgt dabei bevorzugt mit einem biologisch abbaubaren Imprägniermittel. Letzteres ist günstiger Weise ausgewählt aus der der Gruppe bestehend aus Wachsen, Olen, Fetten, Harzen, mineralischen Imprägniermitteln, mineralischen und Naturfarben oder Mischungen daraus. Durch die Imprägnierung wird die Schnur wasserabweisend aktiviert und somit haltbarer gegenüber Umwelteinflüssen wie Feuchtigkeit. Durch die Verwendung von farbigen Imprägniermitteln kann gleichzeitig eine Markierung der Wuchshüllen beispielsweise zur Angabe des Durchmessers oder der Länge erfolgen.
Ziel der Erfindung ist es, Schutzelemente zur Verfügung zu stellen, die annähernd die gleiche Größe aufweisen. In diesem Zusammenhang wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Ruten zur Konfektionierung des Schutzelementes vor oder nach der Ausbildung der vorgenannten Matte auf ein definiertes Längenmaß abgelängt werden. Uber die definierte Länge kann eine Anpassung des Schutzelementes an die unterschiedlichen Schutzanforderungen der mit dem Schutzelement bzw. der Wuchshülle zu umgebenden Pflanzen durchgeführt werden.
[0030] Als günstig wird angesehen, wenn das Schutzelement vorgefertigt in Form einer Wuchshülle an einen Verbauungsort angeliefert wird. Alternativ hierzu besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass das Schutzelement erst am Verbauungsort aus der vorkonfektionierten Matte hergestellt ist. Die letztgenannte Möglichkeit hat den Vorteil, dass eine größere Menge an Matten, beispielsweise gestapelt, am Verbrauchsort angeliefert und dort bedarfsweise die Schutzelemente aus den Matten gebildet werden können. Der logistische Aufwand verringert sich somit gegenüber der Anlieferung bereits vorkonfektionierter Schutzelemente wesentlich.
[0031] Bevorzugt weist das Schutzelement gemäß der Erfindung eine mittlere biologische Abbaudauer von zwischen 2 und 6 Jahren, bevorzugt von 5 Jahren auf. Die Abbaudauer ist dabei über eine Materialauswahl und/oder einen mittleren Durchmesser der Ruten sowie des gewählten Schnurmaterials beeinflussbar.
[0032] Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Schutzelementes ist bevorzugt die Anordnung des Schutzelementes an wenigstens einem benachbart zur Pflanze in den Boden eingesenkten Pflock vorgesehen. Selbstverständlich besteht hier auch die Möglichkeit, dass zwei und mehr Pflöcke Verwendung finden, je nach Bodenbeschaffenheit, Umweltbedingungen und Durchmesser des Schutzelementes. Das Schutzelement wird bevorzugt dadurch am Pflock befestigt, dass dieser durch die durch die Schnur bzw. die Schnüre gebildete Schlaufen geführt wird. Alternativ können auch vor Ort mittels der freien Schnurenden Schlaufen gebildet werden, und das Schutzelement so an dem Pflock oder den Pflöcken befestigt werden. In einer als günstig angesehenen Weiterbildung wird das Schutzelement mit aus einem vor Ort biologisch vollständig abbaubaren Kunststoffmaterial gebildeten Befestigungsmittel, insbesondere Kabelbindern, am Pflock befestigt.
[0033] Der Pflock kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Schutzelementes bzw. des zylindrischen Körpers angeordnet werden.
[0034] Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Schutzelement bzw. der zylindrische Körper eine Länge von zwischen 1 m und 1,5 m, bevorzugt 1,2 m aufweist. Eine Schutzelement der vorgenannten Länge stellt sicher, dass die Pflanzen während der Wuchsphase solange geschützt sind, bis diese nicht mehr durch verbeißendes Wild beschädigt oder zerstört werden können. Gleichzeitig garantiert die vorgenannte Länge, dass bei ausreichender Durchlüftung und Belich-
tung ein für das Pflanzenwachstum günstiges Mikroklima innerhalb des Schutzelementes vorliegt.
[0035] Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Zeichnungen.
[0036] Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
[0037] Fig. 1 eine zur Herstellung des erfindungsgemäßen Schutzelementes verwendbare Matte in Draufsicht,
[0038] Fig. 2 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzelementes im Verwendungszustand in Seitenansicht,
[0039] Fig. 3 eine des erfindungsgemäßen Schutzelementes im Verwendungszustand in Draufsicht und
[0040] Fig. 4 eine Detaildarstellung einer Ausführungsform der Verbindung von Ruten und Schnur.
[0041] Fig. 1 zeigt eine aus hölzernen Ruten 5 gebildete Matte 10, die dazu verwendet wird, den zylindrischen Körper 7 eines Schutzelementes 1 zu bilden. Das Schutzelement 1 wird dabei durch Aufrollen der Matte 10 hergestellt. Beim Aufrollen bildet sich der Aufnahmeraum 3 des Schutzelementes aus, der dann dazu dient eine Pflanze 2 aufzunehmen bzw. zu umgeben. Die Matte 10 ist im Ausführungsbeispiel in ihrer Querrichtung Q von Schnüren 6 durchzogen. Diese weisen Schnurenden 8 auf.
[0042] Diese Schnurenden 8 können entweder, wie im Ausführungsbeispiel links dargestellt als freie Schnurenden 8 vorgesehen werden. Über diese kann am späteren Verbauungsort ein Verschließen des Schutzelementes 1 durch Verbinden der jeweiligen Längsseiten erfolgen. Alternativ können aus den Schnurenden 8 Schlaufen 9 gebildet werden, über die eine Befestigung des Schutzelementes 1 an einem Pflock 12 erfolgen kann. Die in Fig. 1 dargestellte Matte 10 weist eine Längs- und eine Quererstreckung L, Q auf. Die Längserstreckung L wird dabei über die Länge und die Quererstreckung Q über die Anzahl der der nebeneinanderliegend angeordneten, Ruten 5 definiert. Die Quererstreckung Q gibt letztlich auch den Durchmesser des aus der Matte 10 gebildeten zylindrischen Körpers 7 vor. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 hat die Matte eine Quererstreckung von ca. 40 cm und kann ein Schutzelement mit einem Innendurchmesser von ca. 15 cm ausbilden. Die Erfindung ist hierauf nicht beschränkt größere und kleiner Durchmesser sind ebenfalls realisierbar, insbesondere durch Anpassung des Maßes der Quererstreckung der Matte 10.
[0043] Zur Herstellung der Matte 10 wurden im Ausführungsbeispiel Weidenästen verwendet, da diese über ihre gesamte Länge gesehen nur geringe Schwankungen bezüglich des Durchmessers aufweisen. Zudem handelt es sich bei Weidenästen um ein schnellwachsendes Material, das nur geringe Anforderungen an die Wuchsbedingungen stellt und in großer Menge zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus lassen sich Weidenäste besonders einfach verarbeiten und weisen auch im trockenen Zustand eine sehr gute Biegsamkeit auf. Die Erfindung ist nicht auf die Verwendung von Weidenästen beschränkt.
[0044] Im Ausführungsbeispiel haben die verwendeten Weidenäste jeweils einen Durchmesser von zwischen 2 mm und 8 mm, wobei der mittlere Durchmesserbereich bei, zwischen 2 mm und 4 mm liegt. Uber die Auswahl des Ausgangsmaterials sowie über die jeweiligen Durchmesser der einzelnen Aste kann zum einen die Stabilität der Matte 10 und des hieraus gebildeten Schutzelementes 1 eingestellt werden, zum anderen kann so auch die biologische Abbaudauer beeinflusst werden. Stärkere Aste haben naturbedingt eine längere Verweildauer bis zum vollständigen Abbau als dünnere Aste. Die Auswahl des Astmaterials sowie dessen mittlere Durchmesser beeinflussen somit unmittelbar die mögliche Verwendungsdauer und damit auch den Einsatzzweck und Einsatzort des fertigen Schutzelementes 1.
[0045] Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Matte 10 insgesamt vier Schnüre 6
auf, die aus rückstandsfrei biologisch abbaubaren, pflanzlichen Materialien, insbesondere hergestellt auf Basis von Hanf-, Sisal-, Kokos-, Baumwoll- oder Leinfasern oder aus Rindenstreifen bestehen. Ebenso wie das verwendete Astmaterial beeinflusst auch die Auswahl des Schnurmaterials die mögliche Verwendungsdauer des fertiggestellten Schutzelementes 1. Wird das Schnurmaterial zu schnell abgebaut, zerfällt das Schutzelement 1 und hat somit möglicherweise keine ausreichende Schutzwirkung bzw. nur eine unzureichende Schutzdauer.
[0046] Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 wurden die hier verwendeten Weidenäste nach der Ausbildung der Matte 10 auf ein definiertes Längenmaß gekürzt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Matte 10 aus bereits vorkonfektionierten Asten, d.h. Asten mit einheitlicher Länge zu bilden, ein nachträgliches Beschneiden der Matte entfällt dann. Ebenfalls denkbar ist die Beschneidung der Aste an nur einem Ende. Die Fertigstellung und letztliche Einstellung der Länge des Schutzelementes 1 erfolgt dann nach Anordnen am jeweiligen Verwendungsort durch entsprechendes Beschneiden beispielsweise der Astspitzen. Hierdurch kann die Länge des Schutzelementes 1 an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
[0047] Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schutzelementes 1 im Einbauzustand. Zu beiden Seiten des Schutzelementes 1 sind Pflöcke 12 im Boden 11 eingesenkt. Das Schutzelement 1, das aus der im Zusammenhang mit der Fig. 1 bereits beschriebenen Matte 10 gebildet wurde, ist über die Schnüre 6 bzw. dort vorgesehene Schlaufen 9 mit den Pflöcken 12 verbunden. Die Pflöcke 12 sind ebenfalls aus einem biologisch abbaubaren Material, im Ausführungsbeispiel aus Holz, gebildet. Ebenfalls in Fig. 2 erkennbar ist die innerhalb des Schutzelementes 1 eingebrachte Pflanze 2. Das Schutzelement 1 überragt die Pflanze 2 und schützt somit vor allem deren Terminaltrieb gegen Wildverbiss. Ebenfalls im Schutzelement 1 eingebracht sind zusätzliche Ringe 13, die aus einem biologisch abbaubaren Material, im Ausführungsbeispiel aus Zweigen, gebildet sind. Diese stabilisieren das Schutzelement 1 zusätzlich und unterstützen damit die Formhaltigkeit, auch über einen längeren Benutzungszeitraum hinweg. Die Ringe 13 werden bei oder nach der Fertigstellung des Schutzelementes in dieses eingebracht und mit den äußeren Zweigen verbunden.
[0048] Fig. 3 zeigt das im Zusammenhang mit Fig. 2 beschriebene Schutzelement 1 in Draufsicht. Anders als in Fig. 2 ist lediglich ein Pflock 12 vorgesehen, der im Inneren des Schutzelementes eingebracht ist. Das Schutzelement 1 ist im Ausführungsbeispiel über die Schnüre 6 mit dem Pflock 12 verbunden. Die übrigen Elemente des Schutzelementes 1 wurden bereits im Zusammenhang mit Fig. 2 beschrieben. Der Innendurchmesser des Schutzelementes 1 beträgt im Ausführungsbeispiel 15 Zentimeter.
[0049] Die Wandung 14 des Schutzelementes 1 bildet einen im wesentlichen zylindrischen Körper aus, der die Pflanze 2 vollständig umschließt und von allen Seiten schützt. Die Anordnung der Zweige im Schutzelement 1 ist so gewählt, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist und gleichzeitig ausreichend Licht auf die Pflanze 2 auftrifft, so dass diese optimale Wuchsbedingungen und ein vorteilhaftes Mikroklima im Innern des Schutzelementes 1 vorfindet.
[0050] Fig. 4 zeigt eine Detaildarstellung einer Ausführungsform der Verbindung von Ruten 5 und Schnur 6. Während zur Verbindung der Ruten 5 in einem hier nicht gezeigten Ausführungsbeispiel nur eine Schnur 6 verwendet wird, die die Ruten 5 jeweils umschlingt und verbindet, wurden in der hier dargestellten Ausführungsform die Ruten 5 zunächst auf einer Hauptschnur 6a aufgelegt und anschließend eine jeweils die Ruten 5 und die Hautschnur 6a umschlingende und verbindende Nebenschnur 6b eingebracht, um eine noch bessere und dauerhaftere Verbindung der Ruten 5 miteinander vorzunehmen. Die Nebenschnur 6b ist dabei dünner als die Hauptschnur 6a, jedoch auch aus einem biologisch abbaubaren Material gebildet.
Claims (10)
1. Schutzelement (1) zur Aufnahme einer Pflanze (2), insbesondere Holzpflanzen, wobei das Schutzelement (1) als im Wesentlichen zylindrischer Körper (7) mit einer einen Aufnahmeraum (3) für die Pflanze (2) definierenden Wandung (14) ausgebildet ist und der zylindrische Körper (7) aus hölzernen Ruten (5) gebildet ist, gekennzeichnet durch die hölzernen Ruten (5) einen Durchmesser von zwischen 3 und 8 mm, bevorzugt zwischen 3 und 6 mm aufweisen und eine Restfeuchte von zwischen maximal 5 und 15%, bevorzugt 10% aufweisen.
2. Schutzelement (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ruten (5) aus einem im Wesentlichen unbehandelten, schnellwachsenden, verholzten Material insbesondere Asten, bevorzugt Weiden- der Pappelästen, besonders bevorzugt Asten von Weiden der Sorten Salix americana, Salix purpurea, Salix viminalis und deren Hybriden sowie Mischungen daraus bestehen, insbesondere wobei die Ruten (5) wenigstens ein Jahr getrocknet sind.
3. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung der Wandung (14) einzelne Ruten (5) in ihrer Längsrichtung (LR) gesehen eng nebeneinanderliegend angeordnet und mit wenigstens einer umfangsseitigen, aus rückstandsfrei biologisch abbaubaren, pflanzlichen Materialien bestehenden Schnur (6) dauerhaft miteinander verbunden sind wobei zwischen den Ruten (5) durch deren natürliche Krümmung bedingte Abstände vorgesehen sind, wobei die Schnur (6) bezüglich eines Umfangs des zylindrischen Körpers (7) ein Ubermaß mit wenigstens einem überstehenden Schnurende (8) aufweist und das wenigstens eine Schnurende (8) bevorzugt eine Schlaufe (9) ausgebildet.
4. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aus den Ruten (5) eine Matte (10) gebildet ist und der zylindrische Körper (7) durch Aufrollen der Matte (10) unter Ausbildung des Aufnahmeraums (3) erstellt ist, wobei die Längsseiten der Matte (10) bevorzugt über vorstehende Schnurenden (8) verbindbar sind und wobei die Matte (10) eine Längs- und Quererstreckung (L, Q) aufweist und die Längserstreckung (L) über die Länge und die Quererstreckung (Q) über die Anzahl der der nebeneinanderliegend angeordneten Ruten (5) definiert ist und insbesondere über die Längserstreckung (L) verteilt mehrere Schnüre (6) vorgesehen sind.
5. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hauptschnur vorgesehen ist, die die Ruten (5) jeweils umschlingt und verbindet oder die Ruten (5) auf der Hauptschnur aufgelegt sind und eine jeweils die Ruten (5) und die Hauptschnur umschlingende und verbindende Nebenschnur vorgesehen ist, wobei die Ruten (5) bevorzugt über eine Hauptschnur miteinander verbunden sind und zwischen jeder Rute (5) wenigstens ein Knoten in der Hauptschnur eingeknüpft ist oder die Ruten (5) über eine die Ruten (5) jeweils einzeln umschlingende Bindung oder Kreuzlegung der Hauptschnur miteinander verbunden sind.
6. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Körper (7) einen Durchmesser von zwischen 12 cm und 30 cm, bevorzugt von 15 cm aufweist.
7. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnur (6) aus rückstandsfrei biologisch abbaubaren, pflanzlichen Materialien, insbesondere hergestellt auf Basis von Hanf-, Sisal-, Kokos-, Baumwoll- oder Leinfasern oder aus Rindenstreifen besteht oder diese aufweist, wobei die Schnur (6) bevorzugt eine Imprägnierung mit einem biologisch abbaubaren Imprägniermittel, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Wachsen, Olen, Fetten, Harzen, mineralischen Imprägniermitteln, mineralische und Naturfarben oder Mischungen daraus, aufweist.
8. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzelement (1) vorgefertigt in Form einer Wuchshülle an einen Verbauungsort anlieferbar oder am Verbauungsort aus der vorkonfektionierten Matte (10) herstellbar ist.
9. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung des Schutzelementes (1) an wenigstens einem benachbart zur Pflanze (2) in den Boden (11) eingesenkten Pflock (12) vorgesehen ist und zur Befestigung des Schutzelements (1) der Pflock (12) durch die durch die Schnur (6) gebildeten Schlaufen (9) geführt ist und/oder das Schutzelement (1) mit aus einem biologisch vollständig abbaubaren Kunststoffmaterial gebildete Befestigungsmittel, insbesondere Kabelbinder, am Pflock (12) befestigbar ist.
10. Schutzelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrischer Körper (7) eine Länge von zwischen 1 m und 1,5 m, bevorzugt 1,2 m aufweist.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
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