AT17677U1 - Faltbare schutzmaske mit erweiterungselement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine faltbare Schutzmaske zum Bedecken von Mund und Nase und somit der Atemwege, mit einem Hauptteil vorzugsweise aus drei übereinander angeordneten Schichten aus Vliesstoff oder einem anderen hochatmungsaktiven Material, welche Schichten entlang einem Außenrand (4) vorzugsweise durch Ultraschallschweißnähte verbunden sind, um eine vollständige Isolierung der Filterschicht zu erreichen. Zur Realisierung einer Schutzmaske, die eine leichte Atmung und einen hohen Benutzungskomfort bietet, ist ein Erweiterungselement (1) vorgesehen, welches durch ein flexibles Profil, vorzugsweise aus Kunststoff, gebildet ist und in Längsrichtung am Hauptteil angeordnet und durch Schweißen, Nähen oder Kleben fest mit dem Hauptteil verbunden ist, sodass durch bogenförmiges Biegen des Erweiterungselements (1) die Stoff- oder anderen Materialschichten, aus denen der Hauptteil der Schutzmaske besteht, aufspannbar und eine stabile konkave Form der Schutzmaske erzeugbar ist.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung zum individuellen Schutz oder zur Zierde, in Form einer Schutzmaske, die Nase und Mund und somit die Atemwege bedeckt und aus natürlichen Fasern (z.B. Baumwolle oder Leinen), synthetischen Geweben verschiedener Art, Papier oder sonstigen Materialien besteht, bei der ein Erweiterungselement, vorzugsweise aus Kunststoff, der Schutzmaske eine stabile konkave Form verleiht und sich der Struktur des Gesichts des Benutzers anpasst, wobei zwischen Mund und Nase des Benutzers und der Schicht aus Stoff oder anderem Filtermaterial, aus dem die Schutzmaske besteht, ein angemessener und stabiler Abstand besteht.
[0002] Die vorgenannte Schutzmaske kann aufgrund des Erweiterungselements auch während des Tragens in sich selbst gefaltet werden.
[0003] Es handelt sich um bekannte Schutzmasken für den medizinischen und sanitären Bereich, deren Hauptfunktion darin besteht, die Übertragung von Krankheitserregern und anderen Verunreinigungen zwischen dem Patienten und dem medizinischen Personal zu verhindern. Auch am Arbeitsplatz werden als Atemschutzmasken bezeichnete Vorrichtungen (ebenfalls in verschiedenen Formen und mit Hilfe spezieller Filter) eingesetzt, um das Einatmen von Partikeln und potenziell gefährlichen chemischen und physikalischen Substanzen zu verhindern. Derartige Schutzmasken bestehen traditionell aus einer oder mehreren miteinander verbundenen Gewebelagen, die eventuell mit Filtermaterial (Baumwolle o.ä.) gefüllt sind und die ausgeatmete und/oder eingeatmete Luft filtern können. In der Regel werden diese Schutzmasken mit Hilfe von Bändern oder Gummibändern auf dem Gesicht befestigt.
[0004] Zu den typischen Problemen dieser Schutzmasken gehören Atembeschwerden während des Gebrauchs, insbesondere bei heißem Wetter oder bei körperlichen Aktivitäten, sowie das Beschlagen von Korrektionsbrillen und Schutzvisieren. Der Grund dafür liegt (neben dem verwendeten Material) vor allem in der engen Anhaftung der Schutzmaske am Gesicht, die bei kurzer oder längerer Benutzung beim notwendigen Einatmen einen Erstickungseffekt verursacht.
[0005] Andere ausgetestete Lösungen, wie z.B. die Verwendung eines elastischen Gewebes, das Einsetzen von Bügeln oder flexiblen Kunststoffelementen, die im oberen Teil der Schutzmaske positioniert sind, um sich der Form der Nase anzupassen, können die festgestellten Probleme nicht lösen.
[0006] Darüber hinaus können herkömmliche Vorrichtungen in Form einer Schutzmaske nur gefaltet werden, wenn sie nicht getragen werden, und daher kann der Benutzer bestimmte Handlungen, wie z.B. Trinken, Essen, Rauchen, nicht mit aufgesetzter Schutzmaske ausführen.
[0007] Das Ziel der Erfindung ist es, eine Schutzmaske zu realisieren, die eine leichte Atmung und einen hohen Benutzungskomfort bietet, die aufgrund ihrer Einfachheit und ihrer Faltbarkeit auch im getragenen Zustand nur geringe praktische Einschränkungen mit sich bringt und die die Schutzfunktion gegen äußere Kontaminationen, hauptsächlich bakterieller und viraler Art, beibehält.
[0008] Die vorgeschlagene Vorrichtung vom Typ Atemwegsschutzmaske ist mit einem neuartigen Erweiterungselement ausgestattet, das aus einem Profil aus Kunststoff (oder alternativ aus Metall oder Verbundwerkstoff) besteht, das in Längsrichtung im Hauptteil der Maske angebracht ist und nicht in direktem Kontakt mit dem Gesicht steht, sondern vorzugsweise im Inneren der Schutzmaske zwischen deren Schichten eingesetzt wird. Dieses bogenförmig verlaufende Erweiterungselement dient dazu, die Maskenform zu verändern und in einer konkaven Position in Bezug auf das Gesicht zu halten (sog. Kuppel-Effekt), um einen Abstand von Mund und Nase zu erreichen und so zu verhindern, dass das Filtermaterial während der Atmung am Gesicht anhaftet. Dies bietet offensichtliche Vorteile in Bezug auf den Komfort und den Abstand zum Filtermaterial, das möglicherweise durch Schmutz, Bakterien und/oder Viruspartikel verunreinigt wird. Die Schutzmaske gemäß der Erfindung führt zu einem besseren Sitz auch bei ungünstigen Wetterbedingungen oder bei der Ausübung von körperlichen und sportlichen Aktivitäten, sowie zu einer ästhetischen Verbesserung.
[0009] Das Erweiterungselement formt die Schutzmaske vor und bildet eine konkave Struktur. Dank seiner Flexibilität biegt sich das Erweiterungselement und passt sich dieses der Gesichtsform und kontinuierlich den Bewegungen des Kiefers an und ermöglicht es dem Benutzer, zu sprechen, zu gähnen und eventuell den Mund weit zu öffnen, um im Falle eines plötzlichen Notfalls zu schreien und um Hilfe zu rufen, ohne dass der filternde Teil der Schutzmaske diese Aktionen behindert oder erschwert. Dabei wird die Dehnung der Schichten aus Vliesstoff oder einem anderen Material, aus dem der Hauptteil der Maske besteht, kontinuierlich angepasst, um die konkave Form in Bezug auf das Gesicht und den Abstand der Nase und des Mundes des Benutzers von der Oberfläche der Schutzmaske beizubehalten.
[0010] Das Erweiterungselement gemäß der Erfindung dient darüber hinaus als Abgrenzungsliinie, die den unteren Teil der Schutzmaske stützt und fixiert, sodass diese vorübergehend geöffnet werden kann. Sie kann angehoben werden, wobei sie in sich selbst gefaltet bleibt.
FUNKTIONSPRINZIPIEN
[0011] Bei der Vorrichtung handelt es sich um eine Schutzmaske zum Abdecken der Atemwege, die die Wirkung eines an ihr befestigten Erweiterungselements aus Kunststoff (oder alternativ aus Metall oder Verbundwerkstoff) ausnutzt, durch bogenförmiges Biegen die Stoff- oder anderen Materialschichten, aus denen die Schutzmaske besteht, so aufspannt, dass die Schutzmaske eine stabile konkave Form annimmt. Darüber hinaus ermöglicht die Flexibilität des Kunststoff(oder Metall- oder Verbundstoff-) Profils, dass sich die Stoff- oder anderen Materialschichten, aus denen die Schutzmaske besteht, bei jeder Bewegung ständig an das Gesicht des Benutzers anpassen und dabei immer eine konkave Form beibehalten. So wird eine bessere Haftung am Gesicht am Außenrand der Schutzmaske ermöglicht und gleichzeitig der richtige Abstand zu Nase und Mund gewahrt.
[0012] Die Zeichnungen veranschaulichen die einzelnen Elemente der Schutzmaske grafisch:
[0013] - Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht der Schutzmaske mit Klebestreifen gemäß der Erfindung;
[0014] - Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht auf die Schutzmaske mit Klebestreifen gemäß der Erfindung;
[0015] - Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht auf die Schutzmaske mit Klebestreifen, die auf dem Gesicht des Benutzers befestigt ist;
[0016] - Fig. 4 zeigt eine Vorderansicht der Schutzmaske mit Klebestreifen gemäß der Erfindung, die in sich selbst gefaltet ist;
[0017] - Fig. 5 zeigt eine Vorderansicht auf die Schutzmaske mit Klebestreifen gemäß der Erfindung, die in sich selbst gefaltet ist;
[0018] - Fig. 6 zeigt die Vorderansicht einer herkömmlichen Schutzmaske, auf der das Erweiterungselement gemäß der Erfindung angebracht ist;
[0019] - Fig. 7 zeigt die Vorderansicht einer herkömmlichen Schutzmaske, auf der das Erweiterungselement gemäß der Erfindung angebracht ist;
[0020] - Fig. 8 zeigt eine Vorderansicht auf eine herkömmliche Schutzmaske, die gemäß der Erfindung in sich selbst gefaltet ist; und
[0021] - Fig. 9 zeigt das Diagramm der Warmluftströme. [0022] Gemäß der Erfindung werden zwei praktische Anwendungsformen vorgeschlagen.
[0023] Bei der ersten vorgeschlagenen Anwendungsform handelt es sich um eine faltbare Schutzmaske mit einem Erweiterungselement, die zum Abdecken der Atemwege verwendet werden kann, wobei der Hauptteil mit Filterfunktion aus drei sich überlappenden Lagen eines Vliesstoffs (zB TNT) oder eines anderen hochatmungsaktiven Materials besteht, das mit Hilfe von Klebestreifen 2A, 2B am Gesicht befestigt wird, die in der Nähe des Außenrandes 4 der Schutzmaske angeklebt werden und ihrer Form folgen.
HAUPTTEIL DER SCHUTZMASKE
[0024] Die erste äußere Schicht der Schutzmaske aus Vliesstoff wird mit bekannter Verfahrenstechnik hergestellt. Diese Schicht verleiht der Schutzmaske mechanische Festigkeit und hydrophobe Eigenschaften. Auf der sichtbaren Außenseite der Außenschicht können kundenspezifische Grafiken aufgebracht werden, vorzugsweise im Sublimationsdruckverfahren für Gewebe, wodurch die Atmungsaktivität und die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Materials nicht beeinträchtigt werden.
[0025] Die zweite Zwischenschicht der Schutzmaske aus Vliesstoff wird mit bekannter Verfahrenstechnik hergestellt und besteht aus Mikrofasern. Diese Schicht übernimmt die Filterfunktion.
[0026] Die dritte innere Schicht der Schutzmaske aus Vliesstoff wird mit bekannter Verfahrenstechnik hergestellt. Diese Schicht schützt das Gesicht, indem sie den direkten Kontakt der Haut mit der mittleren Filterschicht verhindert.
[0027] Die drei beschriebenen Schichten werden durch Ultraschallschweißen entlang des AuBenrandes 4 der Schutzmaske miteinander verbunden, um eine vollständige Isolierung der Filterschicht zu gewährleisten. Durch das Einbringen von balsamischen, aktiven und aromatherapeutischen Substanzen zwischen den Schichten oder durch die Imprägnierung einer der Schichten können neue Einsatzbereiche und zusätzliche Schutzfunktionen realisiert werden. So kann z. B. eine Menthol-Essenz auf eine der Filterschichten aufgetragen werden, die anschließend eingeatmet wird und so eine Verstopfung der Atemwege und Halsschmerzen lindert.
KLEBESTREIFEN
[0028] Die Schutzmaske wird mithilfe von „hautfreundlichen“, besonders haltbaren Klebestreifen 2A, 2B auf dem Gesicht befestigt, deren Klebstoff für den Kontakt mit der Haut geeignet ist und spezifisch getestet wurde. Er ist hautverträglich, reizt die Haut nicht und lässt sich problemlos entfernen. Außerdem sind die Klebestreifen 2A, 2B anpassungsfähig, flexibel und können neu positioniert werden. Sie können auch auf Haaren (leichter Bart) und auf nicht ganz trockener Haut angewendet werden. Die Klebestreifen 2A, 2B bestehen aus einer Mischung, die ein hypoallergenes Gel (latexfrei) enthält und schweiß- und wasserbeständig ist. Die Klebestreifen 2A, 2B können auch auf Acryl-, Silikon- oder Gummibasis hergestellt werden.
[0029] Die Klebestreifen 2A, 2B sind mit einer abnehmbaren Kunststofffolie oder Papier-Antihaftbeschichtung versehen, um zu gewährleisten, dass sie geschützt sind, bis die Schutzmaske auf dem Gesicht angebracht wird. Diese ablösbare Schutzfolie wird anschließend wieder auf die Klebestreifen 2A, 2B geklebt, damit die Maske wiederverwendet werden kann. Die Schutzmaske lässt sich vollständig vom Gesicht entfernen, ohne dass Reinigungsmittel oder Make-up-Entferner verwendet werden müssen.
[0030] Die Klebestreifen 2A, 2B werden entlang des Außenrandes 4 der Schutzmaske, der Form der Maske folgend, sowohl auf der Ober- als auch auf der Unterseite angebracht, damit die Schutzmaske fest auf dem Gesicht haftet.
[0031] Die Antibeschlagwirkung bei Korrektionsbrillen und Schutzvisieren wird dadurch gewährleistet, dass der durch die Atmung entstehende warme, kondensierte Luftstrom nach außen geleitet wird. Dabei ist ein Klebestreifen 2A in der Nähe des oberen Maskenrandes so positioniert, dass er perfekt am Gesicht des Benutzers haftet und so das Aufsteigen von durch die Atmung erzeugtem Kondenswasser verhindert. Das Kondenswasser entweicht durch die seitlichen Mikroschlitze 5A, 5B der Schutzmaske, an denen kein Kleber vorhanden ist.
[0032] Der Klebestreifen 2B am unteren Teil der Schutzmaske ist an vordefinierten Stellen unterbrochen, sodass sich an den Seiten der getragenen Schutzmaske ein Mikrorischlitz 5A, 5B bildet, über den die warme Atemluft leicht ausströmt und so verhindert, dass Wasserdampf zum oberen Teil der Schutzmaske aufsteigt, der hermetisch zum Gesicht des Benutzers abgedichtet bleibt (Fig. 9).
ERWEITERUNGSELEMENT
[0033] Das besondere Merkmal der Erfindung ist ein Erweiterungselement 1, das aus einem flexiblen Profil, vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, besteht, das in Längsrichtung in Übereinstimmung mit dem Hauptteil der Schutzmaske positioniert ist und durch Schweißnähte, Nähte oder Verklebungen mit der Schutzmaske verbunden ist. Durch bogenförmiges Biegen dieses Erweiterungselements werden die Schichten des Vliesstoffs oder eines anderen Materials, aus dem die Schutzmaske besteht, so aufgespannt, dass die Schutzmaske eine stabile konkave Form annimmt (Fig. 2).
[0034] Das Erweiterungselement 1 ermöglicht die Verformung der Schutzmaske und passt durch seine kontinuierliche Biegung die Dehnung des Vliesstoffs oder eines anderen Materials, aus dem die Schutzmaske besteht, an die Gesichtsform und an die Bewegungen des Benutzers an (Fig. 3).
[0035] Das Erweiterungselement 1 kann gemäß der vorgeschlagenen Anwendungslösung zuUsätzlich das vorübergehende Öffnen des unteren Teils 3B der Schutzmaske für die Bedürfnisse des Benutzers (z. B. Trinken, Essen, Rauchen) erleichtern.
[0036] Der untere Teil 3B der Schutzmaske kann vom Benutzer vorübergehend vom Gesicht gelöst, angehoben und gefaltet werden, indem er an den oberen Teil der Schutzmaske geklebt wird (Fig. 4). Das Kunststoffprofil unterteilt die Schutzmaske in zwei Hälften und ermöglicht das Anheben und Umklappen des unteren Teils 3B der Schutzmaske nach oben (Fig. 5). Durch die Wölbung des Erweiterungselements 1 wird das Material, aus dem der angehobene untere Teil 3B der Schutzmaske besteht, gespannt und passt sich der gekrümmten Form des oberen Teils 3A an, um ein Ablösen des oberen Teils 3A der Schutzmaske zu verhindern.
KUPFER-ELEMENTE
[0037] Zwei Kupfer-Elemente 6, Kupferfolien oder sog. Pads, sind im Inneren der Schutzmaske so platziert, dass sie in direktem Kontakt mit der Haut stehen und die traditionell für Kupfer anerkannten positiven Eigenschaften für therapeutische Zwecke durch epidermale Absorption übertragen. Die Freisetzung von Kupfer-lonen direkt an die Haut des Benutzers hat auch eine starke antibakterielle Wirkung. Diese Kupfer-Elemente 6 befinden sich in der Nähe der seitlichen Öffnungen der Schutzmaske (Fig. 1). Beispielsweise sind die Kupfer-Elemente 6 durch Verklebung in der Nähe der seitlichen Außenränder der Schutzmaske in einem Bereich der frei von Klebstoff ist.
[0038] Bei der zweiten vorgeschlagenen Anwendungsform handelt es sich um eine Schutzmaske der herkömmlichen Art zum Abdecken der Atemwege, bei der der Hauptteil, der eine Filterfunktion hat, aus Stoff oder einem anderen Material besteht und auf herkömmliche Weise mit Schnüren oder elastischen Bändern am Ohr befestigt wird. Auf dieser Schutzmaske wird ein Erweiterungselement 1 gemäß der Erfindung angebracht (Fig. 6).
[0039] Das besondere Merkmal der Erfindung ist ein Erweiterungselement 1, das aus einem flexiblen Profil, vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, besteht, das in Längsrichtung in Übereinstimmung mit dem Hauptteil der Schutzmaske positioniert ist und durch Schweißnähte, Nähte oder Verklebungen mit der Schutzmaske verbunden ist. Durch bogenförmiges Biegen dieses Erweiterungselements 1 werden die Schichten des Vliesstoffs oder eines anderen Materials, aus dem die Teile 3A, 3B der Schutzmaske bestehen, so aufgespannt, dass die Schutzmaske eine stabile konkave Form annimmt (Fig. 7).
[0040] Das Erweiterungselement 1 unterteilt die Schutzmaske in einen oberen Teil 3A und einen unteren Teil 3B und ermöglicht das Anheben und Umklappen des unteren Teils 3B nach oben, wobei durch die Wölbung des Erweiterungselements 1 das Material, aus dem der angehobene untere Teil 3B der Schutzmaske besteht, gespannt wird und sich an den oberen Teil 3A entsprechend seiner geometrischen Form anpasst, ohne dass sich der obere Teil der Schutzmaske ablöst (Fig. 8).
Claims (8)
1. Faltbare Schutzmaske zum Bedecken von Mund und Nase und somit der Atemwege, mit einem Hauptteil aus übereinander angeordneten Schichten, dadurch gekennzeichnet, dass ein Erweiterungselement (1) vorgesehen ist, welches durch ein flexibles Profil, vorzugsweise aus Kunststoff, gebildet ist und in Längsrichtung am Hauptteil angeordnet und durch Schweißen, Nähen oder Kleben fest mit dem Hauptteil verbunden ist, sodass durch bogenförmiges Biegen des Erweiterungselements (1) die Schichten des Hauptteils der Schutzmaske aufspannbar und eine stabile konkave Form der Schutzmaske erzeugbar ist.
2. Faltbare Schutzmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Erweiterungselement (1) derart am Hauptteil der Schutzmaske angeordnet ist, dass die Schutzmaske in einen oberen Teil (3A) und einen unteren Teil (3B) unterteilbar ist, und das Anheben und Umklappen des unteren Teils (3B) der Schutzmaske nach oben ermöglichbar, und der untere Teil (3B) an den oberen Teil (3A) anpassbar ist.
3. Faltbare Schutzmaske nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptteil der Schutzmaske durch drei übereinander angeordneten Schichten aus Vliesstoff oder einem anderen hochatmungsaktiven Material gebildet ist, welche Schichten entlang einem Außenrand (4) der Schutzmaske vorzugsweise durch Ultraschallschweißnähte verbunden sind, um eine vollständige Isolierung der Schichten zu erreichen.
4. Faltbare Schutzmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Klebestreifen (2A, 2B) vorzugsweise aus hypoallergenem Gel oder Klebstoff auf Acryloder Silikonbasis oder schweiß- und wasserbeständigem Gummi vorgesehen sind, welche im Bereich eines Außenrandes (4) der Schutzmaske entsprechend der Maskenform aufklebbar sind.
5. Faltbare Schutzmaske nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebestreifen (2A, 2B) wiederverwendbar und von der Schutzmaske abnehmbar sind.
6. Faltbare Schutzmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Kupfer-Elemente (6) vorgesehen sind, welche im Inneren des Hauptteils angeordnet sind.
7. Faltbare Schutzmaske nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Klebestreifen (2A) in der Nähe des oberen Randes der Schutzmaske angeordnet ist, sodass ein hermetischer Abschluss des oberen Teils der Schutzmaske gewährleistbar ist.
8. Faltbare Schutzmaske nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Schichten des Hauptteils der Schutzmaske balsamische oder aromatherapeutische Substanzen oder Wirkstoffe für heilende und therapeutische Zwecke eingebracht sind.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (2)
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- 2021-06-11 FR FR2106202A patent/FR3111259B3/fr not_active Expired - Fee Related
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