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AT16922U2 - Handlauf für eine bande - Google Patents

Handlauf für eine bande Download PDF

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AT16922U2
AT16922U2 ATGM50147/2020U AT501472020U AT16922U2 AT 16922 U2 AT16922 U2 AT 16922U2 AT 501472020 U AT501472020 U AT 501472020U AT 16922 U2 AT16922 U2 AT 16922U2
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Intercom Dr Leitner Srl
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bande (1) für eine Sporteinrichtung umfassend einem Handlauf (2) an ihrer Oberkante (1a), wobei der Handlauf (2) einen Handlaufkörper (2) mit einem sich in einer Längsrichtung erstreckenden Profil aufweist, in dessen äußerer Oberfläche im Wesentlichen über die gesamte Länge des Handlaufs ein Aufnahmekanal (3) verläuft, der zur Aufnahme von einem flächigen Informationselement (4) ausgelegt ist. Die Erfindung betrifft des Weiteren einen solchen Handlauf für eine Bande, eine mobile Sporteinrichtung und ein Verfahren zum Aufbau einer mobilen Sporteinrichtung.

Description

Beschreibung
[0001] Die Erfindung betrifft einen Handlauf für eine Bande, insbesondere für eine mobile oder fest installierte Sporteinrichtung wie z.B. eine Rollschuh-, Fußball- oder Eislaufbahn.
[0002] Eine Bande bezeichnet im Sport die Einfassung eines Spielfeldes. Sie dient als Sicherung bzw. Personenführungselement und kann auch für den Spielverlauf eingesetzt werden (z.B. für das Abprallen eines Pucks oder anderem Spielgegenstand). Typische Materialien für Banden sind Holz, Stahl, Kunststoff, Beton und Glas. Oftmals ist eine Bande fest mit einer Sportstätte verbunden bzw. ein Teil dieser. Es kann aber auch sein, dass eine Bande für mobile Anwendungen gestaltet ist, also so, dass sie zwar fest montiert werden kann, jedoch auch einfach wieder abmontiert bzw. in einzelne Bandenelemente zerlegt werden kann. Eine solche mobile Bande eignet sich z.B. zur Sicherung von transportablen Sporteinrichtungen wie z.B. mobilen Fußballfeldern, Eisbahnen oder Rollschuhbahnen. Beispielsweise benötigt eine mobile Eislaufbahn eine umlaufende Bande, damit keine Eisläufer von der Eisfläche rutschen und sich oder Umstehende verletzen kann. Banden können einen Handlauf aufweisen, der in der Regel aus Kunststoff besteht und auf der Oberkante der Bande oder des Bandenelements verläuft.
[0003] Im Bereich des Sports ist die Bandenwerbung, also die Darstellung von Werbung auf der Fläche der Bande, fest etabliert.
[0004] Nachteil des Standes der Technik ist, dass Handläufe von Banden bisher nicht optimal mit (austauschbaren) Informationselementen versehen werden können. Zwar lassen sich natürlich Aufkleber auf Handläufen der Banden aufkleben, diese sind jedoch durch mechanische Einwirkung von außen nicht geschützt. So werden beispielsweise Aufkleber auf Handläufen bei mobilen Eislaufbahnen in kurzer Zeit durch die intensive Berührung der Handläufe durch Eisläufer unansehnlich oder teilweise abgelöst.
[0005] Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bande mit einem Handlauf bzw. einen Handlauf für eine Bande zur Verfügung zu stellen, wobei der Handlauf Informationselemente aufnehmen und effektiv schützen kann.
[0006] Diese Aufgabe wird durch eine Bande nach Anspruch 1 und einen Handlauf gemäß Patentanspruch 9 sowie eine mobile Sporteinrichtung gemäß Patentanspruch 10 und ein Verfahren nach Patentanspruch 11 gelöst.
[0007] Eine erfindungsgemäße Bande für eine (vorzugsweise mobile) Sporteinrichtung umfasst einen Handlauf an ihrer Oberkante, wobei der Handlauf einen Handlaufkörper mit einem sich in einer Längsrichtung erstreckenden Profil aufweist, in dessen äußerer Oberfläche im Wesentlichen über die gesamte Länge des Handlaufs ein Aufnahmekanal verläuft, der zur Aufnahme von einem flächigen (und insbesondere auch streifenförmigen) Informationselement ausgelegt ist. Der Ausdruck „im Wesentlichen“ bedeutet hier und im Folgenden in dieser Beziehung, dass der Aufnahmekanal über mehr als 80% der Länge im gesamten Verlauf oder nur einzeln auf einem jeweiligen Element, bevorzugt über mehr als 90%, insbesondere über die gesamte Länge verläuft. Der Verlauf ist bevorzugt geradlinig, was ein Verschieben eines Informationselements in Längsrichtung des Handlaufs (orthogonal zu dessen Querschnittsfläche) ermöglicht.
[0008] Ein erfindungsgemäßer Handlauf ist für die Anbringung an einer Bande (zur Formung einer erfindungsgemäßen Bande) ausgelegt, insbesondere an einem mobilen Bandenelement. Der Handlauf umfasst einen Handlaufkörper mit einem sich in einer Längsrichtung erstreckenden Profil, in dessen äußerer Oberfläche im Wesentlichen über die gesamte Länge des Handlaufs ein Aufnahmekanal verläuft, der zur Aufnahme von einem flächigen (und insbesondere auch streifenförmigen) Informationselement ausgelegt ist. Dabei weist bevorzugt der Handlauf im unteren Bereich des Handlaufkörpers eine Nute auf, in welche die Oberkante einer vorbekannten Bande hineingeschoben werden kann. Es sind aber auch andere Ausformungen zur Befestigung an der Bande möglich. Beispielsweise kann (alternativ oder zusätzlich) der Handlaufkörper an seiner Unterseite eine Feder aufweisen, die in eine vordefinierte bzw. vorgefertigte Nute in der Oberkante einer Bande eingreifen kann.
[0009] An dieser Stelle wird angemerkt, dass die Erfindung sowohl für fest installierte als auch für mobile Sporteinrichtungen geeignet ist. Insbesondere bei fest installierten Sporteinrichtungen ist es bevorzugt, wenn in Handläufen bzw. zwischen Handlaufelementen ein Schlitz im Bereich eines Aufnahmekanals ausgebildet ist, mittels dessen eine Entnahme oder ein Einschub von Informationselementen von außen in den Handlauf ermöglicht wird. Bei mobilen Bandenelementen ist die Erfindung besonders vorteilhaft, da Informationselemente bereits beim Zusammenbau einfach in den Handläufen angebracht werden können.
[0010] Eine erfindungsgemäße mobile Sporteinrichtung, bevorzugt ein Fußballfeld, eine Rollschuhbahn oder Eislaufbahn, umfasst eine erfindungsgemäße Bande oder zumindest einen erfindungsgemäßen Handlauf.
[0011] Weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, wobei die Patentansprüche einer bestimmten Kategorie auch gemäß den abhängigen Ansprüchen einer anderen Kategorie weitergebildet sein können und Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele zu neuen Ausführungsbeispielen kombiniert werden können.
[0012] Bevorzugt ist die Bande ein Bandenelement für eine mobile Sporteinrichtung. Insbesondere hat ein Bandenelement eine Länge kleiner als 5 m, vorzugsweise kleiner als 3 m, oder gar kleiner als 2,5 m. Der Handlauf sollte dabei bevorzugt zumindest die Länge des Bandenelements aufweisen. Er muss nicht unbedingt mit den Seitenrändern des Bandenelements abschließen (also den Rändern, mit denen Bandenelemente aneinanderstoßen), sondern kann auch versetzt dazu angeordnet sein, um der Befestigung von Bandenelementen zu dienen.
[0013] Ein Informationselement hat selbstverständlich eine bestimmte Mindestgröße, da es ansonsten nicht als Informationselement dienen kann, weil es nicht wahrgenommen wird. Die maximale Länge wird in der Regel durch die Länge des Aufnahmekanals des Handlaufs vorgegeben. Es ist aber auch denkbar, dass ein einzelnes Informationselement in mehrere Handläufe von mehreren Bandenelementen eingeschoben oder eingeklebt oder auf eine andere Weise dort befestigt werden kann und dann diese Handläufe miteinander verbindet. In diesem Fall kann das Informationselement auch länger als der Aufnahmekanal in dem Handlauf eines Bandenelements sein. Im Grunde ist es auch möglich, dass ein Informationselement als Verbinder von Bandenelementen wirkt. Hierzu kann es auch die Länge des Aufnahmekanals haben ober auch kürzer sein. Es wird dann so eingeschoben, dass es zwei Handläufe miteinander verbindet.
[0014] Die Breite und die Tiefe des Aufnahmekanals richten sich nach der Höhe und Dicke derjenigen Informationselemente, die bestimmungsgemäß in dem Aufnahmekanal angeordnet werden sollen. Da die Informationselemente wie oben gesagt eine gewisse Mindestabmessung haben müssen, um überhaupt eine Hinweisfunktion erfüllen zu können und (zumindest wenn sie einschiebbar sind) auch eine bestimmte Mindestdicke haben müssen, um eine ausreichende mechanische Festigkeit zu haben, muss der Aufnahmekanal auch eine entsprechende Mindestbreite und Mindesttiefe aufweisen.
[0015] Eine bevorzugte Mindestbreite des Aufnahmekanals ist 2 cm, bevorzugt 4 cm, insbesondere 6 cm. Eine bevorzugte maximale Breite ist 20 cm, bevorzugt 10 cm, insbesondere 8 cm. Es ist bevorzugt, dass dabei die Breite, abgesehen von eventuellen Klemmelementen oder dergleichen, über die gesamte Länge des Aufnahmekanals konstant ist. Als Klemmelemente können bevorzugt kleine, elastische Formstücke dienen (einstückig im Handlauf ausgebildet oder als zusätzliche Elemente aufgebracht), die in den Aufnahmekanal hineinragen, bevorzugt maximal 5 mm, insbesondere maximal 3 mm und für eine klemmende Befestigung von Informationselementen dienen können. Selbstverständlich können Klemmelemente auch auf oder an Informationselementen angeordnet sein.
[0016] Eine bevorzugte Mindesttiefe des Aufnahmekanals ist 2 mm, bevorzugt 5 mm, insbesondere 10 mm. Eine bevorzugte maximale Tiefe ist 5 cm, bevorzugt 3 cm, insbesondere 2 cm. Es ist bevorzugt, dass dabei die Tiefe über die gesamte Länge des Aufnahmekanals (ggf. abgesehen von besagten eventuellen Klemmelementen) konstant ist.
[0017] Der Aufnahmekanal ist bevorzugt so gestaltet, dass ein Informationselement in diesen eingeklebt, eingeklemmt, eingeschraubt oder mittels einer magnetischen Befestigung fixiert werden kann. Besonders bevorzugt ist der Aufnahmekanal so gestaltet, dass ein Informationselement in diesen eingeschoben werden kann. Dies bedeutet, dass der Querschnitt des Aufnahmekanals bevorzugt so gestaltet ist, dass ein Herauskippen eines Informationselements verhindert wird. Bevorzugt weist der Aufnahmekanal ein eckiges U-Profil mit nach innen ragenden Randbereichen bzw. einem Wulst an den Rändern auf. Man kann auch sagen, dass das Innenvolumen des Aufnahmekanals eine Hinterschneidung zum formschlüssigen Halten eines Informationselements aufweist. Selbstverständlich kann der Aufnahmekanal auch ohne eine Hinterschneidung geformt sein, z.B. wenn das Informationselement durch Klebung oder magnetische Kräfte fixiert wird.
[0018] Der Aufnahmekanal (also auch ein eingeschobenes Informationselement) kann sich grundsätzlich an einer beliebigen Position des Handlaufs befinden, z.B. an dessen Oberseite. Es ist Jedoch bevorzugt, dass sich ein Aufnahmekanal an mindestens einer Seite des Handlaufs befindet (also in etwa in einer Ebene parallel zur Bandenwand verläuft). Dies wäre also bezüglich einer Eisbahn die der Eisbahn zugewandte Seite („Innenseite“) oder die von der Eisbahn abgewandte Seite („Außenseite“). Dies hat den Vorteil, dass kein Schnee das Informationselement verdecken kann und die mechanische Beanspruchung durch Handberührungen minimiert wird. Dies hat aber auch zur Folge, dass im Gegensatz zu typischerweise verwendeten Handläufen die Form des erfindungsgemäßen Handlaufs nun ein beträchtliches Materialvolumen an der Seite besitzt, in der der Aufnahmekanal ausgebildet ist.
[0019] Diesbezüglich ist bevorzugt, dass an beiden Seiten des Handlaufs (also sowohl an der Innenseite als auch auf der Außenseite) ein Aufnahmekanal ausgestaltet ist, wobei bevorzugt der Aufnahmekanal an der einen Seite für einen Einschub eines Informationselements ausgelegt ist und auf der anderen Seite ein fest angebrachtes Informationselement umfasst. Dies hat den Vorteil, dass ein Betreiber einer mobilen Sporteinrichtung an der einen Seite seine eigene Werbung betreiben kann (z.B. außen den Namen der Verleihfirma der mobilen Sporteinrichtung) und an der anderen Seite der Ausrichter eines Sportwettkampfes (z.B. innen die Werbung der jeweils wechselnden Sponsoren).
[0020] Es ist auch bevorzugt, dass auf dem Boden eines Aufnahmekanals ein Informationselement fest angebracht ist (oder eine Information aufgemalt oder aufgedruckt ist), und der Aufnahmekanal so geformt ist, dass darüber ein weiteres Informationselement geschoben werden kann. Dies hat den Vorteil, dass vorgefertigte Werbung individuell von variablen Hinweis- oder Werbeelementen überdeckt werden kann.
[0021] Ein bevorzugter Handlauf mit einem seitlich angeordneten Aufnahmekanal weist die folgende Form auf: Oben ist in dem Handlaufkörper ein Handauflagekörper ausgebildet. Dieser Handauflagekörper hat bevorzugt eine Breite von mindestens 2 cm, insbesondere mindestens 5 cm. Die maximale Breite ist 10 cm, jedoch bevorzugt weniger als 8 cm. Zusätzlich zu einer Nute zur Aufnahme der Oberkante der Bande kann der Handauflagekörper eine weitere Nute über seine Länge aufweisen, welche bevorzugt im Wesentlichen mittig im Handlaufkörper an dessen Unterseite verläuft und ein Auseinanderspreizen des Handlaufs zur Anbringung auf der Oberkante der Bande erleichtert. Zusätzlich zum Handauflagekörper umfasst der Handlaufkörper einen Kanalkörper, der zumindest an einer Seite des Handlaufkörpers im Wesentlichen orthogonal zum Handauflagekörper ausgebildet ist ("im Wesentlichen" heißt hier in einem Winkel zwischen 80 und 100°), so dass Handauflagekörper und Kanalkörper eine L-Form bilden (bei einem Kanalkörper) oder eine, bevorzugt eckige, U-Form bilden (bei zwei Kanalkörpern), wobei in letzterem Fall die beiden Kanalkörper auch unterschiedlich breit sein können.
[0022] Bevorzugt umfasst die Bande ein in dem Aufnahmekanal angeordnetes streifenförmiges Informationselement, welches bevorzugt in der Ausnehmung formschlüssig gehalten wird und/oder mittels Kleber fixiert ist.
[0023] Der Handlauf kann Teil der Bande (bzw. eines Bandenelements) sein, insbesondere eine Ausbildung in deren Struktur (selbes Material wie die Bande). Bevorzugt handelt es sich dabei
jedoch um einen separaten Handlauf, insbesondere aus einem anderen Material als die Bande, der mit der Bande kein einstückiges Bauteil bildet. Dies bedeutet insbesondere, dass der Handlauf zwar mit der Oberkante der Bande verbindbar ist, z.B. durch Stecken, Klemmen, Kleben, Schrauben oder mittels magnetischer Befestigung, jedoch als ein von der Bande unterscheidbares Bauteil erkennbar ist, z.B. weil er aus einem anderen Material ist.
[0024] Der Handlauf ist bevorzugt so gestaltet, dass er ein statisches Informationselement aufnehmen kann. Ein statisches Informationselement ist ein Informationselement, welches sich bestimmungsgemäß (bis auf Alterserscheinungen) nicht ändert. Der Handlauf kann aber auch bevorzugt so gestaltet sein, dass er dazu ausgelegt ist, ein dynamisches Informationselement aufzunehmen. Ein dynamisches Informationselement ist ein Informationselement, welches die von ihm dargestellte Information in einem kurzen Zeitintervall (eine einstellige Zahl von Sekunden, Minuten oder Stunden) ändern kann. Dies kann z.B. ein Display sein oder ein Informationselement mit einem integrierten Beleuchtungselement, z.B. umfassend LEDs oder OLEDs. Der Handlauf weist dazu bevorzugt mindestens eine elektrische Kontaktstelle, insbesondere mindestens zwei elektrische Kontaktstellen (bevorzugt im Bereich des Aufnahmekanals) auf und insbesondere eine elektrische Zuleitung von der Kontaktstelle (den Kontaktstellen) zu einer Anschlusseinheit für den Anschluss an eine Datenschnittstelle und/oder an eine elektrische Energieversorgung.
[0025] Besonders bevorzugt weist der Handlauf im Bereich des Aufnahmekanals (an der Auflagefläche (die hintere Fläche, auf der ein Informationselement bestimmungsgemäß aufliegt) und/oder der oberen Seite und/oder der unteren Seite) eine Beleuchtungseinheit auf, z.B. eine Lampen- oder LED-Leiste, welche so gestaltet und positioniert ist, dass Licht der Beleuchtungseinheit ein Informationselement von oben, unten oder hinten beleuchten kann. Dazu kann ein Teil des Aufnahmekanals aus einem durchscheinenden (bzw. durchsichtigen) Material gestaltet sein und die Beleuchtungseinheit im Inneren des Handlaufs hinter dem durchscheinenden ( bzw. durchsichtigen) Material angeordnet sein. Dies hat den Vorteil, dass die Beleuchtungseinheit gegen mechanische Beschädigungen geschützt ist, z.B. bei bestimmungsgemäßer Verwendung sowie bei Auf- oder Abbau der Bande. Selbstverständlich sollte ein Informationselement ebenfalls durchscheinend sein, um die Beleuchtung effektiv einsetzen zu können.
[0026] Bevorzugte Materialien für den Handlauf sind Materialien der Gruppe Metall (z.B. Stahl oder Aluminium), Holz, Faserverbundmaterialien oder Kunststoff, wobei Thermoplastische Elastomere („TPE“) wie z.B. Polyurethan besonders bevorzugt sind. Elastische Materialien sind dabei besonders bevorzugt, z.B. Gummi oder Kunststoffschäume.
[0027] Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren für einen erfindungsgemäßen Handlauf wird der Handlaufkörper als Extrusionskörper aus Kunststoff oder anderen Materialien) gefertigt. Alternativ oder ergänzend kann der Aufnahmekanal gefräst werden. Es kann auch der gesamte Handlaufkörper gefräst werden.
[0028] In einem bevorzugten Folgeschritt wird dann der Handlauf auf eine Oberkante einer Bande aufgebracht, z.B. durch Klemmen, Stecken, Schrauben und/oder Kleben. Dadurch bildet sich dann eine erfindungsgemäße Bande (bzw. ein erfindungsgemäßes Bandenelement).
[0029] Bevorzugt wird noch ein Informationsträger in einen Aufnahmekanal des Handlaufs eingeschoben.
[0030] Eine erfindungsgemäße Verwendung einer erfindungsgemäßen Bande betrifft die Präsentation von Informationen, insbesondere Bandenwerbung, auf einem in den Handlauf der Bande eingebrachten Informationsträger.
[0031] Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Aufbau einer (vorzugsweise mobilen) Sporteinrichtung, umfasst die folgenden Schritte:
[0032] - Aufbau der Bande der (vorzugsweise mobilen) Sporteinrichtung mit einer erfindungsgemäßen Bande, insbesondere erfindungsgemäßen Bandenelementen, und/oder einem erfindungsgemäßen Handlauf.
[0033] - (optional) Aufbau des Bodens der (vorzugsweise mobilen) Sporteinrichtung vor und/oder nach dem Aufbau der Bande.
[0034] - Anbringen und/oder Einbringen, insbesondere Einschieben, von flächigen, insbesondere streifenförmigen, Informationselementen in den Handlauf der Bande. Dies können z.B. bedruckte Platten, aber auch LED oder OLED Streifen sein. Dieser Schritt kann beim Aufbau der Bande, z.B. vor oder während dem Zusammenbau von Bandenelementen, erfolgen, oder auch im Nachhinein. Informationselemente können auch insbesondere zum Fixieren zweier Bandenelemente aneinander verwendet werden.
[0035] Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert. Dabei sind in den verschiedenen Figuren gleiche Komponenten mit identischen Bezugsziffern versehen. Die Figuren sind in der Regel nicht maßstäblich. Es zeigen:
[0036] Figur 1 ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Bande, [0037] Figur 2 ein Ausführungsbeispiel für einen Handlauf gemäß der Erfindung, [0038] Figur 3 einen Querschnitt durch einen bevorzugten Handlauf,
[0039] Figur 4 einen Querschnitt durch einen weiteren bevorzugten Handlauf.
[0040] Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Bande 1. Dargestellt ist hier an mobiles Bandenelement 1 welches hier aus einer Balkenkonstruktion mit einer vorgelagerten flächigen Verkleidung besteht und eine Oberkante 1a aufweist. Auf dieser Oberkante 1a ist ein Handlauf 2 angeordnet. Dieser Handlauf 2 umfasst einen Aufnahmekanal 3 an einer Seite, die hier beispielsweise die Außenseite sein kann. In diesen Aufnahmekanal 3 wird gerade ein Informationselement 4 eingeschoben, und zwar in Richtung der angedeuteten Pfeile. Die Pfeile sollen hier ein Motiv auf dem Informationselement 4 darstellen. Sie können zum Beispiel dazu dienen, einen Ausgang zu finden oder die Richtung zu einem Ort von Interesse anzuzeigen. Das Informationselement 4 ist eine längliche Platte, die so ausgeformt ist, dass sie in den Aufnahmekanal 3 einfach eingeschoben werden kann und von diesem formschlüssig gehalten wird.
[0041] Figur 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel für einen Handlauf 2 gemäß der Erfindung. Dieser Handlauf 2 weist einen Aufnahmekanal 3 auf, in den, wie in Figur 1 gezeigt, ein (hier nicht dargestelltes) Informationselement 4 hineingeschoben werden kann. Zum formschlüssigen Halt eines Informationselements 4 weist der Aufnahmekanal 3 einen Randbereich 5 auf, der auf der Vorderseite nach innen ragt und dadurch das Innenvolumen des Aufnahmekanals 3 eine Hinterschneidung zum formschlüssigen Halten eines Informationselements 4 aufweist. Der hier dargestellte Handlauf 2 ist auch gleichzeitig der Handlaufkörper 2. Dieser Handlaufkörper 2 weist eine sehr große Nute auf (Hohlraum im Inneren) mit der er, wie in Figur 1 dargestellt, eine Oberkante 1a einer Bande 1 umgreifen kann.
[0042] Im mittleren Bereich des Aufnahmekanals 3 sind zwei Klemmelemente 6 eingezeichnet. Diese sind hier leichte Ausstülpungen in der Auflagefläche 3a des Aufnahmekanals 3 und können ein eingeschobenes Informationselement 4 (nicht dargestellt) einklemmen, so dass es nicht herausrutschen kann.
[0043] Figur 3 zeigt einen Querschnitt durch einen bevorzugten Handlauf 2. Es handelt sich dabei um den Querschnitt des in Figur 2 dargestellten Handlaufs 2. Gestrichelt ist hier die Oberkante 1a einer Bande 1 dargestellt, die der Handlauf 2, wie vorangehend erklärt, umgreifen kann. Der Aufnahmekanal 3 ist hier ebenfalls im Querschnitt dargestellt. Man erkennt sehr gut die beiden Randbereiche 5, die so angeordnet sind, dass sie ein eingeschobenes Informationselement 4 formschlüssig umgreifen können.
[0044] Figur 4 zeigt einen Querschnitt durch einen weiteren bevorzugten Handlauf. Dieser Querschnitt ist wie der in Figur 3 aufgebaut, mit dem Unterschied, dass sich an jeder der beiden Seiten ein Aufnahmekanal 3 zum Einschub und formschlüssigen Halt eines Informationselements 4 befindet. Ein hier optionales, fest eingeklebtes Informationselement 4 ist links gestrichelt dargestellt.
Es könnte sich an der Außenseite des Handlaufs 2 einer Bande 1 befinden, wobei an der Innenseite dann beliebige Informationselemente 4 eingeschoben werden können.
[0045] Als optionales Element ist ein Beleuchtungselement 7 gestrichelt eingezeichnet, welches ein in den rechten Aufnahmekanal 3 eingeschobenes Informationselement 4 (nicht dargestellt) von hinten beleuchten kann.
[0046] Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorhergehend detailliert beschriebenen Vorrichtungen lediglich um Ausführungsbeispiele handelt, welche vom Fachmann in verschiedenster Weise modifiziert werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.
[0047] Weiterhin schließt die Verwendung der unbestimmten Artikel „ein“ bzw. „eine“ nicht aus, dass die betreffenden Merkmale auch mehrfach vorhanden sein können. Ebenso schließen die Begriffe „Einheit“ und „Vorrichtung“ nicht aus, dass diese auch aus mehreren, gegebenenfalls auch räumlich getrennten, Untereinheiten bestehen.

Claims (11)

Ansprüche
1. Bande (1) für eine Sporteinrichtung umfassend einem Handlauf (2) an ihrer Oberkante (1a), wobei der Handlauf (2) einen Handlaufkörper (2) mit einem sich in einer Längsrichtung erstreckenden Profil aufweist, in dessen äußerer Oberfläche im Wesentlichen über die gesamte Länge des Handlaufs ein Aufnahmekanal (3) verläuft, der zur Aufnahme von einem flächigen Informationselement (4) ausgelegt ist.
2. Bande nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Bandenelement (1) für eine mobile Sporteinrichtung ausgestaltet ist, insbesondere mit einer Länge kleiner als 5 m, wobei der Handlauf (2) bevorzugt zumindest die Länge des Bandenelements (1) aufweist und besonders bevorzugt an einer Seite des Bandenelements (1) übersteht.
3. Bande nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mindestbreite des Aufnahmekanals (3) 2 cm, bevorzugt 5 cm ist, und/oder wobei die Mindestbreite 20 cm nicht überschreitet, wobei bevorzugt die Breite über die gesamte Länge des Aufnahmekanals (3), abgesehen von optionalen Klemmelementen (6), konstant ist.
4. Bande nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mindesttiefe des Aufnahmekanals (3) 2 mm, bevorzugt 5 mm, ist, und/oder wobei die Mindesttiefe vorzugsweise 5 cm nicht überschreitet, wobei bevorzugt die Tiefe über die gesamte Länge des Aufnahmekanals (3), abgesehen von optionalen Klemmelementen (6), konstant ist.
5. Bande nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekanal (3) so gestaltet ist, dass ein Informationselement (4) in diesen eingeklebt, eingeklemmt, eingeschraubt oder mittels einer magnetischen Befestigung fixiert werden kann, wobei der Querschnitt des Aufnahmekanals (3) bevorzugt so gestaltet ist, dass das Innenvolumen des Aufnahmekanals (3) eine Hinterschneidung zum formschlüssigen Halten eines Informationselements (4) aufweist.
6. Bande nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekanal (3) an der Innenseite und/oder der Außenseite des Handlaufs (2) ausgeformt ist, wobei bevorzugt an beiden Seiten des Handlaufs (2) ein Aufnahmekanal (3) ausgestaltet ist, wobei bevorzugt der Aufnahmekanal (3) an der einen Seite für einen Einschub eines Informationselements (4) ausgelegt ist und auf der anderen Seite ein fest angebrachtes Informationselement (4) umfasst.
7. Bande nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Handlauf (2) ausgestaltet ist, ein dynamisches Informationselement (4) aufzunehmen, wobei der Handlauf (2) dazu bevorzugt mindestens eine elektrische Kontaktstelle aufweist, vorzugsweise im Bereich des Aufnahmekanals (3) und insbesondere eine elektrische Zuleitung von den Kontaktstellen zu einer Anschlusseinheit für den Anschluss an eine Datenschnittstelle und/oder an eine elektrische Energieversorgung.
8. Bande nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Handlauf (2) im Bereich des Aufnahmekanals (3), insbesondere an dessen Auflagefläche (3a) und/oder dessen oberen Seite und/oder dessen unteren Seite, eine Beleuchtungseinheit (7) aufweist welche so gestaltet und positioniert ist, dass Licht der Beleuchtungseinheit ein Informationselement (4) von oben, unten oder hinten beleuchten kann, wobei bevorzugt ein Teil des Aufnahmekanals (3) aus einem durchsichtigen Material gestaltet ist und die Beleuchtungseinheit (7) im Inneren des Handlaufs (2) hinter dem durchsichtigen Material angeordnet ist.
9. Handlauf (2) ausgelegt zur Anbringung an einer Bande (1), insbesondere an einem mobilen Bandenelement (1), der Handlauf (2) umfassend einen Handlaufkörper (2) mit einem sich in einer Längsrichtung erstreckenden Profil, in dessen äußerer Oberfläche im Wesentlichen über die gesamte Länge des Handlaufs ein Aufnahmekanal (3) verläuft, der zur Aufnahme
von einem flächigen Informationselement (4) ausgelegt ist, wobei der Handlauf bevorzugt im unteren Bereich des Handlaufkörpers eine Nute aufweist, in welche die Oberkante einer vorbekannten Bande hineingeschoben werden kann.
10. Mobile Sporteinrichtung, bevorzugt eine Rollschuhbahn oder Eislaufbahn, umfassend eine Bande (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder einen Handlauf (2) nach Anspruch 9.
11. Verfahren zum Aufbau einer mobilen Sporteinrichtung, umfassend die Schritte:
- Aufbau der Bande der mobilen Sporteinrichtung mit einer Bande gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, insbesondere Bandenelementen nach Anspruch 2, und/oder einem Handlauf nach Anspruch 9,
- (optional) Aufbau des Bodens der mobilen Sporteinrichtung vor und/oder nach dem Aufbau der Bande,
- Anbringen und/oder Einbringen, insbesondere Einschieben, von flächigen, streifenförmigen Informationselementen in den Handlauf der Bande.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
ATGM50147/2020U 2019-10-31 2020-07-23 Handlauf für eine bande AT16922U3 (de)

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