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Karussell
Die Erfindung betrifft ein Karussell mit einem damit in Verbindung stehenden Glücksspiel.
Durch den Ablauf des Glücksspieles wird ein Gewinn angezeigt, der einem oder mehreren der Teilnehmer an der Bewegung des Karussells zugewiesen wird.
Es sind Karussells bekannt, bei welchen die
Fahrzeuge eines Karussells mittels radspeichenartiger Verbindungen mit einem drehbaren Mast verbunden sind, an welchen gleichzeitig auch die Preisträgeranzeigeskala verdrehbar verbunden ist.
Ein zwischen Karussellboden und Preisgewinneranzeiger angeordneter feststehender Zeiger zeigt beim Stehenbleiben des Karussells die Gewinner auf der Skala an. Bei dieser Belustigungsvorrichtung sind Glücksspiel und Karussell miteinander in fester Verbindung und es erfolgt die Gewinnanzeige gleichzeitig mit dem Stillstand des Fahrzeuges.
Demgegenüber ist der Gegenstand vorliegender Erfindung ein Karussell, bei welcher die Ingangsetzung des Glücksspieles durch die Antriebseinrichtung für das Karussell od. dgl. mittels einer lösbaren Verbindung erfolgt, so dass nach Lösung dieser Verbindung ein von der Bewegung des Karussells od. dgl. unabhängiger Verlauf des Glücksspieles stattfinden kann. Die Lösung der Kupplung oder sonstigen Verbindung kann sofort nach der Ingangsetzung des Glücksspieles bewirkt werden, wodurch erreicht wird, dass das Glücksspiel bereits vor dem Stillstand der Belustigungsvorrichtung den Gewinn anzeigt. Andererseits kann durch Lösen der Verbindung erst knapp vor dem Stillstand der Vorrichtung für Volksbelustigung die Gewinnanzeige zugleich mit der beendeten Bewegung dieser Vorrichtung erfolgen und dadurch die Überraschung bis zum letzten Augenblick aufgeschoben werden.
Zu den Vorrichtungen, die für die erfindunggemässe Ausgestaltung in Frage kommen, gehören die verschiedensten Einrichtungen, welche entweder um eine lotrechte, waagrechte oder sonstwie gelagerte Achse in Drehung versetzt werden können, als auch andere in Bewegung befindliche Vorrichtungen, die eine Verbindung ihrer Antriebseinrichtung mit dem Glücksspiel zulassen. Es kommen daher Karusselle (Ringelspiele), Riesenräder, Schleuderbahnen, ferner Achterbahnen oder ähnliche Vorrichtungen für die erfindungsgemässe Ausgestaltung in Betracht. Die
Anzeige des Gewinnes kann beispielsweise so erfolgen, dass die für die Teilnehmer vorgesehenen
Einrichtungen wie Wagen, Sitze, Behälter, Fahr- zeuge usw. in derselben Weise, z.
B. mit fort- laufenden Nummern, verschiedenen Farben oder ähnlichen Erkennungsmerkmalen bezeichnet sind, wie die Fächer des Glücksspieles, so dass beim
Stillstand des abgelaufenen Glücksspieles durch die Anzeigevorrichtung desselben sofort der bzw. die Teilnehmer ersichtlich sind, auf welche ein
Gewinn entfällt. Der Gewinn dieses Spieles kann z. B. in einem Gutschein für die ein-oder mehr- malige Benützung der Vergnügungsvorrichtung, in einem Geschenk od. dgl. bestehen.
Weiters ist nach der Erfindung vorgesehen, das
Glücksspiel ausserhalb des in Bewegung gesetzten Teiles des Karussells od. dgl. anzuordnen. In diesem Falle muss gleichfalls eine Verbindung zwischen dem Glücksspiel und der Antriebseinrichtung hergestellt werden, die das Glücksspiel in Tätigkeit versetzt und nach dessen Ingangsetzung unabhängig von der Belustigungsvorrichtung ablaufen lässt. Diese Anbringungsweise ist nicht nur für Karusselle, Riesenräder oder ähnliche drehbare Vorrichtungen geeignet, sondern auch für jene, die zwar keine Drehbewegung ausführen, jedoch durch eine gemeinsame Antriebseinrichtung in Tätigkeit gesetzt werden, wie Achterbahnen u. dgl. Auch in diesem Falle zeigt das abgelaufene Glücksspiel ein mit der gleichen Nummer, Farbe oder sonstwie gekennzeichnetes Fahrzeug od. dgl. als Gewinnträger an.
Das Glücksspiel kann nach Art des Roulettespieles als eine mit abwechselnd roten und schwarzen oder auch andersfärbigen Fächern sowie mit Nummern versehene, drehbare oder auch feststehende Scheibe ausgebildet sein. Mit dieser Scheibe kann eine umlaufende Kugel, ein Ball, oder eine sonstige in Umdrehung versetzte oder gegebenenfalls feststehende Anzeigevorrichtung (z. B. ein mit Figuren ausgestatteter Arm) verbunden sein, die bei Stillstand des Glücksspieles den Gewinner bezeichnet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Erfindungsgegenstand als ein raketenbahnartiges Karussell, d. i. als ein aus einem einzigen, den vollen Kreisumfang umfassendes, unterteiltes Fahrgastabteil ausgebildet, welches in seiner Mitte eine nach Art des Roulettespieles ausgestaltete Scheibe trägt.
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In der Zeichnung ist eine nach der Erfindung ausgebildete Vorrichtung beispielsweise dargestellt.
Auf einer drehbaren Ringscheibe 1 ist ein Karussell bestehend aus einem einzigen in Abteile 2 für die Teilnehmer unterteilten Wagen vorgesehen. Konzentrisch hiezu und im Inneren der Bahn ist eine unabhängig davon ablaufende Scheibe 3 angeordnet, die nach Art des Roulettespieles mit nummerierten Fächern 4 und farbigen Fächern 5 sowie einer umlaufenden Kugel 6 ausgestattet ist, wobei jedem Abteil 2 eine Nummer 4 bzw. ein rotes oder schwarzes Fach 5 entspricht. Beim Stillstand der Bahn zeigt die Endstellung der Kugel 6 den Gewinner an, dem beispielsweise ein Gutschein für weitere Fahrten oder ein anderer Gewinn ausgefolgt wird.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Karussell od. dgl., in Verbindung mit einem Glücksspiel, welches bei Umdrehung des Karus- sells in Bewegung gesetzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Ingangsetzung des Glücksspieles durch die Antriebseinrichtung für das Karussell od. dgl. mittels einer lösbaren Verbindung erfolgt, so dass nach Lösung dieser Verbindung ein von der Bewegung des Karussels od. dgl. unabhängiger Verlauf des Glücksspieles stattfindet.