AT15773U1 - Abschirmelement für Downlight - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Einbauleuchte, aufweisend eine Montagevorrichtung und einen Leuchtenkörper, wobei der Leuchtenkörper, schwenkbar an der Montagevorrichtung befestigt ist und um eine Schwenkachse, aus einer ersten Position, wobei die Lichtaustrittsöffnung des Leuchtenkörpers in der ersten Position im Wesentlichen plan zu einer, durch die Montagevorrichtung definierte Ebene, gelagert ist und der Leuchtenkörper somit senkrecht zur Montagebene gelagert ist, in eine zweite Position, um einen Winkel α, relativ zur Montageebene, schwenkbar gelagert ist, wobei die Schwenkachse parallel zur Montageebene liegt, wobei an der Montagevorrichtung ein Abschirmelement vorgesehen ist und der Leuchtenkörper zumindest teilweise von diesem Abschirmelement umgriffen ist, derart dass der Leuchtenkörper innerhalb des Abschirmelements von der ersten in die zweite Position schwenkbar ist.
Description
Beschreibung
ABSCHIRMELEMENT FÜR DOWNLIGHT
[0001] Die Erfindung betrifft ein Abschirmelement für eine Leuchte, insbesondere für ein Down-light.
[0002] Einbauleuchten werden üblicherweise in Einbauöffnungen von Decken oder abgehängten Decken verbaut, in einer Weise, dass die Lichtaustrittsöffnung der Leuchte plan mit der durch die Decke definierte Ebene abschließt. Diese Leuchten, auch als Downlights bekannt, haben entsprechend ihrer statisch fixen Verbauung nur eine Lichtabgaberichtung, nämlich eine orthogonal zur Deckenebene ausgerichtete Lichtabgabe nach unten. Es wird somit eine Allgemeinbeleuchtung bereitgestellt, welche in Abhängigkeit der Leuchtenanordnung eine statisch gleichmäßige Raumbeleuchtung ermöglicht. Eine Beeinflussung der abgegebenen Lichtverteilung ist hier einzig durch eine Veränderung der Intensität oder Lichtfarbe der einzelnen oder aller Leuchten möglich.
[0003] Ist gewünscht eine gewisse Akzentuierung der Raumbeleuchtung zu ermöglichen wird im Allgemeinen auf sogenannte Strahlerleuchten zurückgegriffen, welche üblicherweise nicht in Einbauöffnungen, sondern eher an der Decke oder an entsprechend an der Decke vorgesehenen Versorgungskanälen angebracht sind. Durch diese freie, nicht verbaute Anordnung wird durch verschiedene Mechanismen ein Verschwenken der Strahler ermöglicht, wodurch die Richtung der Lichtabgabe verändert werden kann und somit verschieden Bereiche in einem Raum verstärkt ausgeleuchtet werden können.
[0004] Bekannt sind auch Lösungen bei denen Einbauleuchten schwenkbar angeordnet sind. Hier kann die Lichtaustrittsöffnung der Leuchte innerhalb der Einbauöffnung um eine Achse verschwenkt werden und so die Ausrichtung der Lichtabgabe beeinflusst werden. Dabei gibt es Lösungen, bei denen die Schwenkachse durch die Ebene der Lichtaustrittsöffnung verläuft und solche, bei denen die Schwenkachse tangential zur Lichtaustrittsöffnung beziehungsweise Einbauöffnung verläuft. Bei ersteren Mechanismen kippt zumindest ein Teil der Lichtaustrittöffnung der Leuchte und somit der Leuchtenkörper aus der Einbauöffnung heraus, wobei bei einer Lösung mit tangential liegender Schwenkachse der Leuchtenkörper sowie die Lichtaustrittsöffnung bei einem Verschwenken innerhalb der Einbauöffnung befindlich bleibt.
[0005] In beiden Fällen jedoch schließt die Lichtaustrittsöffnung der Leuchte in verkipptem Zustand nicht mehr mit dem durch die Einbauöffnung definierten Einbaurahmen ab, sondern ist an ihrem Umfang zumindest teilweise nach innen, gerichtet in die Einbauöffnung hin ausgerichtet. Hierdurch entsteht ein Sichtspalt zwischen Einbaurahmen und Lichtaustrittsöffnung durch welchen ungehindert in die Einbauöffnung beziehungsweise in die Deckenöffnung gesehen oder sogar gegriffen werden kann.
[0006] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, Mittel bereitzustellen und eine Sichtspaltbildung zu vermeiden oder zu kaschieren und gegebenenfalls auch ein Hineingreifen zu vermeiden oder zu verhindern. Diese Aufgabe wird durch eine Einbauleuchte gemäß dem Hauptanspruch dieser Anmeldung gelöst. Weitere vorteilhafte Ausbildungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
[0007] Es wird eine Einbauleuchte vorgeschlagen, welche eine Montagevorrichtung und einen Leuchtenkörper aufweist, wobei der Leuchtenkörper, schwenkbar an der Montagevorrichtung befestigt ist und um eine Schwenkachse, aus einer ersten Position, wobei die Lichtaustrittsöffnung des Leuchtenkörpers in der ersten Position im Wesentlichen plan zu einer, durch die Montagevorrichtung definierte Ebene, gelagert ist und der Leuchtenkörper somit senkrecht zur Montagebene gelagert ist, in eine zweite Position, um einen Winkel a, relativ zur Montageebene, schwenkbar gelagert ist, wobei die Schwenkachse parallel zur Montageebene liegt, wobei an der Montagevorrichtung ein Abschirmelement vorgesehen ist und der Leuchtenkörper zumindest teilweise von diesem Abschirmelement umgriffen ist, derart dass der Leuchtenkörper innerhalb des Abschirmelements von der ersten in die zweite Position schwenkbar ist.
[0008] Durch das bereitgestellte Abschirmelement, welches den Leuchtenkörper umgreifend angeordnet ist, wird ein Spalt, welcher beim Verkippen des Leuchtenkörpers um eine gegebene Schwenkachse von einer ersten in eine zweite Position zwischen Lichtaustrittsöffnung und der durch die Montagevorrichtung definierte Montageöffnung entsteht, überdeckt und eine Einsicht in diesen verhindert. Auch ein Hineingreifen oder Eindringen etwaiger Tiere oder Gegenstände wird auf diese Weise verhindert.
[0009] Ist weiterhin das Abschirmelement derart ausgebildet, dass die Lichtaustrittsöffnung in der zweiten Position im Wesentlichen vollständig durch das Abschirmelement umgriffen ist, wird auch in einer Kippsituation gewährleistet, dass kein sichtbarer Spalt zwischen Montageöffnung und Lichtaustrittsöffnung entsteht, sondern dieser von dem Abschirmelement verschlossen ist.
[0010] Besonders vorteilhaft ist die Schwenkachse, um die der Leuchtenkörper drehbar gelagert ist, tangential zur Lichtaustrittsöffnung ausgerichtet, somit wird bei einem Verkippen des Leuchtenkörpers ein teilweises Herausragen dieses über die Montageöffnung hinaus vermieden. Dies ist insbesondere im Hinblick auch den optischen Gesamteindruck einer eben abschließenden Decke vorteilhaft.
[0011] Bei der oben beschriebenen Ausbildung einer tangentialen Schwenkachse kann weiterhin vorteilhaft vorgesehen sein, dass das Abschirmelement eine Aussparung aufweist, in welcher die Befestigung, bevorzugt die Schwenklagerbefestigung, des Leuchtenkörpers positionierbar ist. Somit wird ein Abschirmelement gebildet, welches den Leuchtenkörper in jeder möglichen orthogonalen oder Kipplage bestmöglich umgreift und möglichst an diesem anliegt. Hierdurch wird ein möglichst schlüssiges Anliegen des Abschirmelements in jeder Position und somit ein möglichst dichter Abschluss beziehungsweise eine umgreifende Kaschierung eines Sichtspalts ermöglicht.
[0012] Es kann weiterhin vorteilhaft vorgesehen sein, dass das Abschirmelement mittels einer Befestigungsdichtung an der Montagevorrichtung angebracht ist. Eine Befestigung dieser Art bewerkstelligt einen zuverlässigen und stabilen Halt des Abschirmelements am Montagerahmen, was wiederum vorteilhaft ist, da bei einem Verkippen des Leuchtenkörpers innerhalb des Abschirmelements, insbesondere wenn dieses dicht anliegt, Kräfte auftreten, welche die Befestigung des Abschirmelements am Montagerahmen zusätzlich beanspruchen können. Durch eine oben genannte Anbringung des Abschirmelements wird die Befestigung verbessert und gleichzeitig dicht gehalten um eventuell auftretenden mechanischen Beanspruchungen entgegenzuwirken.
[0013] Um eine möglichst einfache Verkippung des Leuchtenkörpers innerhalb des Abschirmelements zu gewährleisten ist es vorteilhaft, das Abschirmelement aus einem flexiblem Material, vorzugweise Silikon oder Gummi zu fertigen und breitzustellen, da hierdurch die Bewegung am besten aufgenommen werden kann, insbesondere besser als wenn das Abschirmelement starr ausgebildet ist, da hier ein Verkanten des Leuchtenkörpers im Abschirmelement möglich ist. Weiterhin ist durch eine erhöhte Flexibilität ein verbessertes Anliegen das Abschirmelements am Leuchtenkörper gewährleistet, welches wiederum zur Verbesserung des Erscheinungsbildes in verkipptem Zustand beiträgt und somit eine verbesserte Kaschierung und ein Abdecken eines Spalts ermöglicht.
[0014] Es ist denkbar Downlight mit Lichtaustrittsöffnungen jeglicher Form bereitzustellen, besonders bevorzugt ist allerdings, dass das die Lichtaustrittöffnung und die sie umschließende Umrandung des Abschirmelements kreisförmig ausgebildet sind. Durch die Kreisform wird ein korrespondierendes Anliegen des Abschirmelements an dem Leuchtenkörper in einer verschwenden Position begünstigt, anders als bei einer andersförmigen Ausführung der Lichtaustrittsöffnung, bei der ein umgreifendes Anliegen des Abschirmelements nicht in jeder Position gewährleistet werden kann.
[0015] Da ein nach innen, also in die Einbauöffnung der Decke hinein, gerichtetes Verkippen des Leuchtenkörpers bewirkt, dass bei einem Verkippwinkel α von mehr als 45° nur noch etwa die Hälfte des zur Verfügung stehenden Lichts austreten kann, ist ein Verkippen um mehr als diesen Winkel nicht sinnvoll. Daher ist es nicht nötig, die Höhe des Abschirmelements über die gesamte Baulänge des Leuchtenkörpers bereitzustellen, es ist aber von Vorteil, wenn die Höhe des Abschirmelements näherungsweise dem Durchmesser der Lichtaustrittsöffnung entspricht. Auf diese Weise ist ein zuverlässiger Abschluss des Abschirmelements an dem Leuchtenkörper bis zu seinem maximal sinnvollen Verkippwinkel sichergestellt. Hierbei ist es von Vorteil, wenn die Höhe des Abschirmelements etwa dem Durchmesser der Lichtaustrittsöffnung entspricht, da somit ein vollständiges Abdecken eines entstehenden Spalts gewährleistet wird.
[0016] Es kann weiter vorgesehen sein, dass das Abschirmelement, also dessen Seitenwand, von der Lichtaustrittsöffnung aus konisch zuläuft, besonders bevorzugt einen Kreisbogen beschreibt. Hierdurch folgt, insbesondere bei einer flexiblen Ausführung, die Kontur der Seitenwand des Abschirmelements der Bewegung des äußeren Umfangs der Lichtaustrittsöffnung und verbessert somit ein abschließendes Anliegen dessen an der Lichtaustrittöffnung.
[0017] Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Abschirmelement ausgehend von der Position der Schwenkachse an Höhe zunimmt, wobei die Höhe des Abschirmelements an dem der Schwenkachse gegenüberliegenden Punkt am größten ist. Durch eine geringere Bauhöhe in Nähe der Schwenkachse kann das Verkippen des Leuchtenkörpers erleichtert durch das Abschirmelement aufgenommen werden, ohne dass eventuelle Verformungen des Abschirmelements provoziert werden.
[0018] Ein Abschirmelement entsprechend einer der oben angeführten Ausführungen kann weiterhin, auch ohne zugehörige Einbauleuchte, beispielweise als Nachrüstteil für bereits bestehende Einbauleuchten verwendet werden.
[0019] Weiterhin ist es besonders von Vorteil das Abschirmelement in einer dunklen Farbgestaltung auszuführen, insbesondere schwarz, um eine optisch besonders dezente Kaschierung eines zu überdeckenden Spalts zu gewährleisten.
[0020] Eine weitere Ausführung eines erfindungsgemäßen Abschirmelements besteht darin, dass mehrere konzentrisch angeordnete, um die Schwenkachse drehbar gelagerten Einzelelemente vorgesehen sind, welche derart an einander und an dem Leuchtenkörper angebracht sind, dass sie ein einem Verschwenken in Position zwei fächerförmig auseinander geschoben werden und somit ein erfindungsgemäßes Abschirmelement bilden.
[0021] Figur 1 zeigt eine erfindungsgemäße Einbauleuchte (1) in einem in einer Decke eingebautem Zustand. Die Einbauleuchte (1) umfasst einen Leuchtenkörper (3), aufweisend eine Lichtabgabevorrichtung, beispielsweise LEDs, sowie ein Lichtbeeinflussungselement zur Beeinflussung des abzugebenden Lichts, beispielweise eine Linse oder anders geeignete Mittel, und eine Lichtaustrittsöffnung (5) über die das von der Einbauleuchte (1) abzugebende Licht abgestrahlt wird. Die verschiedenen Bestandteile der Einbauleuchte (1) sind in einem Gehäuse angebracht und welches in seinem äußeren Umfang den Leuchtenkörper (3) definiert.
[0022] Zum Fixierung der Einbauleuchte (1) in einem Deckenpanel wird eine Montagevorrichtung (2) in eine Einbauöffnung des Deckenpanels eingebracht und befestigt, an welchem wiederum die Einbauleuchte (1) montiert ist. Die Montagevorrichtung (2) weist eine Öffnung auf, in welche die Lichtaustrittsöffnung (5) der Einbauleuchte (1) passgenau positioniert ist.
[0023] Die Einbauleuchte (1) ist um eine Schwenkachse (S) schwenkbar gelagert, sodass der Leuchtenkörper (3) verkippt werden kann, um den Winkel der Lichtabgabe in Lichtabgaberichtung zu verändern und somit eine Akzentuierung der Beleuchtungssituation zu ermöglichen.
[0024] An der Montagevorrichtung (2) ist ein Abschirmelement (4) angebracht und mit diesem positionssicher fixiert, welches den äußeren Umfang des Leuchtenkörpers im Wesentlichen vollständig und schlüssig umgreift. Es ist erkennbar, dass das Abschirmelement (4) im Bereich der Schwenkachse (S) eine Aussparung aufweist, welche ermöglicht, dass ein Verkippen des Leuchtenkörpers um die Schwenkachse (S) erleichtert ist, da der Leuchtenkörper (3) ohne Widerstand des Abschirmelements (4) bewegt werden kann.
[0025] Das Abschirmelement (4) hat an der der Schwenkachse (S) gegenüberliegenden Seite seine maximale Höhenausdehnung, um ein möglichst vollständiges Umgreifen des Leuchtenkörpers (3) und somit der Lichtaustrittsöffnung (5) auch in einem verkippten Zustand zu ermöglichen, da der Bereich der Lichtaustrittsöffnung (5), welcher am weitesten von der Schwenkachse (S) angeordnet ist, bei einem Verkippen den größten Abstand zu einer durch die Montageöffnung (2) definierten Lichtabgabeebene hat, und das Abschirmelement (4) auch hier den Leuchtenkörper (3) vollständig und abschließend umgreifen soll.
[0026] In Fig. 2 ist eine Einbauleuchte (1), welche mittels einem Montageelement (2) in einer Decke montiert ist, dargestellt, hier in einer Position, bei welcher der Leuchtenkörper (3) um einen Winkel α um die Schwenkachse (S) verkippt ist. Das Abschirmelement (4) umschließt den Leuchtenkörper (3) und insbesondere die Lichtaustrittsöffnung (5) auch in dieser Kipplage. Durch dieses Umschließen der Lichtaustrittsöffnung (5) wird der Spalt kaschiert, welcher zwischen der Lichtaustrittöffnung (5) und der Öffnung der Montagevorrichtung (2) in verkipptem Zustand entsteht und durch welchen die Einbauöffnung einsehbar wird oder Fremdkörper ein-dringen können.
[0027] Da der Abschnitt der Lichtaustrittöffnung (5), welcher am weitesten von der Schwenkachse (S) entfernt angeordnet ist, in einem verkippten Zustand den größten Abstand zu der durch die Montagebene definierte Ebene und Öffnung hat, ist die Höhenausdehnung des Abschirmelements (4) an dieser im Umgriff korrespondierenden Stelle am größten, um ein zuverlässiges Umschließen des Leuchtenkörpers (3) und der Lichtaustrittsöffnung (5) zu gewährleisten.
[0028] In Fig. 3 ist eine Gesamtdarstellung eines erfindungsgemäßen Abschirmelements (4) gezeigt. Das Abschirmelement (4) weist eine Seitenwand (7) sowie einen Befestigungsrand (8) auf. Die Seitenwand (7) des Abschirmelements (4) ist dabei vorzugsweise so ausgeführt, dass die Seitenwand (7) im Wesentlichen der Kippbewegung der äußeren Kontur der Lichtaustrittsöffnung (5) folgt, um so in jeder Verkippposition ein Anliegen des Abschirmelements (4) an dem Außenumfang der Lichtaustrittsöffnung (5) zu gewährleisten.
[0029] Um eine sichere Befestigung des Abschirmelements (4) an dem Montageelement (2) zu ermöglichen, können im Bereich des Befestigungsrandes (8) verschiedene Montagehilfsmittel, zum Beispiel in Form von Schraubenführungen vorgesehen sein.
Claims (10)
- Ansprüche1. Einbauleuchte (1), aufweisend eine Montagevorrichtung (2) und einen Leuchtenkörper (3), wobei der Leuchtenkörper (3), schwenkbar an der Montagevorrichtung (2) befestigt ist und um eine Schwenkachse (S), aus einer ersten Position, wobei die Lichtaustrittsöffnung (5) des Leuchtenkörpers (3) in der ersten Position im Wesentlichen plan zu einer, durch die Montagevorrichtung (2) definierte Ebene, gelagert ist und der Leuchtenkörper (3) somit senkrecht zur Montagebene gelagert ist, in eine zweite Position, um einen Winkel a, relativ zur Montageebene, schwenkbar gelagert ist, wobei die Schwenkachse (S) parallel zur Montageebene liegt, dadurch gekennzeichnet, dass an der Montagevorrichtung (2) ein Abschirmelement (4) vorgesehen ist und der Leuchtenkörper (3) zumindest teilweise von diesem Abschirmelement (4) umgriffen ist, derart dass der Leuchtenkörper (3) innerhalb des Abschirmelements (4) von der ersten in die zweite Position schwenkbar ist.
- 2. Einbauleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsöffnung (5) in der zweiten Position im Wesentlichen vollständig durch das Abschirmelement (4) umgriffen ist.
- 3. Einbauleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (S) tangential zur Lichtaustrittsöffnung (5) ausgerichtet ist und das Abschirmelement (4) eine Aussparung (6) aufweist, in welcher die Befestigung, bevorzugt die Schwenklagerbefestigung, des Leuchtenkörpers (1) positionierbar ist.
- 4. Einbauleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (4) mittels einer Befestigungsdichtung an der Montagevorrichtung (2) angebracht ist.
- 5. Einbauleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (4) aus einem flexiblem Material, vorzugweise Silikon oder Gummi gefertigt ist.
- 6. Einbauleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittöffnung (5) und die sie umschließende Umrandung des Abschirmelements (4) kreisförmig ausgebildet sind.
- 7. Einbauleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Abschirmelements (4) näherungsweise dem Durchmesser der Lichtaustrittsöffnung entspricht.
- 8. Einbauleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (4) von der Lichtaustrittsöffnung (5) aus konisch zuläuft, besonders bevorzugt einen Kreisbogen beschreibt.
- 9. Einbauleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (4) ausgehend von der Position der Schwenkachse (S) an Höhe zunimmt, wobei die Höhe des Abschirmelements (4) an dem der Schwenkachse (S) gegenüberliegenden Punkt am größten ist.
- 10. Abschirmelement (4) nach einem der vorigen Ansprüche.
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Citations (3)
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| DE10360943A1 (de) * | 2003-12-23 | 2005-07-21 | Engel, Hartmut S. | Beleuchtungseinrichtung |
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2018
- 2018-04-25 DE DE202018102303.9U patent/DE202018102303U1/de active Active
Patent Citations (3)
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Also Published As
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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