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AT14802U1 - Mobiliar - Google Patents

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Publication number
AT14802U1
AT14802U1 ATGM64/2015U AT642015U AT14802U1 AT 14802 U1 AT14802 U1 AT 14802U1 AT 642015 U AT642015 U AT 642015U AT 14802 U1 AT14802 U1 AT 14802U1
Authority
AT
Austria
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furniture according
seat
grill
leg
table top
Prior art date
Application number
ATGM64/2015U
Other languages
English (en)
Original Assignee
SW Umwelttechnik Österreich GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by SW Umwelttechnik Österreich GmbH filed Critical SW Umwelttechnik Österreich GmbH
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Publication of AT14802U1 publication Critical patent/AT14802U1/de

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B83/00Combinations comprising two or more pieces of furniture of different kinds
    • A47B83/02Tables combined with seats
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B83/00Combinations comprising two or more pieces of furniture of different kinds
    • A47B83/04Tables combined with other pieces of furniture
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C15/00Other seating furniture

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Ein als Grillplatzeinrichtung ausgebildetes Mobiliar umfasst einen Tisch (1) mit gekrümmter Tischplatte (4) und mehrere Sitzgelegenheiten (2), die kongruent zur Tischplatte (4) gekrümmte Sitzflächen (8) aufweisen, und neben der konvex gekrümmten Außenseite des Tisches (1) angeordnet sind. Der Tisch (1) und die Sitzgelegenheiten (2) sind einschließlich ihrer Standbeine (5,9), die als durchgehende Stege ausgebildet sind, ebenso wie der Mantel (11) des Grillers (3) monolithisch aus mit textilen Fasern bewehrtem Beton, dessen Oberfläche versiegelt ist, hergestellt.

Description

Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Mobiliar umfassend wenigstens einen Tisch und wenigstens eine Sitzgelegenheit.
[0002] Ein Mobiliar der eingangs genannten Gattung wird beispielsweise im Freien verwendet.
[0003] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mobiliar der eingangs genannten Gattung zu Verfügung zu stellen, das eine für die praktische Benützung des Mobiliars vorteilhafte Formgebung aufweist.
[0004] Erreicht wir dies mit einem Mobiliar, das die Merkmale von Anspruch 1 aufweist.
[0005] Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßem Mobiliars sind Gegenstand der Unteransprüche.
[0006] Da bei dem erfindungsgemäßen Mobiliar die Tischplatte gekrümmt ausgebildet ist, besteht die Möglichkeit, dass Benützer des Mobiliars auf der Außenseite der Krümmung, also auf der konvex gekrümmten Seite des Tisches Platz nehmen, und eine weitere Person oder weitere Personen an der Innenseite des Tisches, also an dessen konkaver Seite, tätig werden, beispielsweise um die an der Außenseite sitzenden Personen zu bedienen.
[0007] Insbesondere ist es im Rahmen der Erfindung in Betracht gezogen, das erfindungsgemäße Mobiliar als Grill-Mobiliar zu verwenden, in welchem Fall das Mobiliar zusätzlich zu dem Tisch und der wenigstens einen Sitzgelegenheit einen Griller aufweist. Beispielsweise ist der Griller an einem Ende des Tisches angeordnet.
[0008] Wenn das erfindungsgemäße Mobiliar im Freien verwendet wird - wie es bevorzugt ist -, kann das Mobiliar aus bewehrtem Beton, insbesondere aus mit Textilien bewehrtem Beton (Textilbeton), gefertigt sein. Die Bewehrung wird im Fall von Textilbeton von Glasfasern, alkaliresistenten Glasfasern, Karbonfasern, Basaltfasern, also allgemein gesprochen von feinen Rovings gebildet. Beispielsweise werden vorgeformte Bewehrungselemente aus mit Epoxidharz getränkten, alkaliresistenten Glasfasern ("Gelege") verwendet.
[0009] Vorteile der Fertigung des Mobiliars und seiner Einrichtungsgegenstände, wie des Tisches und der Sitzgelegenheit (oder der Sitzgelegenheiten), liegen darin, dass Verbundkräfte auch mit wenigen Millimetern Betonüberdeckung problemlos übertragen werden können.
[0010] Ein weiterer Vorteil liegt in der Korrosionsunempfindlichkeit der für die Textilbewehrung verwendeten Werkstoffe. Dies erlaubt es, die Einrichtungsgegenstände des erfindungsgemäßen Mobiliars, also den Tisch und die wenigstens eine Sitzgelegenheit und den bevorzugt vorgesehenen Griller, schlank auszubilden, sodass Gewicht gespart wird und dennoch eine hohe Festigkeit und Witterungsbeständigkeit gegeben ist.
[0011] Insbesondere wenn als Werkstoff für das erfindungsgemäßen Mobiliar mit Textilien bewehrter Beton verwendet wird, kann der Tisch mit seinem als Steg ausgebildeten Tischbein einstückig ausgebildet sein. Gleiches gilt für die Sitzgelegenheit, deren wenigstens ein Bein ebenfalls als Steg ausgebildet sein kann.
[0012] Bevorzugt ist im Rahmen der Erfindung, wenn der Steg, der das Tischbein des Tisches bzw. das Bein wenigstens einer der Sitzgelegenheiten bildet, über die Länge des Tisches bzw. der Sitzgelegenheit (Bank) durchgehend ausgebildet ist.
[0013] In der Praxis bewährt sich eine Ausführungsform, bei der das Tischbein an dem konkav ausgerichteten Rand des Tisches vorgesehen ist.
[0014] Auch bei der Bank, die als Sitzgelegenheit dient, kann der das Bein bildende Steg, wenn nur ein Bein vorgesehen ist, an der konkaven Seite der Sitzfläche der Bank angeordnet sein.
[0015] Wenn das erfindungsgemäße Mobiliar aus Beton, insbesondere aus Textilbeton, gefertigt ist, ist eine Oberflächenbehandlung vorteilhaft, die darin bestehen kann, dass nach dem Schleifen der Oberfläche des Textilbetons dieser gegebenenfalls nach dem Aufbringen eines
Primer versiegelt wird.
[0016] Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnungen. Es zeigt [0017] Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Mobiliar umfassend einen Tisch und drei Bänke sowie einen Griller in Schrägansicht, [0018] Fig. 2 das Mobiliar aus Fig. 1 in Draufsicht und [0019] Fig. 3 den Tisch im Vertikalschnitt.
[0020] Ein erfindungsgemäßes Mobiliar umfasst in dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel einen Tisch 1, drei Sitzgelegenheiten 2 in Form von Bänken und einen Griller 3, der an einem Ende des Tisches 1 angeordnet ist.
[0021] Der Tisch 1 umfasst eine Tischplatte 4 und ein Tischbein 5 in Form eines Steges, der über die gesamte Länge des Tisches 1 durchgeht.
[0022] Aus Fig. 1 und insbesondere aus Fig. 2 ist ersichtlich, dass die Krümmung der Tischplatte 4 von einem Ende zum anderen Ende hin zunimmt, also der Krümmungsradius kontinuierlich kleiner wird.
[0023] Das Tischbein 5 in Form eines durchgehenden Steges ist unterhalb des konkaven Randes 6 der Tischplatte 4, also "innen" angeordnet, sodass im Bereich des konvexen Randes 7 der Tischplatte 4 Raum frei bleibt, sodass auf Sitzgelegenheiten 2 sitzende Personen mit ihren Knien unterhalb der Tischplatte 4 Platz finden können.
[0024] Die Sitzgelegenheiten 2 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel als Bänke mit Sitzflächen 8 ausgebildet, wobei ein als Bein 9 dienender Steg an der Außenseite der gekrümmt ausgebildeten Sitzflächen 8, also im Bereich ihres konvexen Randes, vorgesehen ist. Ein weiteres Bein der Sitzgelegenheit 2 ist - wenn vorgesehen - bevorzugt an der Innenseite der Sitzgelegenheit 2 vorgesehen. Auch eine Ausführungsform der Sitzgelegenheit mit einem als Steg ausgebildeten Bein 9 nur an der Innenseite der Sitzfläche 8 ist in Betracht gezogen.
[0025] Insbesondere Fig. 1 zeigt, dass an den Enden der Sitzgelegenheiten 2 von den Sitzflächen 8 nach unten weisende Endwände (Stirnwände) 10, die mit dem wenigstens einem Bein 9 verbunden, insbesondere einstückig ausgebildet sind, vorgesehen sind.
[0026] Insbesondere Fig. 2 zeigt, dass die Krümmung der Sitzflächen 8 der Sitzgelegenheiten 2 so gewählt ist, dass diese kongruent zur Krümmung der Tischplatte 4 gekrümmt sind.
[0027] In Fig. 3 ist gezeigt, dass der Tisch 1 mit seinem als Tischbein 5 dienenden Steg in einer Bodenplatte 13 verankert ist.
[0028] Dies kann auch für das in Form eines Steges ausgebildete Bein 9 der Sitzgelegenheiten 2 vorgesehen sein. Dies auch, wenn an beiden Rändern der Sitzflächen 8 der Sitzgelegenheiten 2, also am konvex gekrümmten Rand und am konkav gekrümmten Rand, nach unten weisende Stege als Beine 9 vorgesehen sind.
[0029] Die Fig. 1 und 2 zeigen auch, dass der Griller 3 am Ende der Tischplatte 4 vorgesehen ist, wobei, wie in den Figuren gezeigt, der Griller 3 bevorzugt mit neben kleinerem Krümmungsradius gekrümmten Ende des der Tischplatte 4 des Tisches 1 angeordnet ist.
[0030] Der Griller 3 umfasst einen Mantel 11, der in Form eines Kegelstumpfes ausgebildet ist, wobei im oberen, weiteren Ende des Mantels 11 des Grillers 3 ein Grillrost 12 eingesetzt ist. Unterhalb des Grillrostes 12 ist Raum für Grillkohle vorgesehen, wenn der Griller 3 mit Holzkohle betrieben wird.
[0031] Aus den Zeichnungen und der vorstehenden Beschreibung ist erkennbar, dass das Mobiliar des als Ausführungsbeispiel gezeigten Grillplatzes aus einem zentralen, geschwungenen Tisch 1 besteht, der als monolithische Fertigteilkonstruktion konzipiert ist. Die Tischplatte 4 ist an den durchgehenden, zur Tischplatte 4 schräg ausgerichteten Steg, der das Tischbein 5 bildet, biegesteif angeschlossen, sodass der Tisch 1 schon durch die gekrümmte Form seine Lagestabilität erhält.
[0032] Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass das Tischbein 5 des Tisches 1 eine konstante Dicke aufweist. Die Tischplatte 4 kann ausgehend vom Tischbein 5 sich zum freien Rand 7 hin (dieser ist der konvex gekrümmte Rand 7) verjüngend ausgebildet sein (die Stärke der Tischplatte 4 nimmt von dem Tischbein 5 ausgehend zum freien Rand 7 der Tischplatte 4 hin ab).
[0033] Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt beschrieben werden: [0034] Ein als Grillplatzelnrichtung ausgebildetes Mobiliar umfasst einen Tisch 1 mit gekrümmter Tischplatte 4 und mehrere Sitzgelegenheiten 2, die kongruent zur Tischplatte 4 gekrümmte Sitzflächen 8 aufweisen, und neben der konvex gekrümmten Außenseite des Tisches 1 angeordnet sind. Der Tisch 1 und die Sitzgelegenheiten 2 sind einschließlich ihrer Standbeine 5,9, die als durchgehende Stege ausgebildet sind, ebenso wie der Mantel 11 des Grillers 3 monolithisch aus mit textilen Fasern bewehrtem Beton, dessen Oberfläche versiegelt Ist, hergestellt.

Claims (22)

  1. Ansprüche
    1. Mobiliar umfassend wenigstens einen Tisch (1) und wenigstens eine Sitzgelegenheit (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (4) in Draufsicht gekrümmt ausgebildet ist.
  2. 2. Mobiliar nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzgelegenheit (2) als Bank ausgebildet ist.
  3. 3. Mobiliar nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzgelegenheit (2) als lehnenlose Bank ausgebildet ist.
  4. 4. Mobiliar nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (8) der Sitzgelegenheit (2) in Draufsicht gekrümmt ausgebildet ist.
  5. 5. Mobiliar nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (8) kongruent zur Tischplatte (4) gekrümmt ist.
  6. 6. Mobiliar nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Tisch (1) als Tischbein (5) einen Steg aufweist.
  7. 7. Mobiliar nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzgelegenheit (2) als wenigstens ein Bein (9) wenigstens einen Steg und vorzugsweise an ihren Enden Endwände (10) aufweist.
  8. 8. Mobiliar nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der als Tischbein (5) oder das Bein (9) der Sitzgelegenheit (2) bildende Steg mit der Tischplatte (4) oder mit der Sitzfläche (8) der Sitzgelegenheit (2) einen spitzen Winkel einschließt.
  9. 9. Mobiliar nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg an der Tischplatte (4) oder an der Sitzfläche (8) außermittig, insbesondere an einem der Längsränder (6) der Tischplatte (4) oder der Sitzfläche (8), angeordnet ist.
  10. 10. Mobiliar nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Tisch (1) mit dem sein Tischbein (5) bildenden Steg einstückig ausgebildet ist.
  11. 11. Mobiliar nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg über die Länge des Tisches (1) oder der Sitzgelegenheit (2) durchgehend ausgebildet ist.
  12. 12. Mobiliar nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzgelegenheit (2) mit dem ihr wenigstens ein Bein (9) bildenden Steg einstückig ausgebildet ist.
  13. 13. Mobiliar nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Tisch (1) und die Sitzgelegenheit (2) aus bewehrtem Beton, insbesondere aus mit Textilien bewehrtem Beton, bestehen.
  14. 14. Mobiliar nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Tisches (1) und die Oberfläche der Sitzgelegenheit (2) versiegelt sind.
  15. 15. Mobiliar nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius der Tischplatte (4) von deren einen Ende zum anderen Ende hin abnimmt.
  16. 16. Mobiliar nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Sitzgelegenheiten (2) vorgesehen sind, deren Sitzfläche (8) mit voneinander verschiedenen, insbesondere mit von einem Ende zum anderen Ende hin abnehmenden, Krümmungsradien gekrümmt sind.
  17. 17. Mobiliar nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Griller (3) vorgesehen sind.
  18. 18. Mobiliar nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Griller (3) an einem Ende des Tisches (1), insbesondere am Ende mit kleinerem Krümmungsradius der Tischplatte (4) , vorgesehen ist.
  19. 19. Mobiliar nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Griller (3) einen Mantel (11) mit der Form eines Kegelstumpfes aufweist.
  20. 20. Mobiliar nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Grillrost (12) am oberen, weiteren Ende des Grillers (3) angeordnet ist.
  21. 21. Mobiliar nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (11) des Grillers (3) aus bewehrtem Beton, insbesondere aus mit Textilien bewehrtem Beton, besteht.
  22. 22. Mobiliar nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (11) des Grillers (3) versiegelt ist.
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