AT14617U1 - Dentalimplantat mit einem Mikro- und einem Makrogewinde - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Dentalimplantat in ein- oder zweiteiliger Ausführung, bestehend aus einem Grundkörper und einem auf dem Grundkörper durch Pfosten oder Verbindungselement anordbaren Abutment, wobei der Grundkörper mit einem Mikro- und einem Makrogewinde versehen ist. Erfindungsgemäss ist vorgesehen, dass das Mikrogewinde (6) derart ausgebildet ist, dass es zwei Bereiche aufweist, nämlich a. einen Bereich mit einem grossen Kerndurchmesser, der sich im zervikalen Bereich des Implantats ( 1) befindet und b. einen Bereich mit im Vergleich zum genannten Kerndurchmesser kleinen Kerndurchmesser, Zudem ist kennzeichnen, dass ein Verhältnis von dem Makrogewinde bezogen auf die grösste Gewindetiefe zum Mikrogewinde bezogen auf die kleinste Gewindetiefe in der Grössenordnung von 13 bis 20 vorliegt.
Description
Beschreibung
DENTALIMPLANTAT MIT EINEM MIKRO- UND EINEM MAKROGEWINDETECHNISCHES GEBIET
[0001] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Dentalimplantat für einen festsitzendenZahnersatz, nämlich ein Dentalimplantat, das aus einem Grundkörper besteht.
STAND DER TECHNIK
[0002] Zahnimplantate werden als Ersatz der natürlichen Zahnwurzeln im menschlichen Kiefer¬knochen zur Aufnahme von Abutments beziehungsweise Kronen, Brücken und allgemein her¬ausnehmbaren Zahnersatz verankert.
[0003] Das Zahnimplantat besteht aus einem Grundkörper mit einem apikalen und zervikalenEnde. Im Bereich des apikalen Endes ist ein Gewinde angeordnet, das zum Einschrauben inden Kieferknochen geeignet ist. Der Grundkörper im apikalen Bereich ist derart ausgebildet,dass er zur festen Primärverankerung des Zahnimplantates im Kieferknochen dient. Zervikal imkoronalen Bereich ist in der Regel entweder ein Pfosten zur Aufnahme eines Abutments odereine Verbindungsebene oder ein Verbindungsbereich zur Aufnahme eines Abutments zusam¬men mit einem Verbindungselement vorgesehen.
[0004] Bei Zahnimplantaten wird zwischen ein- und zweiteiligen Zahnimplantaten unterschie¬den. Bei einem einteiligen Zahnimplantat ist der Grundkörper mit dem Pfosten in einem Stückgefertigt. Bei einem zweiteiligen Implantat ist auf dem Grundkörper das Abutment aufbringbarund zwar mit entsprechenden Verbindungselementen wie beispielweise mit Schrauben oderStiften.
[0005] Natürliche Zähne wie auch Zahnimplantate unterliegen in Abhängigkeit von der Zeitbiologischen Faktoren an Knochen oder Zahnfleischrückgang. Dieser Rückgang äußert sich ineinem subjektiven länger werdender Zahnwurzel und analog bei einem Zahnimplantat aus Titanin einer sichtbar werdender dunkleren, aufgerauten Metalloberfläche des Grundkörpers. Einsolches Freiliegen führt aus optischen Gründen zwangläufig zur Notwendigkeit, eine Implan¬tatsentfernung mit Neuimplantation und Anfertigung eines neuen Zahnersatzes oder zum Anfer¬tigen eines herausnehmbaren Zahnersatzes, der mit Hilfe von zahnfleischfarbenem Kunststoffdie dunkle Metalloberfläche abdeckt.
[0006] Weiterhin besteht wegen in der Zeit zunehmender ästhetischer Ansprüche der Patientenbeziehungsweise Kunden die Forderung nach einem Implantat, das auch bei unterschiedlichenKnochen morphologischer Ausbildungen neben einem sehr guten Halt auch ein optisch anspre¬chendes Bild ergibt.
[0007] Da jedoch viele Patienten auf Metall allergisch reagieren, können Implantate aus Titanoder vergleichbaren metallischen Elementen nur nach vorheriger Metallverträglichkeitsprüfungeingesetzt werden. Als Alternative können Keramikimplantate vorgesehen sein, die beispiels¬weise aus Zirkoniumoxid bestehen.
[0008] Eine Vielzahl von zweiteiligen Implantaten bestehen aus metallischen Werkstoffen,beispielsweise Titan. Grund hierfür ist, dass insbesondere die Verbindung zwischen dem koro¬nalen Teil und dem Implantatskörper einfach auszugestalten ist, da Hinterschneidungen imVerbindungsbereich vorgesehen werden können, die ein Verdrehen des koronalen Teils desAufbauelements gegenüber dem Implantatskörper verhindern. Zusätzlich können als Verbin¬dungselemente Schrauben vorgesehen sein, die sich weit in den Implantatskörper erstrecken.
[0009] Trotz der geringen Wandstärke hervorgerufen durch die innere Bohrung zur Aufnahmedes Verbindungselementes im Implantatskörper, ist die notwendige Bruchfestigkeit nach ENISO 14801:2007(D) einzuhalten.
[0010] Gemäß der EN ISO 14801:2007(D) muss das Implantat in einen Halter in einem definier¬ten Winkel zu einer vertikalen Stoßlast eingespannt werden, derart dass die Einspannstelle ineinem Abstand 3mm apikal von dem definierten nominellen Knochenniveau angeordnet ist. ImNachfolgenden ist diese Position als Testpunkt, Teststelle oder Testebene beschrieben. Dasnominelle Knochenniveau - oder wie er in der Vorschrift als nomineller Knochenrand definiert ist- ist in der Regel von den Herstellern jeweils vorgegeben. Ist das nominelle Knochenniveau vondem Hersteller nicht vorgegeben, so ist gemäß der EN ISO 14801:2007(D) der ungünstigsteFall anzunehmen. Bei vielen dentalen Implantaten ist es bekannt, dass sich der Knochenrandnach der Implantation des Implantats apikal auf ein statisches Niveau zurückbildet. Der Abstand3 mm wurde deshalb festgelegt, um einen typischen Fall für einen Knochenabbau und damiteine extreme Belastung für das Implantat darzustellen.
[0011] Ausserdem muss eine ausreichende Festigkeit bzw. Belastbarkeit des Zahnimplantatsgewährleistet sein.
[0012] Einen Ansatz den oberhalb beschriebenen Anforderungen gerecht zu werden stellt ein inder Druckschrift WO 2004/096075 A1 beschriebenes Vollzirkoniumoxid-Zahnimplantat dar. Beidem beschriebenen Zahnimplantat besteht jedoch der Nachteil in der Einteiligkeit von Grund¬körper und Pfosten. Dies bedeutet, dass der aus dem Knochen und dem Zahnfleisch ragendeTeil des Implantates intraoperativ mit rotierenden und damit Hitze erzeugenden Instrumentenbeschliffen werden muss, um sie damit einer präoperativ angefertigten Schutzschiene anzupas¬sen. Diese Schiene muss aus Schutz vor Fehlbelastung während der 3-monatigen Einheilphasegetragen werden. Darüber hinaus besteht der Nachteil dieser Einteiligkeit darin, dass zur Anfer¬tigung des darüber liegenden Zahnersatzes, der sich über mehrere nebeneinander liegendeZähne erstrecken kann, eine hinreichende Parallelität der Pfosten gewährleistet werden muss.Ein Ausgleich der Achsenabweichungen über die Pfosten ist bei diesem Zahnimplantat nichtmöglich.
[0013] Die Druckschrift DE 10 2006 011 800 A1 beschreibt ein Zahnimplantat, welches einKopfteil, beispielsweise zur Aufnahme einer Krone, und ein Grundkörperteil zum Einsetzen ineine Bohrung in einem Kieferknochen aufweist, wobei das Kopfteil und das Grundkörperteilbeide aus Zirkoniumoxid ausgebildet sind. Das Grundkörperteil und das Kopfteil sind dabeimittels einer Schraube miteinander verbunden.
[0014] Problematisch bei diesem Zahnimplantat ist, dass die Schraube in ein Innengewinde indem Grundkörperteil eingeschraubt wird. Das Vorsehen eines Innengewindes in einem Bauteilaus Zirkoniumoxid ist, insbesondere bedingt durch die Härte des Zirkoniumoxids, fertigungs¬technisch extrem aufwändig. Darüber hinaus führt ein Anziehen mit hohem Drehmoment einerin das Innengewinde eingeschraubten Schraube auf Grund der Sprödheit des Zirkoniumoxidsregelmäßig zu einem Ausreißen der Gewindegänge.
[0015] Eine wesentliche Aufgabe des Zahnimplantates ist es damit, zum einen eine hohe Stabi¬lität des Implantats bereitzustellen, aber das Periimplantitisrisiko zu minimieren. Zudem sollverhindert werden, dass die Kompakta ebenfalls entsprechenden Kompressionen unterliegt. Zustarke Kompression führt zu Knochenschwund und damit zur Lockerung des Zahnimplantates.
[0016] Aus der WO 2003/015654 A1 ist ein Dentalimplantat bekannt, das im Wesentlichen eineäußerliche zylinderförmige Kontur aufweist, wobei im koronalen Bereich ein Mikrogewinde undim übrigen Bereich ein Makrogewinde vorgesehen ist. Der Kerndurchmesser des Dentalimplan¬tats ist über die gesamte Längserstreckung nahezu konstant.
[0017] Aus der PCT/EP2010/05113 ist ein Dentalimplantat bekannt, das dieses im Wesentli¬chen eine äußerliche zylindrische Kontur aufweist, wobei im koronalen Bereich ein Mikrogewin¬de und daran anschließend in apikaler Richtung ein Makrogewinde vorgesehen ist. Der Kern¬durchmesser des Dentalimplantats ist über die gesamte Längserstreckung nahezu konstant,wobei ausschließlich im apikalen Bereich eine Verjüngung ausgebildet ist.
NACHTEILE DES STANDES DER TECHNIK
[0018] Bisherige zweiteilige Implantatsysteme bestehen vornehmlich aus Titan und werden ineinem zylindrischen oder leicht konischen Implantat mit einer relativ langen Schraube, welchesirgendwo im mittleren Bereich des Implantates zu liegen kam, verschraubt.
[0019] Dies führte zu einer starken Wandstärkenreduzierung genau in dem Bereich, der nachEN ISO 14801:2007(D) als Schwachpunkt (bruchgefährdeter Bereich) definiert ist, nämlich 3mm unterhalb des nominellen Knochenniveaus. Durch die hohe Elastizität des Titanmaterialsfunktioniert dieses Vorgehen bis auf geringe Frakturen sehr gut. Für Implantate aus Keramik istdiese Verbindung nicht geeignet, da die Wandstärke zu gering ist und den Anforderungen inBezug auf die Kaufkräfte nicht erfüllt. Implantate aus Keramik wurden aus diesem Grund bis¬lang entweder einteilig gefertigt oder aber durch einen ebenfalls tief in das Implantat greifendenverklebten Keramikstift verbunden.
[0020] Sowohl ein- als auch zweiteilige Implantate verfügen im apikalen Bereich über ein Ge¬winde und im zervikalen Bereich zumindest über eine aufgerauhte Fläche, die mit der Kom-pakta zusammenwirkt. Die hierbei vorgesehenen Stabilitäten eignen sich aber nur für die Kno¬chenklasse II. Alternativ zur aufgerauhten Fläche ist auch ein Feingewinde vorgesehen, das mitder Kompakta zusammenwirkt. Das Feingewinde erstreckt sich aber nur über einen kurzenBereich und meist nicht über den von der EN ISO 14801:2007(D) vorgegebenen Testpunktbzw. Teststelle hinaus. Grund hierfür ist, dass es bei den aus dem Stand der Technik bekann¬ten Formen nicht möglich ist, die Wandung in dem Bereich der durch EN ISO 14801:2007(D)vorgegeben Position (3 mm apikal unterhalb des nominellen Knochenniveaus) weiter zu schwä¬chen.
AUFGABE DER ERFINDUNG
[0021] Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein ein- oder zweiteiliges Dentalimplantathinsichtlich der Festigkeit und Anwendbarkeit weiter zu verbessern.
LÖSUNG DER AUFGABE
[0022] Ein wesentlicher Grundgedanke der Erfindung besteht nun in der Entwicklung undSchaffung eines Implantates, das durch folgende zwei Merkmale einen deutlich erhöhten In¬nendurchmesser schafft: [0023] a) In dem Bereich, definiert ausgehend von dem nominellen Knochenniveau in apikaler
Richtung bis drei Millimeter darunter und ein weiterer Millimeter zur Sicherheit dar¬über hinaus, also bis einen Millimeter unter (in apikaler Richtung) die durch die ENISO 14801:2007(D) festgelegte Teststelle hinaus) wird auf ein grobes Gewinde ver¬zichtet; [0024] b) in diesem Bereich (unter Punkt a) definiert) wird ein Mikrogewinde von maximal 0.1 mm Gewindetiefe angelegt.
[0025] Dies bedingt, dass im darunter liegenden Teil (in apikaler Richtung) ein extrem aggressi¬ves Gewinde (Makrogewinde) mit großer Gewindetiefe angefügt wird, um den Verlust an Stabili¬tät im Knochen, die reduzierte Oberfläche in der kritischen, bruchgefährdeten Zone und dieSchraubenwirkung des Implantates auszugleichen.
[0026] Die Lösung wird durch die Merkmale von Anspruch 1 bereitgestellt.
VORTEILE DER ERFINDUNG
[0027] Das erfindungsgemäße Implantat, unabhängig, ob dieses nun ein- oder zweiteilig aus¬gebildet ist, weist somit auf der apikalen Seite ein Makrogewinde auf und auf der zervikalenSeite ein Mikrogewinde.
[0028] Das Mikrogewinde weist vorzugsweise eine Gewindetiefe von maximal 0.1 mm (einevorteilhafte Ausbildung weist eine Gewindetiefe von 0.04 mm auf) auf, wohingegen das Makro¬gewinde in Abhängigkeit von der apikalen Richtung eine Gewindetiefe von 0.2 bis 2mm auf¬weist. Das Mikrogewinde weist somit bevorzugt eine konstante Gewindetiefe auf, wohingegendas Makrogewinde, abhängig von der apikalen Position in der Gewindetiefe variiert.
[0029] Somit besteht ein Verhältnis von dem Makrogewinde bezogen auf die grösste Gewinde¬tiefe zum Mikrogewinde bezogen auf die kleinste Gewindetiefe in der Grössenordnung von 10bis 20. Eine vorteilhafte Ausbildung sieht ein Verhältnis von 12 bis 20 vor, eine weitere bevor¬zugte Ausführungsform sieht ein Verhältnis von 13 bis 20 vor. Die erwähnten Bereiche weisendie Vorteile auf, dass die so ausgebildeten Implantate für alle Knochenbereiche l-IV geeigneteingesetzt werden können.
[0030] Der Bereich, definiert ausgehend von dem nominellen Knochenniveau in apikaler Rich¬tung bis drei Millimeter darunter wird auch als kritische Zone oder bruchgefährdete Zone defi¬niert. In dieser kritischen Zone und einen weiteren Millimeter zur Sicherheit, also bis einenMillimeter unter den in EN ISO 14801:2007(D) festgelegten Testpunkt hinaus wird auf ein gro¬bes Gewinde verzichtet; dies bedeutet, dass in der kritischen Zone ein Mikrogewinde vorgese¬hen ist. Das Mikrogewinde weist vorzugsweise ein einfaches Gewinde mit konstanter Gewinde¬tiefe auf. Dieses kann jedoch derart ausgebildet sein, dass ein 2-, ein 3-, ein 4- oder sogar ein5- oder 6-faches Gewinde vorgesehen ist.
[0031] Das Mikrogewinde steht in Wechselwirkung mit dem im apikalen Bereich vorgesehenenMakrogewinde. Makrogewinde wird das Gewinde deswegen genannt, da Gewindetiefe an derapikalen Spitze mit einem niedrigen Wert beginnt dann ansteigt, um dann wieder geringer zuwerden. Somit weist das Makrogewinde im apikalen Bereich eine extrem hohe Gewindetiefe auf(bis zu 2 mm), die dann in zervikaler Richtung aufgrund der vorzugsweise konusförmigen odervergleichbaren Ausbildung des Grundkörpers abnimmt. Eine Hülle, die über den Flanken desMakrogewindes liegt, hat vorzugweise eine Parabelform. Diese Parabelform weist an der apika¬len Spitze eine sehr flache Ausbildung auf, derart dass der Abstand von der Hülle zu demGrundkörper im Bereich der Spitze gering aber dann anschließend in zervikaler Richtung gese¬hen zunächst sehr groß ist - bis hin zu einem Extremum - und dadurch die Gewindetiefe eben¬falls groß ist. In zervikaler Richtung wird der Abstand der Hülle zu dem Grundkörper anschlie¬ßend geringer und damit nimmt die Gewindetiefe in zervikaler Richtung ausgehend von demExtremum, angeordnet unmittelbar nach der apikalen Spitze ab. Unmittelbar bedeutet hier, dassnach einer viertel, halben oder ganzen Drehung oder zwei oder drei Drehungen oder mehr dieGewindetiefe bereits ein Extremum erreicht.
[0032] Das Makrogewinde dient dazu, die notwendige Kompression bereitzustellen, um denKnochen zu verdichten. Dadurch wird die entsprechende Primärstabilität des Implantates ge¬währleistet. Aufgrund der Gewindetiefe entsteht eine sehr große Oberfläche, insbesondere inden ersten Gewindegängen beim Einschrauben, sodass hier schon fühlbar entsprechendePrimärstabilität vorhanden ist.
[0033] In zervikaler Richtung sollte jegliche Kompression der Kompakta an sich vermiedenwerden. Darum wird auch nur ein Mikrogewinde vorgesehen, das eine geringe bis fast nichtmehr feststellbare Primärstabilität aufweist. Dadurch wird die Kompression des Kompakta mi¬nimiert oder sogar ganz vermieden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Periimplantitisrisikodadurch zumindest vermindert wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Bereicheine niedrige Knochenkompression vorliegt. Dies führt wiederum dazu, dass Knochenschwundund auch Zahnfleischrückgang in diesem Bereich vermieden wird. Da jedoch der Kerndurch¬messer des Mikrogewindes grösser ist als der des Makrogewindes, wird auch bezüglich deshohen Kerndurchmessers des Implantates in diesem Bereich eine Stabilität gewährleistet.
[0034] Die hohe Primärstabilität führt wiederum dazu, dass eine zügige Osseointegration mög¬lich ist.
[0035] Genau die Wechselwirkung zwischen dem definierten Mikrogewinde, das sich über den an sich durch EN ISO 14801:2007(D) festgelegten Testpunkt bzw. Testebene hinaus erstrecktund das Zusammenwirken mit einem Makrogewinde, das eine hohe Primärstabilität bereitstellt,liegt ein Implantat vor, dass für alle Knochenkategorien (I bis IV) entsprechend anwendbar ist.
[0036] Aufgrund des Kerndurchmessers an der Testgrenze bzw. Testebene definiert durch ENISO 14801:2007(D) ist eine hohe Bruchfestigkeit gegeben, da dieser bevorzugt grösser als 3.5mm ist. Vergleichbare Produkte weisen Kerndurchmesser von ca. 3 mm in diesem Bereich auf.Der Kerndurchmesser kann erfindungsgemäß aber unter anderem nur deswegen so groß aus¬gebildet werden, weil ein Makrogewinde vorgesehen ist, das die Primärstabilität übernimmt.
[0037] Das Mikrogewinde ist derart ausgebildet, dass es an sich zwei Bereiche aufweist, näm¬lich einen Bereich mit einem großen Kerndurchmesser, der sich im zervikalen Bereich desImplantats befindet und einen Bereich mit im Vergleich zum genannten Kerndurchmesser klei¬nen Kerndurchmesser. Letzterer ist durch die Anordnung im bruchgefährdeten Bereich (definiertdurch EN ISO 14801:2007(D)) gekennzeichnet.
[0038] Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung, denZeichnungen und den Ansprüchen hervor.
ZEICHNUNGEN
[0039] Es zeigen [0040] Fig. 1 einen Schnitt durch ein zweiteiliges Implantat, mit einem Mikrogewinde und einem Makrogewinde; [0041] Fig. 2 einen Schnitt durch ein einteiliges Implantat mit einem Makrogewinde und einem Mikrogewinde; [0042] Fig. 3 eine Seitenansicht auf ein einteiliges Implantat gemäß Fig. 2; [0043] Fig. 4 eine perspektivische Ansicht auf das einteilige Implantat gemäß Fig. 2;
BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
[0044] In Fig. 1 ist ein zweiteiliges Implantat 1 dargestellt. In den Fig. 2 bis 4 ist ein einteiligesImplantat 1 dargestellt. Alle nachstehenden Angaben beziehen sich auf die Fig. 1 bis 4, sofernnichts anderes angegeben ist.
[0045] Das Implantat 1 besteht aus einem Grundkörper 2 und einem mit dem Grundkörper 2koppelbaren Abutment 3. Um die Verbindung zwischen dem Grundkörper 2 und dem Abutment3 herzustellen, ist ein Verbindungselement 4 vorgesehen, das bei dem hier dargestellten Aus¬führungsbeispiel als Schraube ausgebildet ist.
[0046] Der Grundkörper 2 teilt sich im Wesentlichen in zwei Bereiche A und B aus.
[0047] Im Bereich A ist an dem apikalen Ende des Implantates ein Makrogewinde 5 vorgese¬hen, wobei sich in dem weiteren Bereich B in zervikaler Richtung ein Mikrogewinde 6 an¬schließt. Das Mikrogewinde 6 erstreckt sich von dem nominellen Knochenniveau KN L = 3mmin apikaler Richtung. Der dadurch erreichte Punkt entspricht auch der Testgrenze bzw. derTeststelle gemäß EN ISO 14801:2007(D), wobei vorzugsweise sich das Gewinde zusätzlichmindestens 1 mm apikal darüber hinaus erstreckt. Dadurch wird ein Vielfaches an Mikrogewin¬de bereitgestellt im Vergleich zum Stand der Technik. Diese Länge von mindestens 4mm anMikrogewinde führt bei entsprechenden Knochenstrukturen bereits zur leichten Stabilität unddamit zur besseren Implantierbarkeit. In zervikaler Richtung erhöht sich der Kerndurchmesser 7des Grundkörpers 2 des Implantates 1 derart, dass dieser im Vergleich zum Kerndurchmesser 8im Teilbereich des Mikrogewindes grösser ist.
[0048] Das Implantat 1 weist bei allen Knochenklasse I bis IV ein einheitliches Eindrehmomentauf. Dieses beträgt ca. 35Ncm und führt im Oberkiefer oder Unterkiefer, unabhängig von derentsprechenden Knochenklasse zu einer konstanten Einheilzeit von ca. 8 Wochen.
[0049] Während des Eindrehvorganges des Implantates 1 in den Knochen K (Fig. 3) wird zu¬nächst nach entsprechender Vorbohrung das Makrogewinde 5 soweit eingeführt, bis dieses imKnochenbereich greift. Gleichzeitig sorgt das Mikrogewinde 6, welches bei dem hier dargestell¬ten Ausführungsbeispiel ein 4fach-Gewinde darstellt, für die entsprechende Stabilität und Füh¬rung jedoch ohne Kompression.
[0050] Das Makrogewinde gibt entsprechende Primärstabilität, da es eine extrem große Ober¬fläche aufweist und insbesondere im apikalen Bereich eine extrem hohe Gewindetiefe G. DieseGewindetiefe beträgt vorzugsweise bis zu 2mm. Eine Hülle, die über den Flanken des Makro¬gewindes 5 liegt, hat vorzugweise eine Parabelform. Diese Parabelform weist an der apikalenSpitze eine sehr flache Ausbildung auf, derart dass der Abstand von der Hülle zu dem Grund¬körper 2 im Bereich der Spitze gering aber dann anschließend in zervikaler Richtung gesehenzunächst sehr groß ist - bis hin zu einem Extremum - und dadurch die Gewindetiefe 5 ebenfallsgroß ist. In zervikaler Richtung wird der Abstand der Hülle zu dem Grundkörper anschließendgeringer und damit nimmt die Gewindetiefe in zervikaler Richtung ausgehend von dem Extre¬mum, angeordnet unmittelbar nach der apikalen Spitze ab. Unmittelbar bedeutet hier, dassnach einer viertel, halben oder ganzen Drehung oder zwei oder drei Drehungen die Gewindetie¬fe bereits ein Extremum erreicht. Die Gewindetiefe G variiert ausgehend von der apikalen Spit¬ze in zervikaler Richtung derart, dass sie zunimmt, ein Extremum erreicht und dann anschlie¬ßend in das Mikrogewinde übergeht.
[0051] Gerade das Verhältnis von den entsprechenden Gewindetiefen im Mikrogewindebereichund im Makrogewindebereich, welches bei einer Ausführungsform bei dem Faktor 10 bis 20liegt, sorgt für eine optimale Stabilität und Einheilzeit unabhängig von der entsprechendenKnochenklasse. Selbst wenn das Verhältnis 12 zu 20 oder 13 zu 20 liegt, bleiben die Eigen¬schaften nahezu unverändert.
[0052] Selbst wenn das Makrogewinde nicht greift, dient das Mikrogewinde immer noch dazu,im Knochenbereich eine entsprechende Fixierung vorzunehmen, insbesondere bei Sinuslift,wenn der Restknochen nur 2 bis 5 mm beträgt.
[0053] Um ein optimales Zusammenwirken des Mikrogewindes mit dem Knochen zu erwirken,wird ein Counter-Sink-Bohrer verwendet, der der Kontur des Kerndurchmessers des Mikroge¬windes (Bereich B) entspricht. Somit wird aufgrund des extrem aggressiven Makrogewindes imapikalen Bereich auf die Kompression im oberen Bereich (Mikrogewindebereich) verzichtet. Esist bekannt, dass die Kompression im oberen Bereich, insbesondere in der Kompakta, zu Kno¬chennekrosen beziehungsweise Knochenverlust führt. Dieser Verzicht auf Kompression mussaber kompensiert werden, durch die Kompression im unteren Teil (apikaler Bereich) und durchdie großen Oberflächen im Bereich des Makrogewindes.
BEZUGSZEICHENLISTE
DENTALIMPLANTAT MIT EINEM MIKRO- UND EINEM MAKROGEWINDE 1 Implantat 2 Grundkörper 3 Abutment 4 Verbindungselement 5 Makrogewinde 6 Mikrogewinde 7 Kerndurchmesser 8 Kerndurchmesser A erster Bereich B zweiter Bereich G Gewindetiefe KN nominelles KnochenniveauK Knochen L Länge
Claims (4)
- Ansprüche 1. Dentalimplantat in ein- oder zweiteiliger Ausführung, bestehend aus einem Grundkörperund einem auf dem Grundkörper durch Pfosten oder Verbindungselement anordbarenAbutment, wobei der Grundkörper mit einem Mikro- und einem Makrogewinde versehen ist,dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrogewinde (6) derart ausgebildet ist, dass es zweiBereiche aufweist, nämlich a. einen Bereich mit einem großen Kerndurchmesser, der sich im zervikalen Bereich desImplantats (1) befindet und b. einen Bereich mit im Vergleich zum genannten Kerndurchmesser kleinen Kerndurch¬messer, wobei das Mikrogewinde (6) mit einer maximalen Gewindetiefe von 0.01 mm sich 4 mm inapikaler Richtung erstreckt, und hier einen Kerndurchmesser von grösser als 3,5 mm auf¬weist, wobei innerhalb der Anordnung des Mikrogewindes (6) in apikaler Richtung eine kegelför¬mige Querschnittsverjüngung des Kerndurchmessers erfolgt, auf die eine zylinderförmigeAusbildung folgt, die in den Bereich mit dem Makrogewinde (5) übergeht undein Verhältnis von dem Makrogewinde bezogen auf die größte Gewindetiefe zum Mikroge¬winde bezogen auf die kleinste Gewindetiefe in der Größenordnung von 13 bis 20 vorliegt.
- 2. Dentalimplantat nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindetiefe desMakrogewindes (5) von apikaler Spitze mit einem niedrigen Wert beginnt, dann extrem an¬steigt, und anschließend in zervikaler Richtung abnimmt.
- 3. Dentalimplantat nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge¬kennzeichnet, dass Bereiche des Kerndurchmessers des Mikrogewindes (6) grösser sindals der Kerndurchmessers des Makrogewindes (5). Hierzu
- 4 Blatt Zeichnungen
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