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AT13203U1 - Stützkonstruktion für Ski, Fahrräder, Kleidung oder dergleichen - Google Patents

Stützkonstruktion für Ski, Fahrräder, Kleidung oder dergleichen Download PDF

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Publication number
AT13203U1
AT13203U1 ATGM275/2012U AT2752012U AT13203U1 AT 13203 U1 AT13203 U1 AT 13203U1 AT 2752012 U AT2752012 U AT 2752012U AT 13203 U1 AT13203 U1 AT 13203U1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
support structure
hollow profile
legs
structure according
profile elements
Prior art date
Application number
ATGM275/2012U
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English (en)
Original Assignee
Expotrade Group Handelsges M B H
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Expotrade Group Handelsges M B H filed Critical Expotrade Group Handelsges M B H
Priority to ATGM275/2012U priority Critical patent/AT13203U1/de
Publication of AT13203U1 publication Critical patent/AT13203U1/de

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Abstract

Stützkonstruktion für Ski, Fahrräder, Kleidung oder dergleichen mit wenigstens zwei Standbeinen (10), die gelenkig miteinander gekoppelt und aus wenigstens zwei Hohlprofilelementen (20) gebildet sind, wobei die Hohlprofilelemente (20) ineinander verschiebbar und in wenigstens einer ausgefahrenen Position arretierbar sind.

Description

österreichisches Patentamt AT13 203U1 2013-08-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Stützkonstruktion für Ski, Fahrräder, Kleidung oder dergleichen.
[0002] Ski- oder Fahrradständer sowie Stützkonstruktionen hierfür sind im Allgemeinen bekannt. Diese sind meist ortsfest montiert oder an geeigneten Orten, beispielsweise vor Skihütten, aufgestellt. Bei besonderen Veranstaltungen, bei denen eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Gästen erwartet wird, ist es meist schwierig, die entsprechende Anzahl von Skiständern oder Fahrradständern kurzfristig bereitzustellen, da die bekannten Stützkonstruktionen sperrig und daher aufwändig zu demontieren und montieren sind. Insbesondere weisen bekannte Stützkonstruktionen im demontierten Zustand ein vergleichsweise großes Packmaß auf, was den Transport der Stützkonstruktion erschwert.
[0003] Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Stützkonstruktion für Ski, Fahrräder, Kleidung oder dergleichen bereitzustellen, die einfach und schnell montierbar und demontierbar ist sowie ein geringes Gewicht und Packmaß aufweist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, einen Ski-, Fahrrad- oder Kleidungsständer mit einer derartigen Stützkonstruktion anzugeben.
[0004] Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe im Hinblick auf die Stützkonstruktion durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
[0005] So beruht die Erfindung auf dem Gedanken, eine Stützkonstruktion für Ski, Fahrräder, Kleidung oder dergleichen mit wenigstens zwei Standbeinen anzugeben, die gelenkig miteinander gekoppelt sind. Die Standbeine sind jeweils aus wenigstens zwei Hohlprofilelementen gebildet, die ineinander verschiebbar sind. Vorzugsweise sind die Hohlprofilelemente in wenigstens einer ausgefahrenen Position arretierbar.
[0006] Die Idee der Erfindung besteht also darin, die Standbeine der Stützkonstruktion telesko-pierbar zu gestalten. Auf diese Weise ist es möglich, die Stützkonstruktion schnell aufzubauen und ebenso schnell zu demontieren. Insbesondere wird mit der erfindungsgemäßen Stützkonstruktion vermieden, einzelne Teile der Stützkonstruktion zusammenzuführen. Vielmehr ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die Stützkonstruktion einen Transportzustand aufweist, bei dem die einzelnen Hohlprofilelemente ineinander versenkt sind und einen Gebrauchszustand, in dem die Hohlprofilelemente ausgeschoben und arretiert sind. Sowohl im Transportzustand, als auch im Gebrauchszustand sind die einzelnen Hohlprofilelemente miteinander gekoppelt.
[0007] Die erfindungsgemäße Stützkonstruktion zeichnet sich somit durch eine hohe Mobilität aus. Insbesondere ist die Stützkonstruktion im Transportzustand einfach in einem PKW verstaubar.
[0008] Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stützkonstruktion ist vorgesehen, dass die Hohlprofilelemente durch eine Bolzenarretierung zueinander arretierbar sind. Die Bolzenarretierung ermöglicht es vorteilhaft, die Stützkonstruktion ohne den Einsatz eines Werkzeugs zu montieren. Dies vereinfacht den Aufbau sowie den Abbau der Stützkonstruktion zusätzlich.
[0009] Ein erstes Hohlprofilelement kann einen federvorgespannten Druckbolzen aufweisen. Ferner kann vorgesehen sein, dass ein zweites Hohlprofilelement wenigstens eine seitliche Bohrung aufweist, die zur Aufnahme des federvorgespannten Druckbolzens angepasst ist. Insbesondere kann das erste Hohlprofilelement einen federvorgespannten Druckbolzen und das zweite Hohlprofilelement wenigstens eine seitliche Bohrung aufweisen, so dass der Druckbolzen zur Arretierung mit der seitlichen Bohrung verrastbar ist. Dies trägt weiter zur einfacheren Handhabung der Stützkonstruktion bei. Bei der Montage ist es lediglich erforderlich, die Hohlprofilelemente auseinanderzuziehen bis der federvorgespannte Druckbolzen des ersten Hohlprofilelements selbsttätig in die seitliche Bohrung des zweiten Hohlprofilelements eingreift. Vorzugsweise ist das erste Hohlprofilelement in das zweite Hohlprofilelement einschiebbar. Mit anderen Worten umgreift das zweite Hohlprofilelement das erste Hohlprofilelement. Das hat den 1 /13 österreichisches Patentamt AT13 203U1 2013-08-15
Vorteil, dass der Druckbolzen im verrasteten Zustand durch die Öffnung nach außen vorragt, so dass durch einfachen Druck von außen auf den Druckbolzen die Verriegelung gelöst werden kann.
[0010] Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass wenigstens drei Standbeine vorgesehen sind, so dass die Stützkonstruktion freistehend ist. Somit ist die Stützkonstruktion unabhängig von weiteren Stützelementen, beispielsweise einer Hauswand, ersetzbar.
[0011] In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass wenigstens zwei Standbeine der Stützkonstruktion durch ein Scherengelenk miteinander gekoppelt sind. Das Scherengelenk ermöglicht es, die Stützkonstruktion in ihrer Länge zu verändern. Während die ineinander teleskopierbaren Hohlprofilelemente hauptsächlich eine Höhenverstellbarkeit der Stützkonstruktion bewirken, ermöglicht das Scherengelenk eine Veränderung des Abstandes zweier Standbeine zueinander.
[0012] Ferner kann vorgesehen sein, dass wenigstens zwei Standbeine zueinander schwenkbar gekoppelt sind. Die zwei schwenkbar zueinander gekoppelten Standbeine können eine Seitenstütze bilden. Vorzugsweise sind zwei Seitenstützen mit dem Scherengelenk gekoppelt. Auf diese Weise wird eine freistehende, längenverstellbare Stützkonstruktion bereitgestellt. Durch die zueinander schwenkbar gekoppelten Standbeine wird eine vergleichsweise hohe Standsicherheit gewährleistet. Konkret ist vorgesehen, dass die zwei Standbeine im Transportzustand im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind. Im Gebrauchszustand sind die zwei Standbeine zueinander verschwenkt, so dass zwischen ihnen ein Winkel gebildet ist.
[0013] Ferner kann vorgesehen sein, dass das Scherengelenk in einer ausgefahrenen Position arretierbar ist, insbesondere durch eine Bolzenarretierung. Damit wird die Standsicherheit der Stützkonstruktion erhöht. Insbesondere wird vermieden, dass sich Stützkonstruktion unerwünschterweise zusammenschiebt.
[0014] Die Standsicherheit der Stützkonstruktion kann weiter verbessert werden, indem die Standbeine mit jeweils einem Standfuß ausgestattet sind. Insbesondere können die Standbeine jeweils einen Standfuß aufweisen.
[0015] Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens eine Querstrebe vorgesehen, die mit zwei Standbeinen und/oder zwei Seitenstützen verbindbar oder verbunden ist. Durch die Querstrebe wird die Stabilität der Stützkonstruktion im Gebrauchszustand erhöht. Ferner kann die Querstrebe für Anbauelemente genutzt werden, beispielsweise für seitlich vorstehende Holme, die Aufnahmeabschnitte für Ski oder Fahrräder begrenzen. Vorzugsweise ist die Querstrebe auf unterschiedlichen Höhen der Stützkonstruktion montierbar. Die Querstrebe kann ein oder mehrere Hohlprofilelemente umfassen, insbesondere ineinander verschiebbare Hohlprofilelemente. Somit kann auch die Querstrebe auf ein vergleichsweise kleines Packmaß zusammengeschoben werden, so dass die Mobilität der gesamten Stützkonstruktion verbessert wird. Die Hohlprofilelemente können auch ineinander steckbar und/oder zueinander klappbar sein.
[0016] Im Allgemeinen ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Hohlprofilelemente der Stützkonstruktion im Wesentlichen die gleiche Länge aufweisen. Dies gilt insbesondere für alle Hohlprofilelemente der Stützkonstruktion. Damit ist gewährleistet, dass die Stützkonstruktion im Transportzustand eine kleine Packlänge aufweist.
[0017] Vorzugsweise umfassen zumindest die Standbeine Befestigungsmittel, beispielsweise Muffen, Haken, Ösen, Ringe oder dergleichen, zur Befestigung von Anbauteilen, insbesondere Werbeflächen, an der Stützkonstruktion. Somit können gezielt und einfach austauschbar Werbemittel eingesetzt werden. Diese können je nach Veranstaltung, bei der die Stützkonstruktion eingesetzt wird, variiert werden.
[0018] Ein nebengeordneter Aspekt der Erfindung betrifft einen Skiständer und/oder einen Fahrradständer und/oder einen Kleidungsständer mit einer zuvor erläuterten Stützkonstruktion. Der Skiständer und/oder Fahrradständer und/oder Kleidungsständer kann wenigstens ein Pla- 2/13 österreichisches Patentamt AT 13 203 Ul 2013-08-15 nenelement bzw. Textilflächenelement aufweisen, das mit der Stützkonstruktion verbunden, insbesondere zumindest abschnittsweise über die Stützkonstruktion gespannt, ist. Das Planenelement bzw. Textilflächenelement kann Werbeinformationen aufweisen, insbesondere ein Werbemittel bilden.
[0019] Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen [0020] Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Stützkonstruktion nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel; [0021] Fig. 1a, 1b jeweils eine Detailansicht der Stützkonstruktion gemäß Fig. 1, wobei unter schiedliche Holmanordnungen an den Querstangen der Stützkonstruktion gezeigt sind; [0022] Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Stützkonstruktion gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel im Transportzustand; [0023] Fig. 3 [0024] Fig. 4 [0025] Fig. 5 [0026] Fig. 6 [0027] Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Stützkonstruktion gemäß Fig. 2 beim Übergang in den Gebrauchszustand, wobei das Scherengelenk teilweise ausgefahren ist; eine perspektivische Ansicht der Stützkonstruktion gemäß Fig. 2 beim Übergang in den Gebrauchszustand, wobei das Scherengelenk vollständig ausgefahren ist; eine perspektivische Ansicht der Stützkonstruktion gemäß Fig. 2 im Gebrauchszustand; die Stützkonstruktion gemäß Fig. 5 mit angebrachter Bespannung und halbhoch montierten Querstreben für den Einsatz als Skiständer oder Fahrradständer; und die Stützkonstruktion gemäß Fig. 5 mit angebrachter Bespannung und erhöht montierten Querstreben zur Verwendung als Kleidungsständer.
[0028] Die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele für Stützkonstruktionen können als Skistand, Fahrradstand oder Kleidungsstand eingesetzt werden. Die Stützkonstruktion bietet somit vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Grundsätzlich umfasst die Stützkonstruktion mehrere Standbeine 10, die aus Hohlprofilelementen 20, 21, 22 gebildet sind. In der Prinzipskizze gemäß Fig. 1 sind die einzelnen Hohlprofilelemente 20, 21, 22 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Fig. 1 verdeutlicht vielmehr, welche Verstellmöglichkeiten bestehen, um die Stützkonstruktion auf- bzw. abzubauen.
[0029] So ist vorgesehen, dass die Standbeine 10 teleskopierbar sind, also aus zwei ineinander verschiebbaren Hohlprofilelementen 20 gebildet sind. Die Verschiebbarkeit einzelner Elemente ist in Fig. 1 durch gerade Doppelpfeile symbolisiert. Insgesamt weist die Stützkonstruktion in bevorzugten Ausführungsbeispielen vier Standbeine 10 auf. Jeweils zwei Standbeine 10 bilden eine Seitenstütze 18. Dazu sind die Standbeine 10 gelenkig miteinander gekoppelt, insbesondere durch ein Schwenkgelenk 12. Das Schwenkgelenk 12 ist an den axialen Enden zweier Standbeine 10 angeordnet. Das Schwenkgelenk 12 ermöglicht eine Relativbewegung der Standbeine 10 zueinander. Insbesondere sind die Standbeine 10 verschwenkbar, wobei die Standbeine 10 im Gebrauchszustand im Wesentlichen A-förmig auseinandergeschwenkt sind. Zwischen den Standbeinen 10 ist also ein Winkel gebildet, der vorzugsweise kleiner als 90° ist. Im Transportzustand werden die Standbeine 10 hingegen zueinander geschwenkt, so dass die Standbeine 10 im Transportzustand parallel zueinander ausgerichtet sind.
[0030] Die Stützkonstruktion weist vorzugsweise zwei Seitenstützen 18 auf, die jeweils aus zwei Standbeinen 10 gebildet sind, wobei die Standbeine 10 jeweils einer Seitenstütze 18 durch ein Schwenkgelenk 12 miteinander gekoppelt sind. Jeweils zwei Seitenstützen 18 sind ebenfalls 3/13 österreichisches Patentamt AT 13 203 U1 2013-08-15 gelenkig miteinander gekoppelt, insbesondere durch ein Scherengelenk 13. Das Scherengelenk 13 ist vorzugsweise jeweils im Bereich des Schwenkgelenks 12 mit dem Seitenstützen 18 gekoppelt. Im Gebrauchszustand, wie er in Fig. 1 dargestellt ist, sind die beiden Seitenstützen 18 voneinander beabstandet angeordnet. Das Scherengelenk 13 weist dabei einen gestreckten Zustand auf. Für den Transport der Stützkonstruktion kann das Scherengelenk 13 zusammengefaltet werden, so dass sich die Seitenstützen 18 einander annähern. Im Transportzustand ist der Abstand zwischen Seitenstützen 18 minimal.
[0031] Im Bereich des Schwenkgelenks 12 der Stützkonstruktion bzw. im Bereich der Befestigung des Scherengelenks 12 mit den Seitenstützen 18 ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 eine Halteplatte 16 vorgesehen. Die Halteplatte 16 trägt eine Giebelstange 14, die aus teleskopierbaren Hohlprofilelementen 20 gebildet ist. Die Giebelstange 14 ist also nach oben ausfahrbar. Dies ist ebenfalls durch einen geraden Doppelpfeil gekennzeichnet. Auf diese Weise kann oberhalb des Scherengelenks 13 Werbeinformation an die Stützkonstruktion angebracht werden, beispielsweise ein Werbebanner.
[0032] An den dem Scherengelenk 13 gegenüberliegenden axialen Enden der Standbeine 10 sind ferner Standfüße 11 angeordnet. Mit anderen weist jedes Standbein 10 einen Standfuß 11 auf, der drehgelenkig mit einem Hohlprofilelement 20 des Standbeins 10 gekoppelt ist. Die Drehbarkeit der Standfüße 11 ist in Fig. 1 durch einen gebogenen Doppelpfeil angedeutet. Durch die gelenkige Kopplung des Standfußes 11 mit dem Hohlprofilelement 20 des Standbeins 10 wird ermöglicht, dass die Stützkonstruktion sicher auch auf unebenem Untergrund aufstellbar ist. Die Standfüße 11 erhöhen insbesondere die Auflagefläche der Stützkonstruktion und gewährleisten somit einen sicheren Stand.
[0033] Zur Stabilisierung der Stützkonstruktion sind ferner Querstangen 15 vorgesehen, die zwischen jeweils zwei Standbeinen 10 angeordnet sind. Zwei Stabilisierungsquerstangen 15a verbinden jeweils die Standbeine 10 einer Seitenstütze 18. Die Stabilisierungsquerstangen 15a können an einem axialen Ende drehgelenkig mit einem Standbein 10 gekoppelt sein. Am anderen axialen Ende kann die Stabilisierungsquerstange 15a durch eine Bolzenarretierung mit dem anderen Standbein 10 der Seitenstütze 18 verbindbar, insbesondere von dem Standbein 10 vollständig lösbar, sein. Im Gebrauchszustand ist die Stabilisierungsquerstange 15a zwischen den beiden Standbeine 10 einer Seitenstütze 18 eingespannt und verhindert somit, dass sich die Standbeine 10 der Seitenstütze 18 selbsttätig in die Transportstellung zurückschwenken. Die Stabilisierungsquerstange 15a kann auch vollständig von beiden Standbeinen 10, insbesondere von der Seitenstütze 18, gelöst werden.
[0034] Zwei weitere Querstangen 15 sind als Funktionsquerstangen 15b ausgebildet und verbinden jeweils zwei Standbeine 10 unterschiedlicher Seitenstützen 18 miteinander. Die Funktionsquerstangen 15b sind vorzugsweise länger ausgebildet als die Stabilisierungsquerstangen 15a. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Funktionsquerstange 15b durch wenigstens ein Hohlprofilelement 20 gebildet ist. Das Hohlprofilelement 20 kann zusammenklappbar sein, um ein kompaktes Packmaß zu erreichen. Vorzugsweise ist die Funktionsquerstange 15b aus wenigstens zwei Hohlprofilelementen 20 gebildet, die ineinander verschiebbar und/oder steckbar sind. Die Funktionsquerstange 15b ist also vorzugsweise teleskopierbar. Die Funktionsquerstange 15b kann auf unterschiedlichen Höhen entlang der Standbeine 10 bzw. der Seitenstützen 18 angebracht werden. In einer halbhohen Position, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, ist die Stützkonstruktion vorteilhaft als Ski- oder Fahrradständer einsetzbar. Für den Einsatz als Kleidungsständer kann die Funktionsquerstange 15b erhöht montiert werden, insbesondere in einem oberen Drittel der Standbeine 10 bzw. Seitenstützen 18. In diesem Fall kann die Funktionsquerstange 15b die Funktion einer Kleiderstange übernehmen.
[0035] Für den Einsatz als Ski- und/oder Fahrradständer kann die Funktionsquerstange 15b mit Holmen 17 ausgerüstet sein bzw. Holme 17 aufweisen. Die Holme 17 ragen seitlich aus der Funktionsquerstange 15b hervor und erstrecken sich vorzugsweise in regelmäßigen Abständen über die gesamte Länge der Funktionsquerstange 15b. Die Holme 17 können - nach der Montage der Funktionsquerstange 15b an der Stützkonstruktion - an der Funktionsquerstange 15b 4/13 österreichisches Patentamt AT13 203U1 2013-08-15 befestigt werden. Beispielsweise kann die Funktionsquerstange 15b Gewindebohrungen aufweisen, in die die Holme 17 einschraubbar sind. Die Holme 17 können, wie Fig. 1a zeigt, gerade d.h. senkrecht zur Längsachse der Funktionsquerstange 15b, mit der der Funktionsquerstange 15b verbunden sein. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Holme 17 schräg zur Längsachse der Funktionsquerstange 15b seitlich vorragen (Fig. 1b), insbesondere in axialer Richtung der Funktionsquerstange 15b geneigt sein. Grundsätzlich erstrecken sich die Holme 17 in radialer Richtung zur Längsachse der Funktionsquerstange 15b.
[0036] Fig. 1 zeigt deutlich, dass die Stützkonstruktion im Gebrauchszustand vorzugsweise eine giebeldachähnliche Form aufweist. Durch die vielgelenkige Konstruktion mit Dreh-, Schwenk-, Schub- und Scherengelenken, ist es möglich, die Stützkonstruktion auf ein äußerst kleines Packmaß zusammenzufalten. Die Stützkonstruktion kann also einen Transportzustand einnehmen, in dem das Raumvolumen, das durch die Stützkonstruktion eingenommen wird, vergleichsweise gering ist.
[0037] Den Transportzustand der Stützkonstruktion zeigt beispielhaft Fig. 2. Dabei ist gut erkennbar, dass das Scherengelenk 13 vollständig zusammengefahren ist. Ferner sind die Hohlprofilelemente 20 der Standbeine 10 ineinander geschoben, so dass auch die Länge der Stützkonstruktion im Transportzustand reduziert ist. Die Giebelstangen 14 sind ebenfalls in die Halteplatte 16 versenkt. Die Querstangen 15 bilden separate Bauteile, die im Transportzustand vorzugsweise vollständig von der Stützkonstruktion entfernt sind. Wie oben angedeutet wurde, ist es auch möglich, dass die Querstangen 15 jeweils einseitig mit den Standbeinen 10 drehgelenkig verbunden und im Transportzustand parallel zu den Standbeinen 10 ausgerichtet sind.
[0038] Zur Überführung der Stützkonstruktion vom Transportzustand in den Gebrauchszustand wird zunächst, wie Fig. 3 deutlich zeigt, das Scherengelenk 13 auseinandergezogen. Dadurch vergrößert sich der Abstand zwischen den noch zusammengeklappten Seitenstützen 18. Das Scherengelenk 13 wird bis zur maximalem Länge auseinandergezogen. Der maximal ausgezogene Zustand des Scherengelenks 13 ist in Fig. 4 deutlich erkennbar. Im maximal ausgezogenen Zustand wird das Scherengelenk 13 vorzugsweise durch eine Bolzenarretierung gesichert. Ferner kann das Scherengelenk durch einen Sicherungsgurt 19 arretiert werden, wie in Fig. 4 dargestellt ist. Der Sicherungsgurt 19 erstreckt sich zwischen zwei mittleren Drehgelenken 13a des Scherengelenks 13 und verhindert, das sich die beiden Drehgelenke 13a voneinander entfernen. Folglich wird ein Zusammenschieben des Scherengelenks 13 verhindert. Fig. 4 zeigt ebenfalls, dass die Giebelstangen 14 im ausgefahrenen Zustand arretiert sind. Die Giebelstangen 14 sind vorzugsweise als Hohlprofilelement 20 ausgebildet und weisen, wie vorzugsweise alle teleskopierbaren Hohlprofilelemente 20, eine Druckbolzenarretierung auf.
[0039] Grundsätzlich können jeweils zwei Hohlprofilelemente 20, die zueinander verschiebbar angeordnet sind, durch einen federvorgespannten Druckbolzen arretiert werden. Dazu ist vorzugsweise vorgesehen, dass ein erstes Hohlprofilelement 21 eine Außenkontur bzw. eine Außendimension aufweist, die im Wesentlichen der Innenkontur bzw. der Innendimension eines zweiten Hohlprofilelements 22 entspricht. Das erste Hohlprofilelement 21 ist also in das zweite Hohlprofilelement 22 einschiebbar. Im ersten Hohlprofilelement 21 ist vorzugsweise eine seitliche Bohrung angeordnet, in die ein federvorgespannter Druckbolzen eingreift. Die Federvorspannung bewirkt, dass der Druckbolzen über die Außenkontur des ersten Hohlprofilelements 21 vorragt. Gegen die Federvorspannung kann der Druckbolzen nach innen gedrückt werden, so dass er mit der Außenkontur des ersten Hohlprofilelements 21 bündig abschließt. Das zweite Hohlprofilelement 20 weist ein oder mehrere seitliche Bohrungen auf, die zur Aufnahme des Druckbolzens angepasst sind. Sobald die seitliche Bohrung des ersten Hohlprofilelements 21 und die seitliche Bohrung des zweiten Hohlprofilelements 22 zueinander fluchten, bewirkt die Federvorspannung des Druckbolzens, dass dieser durch beide Bohrungen, also die Bohrung des ersten Hohlprofilelements 21 und die Bohrung des zweiten Hohlprofilelements 22, vorschnellt und somit die beiden Hohlprofilelemente 20 zueinander arretiert. Die Arretierung der Holprofilelemente 20 bzw. des Scherengelenks 13 ist nicht auf die Verwendung eines Bolzen eingeschränkt, sondern kann auch durch den Einsatz eines Stiftes, einer Schraube oder einem vergleichbaren Arretiermittel realisiert werden. Das zweite Hohlprofilelement 20 kann mehrere 5/13 österreichisches Patentamt AT13 203U1 2013-08-15 zueinander beabstandete seitliche Bohrungen aufweisen, so dass die Hohlprofilelemente 20 in unterschiedlichen Auszugspositionen zueinander arretierbar sind.
[0040] Eine detaillierte Beschreibung der als Steckverbinder dienenden Bolzenarretierung ist in einer nachveröffentlichten europäischen Patentanmeldung beschrieben, die auf die Anmelderin zurückgeht.
[0041] In Fig. 5 ist die Stützkonstruktion im Gebrauchszustand d.h. im vollständig aufgebauten Zustand gezeigt. Im Vergleich zu dem Zwischenzustand, der in Fig. 4 gezeigt ist, sind im Gebrauchszustand die Standbeine 10 ausgezogen, also die die Standbeine 10 bildenden Hohlprofilelemente 20 in einem ausgezogenen Zustand zueinander arretiert. Ferner sind die Querstangen 15 in die Stützkonstruktion eingesetzt. Dabei ist vorgesehen, dass die Stabilisierungsquerstangen 15a in einem unteren Drittel der Seitenstützen 8 angebracht sind. Die Funktionsquerstangen 15b, die auch teleskopierbar, steckbar und/oder klappbar sein können, sind in einer halbhohen Position, also etwa mittig bezogen auf die Länge der Standbeine 10, mit den Seitenstützen 18 verbunden. Die Querstangen 15, insbesondere die Stabilisierungsquerstangen 15a und die Funktionsquerstangen 15b, können ebenfalls aus Hohlprofilelementen 20 gebildet sein. In einer bevorzugten Variante ist vorgesehen, dass sowohl die Standbeine 10, als auch die Querstangen 15 sowie die Giebelstangen 14 jeweils aus Hohlprofilelementen 20 gebildet sind, wobei die Hohlprofilelemente 20 jeweils dasselbe Querschnittsprofil aufweisen. Insbesondere können die Hohlprofilelemente 20 ein rundes, ovales oder mehrkantiges Querschnittsprofil aufweisen. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Hohlprofilelemente 20 ein achtkantiges Querschnittsprofil aufweisen. Ebenfalls ist es möglich, dass die Hohlprofilelemente 20 ein vierkantiges Querschnittsprofil zeigen.
[0042] Die Hohlprofilelemente 20 sind vorzugsweise aus einem Leichtbauwerkstoff hergestellt. Bevorzugte Werkstoffe für die Hohlprofilelemente 20 sind Aluminium, Stahl oder Kunststoffwerkstoffe. Besonders bevorzugte Kunststoffwerkstoffe sind Fiberglas oder Karbon. Für Metallwerkstoffe ist es bevorzugt, Stahlguss oder Aluminiumguss für die Herstellung der Hohlprofilelemente 20 einzusetzen.
[0043] Die Standfüße 11 weisen vorzugsweise dasselbe Material wie die Standbeine 10 auf und sind insbesondere aus Aluminium gefertigt. Es ist jedoch auch denkbar, die Standfüße 11 aus einem anderen Material herzustellen, beispielsweise Stahl, Kunststoff oder Holz. Die Form der Standfüße 11 kann variieren, insbesondere können die Standfüße 11 eine runde, ovale oder mehrkantförmige Standfläche aufweisen.
[0044] Für den Einsatz bei Veranstaltungen ist es vorteilhaft, die Stützkonstruktion mit Textilelementen oder Planenelementen auszustatten, um beispielsweise Werbeinformationen anzuzeigen. Im Allgemeinen kann also eine Bespannung 30 auf die Stützkonstruktion aufgebracht werden. Die Bespannung bzw. Stoffteile können aus unterschiedlichen Materialien gebildet sein. Beispielsweise kann die Bespannung 30 ein Polyester, Polyvinylchlorid (PVC), einen Fahnenstoff oder vergleichbare beschichtete oder unbeschichtete Stoffe umfassen. Die Bespannung 30 kann unterschiedlich große Bereiche der Stützkonstruktion bedecken, wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt ist.
[0045] in der Variante gemäß Fig. 6 ist die Stützkonstruktion vorzugsweise als Skiständer ersetzbar, wobei die Funktionsquerstange 15b auf halber Höhe montiert ist. So können Skier an die Funktionsquerstange 15 angelegt werden. Aus der Funktionsquerstange 15b vorstehende Holme 17 verhindern ein seitliches Verrutschen der Skier. Wegen der halbhohen Anordnung der Funktionsquerstange 15b ist im oberen Drittel der Stützkonstruktion ausreichend Freiraum vorhanden, um eine vergleichsweise großflächige Bespannung 30 aufzubringen.
[0046] Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 dient die Stützkonstruktion als Kleidungsständer, wobei die Funktionsquerstange 15b in einem oberen Drittel der Stützkonstruktion angeordnet ist. So können auch lange Kleidungsstücke, beispielsweise Mäntel, an den seitlich aus der Funktionsquerstange 15b vorragenden Holmen 17, aufgehängt werden, ohne mit dem Boden in Kontakt zu gelangen. Es ist gut erkennbar, dass dennoch ein Freiraum oberhalb der 6/13 österreichisches Patentamt AT13 203U1 2013-08-15
Funktionsquerstange 15b verbleibt, der mit einer Bespannung 30 versehen werden kann. So kann auch beim Einsatz der Stützkonstruktion als Kleidungsständer ein Werbebanner bzw. allgemein eine Werbeinformation an der Stützkonstruktion angebracht werden.
[0047] Die Befestigung der Bespannung 30, die im Übrigen individuell bedruckbar sein kann, kann durch Klettverschlüsse, Gummibänder, eine Zickzack-Verschnürung, Spannbänder, Reißverschlüsse oder ähnliche Befestigungsarten erfolgen. Die Bespannung 30 bzw. der Textilstoff, der die Bespannung 30 bildet, kann zumindest teilweise aus einem elastischen Material gebildet sein. Auf diese Weise kann sich die Bespannung 30 selbsttätig in Form ziehen. Die Bespannung 30 kann im Wesentlichen nach Art eines Spannlakens ausgebildet sein, so dass eine Faltenbildung der Bespannung 30 im montierten Zustand vermieden wird.
[0048] Im Allgemeinen weist die vorliegende Erfindung folgende Vorteile auf: [0049] - Die erfindungsgemäße Stützkonstruktion lässt sich vergleichsweise kompakt Zusam menlegen und zeichnet sich somit durch eine hohe Mobilität und Leichtigkeit aus; [0050] - mit wenigen Handgriffen kann die Stützkonstruktion von einem Skiständer zu einem
Fahrradständer und/oder einem Kleidungsständer umgebaut werden; [0051] - wegen der bevorzugten Druckbolzenarretierung ist für den Aufbau kein Werkzeug erforderlich, vielmehr erfolgen Auf- und Abbau werkzeuglos;
[0052] - durch das kompakte Packmaß lässt sich die Stützkonstruktion bequem in einem PKW transportieren; [0053] - die auswechselbare Bespannung 30 ermöglicht eine flexible Werbegestaltung; und [0054] - die Stützkonstruktion bietet ausreichend Möglichkeiten, um zusätzliche Werbemittel anzubringen, beispielsweise Fahnenhalterungen, Muffen, Haken, Ösen, Ringe oder dergleichen Zusatzbefestigungsmittel; [0055] - zusätzlich kann auch ein Werbeträger zwischen den Standbeine 10 angeordnet sein, wobei verschiedenen Formen und Größen von Werbeträgern denkbar sind. Die Anbringung des Werbeträgers kann quer-, und/oder längsseitig erfolgen.
[0056] - durch flexible Giebelstangen die einschiebbar, versenkbar bzw. herausnehmbar sind, kann die Gesamthöhe variiert werden, sodass die Höhe der Stützkonstruktion auch z.B. bei limitierter Raumhöhe oder unter Zelten angepasst werden kann. 7/13 österreichisches Patentamt AT 13 203 Ul 2013-08-15
BEZUGSZEICHENLISTE 10 Standbein 11 Standfu ß 12 Schwenkgelenk 13 Scherengelenk 13a Drehgelenk 14 Giebelstange 15 Querstange 15a Stabilisierungsquerstange 15b Funktionsquerstange 16 Halteplatte 17 Holm 18 Seitenstütze 19 Sicherungsgurt 20 Hohlprofilelement 21 Erstes Hohlprofilelement 22 Zweites Hohlprofilelement 30 Bespannung 8/13

Claims (12)

  1. österreichisches Patentamt AT13 203U1 2013-08-15 Ansprüche 1. Stützkonstruktion für Ski, Fahrräder, Kleidung oder dergleichen mit wenigstens zwei Standbeinen (10), die gelenkig miteinander gekoppelt und aus wenigstens zwei Hohlprofilelementen (20) gebildet sind, wobei die Hohlprofilelemente (20, 21, 22) ineinander verschiebbar und in wenigstens einer ausgefahrenen Position arretierbar sind.
  2. 2. Stützkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofilelemente (20, 21, 22) durch eine Bolzenarretierung zueinander arretierbar sind.
  3. 3. Stützkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Hohlprofilelement (21) einen federvorgespannten Druckbolzen und das zweite Hohlprofilelement (22) wenigstens eine seitliche Bohrung aufweist, wobei der Druckbolzen zur Arretierung mit der seitlichen Bohrung verrastbar ist.
  4. 4. Stützkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens drei Standbeine (10) vorgesehen sind derart, dass die Stützkonstruktion freistehend ist.
  5. 5. Stützkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 -4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Standbeine (10) durch ein Scherengelenk (13) miteinander gekoppelt sind.
  6. 6. Stützkonstruktion nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Standbeine (10) zueinander schwenkbar gekoppelt sind und eine Seitenstütze (18) bilden, wobei zwei Seitenstützen (18) mit einem Scherengelenk (13) gekoppelt sind.
  7. 7. Stützkonstruktion nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Scherengelenk (13) in einer ausgefahrenen Position arretierbar ist, insbesondere durch eine Bolzenarretierung.
  8. 8. Stützkonstruktion nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass die Standbeine (10) jeweils einen Standfuß (11) umfassen.
  9. 9. Stützkonstruktion nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Querstrebe (15, 15a, 15b) vorgesehen ist, die mit zwei Standbeinen (10) und/oder zwei Seitenstützen (18) verbindbar oder verbunden ist.
  10. 10. Stützkonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Querstrebe (15,15a, 15b) ein oder mehrere Hohlprofilelemente (20) umfasst.
  11. 11. Stützkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 -10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofilelemente (20) im Wesentlichen die gleiche Länge aufweisen.
  12. 12. Stützkonstruktion nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils wenigstens zwei Hohlprofilelemente (20) teleskopierbar miteinander gekoppelt sind. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 9/13
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