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AT13046U1 - Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße und Trinkgefäßmodul mit einer solchen Verbindungseinrichtung - Google Patents

Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße und Trinkgefäßmodul mit einer solchen Verbindungseinrichtung Download PDF

Info

Publication number
AT13046U1
AT13046U1 ATGM249/2012U AT2492012U AT13046U1 AT 13046 U1 AT13046 U1 AT 13046U1 AT 2492012 U AT2492012 U AT 2492012U AT 13046 U1 AT13046 U1 AT 13046U1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
joint
connecting device
drinking
hinge
drinking vessels
Prior art date
Application number
ATGM249/2012U
Other languages
English (en)
Original Assignee
Sadlowski Robert
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sadlowski Robert filed Critical Sadlowski Robert
Publication of AT13046U1 publication Critical patent/AT13046U1/de

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G19/00Table service
    • A47G19/22Drinking vessels or saucers used for table service
    • A47G19/2205Drinking glasses or vessels
    • A47G19/2227Drinking glasses or vessels with means for amusing or giving information to the user

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  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße (1, 2), welche ein Gelenk (3) mit zumindest einer in einer Abstellstellung der Trinkgefäße (1, 2) mit zueinander parallelen Trinkgefäßen (1, 2) horizontalen Drehachse aufweist, wobei das Gelenk mehrachsig verdrehbar ist. Eine erste Gelenkhälfte (4) des Gelenks (3) ist dabei fest mit dem einen Trinkgefäß (1) und eine zweite Gelenkhälfte (5) fest mit dem anderen Trinkgefäß (2) verbindbar oder verbunden. Die Verbindungseinrichtung erlaubt zumindest ein Verdrehen der beiden Trinkgefäße (1, 2) zueinander aus der Abstellstellung in eine Trinkstellung mit zueinander um die Drehachse winkelverdrehten Trinkgefäßen (1, 2). Die Verbindungseinrichtung kann auch mit zwei Gelenken (60, 70) ausgeführt sein.Die Erfindung betrifft ferner ein Trinkgefäßmodul mit zwei Trinkgefäßen (11, 12), welche mittels einer solchen Verbindungseinrichtung miteinander verbunden sind.

Description

österreichisches Patentamt AT13 046U1 2013-05-15
Beschreibung
VERBINDUNGSEINRICHTUNG ZUM VERBINDEN ZWEIER TRINKGEFÄSSE UND TRINK-GEFÄSSMODUL MIT EINER SOLCHEN VERBINDUNGSEINRICHTUNG
[0001] Die Erfindung betrifft eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße sowie ein Trinkgefäßmodul mit zwei über eine solche Verbindungseinrichtung verbundenen Trinkgefäßen.
[0002] Bei privaten Festen, aber auch bei offiziellen Anlässen wird nach wie vor gerne dem Alkohol zugesprochen. Das gegenseitige Anprosten stärkt dabei das Zusammengehörigkeitsgefühl und vermittelt eine gesellige Atmosphäre.
[0003] Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung zu schaffen, mit der die Stimmung hierbei noch weiter angeheizt werden kann.
[0004] Diese Aufgabe wird gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung mit den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind beispielsweise den jeweiligen Unteransprüchen zu entnehmen [0005] Gemäß dem ersten Aspekt ist dabei eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße vorgesehen, welche ein Gelenk mit zumindest einer in einer Abstellstellung der Trinkgefäße horizontalen Drehachse aufweist. Die Abstellstellung der Trinkgefäße soll dabei eine Stellung bezeichnen, in der die beiden Trinkgefäße zueinander parallel angeordnet sind, so dass sie abgestellt werden können. Eine erste Gelenkhälfte des Gelenks ist dabei fest mit dem einen Trinkgefäß verbindbar oder, im Falle einer Einrichtung mit integrierten Trinkgefäßen, verbunden, und eine zweite Gelenkhälfte fest mit dem anderen Trinkgefäß. Die Verbindungseinrichtung ist dabei so ausgeführt, dass sie zumindest ein Verdrehen der beiden Trinkgefäße zueinander aus der Abstellstellung in eine Trinkstellung erlaubt. Das Gelenk erlaubt dabei eine mehrachsige Verdrehung. Die Trinkstellung ist eine Stellung, in der die beiden Trinkgefäße zueinander um die Drehachse winkelverdreht sind.
[0006] Unter einer festen Verbindung wird im Rahmen dieser Anmeldung verstanden, dass das jeweilige Trinkgefäß ortsfest gehalten wird, d.h. zumindest nicht ohne erhöhten Kraftaufwand oder Betätigung eines Mechanismus entfernbar ist, jedoch nicht zwangsläufig starr gehalten wird. Eine feste Verbindung steht also einer begrenzten Verdrehbarkeit oder Verbiegbarkeit nicht entgegen.
[0007] Mit der erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung wird ein Partygag der besonderen Art für Pärchen etc. geschaffen. Zwei Personen können damit gleichzeitig mit miteinander verbundenen Trinkgefäßen trinken und dadurch ihre Verbundenheit miteinander symbolisieren, wie das früher häufig durch das „Brüderschaft" - Trinken mit gegenseitig untergehakten Armen vorgenommen wurde. Die erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung eignet sich somit beispielsweise für Hochzeitspaare aber auch als Stimmungsanheizerfür Diskotheken etc.
[0008] Durch die mehrachsig drehbare Ausführung des Gelenks wird die Verwendbarkeit der Verbindungseinrichtung deutlich verbessert. Die zusammen Trinkenden sind damit nicht darauf eingeschränkt, die beiden Trinkgefäße nur um eine Achse gegeneinander verkippen zu können, was beispielsweise dazu führen kann, dass sie mit den Köpfen aneinander stoßen. Vielmehr können die beiden Trinkgefäße um zumindest zwei Achsen gegeneinander verkippt werden, was eine in Grenzen voneinander unabhängige Platzierung der Köpfe ermöglicht. Gerade bei längeren Benutzungsphasen wird damit auch vermieden, dass durch eine Bewegung eines der Trinkenden, die von dem anderen Trinkenden nicht mitgemacht wird, die Benutzung unschön abgebrochen wird.
[0009] Die beiden Gelenkhälften können dabei einerseits als ein Gelenkzapfen und andererseits als eine Gelenkpfanne, in die der Gelenkzapfen eingeclipst ist, ausgebildet sein, was eine Ausführung als Kugelgelenk bedeuten kann. Auf diese Weise kann die Verbindungseinrichtung 1 /16 österreichisches Patentamt AT 13 046U1 2013-05-15 günstig, beispielsweise vollständig aus Kunststoff ausgebildet sein. Je nach Anlass, für den die Verbindungseinrichtung gedacht ist, festlich oder eher als Partygag, kann die Verbindungseinrichtung aber auch aus edel anmutenden Materialien, wie beispielsweise Edelstahl oder dergleichen, hergestellt werden, wobei sich dann unter Umständen die einfache Clipsverbindung der beiden Gelenkhälften nicht realisieren lässt und andere fachnotorisch bekannte Drehgelenke zur Anwendung kommen können.
[0010] Die beiden Gelenkhälften können dabei auf ihren einander abgewandten Seiten über Gelenkschenkel an Befestigungseinrichtungen für Trinkgefäße anschließen. Diese Befestigungseinrichtungen können beispielsweise Clipshaken sein, in die jeweils ein Sektglas mit seinem Hals eingeclipst werden kann. Ebenfalls denkbar als Befestigungseinrichtung für Trinkgefäße wären Aufnahmen für Trinkgefäße, in die beispielsweise jeweils ein Glas oder eine Getränkedose abgestellt werden kann. Ebenfalls denkbar wäre es, auf der einen Seite eine solche und auf der anderen Seite eine andere Befestigungseinrichtung vorzusehen.
[0011] Gemäß dem zweiten Aspekt ist eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße vorgesehen, welche ein erstes Gelenk mit zumindest einer in einer Abstellstellung der Trinkgefäße mit zueinander parallelen Trinkgefäßen horizontalen Drehachse und ferner ein zweites Gelenk mit zumindest einer in einer Abstellstellung der Trinkgefäße mit zueinander parallelen Trinkgefäßen horizontalen Drehachse aufweist. Das erste Gelenk weist eine erste Gelenkhälfte und eine zweite Gelenkhälfte auf, und die erste Gelenkhälfte des ersten Gelenks ist fest mit dem einen Trinkgefäß verbindbar oder verbunden. Das zweite Gelenk weist eine dritte Gelenkhälfte und eine vierte Gelenkhälfte auf, und die dritte Gelenkhälfte des zweiten Gelenks ist fest mit dem anderen Trinkgefäß verbindbar oder verbunden. Die zweite Gelenkhälfte des ersten Gelenks und die vierte Gelenkhälfte des zweiten Gelenks sind fest miteinander verbindbar oder verbunden, so dass das erste Gelenk und das zweite Gelenk voneinander beabstandet sind. Die Verbindungseinrichtung erlaubt zumindest ein Verdrehen der beiden Trinkgefäße zueinander aus der Abstellstellung in eine Trinkstellung mit zueinander um die Drehachse winkelverdrehten Trinkgefäßen. Das erste Gelenk und das zweite Gelenk erlauben jeweils eine mehrachsige Verdrehung.
[0012] Die Verbindungseinrichtung gemäß dem zweiten Aspekt erlaubt noch mehr Variabilität beim gemeinsamen Trinken. Der Abstand zwischen den beiden Trinkgefäßen wird erhöht, was eine einfachere Handhabung ermöglicht und Verletzungen aufgrund zusammenstoßender Köpfe vermeidet. Ferner kann zwischen den Gelenken ein Informationsträger vorgesehen werden, beispielsweise als Werbemedium oder zum Aufdrucken animierender Sprüche oder Bilder. Durch die Ausführung der Gelenke mit ihrer jeweiligen mehrachsigen Verdrehbarkeit werden die gleichen Vorteile erreicht wie bereits mit Bezug auf den ersten Aspekt der Erfindung beschrieben wurde.
[0013] Bevorzugt weist die Verbindungseinrichtung zwischen dem ersten Gelenk und dem zweiten Gelenk einen Informationsträger auf. Dieser kann beispielsweise zwischen dem ersten Gelenk und dem zweiten Gelenk anbringbar oder auch unlösbar angeordnet sein. Der Informationsträger ist vorzugsweise in Form eines Schilds oder eines geformten Körpers ausgebildet. Beispielsweise kann hier eine Herzform verwendet werden, wenn die Verbindungseinrichtung zwischenmenschliche Bindungen verstärken soll. Es kann jedoch beispielsweise auch ein konventionelles Werbeschild verwendet werden.
[0014] Gemäß einer Ausführung sind die zweite Gelenkhälfte und die vierte Gelenkhälfte jeweils mit dem Informationsträger fest oder lösbar verbunden. In diesem Fall erfolgt die feste Verbindung der jeweiligen Gelenkhälften der Gelenke mittels des Informationsträgers, wobei beide nicht zwingend unmittelbar miteinander verbunden sein müssen, sondern über den Informationsträger verbunden werden können. Die Verbindungseinrichtung kann besonders günstig einstückig aus Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise mittels Spritzguss.
[0015] Bevorzugt ist die Verbindungseinrichtung so ausgeführt, dass an die erste Gelenkhälfte und die dritte Gelenkhälfte jeweils ein Gelenkschenkel anschließt, über den die zugeordnete Gelenkhälfte mit dem zugeordneten Trinkgefäß verbindbar oder verbunden und davon beab- 2/16 österreichisches Patentamt AT13 046U1 2013-05-15 standet ist. Weiter bevorzugt ist zumindest einer der Gelenkschenkel teleskopierbar. Alternativ oder zusätzlich kann auch zumindest einer der Gelenkschenkel biegefähig sein. Damit kann die Variabilität der Verbindungseinrichtung weiter erhöht werden.
[0016] Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung sind die zweite Gelenkhälfte und die vierte Gelenkhälfte mittels einer Verschraubung miteinander verbindbar. Ein Informationsträger kann dabei beispielsweise eine Durchgangsbohrung enthalten, in welche die zweite und die vierte Gelenkhälfte eingesteckt werden können und in welcher sie miteinander verschraubt werden können. Dies ermöglicht ein Entfernen und Auswechseln des Informationsträgers.
[0017] Bevorzugt ist eine der ersten und zweiten Gelenkhälften als Gelenkzapfen ausgebildet und die andere dieser Gelenkhälften als Gelenkpfanne, in die der Gelenkzapfen eingeclipst ist. Weiter ist bevorzugt eine der dritten und vierten Gelenkhälften als Gelenkzapfen ausgebildet und die andere dieser Gelenkhälften als Gelenkpfanne, in die der Gelenkzapfen eingeclipst ist. Dies kann der jeweiligen Ausführung als Kugelgelenk entsprechen.
[0018] Die Verbindungseinrichtung kann vollständig aus Kunststoff bestehen, was insbesondere dann vorteilhaft sein kann, wenn sie billig herstellbar sein soll oder zur Verwendung auf normalen Partys vorgesehen ist, wo ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung einkalkuliert werden müssen. Soll die Verbindungseinrichtung hingegen hochwertig ausgeführt sein, beispielsweise zum Einsatz auf Hochzeiten, können die Gelenkhälften zumindest eines Gelenks, bevorzugt von beiden Gelenken, vollständig aus einem Metall, beispielsweise aus Aluminium oder Edelstahl, bestehen.
[0019] Bevorzugt ist bei der Verbindungseinrichtung für jedes der beiden Trinkgefäße eine Befestigungseinrichtung vorgesehen, wobei die beiden Befestigungseinrichtungen zumindest soweit voneinander beabstandet sind, dass das Verdrehen der beiden Trinkgefäße zueinander möglich ist. Als Befestigungseinrichtung kann beispielsweise jeweils ein Clipselement zum Einclipsen an einem Sektglashals vorgesehen sein. Alternativ kann jedoch beispielsweise auch eine Aufnahme vorgesehen sein, in der ein Glas, eine Flasche oder eine Dose abstellbar ist.
[0020] Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Verbindungseinrichtung in ein Trinkgefäßmodul integriert, d.h. das Trinkgefäßmodul umfasst neben der Verbindungseinrichtung auch schon die Trinkgefäße, die mit der Verbindungseinrichtung miteinander verbunden sind. So wäre es beispielsweise denkbar, PET-Flaschen mit einem einstückig daran angeformten Gelenkschenkel und Gelenkzapfen/Gelenkpfanne auszuformen. Ebenfalls denkbar wäre es, zwei aneinander angelenkte Getränkedosen in einem Set als Trinkgefäßmodul dieser Art herzustellen und zu verkaufen.
[0021] Besonders ansprechend ist es jedoch, wenn die beiden Trinkgefäße jeweils eine halbzylindrische Form aufweisen und sich komplementär zu der Form einer Getränkedose ergänzen oder wenn die beiden Trinkgefäße jeweils die Form einer in einer vertikalen Ebene abgeschnittenen Flaschenhälfte aufweisen und sich komplementär zu der Form einer Getränkeflasche ergänzen.
[0022] Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche und werden anhand der beiliegenden Zeichnungen nachstehend näher erläutert. Es zeigen: [0023] Figur 1 [0024] Figur 2 [0025] Figur 3 [0026] Figur 4 [0027] Figur 5 eine schematisierte Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung; eine schematisierte Teilschnittansicht der ersten Ausführungsform der Erfindung; eine zweite Ausführungsform der Erfindung in schematisierter Seitenansicht; eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform der Erfindung; eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform der Erfindung gemäß deren zweiten Aspekt; 3/16 österreichisches Patentamt AT13 046U1 2013-05-15 [0028] Figuren 6a, 6b Detailansichten eines Gelenks; [0029] Figuren 7a, 7b Detailansichten eines Informationsträgers; [0030] Figuren 8a, 8b eine schematische Ansicht einer alternativen Ausführungsform der Erfin dung gemäß deren zweiten Aspekt; [0031] Figur 9a [0032] Figur 9b eine Detailansicht eines Teils eines Gelenks mit einem Halteclips; eine Schnittansicht eines Informationsträgers in einem nicht zusammengebauten Zustand.
[0033] Zunächst wird Bezug genommen auf die Figuren 1 und 2. Figur 1 zeigt zwei Sektgläser 1, 2, welche über eine Verbindungseinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung miteinander verbunden sind. Dazu weist die Verbindungseinrichtung ein Gelenk 3 mit einem Gelenkzapfen 5 und einer Gelenkpfanne 4 auf, bzw. eine erste, als Gelenkpfanne ausgebildete Gelenkhälfte 4 und eine zweite, als Gelenkzapfen ausgebildete Gelenkhälfte 5. Die beiden Gelenkhälften 4, 5 befinden sich dabei jeweils an einem Gelenkschenkel 6, bzw. 7, wobei der Gelenkzapfen 5 an dem einen Ende des Gelenkschenkels 7 von dessen dortiger Seitenwand vorspringt und am anderen Ende des Gelenkschenkels 7 ein Halteclips 9 angeordnet ist, in den ein Hals 2b des Sektglases 2 eingeclipst ist. Die Gelenkpfanne 4 ist dagegen an der dem Gelenkschenkel 7 zugewandten Seitenende des Gelenkschenkels 6 in der dortigen Seitenwand ausgenommen, wobei sich am anderen Ende des Gelenkschenkels 6 ein Clipselement bzw. eine Clipshalterung 8 befindet, in die der Hals 1b des anderen Sektglases 1 eingeclipst ist.
[0034] In der in Figur 1 gezeigten Abstellstellung sind die beiden Trinkgefäße bzw. Sektgläser 1, 2 zueinander parallel und lassen sich somit abstellen. Wollen zwei Trinker das jeweilige Glas 1, 2 in Verbundenheit zum Munde führen, so heben sie das aus den beiden Trinkgefäßen 1, 2 und der Verbindungseinrichtung bestehende Trinkgefäßmodul an und verdrehen die beiden Gläser 1, 2 an dem Gelenk 3 der Verbindungseinrichtung zueinander, so dass jeder einen Schluck nehmen kann, wobei es dabei jedoch auf eine gute Koordination ankommt, so dass eine heitere und gesellige Atmosphäre geschaffen wird. Abweichend von der Darstellung ist eine kugelgelenkartige Ausführung des Gelenks 3 bevorzugt, so dass ein Verdrehen der Gläser 1, 2 zueinander nicht nur um die in der Abstellstellung der Gläser horizontale Drehachse, sondern mehrachsig möglich ist.
[0035] Figur 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, welche speziell für Getränkedosen, wie sie handelsüblich sind, geeignet ist. Dabei ist im Unterschied zu der in Figur 1 und 2 gezeigten Verbindungseinrichtung als Befestigungsvorrichtung für die beiden als Getränkedosen ausgebildeten Trinkgefäße 1a, 2a, jeweils eine Aufnahme 8a, 9a, an den beiden Gelenkschenkeln 6a, 7a angeformt (oder angeklebt), in die die jeweilige Getränkedose 1a, 2a abgestellt werden kann. Das Gelenk 3a entspricht im Aufbau im Wesentlichen dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten Drehgelenk, ebenso die beiden als Gelenkpfanne 4a bzw. als Gelenkzapfen 5a ausgebildeten Gelenkschenkel 6a, 7a den Gelenkschenkeln 6, 7. Wie bei der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Ausführungsform kann auch hier die Verbindungseinrichtung vollständig aus Kunststoff ausgeformt sein, wobei die Befestigungseinrichtung 8a bzw. 9a mit dem zugeordneten Gelenkschenkel 6a bzw. 7a einstückig beispielsweise durch Spritzgießen ausgeformt werden kann.
[0036] Abweichend von der Darstellung ist auch hier eine kugelgelenkartige Ausführung des Gelenks 3a bevorzugt, so dass ein Verdrehen der Getränkedosen zueinander nicht nur um die in der Abstellstellung der Getränkedosen horizontale Drehachse, sondern mehrachsig möglich ist.
[0037] Die in Figur 3 gezeigte Variante der Erfindung ist zwar genau auf die Größe von handelsüblichen Getränkedosen abgestimmt. Sind diese jedoch nicht zur Hand, dafür offen ausgeschenkte Getränke, dann können die beiden Aufnahmen 8a, 9a aber auch direkt als Trinkgefäße genutzt werden. Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trinkgefäßmoduls, welche vom Aufbau her weitestgehend der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform entspricht, ist der 4/16 österreichisches Patentamt AT 13 046U1 2013-05-15
Figur 4 zu entnehmen. Hier sind anstatt der in Figur 3 noch als Trinkgefäßaufnahmen vorgesehenen Aufnahmen jedoch Trinkgefäße 11, 12 einstückig an den jeweiligen Gelenkschenkel 16, 17 angeformt, wobei auch hier wiederum das Gelenk mit den beiden Gelenkhälften 14, 15 im Wesentlichen den zuvor erläuterten Drehgelenken 3 bzw. 3a entspricht. Abweichend von der Darstellung ist auch hier eine kugelgelenkartige Ausführung des Gelenks 3a bevorzugt, so dass ein Verdrehen der Getränkedosen zueinander nicht nur um die in der Abstellstellung der Getränkedosen horizontale Drehachse, sondern mehrachsig möglich ist.
[0038] Figur 5 zeigt eine Verbindungseinrichtung 50 zusammen mit einem ersten Sektglas 1 und einem zweiten Sektglas 2, wobei es sich bei der Verbindungseinrichtung 50 um eine Verbindungseinrichtung mit einem ersten Gelenk 60 und einem zweiten Gelenk 70 sowie mit einem dem ersten Gelenk 60 und dem zweiten Gelenk 70 zwischengeordneten Informationsträger 55 handelt.
[0039] Der Informationsträger 55 ist vorliegend als Herzform ausgeführt und weist einen zu Hochzeiten passenden Schriftzug auf. Damit ist die Verbindungseinrichtung 50 besonders für Hochzeiten geeignet. Es wären jedoch auch andere Formen, wie beispielsweise eine Fußballform für Fußballveranstaltungen oder eine ein Firmenlogo wiedergebende Form bzw. Beschriftung denkbar.
[0040] Das erste Gelenk 60 weist eine als Gelenkpfanne ausgeführte zweite Gelenkhälfte 64 sowie eine als Gelenkzapfen ausgeführte erste Gelenkhälfte 62 auf. Die erste Gelenkhälfte 62 und die zweite Gelenkhälfte 64 wirken so zusammen, dass sie relativ zueinander mehrachsig drehbar sind. Die erste Gelenkhälfte 62 ist dabei mit einem ersten Gelenkschenkel 66 verbunden, welcher wiederum mit einem Halteclips 8 verbunden ist. Der Halteclips 8 ist dazu ausgebildet, das erste Sektglas 1 an seinem Hals einzuclipsen und somit eine feste Verbindung zu dem Sektglas 1 herzustellen.
[0041] Das zweite Gelenk 70 weist eine als Gelenkpfanne ausgeführte vierte Gelenkhälfte 74 sowie eine als Gelenkzapfen ausgeführte dritte Gelenkhälfte 72 auf. Die dritte Gelenkhälfte 72 und die vierte Gelenkhälfte 74 wirken so zusammen, dass sie relativ zueinander mehrachsig drehbar sind. Die dritte Gelenkhälfte 72 ist dabei mit einem zweiten Gelenkschenkel 76 verbunden, welcher wiederum mit einem Halteclips 9 verbunden ist. Der Halteclips 9 ist dazu ausgebildet, das zweite Sektglas 2 an seinem Hals einzuklipsen und somit eine feste Verbindung zu dem Sektglas 2 herzustellen.
[0042] Die zweite Gelenkhälfte 64 des ersten Gelenks 60 und die vierte Gelenkhälfte 74 der zweiten Gelenks 70 sind innerhalb des Informationsträgers 55 miteinander verschraubt. Der Informationsträger 55 weist hierzu eine in der Papierebene der Figur 5 liegende Durchgangsbohrung auf, in welche die Gelenkhälften 64, 74 eingeführt werden können. Durch Ausbildung der Gelenkhälften 64, 74 mit Innenbzw. Außengewinde ist eine Verschraubung möglich, so dass die beiden Gelenke 60, 70 vorliegend starr miteinander verbunden werden können. Ebenso ist durch Lösung der Verschraubung aber auch ein Entfernen der beiden Gelenke 60, 70 voneinander und auch vom Informationsträger 55 möglich. Damit kann beispielsweise der Informationsträger je nach Anlass und Zweck ausgetauscht werden.
[0043] Die beiden Gelenke 60, 70 ermöglichen, dass die Sektgläser 1, 2 gegeneinander verkippt oder verdreht werden. Sofern dies gegenläufig geschieht, kann damit sogar der Informationsträger 55 horizontal bleiben, was dessen Wirkung verbessert. Es ist auch möglich, die beiden Sektgläser 1, 2 wie bei einem normalen, beispielsweise festlichen Anstoßen mit ihren oberen Rändern aneinanderzustoßen, ohne dass sie dabei von der Verbindungseinrichtung 50 gelöst werden müssen.
[0044] Stellvertretend für die beiden baugleichen Gelenke 60, 70 zeigen die Figuren 6a und 6b das Gelenk 60 zusammen mit dem Gelenkschenkel 66 und dem Halteclips 8 in größerer Detail-liertheit, wobei die Darstellung von Figur 6b im Vergleich zur Darstellung von Figur 6a um 90° in Längsrichtung gedreht ist. In der Darstellung von Figur 6b ist erkennbar, dass in der vorliegenden Ausführung ein Sektglas zwischen zwei jeweils kreisbogensegmentförmigen Abschnitten 5/16 österreichisches Patentamt AT 13 046U1 2013-05-15 des Halteclips 8 aufgenommen werden kann, ebenso wie am baugleichen Halteclips 9 auf der anderen Seite der Verbindungseinrichtung. Inhaltlich sei ansonsten auf obige Beschreibung verwiesen.
[0045] Die Figuren 7a und 7b zeigen den Informationsträger 55 separat, wobei die Darstellung von Figur 7b im Vergleich zur Darstellung von Figur 7a um 90° gedreht ist. Es ist deutlich erkennbar, dass der Informationsträger 55 vorliegend eine Herzform hat, welche für Anlässe wie Hochzeiten geeignet ist.
[0046] Die Figuren 8a und 8b zeigen eine im Vergleich zur Verbindungseinrichtung 50 von Figur 5 abgewandelte Verbindungseinrichtung 50b, bei welcher ein Informationsträger 55b aus zwei Teilen 56b, 57b zusammengesetzt ist. Diese Ausführung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Informationsträger aus preiswerten Materialien wie Kunststoff hergestellt werden soll. Beispielsweise können die Teile 56b, 57b jeweils als Spritzgussteile hergestellt werden.
[0047] Wie Figur 8a zu entnehmen ist weist auch der Informationsträger 55b eine Herzform und einen für Hochzeiten geeigneten Schriftzug auf. Im Unterschied zu dem in den Figuren 5, 7a und 7b dargestellten Informationsträger weist er jedoch keine Durchgangsbohrung auf. Zudem sind bei der abgewandelten Verbindungseinrichtung 50b Gelenkpfannen eines ersten Gelenks 60b und eines zweiten Gelenks 70b nicht außerhalb des Informationsträgers 55b angeordnet. Stattdessen sind eine erste Gelenkpfanne 64b und eine zweite Gelenkpfanne 74b durch entsprechende Aussparungen in den beiden Teilen 56b, 57b des Informationsträgers 55b ausgebildet, wie insbesondere Figur 8b zu entnehmen ist. Somit bildet die durch Aussparungen ausgebildete erste Gelenkpfanne 64b eine zweite Gelenkhälfte des ersten Gelenks 70b und die durch Aussparungen ausgebildete zweite Gelenkpfanne 74b bildet eine vierte Gelenkhälfte des zweiten Gelenks 70b.
[0048] Das erste Gelenk 60b weist ferner eine als Gelenkzapfen ausgebildete erste Gelenkhälfte 62b auf und das zweite Gelenk 70b weist ferner eine als Gelenkzapfen ausgebildete dritte Gelenkhälfte 72b auf. Diese wirken mit den jeweiligen Gelenkpfannen 64b, 74b so zusammen, dass die jeweiligen Gelenke 60b, 70b eine jeweilige mehrachsige Verdrehung erlauben, wenn sich die Verbindungseinrichtung 50b in einem zusammengebauten Zustand befindet.
[0049] Die erste Gelenkhälfte 62b des ersten Gelenks 60b ist über einen ersten Gelenkschenkel 66b mit einem ersten Halteclips 8b verbunden. Ebenso ist die dritte Gelenkhälfte 72b des zweiten Gelenks 70b über einen zweiten Gelenkschenkel 76b mit einem zweiten Halteclips 9b verbunden. Mittels der beiden Halteclipse 8b, 9b kann die Verbindungseinrichtung 50b mit zwei Sektgläsern verbunden werden.
[0050] Wie in Figur 8b dargestellt ist weist der erste Teil 56b des Informationsträgers 55b eine erste Rastleiste 80b und eine zweite Rastleiste 82b auf. Hierzu komplementär weist der zweite Teil 57b des Informationsträgers 55b eine erste Rastnut 84b und eine zweite Rastnut 86b auf. Im zusammengebauten Zustand, wie er in Figur 8b zu sehen ist, kommt die erste Rastleiste 80b mit der ersten Rastnut 84b in Eingriff und die zweite Rastleiste 82b kommt mit der zweiten Rastnut 86b in Eingriff. Durch in Figur 8b nicht sichtbare Hinterschneidungen der Rastnuten 84b, 86b und dazu komplementäre Vorsprünge der Rastleisten 80b, 82b werden dabei das erste Teil 56b und das zweite Teil 57b zusammengehalten. Die Hinterschneidungen und Vorsprünge sind dabei nicht durchgehend, sondern nur an einigen Stellen der Rastnuten bzw. Rastleisten ausgebildet, so dass sie in der Schnittansicht von Figur 8b nicht erkennbar sind.
[0051] Figur 9a zeigt die erste Gelenkhälfte 62b des ersten Gelenks 60b zusammen mit dem ersten Gelenkschenkel 66b und dem ersten Halteclips 8b in größerer Detailliertheit. Dabei ist erkennbar, dass die erste Gelenkhälfte 62b als Gelenkzapfen ausgebildet ist, welcher im zusammengebauten Zustand mit einer komplementären Gelenkpfanne in Eingriff kommen kann, so dass das erste Gelenk 60b eine mehrachsige Verdrehung ermöglicht. Der Halteclips 8b ist identisch zu dem Halteclips 8 von Figur 5 ausgeführt.
[0052] Figur 9b zeigt eine Schnittansicht durch den Informationsträger 55b in einem nicht zusammengebauten Zustand. Der Schnitt ist dabei auf einer Höhe, in welcher sich die jeweiligen 6/16 österreichisches Patentamt AT 13 046U1 2013-05-15
Aussparungen für die Gelenkpfannen 64b, 74b befinden.
[0053] Es ist erkennbar, dass die Aussparungen in die jeweiligen Innenräume der Teile 56b, 57b hineinragen. Die gestrichelten Linien in Figur 9b zeigen eine Umrandung von hinter der Papierebene liegenden Bestandteilen der Teile 56b, 57b an. Des weiteren ist auch erkennbar, dass die Rastleisten 80b, 82b und die jeweils zugehörigen Rastnuten 84b, 86b auch im nicht zusammengebauten Zustand komplementär zueinander ausgebildet sind. Durch einfaches Zusammenstecken der beiden Teile 56b, 57b bei gleichzeitiger Anwesenheit der ersten Gelenkhälfte 62b und der dritten Gelenkhälfte 72b zwischen den jeweiligen Aussparungen kann die Verbindungseinrichtung 55b zusammengebaut werden. Dies ermöglicht eine einfache Herstellung.
[0054] Abweichungen und Modifikationen von den gezeigten Ausführungsformen sind möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
[0055] So wäre es beispielsweise bei der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Ausführungsform ebenso möglich wie bei der in den Figuren 3 und 4 gezeigten Ausführungsform, die Gelenkschenkel 6, 7 teleskopierbar auszubilden. Weiterhin sind dort die Verbindungseinrichtungen zwar vollständig aus einem billig herzustellenden Kunststoff gefertigt. Für gehobenere Anlässe wäre es jedoch ebenfalls denkbar, diese aus einem höherwertigeren Material, wie beispielsweise Aluminium oder Edelstahl herzustellen.
[0056] Ferner wäre es denkbar, anstatt eines Kugelgelenks mit einem Gelenkzapfen und einer Gelenkpfanne und den daran anschließenden Gelenkschenkeln eine Ringfeder zwischen den beiden Befestigungseinrichtungen 8, 9 bzw. 8a, 9a oder den Trinkgefäßen 11, 12 vorzusehen, welche eine Drehung der beiden Trinkgefäße aus der Abstellstellung in die Trinkstellung erlaubt und vorzugsweise auch ein mehrachsiges gegeneinander Anwinkeln und vorzugsweise auch ein Auseinanderziehen.
[0057] Schließlich könnte die Verbindungseinrichtung auch zum Verbinden von mehr als zwei Trinkgefäßen eingerichtet sein.
[0058] Es wäre beispielsweise denkbar, eine erste Anzahl Trinkgefäße fest miteinander, aber über ein Gelenk nach erfindungsgemäßer Art drehbar mit einer zweiten Anzahl fest miteinander verbundener Trinkgefäße zu verbinden. Damit könnten beispielsweise zwei Mannschaften einander zutrinken.
[0059] Andererseits wäre es aber auch bei mehr als zwei Trinkgefäßen denkbar, jedes einzelne Trinkgefäße gegenüber den anderen Trinkgefäßen schwenkbar anzubinden, wozu dann zwischen allen direkt miteinander verbundenen Trinkgefäßpaaren ein Gelenk nach Art der Erfindung angeordnet ist. Damit könnten mehrere Einzelpersonen einanderzutrinken.
[0060] Die Verbindungseinrichtung könnte also beispielsweise eine Mehrzahl in Reihe angeordneter Gelenke aufweisen, wobei die äußeren Befestigungseinrichtungen (Clipselemente für Sektglashälse, Aufnahmen für Dosen oder offen ausgeschenkte Getränke) jeweils mit einem Gelenkschenkel verbunden sind und die innere(n) Befestigungseinrichtung(en) mit zwei Gelenkschenkeln, die auf entgegengesetzten Seiten der Befestigungseinrichtung zueinander fluchtend an die Befestigungseinrichtung anschließen. Die Gelenkschenkel könnten aber auch auf einer Zick-Zack-Linie angeordnet sein und dann jeweils unter Winkel zueinander an die gemeinsame Befestigungseinrichtung anschließen.
[0061] Eine solche Verbindungseinrichtung zum Verbinden von mehr als zwei Trinkgefäßen könnte auch insgesamt eine Polygonform aufweisen, wobei an jede der Befestigungseinrichtungen zwei Gelenkschenkel anschließen, die zueinander unter Winkel verlaufen, wobei sich die Gelenke dann jeweils auf den Seitenkanten eines Polygons befinden.
[0062] Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass bei den in den beigefügten Ansprüchen angegebenen Bezugszeichen absichtlich nicht immer alle in Frage kommenden Ausführungsbeispiele der Zeichnungen berücksichtigt wurden, um die Lesbarkeit der Ansprüche zu verbessern. Hieraus ist jedoch keinerlei Einschränkung des Schutzumfangs der Ansprüche abzuleiten. 7/16

Claims (29)

  1. österreichisches Patentamt AT13 046U1 2013-05-15 Ansprüche 1. Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße (1, 2), welche ein Gelenk (3) mit zumindest einer in einer Abstellstellung der Trinkgefäße (1,2) mit zueinander parallelen Trinkgefäßen (1,2) horizontalen Drehachse aufweist, wobei das Gelenk eine erste Gelenkhälfte (4) und eine zweite Gelenkhälfte (5) aufweist und die erste Gelenkhälfte (4) des Gelenks (3) fest mit dem einen Trinkgefäß (1) verbindbar oder verbunden ist und die zweite Gelenkhälfte (5) mit dem anderen Trinkgefäß (2) fest verbindbar oder verbunden ist, und wobei die Verbindungseinrichtung zumindest ein Verdrehen der beiden Trinkgefäße (1, 2) zueinander aus der Abstellstellung in eine Trinkstellung mit zueinander um die Drehachse winkelverdrehten Trinkgefäßen (1, 2) erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (3) eine mehrachsige Verdrehung erlaubt.
  2. 2. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1, wobei an die beiden Gelenkhälften (4, 5) auf ihrer einander abgewandten Seite jeweils ein Gelenkschenkel (6, 7) anschließt, über den die zugeordnete Gelenkhälfte (4, 5) mit dem zugeordneten Trinkgefäß (1, 2) verbindbar oder verbunden und davon beabstandet ist.
  3. 3. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 2, wobei zumindest einer der Gelenkschenkel (6, 7) teleskopierbar ist.
  4. 4. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei zumindest einer der Gelenkschenkel (6, 7) biegefähig ist.
  5. 5. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Gelenk als Kugelgelenk ausgebildet ist, und eine der Gelenkhälften (5) als Gelenkzapfen und die andere Gelenkhälfte (4) als Gelenkpfanne ausgebildet ist, in die der Gelenkzapfen eingeclipst ist.
  6. 6. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Verbindungseinrichtung vollständig aus Kunststoff besteht.
  7. 7. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die erste Gelenkhälfte (4) und/oder die zweite Gelenkhälfte (5) vollständig aus einem Metall, bevorzugt aus Aluminium oder Edelstahl, besteht.
  8. 8. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei für jedes der beiden Trinkgefäße (1, 2) eine Befestigungseinrichtung (8, 9) vorgesehen ist, und wobei die beiden Befestigungseinrichtungen (8, 9) zumindest soweit voneinander beabstandet sind, dass das Verdrehen der beiden Trinkgefäße zueinander möglich ist.
  9. 9. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 8, wobei als Befestigungseinrichtung (8, 9) jeweils ein Clipselement (8, 9) zum Einclipsen an einem Sektglashals (1b, 2b) vorgesehen ist.
  10. 10. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 8, wobei als Befestigungseinrichtung (8a, 9a) jeweils eine Aufnahme (8, 9) vorgesehen ist, in der ein Glas, eine Flasche oder eine Dose abstellbar ist.
  11. 11. Verbindungseinrichtung (50) zum Verbinden zweier Trinkgefäße (1, 2), welche ein erstes Gelenk (60) mit zumindest einer in einer Abstellstellung der Trinkgefäße (1,2) mit zueinander parallelen Trinkgefäßen (1, 2) horizontalen Drehachse und ferner ein zweites Gelenk (70) mit zumindest einer in einer Abstellstellung der Trinkgefäße (1, 2) mit zueinander parallelen Trinkgefäßen (1,2) horizontalen Drehachse aufweist, wobei das erste Gelenk (60) eine erste Gelenkhälfte (62) und eine zweite Gelenkhälfte (64) aufweist und die erste Gelenkhälfte (62) des ersten Gelenks (60) fest mit dem einen Trinkgefäß (1) verbindbar oder verbunden ist, das zweite Gelenk (70) eine dritte Gelenkhälfte (72) und eine vierte Gelenkhälfte (74) aufweist und die dritte Gelenkhälfte (72) des zweiten Gelenks (70) fest mit dem anderen Trinkgefäß (2) verbindbar oder verbunden ist, 8/16 österreichisches Patentamt AT 13 046U1 2013-05-15 und wobei die zweite Gelenkhälfte (64) des ersten Gelenks (60) und die vierte Gelenkhälfte (74) des zweiten Gelenks (70) fest miteinander verbunden sind, wobei das erste Gelenk (60) und das zweite Gelenk (70) voneinander beabstandet sind, und wobei die Verbindungseinrichtung (50) zumindest ein Verdrehen der beiden Trinkgefäße (1, 2) zueinander aus der Abstellstellung in eine Trinkstellung mit zueinander um die Drehachse winkelverdrehten Trinkgefäßen (1, 2) erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gelenk (60) und das zweite Gelenk (70) jeweils eine mehrachsige Verdrehung erlauben.
  12. 12. Verbindungseinrichtung (50) nach Anspruch 11, wobei zwischen dem ersten Gelenk (60) und dem zweiten Gelenk (70) ein Informationsträger (55), vorzugsweise in Form eines Schilds oder eines geformten Körpers, anbringbar oder angeordnet ist.
  13. 13. Verbindungseinrichtung (50) nach Anspruch 12, wobei die zweite Gelenkhälfte (64) und die vierte Gelenkhälfte (74) jeweils an dem Informationsträger (55) fest oder lösbar verbunden sind.
  14. 14. Verbindungseinrichtung (50) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, wobei die zweite Gelenkhälfte (64) und die vierte Gelenkhälfte (74) mittels einer Verschraubung miteinander verbindbar sind.
  15. 15. Verbindungseinrichtung (50) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, welche einstückig aus Kunststoff ausgeformt ist, insbesondere spritzgegossen ist.
  16. 16. Verbindungseinrichtung (50) nach einem der Ansprüche 11 bis 15, wobei die Verbindungseinrichtung (50) vollständig aus Kunststoff besteht.
  17. 17. Verbindungseinrichtung (50) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei die Gelenkhälften (62, 64, 72, 74) zumindest eines Gelenks (60, 70), bevorzugt von beiden Gelenken (60, 70), vollständig aus einem Metall, bevorzugt aus Aluminium oder Edelstahl, bestehen.
  18. 18. Verbindungseinrichtung (50) nach einem der Ansprüche 11 bis 17, wobei an die erste Gelenkhälfte (62) und die dritte Gelenkhälfte (72) jeweils ein Gelenkschenkel (66, 76) anschließt, über den die zugeordnete Gelenkhälfte (62, 72) mit dem zugeordneten Trinkgefäß (1,2) verbindbar oder verbunden und davon beabstandet ist.
  19. 19. Verbindungseinrichtung (50) nach Anspruch 18, wobei zumindest einer der Gelenkschenkel (66, 76) teleskopierbar ist.
  20. 20. Verbindungseinrichtung (50) nach einem der Ansprüche 18 oder 19, wobei zumindest einer der Gelenkschenkel (66, 76) biegefähig ist.
  21. 21. Verbindungseinrichtung (50) nach einem der Ansprüche 11 bis 20, wobei das erste Gelenk (60) als Kugelgelenk ausgebildet ist, und eine der ersten und zweiten Gelenkhälften (62, 64) als Gelenkzapfen und die andere dieser Gelenkhälften (62, 64) als Gelenkpfanne ausgebildet ist, in die der Gelenkzapfen eingeclipst ist, und/oder wobei das zweite Gelenk (70) als Kugelgelenk ausgebildet ist, und eine der dritten und vierten Gelenkhälften (72, 74) als Gelenkzapfen und die andere dieser Gelenkhälften (72, 74) als Gelenkpfanne ausgebildet ist, in die der Gelenkzapfen eingeclipst ist.
  22. 22. Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 21, wobei für jedes der beiden Trinkgefäße (1, 2) eine Befestigungseinrichtung (8, 9) vorgesehen ist, und wobei die beiden Befestigungseinrichtungen (8, 9) zumindest soweit voneinander beabstandet sind, dass das Verdrehen der beiden Trinkgefäße (1,2) zueinander möglich ist.
  23. 23. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 22, wobei als Befestigungseinrichtung (8, 9) jeweils ein Clipselement (8, 9) zum Einclipsen an einem Sektglashals (1b, 2b) vorgesehen ist.
  24. 24. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 22, wobei als Befestigungseinrichtung (8a, 9a) jeweils eine Aufnahme (8, 9) vorgesehen ist, in der ein Glas, eine Flasche oder eine Dose abstellbar ist. 9/16 österreichisches Patentamt AT 13 046U1 2013-05-15
  25. 25. Trinkgefäßmodul mit zwei Trinkgefäßen, welche mit einer Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24 miteinander verbunden sind.
  26. 26. Trinkgefäßmodul nach Anspruch 25, wobei die beiden Trinkgefäße jeweils eine halbzylindrische Form aufweisen, und sich komplementär zu der Form einer Getränkedose ergänzen.
  27. 27. Trinkgefäßmodul nach Anspruch 25, wobei die beiden Trinkgefäße jeweils die Form einer in einer vertikalen Ebene abgeschnittenen Flaschenhälfte aufweisen, und sich komplementär zu der Form einer Getränkeflasche ergänzen.
  28. 28. Trinkgefäßmodul nach Anspruch 25, 26 oder 27, wobei zumindest eine der Gelenkhälften einstückig mit dem zugeordneten Trinkgefäß ausgebildet ist, beispielsweise in Form gegossen ist.
  29. 29. Trinkgefäßmodul nach einem der Ansprüche 25 bis 28, wobei zumindest eine der Gelenkhälften oder Gelenkschenkel an dem zugeordneten Trinkgefäß angeklebt ist. Hierzu 6 Blatt Zeichnungen 10/16
ATGM249/2012U 2011-06-14 2012-06-11 Verbindungseinrichtung zum Verbinden zweier Trinkgefäße und Trinkgefäßmodul mit einer solchen Verbindungseinrichtung AT13046U1 (de)

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