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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Fixierung eines Aufzugsorganes, insbesondere eines Bandes oder einer Schnur, am unteren Abschlussprofil einer durch das Aufzugsorgan aufziehbaren Abdeckung, beispielsweise einer Jalousie, eines Plissees oder eines Rolladens, mit einem am Abschlussprofil befestigbaren Einsatz.
Jalousien bestehen aus einzelnen Lamellen, die auf Halteorganen, beispielsweise auf den Stegen von Stegleitem, abgestützt sind und durch Aufzugsorgane, beispielsweise Bänder oder Schnüre, welche Öffnungen der Lamellen durchsetzen, nach oben bewegt und durch Fixierung der Aufzugsorgane in ihrer oberen Endstellung gehalten werden. Plissees werden durch Betätigung der Aufzugsorgane zusammengefaltet und bei anschliessendem Fixieren der Aufzugsorgane in ihrer zusammengefalteten oberen Endstellung gehalten.
Normalerweise sind bei jeder Abdeckung zumindest zwei, bei breiteren Abdeckungen auch eine grössere Anzahl von Aufzugsorganen vorgesehen.
Die Aufzugsorgane sind in einem am unteren Ende der Jalousie, des Plissees oder eines Rolladens vorgesehenen Abschlussprofil fixiert, wobei es in der Regel erforderlich ist, diese Fixierung verändern zu können, um bei Betätigung der Aufzugsorgane ein gleichmässiges Hochziehen der Abdeckung sicherzustellen
Bei den bisher bekannten Ausführungen dienten zur Fixierung der Bänder oder Schnüre in das Abschlussprofil lösbar eingesetzte Bandhalter mit mehreren Öffnungen, durch welche die Bänder oder Schnüre derart geschlungen sind, dass eine Fixierung durch Reibungsschluss erfolgt. Eine Veränderung der jeweiligen Befestigungen, um ein gleichmässiges Hochziehen der Abdeckung zu gewährleisten, ist bei dieser bekannten Ausführung äusserst schwierig durchzuführen.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, diesen Nachteil zu vermeiden und eine Vomchtung zur Fixierung eines Aufzugsorganes zu schaffen, die einerseits eine rasche Fixierung dieses Aufzugsorganes und eine einfache Veränderung der Fixierungsstelle ermoglicht, anderseits eine einfache Verbindung mit dem Abschlussprofil sicherstellt. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung, ausgehend von einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art, vor, dass der Einsatz das Aufzugsorgan umschliessende Klemmschenkel aufweist, die durch eine Fixiereinrichtung in ihrer Klemmstellung arretierbar sind.
Das Befestigen des Aufzugsorganes ist bei dieser Vorrichtung äusserst einfach, denn es ist lediglich notwendig, das Aufzugsorgan zwischen den beiden Klemmschenkeln hindurchzuführen und anschliessend diese Klemmschenkel durch die Fixiereinrichtung gegeneinander zu drücken, sodass eine Fixierung durch Klemmschluss erfolgt. Dieser kann noch dadurch verbessert werden, dass einer der Klemmschenkel an seiner dem anderen Klemmschenkel zugewendeten Seite mit einem Vorsprung versehen ist, der in Klemmstellung in eine Ausnehmung in diesem anderen Klemmschenkel eingreift, sodass
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das Aufzugsorgan entlang dieses Vorsprunges umgelenkt wird und dadurch der
Reibungsschluss verbessert wird.
Die Fixiereinrichtung besteht gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung aus einem etwa U-förmigen Fixierbügel, dessen Arme auf die Aussenseite der
Klemmschenkel aufschiebbar sind. Durch Aufschieben dieser Arme des vorzugsweise aus einem elastischen Material, insbesondere aus Kunststoff, bestehenden Fixierbügels werden die beiden Klemmschenkel derart bewegt, dass ihre einander zugewendeten Seiten, zwischen welchen sich das Aufzugsorgan befindet, gegeneinander gedrückt werden und dadurch das Aufzugsorgan fixiert wird.
Vorzugsweise ist hiebei der Einsatz mit die Aussenseite der Klemmschenkel mit Abstand umgebenden Führungen für die Arme des Fixierbügels versehen, welche in den Zwischenraum zwischen den Führungen und den Klemmschenkeln einsetzbar sind. Durch diese Führungen wird vermieden, dass die Arme des aus einem elastischen Material bestehenden Fixierbügels ausgelenkt werden und dadurch kein festes Anpressen der beiden Klemmschenkel in ihre Klemmstellung gewährleistet ist.
Ein weiterer Vorteil dieser Ausbildung besteht aber darin, dass die Abmessungen des Einsatzes so gewählt werden können, dass die Führungen in dem als Hohlprofil mit einem Längsschlitz ausgebildeten üblichen Abschlussprofil mit geringem Spiel geführt sind und dadurch nicht nur eine leicht herzustellende Verbindung zwischen dem Einsatz und dem Abschlussprofil gewährleistet ist, sondern auch ein Ausschwenken der Führungen durch Anliegen derselben am Hohlprofil verhindert wird.
Ausserdem ist bei dieser Ausbildung eine einfache Art der Fixierung des Aufzugsorganes dadurch ermöglicht, dass der Einsatz und der Fixierbügel voneinander getrennt in das Abschlussprofil eingeführt werden, sodass die Klemmschenkel des Einsatzes sich in ihrer Offenstellung befinden, dass hierauf das Aufzugsorgan durch die Klemmschenkel hindurchgeführt wird und anschliessend der Fixierbügel derart verschoben wird, dass er in den Zwischenraum zwischen den Führungen und den Klemmschenkeln eingesetzt wird und dadurch die Klemmschenkel in ihre Klemmstellung gelangen und das Aufzugsorgan arretieren.
Vorteilhaft ist es, wenn im Zwischenraum zwischen den Führungen und den Klemmschenkeln eine eine Zwischenstellung der Arme des Fixierbügels definierende Rast vorgesehen ist, derart, dass in dieser Zwischenstellung die Klemmschenkel zwar so weit gegeneinander bewegt werden, dass das Aufzugsorgan zwischen diesen Klemmschenkeln eingespannt ist, dass dieses Aufzugsorgan aber durch Aufbringen einer Kraft immer noch bewegt und dadurch eine Feineinstellung vorgenommen werden kann, bevor eine endgültige Fixierung durch ein weiteres Bewegen des Fixierbügels erfolgt.
Aus demselben Grunde ist es von Vorteil, wenn der Abstand zwischen den Aussenseiten der Klemmschenkel sich von den freien Schenkelenden ausgehend
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vergrössert, sodass beim Einschieben der Arme des Fixierbügels auch die auf die Klemmschenkel ausgeübte Kraft grösser wird.
Der Einsatz und/oder der Fixierbügel können zusätzlich mit Befestigungsmitteln für Halteorgane der Abdeckung, beispielsweise für Stegleitem von Jalousien, versehen sein, sodass die erfindungsgemässe Vorrichtung auch zur Festlegung dieser Halteorgane dienen kann.
Ist das Abschlussprofil als Hohlprofil ausgebildet, und befindet sich die erfindungsgemässe Vomchtung im Inneren desselben, so muss das Abschlussprofil eine Ausnehmung, vorzugsweise eine Durchtrittsöffnung, für dieses Aufzugsorgan aufweisen. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn der Einsatz und/oder der Fixierbügel mit einem mit dieser Ausnehmung zusammenwirkenden Vorsprung versehen sind, der sicherstellt, dass sich die erfindungsgemässe Vorrichtung in einer Lage befindet, wo das durch die Ausnehmung des Abschlussprofiles hindurchgeführte Aufzugsorgan direkt den Klemmschenkeln zugeführt wird.
In der Zeichnung Ist die Erfindung anhand eines Auführungsbeispieles schematisch veranschaulicht. Fig. 1 zeigt den Einsatz der erfindungsgemässen Vorrichtung in Draufsicht und Fig. 2 stellt einen Schnitt nach der Linie 11 - 11 in Fig. 1 dar. Fig. 3 zeigt den Fixierbügel der erfindungsgemässen Vorrichtung in Draufsicht und Fig. 4 in Seitenansicht. Die Fig. 5,6 und 7 zeigen die einzelnen Teile der in ein als Hohlprofil mit einem Längsschlitz ausgebildetes Abschlussprofil eingesetzten erfindungsgemässen Vorrichtung in verschiedenen Einbaulagen.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung für die Fixierung eines aus einem Band oder einer Schnur bestehenden Aufzugsorganes am unteren Abschlussprofil einer Jalousie, eines Plissees, eines Rolladens, oder dgl. besteht aus einem In den Fig. 1 und 2 dargestellten Einsatz 1 und einem in den Fig. 3 und 4 dargestellten Fixierbügel 2. Der Einsatz 1 weist
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Der Klemmschenkel 4 weist an seiner dem Klemmschenkel 3 zugewendeten Seite einen Vorsprung 6 auf, der in der Klemmstellung In eine entsprechend geformte Ausnehmung im Klemmschenkel 3 eingreift, wodurch die Fixierung des Aufzugsorganes, wenn sich die Klemmschenkel 3,4 in ihrer Klemmstellung befinden, verbessert wird.
In Abstand von den Klemmschenkeln 3,4 sind Führungen 7 vorgesehen, die einen Zwischenraum 8 begrenzen. In diesen Zwischenraum 8 sind die Arme 9 des Fixierbügels 2 einführbar, derart, dass nach vollständigem Einführen der Arme 9 die Klemmschenkel 3,4 in ihrer Klemmstellung gehalten werden.
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Der Abstand zwischen den Aussenseiten 10 der beiden Klemmschenkel 3,4 vergrössert sich von den Schenkelenden ausgehend in Einführrichtung des Fixierbügels 2, sodass sich auch die Kraft, mit welcher die Klemmschenkel 3,4 aneinander gepresst werden, entsprechend vergrössert, wodurch ermöglicht wird, dass bei einem lediglich teilweisen Einführen der Arme 9 des Fixierbügels 2 zwar schon eine teilweise Fixierung des Aufzugsorganes bewirkt wird, dieses aber zwecks Feineinstellung noch immer zwischen den beiden Klemmschenkel 3,4 verschoben werden kann, bevor nach vollständigem Einsetzen des Fixierbügels 2 in den Zwischenraum 8 eine unverschiebbare Fixierung des Aufzugsorganes erfolgt.
Die Zwischenstellung, bei welcher noch ein Verschieben des bereits zwischen den Fixierbügeirangeordneten Aufzugsorganes erfolgen kann, ist zweckmässig durch eine Rast 11 definiert, in welcher die Spitzen 9a der beiden Arme 9 des Fixierbügels/einrasten.
Der Fixierbüge kann weiters mit Befestigungsmitteln 12 versehen sein, an welchen beispielsweise die Stegleitem einer Jalousie gegen Verschiebung gesichert festgelegt werden können.
Ist das Abschlussprofil als Hohlprofil ausgebildet, so weist es eine Durchtrittsöffnung auf, durch die das Aufzugsorgan, also das Band oder die Schnur, hindurchgeführt ist, bevor dieses Aufzugsorgan mittels der innerhalb des Hohlprofiles angeordneten erfindungsgemässen Vorrichtung fixiert wird. Es ist daher erforderlich, dass sich diese Vorrichtung im Bereich dieser Durchtrittsöffnung befindet. Um dies sicherzustellen, weist der Einsatz 1 einen Vorsprung 13 auf, der in diese Durchtrittsöffnung einrastet.
In den Fig. 5 bis 7 ist die in ein Abschlussprofil 14 verschiebbar eingesetzte erfindungsgemässe Vomchtung in den verschiedenen Einbaulagen dargestellt.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Einbaulage sind Einsatz 1 und Fixierbügel 2 vollständig voneinander getrennt im Abschlussprofil 14 verschiebbar eingesetzt, wobei der Fixierbügel 2 durch seitliche Wulste 15 geführt ist. In dieser Lage kann das beispielsweise aus einem Band oder einer Schnur bestehende Aufzugsorgan durch eine Durchtrittsöffnung im Abschlussprofil 14 hindurch zwischen den einander zugewendeten Seiten der Klemmschenkel3, 4 hindurchgeführt werden.
Anschliessend wird der Fixierbügel 2 in die in Fig. 6 dargestellte Lage verschoben, in welcher die Spitzen 9a der Arme 9 in die Rast 11 einrasten. In dieser Stellung des Fixierbügels 2 wird zwar das Aufzugsorgan bereits zwischen den beiden Klemmschenkeln 3,4 fixiert, kann aber immer noch durch Anwendung einer gewissen, nicht allzu grossen Kraft verschoben werden, wodurch eine Feineinstellung ermöglicht wird. Ist diese Feineinstellung vorgenommen worden, so wird der Fixierbügel 7 in die in Fig. 7 dargestellte Lage gebracht, in welcher sich die Klemmschenkel 3,4 in ihrer Klemmstellung befinden und das Aufzugsorgan gegen Verschiebung gesichert fixieren. In dieser Lage greifen von den Armen abstehende Zapfen 16 in die Rast 11 ein.