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AT13880U1 - Verpackung - Google Patents

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AT13880U1
AT13880U1 ATGM50075/2013U AT500752013U AT13880U1 AT 13880 U1 AT13880 U1 AT 13880U1 AT 500752013 U AT500752013 U AT 500752013U AT 13880 U1 AT13880 U1 AT 13880U1
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Austria
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ATGM50075/2013U
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Bösmüller Print Man Gesmbh & Co Kg
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine aus einem Zuschnitt aufklappbare Verpackung, wobei der Zuschnitt einen Bodenteil (2) und einen mit ihm entlang einer Längsseite über eine Schwächungslinie (3) verbundenen Oberteil (4) aufweist, die mittels integral ausgebildeten eines Klebestreifens (7) verbunden sind. Im Oberteil (4) ist ein Fenster (5) vorgesehen, der Bodenteil (2) weist konvexe Seitenränder (28) auf, die mit zumindest annähernd spiegelbildlich verlaufenden Schwächungslinien (9) Mandorlen ausbilden, die im aufgefalteten Zustand die Seitenteile (8) der Verpackung ausbilden. Zur Schaffung einer Verpackung mit gutem Zugang zum Gut ist vorgesehen, dass das Fenster (5) Seitenränder (11) aufweist, die im zusammengefalteten Zustand des Zuschnittes zumindest im Wesentlichen mit den Schwächungslinien (9) fluchten, sodass im aufgefalteten Zustand Abschnitte der Seitenränder (28) an den Seitenrändern (11) des Fensters (5) anliegen.

Description

österreichisches Patentamt AT13 880U1 2014-10-15
Beschreibung [0001] Die Neuerung betrifft eine Verpackung mit einer Schauöffnung bzw. Zugriffsöffnung im oberen Bereich, entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 1.
[0002] Derartige Verpackungen werden einerseits verwendet, um die verpackte Ware zur Schau zu stellen, dann kann die Öffnung mittels einer durchsichtigen Folie oder dgl. verschlossen sein, in vielen Fällen werden derartige Verpackungen auch verwendet um Lebensmittel zu transportieren und während des Transports verzehren zu können. Für Nudelgerichte, Reisgerichte, Sushi und Ähnliches sind becherförmige bzw. tablettförmige Verpackungen bekannt, für längliche Speisen wie Würste gibt es jedoch keine derartige Verpackung, diese werden nach wie vor von seichten, rechteckigen Papptellern, von denen sie leicht rutschen, ausgegeben und verzehrt.
[0003] Es ist somit Ziel der Neuerung, eine Verpackung der eingangs genannten Art einerseits insbesondere für längliche Gegenstände wie Würste, und hier besonders für Frankfurter, Debreziner, Burenwürste (Klobasse); insbesondere Currywürste, die mit ihren hohen Saucenanteil für die bisherige Präsentation stets problematisch waren und sind, andererseits für eine Verpackung, in der eine Vielzahl von Schüsseln bzw. Näpfen vorsehbar sind, anzugeben.
[0004] Neuerungsgemäß werden diese Ziele durch eine Verpackung erreicht, die die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmale aufweist. Mit anderen Worten, die Verpackung besteht aus einem Kartonzuschnitt, der entlang einer Längsnaht zu einem schlauchartigen Gebilde verklebt ist und mittels zweier Faltlinien flach zusammengedrückt ist, wobei in einem als oberen Teil bezeichneten Bereich eine großformatige Ausnehmung als spätere Zugangsöffnung vorgesehen ist. Die Enden des unteren Teils sind mit einem nach außen konvexen, kreissegmentförmigen Bogen abgeschlossen und eine Schwächungslinie mit einem symmetrisch dazu verlaufendem Bogen (konkav vom Zentrum der Verpackung gesehen) bildet zu beiden Seiten eine Mandorla aus. Die Enden des Oberteils sind bevorzugt ebenso ausgebildet, doch weisen sie bevorzugt keine Schwächungslinie auf, dafür ist das Fenster in seinem Endabschnitt von einem solchen, zur Fensteröffnung konkaven Bogen begrenzt. Bevorzugt befindet sich die Klebelinie im Bereich einer der Längsfalten.
[0005] Unter „Mandorla“ werden in der Beschreibung und den Ansprüchen Flächen verstanden, die aus zwei konvexen Bögen mit zumindest annähernd spitz ausgebildeten Schnittpunkten gebildet werden. Die Bögen müssen nicht kreisförmig sein und auch nicht streng symmetrisch zueinander. Da derartige Verpackungen existieren ist eine nähere Erläuterung hier nicht notwendig.
[0006] Durch diese Maßnahmen erreicht man, dass beim Aufpoppen dieser Verpackung die unteren, mandorlaförmigen, Seitenteile mit ihrem äußeren Rand in den Bereich des Randes des Fensters kommen und sich dort stabil verhaken, so dass die Verpackung im aufgepoppten Zustand stabil ist. Die bevorzugt nicht umgebogenen, über die Packung vorstehenden, Enden des Oberteils erlauben ein sicheres Ergreifen an einer Stelle der Verpackung, die zuverlässig sauber und nicht heiß ist. In diesen Bereichen können Öffnungen vorgesehen sein, um Besteck, eine Serviette etc. einstecken und sicher transportieren zu können. Ein wesentlicher Vorteil ist auch, dass der Unterteil der Verpackung, wenn die Klebenaht im Bereich einer Längsfaltung liegt, nahtlos bis zur halben Höhe, nämlich bis zur Faltung, ausgebildet ist und somit bei entsprechender Beschichtung zuverlässig dicht ist.
[0007] Ausgestaltungen dieser Grundidee der Neuerung sind vielfach möglich, so ist es ein Leichtes, bei der Herstellung der Verpackung ein loses, aber durch seine Größe trotz des Fensters unverlierbares Stück Karton zwischen den beiden Hälften vorzusehen, das beidseits konvex nach Außen gebogenen Umriss aufweist, wobei gebogene konkave Schwächungslinien in diesen Endbereichen vorgesehen sind. Beim Aufpoppen der Verpackung poppen auch bei dieser Einlage Mandorlaform aufweisenden Enden auf, verkeilen sich in der Verpackung und bilden auf diese Weise eine ideale Schüssel für Senf, Ketchup, Gurken etc. Wenn mehrere 1 /9 österreichisches Patentamt AT 13 880 Ul 2014-10-15 derartige Schüsseln bzw. Näpfe nebeneinander angeordnet werden, so ist die Verpackung für indische Speisen, wie Dal, äußerst praktisch.
[0008] Eine andere Ausgestaltung besteht darin, anschließend an den Oberteil den Zuschnitt zu verlängern und nochmals zu falten, so dass der Bodenbereich doppelt ausgebildet ist. In diesem so gebildeten äußeren Bodenteil können aufklappbare Flügel vorgesehen sein, die als Abstützung dienen, so dass der Bodenteil trotz seiner konvexen (zylindrischen) Form auf einem Tisch nicht ins Rollen oder Wackeln kommen kann.
[0009] Wieder eine andere Ausgestaltung sieht vor, das Fenster nicht auszustanzen, sondern das Material entlang einer Längslinie als Deckel am Zuschnitt zu erhalten. Der Klebefalz wird dann passend über die Klebelinie hinaus verbreitert und ragt ein Stück in das Fenster, sodass die freie Kante des Deckels darunter geschoben und so fixiert werden kann.
[0010] Die Neuerung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt, in rein schematischer Darstellung, [0011] die Fig. 1 [0012] die Fig. 2 [0013] die Fig. 3. [0014] die Fig. 4 einen Zuschnitt zur Herstellung einer neuerungsgemäßen Verpackung, einen Zuschnitt einer Ausgestaltung, eine perspektivische Ansicht einer aufgefalteten Verpackung, den Zuschnitt einer weiteren Ausgestaltung [0015] In Fig. 1 ist ein in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichneter Zuschnitt für eine neuerungsgemäße Verpackung dargestellt. Der besteht aus einem Unterteil 2 und einem mit ihm über eine Schwächungslinie 3 einstückig ausgebildeten Oberteil 4. Über einen großen Teil des Oberteils 4 ist eine Fenster 5 ausgeschnitten, das im aufgefalteten Zustand der Verpackung den Zugriff zum Inhalt erlaubt.
[0016] Am Unterteil 2 ist einstückig über eine weitere Schwächungslinie 6 ein Klebestreifen 7 ausgebildet, der mit dem äußeren Rand des Oberteils 4 verklebt wird, der aber aus dem normalen Material besteht und nur wegen seiner Bestimmung so genannt wird. Zufolge der beiden Schwächungslinien 3 und 6 ist es möglich, die Verpackung im flachen, gefalteten Zustand anzuliefern und erst kurz vor dem Füllen aufzufalten.
[0017] Zu diesem Zweck ist im Unterteil 2 an beiden Enden jeweils einen mandorlaförmiger Endabschnitt 8 ausgebildet; sein äußerer Umriss weist Kreisbogenform auf, ihm entgegen steht, dort wo der Endabschnitt 8 einstückig in den Unterteil 2 übergeht, eine symmetrisch dazu ausgebildete Schwächungslinie 9 gegenüber, entlang der der Endabschnitt 8 aus der Zeichnebene gebogen werden kann, wodurch gleichzeitig der Unterteil 2 Wannenform annimmt.
[0018] Der Oberteil 4 weist an beiden Enden im dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls kreisbogenförmigen Umriss auf, was aber nicht notwendig ist, doch fehlt es ihm jedenfalls an einer Schwächungslinie im Bereich zwischen dem Oberteil 4 und seinen somit nur ungenau anzugebenden Endabschnitten 10. Das bedeutet, dass die Endabschnitte 10 im aufgefalteten Zustand über den eigentlichen Behälter vorstehen. Stabilisiert wird der aufgefaltete Behälter dadurch, dass die seitlichen Begrenzungen 11 des Fensters 5 konkave Linien sind die, wenn man sie sich verlängert denkt, Endabschnitte 10 des Oberteils als ein mandorlaförmiges Gebilde begrenzen.
[0019] Beim Auffalten des Zuschnittes 1 gelangt die äußere Kontur der unteren Endabschnitte 8 an die Fensterseite der seitlichen Begrenzungen 11 des Fensters 5 und stabilisiert so die aufgebogene Verpackung, auch ohne dass die oberen Endabschnitte 10 nach unten umgebogen werden. Hier können diese als Laschen zum Ergreifen und Transportieren dienen, was insbesondere beim Transport und Verzehr heißer Lebensmittel praktisch ist.
[0020] In den oberen Endabschnitten 10 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel Öffnungen vorgesehen: Eine kreisrunde Öffnung 12, in die beispielsweise eine Papierserviette gesteckt werden kann und, am gegenüberliegenden Endabschnitt, eine knochenförmige Öffnung 13, in die beispielsweise Besteck eingesteckt werden kann. 2/9 österreichisches Patentamt AT 13 880 Ul 2014-10-15 [0021] Die Fig. 2 zeigt einen Kartonzuschnitt 14, der im Wesentlichen dem Kartonzuschnitt 1 entspricht, wobei aber auf der beim Kartonzuschnitt 1 freien Seite des Oberteils 4 ein Außenboden 15 einstückig vorgesehen ist, der mit dem Oberteil mittels einer Schwächungslinie 16 verbunden ist. Die Schwächungslinie 16 kommt auch im flachen Zustand der Packung in den Bereich der Außenkontur 17 des Bodenteils zu liegen, und die Außenkontur 18 des Außenbodens 15 in den Bereich der Schwächungslinie 3, wo eine Verklebung erfolgt, die zufolge des Überlappens auch ohne eigentliche Klebelasche bewerkstelligt werden kann.
[0022] Am Außenboden 15 ist ein etwa rechteckiger, mittlerer Bereich 19 durch seitliche Schneidlinien 20, Längs-Schwächungslinien 21 und eine zentrale Schnittlinie 20’ ausgebildet. Durch diese Maßnahme stellt der rechteckige Bereich 19 zwei längs am Außenboden befindliche Laschen dar, die um die Schwächungslinien 21 nach Außen gebogen werden können, und so die weiter oben erwähnten Standleisten bilden. Im Endbereich des Außenbodens 15 sind weiters Öffnungen 22 vorgesehen, diese haben den Zweck, beim Aufklappen der Verpackung den Durchtritt der Finger zu den Endabschnitten 8 des Unterteils 2 zu ermöglichen, und so das Auffalten zu erleichtern. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Öffnungen 12, 13 auf einem der beiden Endabschnitte 10 des Oberteils 4 gemeinsam angebracht, der andere Endabschnitt ist durchgehend ausgebildet.
[0023] Die Fig. 3 zeigt eine aufgefaltete Verpackung in perspektivischer Ansicht, die Verpackung entspricht dem Zuschnitt der Fig. 1, wobei im Inneren ein Einsatz dargestellt ist, der aus einem rechteckigen Kartonzuschnitt besteht, dessen Breite der Breite des Unterteils 2 entspricht, der aber deutlich kürzer ist als die Verpackung, und der an seinen beiden Enden eine kreisbogenförmige Außenkontur hat, der jeweils eine gegengleiche Schwächungslinie zugeordnet ist. Die beiden so gebildeten Mandorlen sind etwas kleiner ausgeführt als die Mandorlen 8 des unteren Endabschnittes, um ein Verspießen und eine Behinderung des Aufklappens zu vermeiden. In den so aufgebauten, in der Verpackung fixierten Becher bzw. Napf kann Senf, Ketchup etc. gefüllt werden und hält so die anderen in der Verpackung befindlichen Gegenstände bzw. Nahrungsmittel sauber. Es können auch mehrere derartige Schüsseln, insbesondere für indische Gerichte, vorgesehen sei.
[0024] Die Fig. 4 zeigt eine Variante mit integriertem Deckel 23 für das Fenster 5: Es ist das Fenster nicht rundum ausgestanzt, sondern entlang einer Deckelschwächungslinie 24, die im Zuschnitt auf der dem Bodenteil 2 zugewandten Seite ist, mit dem Grundmaterial verbunden. Seitlich sind Freistellungen 25 vorgesehen, um das Aufklappen nicht zu behindern und um beim Schließen des Deckels 23 die Stabilität der aufgepoppten Verpackung nicht zu gefährden. Der Klebestreifen 7 ist am Bodenteil 2 vorgesehen und im Bereich des Fensters 5 so breit, dass seine freie Kante 26, wenn der Klebestreifen 7 auf die Unterseite des Oberteils 4 geklebt wird, ein Stück in das Fenster ragt. Der Deckel 23 kann dann unter diese freie Kante 26 geschoben und so fixiert werden. Bevorzugt weist er einen Einschnitt 27 auf, der über dem Klebestreifen 7 verbleibt und ein leichtes und sauberes Erfassen des Deckels 23 im geschlossenen Zustand erlaubt.
[0025] Als Material wird bevorzugt Karton verwendet, wie in der Beschreibung allgemein angegeben, selbstverständlich ist es auch möglich, Kunststoff oder mehrschichtiges Material zu verwenden, dem Fachmann auf dem Gebiete der Verpackungen ist es ein Leichtes, das jeweils bestgeeignete Material auszuwählen. Dass bei Verwendung mit Lebensmitteln auf die entsprechenden Vorschriften zu achten ist, ist selbstverständlich, durch entsprechende Beschichtungen bzw. mehrlagige Ausbildung und die einstückige, nahtlose Ausbildung des Unterteils ist eine besondere Beständigkeit gegen Flüssigkeiten, eine besondere Sauberkeit und Dichtigkeit gegeben.
[0026] In der Beschreibung und den Ansprüchen wurde zumeist von „Schwächungslinien“ geschrieben, diese werden oft auch als „Biegelinien“ bezeichnet. Sie sind in der Zeichnung als punktierte bzw. strichlierte Linien dargestellt, auch dann einfach, wenn in der Werkstattzeichnung zwei knapp nebeneinander liegende Linien verzeichnet wären, beispielsweise, um beim Umschlagen auf die Wandstärke des umschlagenen Gegenstückes Bedacht zu nehmen. 3/9 österreichisches Patentamt AT 13 880 Ul 2014-10-15 [0027] Es sind zahlreiche Variationen möglich, so können, wenn kein Bedarf an Griffteilen besteht, auch die Endabschnitte 10 des Oberteils 4 mit Schwächungslinien versehen werden, um außerhalb der unteren Seitenteile nach unten geklappt werden zu können und so zur Erhöhung der Steifigkeit beitragen. 4/9

Claims (5)

  1. österreichisches Patentamt AT13 880U1 2014-10-15 Ansprüche 1. Aus einem Zuschnitt aufklappbare Verpackung, wobei der Zuschnitt einen Bodenteil (2) und einen mit ihm entlang einer Längsseite über eine Schwächungslinie (3) verbundenen Oberteil (4) aufweist, wobei mit einem der beiden Teile ein Klebestreifen (7) mittels einer Schwächungslinie (6) verbunden ist, wobei im Oberteil (4) ein Fenster (5) vorgesehen ist, und der Bodenteil (2) konvexe Seitenränder (28) hat, die mit zumindest annähernd spiegelbildlich verlaufenden Schwächungslinien (9) Mandorlen ausbilden, die im aufgefalteten Zustand die Seitenteile (8) der Verpackung ausbilden, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (5) Seitenränder (11) aufweist, die im zusammengefalteten Zustand des Zuschnittes zumindest im Wesentlichen mit den Schwächungslinien (9) fluchten, sodass im aufgefalteten Zustand Abschnitte der Seitenränder (28) an den Seitenrändern (11) des Fensters (5) anliegen.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (5) durch Schnittlinien an drei Seiten des Oberteils (4) und eine Schwächungslinie (24) auf der dem Bodenteil (2) zugewandten Längsseite gebildet ist, und dass der Klebestreifen (7) eine Breite aufweist, die so groß ist, dass seine freie Kante (26) im verklebten Zustand im Fenster (5) zu liegen kommt.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Zuschnitt anschließend an den Oberteil (5) und dem Unterteil (2) gegenüberliegend ein Außenboden (15) vorgesehen ist, der im Bereich seiner Endabschnitte Öffnungen (22) aufweist, und dass in seinem zentralen, ein annäherndes Rechteck bildenden Bereich (19) durch Schnittlinien (20, 20’) und Schwächungslinien (21) zwei Flügel ausgebildet sind, die im aufgefalteten Zustand Standbeine für die aufgefaltete Verpackung darstellen.
  4. 4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Unterteil (2) und dem Oberteil (4) zumindest ein Zuschnitt für eine Schüssel (29) frei liegend eingebracht ist, deren Seitenteile (30) durch zumindest annähernd konvexe Außenränder und Schwächungslinien in annähernd symmetrischer, konkaver Form, Mandorlen formend, ausgebildet sind.
  5. 5. Verpackung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in zumindest einem der Endabschnitte (10) des Oberteils (4) Öffnungen (12, 13) vorgesehen sind, die zur Fixierung von Besteck, Serviette, etc. dienen. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 5/9
ATGM50075/2013U 2013-05-24 2013-05-24 Verpackung AT13880U1 (de)

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