AT13652U1 - Einfriedung - Google Patents
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- E04H17/00—Fencing, e.g. fences, enclosures, corrals
- E04H17/14—Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts
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Abstract
Einfriedung mit einem, in einem Untergrund ( 6) vorgesehenenFundament (1), in dem senkrecht vom Untergrund (6) abstehendePfähle (2) verankert sind, sowie zwischen den Pfählen (2)angeordnete, horizontale Sockelelemente (3), bei demerfindungsgemäß vorgeschlagen wird, dass das Fundament (1)lediglich im Bereich der Pfähle (2) vorgesehen ist, und dieSockelelemente (3) trägerförmig ausgeführt und überKlebeverbindungen (4) an den Pfählen (2) befestigt sind. Dieerfindungsgemäße Einfriedung kann rasch und kostengünstighergestellt werden, da die Anfertigung von Punktfundamenten imVergleich zu Streifenfundamenten verlgeichsweise rasch undkostengünstig erfolgen kann. Die Sockelelemente (3) könnenvorgefertigt an die Baustelle geliefert und zwischen diebereits errichteten Pfähle (2) eingeklebt werden.
Description
österreichisches Patentamt AT13 652U1 2014-05-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Einfriedung mit einem, in einem Untergrund vorgesehenen Fundament, in dem senkrecht vom Untergrund abstehende Pfähle verankert sind, sowie zwischen den Pfählen angeordnete, horizontale Sockelelemente, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
[0002] Einfriedungen werden in herkömmlicher Weise mithilfe eines Streifenfundaments verwirklicht, das sich etwa 80cm in den Untergrund erstreckt, um Frostsicherheit des Fundaments zu gewährleisten. In weiterer Folge werden die senkrechten Pfähle errichtet, sowie die horizontalen Sockelelemente auf dem Streifenfundament aufgemauert. Zwischen den Pfählen und den Sockelelementen werden schließlich Einfriedungselemente angeordnet, die je nach Anwendungszweck unterschiedlich ausgeführt sind. So können die Einfriedungselemente etwa plattenförmig ausgeführt sein, wenn die Einfriedung auch als Sichtschutz dienen soll, oder zaunförmig, wenn die Herstellung eines Zaunes gewünscht ist.
[0003] Einfriedungen dieser Art verfügen jedoch über den Nachteil, dass die Erstellung des Streifenfundaments zeitaufwändig ist. Sobald es fertiggestellt ist, ist der Verlauf der Einfriedung auch vorgegeben und kann kaum mehr geändert werden. Auch nachträgliche Änderungen des Verlaufes der Einfriedung sind nur schwer möglich, da insbesondere das aufgemauerte Sockelelement abgerissen werden muss.
[0004] Es ist daher das Ziel der Erfindung eine Einfriedung bereit zu stellen, die diese Nachteile vermeidet und einerseits rasch und kostengünstig hergestellt werden kann, und nachträglich einfachere Verlaufsänderungen der Einfriedung ermöglicht.
[0005] Diese Ziele werden durch die Merkmale von Anspruch 1 erreicht. Anspruch 1 betrifft eine Einfriedung mit einem, in einem Untergrund vorgesehenen Fundament, in dem senkrecht vom Untergrund abstehende Pfähle verankert sind, sowie zwischen den Pfählen angeordnete, horizontale Sockelelemente, wobei erfindungsgemäß vorgeschlagen wird, dass das Fundament lediglich im Bereich der Pfähle vorgesehen ist, und die Sockelelemente trägerförmig ausgeführt und über Klebeverbindungen an den Pfählen befestigt sind. Im Gegensatz zum Stand der Technik sieht die erfindungsgemäße Einfriedung somit kein Streifenfundament, sondern so genannte Punktfundamente vor, also voneinander abgegrenzte Pfahlfundamente, die lediglich im Bereich der Pfähle angeordnet sind. Diese Pfahlfundamente verfügen über eine ausreichende Tiefe, um Frostsicherheit des Fundaments zu gewährleisten und dienen als Verankerung der Pfähle. Die Sockelelemente sind des Weiteren erfindungsgemäß trägerförmig ausgeführt und über Klebeverbindungen an den Pfählen befestigt. Die Vorteile einer Klebverbindung bestehen darin, dass eine gleichmäßige Spannungsverteilung und Kraftübertragung über die gesamte Klebfläche erreicht werden kann, die sowohl bei statischer als auch dynamischer Belastung wirksam ist. Der dynamische Belastungsfall stellt sich etwa dann ein, wenn Relativbewegungen zwischen den Pfählen und den Sockelelementen auftreten, womit insbesondere bei Punktfundamenten zu rechnen ist. Eine Klebeverbindung ist hierbei ausreichend elastisch, um trotz dieser Relativbewegungen eine gute Fügeverbindung sicher zu stellen.
[0006] Vorzugsweise verbleibt zwischen dem dichten Untergrund und dem Sockelelement ein Spalt, um Frostschäden des Sockelelements zu vermeiden. Der Freiraum zwischen dem Untergrund und Sockelelement kann freilich mit granulärem Material aufgefüllt werden, etwa Schotter oder Kies, um das Erscheinungsbild zu verbessern und ein gutes Ablaufen von Wasser im Bereich der Sockelelemente sicher zu stellen.
[0007] Im Vergleich zu herkömmlichen Einfriedungen bieten Punktfundamente höhere Flexibilität, da der Verlauf in einzelnen Abschnitten der Einfriedung während der Herstellung oder auch im Zuge späterer Änderungswünsche leicht abgeändert werden kann, ohne die übrigen Fundamente ändern zu müssen. Auch ein kosten- und zeitaufwändiger Abriss der Sockelelemente kann im Zuge späterer Änderungswünsche unterbleiben, da lediglich die trägerförmigen Sockelelemente entfernt werden müssen. 1 /4 österreichisches Patentamt AT 13 652 U1 2014-05-15 [0008] Des weiteren wurde festgestellt, dass die Klebkraft einer Klebeverbindung bei Scherbelastung höher ist, als bei Belastungen normal zur Klebefläche. Bei der gegebenen Geometrie der senkrechten Pfähle und der zwischen den Pfählen über Klebeverbindungen eingespannten, horizontalen Sockelelemente wird dieser Effekt ausgenutzt, indem gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die Klebeverbindung über eine senkrecht zur Längsachse des trägerförmigen Sockelelementes angeordneten Klebefläche zu den angrenzenden Pfählen erfolgt. Bei den, zwischen Pfählen und Sockelelementen wirkenden Kräften handelt es sich im dynamischen Belastungsfall somit in der Regel um Scherkräfte.
[0009] Gemäß bevorzugter Ausführungsformen wird als Material für die Pfähle und Sockelelemente Naturstein, etwa Granit, verwendet. Da Sockelelemente aus Naturstein mitunter großes Gewicht aufweisen können wird vorgeschlagen, dass die Sockelelemente auf den Fundamenten jeweils angrenzender Pfähle ruhen. Vorzugsweise wird jedoch auch in diesem Fall zwischen dem Untergrund und dem Sockelelement ein Spalt verbleiben, indem das Fundament mit einer, geringfügig über den Untergrund ragenden Höhe ausgeführt wird.
[0010] Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Fig. 1 näher erläutert, die einen Querschnitt eines Einfriedungsabschnittes bestehend aus zwei Pfählen und einem Sockelelement zeigt.
[0011] Insbesondere sind in der Fig. 1 die Fundamente 1 zu sehen, die als Punktfundamente lediglich im Bereich der Pfähle 2 ausgeführt sind. Jeweils zwischen zwei benachbarten Pfählen 2 ist ein trägerförmiges Sockelelement 3 angeordnet, das über Klebeverbindungen 4 an den angrenzenden Pfählen 2 befestigt ist. Die Klebeverbindungen 4 erfolgen dabei vorzugsweise über senkrecht zur Längsachse des trägerförmigen Sockelelementes 3 orientierten Klebeflächen zu den angrenzenden Pfählen 2. Wie des Weiteren der Fig. 1 entnommen werden kann, ruht das Sockelelement 3 auf den Fundamenten 1 der angrenzenden Pfähle 2, wobei zwischen dem Untergrund 6 und dem Sockelelement 3 ein Freiraum verbleibt, der mit Schotter oder Kies 5 aufgefüllt werden kann. Nicht in der Fig. 1 dargestellt sind die zwischen den Pfählen 2 und den Sockelelementen 3 angeordneten Einfriedungselemente, die je nach Anwendungszweck unterschiedlich ausgeführt sein können. So können die Einfriedungselemente zur Herstellung eines Sichtschutzes etwa plattenförmig ausgeführt sein, oder zaunförmig, wenn die Herstellung eines Zaunes gewünscht ist.
[0012] Die erfindungsgemäße Einfriedung kann rasch und kostengünstig hergestellt werden, da die Anfertigung von Punktfundamenten im Vergleich zu Streifenfundamenten verlgeichsweise rasch und kostengünstig erfolgen kann. Die Sockelelemente 3 können vorgefertigt an die Baustelle geliefert und zwischen die bereits errichteten Pfähle 2 eingeklebt werden. Abschnittsweise Änderungen des Verlaufes der Einfriedung sind im Zuge der Herstellung noch vergleichsweise einfach möglich, da lediglich ein neues Punktfundament anzufertigen ist, ohne die Punktfundamente in den unveränderten Abschnitten verändern zu müssen. Aber auch nach der Errichtung sind Änderungen oder Erneuerungen der Einfriedung erleichtert, da das betreffende Sockelelement 3 etwa entfernt und erneuert werden kann, oder neue Sockelelemente 3 zu einem neuen Pfahl 2 geführt werden können. 2/4
Claims (3)
- österreichisches Patentamt AT 13 652 Ul 2014-05-15 Ansprüche 1. Einfriedung mit einem, in einem Untergrund (6) vorgesehenen Fundament (1), in dem senkrecht vom Untergrund (6) abstehende Pfähle (2) verankert sind, sowie zwischen den Pfählen (2) angeordnete, horizontale Sockelelemente (3), dadurch gekennzeichnet, dass das Fundament (1) lediglich im Bereich der Pfähle (2) vorgesehen ist, und die Sockelelemente (3) trägerförmig ausgeführt und über Klebeverbindungen (4) an den Pfählen (2) befestigt sind.
- 2. Einfriedung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeverbindung (4) über eine senkrecht zur Längsachse des trägerförmigen Sockelelementes (3) angeordneten Klebefläche zu den angrenzenden Pfählen (2) erfolgt.
- 3. Einfriedung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelelemente (3) auf den Fundamenten (1) jeweils angrenzender Pfähle (2) ruhen. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 3/4
Priority Applications (1)
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| ATGM8092/2013U AT13652U1 (de) | 2012-10-04 | 2012-10-04 | Einfriedung |
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| AT13652U1 true AT13652U1 (de) | 2014-05-15 |
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| ATGM8092/2013U AT13652U1 (de) | 2012-10-04 | 2012-10-04 | Einfriedung |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US6827336B2 (en) * | 2001-11-28 | 2004-12-07 | Byung-Sun Hwang | Concrete fencing system |
| US20120066997A1 (en) * | 2010-09-16 | 2012-03-22 | Hodgson Robert S | Modular inter-locking exterior wall system |
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2012
- 2012-10-04 AT ATGM8092/2013U patent/AT13652U1/de not_active IP Right Cessation
Patent Citations (2)
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