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Vorrichtung zur Rettung aus gesunkenen Tauchbooten.
Den Gegenstand der Erfindung bildet eine Vorrichtung zur Rettung aus gesunkenen Tauchbooten, welche es ermöglicht, beim Verunglücken des Bootes vorerst ein Notsignal an die Oberfläche des Wassers steigen zu lassen und hierauf eine Verbindung mit der Umwelt zwecks Rettung der Mannschaft oder Instandsetzung des Unterseebootes herzustellen, ohne dass Wasser in das Innere des Tauchbootes gelangt.
Wesentlich ist es, dass die Vorrichtung in das Innere des Bootes hineinragt, so dass die einzelnen Teile leicht zugänglich sind, wobei die Einrichtung so getroffen ist, dass der die Lichtquelle des Notsignals in Tätigkeit setzende Schalter vom Inneren des Unterseebootes aus zugänglich ist und der Schalterraum für sich abgeschlossen werden kann.
Erfindungsgemäss sind die Gewinde der einzelnen Teile in entgegengesetzter Richtung zu lösen, so dass beispielsweise durch Lösen der unteren Deckel nicht auch zugleich eine Lockerung der oberen Deckel erfolgt, wodurch Wasser eindringen könnte.
In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung beispielsweise dargestellt, u. zw. zeigt Fig. 1 die vom gesunkenen Boot abzulassende Signalvorrichtung mit einem aufgesetzten Leuchtkörper, Fig. 2 die von einem Rettungsschiff abgelassene und auf dem Bootskörper aufgeschraubte Rettungsglocke.
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Bootskörper 1 durch Nieten verbunden ist. Dieses Stück trägt an seiner Innenseite ein Gewinde, derart, dass sich in den unteren Teil desselben ein Deckel einschrauben lässt, der sich mit seinem rechtwinkeligen Rand an den unteren Rand des Ringstückes 6 anlegt. An den oberen Flansch dieses Ringstückes legt sich abermals ein winkelförmiges mit Gewinden versehenes Stück, das innen abermals Gewinde trägt, in welchem ein Zwischenring 8 sitzt.
In diesen Zwischenring 8 ist ein weiterer Winkelring 10 eingeschraubt, der unten einen Deckel 7 eingeschraubt trägt. Unter diesem Deckel 7 sitzt der untere Deckel 9 im Innengewinde des Zwischenringes 8. Die oberen und unteren Deckel 7 und 9 haben Linksgewinde, während sämtliche Ringe aussen Rechtsgewinde aufweisen.
Diese Einrichtung ermöglicht es, eine Verbindung mit der Aussenwelt herzustellen. Wird nämlich der untere Deckel 9 nach Entfernung der unteren Schutzkappe gelöst, was durch Drehung im Sinne des Uhrzeigers erfolgt, so hat dies nicht etwa eine Lockerung der Ringslücke zur Folge, die sich bei allfälligem Widerstand im Gewinde nur fester eindrehen. Nach Entfernung dieses Deckels 9 ist der obere Deckel 7 leicht zugänglich, wobei er noch immer das Innere des Tauchbootes gegen die Aussenwelt abschliesst. Wird nun auch der obere Deckel 7 durch Drehen im Sinne des Uhrzeigers herausgeschraubt, so kann der elektrische Schalter 5 der Batterie 3 betätigt und hiedurch die Glühlampe 4 zum Aufleuchten gebracht werden. Der Deckel 7 wird hierauf wieder festgeschraubt.
Der Schalter befindet sich nunmehr wieder in einem allseits geschlossenen Raum, der nur durch Lösen des Deckels 7 zugänglich wird. Das immer festere Einschrauben des Deckels 7 in dem den Uhrzeiger entgegengesetzten Drehsinn wird es mit sich bringen, dass das Ringstück 10 sich aus dem Gewinde des Zwischenringes 8 herauszuschrauben beginnt. Hierauf wird auch der Zwischenring 8 entgegengesetzt der Richtung des Uhrzeigers in Drehung versetzt, was zur Folge hat, dass sich der Winkelring 10 allmählich aus seiner Verschraubung mit dem Zwischenring 8 löst.
Auf diesen Zwischenring 8 wurde in-
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des Tauchbootes von der Aussenwelt auch dann geschaffen, wenn sich der Ring 10 mit dem Schwimmkörper und der Glühlampe durch fortgesetztes Drehen des Zwischenringes 8 aus der
Verbindung mit dem Tauchboote löst. Der Schwimmkörper 2 mit der Glühlampe 4, in welchen auch Briefpost gelegt werden kann, steigt sodann an die Oberfläche und bezeichnet die Stelle, an welcher sich das Tauchboot unter Wasser befindet.
Der Schwimmkörper ist natürlich durch ein hier nicht dargestelltes Verbindungsmittel, wie z. B. ein Seil oder Kabel mit dem Unterseeboot verbunden, welch letzteres sich in einem
Kasten, der in das Innere des Bootes hineinragt, neben der eigentlichen Rettungsvorrichtung befindet.
In Fig. 2 ist dargestellt, wie das Unterseeboot in luftführende Verbindung mit der Aussen- welt gebracht wird. Der Taucher kann die Glocke 11 in das Ringstück 6 einführen und fest verschrauben. Ist dies geschehen, so wird der untere Deckel 9 vom Innern des Tauchbootes aus entfernt und sodann ebenfalls vom Tauchboote aus der Deckel 12 gelöst, worauf dem
Tauchboot Frischluft zugeführt werden kann, auch kann die Mannschaft das Innere der Glocke betreten, um hochgezogen zu werden.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zur Rettung aus gesunkenen Tauchbooten, dadurch gekennzeichnet, dass in das Innere des Bootes ragend im Bootskörper (1) ein System konzentrisch angeordneter und miteinander verschraubter Ringe vorgesehen ist, das durch übereinander liegende Deckel (7, 9) verschlossen wird, wobei die Ringe, soweit dies zur Verschraubung untereinander erforderlich ist, mit Rechtsgewinde, soweit dies zum Einschrauben der Deckel erforderlich ist, mit Links- gewinde versehen sind, das Ganze zum Zwecke, nach Entfernen der Deckel ein Notsignal betätigen, nach neuerlichem Einschrauben der Deckel dieses vom Bootskörper lösen und hierauf eine von einem Rettungsschiff abgelassene Glocke mit dem Bootskörper verschrauben zu können, in welche sich die Mannschaft begeben kann, um hochgezogen zu werden.