AT12693U1 - Schutzhülle und isolierabdeckung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle aus flächigem Material mit einer Deckfläche (1) und einer Mantelfläche (2), wobei die Mantelfläche (2) am Umfang der Deckfläche anschließt, sodass die Schutzhülle (10) teilweise die Oberflächenform eines Prismas, insbesondere ober der der Deckfläche (1) gegenüberliegenden Grundfläche, aufweist, wobei an der der Deckfläche (1) fernen Umfangskante (29) der Mantelfläche (2) zumindest eine die Mantelfläche (2) fortsetzende Überlappfläche (3) vorgesehen ist, und in der Überlappfläche (3) zumindest zwei Ausnehmungen (4) derart angeordnet sind, dass bei einer Anordnung der Überlappfläche (3) parallel zur Deckfläche (1) und auf der Oberflächenform, bei der die Überlappflächen nach innen geklappt sind, des Prismas jeweils zwei Ausnehmungen (4) einander angenähert sind.
Description
österreichisches Patentamt AT12 693 U1 2012-10-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle aus flächigem Material gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches 1.
[0002] Weiters betrifft die Erfindung einen Bausatz gemäß Patentanspruch 9 sowie eine Iso-lierabdeckung gemäß Anspruch 10.
[0003] Schließlich betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Erstellen einer Isolierabdeckung in einem durch eine Deckenausnehmung zugänglichen Raum gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 13.
[0004] Hintergrund der Erfindung ist, dass für das Erstellen einer Isolierabdeckung für eine Deckenausnehmung der Isoliergegenstand typischenweise vor Ort gefertigt werden muss, da die Isolierabdeckung eine Größe aufweist, die größer ist als die Größe der Deckenausnehmung und die Isolierabdeckung folglich nicht durch die Deckenausnehmung hindurch passt.
[0005] Die Erfindung hat somit die Aufgabe, eine Isolierabdeckung für eine Deckenausnehmung zu schaffen, die einfach oberhalb einer Deckenausnehmung gefertigt werden kann. Insbesondere ist es Aufgabe der Erfindung, eine Schutzhülle zu schaffen, mit der eine solche Isolierabdeckung einfach erstellt werden kann. Weiters ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Erstellen einer Isolierabdeckung zur Verfügung zu stellen, das ohne größere Fachkenntnisse durchführbar ist.
[0006] Die Erfindung löst diese Aufgabe bei einer Schutzhülle der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des Kennzeichens des unabhängigen Anspruches 1.
[0007] Erfindungsgemäß ist bei einer Schutzhülle aus flächigem Material mit einer Deckfläche und einer Mantelfläche, die die Deckfläche in ihrem Umfang fortsetzt, sodass die Schutzhülle die Oberflächenform eines Prismas aufweist, vorgesehen, dass an der der Deckfläche fernen Umfangskante der Mantelfläche zumindest eine die Mantelfläche fortsetzende Überlappfläche vorgesehen ist, und dass in der Überlappfläche zumindest zwei Ausnehmungen derart angeordnet sind, dass bei einer Anordnung der Überlappfläche parallel zur Deckfläche und auf der Oberflächenform, bei der die Überlappflächen nach innen geklappt sind, des Prismas jeweils zwei Ausnehmungen einander angenähert sind.
[0008] Hierdurch wird die Erstellung einer Isolierabdeckung zur Abdeckung einer Deckenausnehmung besonders einfach möglich.
[0009] Ein weiterer Aspekt der Erfindung sieht vor, dass die Deckfläche rechteckig ausgebildet ist, und/oder die Mantelfläche vier rechteckige Teilflächen aufweist, und/oder die Schutzhülle die Oberflächenform eines Quaders, gegebenenfalls mit fehlender Grundfläche, aufweist. Durch diese Maßnahmen werden die typischerweise rechteckig ausgebildeten Deckenausnehmungen besonders vorteilhaft und mit geringem Materialbedarf abgedeckt.
[0010] Zum vorteilhaften Halten von zu Isolationszwecken mit der Schutzhülle verbundenen Bauelementen kann vorgesehen sein, dass zumindest an einem Teil der Umfangskante der Mantelfläche, der der Deckfläche abgewandt ist, die Überlappflächen anschließen, wobei insbesondere an jede der rechteckigen Teilflächen jeweils eine Überlappfläche anschließt, die in ihren umfangsseitigen oder ecknahen Endbereichen jeweils eine der jeweils benachbarten Überlappfläche zugewandte Ausnehmung aufweist.
[0011] Das Festhalten dieser Bauelemente mit Halteelementen kann weiter verbessert und die Festigkeit der Ausnehmungen erhöht werden, indem die Ausnehmungen mit Ösen versehen sind.
[0012] Insbesondere bei rechteckigen oder geradseitig begrenzten Isoliergegenständen und dafür vorgesehenen Schutzhüllen kann vorgesehen sein, dass die Überlappflächen rechteckig ausgebildet sind, wobei die Länge der Überlappflächen der Länge der Umfangskante der Mantelfläche entspricht, die sie fortsetzen und deren Breite, vorzugsweise im Bereich zwischen 4 1 /16 österreichisches Patentamt AT12 693 U1 2012-10-15 cm und 15 cm liegt. Hierdurch wird eine Befestigung von zu Isolationszwecken verwendeten Bauelementen mit der Schutzhülle auf besonders einfache Weise gewährleistet.
[0013] Um ein einfaches Öffnen und Verschließen der Deckenausnehmung mit einer von der Schutzhülle ausgebildeten Isolierabdeckung zu bewerkstelligen, kann vorgesehen sein, dass an der der Deckfläche fernen Umfangskante der Mantelfläche zumindest eine die Mantelfläche fortsetzende Scharnierfläche, die insbesondere aus demselben Material besteht wie die Schutzhülle, anschließt.
[0014] Um ein besonders gutes Halten der einzelnen zu Isolierzwecken hinzugefügten Bauelemente an der Schutzhülle zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass an der gesamten der Deckfläche abgewandten Umfangskante der Mantelfläche Überlappflächen anschließen.
[0015] Um einen einfachen Transport der Schutzhülle zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass die Deckfläche, die Mantelfläche(n), die Überlappfläche(n) sowie gegebenenfalls die Scharnierfläche(n) aus einem Folienmaterial oder aus einem faltbaren Karton material bestehen.
[0016] Weiters betrifft die Erfindung einen Bausatz mit einer erfindungsgemäßen Schutzhülle sowie einem Formkörper bestehend aus einer Anzahl von Bauelementen aus isolierendem Material, wobei die Oberflächenform der Schutzhülle zumindest teilweise der Außenform des Formkörpers, gegebenenfalls mit fehlender Grundfläche, entspricht, und der Formkörper durch die Bauelemente zusammensetzbar ist. Ein solcher Bausatz eignet sich vorteilhaft zur Montage einer Isolierabdeckung in einem ausschließlich durch eine Deckenausnehmung zugänglichen Raum.
[0017] Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Isolierabdeckung mit einer erfindungsgemäßen Schutzhülle und einen Formkörper, der aus einer Anzahl von Bauelementen aus isolierendem Material zusammengesetzt ist, wobei die Außenform des Formkörpers teilweise der Oberflächenform der Schutzhülle entspricht. Ein solcher Isoliergegenstand ist in einem ausschließlich durch eine Deckenausnehmung zugänglichen Raum einfach zusammenzusetzen, wobei für das Zusammensetzen wenige Fachkenntnisse benötigt werden.
[0018] Ein weiterer Aspekt sieht bei einer erfindungsgemäßen Isolierabdeckung oder einem erfindungsgemäßen Bausatz vor, dass der durch die Bauelemente erstellte Formkörper die Außenform eines Quaders aufweist, der gegebenenfalls von der Grundfläche her eine nicht durchgängige Ausnehmung aufweist. Mit einer solchen vorteilhaften Bauform kann ein Formkörper besonders einfach und leicht gefertigt werden, wobei der Formkörper eine recheckige Deckenausnehmung mit geringem Materialbedarf isolierend verschließt.
[0019] Zur Erhöhung des Zusammenhalts der isolierenden Bauelemente mit der Schutzhülle kann vorgesehen sein, dass die jeweils einander angenäherten Ausnehmungen, insbesondere die Ösen, von Befestigungsmitteln, insbesondere Kabelbindern, durchsetzt und zusammengehalten sind.
[0020] Weiters betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Erstellen einer erfindungsgemäßen Isolierabdeckung in einem durch eine Deckenausnehmung zugänglichen Raum, insbesondere einem Dachboden. Zur Erstellung dieser Isolierabdeckung wird ein vorstehend beschriebener Bausatz verwendet. Das erfindungsgemäße Verfahren zum Erstellen einer Isolierabdeckung kennzeichnet sich durch die folgenden Schritte: [0021] - Bringen der einzelnen Bauelemente und der Schutzhülle durch die Deckenausneh mung in den Raum, [0022] - Zusammensetzen der Bauelemente und Erstellen des Formkörpers in der Schutzhülle [0023] - Zusammenführen und Verbinden der angenäherten Ausnehmungen, insbesondere auch der jeweiligen Ösen, mit Befestigungsmitteln, insbesondere Kabelbindern, [0024] - Anordnung der Isolierabdeckung über der Deckenausnehmung, sodass die Deckfläche der Schutzhülle von der Deckenausnehmung beabstandet angeordnet ist und die Schutzhülle die Deckenausnehmung von oben überragt. 2/16 österreichisches Patentamt AT 12 693 U1 2012-10-15 [0025] Dieses Verfahren ist auch für Benutzer mit geringen Fachkenntnissen einfach durchzuführen, eine Herstellung der Isolierabdeckung durch geschultes Personal ist nicht erforderlich.
[0026] Zum Erreichen einer Verschwenkbarkeit der Isolierabdeckung gegenüber dem Boden bzw. der Deckenausnehmung kann vorgesehen sein, dass anschließend die Scharnierfläche oder eine der beiden Scharnierflächen von der Isolierabdeckung abstehend auf dem Boden neben der Deckenausnehmung angeordnet und mit dem Boden verbunden wird, sodass die Isolierabdeckung gegenüber dem Boden und der Deckenausnehmung kippbar oder schwenkbar angeordnet ist.
[0027] Besonders einfach kann eine Verschwenkbarkeit des Isoliergegenstandes gegenüber dem Boden und der Deckenausnehmung dadurch erzielt werden, dass auf die Scharnierfläche ein Klemmelement, insbesondere ein Holzblock, gelegt wird und dieses Klemmelement mit dem Boden verbunden, insbesondere durch die Scharnierfläche hindurch verschraubt wird.
[0028] Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispieles unter Zuhilfenahme der im Folgenden beschriebenen Zeichnungen dargestellt.
[0029] Fig. 1 [0030] Fig. 2 [0031] Fig. 3 [0032] Fig. 4 [0033] Fig. 5 [0034] Fig. 6 [0035] Fig. 7 [0036] Fig. 8 zeigt eine Ausführungsform einer Isolierabdeckung in Schrägansicht. zeigt eine Ausführungsform einer Schutzhülle in Schrägansicht, wobei die Ausnehmungen mit Befestigungsmitteln miteinander verbunden sind. zeigt ein Detail aus Fig. 2, wobei zwei Ausnehmungen über ein Befestigungsmittel miteinander verbunden sind. zeigt einen Querschnitt durch die Isolierabdeckung sowie durch den Boden und die abzudeckende Deckenausnehmung. zeigt die in Fig. 4 dargestellte Isolierabdeckung in aufgekippter bzw. geöffneter Darstellung. zeigt eine kompakte Darstellung der zu Isolationszwecken verwendeten Bauelemente. zeigt eine Explosionsdarstellung der Bauelemente. zeigt die Zusammensetzung der in Fig. 7 dargestellten Bauelemente.
[0037] Die Fig. 9,10,11 und 12 zeigen die einzelnen Bauelemente aus isolierendem Material von allen Seiten.
[0038] In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Isolierabdeckung 20, umfassend eine Schutzhülle 10 und eine Anzahl von Bauelementen 7 aus isolierendem Material dargestellt. Aus den Bauelementen 7 ist ein Formkörper 8 zusammengesetzt, dessen Außenform teilweise der Oberflächenform der Schutzhülle 10 entspricht. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der Formkörper 8 im Wesentlichen die Form eines Quaders auf, der an der der Deckfläche des Quaders abgewandten Seite eine Ausnehmung 9 (Fig. 4) aufweist.
[0039] Der isolierende Formkörper 8 sowie die mit diesem erstellte Isolierabdeckung 20 weisen die Außenform eines Quaders auf und weisen, von der der Deckfläche 1 gegenüberliegenden Grundfläche her, eine nicht durchgängige Ausnehmung 9 auf.
[0040] Der Formkörper 8, bestehend aus den Bauelementen 7, ist an seinen der Ausnehmung 9 fernen Seiten mit der Schutzhülle 10 umhüllt. Diese Schutzhülle 10 ist in Fig. 2 näher dargestellt. Die Schutzhülle 10 besteht aus flächigem Material, im vorliegenden Fall aus einer Folie. Alternativ kann als Schutzhülle 10 jedes andere flächige Material, insbesondere faltbares Material wie Karton, verwendet werden.
[0041] Die Schutzhülle 10 umfasst eine Deckfläche 1, die im vorliegenden Fall rechteckige 3/16 österreichisches Patentamt AT 12 693 U1 2012-10-15
Form aufweist. An den Kanten der rechteckigen Deckfläche 1 schließt eine Mantelfläche 2 an. Im vorliegenden Fall umfasst die Mantelfläche 2 vier Teilflächen 21, 22, 23, 24, wobei jede Teilfläche 21, 22, 23, 24 jeweils an eine Umfangskante der Deckfläche 1 anschließt. Die Teilflächen 21, 22, 23, 24 bilden ein geschlossenes Band, jeweils zwei der benachbarten Teilflächen 21, 22, 23, 24 sind miteinander jeweils über eine Verbindungskante 25, 26, 27, 28 miteinander verbunden, beispielsweise verklebt oder die Teilfläche 21, 22, 23, 24 sind aus einem bandförmigen Stück gefertigt, wobei an den Verbindungskanten 25, 26, 27, 28 zwischen den Teilflächen 21,22, 23, 24 ein Knick vorhanden ist.
[0042] Die Deckfläche 1 und die Mantelfläche 2 spannen einen Teil der Oberfläche eines Prismas, nämlich eines Quaders auf. Die Schutzhülle 10 weist somit teilweise die Oberflächenform eines Prismas auf. In dieser Ausführungsform der Schutzhülle 10 ist keine der Deckfläche 1 gegenüberliegende Grundfläche vorgesehen.
[0043] An der der Deckfläche 1 fernen Umfangskante 29 der Mantelfläche 2 sind vier die Mantelfläche 2 fortsetzende Überlappflächen 3 vorgesehen. Jede der Überlappflächen 3 schließt an jeweils eine der Teilflächen 21, 22, 23, 24 der Mantelfläche 2 an. Die Überlappflächen 3 sind im vorliegenden Fall rechteckig ausgebildet, wobei die Länge der jeweiligen Überlappfläche 3 der Länge der jeweiligen Umfangskante der Mantelfläche 2 entspricht, die sie fortsetzt. Die Breite der Überlappflächen 3 liegt im Bereich zwischen 4 und 15 cm. Jede der Überlappflächen 3 weist zwei Ausnehmungen 4 auf. Die Ausnehmungen 4 von jeweils zwei benachbart angeordneten Überlappflächen 3 sind derart angeordnet, dass bei einer Anordnung einer der Überlappflächen 3 parallel zur Deckfläche 1 die beiden Ausnehmungen 4 jeweils einander angenähert sind. Die Ausnehmungen 4 befinden sich in dieser Ausführungsform in dem seitlichen Endbereich der Überlappflächen 3 im Bereich eines der Grundfläche 1 fernen Eckpunkts des durch die Schutzhülle 10 aufgespannten Prismas. Die Ausnehmungen 4 sind im vorliegenden Beispiel mit Ösen 5 versehen.
[0044] Die Ausnehmungen 4, die, wie in Fig. 3 dargestellt, mit Ösen 5 versehen sind, sind über Befestigungsmittel 15 miteinander verbunden und halten die Bauelemente 7 in der Schutzhülle 10 fest. Als Befestigungsmittel 15 werden Kabelbinder verwendet, die jeweils zwei einander angenäherte Ausnehmungen 4 miteinander verbinden und diese in einer angenäherten Position halten.
[0045] Aus den Fig. 1 und 2 sind zwei, die Mantelfläche 2 fortsetzende Scharnierflächen 6 ersichtlich. Diese Scharnierflächen 6 setzen an der der Deckfläche 1 fernen Umfangskante 29 der Mantelfläche 2 an und befinden sich außerhalb der Überlappflächen 3 auf der der Isolierabdeckung 20 oder dem Formkörper 8 abgewandten Seite.
[0046] Wie in Fig. 4 dargestellt, werden die Scharnierflächen 6, von dem Isoliergegenstand 20 abstehend, parallel zum Boden 12 angeordnet und mit einem Klemmelement 14 mit dem Boden 12 verbunden. Die Isolierabdeckung 20 wird somit gegenüber dem Boden 12 und der Deckenausnehmung 11 kippbar bzw. schwenkbar. Der vorliegende Isoliergegenstand 20 bzw. die vorliegende Schutzhülle 10 weist zwei Scharnierflächen 6 auf, die an zwei aneinander anschließenden Seiten der Umfangskante 29 des Mantels angreifen.
[0047] Durch das Vorsehen von zwei Scharnierflächen 6 an zwei aneinander angrenzenden Teilflächen 21, 22, 23, 24 des Mantels 2 besteht die Möglichkeit, ein Verschwenken der Isolierabdeckung 20 nach zwei unterschiedlichen Schwenkrichtungen der quaderförmigen Isolierabdeckung 20 vorzunehmen. Sind, wie in den meisten Fällen, die Deckenausnehmungen 11 rechteckig, d.h. nicht quadratisch, so weisen auch die hierfür verwendeten Isolierabdeckungen 20 rechteckige und nicht quadratische Grundflächen auf. Bei manchen Dachböden ist ein Aufkippen der Isolierabdeckung 20 nach einer Seite hin, insbesondere nach der kürzeren Seite hin, oft nicht möglich, da die Isolierabdeckung 20 Platz nach oben benötigt, der der Länge der längeren Kante der Isolierabdeckung 20 entspricht. In diesem Fall kann es oft vorteilhaft sein, die längere Scharnierfläche 6 mit dem Boden 12 zu verbinden, um ein Aufkippen der kürzeren Kante, das heißt ein Kippen um die längere Kante der Isolierabdeckung 20 zu erreichen. 4/16 österreichisches Patentamt AT 12 693 Ul 2012-10-15 [0048] Vorteilhafterweise kann zum Verbinden der Schutzhülle 10 mit dem Boden 12 ein Klemmelement 14, insbesondere ein Holzblock zum Klemmen oder Befestigen der Scharnierfläche 6 am Boden 12, verwendet werden, der durch die Scharnierfläche 6 hindurch mit dem Boden 12 verbunden, insbesondere verschraubt, wird. Die Scharnierfläche 6 wird dabei fest mit dem Boden 12 verbunden; wird die Isolierabdeckung 20 von unten durch die Ausnehmung 9 hindurch nach oben gedrückt, so kippt diese, wie in Fig. 5 dargestellt, zur Seite nach oben auf.
[0049] Im Folgenden wird die Montage der in Fig. 2 dargestellten Isolierabdeckung 20 näher beschrieben. Wie in Fig. 6 dargestellt, werden die einzelnen Bauelemente 7 in zusammengelegter Form gemeinsam mit der Schutzhülle 10, den Kabelbindern 15 sowie dem Klemmelement 14 zum Kunden ausgeliefert. Hierbei werden die einzelnen, die Isolierabdeckung 20 bildenden Elemente auf einen möglichst kleinen Raumbereich komprimiert und gemeinsam verpackt. Fig. 6 zeigt eine mögliche Anordnung der einzelnen isolierenden Bauelemente 7, wobei in dem vorderen, nicht von Bauelementen 7 erfüllten Bereich die Schutzhülle 10, die Kabelbinder 15 sowie gegebenenfalls das Klemmelement 14 angeordnet werden können. Insbesondere kann der so komprimierte Bausatz in einer zusätzlichen Hülle verpackt sein. In einer derartig komprimierten bzw. verschachtelten Form lassen sich die Bestandteile der Isolierabdeckung 20 ohne Weiteres durch die Deckenausnehmung 11 hindurch in den Raum 13 des Dachbodens bringen.
[0050] Alternativ können selbstverständlich auch die einzelnen Bauelemente 7, die Schutzhülle 10, das Klemmelement 14 sowie die Befestigungsmittel 15 in Form von Kabelbindern separat durch die Deckenausnehmung 11 in den Raum 13 gebracht werden. Die einzelnen Bauelemente 7 und die Schutzhülle 10 gelangen durch die Deckenausnehmung 11 in den Raum 13.
[0051] Anschließend werden die Bauelemente 7 zusammengesetzt, wobei der Formkörper 8 in der Schutzhülle 10 erstellt wird. Die Zusammensetzung des Formkörpers 8 aus den einzelnen isolierenden Bauelementen 7 ist in den Fig. 7 und 8 beschrieben. In der vorliegenden Ausführungsform sind insgesamt vier unterschiedliche Arten von Bauelementen 7 dargestellt, die in den Fig. 9, 10, 11 und 12 von allen Seiten gezeigt sind. Der Formkörper 8 ist zusammengesetzt aus rein quaderförmigen Bauelementen 7a, Seitenelementen 7c, 7d sowie aus Randelementen 7b. Die quaderförmigen Basiselemente 7a werden, wie in Fig. 8 dargestellt, in die Schutzhülle 10 hineingelegt, anschließend werden die Seitenelemente 7b seitlich neben den Basiselementen 7a angeordnet. Schließlich werden die Frontelemente 7c und 7d seitlich zwischen Basisflächen 7a und 7b eingesteckt.
[0052] Nach dem Zusammenbau der einzelnen isolierenden Bauelemente 7 werden die Überlappflächen über die Bauelemente 7 geklappt und die einander angenäherten Ausnehmungen 4 der Schutzhülle 10 zusammengeführt und über Kabelbinder 15 miteinander verbunden. Dies geschieht, wie etwa in Fig. 3 dargestellt, mittels Befestigungsmitteln 15 in Form von Kabelbindern. Die Isolierabdeckung 20 wird über der Deckenausnehmung 11 angeordnet, sodass die Deckfläche 1 der Schutzhülle 10 von der Deckenausnehmung 11 beabstandet angeordnet ist. Die Schutzhülle 10 überragt die Deckenausnehmung 11 von oben.
[0053] Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird zusätzlich eine Scharnierfläche 6, von der Isolierabdeckung 20 abstehend, auf dem Boden 12 neben der Deckenausnehmung 11 angeordnet und befestigt. Die Scharnierfläche 6 wird mit dem Boden 12 fest verbunden, wobei die Isolierabdeckung 20 gegenüber dem Boden 12 und der Deckenausnehmung 11 schwenkbar angeordnet wird. In dieser besonderen Ausführungsform der Erfindung wird ein Klemmelement 14 verwendet, das im vorliegenden Fall durch einen Holzblock ausgebildet ist. Dieser Holzblock wird auf die Scharnierfläche 6 gelegt und wird mit dem Boden 12 verbunden, wobei das Klemmelement 14 in Form eines Holzblockes mit dem Boden 12 durch die Scharnierfläche 6 hindurch verschraubt wird. 5/16
Claims (16)
- österreichisches Patentamt AT 12 693 U1 2012-10-15 Ansprüche 1. Schutzhülle aus flächigem Material mit einer Deckfläche (1) und einer Mantelfläche (2), wobei die Mantelfläche (2) am Umfang der Deckfläche anschließt, sodass die Schutzhülle (10) teilweise die Oberflächenform eines Prismas, insbesondere oberhalb der der Deckfläche (1) gegenüberliegenden Grundfläche, aufweist, dadurch gekennzeichnet, - dass an der der Deckfläche (1) fernen Umfangskante (29) der Mantelfläche (2) zumindest eine die Mantelfläche (2) fortsetzende Überlappfläche (3) vorgesehen ist, und - dass in der Überlappfläche (3) zumindest zwei Ausnehmungen (4) derart angeordnet sind, dass bei einer Anordnung der Überlappfläche (3) parallel zur Deckfläche (1) und auf der Oberflächenform, bei der die Überlappflächen nach innen geklappt sind, des Prismas jeweils zwei Ausnehmungen (4) einander angenähert sind.
- 2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckfläche (1) rechteckig ausgebildet ist, und die Mantelfläche (2) vier rechteckige Teilflächen (21, 22, 23, 24) aufweist, und die Schutzhülle (10) die Oberflächenform eines Quaders, gegebenenfalls mit fehlender Grundfläche, aufweist.
- 3. Schutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest an einem Teil der Umfangskante (29) der Mantelfläche (2), der der Deckfläche (1) abgewandt ist, die Überlappflächen (3) anschließen, wobei insbesondere an jede der rechteckigen Teilflächen (21, 22, 23, 24) jeweils eine Überlappfläche (3) anschließt, die in ihren umfangsseitigen oder ecknahen Endbereichen jeweils eine der jeweils benachbarten Überlappfläche (3) zugewandte Ausnehmung (4) aufweist.
- 4. Schutzhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (4) mit Ösen (5) versehen sind.
- 5. Schutzhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überlappflächen (3) rechteckig ausgebildet sind, wobei die Länge der Überlappflächen (3) der Länge der Umfangskante der Mantelfläche (2) entspricht, die sie fortsetzen und deren Breite, vorzugsweise im Bereich zwischen 4 cm und 15 cm liegt.
- 6. Schutzhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Deckfläche (1) fernen Umfangskante (29) der Mantelfläche (2) zumindest eine die Mantelfläche (2) fortsetzende Scharnierfläche (6), die insbesondere aus demselben Material besteht wie die Schutzhülle (10), anschließt, wobei vorzugsweise an zumindest zwei benachbarte Teilflächen (21, 22, 23, 24) jeweils eine Scharnierfläche (6) anschließt, wobei die Scharnierfläche (6) vorzugsweise an der Außenseite der Mantelfläche (2) anschließt und außerhalb der Überlappflächen (3) angeordnet ist.
- 7. Schutzhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der gesamten der Deckfläche (1) abgewandten Umfangskante (29) der Mantelfläche (2) Überlappflächen (3) anschließen.
- 8. Schutzhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckfläche (1), die Mantelfläche (2) oder die Mantelflächen (2), die Überlappfläche (3) oder die Überlappflächen (3) sowie gegebenenfalls die Scharnierfläche (6) oder die Scharnierflächen (6) aus einem Folienmaterial oder aus einem faltbaren Kartonmaterial bestehen.
- 9. Bausatz mit einer Schutzhülle (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche sowie einem Formkörper (8) bestehend aus einer Anzahl von Bauelementen (7) aus isolierendem Material, wobei die Oberflächenform der Schutzhülle (10) zumindest teilweise der Außenform des Formkörpers (8), gegebenenfalls mit fehlender Grundfläche, entspricht, und der Formkörper (8) durch die Bauelemente (7) zusammensetzbar ist. 6/16 österreichisches Patentamt AT 12 693 U1 2012-10-15
- 10. Bausatz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der durch die Bauelemente (7) erstellte Formkörper (8) die Außenform eines Quaders aufweist, der gegebenenfalls eine in der Grundfläche vorgesehene nicht durchgängige Ausnehmung (9) aufweist.
- 11. Isolierabdeckung (20) mit einer Schutzhülle (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 und einen Formkörper, der aus einer Anzahl von Bauelementen aus isolierendem Material zusammengesetzt ist, wobei die Außenform des Formkörpers teilweise der Oberflächenform der Schutzhülle entspricht.
- 12. Isolierabdeckung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der durch die Bauelemente (7) erstellte Formkörper (8) die Außenform eines Quaders aufweist, der gegebenenfalls eine in der Grundfläche vorgesehene nicht durchgängige Ausnehmung (9) aufweist.
- 13. Isolierabdeckung (20) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils einander angenäherten Ausnehmungen (4), insbesondere die Ösen (5), von Befestigungsmitteln (15), insbesondere Kabelbindern, durchsetzt und zusammengehalten sind.
- 14. Verfahren zum Erstellen einer Isolierabdeckung (20) nach einem der Ansprüche 11 oder 13, in einem durch eine Deckenausnehmung (11) zugänglichen Raum (13), insbesondere Dachboden, mit einem Bausatz nach Anspruch 9 oder 10, umfassend die folgenden Schritte: - Bringen der einzelnen Bauelemente (7) und der Schutzhülle (10) durch die Deckenausnehmung (11) in den Raum (13), - Zusammensetzen der Bauelemente (7) und Erstellen des Formkörpers (8) in der Schutzhülle (10) - Zusammenführen und Verbinden der angenäherten Ausnehmungen (4), insbesondere auch der jeweiligen Ösen (5), mit Befestigungsmitteln (15), insbesondere Kabelbindern, - Anordnung der Isolierabdeckung (20) über der Deckenausnehmung (11), sodass die Deckfläche (1) der Schutzhülle (10) von der Deckenausnehmung (11) beabstandet angeordnet ist und die Schutzhülle (10) die Deckenausnehmung (11) von oben überragt.
- 15. Verfahren nach Anspruch 14 mit einer Isolierabdeckung mit einer Schutzhülle (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass anschließend die Scharnierfläche (6) oder eine der beiden Scharnierflächen (6) von der Isolierabdeckung (20) abstehend auf dem Boden (12) neben der Deckenausnehmung (11) angeordnet und mit dem Boden (12) verbunden wird, sodass die Isolierabdeckung (20) gegenüber dem Boden (12) und der Deckenausnehmung (11) kippbar oder schwenkbar angeordnet ist.
- 16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Scharnierfläche ein Klemmelement (14), insbesondere ein Holzblock, gelegt wird und dieses Klemmelement (14) mit dem Boden (12) verbunden, insbesondere durch die Scharnierfläche (6) hindurch verschraubt wird. Hierzu 9 Blatt Zeichnungen 7/16
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2011
- 2011-10-17 AT ATGM560/2011U patent/AT12693U1/de not_active IP Right Cessation
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