AT11673U1 - Tragehilfe für babys und kleinkinder - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Tragehilfe (1) für Babys und Kleinkinder mit einem Rückenteil aus Stoff (2), einer Kopfstütze (3) mit zwei Bändern (4), zwei Schulterträgern (5) mit Brustgurt (6) und einem durch einen Tunnel (7) gezogenen Hüftgurt (8) beschrieben. Um vorteilhafte Bedingungen für den tragenden Erwachsenen sowie das getragene Baby bzw. Kleinkind zu schaffen, wird vorgeschlagen, dass das obere Drittel des Rückenteils (2) tailliert wird (9), um eine für das Kind günstige Verteilung der Zugbelastung über den gesamten Rückenbereich zu erreichen sowie weiters, dass am unteren Ende des Rückenteils (2) ein Tunnel (7) vorgesehen wird, durch den der ungepolsterte Hüftgurt (8) gezogen wird, wobei sich links und rechts zu Beginn des Tunnels (7) zwei Klettverschlüsse (10) befinden, deren Gegenstücke (11) auf den Hüftgurt (8) aufgenäht sind, wodurch das Rückenteil (2) in der Breite stufenlos an die Körpergröße des Kindes angepasst werden kann. Um dem Kind eine optimale Haltung in der Tragehilfe zu ermöglichen, wird weiters vorgeschlagen, dass das Rückenteil (2) unten abgerundet ist (12). Schließlich wird vorgeschlagen, auf den Schulterträgern (5) je ein Gurtband (13) aufzunähen, welches in das Rückenteil (2) eingenäht ist (14), um dadurch eine optimale Gewichtsverteilung auf die Schulterträger (5) zu erreichen und so den Tragekomfort zu erhöhen.
Description
österreichisches Patentamt AT 11 673 U1 2011-03-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Tragehilfe für Babys und Kleinkinder aus einem im oberen Drittel taillierten und am unteren Ende abgerundeten Rückenteil aus Stoff, an dem an der oberen Kante eine Kopfstütze mit zwei Bändeln, zwei durchgehend gepolsterte Schultergurte, welche mit einem Brustgurt verbunden werden können, und an der unteren Kante ein durch einen Tunnel gezogener, ungepolsteter Hüftgurt vorgesehen sind.
[0002] Tragehilfen für Babys und Kleinkinder sind derzeit in verschiedenen Ausführungen erhältlich.
[0003] Zum Stand der Technik gehören etwa Tragehilfen mit einem Sitzteil, zwei Schultergurten und zumindest einem Hüftgurt, dies in verschiedenen Ausführungsweisen (z.B. DE 20 2006 019 290 U1; US 2008073391 A).
[0004] Nachteil dieser Lösungen ist etwa, dass der Hüftgurt bei schwangeren Müttern, die ihr Kind tragen möchten, drücken kann. Auch ist es mit diesen Lösungen nicht möglich, das Kind hoch auf dem Rücken zu tragen, sodass es über die Schultern des tragenden Erwachsenen sehen kann. Vielmehr befindet sich durch die Konzeption dieser Tragehilfen der Kopf des Kindes oft unter den Schultern des Erwachsenen, sodass es den Kopf seitlich wenden muss um seine Umwelt zu betrachten. Auch können diese Tragehilfen umständlich anzulegen sein.
[0005] Zum Stand der Technik gehören weiters Tragehilfen mit einem Sitz- und Rückenteil, zwei Schulterträgern und einem Hüftgurt. Schulterträger und Hüftgurt werden dabei mit Schnallen miteinander verbunden, Schulterträger und Hüftgurt sind gepolstert.
[0006] Nachteil dieser Lösung ist, dass es dadurch zu einer verstärkten Gewichtsbelastung auf die Schultern des Tragenden kommt, welcher nicht durch besondere weitere Maßnahmen entgegen gewirkt wird.
[0007] Zum Stand der Technik gehören weiters Tragehilfen mit einem Sitz- und Rückenteil aus textilem Material, zwei Schulterträgern und einem Hüftgurt mit je einem großen Ring aus Metall am Ende. Durch diesen Ring am Ende des Hüftgurtes wird je ein Schulterträger geführt, die Schulterträger werden durch einen Knoten miteinander verbunden. Schulterträger und Hüftgurt sind direkt miteinander verbunden.
[0008] Nachteilig an dieser Lösung ist, dass er aufgrund der Ringlösung umständlich anzulegen ist. Auch können die Ringe bei längerem Tragen drücken, da sie normalerweise im eher empfindlichen Brustbereich aufliegen. Weiters nimmt der Hüftgurt keinerlei Gewicht von den Schultern, da die Tragehilfe nur auf den Schultern getragen und der Hüftgurt direkt mit den Schultergurten verbunden wird. Dadurch entsteht aber eine Zugbelastung auf das obere Drittel des Rückenteiles, welche sich unvorteilhaft auf den oberen Rückenbereich des Kindes auswirken kann, weil dieses zu fest an die tragende Person gedrückt wird und somit die Rundung des kindlichen Rückens nicht möglich ist.
[0009] Folgende physiologische Voraussetzungen sind im Zusammenhang mit Tragehilfen zu beachten: [0010] Die Wirbelsäule eines Neugeborenen ist nicht wie beim Erwachsenen doppel-s-förmig aufgerichtet, sondern befindet sich in der sogenannten Totalkyphose. Die Aufrichtung der Wirbelsäule geschieht in 3 Etappen über einen Zeitraum von ca. einem Jahr. Das heißt, der menschliche Säugling verfügt erst ab dem Laufalter über eine Wirbelsäule, die in der Lage ist, Stöße und Bewegungen richtig gut abzufedern. Die Beuge- und Streckmuskeln, die das Köpfchen halten und das Kind beim Sitzen, Krabbeln und Laufen benötigt, kräftigen sich im Zusammenspiel mit der Entwicklung seiner Wirbelsäule.
[0011] Die Bandscheiben eines Erwachsenen bestehen grob gesagt aus Knorpel mit einem Gallertkern, sie dienen dazu, die Wirbelsäule vor Zugkräften zu schützen, wie sie etwa bei schiefer Rückenhaltung Vorkommen. Sie sind nicht durchblutet. Im Gegensatz dazu liegen die Bandscheiben des Säuglings als gut durchblutetes Gewebe vor, die Ausbildung der vom Er- 1/4 österreichisches Patentamt AT 11 673 U1 2011-03-15 wachsenen bekannten Form erfolgt mit der Aufrichtung des jeweiligen Wirbelsäulenabschnittes. Daher sind die Bandscheiben des Babys sehr empfindlich, die Wirbelsäule darf keinen unnötigen Zugbelastungen ausgesetzt werden. Ebenso unreif sind das Becken des Neugeborenen und seine Hüftgelenke. Die Verknöcherung des Beckens und der Hüftgelenke vollzieht sich auch über einen längeren Zeitraum, selbst im Vor- und Grundschulalter können Kinder noch korrigierend an den Hüften behandelt werden, wenn diese einen sehr schlechten Befund zeigen. Das bedeutet, dass das Baby nicht nur in den ersten Wochen in einer orthopädisch korrekte Haltung getragen werden sollte, um die Hüftreifung und Entwicklung seiner Wirbelsäule zu unterstützen, sondern dass diese Kriterien sich durch die gesamte Tragezeit des Kindes ziehen.
[0012] Um ein Baby physiologisch korrekt in einer Tragehilfe zu tragen, muss sein Rücken wie von einer Bandage fest umschlossen sein, um eine gute Stützung zu erreichen und um seinen anatomischen Gegebenheiten zu entsprechen. Gleichzeitig muss das Baby seinen Rücken aber auch runden können, wenn es schläft oder müde ist und strecken, wenn es wach ist. Das Kind darf nicht in sich zusammensinken oder seitlich weg kippen können.
[0013] Die Beine des Kindes müssen von der Tragehilfe in die sogenannte Anhock-Spreiz-Haltung gebracht werden, da nachweislich diese Haltung die gesunde Nachreifung der Hüften unterstützt (S. dazu Fettweis, E.: Hüftdysplasie: Sinnvolle Hilfen für Babyhüften. Stuttgart, 2004). In dieser Haltung hockt das Kind seine Beinchen zu ca. 100 -110° an und spreizt sie in einem Winkel von max. 45° von der Körpermitte aus gesehen ab, bei Neugeborenen ist eine Spreizung von 30° ausreichend. Die Knie des Kindes befinden sich in dieser Haltung ca. auf Höhe seines Bauchnabels, der Abspreizwinkel zwischen beiden Beinen beträgt maximal 90° / 60° (Addition der Abspreizwinkel von jeweils 45° bzw. 30° links und rechts). In dieser Haltung rundet sich der Rücken des Kindes auch sanft ein.
[0014] Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Tragehilfe derart zu gestalten, dass dem getragenen Baby bzw. Kleinkind die physiologisch korrekte Anhock-Spreiz-Haltung sowie eine Stützung des Rückens, welche Bedacht auf die kindliche Wirbelsäulenentwicklung nimmt, ermöglicht wird, wobei die jeweilige Körpergröße des Kindes berücksichtigt wird, insbesondere durch einen stufenlos an die Größe des Kindes anpassbaren Steg. Sowohl dem tragenden Erwachsenen als auch dem getragenen Baby bzw. Kleinkind soll größtmöglicher Tragekomfort geboten werden, welcher nicht durch irgendwelche Druckstellen oder nachteilige Zugbelastungen beeinträchtigt wird. Weiters soll die Tragehilfe rasch und unkompliziert anzulegen sein. Dem Kind soll es möglich sein, seine Umwelt bequem über die Schultern des tragenden Erwachsenen betrachten zu können. Schließlich sollen auch schwangere Mütter ihre Kinder bequem und ohne auf den Bauch drückenden Hüftgurt tragen können.
[0015] Die Erfindung löst die Aufgabe dadurch, dass das Rückenteil im oberen Drittel links und rechts tailliert ist. Durch diese Taillierung ergibt sich eine bessere Verteilung der Zugbelastung auf den oberen Rückenbereich des Kindes und es wird dadurch vermieden, dass das getragene Kind zu fest an die tragende Person gedrückt wird und somit die Rundung des Rückens nicht möglich ist. Mithilfe der Taillierung kann ein Teil der Zugbelastung auf den oberen Rücken- und Nackenbereich des Kindes in Richtung des mittleren und unteren Rückenbereichs abgeleitet werden, wodurch eine vorteilhafte Haltung des Kindes in der Tragehilfe ermöglicht wird.
[0016] Die Erfindung löst die Aufgabe weiters dadurch, dass das untere Ende der Tragehilfe abgerundet ist, um eine optimale Haltung des Kindes in der Tragehilfe zu erzielen. Dadurch verkürzen sich die Seiten des Rückenteils und unterstützen so die gewünschte Anhock-Spreiz-Haltung. Die Aufgabe wird weiters dadurch gelöst, dass am unteren Ende des Rückenteils ein Tunnel vorgesehen ist, durch den der Hüftgurt gezogen wird. Links und rechts zu Beginn des Tunnels befinden sich zwei Klettverschlüsse, deren Gegenstücke auf den Hüftgurt aufgenäht sind, wodurch das Rückenteil in der Breite reguliert und stufenlos an die Körpergröße des Kindes angepasst werden kann. Die Aufgabe wird weiters dadurch gelöst, dass der gepolsterte Schultergurt und der ungepolsterte Hüftgurt mittels Klemmschnalle und Gurtband miteinander zu verbinden sind, wobei das Gurtband in das Rückenteil eingenäht ist. Durch das Einnähen des Gurtbandes in das Rückenteil ergibt sich zusätzlich eine bessere Verteilung der Gewichts- 2/4
Claims (3)
- österreichisches Patentamt AT 11 673 U1 2011-03-15 belastung auf den Schulterträger. [0017] Dadurch wird eine physiologisch korrekte Haltung des Kindes in der Tragehilfe ermöglicht, dies jeweils angepasst an seine aktuelle Körpergröße. Daneben wird der größtmögliche Tragekomfort sowohl für den tragenden Erwachsenen als auch das getragene Kind ermöglicht. Die Tragehilfe ist rasch und unkompliziert, wie ein Rucksack, anzulegen. Außerdem kann das Kind hoch am Rücken getragen werden, sodass es Sichtfreiheit auf seine Umwelt genießt. Insbesondere für schwangere Mütter ist diese Tragehilfe sehr vorteilhaft, da hier kein Hüftgurt um den Bauch geschlossen wird und doch gleichzeitig Gewichts- und Zugbelastung optimal verteilt sind. [0018] In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt. Gezeigt wird die schematische Vorderansicht einer Tragehilfe für Babys und Kleinkinder samt Details. [0019] Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Tragehilfe (1) aus einem Rückenteil aus Stoff (2), einer Kopfstütze (3) mit zwei Bändern (4), zwei Schulterträgern (5), einem Brustgurt (6) und einem durch einen Tunnel (7) gezogenen Hüftgurt (8). Um vorteilhafte Bedingungen für den tragenden Erwachsenen sowie das getragene Baby bzw. Kleinkind zu schaffen, ist das obere Drittel des Rückenteils (2) tailliert (9), wodurch eine für das Kind günstige Verteilung der Zugbelastung über den gesamten Rückenbereich erreicht wird. Weiters ist am unteren Ende des Rückenteils (2) ein Tunnel (7) vorgesehen, durch den der ungepolsterte Hüftgurt (8) gezogen wird, wobei sich links und rechts zu Beginn des Tunnels (7) zwei Klettverschlüsse (10) befinden, deren Gegenstücke (11) auf den Hüftgurt (8) aufgenäht sind, wodurch das Rückenteil (2) in der Breite stufenlos an die Körpergröße des Kindes angepasst werden kann. Um dem Kind eine optimale Haltung in der Tragehilfe zu ermöglichen, ist das Rückenteil (2) unten abgerundet (12). Schließlich ist auf den Schulterträgern (5) Gurtband (13) aufgenäht, welches in das Rückenteil (2) eingenäht ist (14), um dadurch eine optimale Gewichtsverteilung auf die Schulterträger (6) zu erreichen und so den Tragekomfort zu erhöhen. Ansprüche 1. Tragehilfe (1) für Babys und Kleinkinder, die aus einem Rückenteil aus Stoff (2), einer hochklappbaren Kopfstütze (3) mit zwei Bändern (4), zwei durchgehend gepolsterten und in einem bestimmten Winkel in das Rückenteil (2) genähten Schulterträgern (5), einem an die Schulterträger genähten und mittels Schnalle verschließbaren Brustgurt (6) sowie einem durch einen Tunnel (7) gezogenen Hüftgurt (8) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Drittel des Rückenteils (2) tailliert ist (9), wodurch eine für das Kind günstige Verteilung der Zugbelastung über den gesamten Rückenbereich erreicht wird.
- 2. Tragehilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Ende des Rückenteils (2) der Tunnel (7) vorgesehen ist, durch den der in der Länge verstellbare, zumindest teilweise gepolsterte Hüftgurt (8) gezogen wird, wobei sich links und rechts zu Beginn des Tunnels (7) zwei Klettverschlüsse (10) befinden, deren Gegenstücke (11) auf den Hüftgurt (7) aufgenäht sind, wodurch das Rückenteil (2) in der Breite stufenlos an die Körpergröße des Kindes angepasst werden kann.
- 3. Tragehilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückenteil (2) im unteren Bereich abgerundet ist (12), um dem Kind eine optimale Haltung in der Tragehilfe (1) zu ermöglichen. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 3/4
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