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AT10100U1 - Möbel mit wenigstens einem gegenüber einem ersten möbelteil motorisch bewegbaren zweiten möbelteil - Google Patents

Möbel mit wenigstens einem gegenüber einem ersten möbelteil motorisch bewegbaren zweiten möbelteil Download PDF

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AT10100U1
AT10100U1 AT0055507U AT5552007U AT10100U1 AT 10100 U1 AT10100 U1 AT 10100U1 AT 0055507 U AT0055507 U AT 0055507U AT 5552007 U AT5552007 U AT 5552007U AT 10100 U1 AT10100 U1 AT 10100U1
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AT0055507U
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Kuester Automotive Door Sys
Grass Gmbh
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Description

2 AT 010 100 U1
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Möbel mit wenigstens einem gegenüber einem ersten Möbelteil motorisch bewegbaren zweiten Möbelteil, insbesondere mit wenigstens einer gegenüber einem Korpus verschiebbaren Schublade, und mit wenigstens einer Energieversorgungseinrichtung, insbesondere einer elektrischen Stromversorgungseinrichtung.
Stand der Technik
Solche Möbel sind in vielfältiger Weise bereits bekannt. Beispielsweise beschreibt die DE 699 06 299 T2 ein Möbel mit einer Mehrzahl von Schubladen, die motorisch verschiebbar in dem Möbelkorpus gelagert sind. Das dortige Möbel ist dabei mit einem Bussystem ausgestattet, über welches die Energieversorgung zum Verfahren der einzelnen Schubladen gesteuert wird. Dazu wird mittels eines Computers ein integrierter Schaltkreis angewiesen, bestimmte Operationen auszuführen. Die Energieversorgung erfolgt dabei zentral über eine dem Computer zugeordnete Stromversorgungseinrichtung.
Bei diesem bekannten Möbel mit den verschiedenen vertikal und horizontal benachbarten Schubladen besteht auch die Gefahr, dass es beim Öffnen oder Schließen zu Verletzungen, insbesondere zu Quetschungen von Fingern des Bedieners führen kann. Beispielsweise können beim Öffnen bei unachtsamer Bedienung zwischen den beiden Frontteilen der Schubladen Finger des Bedieners eingeklemmt werden.
Aufgabenstellung
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Möbels zu optimieren.
Erfindung und vorteilhafte Wirkungen
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Möbel mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den Ansprüchen 2 bis 8.
Dadurch, dass die Energieversorgungseinrichtung, insbesondere die elektrische Stromversorgungseinrichtung bei einem Möbel mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 an dem ersten Möbelteil, insbesondere an dem Korpus des Möbels angeordnet ist, ist gewährleistet, dass die Stromversorgung in der Nähe des zu bewegenden Möbelteils, insbesondere in der Nähe der verschiebbaren Schublade, angeordnet ist. Insoweit ist der Verkabelungsaufwand minimiert. Treten nun Fehlfunktionen zwischen der elektrischen Stromversorgungseinrichtung und dem bewegbaren Möbelteil auf, ist die Analyse der Fehlfunktion durch den geringen Verkabelungsaufwand ebenfalls minimiert. Bei dem bewegbaren beziehungsweise angetriebenen Möbelteil kann es sich auch um eine Tür oder eine Klappe handeln.
Die Verwendung einer elektrischen Stromversorgungseinrichtung als Energieversorgungsein-ricniung bietet sich insbesondere deshalb an, da heutzutage nahezu alle privaten Haushalte, sowie gewerblich genutzten Gebäuden eine entsprechende Energiezufuhr aufweisen.
Um die Energie- bzw. Stromversorgungseinrichtung vor äußeren Einflüssen zu schützen, ist es vorteilhafterweise vorgesehen, die Energie- oder Stromversorgungseinrichtung in einem gesonderten Gehäuse an dem ersten Möbelteil, im Fall eines Möbelkorpus beispielsweise in einer daran angeordneten Wanne, anzuordnen.
Als vorteilhaft dabei hat sich erwiesen, die Energie- oder Stromversorgungseinrichtung in einem gesonderten Gehäuse im Boden des ersten Möbelteils anzuordnen. Bei einer Wartung oder Reparatur der Energie- oder Stromversorgungseinrichtung ist diese dort einfach zugänglich. Um 3 AT 010 100 U1 an die Energieversorgungseinrichtung zu gelangen, muss nämlich nicht das gesamte Möbel bewegt werden, es ist ausreichend, die Frontabdeckung am Boden des ersten Möbelteils abzunehmen.
Alternativ ist es natürlich möglich, die Energie- oder Stromversorgungseinrichtung an der Rückwand des ersten Möbelteils anzuordnen. Durch diese Maßnahme ist sie in Gebrauchsstellung des Möbels ebenfalls nicht sichtbar angeordnet.
Dabei kann es sich anbieten, die Energieversorgungseinrichtung zwischen der Rückwand des ersten Möbelteils und dem verschiebbaren zweiten Möbelteil an zuordnen. In diesem Fall wäre sie beispielsweise zu Wartungs- oder Reparaturarbeiten ebenfalls in einfacher Weise zugänglich, indem das verschiebbare beziehungsweise bewegbare, zweite Möbelteil aus dem ersten Möbelteil, insbesondere eine Schublade aus einem Möbelkorpus, herausgenommen wird.
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, das Gehäuse feuchtigkeitsdicht gegenüber dem ersten Möbelteil auszubilden. Durch diese Maßnahme ist die Energieversorgungseinrichtung, insbesondere in Feuchträumen, vor Spritzwasser beziehungsweise anderen Feuchtigkeitsquellen geschützt.
Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, zwischen dem Gehäuse und dem ersten Möbelteil in einfacher Weise eine Dichtung anzuordnen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Energie- bzw. Stromversorgungseinrichtung einen Energiespeicher, insbesondere einen Akkumulator, auf. Durch diese Maßnahme ist gewährleistet, dass im Falle eines Ausfalls der Energieversorgung, insbesondere eines Ausfalls des Stromnetzes, weiterhin die bewegbaren zweiten Möbelteile motorisch innerhalb des ersten Möbelteils bewegt werden können.
Ausführungsbeispiele
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Möbels mit an dessen Boden angeordneten Stromversorgungseinrichtungen in einer Frontansicht ohne den dazugehörigen Möbelsockel,
Figur 2 das Möbel gemäß Figur 1 in einer Rückansicht,
Figur 3 eine Schublade des erfindungsgemäßen Möbels gemäß den Figuren 1 und 2,
Figur 4 ein Möbel, mit einer Außenschublade und einer Innenschublade in schematischer
Darstellung und
Figur 5 eine schematische Darstellung eines anderen Möbels mit in rechtem Winkel zueinander angeordneten Möbelteilen als Draufsicht.
In Figur 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Möbels 11 dargestellt. Das Möbel 11 besteht dabei im Wesentlichen aus dem Korpus 1 sowie den darin verschiebbar gelagerten Schubladen 2. Zum Verschieben der Schubladen 2 sind elektrische Antriebe 3 vorgesehen, die mittels Schaltnetzteilen 4, welche in einem feuchtigkeitsdichten Gehäuse untergebracht sind, mit elektrischer Energie zum Verschieben der Schubladen 2 versorgt werden. Die Schaltnetzteile 4 werden dabei über eine Netzleitung 5 mit elektrischer Energie gespeist. Um bei einem Stromausfall die Schubladen weiterhin motorisch verfahren zu können, sind innerhalb des Gehäuses des Schaltnetzteiles 4 fakultativ auch Akkumulatoren untergebracht.
Mittels eines in Figur 2 dargestellten Kabelbaumes 6 sind die elektrischen Antriebe 3 mit den Schaltnetzteilen 4 bzw. den Akkumulatoren verbunden. Der Kabelbaum kann dabei auch als 4 AT 010 100 U1
Bussystem ausgebildet sein.
Weiterhin ist eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen, die das Verschieben der Schubladen 2 koordiniert. Die Steuereinrichtung ist dabei derart ausgebildet, dass ein aufeinanderfolgendes Verfahren direkt horizontal, diagonal oder vertikal benachbarter Schubladen bis zum gleichen Verfahrweg unterbunden wird. Dadurch ist gewährleistet, dass zwei horizontal, vertikal oder diagonal benachbarte Schubladen nie nacheinander bis zur gleichen Öffnungsposition verfahren werden. Dadurch ist die Verletzungsgefahr des Bedieners durch Quetschungen zwischen Frontabdeckungen 8 benachbarter Schubladen 2 wirkungsvoll vermieden.
Anstatt einer zentralen Steuereinheit kann auch für jede Schublade 2 eine separate Steuereinheit vorgesehen sein, welche mit einer zentralen Auswerteeinheit kommunizieren. Auch in diesem Fall ist das ordnungsgemäße Funktionieren des erfindungsgemäßen Möbels 11 gewährleistet.
Auswerteeinheit und Steuereinheit können dabei genauso wie die Energieversorgungseinrichtungen an ein bestehendes nicht dargestelltes Bussystem angeschlossen sein. Das Bussystem kann dabei einen Datenbus und einen Leistungsbus aufweisen.
Wie den Figuren, insbesondere Figur 3, zu entnehmen ist, ist für jede Schublade 2 ein eigener Antrieb 3 vorgesehen. Dieser Antrieb 3 wirkt auf eine in einer Führungsschiene 9 der Schublade 2 angeordnete Schubstange 10.
Um ein gleichmäßiges Verfahren der Schublade 2 innerhalb des Korpusses 1 ohne ein Verkanten zu gewährleisten, treibt der Antrieb 3 die Schublade 2 sowohl an der rechten als auch linken Führungsschiene 9 der Schublade 2 an. Mittels einer Antriebswelle 12 wird die Bewegung des Antriebs 3 gleichmäßig auf beide Führungsschienen 9 bzw. Schubstangen 10 verteilt.
Innerhalb der Schubladen 2 können Lichtsteuerungen angeordnet sein, welche ebenfalls über das nicht dargestellt Bussystem angesteuert werden können. Die Lichtsteuerungen können über entsprechende Schnittstellen mit verschiedenen Leuchtmitteln bestückt werden. Dies können beispielsweise energiesparende Leuchtdioden, lichtstarke Halogenlampen oder dergleichen Leuchtmittel sein.
Figur 4 zeigt ein Möbel 11' mit wenigstens 3 gegenüber einem Korpus 16 verschiebbaren Schubladen 13, 14, 15, wobei zumindest die Schubladen 13 und 14 motorisch bewegbar sind. Bei der Schublade 13 handelt es sich um eine so genannte Außenschublade, deren Front 17 sich bis mindestens zur Front der auch als Innenschublade bezeichneten Schublade 14 erstreckt. Um nun ein Kollidieren der Innenschublade 14 mit der Außenschublade 13 beim Öffnen bzw. Schließen zu vermeiden, ist die (hier nicht dargestellte) Steuereinrichtung des Möbels 11' bzw. sind die (hier nicht dargestellten) Steuereinrichtungen der beiden Schubladen 13 und 14 dazu ausgebildet, dass die Außenschublade 13 der Innenschublade 14 beim Öffnen vorauseilt und beim Schließen nacheilt.
Alternativ kann die (nicht dargestellte) Steuereinrichtung des Möbels 11' bzw. können die (nicht dargestellten) Steuereinrichtungen der beiden Schubladen 13, 14 dazu ausgebildet sein, dass die Außenschublade 13 in ihre Öffnungsposition gebracht ist, bevor ein Öffnen bzw. Schließen der Innenschublade 14 stattfindet. Darüber hinaus wird die Außenschublade 13 erst in ihre Schließposition gebracht, wenn sich die Innenschublade 14 bereits in ihrer Schließposition befindet.
Die Schublade 15 kann dabei unabhängig von der Außenschublade 13 verschoben werden, da die Front 17 der Außenschublade 13 nicht in den Verfahrweg der Schublade 15 ragt und es insofern zu keiner Kollision zwischen den beiden Schubladen kommen kann. Um aber die Gefahr von Verletzungen, wie beispielsweise Quetschungen der Finger, beim Öffnen bzw. Schlie-

Claims (1)

  1. 5 AT010 100U1 ßen der Schubladen 13 und 15 zu vermeiden, ist die (nicht dargestellte) Steuereinrichtung für die Schubladen 13, 15 derart ausgebildet, dass ein Öffnen bzw. Bewegen entsprechend der Schubladen 2 des Ausführungsbeispiels gemäß Figur 1 ausgeführt wird. Figur 5 zeigt ein weiteres Möbel 11". Dieses unterscheidet sich von dem Möbel 11 gemäß Figur 1 unter anderem dadurch, dass wenigstens zwei Schubladen 19, 20 in einem rechten Winkel zueinander angeordnet sind, wobei die Schubladen 19, 20 jeweils in einem Korpus 21, 22 verschiebbar vorliegen. Darüber hinaus weist das Möbel 11" benachbart zu dem Korpus 22 einen weiteren Korpus 23 mit wenigstens einer Schublade 24 auf, wobei der Korpus 23 direkt an den Korpus 22 angrenzt. Durch die hier gewählte Anordnung der Schubladen 19, 20 und 24 könnte es beim Öffnen zu einer Kollision der Schubladen 19 und 20 bzw. 19 und 24 kommen. Um dies zu verhindern, ist die (nicht dargestellte) Steuereinrichtung des Möbels 11" bzw. sind die (nicht dargestellten) Steuereinrichtungen der einzelnen Schubladen 19, 20, 24 dazu ausgebildet, ein Verfahren der Schublade 19 zu unterbinden, wenn sich in deren Verfahrweg bereits die Schublade 20 oder die Schublade 24 in einer Öffnungsstellung befindet. Auch wird ein Verfahren der Schubladen 20 und 24 unterbunden, wenn sich in deren Fahrweg bereits die Schublade 19 befindet. Bezugszeichenliste 1 Korpus 2 Schublade 3 Antrieb 4 Schaltnetzteil 5 Netzzuleitung 6 Kabelbaum 8 Schubladenfront 9 Führungsschiene 10 Schubstange 11, 11', 11" Möbel 12 Antriebswelle 13 Schublade, Außenschublade 14 Schublade, Innenschublade 15 Schublade 16 Korpus 17 Schubladenfront 18 Schubladenfront 19 Schublade 20 Schublade 21 Korpus 22 Korpus 23 Korpus 24 Schublade Ansprüche: 1. Möbel mit wenigstens einem gegenüber einem ersten Möbelteil motorisch bewegbaren zweiten Möbelteii, insbesondere mit wenigstens einer gegenüber einem Korpus (1; 16; 21, 22, 23) verschiebbaren Schublade (2; 13, 14, 15; 19, 20, 24), und mit wenigstens einer elektrischen Stromversorgungseinrichtung, die an dem ersten Möbelteil angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Stromversorgungseinrichtung in einem gesonderten Gehäuse an dem ersten Möbelteil, im Falle eines Möbelkorpus (1; 16, 21, 22, 23) beispielsweise in einer daran angeordneten Wanne, angeordnet ist. 6 AT010 100U1 2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse im Boden des ersten Möbelteils angeordnet ist. 3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse feuchtigkeitsdicht gegenüber dem ersten Möbelteil ausgebildet ist. 4. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Gehäuse und dem ersten Möbelteil eine Dichtung angeordnet ist. 5. Möbel nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Stromversorgungseinrichtung an der Rückwand des ersten Möbelteils angeordnet ist. 6. Möbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Stromversorgungseinrichtung zwischen der Rückwand des ersten Möbelteils und dem verschiebbaren, zweiten Möbelteil angeordnet ist. 7. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Stromversorgungseinrichtung einen Energiespeicher, insbesondere einen Akkumulator, aufweist. Hiezu 4 Blatt Zeichnungen
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