AT10908U1 - Dämmelement für die isolierung eines geneigten daches - Google Patents
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Description
österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15
Beschreibung
DÄMMELEMENT FÜR DIE ISOLIERUNG EINES GENEIGTEN DACHES
[0001] Die Erfindung betrifft ein Dämmelement für die Wärmeschutz-, Brandschutz-und/oder Schallschutzisolierung eines geneigten Daches, insbesondere für die Aufsparren-Dämmung oberhalb von Dachsparren einer Schräg- oder Steildachkonstruktion, wobei das Dämmelement eine aus einem Mineralfaserstoff gebildete Dämmstoffplatte mit einer flächigen Unterseite und einer flächigen Oberseite und eine auf der Oberseite der Dämmstoffplatte angeordnete, obere Kaschierungsschicht aufweist.
[0002] Derartige Dämmelemente werden zur Wärme-, Schall- und/oder Brandschutzisolierung von Dächern eingesetzt, welche insbesondere durch eine Schrägdach- oder Steildachkonstruktion gebildet werden. Die Erfindung betrifft dabei solche Dämmelemente, die oberhalb begehbarer statischer Bauelemente der Dachkonstruktion, insbesondere oberhalb der Dachsparren als so genannte Aufsparren-Dämmung angeordnet bzw. verlegt werden. Praktischer Einsatzfall der Aufsparren-Dämmung ist beispielsweise die nachträgliche Sanierung oder Modernisierung bereits vorhandener Schräg- oder Steildächer. Hierbei werden zusätzlich zu einer vorhandenen Zwischensparren-Dämmung, bei der die Dämmelemente in den Zwischenräumen zwischen den wärmebrückenbildenden Dachsparren eingebracht sind, die Dämmelemente von oben auf die Dachsparren gelegt, so dass der Wärme-, Schall- bzw. Brandschutz besonders wirksam realisierbar ist. Gegebenenfalls kann auf eine Zwischensparren-Dämmung verzichtet werden, wodurch die Dachsparren raumseitig zum Zwecke eines hohen optischen Wohnkomforts frei sichtbar sind.
[0003] Derartige Dämmelemente für die Aufsparrendämmung weisen verdichtetes Mineralwollematerial in Plattenform als Dämmstoffplatte auf, wobei die Mineralfaser beispielsweise aus Steinwolle oder Glaswolle besteht. Die beiden großen Oberflächen der Dämmstoffplatte bilden eine flächige Oberseite und eine flächige Unterseite der Dämmstoffplatte, wobei die Oberseite als diejenige Oberfläche bestimmt ist, die in der Verlegeanordnung des Dämmelementes auf der Dachkonstruktion nach außen gerichtet, also der Dachkonstruktion abgewandt orientiert ist, wogegen die flächige Unterseite als die Oberfläche bezeichnet ist, die in der Verlegeanordnung des Dämmelementes raumseitig gerichtet ist, also der Dachkonstruktion zugewandt ist. Gemäß dem bekannten Stand der Technik werden die Dämmelemente mit der Unterseite der Dämmstoffplatte direkt auf die Dachsparren oder auf eine die Dachsparren oberseitig abdeckende Holzschalung aufgelegt. Eine derartige Verlegung der gattungsgemäßen Dämmelemente ist aus der Druckschrift DE 199 22 592 A1 bekannt. Mehrere Dämmelemente bilden aneinandergefügt eine flächendeckende Dämmlage zur Isolierung der Dachfläche oberhalb der Dachsparren eines Schräg- bzw. Steildaches.
[0004] Aus der DE 199 22 592 A1 ist es zudem bekannt, die an die Dachfläche angrenzende Oberseite der Dämmstoffplatte mit einer vliesartigen Kaschierungsschicht auszustatten, die beispielsweise aus kunststoffbeschichteten Polyester-Spinnvlies besteht, welche punktuell oder streifig auf der Dämmstoffplatte aufgeklebt oder aufgenäht ist. Diese Kaschierungsschicht, welche wasserabweisend gegen Oberflächenwasser und diffusionsoffen gegen Wasserdampf ist, dient vornehmlich als Schutzmantel der Dämmelemente zum Schutz gegen Feuchtigkeitseinwirkungen.
[0005] Nach der Verlegung der Dämmelemente und während der fortzusetzenden Montagearbeiten am Dach, z.B. beim Aufbringen der Konter- und Dachlattung oder bei der Ziegeleindeckung, ist die Dämmlage aus den Dämmelementen durch herabfallende Bauteile oder durch unbeabsichtigte, i. d. R. kurzzeitige Fehltritte von Montagepersonal punktuell besonderen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Außerdem besteht eine erhebliche Gefahr des Durch-tretens infolge eines solchen Betretens des flexibel auf den Dachsparren aufliegenden Dämmelementes im Bereich zwischen den Auflagepunkten, was zu Unfällen führen kann. Hieraus ergibt sich eine besondere Anforderung an die Dämmelemente hinsichtlich einer höheren Druckbelastbarkeit und Widerstandsfähigkeit bei Begehung gegenüber üblichen Dämmelemen- 1/9 österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15 ten, beispielsweise den Dämmelementen für die Zwischensparren- Dämmung.
[0006] Zur Erhöhung der zumindest temporär wirkenden Trittsicherheit solcher Dämmelemente sind im Stand der Technik verschiedene Lösungen bekannt.
[0007] Nach bekannten Maßnahmen erreichen die für die Aufsparren-Dämmung eingesetzten Dämmstoffplatten eine gute Eigensteifigkeit und Druckfestigkeit durch die Verwendung von Mineralwollematerial mit höherer und hoher Rohdichte von 100 kg/m3 bis 300 kg/m3 in Verbindung mit einer entsprechenden Materialdicke von mindestens 80 bis 200 mm, wodurch eine quasi brettsteife Produktcharakteristik resultiert. Diese Dämmstoffplatten bieten eine gute temporäre Trittfestigkeit, erfordern aber andererseits einen hohen Materialeinsatz. Dabei gereicht besonders zum Nachteil, dass Mineralwollematerial mit steigender Rohdichte eine zunehmende Wärmeleitfähigkeit und damit eine Verschlechterung der Wärmedämmeigenschaften aufweist. Außerdem sind derartige Dämmstoffplatten durch ihr hohes Eigengewicht montageunfreundlich und erhöhen die statische Gewichtskraft, die auf der Dachkonstruktion lastet, erheblich. Ein weiteres Problem kann darin bestehen, dass aus baulichen oder anderen Gründen, beispielweise aufgrund maximal zulässiger Firsthöhen, die Dicke der Aufsparren-Dämmung begrenzt ist, so dass die Verwendung derart steifer Dämmstoffplatten nicht in Frage kommt.
[0008] Das aus der DE 199 22 592 A1 bekannte Dämmelement umfasst ein Dämmteil aus Mineralwollematerial von relativ geringer Rohdichte, in welchem Stege aus höherverdichtetem Mineralwollematerial integriert sind, welches eine gegenüber dem Mineralwollenmaterial des Dämmteils erhöhte Druckfestigkeit aufweist. Dadurch wird bei relativ geringem Gewicht und guter Wärmedämmeigenschaft zwar die Steifigkeit des Dämmelementes verbessert, jedoch keine vollflächige Druckfestigkeit erzielt, so dass eine Anfälligkeit gegenüber punktueller Druckbelastung verbleibt. Darüber hinaus ist diese Platte herstellungsbedingt teuer, was sich sehr ungünstig für die Marktakzeptanz auswirkt, zumal es sich hier um ausgesprochene Massenprodukte handelt.
[0009] Nach der Druckschrift EP 1 395 719 B1, die sich allerdings mit der Dämmung von Flachdächern befasst, bei der sich anders als bei Aufsparrendämmung die Gefahr des Durchbrechens zwischen dem Sparren nicht stellt, wird die höhere Druckfestigkeit der Dämmelemente dadurch erreicht, dass die Mineralfaserbahnen, aus denen die Dämmplatten hergestellt werden, in Längs- und/oder Querrichtung einer Kompression unterworfen werden. Durch die Kompression in Längsrichtung wird den Mineralfasern eine steile oder stehende Orientierung relativ zu den großen Oberflächen der Dämmplatte vermittelt. Eine solche Dämmplatte zeichnet sich somit durch eine spezielle Faserorientierung aus, die eine erhöhte Druckfertigkeit zur Folge hat. Um die Dämmplatten besser mit Schubkarren und dergleichen befahren zu können, was bei Flachdachverlegung gewünscht ist, wird entsprechend der vorgenannten Druckschrift zusätzlich zur speziellen Faserausrichtung eine deutlich erhöhte Materialdicke des Dämmmaterials und/oder eine zugfeste Schicht im Bereich der großen Oberfläche der Dämmplatte vorgesehen, welche der Dachkonstruktion zugewandt ist. Diese zugfeste Schicht besteht aus einer Deckschicht (15) aus hochverdichteten Mineralfasern, in die ein reißfestes Gittergewebe (16)aus Glas-, Kunststoff- und/oder Textilfasern eingebettet ist und auf welche ergänzend ein fadenverstärktes Glasvlies (17) als abschließende Kaschierung aufgeklebt ist. Die Deckschicht (15) besteht aus einer Fasermasse von kurzen Mineralfasern mit einer hohen Schüttdichte von 300 kg/m3, wobei die Deckschicht zur besseren Verbindung der Mineralfasern einen erhöhten Bindemittelgehalt von 14 Masse-% aufweist. Darüber hinaus weist die Dämmplatte im Bereich der Oberfläche, welche der Dachkonstruktion abgewandt angeordnet ist, eine Schicht (13) aus Mineralfasern mit höherer Faserdichte bzw. Bindemitteldichte auf. Der beidseitige hohe Bindemitteleintrag in den Mineralfaserstoff der genannten Schichten ist kostspielig und führt zudem zu einem geringeren Brandwiderstand der Dämmplatte. Der Bindemittelgehalt in Verbindung mit der erhöhten Rohdichte der Mineralfasern der genannten Schichten bewirkt neben einem höheren spezifischen Gewicht auch eine höhere Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes in diesem Bereich, was insgesamt das Wärmedämmvermögen des Dämmelementes schmälert. Die im Stand der Technik bekannten Maßnahmen zur Erhöhung der Druckfestigkeit und zur Verbesserung des Tragverhaltens gehen zu Lasten anderer notwendiger Eigenschaften des Dämmele- 2/9 österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15 mentes. Insbesondere ist aber die Herstellung dieses Produkts zu aufwendig und teuer, so dass dieses Produkt kaum Marktakzeptanz besitzt.
[0010] Ausgehend von dem vorbeschriebenen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Dämmelement zu bereitzustellen, mit dem die genannten Nachteile des Standes der Technik vermieden werden, und insbesondere der konstruktive und herstellungsbedingte Aufwand zur Gewährleistung der zumindest temporär wirkenden Trittsicherheit des Dämmelementes verringert ist.
[0011] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Dämmelement, insbesondere Aufspar-ren-Dämmelement für Schrägdächer mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
[0012] Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 14, der nachfolgenden Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen.
[0013] Die Lösung sieht erfindungsgemäß vor, dass auch auf der Unterseite der Dämmstoffplatte eine untere Kaschierungsschicht angeordnet ist, und die untere und die obere Kaschierungsschicht aus zugfestem Material gebildet ist.
[0014] Unter zugfestem Material wird im Folgenden ein Material verstanden, welches in einem Zugversuch nach DIN EN 29073-3 für Vliesstoffe, DIN EN 12654 für Textilglas-Garne, ISO 4606 für Textilglas-Gewebe oder DIN EN 12311-1 für Abdichtungsbahnen eine Mindestreißfestigkeit, die auch als Höchstzugkraft, Bruchfestigkeit o. dergl. bezeichnet wird von mehr als 150 N/mm aufweist. Die DIN EN 12311-1 wird üblicherweise auch für die Bestimmung der Reißfestigkeit von Unterdeckbahnen, die auch als Unterspannbahnen bezeichnet werden, herangezogen.
[0015] Mit Hilfe der beidseitig der Dämmstoffplatte vorgesehenen zugfesten Kaschierungsschichten gemäß der Erfindung wird eine Biegezugfestigkeit in Längserstreckung der Dämmstoffplatte erreicht, die eine für die Verlegeanordnung der Dämmelemente auf der Schräg- oder Steildachdachkonstruktion ausreichende temporäre Trittsicherheit bei minimaler Durchbiegung gewährleistet. Dabei geht die Erfindung von Stabilitäts- und Masseverhältnissen in entfernter Analogie zur Biegezugfestigkeit des Ober- und Unterzuges eines Doppel-T-Trägers aus. Die auf die Dämmstoffplatte aufkaschierten Schichten aus zugfestem Material schließen das weniger zugfeste Mineralfasermaterial der Dämmstoffplatte sandwichartig ein und ermöglichen so, die Festigkeitsanforderungen an das Mineralfasermaterial der Dämmstoffplatte gegenüber der herkömmlichen Ausführung im Stand der Technik herabsetzen und insbesondere den konstruktiven Aufwand bei der Gestaltung der Dämmstoffplatte wie auch den Materialverbrauch an Mineralwollmaterial zu reduzieren. Infolge der erhöhten Biegefestikeit durch die Verwendung eines Ober- und eines Unterzuges können insbesondere Dämmelemente mit geringeren Dicken bei gleichzeitig gesicherter temporärer Trittsicherheit zur Verfügung gestellt werden.
[0016] In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Mineralwollmaterial einen laminaren Faserverlauf auf, der im Wesentlichen parallel zur Oberseite und zur Unterseite gerichtet ist. Ein derartiger Faserverlauf wird wegen seines hohen Wärmewiderstandes bevorzugt für Wärmedämmungsmaßnahmen angewendet und erfordert darüber hinaus keine weiteren verfahrenstechnischen Maßnahmen zur Faserumorientierung während des Herstellungsvorgangs.
[0017] In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Mineralfaserstoff der Dämmstoffplatte eine Rohdichte von 80 kg/m3 bis 250 kg/m.3 auf. Aufgrund der biegesteifigkeitsverstärkenden Eigenschaften von Ober- und Unterzug kann die Rohdichte gegenüber einem herkömmlichen Produkt brettsteifer Charakteristik gleicher Dicke um mindestens 10 % ohne Einbussen bei der temporären Trittsicherheit in Kauf zu nehmen reduziert werden.
[0018] In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Dämmstoffplatte eine Dicke in einem Bereich von 40 bis 100 mm, vorzugsweise in einem Bereich von 40 bis 80 mm, insbesondere 40 bis 70 mm und besonders bevorzugt 40 bis 60 mm auf.
[0019] Die erfindungsgemäßen zugfesten Kaschierungsschichten erzielen eine Biegezugfestigkeit des Dämmelementes, die es erlaubt, die Rohdichte der Mineralwolle der Dämmstoffplatte 3/9 österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15 und /oder deren Materialdicke zu reduzieren. Das führt zu einer deutlichen Materialeinsparung und Gewichtsreduzierung bei der Fertigung der Dämmstoffplatte. Zudem wird hierdurch die Handhabung der Dämmelemente bei der Montage erleichtert und das Gewicht und die Dicke der auf der Dachkonstruktion verlegten Dämmschicht gemindert, was besondert bei Sanie-rungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Vorteil ist.
[0020] Die Konzentration der Festigkeit im Bereich der äußeren zugfesten Kaschierungsschichten erlaubt es außerdem, dass das Mineralwollmaterial einen geringen Bindemittelgehalt in einem Bereich von 3 bis 4 % aufweist. Damit können die Anforderungen der Brandschutzklasse A1 erfüllt werden.
[0021] In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die obere Kaschierungsschicht aus einer wasserabweisend und diffusionsoffen ausgebildeten Kunststoffmembran, welche die Eigenschaften einer Unterdeckbahn aufweist, vorzugsweise aus Polyester-, Polyethylentherephtha-lat(PET) oder Polypropylen(PP).
[0022] Die aufkaschierte Kunststoffmembran gewährleistet eine hohe Zugfestigkeit und mechanische Belastbarkeit bei gleichzeitig geringem Eigengewicht. Die wasserabweisende und wasserdampfdurchlässige Ausrüstung hat zur Folge, dass das Wärmedämmvermögen des Mineralfaserstoffes nicht durch eindringende Feuchtigkeit beeinträchtigt wird. Damit erfüllen die erfindungsgemäßen Materialeigenschaften der oberen Kunststoffmembran die Eigenschaften einer Unterspannbahn, welche üblicherweise zur nachfolgenden Überdeckung der verlegten Dämmschicht verwendet wird. Somit bildet die erfindungsgemäße Kunststofffolie eine Unterdeckbahn, welche dem Material einer Unterspannbahn entspricht und die bündig auf der Dämmstoffplatte des Dämmelementes aufgebracht ist. Folglich erübrigt sich ein der Verlegung der Dämmelemente nachfolgender Arbeitsgang des Aufbringens der Unterspannbahn. Das spart Montagezeit und -aufwand.
[0023] Besonders biegestabil und zugfest bei gleichzeitig geringem Eigengewicht und ausreichender Diffusionsoffenheit sind Kunststoffmembrane mit einem Flächengewicht in einem Bereich von 100 bis 400 g/m2, vorzugsweise in einem Bereich von 100 bis 300 g/m2.
[0024] Eine besonders gute Wasserdampfdurchlässigkeit der oberen Kaschierungsschicht zum Zwecke einer dauerhaften Sicherung des Wärmedämmvermögens der Mineralwolle der Dämmstoffplatte wird erzielt, wenn die Kunststoffmembrane einen Wasserdampfdiffusionswiderstand (Sd-Wert) von kleiner als 0,2 m diffusionsäquivalente Luftschichtdicke aufweist.
[0025] In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die untere Kaschierungsschicht aus einem Vlies oder einem Gewebe, insbesondere aus einem Glasfaservlies, einem Glasseidengewebe oder einem Glasseidengittergewebe. Die erfindungsgemäße untere Kaschierungsschicht gewährleistet so eine hohe Zug- und Reißfestigkeit bei gleichzeitig geringem Eigengewicht und diffusionsoffener Schichtstruktur. Diese Festigkeitseigenschaften der unteren Kaschierungsschicht ermöglichen eine problemlose punktuell belastbare Auflage der Dämmelemente auf der Dachkonstruktion.
[0026] Ein optimales Verhältnis zwischen Materialaufwand, Gewicht und Festigkeit der untere Kaschierungsschicht ergibt sich, wenn das Vlies oder das Gewebe ein Flächengewicht in einem Bereich von 80 bis 300 g/m2, vorzugsweise in einem Bereich von 100 bis 200 g/m2, aufweist.
[0027] In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Dämmelement in einer modularen Verlegeanordnung an ein benachbartes Dämmelement anfügbar, wobei an der oberen Kaschierungsschicht des Dämmelementes mindestens ein die Dämmstoffplatte überragender Überlappungssteg ausgebildet ist, der mit der oberen Kaschierungsschicht des benachbarten Dämmelementes verbindbar ist. Damit wird eine dichtende Überlappung der oberen Kaschierungsschichten von aneinander gereihten, benachbarten Dämmelementen erreicht, wodurch in der modularen Verlegungsanordnung mehrerer Dämmelemente eine durchgehend geschlossene, wasserabweisende obere Kaschierungsschicht gebildet werden kann. Hierbei bewirkt die Verbindung, z.B. durch Verklebung, zwischen Überlappungssteg und oberer Kaschierungsschicht eine zusätzliche Verstärkung der Zugfestigkeit der oberen Kaschierungsschicht. Eine Verkle- 4/9 österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15 bling kann in praktischer Weise durch ein beidseitig wirkendes Klebeband realisiert werden, welches auf der Unterseite des Überlappungssteges vorkonfektioniert ist.
[0028] In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Dämmstoffplatte mindestens eine Fü-gefläche auf, die mit einer Fügefläche einer Dämmstoffplatte des benachbarten Dämmelementes komplementär korrespondiert. Daraus ergibt sich einformschlüssiges, spaltfreies Aneinanderfügen der Dämmstoffplatten über die gesamte Fügefläche, was für die mechanische Festigkeit und die Wärmedämmwirkung im Fügebereich der Dämmelemente zuträglich ist.
[0029] Sind die Fügefläche der Dämmstoffplatte und die Fügefläche der Dämmstoffplatte des benachbarten Dämmelementes als Stufenfalz ausgebildet, bildet sich eine ineinander greifende Überlappung der Dämmstoffplatten heraus, die die Biegestabilität und die Wärmedämmwirkung im Fügebereich der Dämmelemente zusätzlich verbessert.
[0030] In einer zweckmäßigen Ausführungsform weist die Dämmstoffplatte eine Längenerstreckung von 1500 mm bis 2000 mm und eine Breitenerstreckung von 600 mm bis 1000 mm auf. In dieser Größenordnung der Dämmstoffplatten ist in der Verlegeanordnung eine Erstreckung eines Dämmelementes über mehrere, statische Bauelemente der Dachkonstruktion, z.B. über drei Dachsparren in üblicher Beabstandung, möglich. Das erleichtert die Montagearbeiten und erhöht die Verlegeleistung der Dämmschicht auf der Dachkonstruktion.
[0031] Nachstehend wird das erfindungsgemäße Dämmelement an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen in [0032] Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Dämmelementes in Verlegeanordnung auf einer Dachkonstruktion, [0033] Fig. 2 eine Seitenansicht auf das erfindungsgemäße Dämmelement [0034] Fig. 3 eine Seitenansicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmelements [0035] Fig. 1 zeigt eine Verlegeanordnung des erfindungsgemäßen Dämmelementes 1 auf drei parallel beabstandeten Dachsparren 2 einer auszugsweise dargestellten Schrägdachkonstruktion 3, bei der sich die Dachsparren 3 in der in Fig. 1 gezeigten Lage und Beabstandung fortsetzen. Mehrere Dämmelemente, wovon nur ein Dämmelement 1 in Fig. 1 dargestellt ist, bilden aneinandergefügt eine flächendeckende Dämmlage (Aufsparren-Dämmung) oberhalb der Dachsparren 2 der Schrägdachkonstruktion 3 zur Wärmeschutzisolierung einer nach außen angrenzenden Dachfläche (nicht dargestellt). Die Zwischensparrendämmung sowie eine zum Innenraum hin abschließende Verkleidung in an sich bekannter Ausführung aus Unterkonstruktion und Gipskartonplatten sind nicht dargestellt, [0036] Als zentralen Bestandteil weist das Dämmelement 1 eine Dämmstoffplatte 4 mit einer den Dachsparren 2 zugewandten Unterseite 5 und einer den Dachsparren 2 abgewandten Oberseite 6 auf. Die Dämmstoffplatte 4 ist aus Mineralwolle 7 gebildet, wie zum Beispiel aus Glaswolle oder Steinwolle, mit laminarer Faserlage, bei der die Mineralfasern im Wesentlichen parallel zu der Ober- und Unterseite 5, 6 der Dämmstoffplatte 4 orientiert sind und damit in der Verlegeanordnung des Dämmelementes 1 im Wesentlichen parallel zur Dachfläche bzw. quer zu einer Wärmetransportrichtung durch die Schrägdachkonstruktion 3 gerichtet sind.
[0037] Als weitere Bestandteile des Dämmelementes 1 ist sowohl auf der Unterseite 5 der Dämmstoffplatte 4 wie auf der Oberseite 6 der Dämmstoffplatte 4 je eine Kaschierungsschicht 8, 9 aufgebracht. Untere und obere Kaschierungsschicht 8, 9 bedecken sandwichartig und beidseitig die Dämmstoffplatte 4 und sind mit der Unterseite 5 bzw. Oberseite 6 der Dämmstoffplatte 4 vollflächig verbunden. Die obere, nach außen gerichtete Kaschierungsschicht 9 besteht aus einer wasserabweisenden, diffusionsoffenen Kunststoffmembrane 10 aus Polyethylenthe-rephthalat (PET) und bildet damit gleichzeitig die Unterdeckbahn, die eine übliche, gesonderte Verlegung einer nicht dargestellten Unterspannbahn erübrigt. Die untere Kaschierungsschicht 8, welche direkt an den Dachsparren 2 anliegt, wird von einer Lage aus Glasfaservlies 11 gebildet, welche vollflächig mit der Unterseite 5 der Dämmstoffplatte 4 verklebt ist. 5/9 österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15 [0038] Die obere Kaschierungsschicht 9 des Dämmelementes 1 überragt an zwei Fügeflächen 12a, b der Dämmstoffplatte 4 mit je einem Überlappungssteg 13a, b. Damit ist in einer Aneinanderfügung der modularen Dämmelemente 1,1' eine Überlappung der oberen Kaschierungsschicht 9 des Dämmelementes 1 mit Überlappung der oberen Kaschierungsschicht 9 des Dämmelementes 1 mit der oberen Kaschierungsschicht 9' eines benachbarten Dämmelementes 1' zu bewerkstelligen. Unterhalb der Überlappungsstege 13a, b ist jeweils ein beidseitig wirkendes Klebeband 14a, b angeordnet(gut sichtbar in Fig. 2 und Fig. 3), mit dem nach Abziehen eines Abziehstreifens der jeweilige Überlappungssteg 13a, b mit der oberen Kaschierungsbahn 9' des jeweils benachbarten Dämmelementes 1' verklebt wird. Für eine sorgfältige Verklebung sind die Überlappungsstege 13 a, b mindestens 3 cm bis ca. 10 cm breit.
[0039] Die Dämmstoffplatte 4 wird von vier seitlichen Stirnflächen 12 a, b, c, d umfasst, an denen in der Verlegeanordnung des Dämmelementes 1 jeweils ein zum Dämmelement 1 identisches benachbartes Dämmelement 1' (nicht dargestellt) mit seinen korrespondierenden Stirnflächen 12'a, b, c, d stumpf gestoßen werden kann oder ein Anschluss des Dämmelementes 1 an nicht dargestellte Bauelemente der Schrägdachkonstruktion 3 hergestellt wird.
[0040] In der in Fig. 3 in einer Seitenansicht dargestellten Alternative kann die Dämmstoffplatte 4 von vier seitlichen Fügeflächen 12 a, b, c, d (nicht sichtbar) umfasst sein, an denen in der Verlegeanordnung des Dämmelementes 1 jeweils ein zum Dämmelement 1 identisches benachbartes Dämmelement 1' (nicht dargestellt) mit seinen korrespondierenden Fügeflächen 12'a, b, c, d modular angefügt werden kann oder ein Anschluss des Dämmelementes 1 an nicht dargestellte Bauelemente der Schrägdachkonstruktion 3 hergestellt wird. Bei Verlegung der Dämmstoffplatten ergibt sich aus der schulterartigen Abstufung quasi eine Labyrinthdichtung, die Kältebrücken ausschließt.
[0041] Die zwei sich gegenüberliegende Fügeflächen 12 a, c der Dämmstoffplatte 4 sind jeweils als Stufenfalz 15a und 15c ausgebildet, wobei der Stufenfalz 15a komplementär zu einem Stufenfalz 15'c der korrespondierenden Fügefläche 12'c und der Stufenfalz 15c komplementär zu einem Stufenfalz 15'a der korrespondierenden Fügefläche 12'a der aneinander gefügten Dämmelemente 1,1' gestaltet sind, so dass im Ergebnis die Dämmstoffplatten 4 und 4' der Dämmelemente 1, 1'formschlüssig ineinander greifen.
[0042] Ausgehend von einem üblichen lichten Abstand der Dachsparren 2 von ca. 50 bis 60 cm, weist das Dämmelement 1, das gemäß dem Ausführungsbeispiel drei Dachsparren 2 überdeckt, eine Längenerstreckung von ca. 1500 mm bis 2000 mm auf. Für die Fertigung der Dämmstoffplatte 4 ist es günstig, wenn die Breitenerstreckung des Dämmelementes 1 ca. 600 bis 1000 mm beträgt. Im Ausführungsbeispiel sind die als Stufenfalz 15a, c ausgebildeten Fügeflächen 12a, c der Dämmstoffplatte 4 entlang der Breitenerstreckung des Dämmelementes 1 vorgesehen. Fertigungs- und verlegetechnisch ist es jedoch auch möglich und günstig, zusätzlich oder alternativ die Fügeflächen 12b, d als Stufenfalze 15b, d auszubilden, welche dann in der Längserstreckung des Dämmelementes 1 orientiert sind.
BEZUGSZEICHENLISTE 1 Dämmelement 2 Dachsparren 3 Schrägdachkonstruktion 4 Dämmstoffplatte 5 Unterseite 6 Oberseite 7 Mineralfaserstoff 8 untere Kaschierungsschicht 9 obere Kaschierungsschicht 10 Kunststofffolie 11 Glasfaservlies 12 Fügeflächen a, b, c, d 6/9
Claims (14)
- österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15 13 Überlappungssteg a, b 14 Klebeband a, b 15 Stufenfalz a, b, c, d Ansprüche 1. Dämmelement für die Wärmeschutz-, Brandschutz- und/oder Schallschutzisolierung eines geneigten Daches, insbesondere für die Aufsparren-Dämmung oberhalb von Dachsparren einer Schräg- oder Steildachkonstruktion, wobei das Dämmelement eine aus einem Mineralwollematerial gebildete Dämmstoffplatte mit einer flächigen Oberseite und einer flächigen Unterseite und eine auf der Oberseite der Dämmstoffplatte angeordnete, obere Kaschierungsschicht aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite (5) eine untere Kaschierungsschicht (8) angeordnet ist, und die untere und die obere Kaschierungsschicht (8,9) aus zugfestem Material gebildet ist.
- 2. Dämmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mineralwollematerial (7) der Dämmstoffplatte (4) einen laminaren Faserverlauf aufweist, der im Wesentlichen parallel zur Oberseite (6) und zur Unterseite (5) des Dämmelements gerichtet ist.
- 3. Dämmelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mineralwolle (7) eine Rohdichte von 80 bis 250 kg/m3 aufweist.
- 4. Dämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmstoffplatte (4) eine Dicke in einem Bereich von 40 bis 100 mm, vorzugsweise in einem Bereich von 40 bis 80 mm, besonders bevorzugt 40 bis 60 mm aufweist.
- 5. Dämmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mineralwolle (7) einen Bindemittelgehalt in einem Bereich von 5 % und weniger, insbesondere 4% beträgt.
- 6. Dämmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Kaschierungsschicht (9) aus einer wasserabweisend und diffusionsoffen ausgebildeten Kunststoffmembrane (10), vorzugsweise aus einer Polyester, Polyethy-lentherephthalat (PET) oder Polypropylen (PP), besteht.
- 7. Dämmelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffmembran (10) ein Flächengewicht in einem Bereich von 100 bis 400 g/m2, vorzugsweise in einem Bereich von 100 bis 300 g/m2, aufweist, insbesondere 250 g/m2 beträgt.
- 8. Dämmelement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffmembran (10) einen Wasserdampfdiffusionswiderstand (sd-Wert) von kleiner als 0,2 m diffusionsäquivalente Luftschichtdicke aufweist.
- 9. Dämmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Kaschierungsschicht (8) aus einem Vlies oder einem Gewebe, insbesondere aus einem Glasfaservlies (11), einem Glasseidengewebe oder einem Glasseidengittergewebe, besteht.
- 10. Dämmelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies oder das Gewebe ein Flächengewicht in einem Bereich von 80 bis 300 g/m2, vorzugsweise in einem Bereich von 100 bis 200 g/m2, aufweist.
- 11. Dämmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmelement (1) in einer modularen Verlegeanordnung an ein benachbartes Dämmelement (T) anfügbar ist, wobei an der oberen Kaschierungsschicht (9) des Dämmelementes (1) mindestens ein die Dämmstoffplatte (4) überragender Überlappungssteg (13a, b) ausgebildet ist, der mit einer oberen Kaschierungsschicht (9') des benachbarten Dämmelementes (T) verbindbar ist. 7/9 österreichisches Patentamt AT 10 908 U1 2009-12-15
- 12. Dämmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmstoffplatte (4) mindestens eine Fügefläche (12a, b, c, d) aufweist, die mit einer Fügefläche (12'a, b, c, d) einer Dämmstoffplatte (4') des benachbarten Dämmelementes (1') komplementär korrespondiert.
- 13. Dämmelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Fügefläche (12a, c) der Dämmstoffplatte (4) und die Fügefläche (12'a, c) der Dämmstoffplatte (4') des benachbarten Dämmelementes (T) als Stufenfalz (15a, c, 15'a, c) ausgebildet sind.
- 14. Dämmelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmstoffplatte (4) eine Längenerstreckung von 1500 mm bis 2000 mm und eine Breitenerstreckung von 600 mm bis 1000 mm aufweist. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 8/9
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