Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems sowie Steuer- und/oder Regelungssystem
Die Erfindung betrifft ein Steuer- und/oder Regelungssystem für eine prozesstechni- sche Anlage, wie eine Chemieanlage, beispielsweise eine petrochemische Anlage, ein Kraftwerk, beispielsweise ein Atomkraftwerk, eine Lebensmittel verarbeitende Anlage, beispielsweise eine Brauerei, oder dergleichen. Ferner betrifft die Erfindung Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems.
Typische Anwendungen in der Prozessregelung nutzen Feldgeräte mit Stellventil, soge- nannte Stellgeräte, um über Änderungen in den durchtretenden Volumen- oder Mas- senströmen einen nachgelagerten Prozess auf ein vorgegebenes stationäres oder dyna- misches Ziel hin zu beeinflussen. Zur Prozessregelung eingesetzte Prozessregler steuern die mechanische Stellung des Stellventils nicht direkt. Dies wird mithilfe von Rege- lungsroutinen untergeordneter Stellgeräte umgesetzt. In einer so gebildeten Regler- kaskade wird in der übergeordneten, bildlich der äußeren Regelschleife, dem Prozess- regler die als Differenz aus einem Prozesssollsignal und einem Prozessistwert gebildete Regeldifferenz als Eingangssignal zugeführt. Über ein im Prozessregler implementier- tes Regelungsverfahren wird aus der Prozessregeldifferenz eine Ausgangsgröße erzeugt, die als Prozessstellsignal bezeichnet werden kann und die Zielposition des Stellventils beschreibt. Dieses Prozessstellsignal wird dem Stellgerät zugeführt. Zusätzlich erfasst das Stellgerät ein die tatsächliche Position des Stellventils repräsentierendes Signal. Daraus ermittelt die Regelungselektronik des Stellgeräts ein Stellsignal zur Ansteue- rung eines Aktuators, beispielsweise ein Stellantrieb einer Prozessfluidpumpe oder ei- nes Stellventils. Die Regelungsroutine des Stellgeräts ist dazu eingerichtet, lokal wir- kende Störgrößen zu kompensieren.
EP 1 451 649 B1 betrifft das Erkennen und Unterscheiden von Instabilitäten in einem Stellgerät. Bei einem in einer Prozessumgebung installierten Stellgerät mit Stellungs-
regier, Aktuator und Stellventil soll erkannt werden, ob eine unerwünschte Schwingung aufgrund einer mechanischen Störung des Steuerungssystems oder aufgrund einer feh- lerhaften Konfiguration eines Stellungsreglers auftritt. Dazu schlägt EP 1 451 649 Bi vor, Signale innerhalb des Stellgeräts zu erfassen und mittels einer Einschätzungsein- heit das Vorliegen und die Quelle von Instabilitäten zu ermitteln. Zur Erkennung des Vorliegens einer Instabilität soll die Einschätzungseinheit statistische Analysen durch- führen. Um die Ursache der erkannten Instabilität zu erkennen, soll die Einschätzungs- einheit anhand von Phasenwinkeln kausal korrelierter Signale prüfen, ob im Regelkreis des Stellgeräts ein Grenzzyklus vorliegt. Gegebenenfalls soll der zeitliche Versatz zwi- schen Stelldruck und Ventilstellung bestimmt werden, um die Fehlerursache im Stell- gerät zu lokalisieren. Die in EP 1 451 649 Bi beschriebenen Diagnoseroutinen sind ty- pisch auf innerhalb des Stellgeräts lokalisierte Fehlerursachen gerichtet.
Effekte, die sich aus dem Zusammenspiel eines Stellgeräts und seiner Peripherie erge- ben, beispielsweise anderen Stellgeräten oder einem übergeordnetem Prozessregler, können oft nur unvollständig berücksichtigt werden. Das erschwert die Diagnose von Problemursächlichkeiten in Situationen, in denen mehrere Regelschleifen einer Reg- lerkaskade ein unerwünschtes Verhalten zeigen. Zudem kann die Diagnose eines ver- meintlich in einem bestimmte Stellgerät verorteten Fehlers ein Artefakt infolge einer Fehlfunktion eines anderen Stellgeräts oder infolge eines dem Stellgerät über den Pro- zessregler aufgeprägten Betriebsverhaltens sein. Solche Artefakte können das Vertrau- en des Bedienpersonals auf die Diagnosefunktion eines bestimmten Geräts beeinträch- tigen. Ferner können solche Artefakte zur Folge haben, dass Anstrengungen zur Fehlerbehebung auf einen unzweckmäßigen Ansatz gelenkt werden. Dadurch kann sich unter Umständen eine zeitliche Verzögerung in der Fehlerbehebung oder ein überflüs- siger Aufwand durch den irrtümlichen Ersatz eines an sich intakten Stellgeräts erge- ben. Erfahrenes Bedienpersonal ist in manchen Fällen dazu in der Lage, aufgrund von persönlichem Erfahrungswissen unter Berücksichtigung weiterer Umstände zu erah- nen, dass ein Artefakt vorliegt, welches auf eine stille Problemursache in einem ande- ren Teil der technischen Infrastruktur hindeutet. Demnach erscheint eine Problem- oder Fehlerdiagnose wünschenswert, die eine zielsicherere Identifikation einer tatsäch- lichen Fehlerursache auch ungeübtem Bedienpersonal erlaubt.
US 7,085,610 B2 betrifft eine industrielle Prozessdiagnosevorrichtung zum Identifizie- ren einer Quelle oder Grundursache für eine Anomalie in einem industriellen Prozess. Eine Diagnose der Prozessregelkreise in einer prozesstechnischen Anlage soll auf Basis einer Vielzahl von Prozesssignalen in einer prozesstechnischen Anlage (einschließlich Prozessvariablen, Regelsignale und Diagnosesignalen) mithilfe einer Grundursachen- berechnungsvorrichtung bestimmt werden. Die Grundursachenberechnungs- vorrichtung soll zur Bestimmung der Grundursache einer Anomalie eine Analyse durchführen, beispielsweise regelbasiert oder mittels regressiven Lernens, Fuzzy-Logik oder eines neuronalen Netzwerks. Die Grundursachenberechnungsvorrichtung soll in einer beliebigen Prozessvorrichtung einer prozesstechnischen Anlage implementiert werden, beispielsweise in einem Transmitter, einem Regler, einem mobilen Kommuni- kationsgerät oder einem Computer in einer zentralen Leitwarte. Oftmals steht jedoch keine hinreichende Menge von Kommunikationsschnittstellen zur Übermittlung ver- schiedenster Prozesssignale bereit. Selbst wenn alle erforderlichen Schnittstellen be- reitstünden, können viele Prozesssignale aufgrund der begrenzten verfügbaren Band- breite in typischen Kommunikationsnetzen prozesstechnischer Anlagen praktisch nicht beliebig bereitgestellt werden, insbesondere nicht in Echtzeit.
Es kann daher als eine Aufgabe der Erfindung gesehen werden, die Probleme des Stands der Technik zu überwinden, insbesondere ein Diagnoseverfahren und/oder ein Steuer- und/oder Regelungssystem bereitzustellen, das auf Basis einer beschränkten Menge zur Verfügung stehender Daten eine zielsichere Aussage über Fehlerursachen sowohl innerhalb einer prozesstechnischen Anlage ermöglicht und/oder Problem- oder Fehlerdiagnose wünschenswert, die eine zielsicherere Fehlerbehebung insbesondere unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten erlaubt.
Diese Aufgabe löst der Gegenstand der unabhängigen Ansprüche.
Demnach ist ein Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystem ei- ner prozesstechnischen Anlage mit mehreren Stellgeräten zum Einstellen eines Pro- zessfluids und einer Zentraleinheit vorgesehen.
Eine prozesstechnische Anlage kann eine Chemieanlage, beispielsweise eine petroche- mische Anlage, ein Kraftwerk, beispielsweise ein Atomkraftwerk, eine lebensmittelver- arbeitende Anlage, beispielsweise eine Brauerei, oder dergleichen sein. Eine prozess- technische Anlage umfasst eine Zentraleinheit und eine Vielzahl von aktiven und/oder passiven Feldgeräten, die mit der Zentraleinheit, insbesondere uni- oder bidirektional, signalübertragungsgemäß verbunden sind. Ein aktives Feldgerät kann beispielsweise durch ein Stellgerät zum Einstellen eines Prozessfluids der prozesstechnischen Anlage realisiert sein. Aktive Feldgeräte sind im Allgemeinen als Stellgeräte dazu eingerichtet, unmittelbar oder mittelbar in einen Prozess oder Teilprozess der prozesstechnischen Anlage einzugreifen, um Einfluss auf einen Prozesszustand zu nehmen, beispielsweise um einen Prozesszustand zu stabilisieren oder um eine Änderung in dem Prozess her- vorzurufen. Ein Beispiel für ein Stellgerät ist ein Ventilstellgerät. Ein Ventilstellgerät umfasst ein Stellventil oder ein Auf-/Zu-Ventil, wobei das Stellventil als translations- bewegliches Hubventil oder als rotationsbewegliches Schwenkventil ausgestaltet sein kann. Mit einem Stellventil kann eine Prozessfluidströmung unterbrochen oder auf einen gewünschten Soll-Wert, beispielsweise einen Soll-Druck, eine Soll-Temperatur, eine Soll-Geschwindigkeit, ein Soll-Volumenstrom oder dergleichen, eingestellt wer- den. Die prozesstechnische Anlage kann über passive Feldgeräte verfügen, beispiels- weise in Form von Sensoren bezogen auf eine oder verschiedene Zustandsgrößen der prozesstechnischen Anlage oder Teile davon. Die mehreren aktiven Feldgeräte der pro- zesstechnischen Anlage umfassen mehrere Stellgeräte zum Einstellen eines Prozessflu- ids. Ein Stellgerät verfügt im Allgemeinen über eine Recheneinheit, beispielsweise eine Stellungsreglerelektronik, einen Mikrokontroller oder dergleichen. Auch die Zentral- einheit verfügt über wenigstens eine Recheneinheit, wie einen Prozessor. Gemäß einer Ausgestaltung können die Recheneinheiten in den mehrere Stellgeräten oder den Zent- raleinheit dazu ausgelegt sein, Daten untereinander auszutauschen. Soweit Daten einer spezifischen Recheneinheit eines spezifischen Stellgeräts ausschließlich durch dieses spezifische Stellgerät verarbeitet werden und/oder der Ursprung der Daten nicht ein- deutig für andere Recheneinheit als von dem spezifischen Stellgerät stammend erkenn- bar ist, wird im Folgenden von „lokalen“ Daten gesprochen. Soweit insbesondere anla- genweit beispielsweise mit Hilfe eines speziellen Bezeichners, eines eindeutigen Signal- übertragungsweges oder dergleichen für wenigstens ein anderes Stellgerät oder die Zentraleinheit ersichtlich bestimmt ist, welchem spezifischen Stellgerät ein Datum oder
dergleichen zuzuordnen ist, kann im Folgenden von einem „globalen“ Datum gespro- chen werden. Der Fachmann versteht, dass bei einem allgemeinen Verweis auf einen Wert, ein Signal, ein Datum der dergleichen ohne ausdrückliche Kennzeichnungen des- selben als „global“ oder „lokal“, das in dem jeweiligen Kontext beschriebene Datum oder ähnliches entsprechend geeigneter Einrichtung wahlweise als lokales oder als glo- bales Datum etc. behandelt wird.
Das Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems einer prozess- technischen Anlage mit mehreren Stellgeräten umfasst die folgenden Schritte:
Gemäß einem Schritt (a) ist vorgesehen, dass wenigstens ein stellgerätespezifisches Regelungsrohdatum, wie ein Soll-Wert, ein Ist-Wert, ein Soll-Ist-Differenzwert oder ein Steuerwert erfasst wird. Ein Stellgerät kann dazu eingerichtet sein, einen Soll-Wert beispielsweise von der Zentraleinheit einer zentralen Leitwarte der prozesstechnischen Anlage oder einem kaskadenartig übergeordnetem Regler zu empfangen. Das Stellgerät kann dazu eingerichtet sein, einen Ist-Wert beispielsweise bezogen auf einen Prozess- zustand, etwa einen Zustand eines Prozessmediums, beispielsweise des Prozessfluides, oder einen Zustand eines Teils der prozesstechnischen Anlage oder einer Komponente davon zu erfassen. Ein Ist-Wert kann beispielsweise von einem Sensor ermittelt und dem Stellgerät bereitgestellt werden. Der Sensor kann Teil des Stellgerätes sein. Ein Beispiel für einen Ist-Wert kann eine Position eines Ventil-Stellgliedes, eine Tempera- tur, ein Druck, ein Geräuschpegel, ein Volumenstrom oder dergleichen beispielsweise des Prozessfluides sein. Ein Soll-Ist-Differenzwert kann anhand einer Vergleich- bzw. einer Differenzwertbildung ausgehend von einem Soll-Wert und einem Ist-Wert be- stimmt werden. Ein Soll-Ist-Differenzwert kann beispielsweise ein qualitativer Wert, wie „zu groß“ oder „zu klein“ oder „innerhalb eines zulässigen Bereichs“ sein, oder ein quantitativer Soll-Ist-Differenzwert, beispielsweise eine numerische Differenz zwischen einem numerisch vorgegebenen Soll-Wert und einem numerisch vorgegebenen Ist- Wert. Das Stellgerät ist dazu eingerichtet, einen Steuerwert zu bestimmen, der an einen Aktuator des Stellgerätes übergeben wird, um eine gewünschte Einstellung eines Pro- zessfluides zu bewirken. Ein Steuerwert kann beispielsweise basierend auf einen Soll- Wert gemäß einer vorbestimmten Steuerungsroutine bestimmt werden. Es ist denkbar, dass ein Steuerwert basierend auf einem Soll-Ist-Differenzwert anhand einer Rege- lungsroutine bestimmt wird. Alternativ kann ein Steuerwert unmittelbar auf Basis ei-
nes Soll-Wertes und eines Ist-Wertes entsprechend einer anderen Regelungsroutine bestimmt werden. Das Regelungsrohdatum ist im Allgemeinen insofern stellgerätespe- zifisch, als es sich auf einen Abschnitt der prozesstechnischen Anlage oder des Prozes- ses bezieht, welcher in einer Wechselwirkung mit dem spezifischen Stellgerät steht. Insbesondere sind solche Regelungsrohdaten stellgerätespezifisch bezüglich eines be- stimmten Stellgerätes, die eine Verarbeitung an einer Rechenvorrichtung des bestimm- ten Stellgerätes erfahren. Ein stellgerätespezifisches Regelungsrohdatum eines be- stimmten Stellgerätes wird vorzugsweise von dem bestimmten Stellgerät versandt und/oder von dem bestimmten Stellgerät empfangen und/oder von dem bestimmten Stellgerät erzeugt.
Das Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems umfasst ferner einen Schritt (b) gemäß dem wenigstens ein insbesondere eine Anomalie betreffender vorzugsweise lokaler Diagnosecode durch eines der mehreren Stellgeräte auf Basis des wenigstens einen erfassten Regelungsrohdatums erzeugt wird. Der lokale Diagnosecode betrifft das eine bestimmte der mehreren Stellgeräte, welches den lokalen Diagnoseco- de erzeugt. Vorzugsweise wird Schritt (b) im Anschluss an Schritt (a) durchgeführt. Es sei klar, dass eine Vielzahl von Regelungsrohdaten gemäß Schritt (a) erzeugt werden können, bevor ein lokaler Diagnosecode gemäß Schritt (b) erzeugt wird. Die Erzeugung eines lokalen Diagnosecodes kann auf einem oder mehreren zuvor von dem Stellgerät erzeugten Regelungsrohdaten basieren. Ein Diagnosecode kann eine qualitative oder quantitative Diagnostikaussage bezüglich des bestimmten Stellgerätes enthalten. In einem besonders einfachen Fall kann der lokale Diagnosecode einer einfachen binären Diagnostikaussage wie „fehlerfrei“ oder „fehlerhaft“ entsprechen. Der lokale Diagnose- code kann sich auf das gesamte Stellgerät, die gesamte Funktion des Stellgeräts, einen Teil des Stellgerätes oder eine Teilfunktion des Stellgerätes beziehen. Ein Diagnosecode kann eine quantitative Diagnostikaussage umfassen, die beispielsweise das Verhalten eines als Stellventil ausgeführten Stellgerätes bei einem Teil-Hub-Test (sogenannter Partial-Stroke-Test, PST) oder einem Voll-Hub-Test (Full-Stroke-Test, FST) charakte- risiert. Ein Diagnosecode kann das Ansprechverhalten des Stellgerätes, insbesondere eine Regelungsroutine oder eine Steuerungsroutine des Stellgerätes charakterisieren, beispielsweise im Hinblick darauf, bei Verwendung des Stellgerätes ein schwingendes, beispielsweise überschwingendes, Verhalten zu erkennen ist; hinsichtlich der Reakti-
onszeit zwischen der Vorgabe eines bestimmten Soll-Wertes oder Soll-Werte-Verlaufes im Hinblick auf einen beabsichtigten Ist-Wert oder Ist-Werte-Verlauf; beispielsweise eine Sprungantwort oder dergleichen. Dem Fachmann sind eine Vielzahl verschiedener Diagnoseverfahren und/oder Diagnostikaussagen in Bezug auf Stellgeräte bekannt. Ein Diagnosecode kann bezogen sein auf eine insbesondere kritische Fehlfunktion des Stellgerätes, beispielsweise einer Unterbrechung, wie einem Bruch der Stellstange o- der/und -welle. Ein Diagnosecode kann sich auf eine außerhalb eines zulässigen Be- reichs liegende Prozessgröße beziehen, beispielsweise einen pneumatischen Versor- gungsdruck, eine Versorgungsspannung, eine Temperatur, Vibration oder dergleichen. Der Diagnosecode enthält vorzugsweise eine Anomalie-spezifische Diagnostikaussage, die die Anomalie identifiziert.
Ferner umfasst das Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems einen Schritt (c), wobei der wenigstens eine Diagnosecode von dem jeweiligen be- stimmten Stellgerät an die Zentraleinheit übermittelt wird. Bei dem Verfahren wird der Schritt (c) des Übermittelns im Anschluss an einen Schritt (b) des Erzeugens des Diag- nosecodes durch eines der mehreren Stellgeräte durchgeführt. Dabei kann es bevorzugt sein, dass die Übermittlung gemäß Schritt (c) unmittelbar, d.h. in kurzer zeitlicher Fol- ge nach Absolvieren eines Erzeugungsschrittes (b), beispielsweise innerhalb weniger als einer Stunde, insbesondere weniger als 30 Minuten, vorzugsweise weniger als 10 Minuten, besonders bevorzugt weniger als 1 Minute, weiter bevorzugt weniger als 30 Sekunden und ganz besonders bevorzugt weniger als 5 Sekunden, stattfindet. Es sei klar, dass in einer prozesstechnischen Anlage eine Vielzahl von Diagnosecodes erzeugt werden können, bevor wenigstens ein bestimmter Diagnosecode von einem jeweiligen Stellgerät an die Zentraleinheit übermittelt wird. Alternativ kann jeder von den Stellge- räten der prozesstechnischen Anlage erzeugte Diagnosecode von dem jeweiligen Stell- gerät an die Zentraleinheit übermittelt werden. Es ist denkbar, dass eine erste Gruppe bestehend aus einem oder mehreren kritischen Stellgeräten dazu eingerichtet ist, jeden von der Gruppe der Stellgeräten erzeugten Diagnosecode von dem jeweiligen kritischen Stellgerät an die Zentraleinheit zu übermitteln. Alternativ oder zusätzlich ist es denk- bar, dass eine zweite Gruppe bestehend aus wenigstens einem oder mehreren anderen Stellgeräten dazu eingerichtet ist, den jeweiligen Diagnosecode des anderen Stellgeräts an die Zentraleinheit nur bei dem Vorliegen eines bestimmten weiteren Sendekriteri-
ums zu übermitteln, beispielsweise in Reaktion auf eine Anfrage an das Stellgerät vor- zugsweise von der Zentraleinheit, in Reaktion auf das Vorliegen eines vorbestimmten Diagnosecodes, beim Vorliegen einer Kombination vorbestimmter Diagnosecodes, in vorbestimmten Zeitabständen oder zu vorbestimmten Zeitpunkten, oder bei einer Kombination der vorgenannten Sendekriterien. Das jeweilige Stellgerät kann dazu ein- gerichtet sein, einen lokalen oder einen globalen Diagnosecode an die Zentraleinheit zu übermitteln.
Das Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems umfasst auch einen Schritt (d), wobei ein von einem bestimmten Stellgerät entstammender und/oder ein auf ein bestimmtes Stellgerät bezogener lokaler Diagnosecode in einen globalen Diagnosecode transformiert wird, indem der lokale Diagnosecode mit einem stellgerä- tespezifischen Bezeichner verknüpft wird. Es ist denkbar, dass die Zentraleinheit dazu eingerichtet ist, einen übermittelten lokalen Diagnosecode mit einem stellgerätespezifi- schen Bezeichner zu verknüpfen, beispielsweise wenn anhand einer insbesondere zeit- lichen und/oder syntaktischen Zuordnung die Zentraleinheit einen empfangenen Diag- nosecode eindeutig einem bestimmten Stellgerät zuordnen kann. Die Bereitstellung eines Bezeichners und Verknüpfung eines eindeutigen Bezeichners mit lokalen Diagno- secodes, um einen lokalen Diagnosecode zu einem globalen Diagnosecode aufzuwerten, ist insbesondere in solchen prozesstechnischen Anlagen zweckmäßig, bei denen die Zentraleinheit verbunden ist mit mehreren gleichen oder ähnlichen Stellgeräten, die beispielsweise baugleich, typengleich oder ähnliches sein können und/oder in deren jeweilige lokale Diagnosecodes ähnlich oder gleichartig formatiert sind
Außerdem umfasst das Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssys- tem gemäß Schritt (e) das Definieren wenigstens einer logischen Bedingung für eine Diagnosededuktionslogik, sodass mit der Diagnosededuktionslogik bei Anwendung der wenigstens einen logischen Bedingung auf den wenigstens einen Diagnosecode, vor- zugsweise auf mehrere Diagnosecodes, ein vorbestimmtes Diagnoseergebnis bestimmt wird. In einem einfachen Fall kann eine Deduktionslogik gemäß einer Wenn-Dann- Logik definiert werden, wobei ausgehend vom Vorliegen eines bestimmten Diagnose- codes, insbesondere eines bestimmten globalen Diagnosecodes, die Deduktionslogik
ein Wenn-Bedingung als erfüllt ansieht und ein ihr zugeordnetes Dann- Deduktionsergebnis bestimmt.
Logische Bedingungen für die Diagnosededuktionslogik können gemäß einer binären Logik, einer sogenannten Fuzzy-Logic, oder ähnlichem definiert werden. Eine Diagno- sededuktionslogik kann beispielsweise basierend auf Zweier-Match-Regeln, Dreier- Match-Regeln, Vielfach-Match-Regeln, Non-Match-Regeln, Gruppen (Wildcard)- Regeln, etc. gemäß einer oder mehrerer logischer Bedingungen definiert werden. Eine Zweier-Match-Regel kann beispielsweise ein bestimmtes Deduktionsergebnis dem Vor- liegen zweier bestimmter Diagnosecodes zuordnen. Analoges gilt für eine Dreier- oder anderer Mehrfach-Match-Regeln. Eine Non-Match-Regel kann als logische Bedingun- gen definieren, dass dem Nicht-Vorliegen einer Kombination verschiedener bestimmter Diagnosecodes ein vorbestimmtes Deduktionsergebnis zugeordnet wird. Eine Gruppen (Wildcard)-Regel kann beispielsweise dahingehend logische Bedingungen definieren, dass, wenn eine vorgegebene Mindestanzahl einer vorbestimmten Menge bestimmter Diagnosecodes vorliegt, beispielsweise wenigstens zwei bestimmte Diagnosecodes einer vorbestimmten Menge bestehend aus drei bestimmten Diagnosecodes, ein zugeordne- tes bestimmtes Deduktionsergebnis bestimmt wird. Die Diagnosededuktionslogik reali- siert vorzugsweise eine persistente Abbildung von Expertenwissen. Das Definieren ei- ner Diagnosededuktionslogik umfasst das Bereitstellen maschinenkodierter Regelbe- schreibungen, insbesondere auf Basis von Expertenwissen, zur Beschreibung des Ver- haltens einer oder mehrerer Komponenten einer prozesstechnischen Anlage insbeson- dere in Wechselwirkung miteinander.
Gemäß dem Verfahren zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems wird nach dem Definieren der einen oder mehreren logischen Bedingung(en) für die Diag- nosededuktionslogik in Schritt (e) basierend auf der vorgenommen Definition ein in Schritt (f) wenigstens ein Deduktionsergebnis mittels der Deduktionslogik auf Basis des wenigstens einen Diagnosecodes in der Zentraleinheit bestimmt. Die Zentraleinheit ist zur Umsetzung der Diagnosededuktionslogik eingerichtet. Mittels der Diagnosededuk- tionslogik wird durch die Zentraleinheit auf Basis der lokalen oder vorzugsweise globa- len Diagnosecodes, die der Zentraleinheit vorliegen, wenigstens ein Deduktionsergeb- nis bestimmt. Die Zentraleinheit wendet die eine logische Bedingung oder die mehre-
ren logischen Bedingungen der Diagnosededuktionslogik auf wenigstens einen, vor- zugsweise mehrere, insbesondere auf Anomalien bezogene, Diagnosecodes an, um ein oder mehrere Deduktionsergebnisse zu bestimmen.
Gemäß einer Ausführung umfasst der Schritt (f) die Bestimmung wenigstens eines De- duktionsergebnisses, dass das Bestimmen wenigstens einen ersten globalen Diagnose- codes von einem ersten Stellgerät und wenigstens einem zweiten globalen Diagnoseco- de von einem zweiten Stellgerät berücksichtigt. Insbesondere kann beim Schritt (f) Be- stimmen eine Vielzahl verschiedener globaler Diagnosecodes von einer Vielzahl ver- schiedener Stellgeräte berücksichtigt werden.
Gemäß einer anderen Ausführung, die mit der Vorherigen kombinierbar ist, kann der Schritt (f) Bestimmen wenigstens eines Deduktionsergebnisses umfassen, dass die Zentraleinheit einen Satz globaler Diagnosecodes berücksichtigt, um ein Deduktionser- gebnis aus einer modifizierten Menge der berücksichtigten Diagnosecodes zu bilden. Die modifizierte Menge der Diagnosecodes entspricht dem Satz globaler Diagnosecodes abzüglich wenigstens einem der globalen Diagnosecodes des Satzes und/oder zuzüglich wenigstens einem zentralen Diagnosecode. Aus einem vorliegenden Satz globaler Diag- nosecodes kann durch eine Streichung eines globalen Diagnosecodes und/oder die Hinzufügung eines zentralen Diagnosecodes durch die Zentraleinheit und/oder einen Austausch eines globalen Diagnosecodes durch einen zentralen Diagnosecode eine mo- difizierte Menge an Diagnosecodes gebildet werden. Die Deduktionslogik kann bei- spielsweise mit einer logischen Bedingung ausgestattet sein, die bei einer vorbestimm- ten Konstellation bestimmter globaler Diagnosecodes erkennt, dass ein Diagnoseer- gebnis falsch-positiv ist und die als falsch-positiv erkannten globalen Diagnosecodes streichen. Alternativ oder zusätzlich könnte die Deduktionslogik dazu eingerichtet sein, eine vorbestimmten Konstellation globaler Diagnosecodes in einer Menge globaler Di- agnosecodes zu erkennen, dass ein weiterer Fehler vorliegt, der nicht in den globalen Diagnosecodes manifestiert ist, und bezüglich dieses weiteren Fehlers einen neuen zentralen Diagnosecode zu erzeugen.
Gemäß einer weiteren Ausführung umfasst der Schritt (b) Erzeugen, dass der wenigs- tens eine lokale oder globale Diagnosecode auf Basis des wenigstens einen Regelungs- rohdatums auf eine Anomalie bezogen ist. Schritt (b) umfasst ferner einen Anomaliebe- schreibungs-Schritt, in dem wenigstens eine Angabe zur Anomalie auf Basis von Rege- lungsrohdaten bestimmt wird. Der Schritt (b) Erzeugen des wenigstens einen Diagno- secodes umfasst, dass dem Diagnosecode eine Angabe, insbesondere eine Diagnos- tikaussage, zur Art der Anomalie, zur Ursache der Anomalie und/oder zu einer Diagno- se- und Behebungsmaßnahme bezüglich der Anomalie aufgeprägt wird. Die Zentral- einheit kann die Diagnostikaussage unter Umständen als Bezeichner des Diagnoseco- des zur eindeutigen Zuordnung zu einem bestimmten Stellgerät verwenden.
Gemäß einer Ausführung umfasst das Verfahren ferner einen Qualitätsbestimmungs- schritt, in dem wenigstens eine Qualitätskennzahl auf Basis von Regelungsrohdaten berechnet wird, wobei der Schritt (b) Erzeugen des wenigstens einen Diagnosecodes umfasst, dass dem Diagnosecode eine Qualitätskennzahl aufgeprägt wird. Eine Quali- tätskennzahl kann beispielsweise eine statistische Regelabweichung, Reaktionszeit, eine Anzahl von Überschwingern, eine Amplitude eines maximalen Überschwingers, einen Integralwert bezüglich des Betrags der Regelabweichung, ein statistisches Mo- ment, insbesondere n-tes statistisches Moment der Regelabweichung und/oder Fuzzy- Set Zuordnungen betreffen. Eine Qualitätszahl kann auf eine lokale Zeit oder eine glo- bale Zeit bezogen sein. Das Erzeugen der insbesondere lokalen Diagnosecodes kann das Berechnen von wenigstens einer Qualitätszahl oder mehreren Qualitätszahlen aus den Regelungsrohdaten, insbesondere nach der Erfassung der Regelungsrohdaten, umfas- sen. Die Diagnosededuktionslogik kann dazu eingerichtet sein, eine Qualitätskennzahl zu berücksichtigen. Das Anwenden einer Diagnoseroutine zur Erzeugung eines Diagno- secodes kann das Laden von Daten zur Beschreibung von Analyseregeln aus einem ins- besondere lokalen Speicher eines Stellgeräts, vorzugsweise eines Ventilstellungsreglers, und das Verarbeiten einer Qualitätskennzahl gemäß der geladenen Analyseregeln um- fassen.
Gemäß einer Ausführung des Verfahrens wird der globale Diagnosecode von dem Stell- gerät beim Erzeugen oder beim Versenden des lokalen Diagnosecodes gebildet. Alter- nativ kann bei dem oben beschriebenen Verfahren der globale Diagnosecode von einer
Kommunikationseinrichtung beim Übermitteln des lokalen Diagnosecodes insbesonde- re von dem Stellgerät vorzugsweise zu der Zentraleinheit gebildet werden. Alternativ wird der globale Diagnosecode von der Zentraleinheit beim Empfangen eines lokalen Diagnosecodes oder beim Bestimmen des wenigstens einen Deduktionsergebnisses gebildet. Es ist denkbar, dass ein Stellgerät dazu eingerichtet ist, bereits während des Schrittes (b) des Erzeugens eines Diagnosecodes sogleich den Diagnosecode mit einem stellgerätespezifischen Bezeichner zu verknüpfen, sodass der Diagnosecode bereits beim Schritt (c) des Übermittelns des Diagnosecodes von dem bestimmten Stellgerät an die Zentraleinheit als globaler Diagnosecode realisiert und so von der Zentraleinheit eindeutig dem Stellgerät zuordenbar ist, auf dessen stellgerätespezifischen Regelungs- rohdaten er basiert. Alternativ oder zusätzlich kann die Transformation des auf ein bestimmtes Stellgerät bezogenen oder der einem bestimmten Stellgerät entstammende lokalen Diagnosecodes während Schritt (c) beim Übermitteln des Diagnosecodes an die Zentraleinheit erfolgen, beispielsweise indem der Diagnosecode über eine dedizierte Signalübertragungsleitung von dem einen Stellgerät an die empfangende Zentraleinheit übermittelt wird, sodass anhand des Signaleingangs der Zentraleinheit für die Zentral- einheit ein Bezeichner bereit steht, anhand dessen sich eine eindeutige Zuordnung ei- nes Diagnosecodes zu einem bestimmten Stellgerät für die Zentraleinheit nachvollzie- hen lässt. Es ist denkbar, dass das Transformieren eines lokalen Diagnosecodes gemäß Schritt (d) zwischen dem Erzeugen des lokalen Diagnosecodes gemäß Schritt (b) und dessen Übermittlung gemäß Schritt (c) erfolgt, beispielsweise indem vor dem Übermit- teln des Diagnosecodes vermittels einer Stellgeräteelektronik ein erzeugter Diagnose- code mit einem Bezeichner verknüpft wird.
Gemäß einer Ausführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst der Schritt (b) Erzeugen des wenigstens einen Diagnosecodes, dass zum Erzeugen des Diagnosecodes eine zeitliche Relation, wie eine Simultanität, Abfolge oder Zeitreihe, von wenigstens zwei Regelungsrohdaten berücksichtigt wird. Eine Abfolge kann insbesondere auf we- nigstens drei, wenigstens fünf, wenigstens sieben oder mehr nacheinander auftretende Regelungsrohdaten bezogen sein. Es sei klar, dass eine zeitliche Relation bezogen sein kann auf eine globale Zeit, die beispielsweise von der Zentraleinheit berücksichtigt wird, oder auf eine lokale Zeit eines bestimmten Stellgeräts.
Gemäß einer Ausführung kann der wenigstens ein von einem bestimmten Stellgerät erzeugte insbesondere lokaler Diagnosecode, insbesondere beim Schritt (b) des Erzeu- gens des Diagnosecodes, zu einer stellgerätespezifischen lokalen Zeit korreliert werden. Eine lokale Zeit kann beispielsweise durch einen Zeitgeber des Stellgeräts selbst defi- niert sein. Eine lokale Zeit kann definiert sein als ein lokaler Zeitpunkt, beispielsweise mittels eines stellgerätespezifischen Zeitstempels, als lokaler Zeitraum, beispielsweise von einem lokalen Startzeitpunkt bis zu einem lokalen Endzeitpunkt, als lokales Zeit- fenster nach einem stellgerätespezifischen Ereignis und/oder als lokales periodisches Zeitintervall. Die Zentraleinheit kann dazu eingerichtet sein, wenigstens eine temporale Bedingung beispielsweise bezogen auf eine Simultanität, eine Reihenfolge oder eine Abfolge von Diagnosecodes bezogen auf eine lokale Zeit auf das jeweilige spezifische Stellgerät anzuwenden. Die zentrale Deduktionslogik kann beispielsweise dazu einge- richtet sein, Diagnosecodes desselben Stellgerätes im Verlauf der Zeit, beispielsweise im Verlauf eines Monats oder eines Jahres, unter Berücksichtigung lokaler Zeitangaben zu diagnostizieren, um eine Veränderung des Verhaltens des Stellgeräts während des- sen Lebensdauer zu erfassen.
Gemäß einer Ausführung des Verfahrens wird wenigstens ein Diagnosecode zu einer globalen insbesondere absoluten Zeit korreliert. Eine globale Zeit kann einen globalen Zeitstempel, einen globalen Zeitraum von einem globalen Anfangszeitpunkt bis zu ei- nem globalen Endzeitpunkt, ein globales Zeitfenster nach einem bestimmten Ereignis oder einem bestimmten periodischen Zeitintervall betreffen. Die Korrelation eines Di- agnosecodes zu einer globalen Zeit kann vorgenommen werden beim Erzeugen (b) des Diagnosecodes, beim Übermitteln (c) des Diagnosecodes oder beim Bestimmen (d) des Deduktionsergebnisses. Bei einem Verfahren, bei welchem Diagnosecodes zu einer glo- balen Zeit korreliert werden, kann bevorzugt sein, dass alle von der Deduktionslogik berücksichtigten Diagnosecodes oder zumindest ein Teil der von der Deduktionslogik berücksichtigten Diagnosecodes zu einer jeweiligen globalen Zeit korreliert werden. Die Diagnose der Deduktionslogik kann insbesondere dazu ausgestaltet sein, wenigstens eine oder mehrere logische Regeln mit zeitlichen Kriterien (beispielsweise betreffend eine Simultanität, eine Abfolge oder dergleichen) ausschließlich auf insbesondere glo- bale Diagnosecodes anzuwenden, die zu einer globalen Zeit korreliert sind. Auf diese Weise kann beispielsweise eine Fehlerkaskade frühzeitig erkannt werden, die sich im
Auftreten bestimmter Anlagen-Komponenten-Fehler in einer bestimmten Abfolge an- kündigt.
Gemäß einer Ausführung umfasst der Schritt (f) Bestimmen wenigsten eines Dedukti- onsergebnisses, dass die Diagnosededuktionslogik einem Satz globaler Diagnosecodes zugeordnet und darauf angewendet wird, wobei die Diagnosededuktionslogik wenigs- ten eine temporale Bedingung bezogen auf die globale Zeit berücksichtigt, beispielswei- se eine zeitliche Simultanität, Abfolge oder Zeitreihe, von wenigstens zwei vorbestimm- ten globalen Diagnosecodes. Die Deduktionslogik kann dazu eingerichtet sein, tempo- rale Bedingungen bezogen auf globale Diagnosecodes desselben Stellgeräts anzuwen- den. Alternativ oder zusätzlich kann die Deduktionslogik dazu eingerichtet sein, we- nigstens eine temporale Bedingung bezogen auf wenigstens zwei globale Diagnosecodes verschiedener Stellgeräte anzuwenden.
Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens kann die lokale Zeit definiert werden als ein lokales Zeitfenster mit einem Öffnungszeitpunkt, der abhängig von einem vorbestimm- ten Prozesssignal-Ergebnis oder Regelungsrohdatum bestimmt wird, beispielsweise einem vorbestimmten Signalverlauf eines Soll-Wertes, wie einer Sprungantwort, einer Sinusantwort oder einer Rampenantwort oder beispielsweise einem vorbestimmten Signalverlaufes eines Ist-Signals, wie ein Lastsprung. Das lokale Zeitfenster kann ferner mit einer Öffnungsdauer definiert werden.
Gemäß einer anderen Weiterbildung, die mit der vorherigen kombinierbar ist, kann eine lokale Zeit definiert werden als ein insbesondere periodisch wiederkehrendes loka- les Zeitintervall, wie ein diskreter Regelzyklus eines digitalen Stellgeräts, wobei insbe- sondere während dem diskreten Regelzyklus eine konstante Stellgröße von einer Stell- und/oder Regelungselektronik des Stelleräts an einen Stellaktor des Stellgeräts bereit- gestellt wird. Insbesondere wird die Stellgröße anhand eines Soll-Wertes, eines Ist- Wertes, einer durch die Differenz zwischen Ist-Wert und Soll-Wert definierten Regel- abweichung, und einer die Regelabweichung berücksichtigenden Regelungsroutine, wie einer PID-Regelungsroutine, berechnet.
Gemäß einer Ausführung eines Verfahrens wird eine Recheneinheit eines einzelnen bestimmten Stellgeräts sowohl für die Erzeugung (b) wenigstens eines insbesondere lokalen Diagnosecodes sowohl als auch für die Bestimmung (f) eines Deduktionsergeb- nisses unter Berücksichtigung wenigstens eines anderen Diagnosecodes von wenigstens einem anderen Stellgerät verwendet. Anders gesagt kann ein Stellgerät der prozess- technischen Anlage in Funktionsunion sowohl als Stellgerät als auch als Zentraleinheit eingesetzt werden.
Die Erfindung betrifft auch ein Steuer- und/oder Regelungssystem für eine prozess- technische Anlage, die mehrere Stellgeräte, eine Zentraleinheit und eine Kommunikati- onseinheit zum Übermitteln wenigstens eines Diagnosecodes von den mehreren Stell- geräten zu der Zentraleinheit umfasst. Jedes Stellgerät umfasst je ein Stellventil zum Einstellen einer Prozessfluidströmung und je eine Recheneinheit, die dazu eingerichtet ist, das Stellventil auf Basis von wenigstes einem Regelungsrohdatum gemäß einer Steuer- und/oder Regelungsroutine zu betätigen. Die Recheneinheit ist ferner dazu eingerichtet, auf Basis von wenigstens einem Regelungsrohdatum gemäß einer Diagno- seroutine wenigstens einen insbesondere lokalen Diagnosecode vorzugsweise betref- fend einer Anomalie zu erzeugen. Die Zentraleinheit ist dazu eingerichtet wenigstens eine logische Bedingung zur Anwendung auf wenigstens einen Diagnosecode als Diag- nosededuktionslogik zu erhalten sowie dazu auf Basis der von den mehreren Stellgerä- ten bereitgestellten Diagnosecodes ein Diagnose-Deduktionsergebnis gemäß der Diag- nosededuktionslogik zu bestimmen.
Gemäß einer Weiterbildung eines Steuer- und/oder Regelungssystems ist die Zentral- einheit in eines der Stellgeräte, insbesondere in einer stellgerätespezifischen Rechen- einheit, integriert. Gemäß einer anderen Ausführung eines Steuer- und/oder Rege- lungssystems ist die Zentraleinheit separat zu den Stellgeräten in einem Rechner, wie einem Prozessleitrechner, einem entferntem Server, einem Arbeitsplatzrechner, einem Tablet-Rechner oder dergleichen, implementiert. Die Zentraleinheit kann derart konfi- guriert sein, dass die Diagnosededuktionslogik erst angewendet wird, nachdem der Zentraleinheit eine vorbestimmte Mindestanzahl insbesondere globaler Diagnosecodes zur Verfügung steht. Ein Mindestschwellwert kann beispielsweise definiert sein als das Produkt der Anzahl der Stellgeräte, die mit der Zentraleinheit kommunizieren, mit ei-
nem vorbestimmten Faktor, wie 5, 10, 50, 100 oder 1000 bezüglich der Anzahl der Di- agnosecodes von dem Stellgerät. Ein Mindestschwellwert kann alternativ oder zusätz- lich definiert sein auf Basis eines Mindestzeitraumes, wie eine Stunde, ein Tag, eine Woche oder ein Monat, innerhalb dem kontinuierlich die Diagnosecodes von den Stell- geräten der prozesstechnischen Anlage an die Zentraleinheit übermittelt wurden.
Gemäß einer anderen Ausführung eines Steuer- und/oder Regelungssystems, die mit den vorherigen kombinierbar ist, ist das Steuer- und/oder Regelungssystem zur Durch- führung des oben beschriebenen Verfahrens konfiguriert.
Weitere Merkmale, Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden durch die fol- gende Beschreibung einer bevorzugten Ausführung der Erfindung deutlich gemacht, in denen zeigen:
Figur 1 eine schematische Darstellung eines Steuer- und/oder Regelungssys- tems;
Figur 2 eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelungssystems; und
Figur 3 eine exemplarische Eingabemaske einer Benutzerschnittstelle eines Steuer- und/oder Regelungssystems.
In der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführung anhand der Figuren wer- den für dieselben oder ähnliche Komponenten dieselben oder ähnliche Bezugszeichen verwendet.
Die Erfindung betrifft im Allgemeinen die Durchführung einer Regelkreisanalyse basie- rend auf Diagnosecodes unterschiedlicher Stellgeräte, die in den einzelnen Stellgeräten basierend auf Regelungsrohdaten des jeweiligen Stellgeräts erzeugt wurden. Die Regel- kreisanalyse soll zur Diagnose eine Deduktionslogik auf die Diagnosecodes anwenden, um auf ein Diagnosededuktionsergebnis zu schließen. Es werden nicht die eigentliche
Regelungsrohdaten sondern Diagnosecodes der Regelkreisanalyse zugrunde gelegt. Die Regelungsrohdaten sind in vielen Fällen entweder gar nicht verfügbar oder der techni- sche Aufwand zum Erfassen der Regelungsrohdaten ist aus wirtschaftlichen Gründen oder aus technischen Gründen nicht umsetzbar, etwa weil die erforderliche Bandbreite zur Übertragung der Regelungsrohdaten in der prozesstechnischen Anlage nicht vor- handen ist oder weil die verfügbare Bandbreite zur operativen Steuerung und/oder Regelung der Komponenten der prozesstechnischen Anlage zwingend erforderlich ist. Die Diagnosededuktionslogik bildet Expertenwissen betreffend eine prozesstechnische Anlage ab. Der Expertennutzer bildet sein Wissen über Zusammenhänge zwischen Di- agnosecodes der Stellgeräte, insbesondere Ventilstellungsregler, persistent in Form einer oder mehrerer logischer Bedingungen und sich daraus ableitender Aktionen ab, die die Diagnosededuktionslogik bilden. Mithilfe der Diagnosededuktionslogik kann auf Basis einer Sammlung in einer Zentraleinheit empfangener und gespeicherter ins- besondere globaler Diagnosecodes eine konsolidierte Diagnoseaussage über eine auf einer Hierarchieebene der prozesstechnischen Anlage angemessene Gesamtmaßnahme beispielsweise zur Fehlerbehebung oder -Prävention abgeleitet werden. Somit realisiert die Anwendung einer Diagnosededuktionslogik auf einen oder mehrere Diagnosecodes eine Art Metadiagnose, um den Verwender einer Zentraleinheit, beispielsweise Über- wachungspersonal in einer Leitwarte, bei der Einschätzung eines Anlagenzustandes zu unterstützen.
In Figur i ist exemplarisch eine schematische Darstellung einer prozesstechnischen Anlage 100 gezeigt. Die Darstellung der prozesstechnischen Anlage ist reduziert auf ausgewählte Komponente zur Überwachung und Beeinflussung des Anlagenprozesses. Dem Fachmann ist klar, dass die prozesstechnische Anlage zahlreiche weitere, nicht abgebildete Komponenten zur Durchführung des Anlagenprozesses, wie beispielsweise Sicherheitseinrichtungen, Behälter, Heizungen, Reaktoren und Rohrleitungen umfasst, die hier nicht im Detail dargestellt sind.
Die prozesstechnische Anlage 100 umfasst mehrere Stellgeräte 1i, 1x, 1y, IZ und eine damit verbundenen Zentraleinheit 3. Die in der Figur 1 dargestellten Stellgeräte 1 sind rein exemplarisch als baugleiche Stellgeräte dargestellt. Der Index i, mit dem die Stell- geräte 1 und deren Komponenten 13, 15 beschriftet sind, ist als Platzhalter für einen
stellgerätespezifischen Bezeichner zu verstehen. Die Indizes x, y und z bezeichnen ver- schiedene Stellgeräte 1.
Vorzugsweise ist ein Stellgerät 1i als Stellventil lii zum Einstellen einer Prozessflu- idströmung eingerichtet. Eine Recheneinheit 13i beziehungsweise eine Steuerung- und/oder Regelungselektronik ist dazu eingerichtet, das Stellventil 11i auf Basis von Regelungsrohdaten gemäß einer Steuer- und/oder Regelungsroutine zu betätigen. Die Recheneinheit 13i kann zu diesem Zweck ein beispielsweise pneumatisches Steuersig- nal g an einen beispielsweise pneumatischen Stellaktor 15i bereitstellen, der ein Stell- weg und/oder eine Stellkraft des Stellventils lii bewirkt. Die Recheneinheit 13i kann über einen oder mehrere nicht näher dargestellte Sensoren verfügen, die Ist-Werte s, wie eine Ist-Position des Stellventils 11i, erfassen.
Das Stellgerät 1i kann mit einer zentralen Leitwarte 103 verbunden sein, die dem Stell- gerät 1i mittels des Kommunikationsnetzes 5 ein Führungssignal w bereitstellt. Die Recheneinheit 13i kann dazu ausgebildet sein, auf Basis des Führungssignales w und eines Ist-Signales s das Steuersignal g zu erzeugen. Das Ist-Signal s, das Führungssignal w oder Soll-Signal und das Steuersignal g realisieren in diesem Beispiel Regelungsroh- daten des Stellventils 11i. Es ist denkbar, dass eine dem Stellgerät 1i vorgelagerte Re- cheneinheit (nicht näher dargestellt), die Soll-Größe oder das Führungssignal w von der Leitwarte 103 und einen Ist-Wert s von einem Sensor erhält, um eine Soll-Ist- Differenz d zu bilden, die an die Recheneinheit 13i übergeben werden kann. Die Re- cheneinheit 13i kann dazu ausgebildet sein, eine Regelungsroutine R auf Basis einer empfangenen Soll-Ist-Differenz d durchzuführen, um das Steuersignal zu bestimmen. Auch eine Soll-Ist-Differenz d kann als Regelungsrohdatum des Stellgerätes 1i betrach- tet werden. Das von der Recheneinheit 13i verarbeitete Signal, also beispielsweise ein Ist-Signal s, ein Soll-Signal w, eine Soll-Ist-Differenz d und ein Steuersignal g, sind spe- zifisch auf das Stellgerät 1i bezogene Regelungsrohdaten.
Die Recheneinheit 13i ist ferner dazu ausgestaltet, eine oder mehrere Diagnoseroutinen R durchzuführen, um auf Basis der Regelungsrohdaten Diagnosecodes Dj, Dij zu erzeu- gen. Die Diagnosecodes sind auf das Stellgerät 1i bezogen und können beispielsweise entweder ein ordnungsgemäßes oder ein fehlerhaftes Verhalten des Stellgeräts 1i cha-
rakterisieren. Ein bezüglich des Stellgerät 1i stellgerätespezifischer Diagnosecode Dj, Dij kann das Verhalten des gesamten Stellgeräts 1i beschreiben oder nur einen Teil der Komponenten und/oder Funktionen des Stellgeräts 1i.
Die Recheneinheit 13i kann beispielsweise einen Prozessor 133 und einen Speicher 130 sowie eine Netzwerkschnittstelle 134 umfassen. Die Recheneinrichtung 13i kann bei- spielsweise als Microcontroller realisiert sein. Die Recheneinheit 13i des Stellgeräts 1i ist dazu eingerichtet, verschiedene Funktionen auszuführen, beispielsweise eine Rege- lungsroutine R und wenigstens eine Diagnoseroutine(n) D. Sowohl die Regelungsrouti- ne R als auch die Diagnoseroutinen D werden von der Recheneinheit 13i auf Basis der Regelungsrohdaten w, s, d und g durchgeführt.
Die Diagnoseroutine D kann wie in Figur 1 exemplarisch dargestellt einen Signalverlauf eines Regelungsrohdatums in Relation zu einer Zeit betrachten, um beispielsweise eine Qualitätskennzahl Q zu bestimmen. Die Qualitätskennzahl Q kann beispielsweise die Güte der Regelungsroutine R charakterisieren. Bei dem vorliegendem Beispiel kann die Diagnoseroutine D beispielswiese bezogen sein auf die Sprungantwort eines Steuersig- nales g auf ein stufenförmiges sich ändernden Soll-Signal w im Verlauf der globalen Zeit T zwischen einem globalen Startzeitpunkt Tstart und einem globalen Endzeitpunkt Tend.
Das Ventilstellgerät 11i kann in einer exemplarischen Ausführung zur elektrisch steuer- baren Zu- und/oder Abfuhr eines Mediums, insbesondere eines Pneumatikfluids, zu und/oder von dem insbesondere pneumatischen Aktuator 15i umfassen. Zu diesem Zweck kann die Stellungsreglerelektronik 13i einen elektropneumatischen Wandler und/oder ein penumatisches Relais umfassen. Gemäß einer alterativen Ausführung kann ein elektrischer Aktuator wie ein elektrischer Stellantrieb als Aktor 15i vorgesehen sein. Gemäß einer anderen alterativen Ausführung kann ein hydraulischer Aktuator wie ein hydraulischer Stellantrieb als Aktor 15i vorgesehen sein.
Die Leitwarte 103 der prozesstechnischen Anlage 100 verfügt ebenfalls über eine zent- rale Recheneinheit 113. Die zentrale Recheneinheit 113 umfasst einen Speicher 140 und einen Prozessor 141. Prozessor 141 und Speicher 140 der zentralen Recheneinheit 113
können den zahlreichen Stellgeräten 1i, 1x, 1y, 1Z übergeordnete Prozessregelungsfunk- tionen Rp und/oder Regelkreisdiagnose-Funktionen Dp umzusetzen eingerichtet sein. Die zentrale Recheneinheit 113 kann durch Anwendung einer Prozessregelungsroutine Rp eine oder mehrere Führungsgrößen w erzeugen. Von der Leitwarte 103 werden die Führungsgrößen w den einzelnen Stellgeräten 1i über das Kommunikationsnetz 5 zur Verfügung gestellt.
Die Stellgeräte 1i können der Leitwarte 103 ihre lokalen oder globalen Diagnosecodes Dj, Dijj übermitteln, die in einem zentralen Speicher 140 der Leitwarte 103 als Satz
von Diagnosecodes gespeichert werden kann. Der Satz von Diagnosecodes der in
dem Speicher 140 der Leitwarte 103 gemäß Figur 1 abgelegt ist, ist derart, dass jedem Diagnosecode Dijj ein stellgerätespezifischer Bezeichner L zugeordnet ist, sodass es sich um globale Diagnosecodes Dij hjandelt. Die globalen Diagnosecodes Dijj sind jeweils glo- bale Zeitangaben T zugeordnet, wobei das in Figur 1 dargestellte Beispiel jedem globa- len Diagnosecode Dijj im Speicher 140 der Leitwarte 103 einen globalen Startzeitpunkt Tstart und einen globalen Endzeitpunkt Tend zugeordnet ist.
Die von der Leitwarte 103 als Satz abgespeicherten globalen Diagnosecodes D wer-
den bei den in Figur 1 dargestellten Beispielen von den Stellgeräten 1i erzeugt und bei der Erzeugung durch das jeweilige Stellgerät 1i mit einem stellgerätespezifischen Be- zeichner li verknüpft und einer globalen Zeit Tstart, Tend zugeordnet. Von dem Stellgerät 1i werden die auf diese Weise erzeugten Diagnosecodes Dijj mittels einer Netzwerk- schnittstelle 134 der Recheneinheit 13i an das Kommunikationsnetzwerk 5 zur Über- mittlug an die Leitwarte 103 übergeben.
Die prozesstechnische Anlage 100 verfügt über eine Zentraleinheit 3 mit einer Regelda- tenbank RDB, in der sich eine Diagnosededuktionslogik γ manifestiert. Die Diagnosde- duktionslogik γ kann definiert sein als Satz von logischen Regeln oder Bedingungen BED, wobei jeder der logischen Regeln eine vorbestimmte Aktion AKT zugeordnet ist. Durch Anwendung der Diagnosdeduktionslogik γ auf den zahlreiche Diagnosecodes D umfassenden Satz
werden die Bedingungen BED der Diagnosdeduktionslogik γ auf die Diagnosecodes D angewendet. Falls eine oder mehrere der Bedingungen BED durch den Satz der Diagnosecodes D erfüllt ist, wird die jeweils einer bestimmten Bedin-
gung BED zugeordnete Aktion AKT umgesetzt, um ein Diagnosededuktionsergebnis K zu bestimmen.
Bei dem Beispiel gemäß Figur i ist die Zentraleinheit 3 als relativ zu den Stellgeräten 1i separate Einheit gebildet. Es sei klar, dass eine Zentraleinheit 3 auch als Teil eines be- stimmten der vielen Stellgeräte, beispielsweise des mit dem Index z gezeichnete Stell- geräts 1z realisiert sein kann, welches als zentrales Stellgerät bezeichnet sein kann. Al- ternativ kann die Zentraleinheit 3 als Teil der Recheneinheit 113 der Leitwarte 103 rea- lisiert sein. Es ist denkbar, dass eine Zentraleinheit 3 beispielsweise durch einen Ar- beitsplatzrechner 105 realisiert ist.
Ein Experte und andere Benutzer der prozesstechnischen Anlage können mittels eines oder mehrerer Arbeitsplatzrechner 105 mit der prozesstechnischen Anlage 100 intera- gieren. Zur Vereinfachung der Darstellung ist der Arbeitsplatzrechner 105 bei den vor- herigen Beispiel gemäß Figur 1 an das selbe Kommunikationsnetzwerk 5 angeschlos- sen, wie die übrigen dargestellten Teile der prozesstechnischen Anlage 100. Es sei klar, dass die prozesstechnische Anlage verschiedene voneinander getrennte Netzwerke um- fassen, hierarchisch gegliederte Netzwerke, oder eine andere als die dargestellte Netz- werktopologie haben kann. Beispielsweise kann die Leitwarte 103 mit einem ersten Netzwerk mit dem Arbeitsplatzrechner 105 verbunden sein und über ein zweites Netz- werk mit den Stellgeräten 1i. In Figur 1 ist das Kommunikationsnetzwerk 5, welches die Stellgeräte 1i und die Leitwarte 103 verbindet gemäß einer Bus-Topologie dargestellt. Es sei klar, dass das Kommunikationsnetzwerk 5 teilweise oder vollständig gemäß einer anderen, beispielsweise ringförmigen, linearen, vermaschten, stern- oder baumförmi- gen Topologie realisiert sein kann. Die Kommunikation zwischen den Stellgeräten 1i und der Leitwarte 103 kann als direkte Single-Hop-Kommunikation von jedem einzel- nen Stellgerät zu der Leitwarte realisiert sein oder als Multi-Hop-Kommunikation, wo- bei eines oder mehrere Stellgeräte als Kommunikations-Bindeglied zwischen der Leit- warte 103 und dem bestimmten Stellgerät vorgesehen sind. Es sei klar, dass auch Topo- logie- und/oder Signalübertragungs-Mischformen realisiert sein können. Insbesondere bei prozesstechnischen Anlagen, die zumindest teilweise mit einer Multi-Hop- Signalübertragung arbeiten, ist die verfügbare Bandbreite zur Übertragung von Daten
von den Stellgeräten zu einer Zentraleinheit 3 begrenzt, sodass das erfindungsgemäße Diagnoseverfahren zweckmäßig sein kann.
Die Diagnosededuktionslogik γ kann beispielsweise mithilfe des Arbeitsplatzrechners 105 durch einen Expertennutzer definiert werden. Die Definition der Diagnosededukti- onslogik γ kann umgesetzt werden, indem eine logische Bedingung definiert wird, die eine Zuordnung von einem oder mehreren Diagnosecodes Dijj zu einem Deduktionser- gebnis K bestimmt. Die Diagnosededuktionslogik γ kann eine Vielzahl verschiedener logischer Bedingungen BED umfassen. Jede logische Bedingung BED kann einer Akti- on AKT zugeordnet sein, welche das Deduktionsergebnis K der jeweiligen Bedingung BED angibt. Die Summe der Aktionen AKT bestimmt das gesamte Deduktionsergebnis K.
Die Anzahl der Stellgeräte 1i, insbesondere der Ventilstellgeräte lii, und Prozessrech- ner 103 sowie die topologische Auslegung des Netzwerks 5 sind exemplarisch und nicht als Beschränkung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Diagnose der Anlage 100 zu verstehen. Der Prozessrechner 103 kann beispielsweise als DCS oder PLC realisiert sein.
Die Zentraleinheit 3 und die Leiteinrichtung 103 können dazu eingerichtet sein, Daten zwischen der Diagnosededuktionsroutine und dem Kontrollprogramm auszutauschen. Ein Datenaustausch zwischen Zentraleinheit und zentraler Recheneinrichtung 113 kann besonders dann realisiert sein, wenn Leitwarte 103 und Zentraleinheit 3 in Funkti- onsunion realisiert sind. Beispielsweise kann die Diagnosededuktionsroutine dazu aus- gestaltet sein, Prozessdaten des Kontrollprogramms RP ZU übernehmen und/oder abzu- speichern insbesondere mit Diagnosecodes beispielsweise zeitlich zu korrelieren, und dies der Bestimmung eines Diagnosededuktionsergebnisses K zu Grunde zu legen.
In der Regeldatenbank RDB der Zentraleinheit 3 können die logischen Bedingungen BED und die ihnen zugeordneten Aktionen AKT als maschinencodierte Regelbeschrei- bungen hinterlegt sein. In Ausführungen kann die Maschinenkodierung durch extern strukturierte und insbesondere fest formatierte Datensätze oder durch explizit struktu- rierte Datensätze wie beispielsweise XML implementiert sein.
Die Diagnosededuktionslogik γ kann beispielsweise definiert sein auf Basis von Bedin- gungen, welche das Verhalten von mehreren Diagnosecodes mit einer logischen Bezie- hung, wie einer „UND“-Beziehung, einer logischen „ODER“-Beziehung, einer logischen „EXKLUSIV-ODER“ Beziehung verknüpfen. Logische Bedingungen BED der Diagno- sededuktionslogik γ können logische Operatoren wie „NICHT“ oder „AUSSCHLIESS- LICH“ in Bezug auf wenigstes einen Diagnosecode Dijj umfassen. Logische Bedingungen BED der Diagnosededuktionslogik γ können Verknüpfungen, Gruppierungen, Klamme- rungen und sonstige semantische Strukturierungen umfassen.
Im Speicher 140 der Leitwarte 103 oder einer anderen Zentraleinheit 3 kann ein Kon- trollprogramm Rp enthalten sein, das kontinuierlich ausgeführt wird, um den Anlagen- prozess oder einen Teil davon zu Überwachen und/oder zu Beeinflussen. Die Leitwarte 103 kann auf Basis des Kontrollprogramms Rp Führungsgrößen w für die verschiede- nen Stellgeräte bereitstellen. In dem Speicher 140 der Leitwarte 103 kann ferner ein Diagnoseprogramm enthalten sein, das Funktionen A zum Empfangen von lokalen Di- agnosecodes Dj und/oder globalen Diagnosecodes Dijj und eine Regelverarbeitung im- plementiert. Ferner kann eine Berichtseinheit C vorgesehen sein, mit der ein Diagno- seergebnis in eine gewünschte Darstellung beispielsweise für einen Arbeitsplatzrechner 105 weiterverarbeitet wird. An dem Arbeitsplatzrechner 105 kann wenigstens ein Diag- noseergebnis K in sinnfälliger graphischer Darstellung angezeigt werden. Das Diagno- seergebnis K kann ergänzt sein um Datenelemente, mit denen durch eine maschinelle Verarbeitung eine direkte Beeinflussung der prozesstechnischen Anlage 100 bewirkt werden kann.
Figur 2 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm einer Ausführung eines erfindungs- gemäßen Verfahrens zur Diagnose eines Steuer- und/oder Regelsystems einer prozess- technischen Anlage. Das in Figur 2 dargestellte Ablaufdiagramm stellt einen stark ver- einfachten Ablauf dar, bei dem nur die durch ein erstes Stellgerät 1i und eine Zentral- einheit 3 durchgeführte Verfahrensschritte dargestellt sind. Es sei klar, dass die hier nur bezüglich eines einzelnen exemplarischen Stellgerätes 1i dargestellten Schritte oder ähnliche Schritte jeweils durch die vielen verschiedenen Stellgeräte 1i, 1x, 1y, IZ, et cete- ra, der prozesstechnischen Anlage 100 umgesetzt werden können.
Die von den verschiedenen Einheiten des Systems, also den vielen verschiedenen Stell- geräten und der Zentraleinheit 3 durchgeführten Schritte können durch unabhängige Recheneinheiten der verschiedenen Anlagenkomponenten unabhängig voneinander, insbesondere zeitlich unabhängig voneinander, beispielsweise gleichzeitig oder nachei- nander, durchgeführt werden. Es sei klar, dass Verfahrensschritte, die kooperierend durch mehrere Anlagenkomponenten durchgeführt werden, namentlich die Kommuni- kation 400 zwischen einem Stellgerät 1i und einer Zentraleinheit 3, in insbesondere zeitlicher Abstimmung der beteiligten Komponenten miteinander erfolgen.
Der Schritt 400 der Kommunikation beziehungsweise Übermitteln wenigstens eines Diagnosecodes Dijj von dem Stellgerät 1i zu der Zentraleinheit 3 umfasst das Versenden 401 des Diagnosecodes Dijj durch das Stellgerät 1i und das Empfangen 403 des Diagno- secodes Dijj durch die Zentraleinheit 3. Der Übermittlungsschritt 400 beziehungsweise dessen Teilschritte Versenden 401 und/oder Empfangen 403 umfassen, dass einen übermittelten lokalen Diagnosecode Dj ein stellgerätespezifischer Bezeichner Ii aufge- prägt wird 404, um den Diagnosecode zu einem globalen Diagnosecode Dijj aufzuwer- ten.
Die Verknüpfungen des stellgerätespezifischen Bezeichners Ii zu dem lokalen Diagno- secode Dj können softwareseitig vollzogen werden, beispielsweise indem eine Trans- formationsroutine einen lokalen Diagnosecode Dj ohne Bezeichner mit einem auf das Stellgerät li, zu dem der lokale Diagnosecode Dj gehört, verknüpft. Alternativ oder zu- sätzlich kann der Transformationsschritt hardwareseitig vollzogen werden, indem bei- spielsweise die Übermittlung eines lokalen Diagnosecodes Dj von einem bestimmten Stellgerät 1i an die Zentraleinheit 3 mittels eines dedizierten Signaleingangs der Zent- raleinheit 3 oder einer der Zentraleinheit 3 vorangestellten, nicht näher dargestellte Komponente, erfolgt, sodass aus dem Erhalt eines lokalen Diagnosecodes Dj ohne stell- gerätespezifischen Bezeichner an einem dem Stellgerät 1i exklusiv zugeordneten Sig- naleingang eine Transformation des lokalen Diagnosecodes in einen globalen Diagno- secode Dij bewirkt.
Bevor ein lokaler Diagnosecode Djvon dem Stellgerät 1i gemäß Schritt 400 an die Zent- raleinheit 3 übermittelt wird, muss zunächst durch den Stellungsregler 13 zum Versand 401 bereitgestellt werden.
Durch die Verbindung eines lokalen Diagnosecodes Dj mit einem stellgerätespezifi- schen Bezeichner Ii werden die Diagnosecodes zu globalen Diagnosecodes Dijj aufgewer- tet, die innerhalb der prozesstechnischen Anlage 100 auf ein bestimmtes Stellgerät 1i zurück verfolgbar sind. Mit Hilfe des Bezeichners Ii kann die Zentraleinheit 3 einen globalen Diagnosecode Dijj in einen technischen Kontext einordnen, der sich beispiels- weise auf ein Modell des technischen Gesamtprozesses der prozesstechnischen Anlage 100 oder Teilen davon zuordnen lässt. Auf diese Weise kann eine Ursächlichkeit zwi- schen einem beobachteten Verhalten verschiedener Stellgeräte 1i hergeleitet werden. So kann ein Rückschluss auf die Ursächlichkeit eines anormalen Verhaltens eines Stell- gerätes einfacher möglich sein als mit ausschließlich lokalen Daten. So lässt sich bei- spielsweise ein Bezug auf ein bestimmtes Stellgerät 1i, an dem ein anormales Verhalten beobachtet wird, eine Diagnose vereinfachen in Bezug auf die Frage, ob das anormale Verhalten des bestimmten Stellgeräts allein auf dessen spezifischer Abweichung von einem Gut-Zustand für die Anomalie ursächlich ist oder ob ein Beitrag aus einem ande- ren Stellgerät oder einem sonstigen Bereich der prozesstechnischen Anlage zumindest mitursächlich ist.
Gemäß einer Ausführung eines erfindergemäßen Verfahrens kann vorgesehen sein, dass zunächst einmal von dem Stellgerät eine lokale Zeit t definiert wird. Bei einem Stellgerät 1i mit einer Stellgerätelektronik 13i, die sich eines Microcontrollers oder Ähn- lichem bedient, kann dies beispielsweise durch die Verwendung eines Timers oder Ähnlichem der Recheneinheit 13i erfolgen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass es denkbar ist, das dem Stellgerät 1i von der Zentraleinheit 3 oder der Prozessleit- warte 103 insbesondere in regelmäßigen Abständen oder zu bestimmten Zeitpunkten oder Ereignissen eine Definition einer globalen Zeit T bereit gestellt werden kann, der sich das Stellgerät 1i alternativ zu oder ergänzend zu einer lokalen Zeit t bedienen kann (nicht näher dargestellt).
Durch das Stellgerät 1i wird in einem Erfassungsschritt 200 wenigstens ein stellgerä- tespezifisches Reglungsrohdatum erfasst. Es sei klar, dass ein Stellgerät 1i eine Vielzahl von Erfassungsschritten 200 durchführen kann. Im Sinne des Vorliegenden erfin- dungsgemäßen Verfahrens kann das Verfassen 200 beispielsweise den Empfang eines Soll-Werts w, den Empfang oder die Messung eines Ist-Werts s, den Empfang oder die Bestimmung eines Soll-Ist-Differenzwerts d und/oder die Bestimmung eines Steuer- werts g insbesondere mittels einer Steuerungsroutine oder einer Regelungsroutine R umfassen.
Zusammen mit dem Erfassen 200 oder im Anschluss daran kann die Regelungsroutine R in einem Verfahrensschritt 250 umgesetzt werden. Wie oben dargelegt, erfolgt die Regelung im Allgemeinen dadurch, dass auf Basis eines Soll-Werts w sowie gegeben falls eines Ist-Werts s oder auf Basis einer vorbereiteten Soll-Ist-Differenz d ein Steu- erwert g berechnet wird. Die Berechnung des Steuerwerts g kann beispielsweise gemäß einer sogenannten Proportional-Integral-Differential-Regelung (PID-Regelung) erfol- gen.
Das Stellgerät 1i führt ferner einen Verfahrensschritt durch, gemäß dem ein Diagnose- code Dj, Dij erzeugt wird. In Figur 2 wird exemplarisch dargestellt, wie ein lokaler Diag- nosecode Dj mit dem Stellgerät 1i in Schritt 300 und dessen Teilschritten erzeugt wird. Es sei klar, dass das Erzeugen 300 des Diagnosecodes als optionaler Schritt 304 das Transformieren des durch das Stellgerät erzeugten Diagnosecodes Dj mit einem stellge- rätespezifischen Bezeichner Ii umfassen kann, sodass das Stellgerät sogleich einen glo- balen Diagnosecode Dij erzeugt.
Die Erzeugung 300 des Diagnosecodes kann mittels einer Diagnoseroutine D erfolgen. Es sei klar, dass das Stellgerät 1i dazu eingerichtet sein kann, wenigstens eine Diagno- seroutine D oder eine Vielzahl verschiedener Diagnoseroutinen bezüglich des gesamten Stellgeräts oder bezogen lediglich auf Teile des Stellgeräts oder Teilfunktionen des Stellgeräts durchführen kann. In der hier dargestellten exemplarischen Ausführung wird zur Erzeugung 300 des lokalen Diagnosecodes Dj die zuvor vom Stellgerät defi- nierte lokale Zeit t korreliert zu dem Diagnosecode Dj. In vielen digitalen Stellgeräten arbeiten in vielen Fällen in Regelungszyklen, wobei eine Diagnoseroutine innerhalb
eines Regelungszyklus durchgeführt werden und diesem somit zugeordnet werden kann wobei eine Diagnoseroutine R zu einer Abfolge mehrerer Regelungszyklen kor- respondieren kann. Durch die Korrelation der Regelungsroutine R zu einem oder meh- rere Regelungszyklen oder einer auf andere Weise definierten lokal (oder globalen) Zeit t (oder T) kann der durch die Diagnoseroutine D erzeugte Diagnosecode Dj (oder Dij)j zu einer lokalen Zeit t (oder einer globalen Zeit T) korreliert werden.
Die Korrelation eines Diagnosecodes zu einer lokalen Zeit t kann beispielsweise in Be- zug auf einen Zeitpunkt t oder ein ganz besonderes periodisch wiederkehrendes Zeitin- tervall d oder ein Zeitfenster mit einem Öffnungszeitpunkt tFij und einer Öffnungs- dauer dtFij erfolgen.
Ausgehend von der Korrelation zu einer insbesondere lokalen Zeit t kann die Diagnose- routine D dazu eingerichtet sein, in einem Diagnoseschritt 309 eine zeitliche Relation mehrerer verschiedener Regelungsrohdaten relativ zueinander zu berücksichtigen. Ein exemplarisches Beispiel sei verwiesen auf eine Diagnoseroutine die einen zeitlichen Verlauf eines Soll-Wertes w oder einer Regeldifferenz d einerseits, zu einem Ist-Wert s oder einem Steuersignal g andererseits für einen vorbestimmten Zeitpunkt oder Zeit- raum in Relation setzt, insbesondere um eine Diagnose hinsichtlich der in das Stellge- rät 1i bewirkten Regelantwort auf einen vorgegebenes Soll-Signal-Verlauf durchführen. Ein anderes Beispiel für eine Berücksichtigung 309 einer zeitlichen Korrelation von Regelungsrohdaten kann umfassen, dass in insbesondere regelmäßigen Abständen eine Zuordnung bestimmter Soll-Signale w (beispielsweise eine Soll-Position) zu dem vom zugehörigen Stellgerät 1i erzeugten Steuersignal g (beispielsweise ein Steuerdruck für einen pneumatischen Stellaktor 15i) betrachtet wird, um zu prüfen, ob das Verhalten des Stellventils 11i sich im Verlauf der Zeit ändert. So können beispielsweise Ver- schleißerscheinungen der Stellgerätemechanik oder Leckagen der Pneumatikversor- gung erkannt werden. In vielen Fällen kann die Berücksichtigung 309 der zeitlichen Relation von Regelungsrohdaten mit der Erhebung 303 einer Angabe zu einer Anoma- lie, beispielsweise in Form einer Diagnostikaussage, zusammen hängen.
Das Stellgerät kann bei der Durchführung einer Diagnoseroutine D im Schritt 300 eine Anomalie aus den Regelungsrohdaten ermitteln und gemäß Diagnoseroutineschritt 303
einen Diagnosecode eine oder mehrere bestimmte erfasste Anomalien beispielsweise als Diagnostikaussage aufprägen. Es sei klar, dass eine Diagnoseroutine D alternativ als Ergebnis der Diagnose und somit als Diagnosecode zu dem Ergebnis kommen kann, dass ein normales Verhalten und somit keine Anomalie vorliegt. Eine Anomalie be- zeichnet im Allgemeinen eine Abweichung von einem fehlerfreien normalen Verhalten eines Stellgeräts. Eine Anomalie kann beispielsweise sich in Form einer Regelantwort auf einen Soll-Wert w oder eine Regeldifferenz d vorliegen (beispielsweise kann die Regelantwort ein überschwingendes Verhalten zeigen). Alternativ kann eine Anomalie erkannt werden, wenn die Regelantwort auf ein vorgegebenes Soll-Signal w oder eine Regel-Differenz d langsamer als erwartet ausfällt. Die Diagnoseroutine D kann bei- spielsweise als Teil-Hub-Test realisiert sein, wobei festgestellt werden kann, ob bei- spielsweise ein unerwünschtes Verhalten der Mechanik und/oder der Pneumatik eines Stellventils lii vorliegt.
Die Diagnoseroutine D kann einen Qualitätsbestimmungsschritt 307 umfassen, in dem eine Qualitätskennzahl Q auf Basis der Regelungsrohdaten berechnet wird und dem Diagnosecode Dj, Dijj aufgeprägt wird. Die Qualitätskennzahl Q kann die Güte der in der Praxis realisierten Regelungen im Vergleich zu einem Idealzustand charakterisieren. Es sei klar, dass die Diagnoseroutine zur Erzeugung eines einzigen Diagnosecodes mehre- re Qualitätskennzahlen Q bestimmen und diese dem Diagnosecode Dijj aufprägen kann. Beispielsweise kann in Schritt 307 eine vorgegeben Anzahl von Qualitätskennzahlen Q berechnet werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Berechnung einer oder mehrerer weiterer Qualitätskennzahlen Q in Abhängigkeit von Bedingungen an die zuvor berech- neten Qualitätskennzahlen Q durchgeführt werden. Die Zuweisung einer oder mehrerer berechneter Qualitätskennzahlen Q auf einen oder mehrere Diagnosecodes Dj kann durch die Anwendung eines lokalen Speicher 130 der Regelelektronik 13i als Pro- grammteil oder Parametersatz hinterlegten Entscheidungsbaumes verwirklicht sein. Als exemplarische Diagnoseroutinen sei beispielsweise für Ventilstellungsregler 13 auf Samson TROVIS VIEW und Samson SAM CHEMICALS verwiesen. Die Produktnamen können geschützte Marken sein.
Nachdem das Stellgerät 1i einen oder mehrere Diagnosecodes Dijj in wenigstens einem oder einer Vielzahl von Erzeugungsschritten 300 generiert hat, kann die oben be- schrieben Übermittlung 400 von Diagnosecodes Dijj durchgeführt werden.
Mit der Zentraleinheit 3 wird die initiale Definition 609 wenigstens einer globalen Zeit T durchgeführt. Eine globale Zeit T kann in einem einfachen Fall Mit Hilfe einer ein- deutigen Datums- und Uhrzeit-Angabe durchgeführt werden. Zahlreiche andere Her- angehensweisen sind denkbar. Beispielsweise kann eine globale Zeit T als eine System- zeit in Abhängigkeit von einem globalen, die prozesstechnische Anlage 100 betreffen- den Ereignis, beispielsweise einem Initiierungsereignis, einem Wartungszeitpunkt oder dergleichen definiert werden.
Mehrere verschiedene lokale Diagnosecodes unterschiedlicher Stellgeräte 1i, 1y, 1x, 1Z aus demselben Testzeitraum können von der Zentraleinheit 3 zu einem Datenpaket aggregiert werden. Dieses Datenpaket kann weitere Informationen über eine Zeit, bei- spielsweise ein Zeitintervall der Erfassung der unterliegenden Prozessrohdaten enthal- ten, um eine zeitliche Einordnung der verschiedenen Diagnosecodes relativ zu der ab- soluten Zeit T oder zu einer synchronisierten Zeit auf Basis einer lokalen Zeit t erlau- ben, die als gemeinsame pseudo-globale Zeit der verschiedenen Stellgeräte verwendet werden kann.
Unter Einbeziehung der Zentraleinheit 3 wird in einem Schritt 603 eine Diagnosede- duktionslogik Y definiert. Das Definieren 603 der Diagnosededuktionslogik γ umfasst die Zuordnung wenigstens einer logischen Bedingung BED zu wenigstens einem vor- zugsweise globalen Diagnosecode Dijj und wenigstens einer sich bei vorliegender Bedin- gung BED ergebenden Aktion AKT zur Erzeugung eines Diagnosededuktionsergebnis- ses K. Das Definieren 603 der Diagnosededuktionslogik γ kann umfassen, dass eine Vielzahl von Bedingungen BED bezogen auf je einen oder mehrere Diagnosecodes Dijj und sich bei Vorliegen der jeweiligen Bedingungen ergebenen Aktionen AKT bestimmt werden.
Die Zentraleinheit 3 ist dazu eingerichtet, in einem Verfahrensschritt 500 eine Be- stimmung eines Diagnoseergebnisses K durchzuführen. Bei der Bestimmung 500 wird
die Diagnosdeduktionslogik γ auf die der Zentraleinheit vorliegenden Diagnosecodes Dijj angewendet, um zu ermitteln, welche Bedingungen BED erfüllt sind und um die sich daraus ergebenden Aktionen AKT abzuleiten. Das Diagnosededuktionsergebnis K ergibt sich aus der Gesamtheit der umzusetzenden Aktionen AKT.
Zur Bestimmung 500 des Diagnoseergebnisses K erfolgt eine Zuordnung der Diagnose- codes Dijj zu einer jeweiligen Diagnosecode-spezifischen globalen Zeit T. Eine globale Zeit T für einen jeweiligen Diagnosecode Dijj kann beispielsweise als wenigstens ein Zeitpunkt T, ein regelmäßig wiederkehrendes Intervall oder mit Hilfe eines zu einem
bestimmten Zeitpunkt Tstart beginnen und für einen bestimmten Zeitdauer dT andau- erndes Zeitfenster definiert werden. Die Zuordnung 506 einer globalen Zeit T zu einem Diagnosecode Dijj kann im Rahmen der Bestimmung 500 entfallen, falls eine entspre- chende Zuordnung beispielsweise in den einzelnen Stellgeräten 1i bereits erfolgt ist.
Die Bestimmung 500 umfasst auch das Bilden eines Satzes von jj von insbesondere
globalen Diagnosecodes, um die Diagnosededuktionslogik γ auf diesen Diagnosecode- Satz zur Anwendung zu bringen.
Die Bestimmung 500 des Diagnoseergebnisses K umfasst insbesondere die Anwendung 505 wenigstens einer Bedingung BED auf den wenigstens einen Diagnosecode Dijj und die Umsetzung 509 der sich daraus ergebenden Aktionen AKT. Eine Aktion AKT kann beispielsweise vorgeben, dass beim Vorliegen einer bestimmten Bedingung BED eine oder mehrere vorbestimmte Diagnosecodes Dijj gestrichen werden. Dies kann beispiels- weise sinnvoll sein, um als falsch-positiv erkannte Diagnosecodes auszumerzen. Alter- nativ oder zusätzlich kann eine Aktion AKT bestimmen, dass bei dem Vorliegen einer bestimmten Bedingung BED durch die Zentraleinheit 3 ein bestimmter zentraler Diag- nosecode Dc erzeugt wird. Eine derartige Erzeugung eines zentralen Diagnosecodes kann beispielsweise zweckmäßig sein, wenn anhand des Expertenwissens klar ist, dass beim Vorliegen eines oder mehrerer bestimmter Diagnosecodes Dijj ein weiterer oder anderer unerwünschter Zustand in der prozesstechnischen Anlage 100 vorliegt, auf den sich der zentrale Diagnosecode Dc bezieht.
Eine andere Aktion kann das Ersetzen eines Diagnosecodes Dijj durch einen zentralen Diagnosecode Dc beim Vorliegen bestimmter Bedingungen BED bewirken, was als einer Kombination der zuvor beschriebenen Streichung und Hinzufügung betrachtet werden kann. Eine derartige Aktion kann beispielsweise umgesetzt werden als Teil der Be- stimmung eines Diagnosededuktionsergebnisses K, wenn anhand vorliegender Diagno- secodes Dijj für den Experten klar ist, dass ein anderer als der in dem bestimmten globa- len Diagnosecode Dijj angegebene Zustand vorliegt, was aus der Kombination dieses bestimmten Diagnosecodes Dijj mit einem oder mehreren anderen vorbestimmten Di- agnosecodes Dijj ersichtlich sein kann.
Figur 3 zeigt eine exemplarische Eingabemaske zur Darstellung an einem Arbeitsplatz- rechner 105. Mit der Eingabemaske gemäß Figur 3 können neue Regelbeschreibungen für die Bedingungen BED der Diagnosededuktionslogik definiert werden oder beste- hende Regelbeschreibungen der Bedingungen BED der Diagnosededuktionslogik γ ver- ändert werden.
Gemäß einem Beispiel kann ein Expertennutzer erkennen, dass zwei zeitlich eng korre- liert vorgenommene Änderungen in der Konfiguration verschiedener Stellgeräte 1x, 1y sich oftmals als unverträglich erwiesen haben. Basierend auf dieser Erkenntnis kann eine Regel BED generiert werden, mit der beim Auftreten von globalen Diagnosecodes Dyj, DXj bezüglich der Stellgeräte 1y, 1x, die auf die unverträgliche Maßnahme hindeu- ten, mit Hilfe der Diagnosededuktionslogik eine Aktion AKT abgeleitet wird, die einen zentralen Diagnosecode Dc erzeugt, der als Diagnostikaussage eine Erfolg versprechen- de Maßnahme umfasst, um einen unerwünschten Anlagenzustand auszuräumen. Aus- gehend von dieser Bedingung BED können auch die auf die unverträglichen Maßnah- men hinweisenden globalen Diagnosecodes Dyi, Dzj von den Stellgeräten 1y, 1z, gelöscht werden.
Gemäß einem anderen Fall kann ein Expertennutzer erkannt haben, dass im Abschluss an eine Änderung an der Konfiguration eines bestimmten Stellgeräts 1z in Beobachtung des diesbezüglichen Diagnosecodes DZJ regelmäßig weitere Änderungen an der Konfigu- ration anderer Stellgeräte 1y, 1x erforderlich wurden, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten oder wieder herzustellen. Für einen solchen Fall kann die Diagno-
sededuktionslogik γ dahingehend definiert werden, dass ausgehend von dem auf das Stellgerät 1z bezogenen Diagnosecode DZj als Aktion AKT sowohl eine Diagnostikaussa- ge zur Behebung der Anomalie je an diesem Stellgerät 1z wie auch ergänzende zentrale Diagnostikaussagen bezüglich der anderen Stellgeräte 1y, 1x erzeugt werden.
Gemäß einem dritten Beispiel können schwingende Ventile einen Luftverbrauch entwi- ckeln, der die Druckluftversorgung in dem Anlagenteil dieser Stellgeräte gefährdet. In einem solchen Fall kann als Diagnosecode von einem oder mehreren der Stellgeräte 1x, 1y, 1z ein zu niedriger Versorgungsluftdruck mit einem entsprechendem Diagnosecode gemeldet werden. Alternativ oder zusätzlich kann es aus den Stellgeräten 1x, 1y und/oder 1z Meldungen geben, die auf Schwingungen hinweisen. Mitunter würde ein Nutzer diese auf Schwingungen hinweisenden Diagnosecodes ausblenden, weil in man- chen Situationen ein schwingendes Ventil hingenommen werden kann. Ein Benutzer der prozesstechnischen Anlage 100 könnte bei einer derartigen Fehlerkonstellation die Ursache des Luftdruckabfalls unzutreffend in der Luftversorgung der Stellgeräte ver- muten. Ein Expertennutzer kann bei einer derartigen Risikolage in der Diagnosededuk- tionslogik γ dahingehende Regeln definieren, dass bei dem Vorliegen von wenigstens einem Diagnosecode bezogen auf eines oder mehrere Stellgeräte mit gemeinsamer pneumatischer Versorgung, die einen zu niedrigen pneumatischen Versorgungsluft- druck anzeigen, in Kombination mit wenigstens einem Diagnosecode, der auf ein schwingendes Ventil hinweist, der eine Aktion AKT ein zentraler Diagnosecode Dc er- zeugt wird, den Benutzer darauf hinweist, dass eine Fehlerursache für den niedrigen Versorgungsluftdruck ursächlich in dem schwingenden Ventilverhalten begründet sein kann.
Die in Figur 3 dargestellte exemplarische Eingabemaske kann auf einem Bildschirm- terminal an einem Arbeitsplatzrechner 103 angezeigt werden. Mit Hilfe der Eingabe- maske kann der Expertennutzer Regelbeschreibungen umfassend Bedingungen BED und zugeordnete Aktionen AKT auswählen. Im oberen Teil der Eingabemaske ist ein Bedienungsteil angezeigt, während ein Aktionsteil unterhalb des waagerechten Striches dargestellt ist. Dem Expertennutzer können beispielsweise Auswahllisten in Form von Drop-Down-Menüs oder Ähnliches angeboten werden, um die Bedingungen BED in zulässiger Weise zu definieren.
In dem Beispiel gemäß Figur 3 wird als Bedingung des Vorliegen zweier bestimmter Diagnosecodes festgelegt, um durch die Diagnosededuktionslogik die definierte Aktion AKT auszulösen. Zunächst muss bei dem Stellgerät, das hier mit dem Bezeichner Ix „GT-003819“ bezeichnet ist, der vorbestimmte Diagnosecode „hochfrequente Dauer- schwingung: P- Anteil reduzieren“ vorliegen. Ferner muss zugleich wegen der gewähl- ten logischen „UND“-Verknüpfung für ein zweites Stellgerät mit dem Bezeichner Iy „VS-1203819“ ein gleichartiger Diagnosecode vorliegen. Beim Vorliegen dieser Bedin- gungen BED wird als Aktion AKT aus dem gesamten Satz Traj der Diagnosecodes zum einen die beiden vorgenannten bedingungsrelevanten Diagnosecodes gelöscht. Ferner wird ein neuer zentraler Diagnosecode Dc hinzugefügt, der sich auf ein anderes Stellge- rät mit dem Bezeichner Iz „GT-0200790“ bezieht.
Eine andere als die hier beschriebene zeitliche Relation der Simultanität kann bei- spielsweise bezogen sein auf das Auftreten zwei bestimmter Diagnosecode innerhalb eines vorgegeben Zeitraums, beispielsweise „Und nachfolgend in 2 bis 5 Sekunden“.
Nachfolgend werden verschiedene Beispiele für Diagnosecodes mit ihnen zugeordneten Diagnostikaussagen aufgelistet:
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisie- rung der Erfindung in den verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
Bezugszeichen:
1i, 1X, 1y Stellgerät
3 Zentraleinheit
5 Kommunikationsnetz
11i Stellventil
13i Stell- und/oder Regelungselektronik
15i Stellaktor
100 prozesstechnische Anlage
103 Leitwarte
113 zentrale Recheneinheit
130. 140 Speicher
131. 141 Prozessor
134, 144 Netzwerkanschluss
200 Erfassen
250 Betätigen
300 Erzeugen
303 Anomaliebeschreibung
304, 404 Transformieren
306 Korrellieren zur lokalen Zeit
307 Qualitätsbestimmung
309 Berücksichtigung einer zeitlichen Relation
400 Übermitteln
401 Versenden
403 Empfangen
500 Bestimmen
503 modifizierte Menge Bilden
505 Bedingung anwenden
506 Korrellieren zur globalen Zeit
509 Aktion durchführen
601 lokale Zeit definieren
603 Diagonosededuktionslogik definieren
609 globale Zeit definieren
35
AKT Aktion
BED Bedingung d Soll-Ist-Differenzwert
D Diagnoseroutine
Dc zentraler Diagnosecode
DP Regelkreisdiagnoseroutine
Dj lokaler Diagnosecode
Dij, Dxj, Dyj globaler Diagnosecode
Satz Diagnosecodes modifizierte Menge g Steuersignal li, Ix, ly, Iz stellgerätespezifischer Bezeichner
K Deduktionsergebnis
Q Qualitätskennzahl
R Regelungsroutine
Rp Prozessregelungsroutine
RBD Regeldatenbank s Ist-Signal ti lokale Zeit tFy lokales Zeitfenster dtFy lokale Öffnungsdauer lokales Zeitintervall
T globale Zeit
Tstart Startzeitpunkt
Tend Endzeitpunkt w Soll-Signal γ Diagnosededuktionlogik