Verfahren zur Herstellung von Polymerfasern aus in ionischen Flüssigkeiten gelösten Polymeren durch einen Luftspaltspinnprozess
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Polymerfasern aus in ionischen Flüssigkeiten gelösten Polymeren durch einen Luftspaltspinnprozess, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass a) eine Spinnlösung, welche eine ionische Flüssigkeit und ein gelöstes Polymer enthält, hergestellt wird, b) diese Spinnlösung durch einen Extruder geführt wird, bevor sie über eine Düse in Fasern zerteilt wird und c) die erhaltenen Fasern über einen Luftspalt durch ein Koagulationsbad geführt werden.
Zur Herstellung von Polymerfasern sind verschiedene Spinnverfahren beschrieben. Von Bedeutung sind das Nassspinnverfahren und das Trockenspinnverfahren.
Beim Nassspinnverfahren wird die Spinnlösung, welche das gelöste Polymer enthält, direkt in ein Fällbad geführt. Im Fällbad koaguliert das Polymer und die erhaltenen Fasern werden direkt aus dem Fällbad gesponnen.
Beim Trockenspinnverfahren wird die Spinnlösung durch eine Spinndüse gepresst und danach durch einen temperierten Luftspalt geführt. In dem Luftspalt verfestigen sich die austretenden Strahlen der Spinnlösung zu Fasern. Eine besondere Form des Trockenspinnprozesses ist der Trocken-Nass-Spinnprozess. Bei einem Trocken-Nass-Spinnprozess werden die erhaltenen Fasern nach Passieren des Luftspalts in ein Koagulationsbad geführt, welches ein Fällungsmittel für das Polymere enthält. In diesem Koagulationsbad verfestigen sich die Fasern weiter.
Ein derartiger Trocken-Nass-Spinnprozess ist für die Herstellung von Cellulosefasern beschrieben. So offenbart DE-A 4444140 und US 4246221 die Herstellung von Cellulosefasern aus Spinnlösungen, welche Cellulose und als Lösungsmittel N-Methylmorpholin-N-oxid (NMMO) enthalten (Lyocell® verfahren).
Derartige Verfahren sind auch für Spinnlösungen bekannt, welche Cellulose und als Lösemittel ionische Flüssigkeiten enthalten, siehe WO 2006/000197, WO 2007/076979 und WO
2009/1 18262. Cellulosefasern werden überwiegend nach dem Viskoseprozess hergestellt. Die erhaltenen Fasern werden Viskosefasern genannt. Beim Viskoseprozess wird Zellstoff, der z.B. nach dem Kraftverfahren aus Holz gewonnen wurde, durch eine chemische Umsetzung in Lösung gebracht. Mit Hilfe von Alkali und Schwefelkohlenstoff erhält man Cellulose-xanthogenat. Dieses löst sich nach Zusatz von Säure unter Abspaltung von Schwefelkohlenstoff.
Die oben beschriebenen Verfahren sind Alternativ-Verfahren zum Viskoseprozess. Sie haben den prinzipiellen Vorteil, dass auf Schwefelkohlenstoff und Umsetzungen mit Schwefelkohlenstoff verzichtet werden kann.
Gewünscht ist, dass die anwendungstechnischen Eigenschaften der mit Hilfe der Alternativverfahren hergestellten Cellulosefasern denen der Viskosefasern entsprechen oder diese übertreffen. Derartige Eigenschaften sind insbesondere die Festigkeiten der Faser, ihre Elastizität, Ihr Elastizitätmodul. Insbesondere sollen die erhaltenen Fasern möglichst gleichmäßig und homo- gen sein, das heißt, dass möglichst alle Fasern gleiche Eigenschaften haben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war daher ein Verfahren zur Herstellung von Polymerfasern, bei dem Polymerfasern mit möglichst guten anwendungstechnischen Eigenschaften erhalten werden. Insbesondere soll sich das Verfahren gut für die Herstellung von Cellulosefasern eignen; die erhaltenen Cellulosefasern sollen die anwendungstechnischen Eigenschaften der Viskosefaser mindestens erreichen und wenn möglich übertreffen.
Zu den Polymerfasern Bei den Polymerfasern, welche mit dem obigen Verfahren hergestellt werden, handelt es sich vorzugsweise um Polymerfasern aus nachwachsenden Rohstoffen. Bevorzugt handelt es sich um Cellulosefasern.
Zur ionischen Flüssigkeit
Bei der ionischen Flüssigkeit handelt es sich vorzugsweise um Salze, die bei Normaldruck (1 bar) einen Schmelzpunkt kleiner 100°C besitzen. Besonders bevorzugt handelt es sich um Salze, die bei 21 °C, 1 bar flüssig sind. Der Begriff ionische Flüssigkeit umfasst hier auch Mischungen verschiedener Salze.
Vorzugsweise handelt es sich bei der ionischen Flüssigkeit um Salze aus einem organischen Kation und einem Anion.
Geeignete organische Kationen sind insbesondere organische Kationen mit Heteroatomen, wie Stickstoff, Schwefel, Sauerstoff oder Phosphor.
Insbesondere handelt es sich bei den organischen Kationen um Verbindungen mit einer Ammo- nium-gruppe (Ammonium - Kationen), einer Oxonium -gruppe (Oxonium-Kationen), einer Sulfo- nium - gruppe (Sulfonium-Kationen) oder einer Phosphonium - Gruppe (Phosphonium-Katio- nen).
Bevorzugt handelt es sich um ein organisches Kation mit mindestens einem Stickstoffatom.
In einer besonderen Ausführungsform handelt es sich bei den organischen Kationen um Ammonium - Kationen, worunter hier nicht-cyclische Kationen mit vierbindigem Stickstoff und lokalisierter positiver Ladung am Stickstoffatom (quaternäre Ammoniumverbindungen) oder heterocyclische Kationen mit mindestens einen, vorzugsweise ein bis drei Stickstoffatomen im Ringsystem verstanden werden.
Als quaternäre Ammonium- Kationen genannt seien insbesondere solche mit drei oder vier aliphatischen Substituenten am Stickstoffatom. Solche aliphatischen Substituenten sind insbe- sondere C1- bis C12- Alkylgruppen oder C1 bis C12 Hydroxyalkylgruppen.
Bevorzugte organische Kationen mit mindestens einem Stickstoff sind organische, heterocyclische Kationen mit ein bis drei, insbesondere ein oder zwei Stickstoffatomen als Bestandteil des heterocyclischen Ringsystems.
In Betracht kommen monocyclische, bicydische, aromatische oder nicht-aromatische Ringsysteme.
Genannt seien z.B. bicydische Systeme, wie sie in WO 2008/043837 beschrieben sind. Bei den bicyclischen Systemen der WO 2008/043837 handelt es sich um Diazabicyclo- Derivate, vorzugsweise aus einem 7- und einem 6 Ring, welche eine Amidiniumgruppe enthalten; genannt sei insbesondere das 1 ,8-Diazabicyclo(5.4.0)undec-7-enium- Kation.
Insbesondere in Betracht kommen monocyclische Kationen, wie Pyridinium-Kationen, Pyridazi- nium-Kationen, Pyrimidinium-Kationen, Pyrazinium-Kationen, Imidazolium-Kationen, Py- razolium-Kationen, Pyrazolinium-Kationen, Imidazolinium-Kationen, Thiazolium-Kationen, Tria- zolium-Kationen, Pyrrolidinium-Kationen und Imidazolidinium-Kationen. Diese Kationen sind z.B. in WO 2005/1 13702 aufgeführt. Soweit es für eine positive Ladung am Stickstoffatom oder im aromatischen Ringsystem notwendig ist, sind die Stickstoffatome jeweils durch ein Wasser- stoffatom oder eine organische Gruppen mit im Allgemeinen nicht mehr als 20 C-Atomen, vorzugsweise eine Kohlenwasserstoffgruppe, insbesondere eine C1 bis C16 Alkylgruppe, insbesondere eine C1 bis C10, besonders bevorzugt eine C1 bis C4 Alkylgruppen substituiert.
Auch die Kohlenstoffatome des Ringsystems können durch organische Gruppen mit im Allge- meinen nicht mehr als 20 C-Atomen, vorzugsweise eine Kohlenwasserstoffgruppe, insbesondere eine C1 bis C16 Alkylgruppe, insbesondere eine C1 bis C10, besonders bevorzugt eine C1 bis C4 Alkylgruppen substituiert sein.
Besonders bevorzugte Kationen sind Imidazolium - Kationen, Pyrimidinium- Kationen und Py- razolium-Kationen. Ganz besonders bevorzugte Kationen sind Imidazolium-Kation der nachstehenden Formel I
worin R1 für einen organischen Rest mit 1 bis 20 C-Atomen steht und
R2, R3, R4 und R5 für ein H-Atom oder einen organischen Rest mit 1 bis 20 C-Atomen stehen, ist.
In Formel I stehen R1 und R3 vorzugsweise unabhängig für einen organischen Rest mit 1 bis 10 C-Atomen. Insbesondere stehen R1 und R3 für einen aliphatischen Rest, insbesondere einen aliphatischen Rest ohne weitere Heteroatome, z.B. für eine Alkylgruppe. Besonders bevorzugt stehen R1 und R3 unabhängig voneinander für eine C1 bis C10 bzw. eine C1 bis C4 Alkylgruppe, ganz besonders bevorzugt stehen R1 und R3 unabhängig voneinander für eine Methylgruppe oder eine Ethylgruppe.
In Formel I stehen R2, R4 und R5 vorzugsweise unabhängig für ein H-Atom oder einen organischen Rest mit 1 bis 10 C-Atomen; insbesondere stehen R2, R4 und R5 für ein H-Atom oder einen aliphatischen Rest. Besonders bevorzugt stehen R2, R4 und R5 unabhängig voneinander für ein H-Atom oder eine Alkylgruppe, insbesondere stehen R2, R4 und R5 unabhängig vonei- nander für ein H-Atom oder eine C1 bis C4 Alkylgruppe. Ganz besonders bevorzugt stehen R2, R4 und R5 jeweils für ein H-Atom.
Bei dem zum organischen Kation gehörenden Anion kann es sich um ein beliebiges Anion handeln.
In Betracht kommen insbesondere die üblichen Anionen von ionischen Flüssigkeiten, genannt seien exemplarisch Cl-, Br-, BF4-, H3C-COO-, HCOO-, H3C-0-S03-, H3C-S03-, F3C-0-S03-, PF6-, CH3-CH2-COO-SCN-, S032-, N03-, CI04-. Vorzugsweise handelt es sich bei den Anionen der ionischen Flüssigkeiten um organische Anionen mit mindestens einer Carboxylatgruppe, kurz Carboxylate genannt. Vorzugsweise enthalten die Carboxylate nur eine Carboxylatgruppe.
Als derartige Carboxylate seien insbesondere organische Anionen mit 1 bis 20 C-Atomen und einer Carboxylatgruppe genannt.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die Carboxylate außer den Sauerstoffatomen der Carboxylatgruppe keine weiteren Heteroatome. Als solche genannt seien z.B. die Anionen der Alkancarbonsauren, Alkencarbonsäuren, Alkincarbonsauren, Alkadiencarbonsauren, Alkat- riencarbonsäuren, Benzoesäure oder Phenylessigsäure. Geeignete Carboxylate der Alkancarbonsauren, Alkencarbonsäuren und Alkadiencarbonsäuren sind auch als Fettsäure- Carboxylate bekannt.
Ganz besonders bevorzugte Carboxylate sind C1- bis C20- Alkanoate (Carboxylate der Alkan- carbonsäuren), insbesondere C1- bis C16- Alkanoate. Genannt seien insbesondere die Carboxylate der Ameisensäure (C1 -Carbonsäure), Essigsäure (C2-Carbonsäure), Propionsäure (C3-Carbonsäure), n-Buttersäure (C4-Carbonsäure), n-Valeriansäure (C5-Carbonsäure), n-Ca- pronsäure (C6-Carbonsäure) n-Caprylsäure (C8-Carbonsäure, Octansäure), n-Caprinsäure (C10-Carbonsäure, Decansäure), Laurinsäure (C12-Carbonsäure, Dodecansäure), Palmitinsäure (C16-Carbonsäure, Hexadecansäure) oder Stearinsäure (C18-Carbonsäure).
In einer besonderen Ausführungsform handelt es sich bei den Anionen der Salze um Car- boxylate der C6 bis C12 Alkancarbonsäuren (d.h. C6- bis C12-Alkanoate), ganz besonders bevorzugt um Carboxylate der C8-Alkancarbonsäuren, insbesondere das n-Octanoat.
Bei den ionische Flüssigkeiten handelt es sich daher besonders bevorzugt um Salze
-deren Kation ein organisches, heterocyclisches Kation mit ein bis drei Stickstoffatomen als Be- standteil des heterocyclischen Ringsystems ist und
- deren Anion ein Carboxylat ist.
Als derartige ionische Flüssigkeiten genannt seien vorzugsweise: 1-Ethyl-3-methyl-imidazolium acetat,
1 -Methyl-3-methyl-imidazolium acetat,
1-Ethyl-3-ethyl-imidazolium acetat,
1 -Ethyl-3-methyl-imidazolium octanoat,
1 -Methyl-3-methyl-imidazolium octanoat,
1 -Ethyl-3-ethyl-imidazolium octanoat,
Zu Verfahrensschritt a) Im Verfahrensschritt a) wird eine Spinnlösung hergestellt, welche eine ionische Flüssigkeit und ein gelöstes Polymer enthält.
Bei dem Polymer handelt es sich vorzugsweise um Cellulose, siehe obige Ausführungen zu den Polymerfasern.
Die Cellulose wird insbesondere aus Holz oder anderen pflanzlichen Materialen gewonnen, ge- nannt seien Hölzer wie Buche, Fichte, Eucalyptus oder Pinie oder andere pflanzliche Materialien wie Bambus, Stroh und Gräser.
Cellulose wird z.B. durch den Kraft-prozess aus den Hölzern und anderen pflanzlichen Materialien abgetrennt und fällt als sogenannter Zellstoff an, der im Allgemeinen zu mehr als
90 Gew.%, insbesondere zu mehr als 92 Gew.%, besonders bevorzugt zu mehr als 96% aus Cellulose besteht.
Der durchschnittliche Polymerisationsgrad (DP) der Cellulose im Zellstoff kann z.B. von 200 bis 2000 betragen. Der DP-Wert gibt die durchschnittliche Anzahl von Glucose-einheiten je Cellu- lose-kette an.
Der durchschnittliche Polymerisationsgrad der Cellulose kann durch Aufbrechen der Polymerketten verringert werden. Dazu kann gelöste Cellulose erhöhter Temperatur ausgesetzt werden und/oder mit Säuren oder Basen in Kontakt gebracht werden.
Es ist ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens, dass auch Cellulose mit einem hohen DP verwendet werden kann und eine Vorbehandlung der Cellulose oder eine Nachbehandlung der In der Spinnlösung gelösten Cellulose zur Verringerung des DP nicht notwendig ist. Die hergestellte und im weiteren Verfahren verwendete Spinnlösung enthält daher vorzugsweise eine gelöste Cellulose mit einem DP 200 von bis 2000, besonders bevorzugt von 300 bis 1000 und ganz besonders bevorzugt von 400 bis 800.
Die Spinnlösung enthält als Lösemittel die obige ionische Flüssigkeit. Neben der ionischen Flüs- sigkeit kann die Spinnlösung weitere Lösemittel enthalten. Diese weiteren Lösemittel sollten vorzugsweise mit der ionischen Flüssigkeit mischbar sein und nur in solchen Mengen mitverwendet werden, dass die Löslichkeit der Polymeren, bzw. der Cellulose, in der Lösung nicht beeinträchtigt wird. In Betracht kommen insbesondere polare, protische Lösemittel wie Methanol, Ethanol oder Wasser in Mengen unter 10 Gewichtsteilen, insbesondere unter 3 Gewichtsteilen auf 100 Gewichtsteile ionische Flüssigkeit. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Gehalt an anderen Lösemitteln in der Spinnlösung kleiner 1 Gewichtsteil und insbesondere kleiner 0,1 Gewichtsteile auf 100 Gewichtsteile ionische Flüssigkeit.
Der Gehalt der Cellulose in der Spinnlösung beträgt vorzugsweise 6 bis 20 Gewichtsteile, be- sonders bevorzugt 10 bis 14 Gewichtsteile auf 100 Gewichtsteile ionische Flüssigkeit.
Die Spinnlösung kann weitere Bestandteile enthalten. In Betracht kommen z.B. Wasser, um das Fließverhalten anzupassen und/ oder Flammschutzadditive und oder Pigmente insbesondere zur Färbung der Faser. Ein bevorzugter Gehalt an Wasser ist z.B. 0,1 - 5 Gew %, bezogen auf die gesamte Spinnlösung. Der Gehalt an Pigmenten oder Wirkstoffen wir Stabilisatoren, z.B. Antioxidantien, antibakterielle Wirkstoffe, UV-Inhibitoren etc., kann z.B. 0,1 - 2 Gew.%, bezogen auf die gesamte Spinnlösung betragen. Die Spinnlösung kann durch übliche Verfahren hergestellt werden. So kann z.B. Cellulose mit der ionischen Flüssigkeit vermischt werden und bei erhöhter Temperatur in Lösung gebracht werden. Das Polymer bzw. die Cellulose kann ggf. vorher mechanisch zerkleinert werden, z.B. durch einen Mal-prozess, um den Lösungsvorgang zu vereinfachen. Bei einer mechanischen Zerkleinerung kann es hilfreich sein, gequollenes Polymer bzw. Cellulose zu verwenden. Als Quellmittel kommt insbesondere das weiter unten beschriebene Nicht-Lösemittel in Betracht.
Der Lösungsprozess wird im Allgemeinen durch mechanische Maßnahmen wie Rühren unterstützt. Insbesondere kann der Lösungsprozess auch durch Ultraschall verbessert oder beschleunigt werden. Sofern die Spinnlösung weitere Bestandteile enthalten soll, können diese z.B. zusammen mit der Cellulose oder nachträglich eingebracht werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Polymer bzw. die Cellulose, in der ionischen Flüssigkeit unter Verwendung einer Hilfs-flüssigkeit, welche das Polymer bzw. die Cellulose nicht oder nur teilweise löst (im Nachfolgenden auch Nicht-Lösemittel genannt) in Lösung ge- bracht. Das Nicht-Lösemittel wird während des Lösungsvorgangs weitgehend oder vollständig entfernt, vorzugsweise durch Destillation, und ist in der Spinnlösung dann nur noch in den oben angegebenen Mengen der weiteren Lösemittel enthalten. Das Nicht-Lösemittel ist vorzugsweise mit der ionischen Flüssigkeit mischbar. Die Spinnlösung in Verfahrensschritt a) wird daher vorzugsweise erhalten durch
a1 ) Herstellung eines heterogenen Gemisches aus Polymer, einem Nicht-Lösemittel und gegebenenfalls ionischer Flüssigkeit und
a2) Abdestillieren des Nicht-Lösemittels. Geeignete Nicht-Lösemittel für Cellulose sind insbesondere Wasser und Alkanole, bevorzugt Wasser und Methanol, besonders bevorzugt Wasser.
Die Menge des Nicht-Lösemittels beträgt vorzugsweise mindestens 30 Gewichtsteile , besonders bevorzugt mindesten 50, ganz besonders bevorzugt mindestens 80 Gewichtsteile Nicht- Lösemittel bezogen auf 100 Gewichtsteile Polymer bzw. Cellulose. Das Nicht-Lösemittel kann in großem Überschuss verwendet werden. Da es jedoch wieder entfernt wird, ist bevorzugt, nicht
mehr als 200 Gewichtsteile, insbesondere nicht mehr als 150 Gewichtsteile Nicht-Lösemittel auf 100 Gewichtsteile Polymer zu verwenden.
Vorzugsweise wird in a1 ) ionische Flüssigkeit mitverwendet und es wird eine heterogenes Ge- misch erhalten, welches die Cellulose, das Nicht-Lösemittel und die ionische Flüssigkeit enthält.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Gesamtmenge der ionischen Flüssigkeit in a1 ) mitverwendet und es wird eine heterogenes Gemisch erhalten, welches die Cellulose, das Nicht-Lösemittel und die ionische Flüssigkeit in den oben angegebenen Mengen ent- hält.
Soweit nur eine Teilmenge der ionischen Flüssigkeit verwendet wird, kann der Rest z.B. während der Entfernung des Nicht-Lösemittels durch Destillation zugegeben werden oder auch nachträglich der Spinnlösung zugesetzt werden.
Die Ausbildung der Lösung des Polymeren, bzw. der Cellulose, erfolgt während des Abdestillie- rens des Nicht-Lösemittels in a2).
Das Nicht-Lösemittel wird vorzugsweise bei einer Temperatur von 50 bis 150°C, besonders be- vorzugt bei einer Temperatur von 80 bis 130°C abdestilliert.
Das Abdestillieren erfolgt in einer bevorzugten Ausführungsform bei einem verminderten Druck, das heißt bei einem Druck kleiner 1 bar, insbesondere bei einem Druck von maximal 500 Millibar, besonders bevorzugt von maximal 100 Millibar und ganz besonders bevorzugt bei maximal 40 Millibar. Der Druck kann z.B. 5 bis 500 millibar, insbesondere 20 bis 100 mbar betragen.
Zum Abdestillieren des Nicht-Lösemittels wird in einer besonders bevorzugten Ausführungsform ein Dünnschichtverdampfer verwendet. Es kann sich dabei z.B. um einen Fallfilmverdampfer oder einen Rotorverdampfer handeln.
Vorzugsweise handelt es sich um einen Rotorverdampfer. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um einen Zylinder, der im Inneren einen Rotor enthält. Der Wandabstand zwischen Zylinder und Rotor beträgt vorzugsweise maximal 10 Millimeter, besonders bevorzugt maximal 1 Millimeter. Der Zylinder ist beheizt. Auf den Rotor angebrachte Mischelemente, z.B. Wischblätter, sor- gen für eine gute Durchmischung des heterogenen Gemisches während der Destillation.
Das in a1 ) erhaltene heterogene Gemisch wir vorzugsweise am oberen Ende des beheizten Zylinders eingebracht. Das heterogene Gemisch verteilt sich auf der Innenwand des Zylinders. Das Nicht-Lösemittel, vorzugsweise Wasser, verdampft und die Cellulose geht in Lösung. Am unteren Ende des Zylinders kann die erhaltene Spinnlösung entnommen werden. Der Austrag der Spinnlösung kann durch übliche Pumpen, z.B. eine Zahnradpumpe, erfolgen.
Mit Hilfe des Dünnschichtverdampfers kann die Herstellung der Lösung kontinuierlich erfolgen und die Spinnlösung am Ausgang kann kontinuierlich dem weiteren Spinnprozess zugeführt werden. Mit Hilfe des Dünnschichtverdampfers wird eine Spinnlösung erhalten, die frei ist von Gasblasen und die eine sehr hohe Homogenität hat.
Der Dünnschichtverdampfer kann z.B. bei einem Druck von 40-80 millibar, einer Temperatur von 80-130°C und einem Durchsatz von 0,5-2kg/h heterogenes Gemisch betrieben werden. Bei größeren Dünnschichtverdampfern ist natürlich ein größerer Durchsatz möglich.
Zu Verfahrensschritt b)
In Verfahrensschritt b wird die in a) erhaltene Spinnlösung durch einen Extruder geführt. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die in a) erhaltene Spinnlösung zunächst filtriert, bevor sie dem Extruder zugeführt wird. Durch die Filtration sollen nicht gelöste Bestandteile, abgetrennt werden.
Vorzugsweise wird die Filtration unter Druck durchgeführt, insbesondere eignet sich ein Druck- filterkessel zur Durchführung der Filtration. Die Filtration wird vorzugsweise bei einem Druck von mindestens 1 ,2, insbesondere mindestens 1 ,5 bar durchgeführt. Mehr als 3 bar sind im Allgemeinen nicht notwendig.
In einer bevorzugten Ausführungsform gelangt die Spinnlösung nach Verfahrensschritt a) und einer sich vorzugsweise anschließenden Filtration unmittelbar in den Extruder.
Der Extruder besteht vorzugsweise im Wesentlichen aus einem äußeren Mantel, im Allgemeinen in Form eines Zylinders, und mindestens einer darin eingebrachten Förderschnecke. Vorzugsweise handelt es sich hier um einen Extruder mit einer oder zwei Schnecken, insbesondere handelt es sich um einen Extruder mit einer Schnecke.
Die Gangtiefe kann über die gesamte Länge der Schnecken gleich bleiben oder sich ändern. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Schnecken kernprogressiv, das heißt dass das die Gangtiefe am Einzug größer ist als die Gangtiefe am Auslass des Extruders. Insbesondere beträgt das Verhältnis der Gangtiefe am Einzug zu der Auslass 1 ,2 : 1 bis 3 : 1 , besonders bevorzugt 1 ,5 zu 1 bis 2 : 1. Es können übliche Schnecken mit einem Schneckendurchmesser D von z.B. 5 bis 500 Millimeter verwendet werden. Beim erfindungsgemäßen Verfahren sind Schneckendurchmesser D von
5 bis 250 Millimeter bevorzugt; besonders bevorzugt sind 5 bis 50 Millimeter und insbesondere ein Schneckendurchmesser D von 10 bis 50 Millimeter.
Die Länge der Schnecken wir üblicherweise als Vielfaches von D angegeben. Bevorzugte Schneckenlängen sind 10 bis 50 D, insbesondere 15 bis 30 D.
Die Drehzahl der Schnecken ist vorzugsweise 10 bis 300, besonders bevorzugt 25-100 Umdrehungen pro Minute. Die Temperatur der Spinnlösung im Extruder ist vorzugsweise 20 bis 150°C, insbesondere 40 bis 120°C, ganz besonders bevorzugt 40-90°C.
Der Druck mit dem die Spinnlösung durch den Extruder gefördert wird kann z.B. 10 bis 200 bar, insbesondere 15 bis 150 bar, ganz besonders bevorzugt 20 bis 120 bar betragen.
Nach Durchgang durch den Extruder gelangt die Spinnlösung mit Hilfe einer Pumpe, z.B. eine Zahnradpumpe, zum Spinnkopf. Der Spinnkopf enthält im Allgemeinen eine abschließende Filtrationsvorrichtung und einen Verteilerblock, um die Spinnlösung möglichst gleichmäßig auf alle Löcher der Düse zu verteilen und die Düse. Bei Durchtritt durch die Düse wird die Spinnlösung in Polymerfasern zerteilt.
In Betracht kommen z.B. Düsen mit einem Lochdurchmesser D von 90 - 60 μηη.
Das Verhältnis von Länge der Löcher L (auch Kapillarlänge genannt) zu Lochdurchmesser, kurz
L/D Verhältnis kann z.B. 2/1 bis 8/1 betragen.
Der Durchsatz der Spinnlösung durch den Extruder hängt ab von der Lochzahl der Düse und dem Druck. Bei Drücken von 15 bis 150 bar und einer Lochzahl von 168 kann der Durchsatz z.B. 3 bis 20 cm3/min betragen; bei einer Düse mit einer Lochzahl von 1000 kann der Durchsatz z.B. 17 bis 1 19 cm3/min betragen.
Soweit Verbindungselemente zwischen den Vorrichtungen vorhanden sind, handelt es sich im einfachsten Fall und daher vorzugsweise um Verbindungsleitungen, insbesondere eine Rohrleitungen. Verfahrensschritte b) bis c) werden vorzugsweise kontinuierlich durchgeführt; besonders bevorzugt werden sämtliche Verfahrensschritte a) bis c) kontinuierlich durchgeführt. Daher sind alle Elemente und Vorrichtungen, welche die in a) hergestellte Spinnlösung enthalten oder befördern, also auch jegliche Verbindungleitungen zwischen den Vorrichtungen beheizt oder - bei kurzen Leitungen - vorzugsweise ausreichend isoliert, so dass die Temperatur der Spinnlösung möglichst gleichbleibend ist, so dass ein gutes Fließverhalten durch die gesamten Verfahrensschritte bis zum Austritt aus der Düse gewährleistet ist.
Zu Verfahrensschritt c)
Durch die Düse wird die Spinnlösung in Fasern zerteilt. Die Fasern bestehen anfangs noch aus der Spinnlösung. Die Austrittsgeschwindigkeit der Spinnlösung bzw. der sich bildenden Fasern aus der Düse beträgt z.B. 2,5 bis 40 m/min, vorzugsweise 4m/min bis 30m/min, besonders bevorzugt 5,5 bis 20m/min.
Die bei Durchtritt durch die Düse erhaltenen Fasern werden über einen Luftspalt durch ein Koa- gulationsbad geführt werden.
Die Breite des Luftspalts kann z.B. 5 Millimeter (mm) bis 50 mm betragen. Bevorzugt beträgt die Breite des Luftspalt 8 bis 20 mm. In dem Luftspalt werden die Fasern vorzugsweise verstreckt. Durch die Verstreckung wird die Faser verlängert und das Polymer gleichzeitig in Zugrichtung orientiert.
Die Faser wird nach Austritt aus der Düse über sogenannte Galettenduos transportiert, wie es für Spinnprozesse üblich ist. Galettenduos sind zwei rotierende Walzen, welche übereinander angeordnet sind. Sie dienen als Antriebe zur Weiterleitung der Faser. Beide Walzen drehen mit derselben Geschwindigkeit in die gleiche Richtung und haben den gleichen Durchmesser, zudem stehen sie im Allgemeinen nicht ganz parallel zueinander, sondern in einem leichten Winkel. Dieser verursacht bei mehreren Umschlingungen der Faser um beide Walzen einen Abstand zwischen den Umschlingungen. So können sich die Fasern nicht berühren und sich me- chanisch nicht schädigen.
Die Verstreckung kann daher in einfacher Weise durch eine erhöhte Transportgeschwindigkeit der Galettenduos bewirkt werden. Ist diese höher als die Austrittsgeschwindigkeit der Faser aus der Düse wird die Faser direkt nach Austritt aus der Düse entsprechend verstreckt.
Der Verstreckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der Transportgeschwindigkeit der Galettenduos zur Austrittsgeschwindigkeit der Faser aus der Düse. Ohne Verstreckung, d.h. bei gleichen Geschwindigkeiten, ergibt sich der Verstreckungsgrad 1. Vorzugsweise beträgt der Verstreckungsgrad 1 ,5 bis 3,5 besonders bevorzugt 1 ,8 bis 3,5.
Die Transportgeschwindigkeit der Galettenduos kann z.B. 1 bis 200 Meter(m)/Minute (min) betragen. Vorzugsweise beträgt sie 15 bis 40m/min.
Nach dem Luftspalt gelangen die Fasern in das Koagulationsbad. Das Koagulationsbad enthält ein Nicht-Lösemittel für das Polymer bzw. für die Cellulose. Nicht-Lösemittel sind oben beschrieben. Bevorzugtes Nicht-Lösemittel ist Wasser. Neben dem Nicht-Lösemittel kann das Koagulationsbad auch Lösemittel enthalten, die das Polymer lösen, z.B. ionische Flüssigkeit. Die
Faser enthält beim Eintauchen in das Koagulationsbad im Allgemeinen noch ionische Flüssigkeit aus der Spinnlösung und gibt diese an das Koagulationsbad ab. Auf diese Weise reichert sich ionische Flüssigkeit mit der Zeit im Koagulationsbad an. Der Gehalt an ionischer Flüssigkeit oder sonstigen Lösemitteln, welche das Polymer, bzw. Cellulose lösen, sollte vorzugsweise so gering gehalten werden, dass die Koagulation des Polymeren nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Besonders bevorzugt sollte das Koagulationsbad maximal 30 Gew.%, ganz besonders bevorzugt maximal 10 Gew.% an derartigen Lösemitteln enthalten. Die Prozentangaben sind auf das Gesamtgewicht des Koagulationsbads bezogen. Die Temperatur des Koagulationsbads ist im Allgemeinen nicht erhöht, sie kann z.B. zwischen 10 und 30°C liegen.
Die Kontaktzeit der Faser im Koagulationsbad kann z. B.1 Sekunde bis 60 Sekunden betragen, vorzugsweise beträgt sie 5 bis 20 Sekunden.
Nach Durchgang durch das Koagulationsbad sind die Fasern im Wesentlichen in ihrer Struktur erstarrt und werden durch die sich anschließenden Verfahrensschritte, wie Waschen, Ausrüstung mit Additiven, Trocknen und Aufspulen kaum noch in ihren mechanischen Eigenschaften verändert.
Im Allgemeinen durchläuft die Faser mehrere Waschbäder, z.B. Wasserbäder, damit die ionische Flüssigkeit möglichst vollständig aus der Faser entfernt wird. Daran können sich Bäder zur Ausrüstung der Faser anschließen. Dabei handelt es sich z.B. um Wasserbäder, die übliche Additive enthalten, z. B Phosphorverbindungen zur Brandschutzausrüstung oder Additive zur Oberflächenbehandlung. Letztere verhindern ein späteres Zusammenkleben der aufgerollten Faser. Die Trocknung kann auf durch beheizbare Galettenduos und/oder Zufuhr von heißer Luft in einem Heizkanal erfolgen. Abschließend wird die Faser aufgespult.
Die im Verfahrensschritt c) schließlich erzeugten Fasern, welche auch als Filamente bezeichnet werden, sind sogenannte Endlosfasern, bzw. Endlosfilamente. Diese werden im Gegensatz zu sogenannten Stapelfasern nicht gezielt zerteilt sondern am Ende des Herstellungsprozesses als aufgerollte Faser erhalten .
Durch das erfindungsgemäße Verfahren sind Fasern, z.B. Cellulosefasern, mit sehr guten an- wendungstechnischen Eigenschaften erhältlich.
Insbesondere können mit dem Verfahren Cellulosefasern mit einer Defibrillationsnote von 1 bis 2,5 erhalten werden. Der Begriff Defibrillation bezeichnet das Entstehen oder Vorhandensein von Fibrillen, d.h. feinen Härchen, welche von der Faser abstehen; diese Fibrillen sind für textile Anwendungen im Allgemeinen unerwünscht, da sie die Faser rau machen.
Die Defibrillation wird optisch durch eine Defibrillationsnote beurteilt. Dazu werden die Fasern in Wasser gegeben und geschüttelt. Unter dem Mikroskop wird danach das Vorhandensein von abstehenden Fibrillen überprüft. Zur Beurteilung werden Noten von 1 bis 6 vergeben. Bei Note 1 stehen keine Fibrillen ab (keine Defibrillation) bei Note 6 ist die Faser vollständig fibrilliert.
Die Dicke der erhaltenen Cellulosefasern beträgt vorzugsweise 2-20μηΊ,
Die Feinheit der Faser, d.h. Gewicht bezogen auf Faserlänge, beträgt bevorzugt 1 -4 dtex.
Die Einheit tex steht für Gramm auf 1000 Meter Faser; 1 dtex entspricht 0,1 tex oder Gramm auf 10000 Meter Faser.
Die Höchstzugkraft der Faser beträgt insbesondere 10 bis 100 cN/tex, besonders bevorzugt 20 bis 60 cN/tex.
Die Bruchdehnung der Faser beträgt insbesondere 1 bis 30%, besonders bevorzugt 10 bis 30%, z.B. 12 bis 20%.
Beispiele In den Beispielen verwendete Verbindungen und Rohstoffe:
EMIM Octanoat: 1-Ethyl-, 3-methyl-imidazolium octanoat (R1 in Formel I ist Ethyl und R3 in Formel I ist Methyl), EMIM Octanoat ist eine ionische Flüssigkeit, im Nachfolgenden auch mit IL für ionic liquid bezeichnet)
Cellulose: Eukalyptussulfid Zellstoff (Beispiele 1 bis 5) und Baumwoll-Linters in Beispielen 6 bis 1 1.
Beispiele 1 bis 5 In diesen Beispielen wurden Cellulosefasern gemäß nachfolgender Beschreibung hergestellt:
Herstellung der Spinnlösung
Zunächst wurde ein heterogenes Gemisch aus folgenden Bestandteilen hergestellt.
1 1 Gewichtsprozent Cellulose, Eucalyptus-Zellstoff
8,1 Gewichtsprozent Wasser und
80,9 Gewichtsprozent Octanoat
Dazu wurde EMIM Octanoat mit Eis versetzt, da bei einer Zugabe von Wasser eine Erwärmung auftritt. Anschließend wurde die Cellulose zugegeben. Das Gemisch wurde ca 45min in einem „AMK-Kneter" bei 40U/min und Raumtemperatur durchmischt.
Das Wasser wurde anschließend in einem Dünnschichtverdampfer (Typ: VD 83-6-RRS-1 1 der Firma VTA) abdestilliert:
Rotationsgeschwindigkeit: 400 U/min
Manteltemperatur 120 °C
Temperatur Austragspumpe: 1 10 °C
Vakuum: 60 mbar Nach der Destillation wurde eine Spinnlösung mit 12 Gew. % gelöster Cellulose erhalten.
Charakterisierung der Spinnlösung:
Die Charakterisierung der Spinnlösung erfolgt mittels eines Rheometers. Rheologische Unter- suchungen dienen in erster Linie zur Überprüfung der Spinnbarkeit einer Spinnmasse. Wichtige Kenngrößen sind hier die Nullscherviskosität, also die theoretische Viskosität bei keiner Belastung und der Crossover, also der Punkt, bei dem Verlust und Speichermodul gleich groß sind. Um diese Größen zu erhalten werden Frequez-Sweep-Tests durchgeführt. Zudem sollte die Spinnlösung strukturviskoses Verhalten aufweisen und kein Gel sein. Da über einen Luftspalt gesponnen wird, muss die Lösung ein ausreichend großes elastisches Verhalten aufweisen um stabile Filamente zu bilden, jedoch müssen diese Filamente auch verstreckt werden. Deshalb sollte auch ein ausreichend viskoses Verhalten vorhanden sein.
In diesem Fall wies die Spinnlösung je nach Temperatur eine Nullscherviskosität von 1000 Pas bei 1 10°C, bzw. 20000 Pas bei 50°C, sowie einen Crossover bei ca. 16rad/s bei 1 10°C) bzw. ca. 0,8rad/s bei 50°C auf. Ebenfalls besaß sie bis 50°C strukturviskoses Verhalten. Bestimmt wurden diese Werte mit einem„Dynamic Stress Rheometer SR 500" von Rheometrics. Als Messkopf diente eine Platte mit 25mm Durchmesser. Gemessen wurde ein kraftgesteuerter Frequenz-Sweep. Der Frequenzbereich ging von 100rad/s bis 0,1 rad/s bei einer Kraft von 100Pas. Diese Messung wurde jeweils bei 1 10°C bis 40°C absteigend in 10K Schritten durchgeführt. Der Messspalt betrug 1 mm.
Verarbeitung der Spinnlösung
Die Spinnlösung wurde in einen„Druckfiltrations-Kessel 10ltr" von Karl Kurt Juchheim überführt. Als Filter diente ein Metallgewebe aus rostfreiem austenitischem Stahl Werkstoffnummer 1.4401 mit einer Maschenweite von 0,043mm und einer Drahtstärke von 0,035mm.
Die Filtrationseinheit wurde auf einem Gestell über dem Extruder positioniert. Der Druckfilter- Kessel war mit einer beheizbaren Transfährleitung mit dem Einzug am Extruder verbunden.
Beim Extruder handelte es sich um einen Extruder mit der Bezeichnung Haake Polylab Rheo- cord. Die Schnecke des Extruders war kernprogressiv mit einem Verhältnis der Gangtiefen von 2 zu 1 , d.h. die Gangtiefe ist am Einzug doppelt so groß wie am Auslass. Der Durchmesser der Schnecke betrug 19mm, die Länge 25xDurchmesser, also 475mm.
Die Spinnmasse wurde mittels 2bar Druck durch den Filter in den Extruder geleitet. Dort wurde sie mit einer Schnecke zur Spinnpumpe befördert. Die eingesetzte Spinnpumpe war eine Feinprüf- Zahnradpumpe mit einem Fördervolumen von 0,6cm3/U. Die Spinnlösung wurde durch den Spinnkopf geleitet, wobei sie sich dort über einen weiteren Filter und einen Verteilerblock gleichmäßig auf die Düse verteilt wurde. Die hier eingesetzte Düse hat einen Lochdurchmesser von 60μηη mit einem L/D Verhältnis von 2/1 , besitzt 168 Loch und ist von Enka Technika. Dieses komplette Setup von der Druckfiltration bis zur Düse war auf die Spinntemperatur beheizt.
Die aus der Düse austretenden Filamente wurden über einen Luftspalt von 10mm in ein Koagulationsbad geführt. Das Koagulationsmittel enthielt Wasser als Nicht-Lösemittel. Die Temperatur des Koagulationsbades betrug 21 °C. Die Faser wurde nach einer Eintauchtiefe von 300mm umgelenkt und über ein Galettenduo mit einer definierten Geschwindigkeit aus dem Koagulationsbad abgezogen und weitertransportiert. Je nach gewünschter Verstreckung und Austrittsgeschwindigkeit variierte die Abzugsgeschwindigkeit gemäß Tabelle Es wurde eine Nassspinnanlage der Firma Fourne verwendet. Diese umfasst insgesamt 9 Ga- lettenduos.
Zwischen den ersten fünf dieser Galettenduos befanden sich 3 Waschbäder mit jeweils
1200 mm Länge. In ihnen befand sich Wasser mit einer Temperatur von 88°C. Den Abschluss dieser Waschstrecke bildete ein Waschgalettenduo. Hier wurde die Faser ein letztes Mal kontinuierlich mit Wasser bei Raumtemperatur gespült. Der Waschvorgang erfolgte direkt auf der Galette.
Nach dem Waschgalettenduo kamen zwei weitere Galettenduos für die Präparation zum Einsatz. Zwischen diesen beiden Antrieben befand sich ein wässriges Tauchbad, durch welches die Faser geleitet wurde. Durch die Präparation, das heißt durch die Additive im Tauchbad, wurde die Faser in üblicher Weise nicht-klebend ausgerüstet, so dass ein Verkleben der einzelnen Filamente bei der Trocknung verhindert wird.
Der Trockenschritt erfolgte auf einem beheizbaren Galettenduo bei 80°C. Anschließend wurde die Faser durch einen Heißluftkanal bei (1200mm; 120°C) geführt und nach dem letzten Galettenduo mit einem tensionsgesteuerten Oeriklon Barmag Wickler Typ WUFF 6E aufgespult.
Die vorstehende beschriebene Herstellung der Cellulosefasern wurde bei unterschiedlichen Be- dingungen wiederholt. In der Tabelle finden sich die notwendigen Angaben zur Herstellung und Eigenschaften der erhaltenen Cellulosefaser.
Die textilmechanischen Eigenschaften wurden mit einem„Favimat" der Firma Textechno gemessen. Es wurden jeweils die Mittelwerte aus 20 Einzelfasermessungen bestimmt.
Tabelle mit Angaben zur Herstellung und Fasereigenschaften
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel 1 2 3 4 5
Lösungskonzetration [%] 12 12 12 12 12
Spinntemperatur [°C] 54 60 60 90 90
Austrittsgeschwindigkeit [m/min] 5,9 5,9 12,8 12,8 27,8
Abzugsgeschwindigkeit [m/min] 10,7 10,7 22,5 15 39,0
Verstreckung [%] 80 80 90 120 40
Antriebe 1-9 [m/min] 10,7 10,7 22,5 28 39
Textilmechanische
Eigenschaften
Bruchdehnung [%] 6 9 6 6 6
Höchstzugkraft [cN/tex] 37 34 41 51 31
Einzelfaserfeinheit [dtex] 1 ,8 2,0 1 ,8 1 ,7 2,4
E-Modul [cN/tex] 1900 1600 1900 1900 1600
Beispiel 6-8:
Ausführung wie in Beispiel 1 -5. Als Zellstoff wurde Baumwoll-Linters eingesetzt. Der Alpha lulosegehalt führt zu noch wesentlich verbesserten Fasereigenschaften
Beispiel 9-1 1 (Vergleichsbeispiele)
Ausführung war wie in Beispiel 6-8, jedoch ohne Schneckenextruder:
Die Verstreckung konnte nicht mehr erreicht werden. Eine Zusammenfassung der Fasereigenschaften bei max. Verstreckung im Vergleich zu Beispiel 6-8 zeigt nachfolgende Tabelle:
Beispiel Beispiel Beispiel
9 10 1 1
Lösungskonzentration [%] 12 12 12
Spinntemperatur [°C] 54 60 60
Austrittsgeschwindigkeit [m/min] 5,9 5,9 12,8
Abzugsgeschwindigkeit [m/min] 8,5 10,2 17,9
Verstreckung [%] 45 70 40
Antriebe 1-9 [m/min] 8.5 10,2 17,9
Textilmechanische Eigenschaften
Bruchdehnung [%] 14 16 15
Höchstzugkraft [cN/tex] 23 29 21
Einzelfaserfeinheit [dtex] 2,6 2,5 3,2
E-Modul [cN/tex] 800 900 600