Optisches Element, optische Anordnung und Herstellungsverfahren
Bezugnahme auf verwandte Anmeldung
Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der deutschen Patentanmeldung DE 10 2014 224 717.9 vom 03. Dezember 2014, deren gesamter
Offenbarungsgehalt durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht wird.
Hintergrund der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein optisches Element zur Transmission von Strahlung, umfassend: einen ersten Oberflächenbereich, der einen optisch genutzten Bereich des optischen Elements umgibt, sowie einen zweiten
Oberflächenbereich, der an den ersten Oberflächenbereich angrenzt, wobei zwischen dem ersten Oberflächenbereich und dem zweiten Oberflächenbereich eine umlaufende Kante gebildet ist. Die Erfindung betrifft auch eine optische Anordnung mit einem solchen optischen Element sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen optischen Elements.
Die Benetzung der Oberflächen von optischen Elementen mit Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, hat in der Regel negative Auswirkungen auf deren optische Eigenschaften. Durch die Benetzung können sich beispielsweise kontaminierende Stoffe wie Salze auf deren Oberflächen ausbilden. Diese Problematik spielt insbesondere in der Immersionslithographie eine Rolle, bei der zwischen einem letzten optischen Element eines Projektionsobjektivs und einem lichtempfindlichen Substrat eine Immersionsflüssigkeit eingebracht ist.
Es ist bekannt, dass die Benetzung eines optischen Elements außerhalb eines optisch genutzten Bereichs bzw. Durchmessers, an dem das optische Element in die Immersionsflüssigkeit eintaucht, sich negativ auf dessen optische
Eigenschaften auswirken kann: Verdampft die benetzende Flüssigkeit an einer Oberfläche außerhalb des optisch genutzten Oberflächenbereichs, entsteht Verdunstungskälte. Daher kann sich in dem benetzten Bereich eine
Wärmesenke ausbilden, die sich negativ auf das Temperaturgleichgewicht des optischen Elements auswirken kann. Beispielsweise kann sich dadurch bei optischen Elementen in Form von Linsen die Brechzahl des als Grundkörper verwendeten Materials lokal verändern, was zu Abbildungsfehlern führen kann.
Um eine Benetzung von optischen Elementen mit Wasser zu vermeiden oder um Wasser schnell von diesen zu entfernen, ist es bekannt, optische Elemente mit hydrophoben Beschichtungen zu versehen. Beispielsweise ist in der WO 2008/031576 A1 ein optisches Element aus einem für Wellenlängen im UV- Bereich transparenten Material beschrieben, auf das eine hydrophobe
Beschichtung aufgebracht ist. Die hydrophobe Beschichtung ist außerhalb des optisch freien Durchmessers bzw. außerhalb des optisch genutzten Bereichs des optischen Elements gebildet und weist zumindest eine UV-beständige und bevorzugt UV-Strahlung bei einer Wellenlänge von weniger als 260 nm absorbierende Schicht auf. Das optische Element kann als Plankonvexlinse ausgebildet sein, an deren planer Oberfläche ein konisch geformter Linsenteil ausgebildet ist. Die hydrophobe Beschichtung kann an der konischen
Mantelfläche des konisch geformten Linsenteils und/oder an der planen Oberfläche gebildet sein.
Es hat sich gezeigt, dass die flüssigkeitsabweisenden Eigenschaften einer hydrophoben Beschichtung während der Lebensdauer des optischen Elements (in der Regel mehrere Jahre) z.B. aufgrund von dort angelagerten
Kontaminationen und/oder durch die Langzeit-Bestrahlung mit UV-Strahlung abnehmen können.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, ein optisches Element, eine optische Anordnung mit mindestens einem solchen optischen Element sowie ein Verfahren zur Herstellung eines optischen Elements anzugeben, bei denen der Einfluss der Benetzung mit einer Flüssigkeit, insbesondere mit Wasser, auf die optischen Eigenschaften des optischen Elements reduziert werden kann.
Gegenstand der Erfindung
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein optisches Element der eingangs genannten Art, welches eine den ersten Oberflächenbereich, die Kante und den zweiten Oberflächenbereich überdeckende einstückige Folie aufweist, die zumindest an ihrer dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich
abgewandten Seite ein hydrophobes Material enthält bzw. aus diesem gebildet ist. Insbesondere kann die Folie insgesamt, d.h. nicht nur an ihrer dem ersten und zweiten Oberflächenbereich abgewandten Seite ein hydrophobes Material enthalten oder aus einem hydrophoben Material bestehen.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, an Stelle einer hydrophoben
Beschichtung eine hydrophobe Eigenschaften aufweisende Folie auf das optische Element aufzubringen. Die Folie überdeckt hierbei sowohl den ersten
Oberflächenbereich, der typischer Weise zumindest teilweise in die
Immersionsflüssigkeit eintaucht, als auch den zweiten Oberflächenbereich und die zwischen diesen Oberflächenbereichen gebildete Kante. In den von der Folie überdeckten Bereichen wird der Benetzung mit einer Flüssigkeit, insbesondere mit Wasser, aufgrund der hydrophoben Eigenschaften der Folie entgegengewirkt. Die Folie ist typischer Weise zumindest mit dem ersten Oberflächenbereich und mit dem zweiten Oberflächenbereich des optischen Elements z.B. durch Kleben verbunden und überdeckt somit auch die umlaufende Kante zwischen den beiden Oberflächenbereichen.
Verliert das hydrophobe Material der Folie während der Lebensdauer des optischen Elements seine flüssigkeitsabweisenden Eigenschaften, so kann die Folie von dem optischen Element entfernt und gegen eine neue Folie ausgetauscht werden, ohne dass zu diesem Zweck das optische Element aus der optischen Anordnung entfernt werden muss, in welche dieses integriert ist. Im Gegensatz dazu müsste zum Austausch einer degradierten hydrophoben Beschichtung das optische Element zunächst aus der optischen Anordnung, beispielsweise einer Projektionsbelichtungsanlage, ausgebaut werden und in einer Beschichtungsanlage erneut beschichtet werden, was mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Folie vorgeformt und weist im Bereich der umlaufenden Kante bevorzugt einen Übergang in Form einer Biegung bzw. eines gekrümmten Abschnitts auf. Um eine Benetzung des optischen Elements am Übergang zwischen dem ersten Oberflächenbereich und dem zweiten Oberflächenbereich zu vermeiden, an dem die umlaufende Kante gebildet ist, ist es günstig, wenn eine durchgängige bzw. einstückige Folie verwendet wird, die auch die Kante überdeckt. Bei einer nicht
vorgeformten einstückigen Folie besteht typischer Weise das Problem, dass diese nicht präzise genug an dem optischen Element, genauer gesagt an dem ersten und zweiten Oberflächenbereich positioniert werden kann, ohne dass es
zum Einschluss von Luftblasen kommt, die sich ungünstig auf das Temperaturverhalten des optischen Elements auswirken können.
Um die Folie möglichst ohne den Einschluss von Luftblasen auf den ersten und zweiten Oberflächenbereich aufzubringen, wird bevorzugt eine vorgeformte Folie verwendet, die eine dreidimensionale Geometrie aufweist, welche an die Geometrie des optischen Elements, genauer gesagt an die Geometrie des ersten und zweiten Oberflächenbereichs und den Übergang im Bereich der Kante angepasst ist. Zu diesem Zweck weist die vorgeformte Folie typischer Weise einen ersten, z.B. konischen Folienabschnitt zur Verbindung mit dem ersten Oberflächenbereich und einen zweiten, z.B. planen Folienabschnitt zur Verbindung mit dem zweiten Oberflächenbereich auf. Gegebenenfalls kann die Folie sich über den zweiten Oberflächenbereich des optischen Elements weiter nach außen erstrecken, um dort vorhandene Bauteile zumindest teilweise abzudecken. In diesem Fall kann die Folie ggf. in einem über den zweiten Oberflächenbereich überstehenden Abschnitt eine an das zu überdeckende Bauteil angepasste Geometrie und/oder einen angepassten Zuschnitt aufweisen.
Die beiden Folienabschnitte der vorgeformten Folie sind typischer Weise unter einem Winkel zueinander ausgerichtet, der im Wesentlichen mit dem Winkel übereinstimmt, den die beiden Oberflächenbereiche des optischen Elements an der Kante miteinander einschließen. Auf diese Weise kann ein passgenauer Sitz der vorgeformten Folie an dem optischen Element erzeugt werden.
Zwischen den beiden Folienabschnitten ist ein Übergang in Form eines gekrümmten Abschnitts bzw. einer Biegung gebildet, der die beiden
Folienabschnitte in der Regel stetig miteinander verbindet. Der Übergang kann als Biegung mit einen (kleinen) Krümmungsradius von z.B. 2 mm oder weniger ausgebildet sein. Gegebenenfalls kann der Übergang auch unstetig, d.h. als Biegung bzw. als gekrümmter Abschnitt in Form eines Knicks in der Folie, ausgebildet sein. Der vorgeformte Übergang zwischen den beiden
Folienabschnitten und somit die dreidimensionale Form der Folie kann beispielsweise durch Prägen oder durch Tiefziehen einer Folie mit einer beispielsweise planen Geometrie erzeugt werden. Alternativ kann die gesamte Folie mit ihrer dreidimensionalen Geometrie schichtweise aufgebaut werden, beispielsweise mittels eines 3D-Druckers oder dergleichen. Die Verformung, insbesondere im Bereich des Übergangs zwischen den Folienabschnitten, ist auch nach der Anbringung der Folie am optischen Element bzw. nach dem ggf. erforderlichen Ablösen der Folie von dem optischen Element zu erkennen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Folie durch mindestens eine Klebelage mit dem ersten Oberflächenbereich und mit dem zweiten
Oberflächenbereich des optischen Elements verbunden. Die Klebelage verbindet die Folie bevorzugt flächig mit dem ersten und mit dem zweiten Oberflächenbereich. Ggf. ist es erforderlich, das hydrophobe Material der Folie bzw. die Folie selbst vorzubehandeln, um die Adhäsion an der Klebelage zu erhöhen. Zu diesem Zweck kann das hydrophobe Material der Folie einer Oberflächenbehandlung, beispielsweise einem Ätzprozess, einer Plasma- Behandlung und/oder einer mechanischen Bearbeitung unterzogen werden.
Bei einer Weiterbildung weist die Klebelage einen ersten Klebelagenabschnitt zur Verbindung der Folie mit dem ersten Oberflächenbereich und/oder einen zweiten Klebelagenabschnitt zur Verbindung der Folie mit dem zweiten
Oberflächenbereich auf. Aufgrund der flächigen Verbindung in dem ersten und/oder dem zweiten Oberflächenbereich ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Klebelage auch im Bereich der Kante bzw. des Knicks angebracht ist, d.h. dieser Bereich kann ausgespart werden.
Insbesondere wenn die Folie selbst als wärmeleitendes Bauteil ausgebildet ist, ist es ggf. ausreichend, die Folie nur an dem zweiten Klebelagenabschnitt mit dem zweiten Oberflächenbereich zu verbinden oder eine durchgehende
Klebelage zu verwenden, die sich nur teilweise in den ersten
Oberflächenbereich hinein erstreckt. In diesem Fall kann die
Immersionsflüssigkeit in den nicht von der Klebelage bedeckten Bereich zwischen der Folie und dem optischen Element eindringen. Durch die wärmeleitenden Eigenschaften der Folie kann die Temperatur der
Immersionsflüssigkeit in diesem Bereich weitgehend homogenisiert werden, so dass das Eindringen der Immersionsflüssigkeit praktisch keine Auswirkungen auf die optischen Eigenschaften des optischen Elements hat.
Bevorzugt ist die Klebelage durch ein (doppelseitiges) Klebeband gebildet. Derartige Klebebänder sind mit vergleichsweise geringer Dicke von z.B. ca. 50 pm verfügbar. Insbesondere können der erste Klebelagenabschnitt durch einen ersten Abschnitt eines ersten doppelseitigen Klebebands und der zweite Klebelagenabschnitt durch einen zweiten Abschnitt eines doppelseitigen Klebebands gebildet sein, die jeweils flächig auf einen ersten bzw. zweiten Folienabschnitt der Folie aufgebracht werden, um mit dem ersten bzw. zweiten Oberflächenbereich des optischen Elements verbunden zu werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist zwischen der Folie und dem optischen Element ein bevorzugt einstückig ausgebildetes wärmeleitendes Bauteil angeordnet. Ein solches wärmeleitendes Bauteil zwischen der Folie und dem optischen Element ermöglicht es, eine lokale Temperaturänderung an dem optischen Element, welche z.B. durch die Benetzung mit einem
Flüssigkeitstropfen bzw. durch Verdunstungskälte an der dem optischen Element abgewandten Seite der Folie hervorgerufen werden kann, aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit des wärmeleitenden Bauteils über eine große Oberfläche zu verteilen, so dass das Auftreten von zu großen lokalen
Temperaturgradienten in dem optischen Element und damit verbundene Aberrationen bzw. Abbildungsfehler vermieden werden können.
Bei einer Weiterbildung ist das wärmeleitende Bauteil als wärmeleitende Schicht, insbesondere als metallische Schicht, ausgebildet. Insbesondere wenn
das optische Element in der Immersionslithographie eingesetzt wird, ist der für die Anbringung eines solchen Bauteils zur Verfügung stehende Bauraum typischer Weise verhältnismäßig klein, so dass keine Bauteile mit zu großer Dicke verwendet werden können. Die wärmeleitende Schicht kann eine Dicke aufweisen, die beispielsweise in einem Wertebereich zwischen 0,01 mm und 0,5 mm liegt.
Die wärmeleitende Schicht kann insbesondere auch zur Absorption von
Strahlung ausgebildet sein, die von dem optischen Element transmittiert wird. Bei der Strahlung, die von dem optischen Element transmittiert wird, handelt es sich typischer Weise um UV-Strahlung mit einer Nutz- bzw. Laser-Wellenlänge von weniger als 250 nm. Falls die wärmeleitende Schicht zumindest bei der Nutz-Wellenlänge der Strahlung, die von dem optischen Element transmittiert wird, absorbierend bzw. undurchlässig ist, kann die wärmeleitende Schicht als Strahlungs-Schutzschicht dienen, welche die Folie vor (Streu-)Strahlung aus dem optischen Element und somit vor dem ggf. auftretenden Verlust der flüssigkeitsabweisenden Eigenschaften des hydrophoben Materials bei der Bestrahlung mit UV-Strahlung schützt.
Die wärmeleitende Schicht kann insbesondere als Metallschicht bzw. als Metallfolie ausgebildet sein. Dies ist günstig, da metallische Materialien typischer Weise eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Zudem absorbieren metallische Materialien typischer Weise UV-Strahlung, so dass eine metallische Schicht bzw. eine metallische Folie als Strahlungs-Schutzschicht dienen kann. Es versteht sich, dass es sich bei dem Material der wärmeleitenden Schicht nicht zwingend um ein Metall handeln muss.
Bei einer weiteren Weiterbildung erstreckt sich das (in diesem Fall typischer Weise einstückige) wärmeleitende Bauteil sowohl in den ersten
Oberflächenbereich als auch in den zweiten Oberflächenbereich. Das wärmeleitende Bauteil überdeckt somit die Kante zwischen dem ersten und
dem zweiten Oberflächenbereich, so dass eine Wärmeleitung bzw. ein
Wärmeübergang zwischen dem ersten und zweiten Oberflächenbereich erfolgen kann. Grundsätzlich ist es günstig, wenn das wärmeleitende Bauteil eine möglichst große Fläche überdeckt, um die wärmeleitende Wirkung des Bauteils optimal nutzen zu können. Daher ist es günstig, wenn das
wärmeleitende Bauteil sich sowohl in den ersten als auch in den zweiten Oberflächenbereich erstreckt. Alternativ kann das wärmeleitende Bauteil ggf. nur in dem ersten Oberflächenbereich angebracht sein, der benachbart zum optisch genutzten Bereich des optischen Elements gebildet ist, oder ggf. nur in dem zweiten Oberflächenbereich.
Bei einer Weiterbildung ist das wärmeleitende Bauteil zwischen eine erste Klebelage und eine zweite Klebelage eingebettet. Wie weiter oben beschrieben wurde, können die erste und die zweite Klebelage jeweils in der Art eines doppelseitigen Klebebands ausgebildet sein, zwischen denen das
wärmeleitende Bauteil, insbesondere die wärmeleitende Schicht, angeordnet ist.
Bei einer Weiterbildung erstreckt sich das wärmeleitende Bauteil in dem ersten Oberflächenbereich und/oder in dem zweiten Oberflächenbereich nicht bis zum Rand der Folie. Wie weiter oben beschrieben wurde, darf in den Zwischenraum zwischen der Folie und dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich keine Flüssigkeit eindringen. Um dies zu erreichen, kann es günstig sein, wenn das wärmeleitende Bauteil, insbesondere in Form der wärmeleitenden Schicht, sich nicht bis zum Rand der Folie erstreckt, sondern von diesem einen Abstand von beispielsweise mehr als ca. 1 mm oder ca. 2 mm aufweist. Auf diese Weise können in einem jeweiligen umlaufenden Randbereich der Folie eine oder ggf. mehrere Klebeschichten zwischen der Folie und dem ersten bzw. zweiten Oberflächenbereich angeordnet werden, welche den Zwischenraum zwischen der Folie und dem ersten bzw. zweiten Oberflächenbereich randseitig abdichten.
Bei einer weiteren Ausführungsform weist das wärmeleitende Bauteil ein bevorzugt metallisches Material mit einer Wärmeleitfähigkeit von mehr als 100 W rrf 1 K" auf. Wie weiter oben beschrieben wurde, kann es sich bei dem wärmeleitenden Bauteil beispielsweise um eine metallische Schicht handeln, deren Wärmeleitfähigkeit im oben angegebenen Bereich liegt. Die
Wärmeleitfähigkeit von metallischen Materialien liegt typischer Weise bei weniger als 500 W m"1 K"1. Die Wärmeleitfähigkeit des wärmeleitenden
Bauelements bezieht sich auf die Betriebstemperatur der optischen Anordnung, die in der Regel mit der Raumtemperatur (22°C) übereinstimmt.
Bei einer Ausführungsform ist die Folie selbst als wärmeleitendes, bevorzugt metallisches Bauteil mit einer Wärmeleitfähigkeit von mehr als 100 W m"1 K"1 ausgebildet. In diesem Fall kann in der Regel auf das Vorsehen eines wärmeleitenden Bauteils zwischen der Folie und dem ersten und/oder dem zweiten Oberflächenbereich verzichtet werden. Typische hydrophobe
Materialien weisen in der Regel eine vergleichsweise geringe
Wärmeleitfähigkeit auf, so dass diese für die Realisierung einer
wärmeleitenden Folie in der Regel nicht in Frage kommen. Bei der hier beschriebenen Ausführungsform ist es daher günstig, wenn das hydrophobe Material in Form einer Beschichtung auf die Folie aufgebracht wird, so dass die Folie selbst aus einem nicht hydrophoben, beispielsweise metallischen Material gebildet werden kann. Wie oben beschrieben wurde, liegt die
Wärmeleitfähigkeit von metallischen Materialien typischer Weise bei weniger als 500 W m"1 K" .
Bei dem Material mit der Wärmeleitfähigkeit von mehr als 100 W m"1 K" des wärmeleitenden Bauteils in Form der Folie oder des wärmeleitenden Bauteils, welches zwischen der Folie und dem ersten und/oder zweiten
Oberflächenbereich angebracht ist, kann es sich insbesondere um ein Material handeln, welches ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend: Ag, Cu, Au, AI,
Mo, Messing, Zn, Mg, Wolfram, Kohlenstoff (z.B. Grafit, Nanoröhren, Diamant), SiC, AIN, Si, NiP.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist das hydrophobe Material der Folie ausgewählt aus der Gruppe umfassend: Polyolefine, z.B. Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Polypropylen, Polyacrylate, z.B. (Poiy-)methyl-Methacrylat, (Polyvinylchloride, Polystyrene, Polysiloxane, Polycarbonate und Epoxypolymere. Insbesondere PTFE bzw. Teflon lässt sich leicht in Form einer Folie herstellen und ist für die vorliegende Anwendung daher gut geeignet. Es versteht sich, dass die Folie neben dem hydrophoben Material noch weitere Materialien aufweisen kann, beispielsweise in Form von Fasern zur Erhöhung der
Steifigkeit der Folie, etc.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist das hydrophobe Material der Folie an der dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich abgewandten Seite der Folie in Form einer Beschichtung aufgebracht. In diesem Fall kann die Folie selbst aus einem nicht hydrophoben Material bestehen. Insbesondere kann das Material der Folie in diesem Fall eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen und als wärmeleitendes Bauelement dienen, wie weiter oben beschrieben wurde. Bei der mit dem hydrophoben Material beschichteten Folie kann es sich beispielsweise um eine Metallfolie handeln, die mit hydrophoben Molekülen beschichtet ist, welche eine oder mehrere Fluoralkylgruppen oder/und
Hydrocarbongruppen enthalten. Alternativ können auf die Metallfolie kolloidale SiO2-Nanopartikel oder SiO2-Soot aufgebracht und diese mit einer Fluorsilan- Beschichtung versehen werden. Eine weitere Möglichkeit zur Bildung der hydrophoben Beschichtung ist das Aufbringen einer Schicht aus kolloidalem Silizium mit einer Hydrocarbonschicht.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist das hydrophobe Material an der dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich abgewandten Seite der Folie aufgeraut bzw. strukturiert, um eine höhere Hydrophobizität zu erreichen. Es
hat sich gezeigt, dass durch eine Strukturierung bzw. durch das Erzeugen einer rauen Oberfläche im Bereich des hydrophoben Materials die hydrophoben Eigenschaften des hydrophoben Materials verbessert werden können. Um dies zu erreichen, kann die Folie bzw. das hydrophobe Material der Folie einer Oberflächenbehandlung unterzogen werden, beispielsweise einem Ätzprozess, einer Plasma-Behandlung und/oder einer mechanischen Bearbeitung, wie sie auch für die Erhöhung der Adhäsion an der Klebelage verwendet wird.
Bei einer weiteren Ausführungsform weist die Folie eine Dicke von weniger als 500 pm, bevorzugt von weniger als 350 pm auf. Wie weiter oben ausgeführt wurde, ist der zur Anbringung der Folie zur Verfügung stehende Bauraum insbesondere bei Projektionsbelichtungsanlagen für die Immersionslithographie sehr begrenzt. Die Dicke der Folie sollte jedoch auch nicht zu klein gewählt werden, d.h. die Folie sollte typischer Weise eine Mindest-Dicke von mehr als ca. 50 pm aufweisen.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist an dem ersten Oberflächenbereich und/oder an dem zweiten Oberflächenbereich des optischen Elements eine Strahlungs-Schutzschicht aufgebracht. Die Folie kann gegebenenfalls unmittelbar auf das unbeschichtete Material des optischen Elements
aufgebracht werden. Es ist aber auch möglich, die Folie in einem beschichteten Bereich auf das optische Element aufzubringen, beispielsweise auf eine
Strahlungs-Schutzschicht. Wie weiter oben beschrieben wurde, ist eine solche Strahlungs-Schutzschicht für mindestens eine (Laser-)Wellenlänge im UV- Wellenlängenbereich von weniger als 250 nm absorbierend bzw. im Idealfall undurchlässig. Die Strahlungs-Schutzschicht schützt auf diese Weise sowohl das hydrophobe Material als auch die Klebeschicht(en) vor Degradation durch Strahlung aus dem Inneren des optischen Elements.
Bei dem Material des optischen Elements kann es sich um synthetisches, amorphes oder ggf. kristallines Quarzglas (SiO2) handeln. Das optische
Element kann auch aus anderen Materialien, beispielsweise aus Bariumfluorid (BaF2) oder aus Germaniumdioxid (Ge02) gebildet sein.
Bei einer Ausführungsform bildet der erste Oberflächenbereich eine
umlaufende Mantelfläche eines konischen Volumenbereichs des optischen Elements. Die Ausbildung eines konischen Volumenbereichs an einem optischen Element ist günstig, wenn dieses für die Immersionslithographie genutzt werden soll, da das optische Element mit dem konischen
Volumenbereich in der Regel zumindest teilweise in die Immersionsflüssigkeit eintaucht. Der optisch genutzte Bereich des optischen Elements wird in diesem Fall typischer Weise von der Stirnseite des konisch geformten Teils des optischen Elements gebildet. Bei dem optischen Element kann es sich beispielsweise um eine Linse handeln, es ist aber auch möglich, dass z.B. eine planparallele Platte einen konischen Volumenbereich bzw. ein konisches Teilvolumen aufweist, an dessen Stirnseite die Linse bzw. die Platte in die Immersionsflüssigkeit eintaucht. Der optisch genutzte Bereich des optischen Elements ist typischer Weise poliert, der erste und zweite Oberflächenbereich sind hingegen an einem in der Regel matten, d.h. unpolierten Bereich des optischen Elements gebildet.
Bei einer Ausführungsform ist der zweite Oberflächenbereich plan und umgibt den ersten Oberflächenbereich ringförmig. In diesem Fall ist die umlaufende Kante typischer Weise zwischen dem planen Oberflächenbereich und dem zumindest im Bereich der Kante unter einem Winkel zum zweiten
Oberflächenbereich verlaufenden ersten Oberflächenbereich gebildet, der beispielsweise eine umlaufende Mantelfläche eines konischen Teils des optischen Elements bilden kann (s.o.). Das optische Element kann in diesem Fall beispielsweise als Plankonvexlinse oder als planparallele Platte
ausgebildet sein.
Die Erfindung betrifft auch eine optische Anordnung, insbesondere eine
Projektionsbelichtungsanlage für die Immersionslithographie, die mindestens ein optisches Element wie weiter oben beschrieben aufweist. Das optische Element ist in diesem Fall typischer Weise in einem Projektionsobjektiv der Projektionsbelichtungsanlage angeordnet, das zur Abbildung einer Struktur auf ein lichtempfindliches Substrat dient. Bei dem optischen Element kann es sich um ein benachbart zum lichtempfindlichen Substrat und somit zur
Strahlungsaustrittsseite des Projektionsobjektivs angeordnetes optisches Element beispielsweise in Form einer Linse handeln, das zumindest teilweise von der Immersionsflüssigkeit benetzt wird. Für den Fall, dass es sich bei dem letzten optischen Element um eine Planplatte mit einem konischen
Volumenbereich handelt, welche vollständig von der Immersionsflüssigkeit umgeben ist, kann mindestens ein weiteres optisches Element, z.B. eine Linse, in dem Projektionsobjektiv vorgesehen sein, das zumindest teilweise von der Immersionsflüssigkeit benetzt wird. Auch diese Linse bzw. die Planplatte können wie weiter oben beschrieben ausgebildet sein.
Bei einer Ausführungsform umfasst die optische Anordnung eine
Immersionsflüssigkeit, insbesondere Wasser, in welche das optische Element zumindest an einer Stirnseite eintaucht. Eine solche
Projektionsbelichtungsanlage ermöglicht die Abbildung von kleinsten Strukturen mit hoher Auflösung und Tiefenschärfe.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines optischen Elements wie weiter oben beschrieben, umfassend die Schritte:
Bereitstellen des optischen Elements, Bereitstellen der Folie, sowie Verbinden der Folie mit dem ersten Oberflächenbereich und mit dem zweiten
Oberflächenbereich des optischen Elements.
Die Folie wird bevorzugt über eine Klebeverbindung mit dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich des optischen Elements verbunden. Zu diesem
Zweck wird typischer Weise mindestens eine Klebelage, beispielsweise in der Art eines doppelseitigen Klebebands, das beispielsweise aus einem
geschlossenzelligen Acrylatklebstoff (ohne Schaumstoffträger) bestehen kann, auf die Folie aufgebracht bzw. aufgeklebt und die mit der Klebelage versehene Folie wird an dem optischen Element, genauer gesagt an dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich, angebracht bzw. angeklebt.
Bei einer Variante umfasst das Bereitstellen der Folie: Formen der Folie zur Ausbildung einer Biegung im Bereich der umlaufenden Kante, sowie Verbinden der geformten Folie mit dem ersten Oberflächenbereich und mit dem zweiten Oberflächenbereich des optischen Elements. Das Formen der Folie zum Bilden der Biegung im Bereich der umlaufenden Kante kann durch Prägen, durch Tiefziehen, etc. erfolgen. Gegebenenfalls ist es auch möglich, die gesamte Folie in einem generativen Schichtaufbauverfahren herzustellen, wobei auch die Biegung im Bereich der umlaufenden Kante geformt bzw. beim
schichtweisen Aufbauen gebildet wird. Wie weiter oben beschrieben wurde, bildet die Biegung einen stetigen oder ggf. unstetigen Übergang zwischen den beiden Folienabschnitten, die den ersten bzw. den zweiten Oberflächenbereich überdecken.
Wie weiter oben beschrieben wurde, kann zwischen die Folie und den ersten und/oder den zweiten Oberflächenbereich ein wärmeleitendes Bauelement, insbesondere eine wärmeleitende Schicht, z.B. in Form einer Metallfolie, eingebracht werden. Die wärmeleitende Schicht kann insbesondere zwischen zwei Klebelagen eingebettet werden und erstreckt sich ggf. nicht bis zum Rand des ersten und/oder des zweiten Oberflächenbereichs. Die Folie kann auch selbst aus einem wärmeleitenden, beispielsweise metallischen Material gebildet sein und mit einer hydrophoben Beschichtung versehen werden. Eine solche Beschichtung kann vor oder nach dem Formen der Folie auf die dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich abgewandte Seite der Folie aufgebracht werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele sind in der schematischen Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Projektionsbelichtungsanlage für die Immersionslithographie mit einem optischen Element in Form einer Linse, die einen konischen Volumenbereich aufweist, der teilweise in eine Immersionsflüssigkeit eintaucht,
Fig. 2a-d schematische Darstellungen mehrerer Prozessschritte bei der
Herstellung eines optischen Elements gemäß Fig. 1 , welches eine Folie mit einem hydrophoben Material aufweist, sowie
Fig. 3a-d schematische Darstellungen mehrerer Prozessschritte analog zu
Fig. 2a-d, bei denen zwischen der Folie und einem ersten und zweiten Oberflächenbereich des optischen Elements eine wärmeleitende Schicht eingebracht ist.
In der folgenden Beschreibung der Zeichnungen werden für gleiche bzw.
funktionsgleiche Bauteile identische Bezugszeichen verwendet.
In Fig. 1 ist schematisch eine optische Anordnung 10 in Form einer
Projektionsbelichtungsanlage für die Mikrolithographie, genauer gesagt in Form eines Wafer-Scanners, zur Herstellung von hochintegrierten
Halbleiterbauelementen gezeigt. Die optische Anordnung 10 umfasst als Lichtquelle einen Excimer-Laser 11 zur Erzeugung von Strahlung 2 mit einer Nutzwellenlänge λΒ von 193 nm, wobei auch andere Nutzwellenlängen, beispielsweise 248 nm, möglich sind. Ein nachgeschaltetes
Beleuchtungssystem 12 erzeugt in seiner Austrittsebene ein großes, scharf begrenztes und an die Telezentrie-Erfordernisse eines nachgeschalteten Projektionsobjektivs 13 angepasstes Bildfeld.
Hinter dem Beleuchtungssystem 12 ist eine Einrichtung 14 zum Halten und Manipulieren einer (nicht gezeigten) Photomaske so angeordnet, dass diese in der Objektebene 15 des Projektionsobjektivs 13 liegt und in dieser Ebene zum Scanbetrieb in einer durch einen Pfeil 16 angedeutete Abfahrrichtung bewegbar ist.
Hinter der auch als Maskenebene bezeichneten Ebene 15 folgt das
Projektionsobjektiv 13, das ein Bild der Photomaske mit reduziertem Maßstab, beispielsweise im Maßstab 4: 1 oder 5:1 oder 10: 1 , auf einen mit einer
Photoresistschicht belegten Wafer 17 abbildet. Der als lichtempfindliches Substrat dienende Wafer 17 ist so angeordnet, dass die ebene
Substratoberfläche 18 mit der Photoresistschicht im Wesentlichen mit der Bildebene 19 des Projektionsobjektivs 13 zusammenfällt. Der Wafer 17 wird durch eine Einrichtung 20 gehalten, die einen Scannerantrieb umfasst, um den Wafer 17 synchron zur Photomaske und parallel zu dieser zu bewegen. Die Einrichtung 20 umfasst auch Manipulatoren, um den Wafer sowohl in z- Richtung parallel zu einer optischen Achse 21 des Projektionsobjektivs 3, als auch in x- und y-Richtung senkrecht zu dieser Achse zu verfahren.
Das Projektionsobjektiv 13 hat als der Bildebene 19 benachbartes Abschlusselement ein optisches Element 1 in Form einer Plankonvexlinse mit einem konischen Volumenbereich 3, dessen Stirnseite 4 die letzte optische Fläche des Projektionsobjektivs 13 bildet und die in einem Arbeitsabstand oberhalb der Substratoberfläche 18 angeordnet ist. Zwischen der Stirnseite 4 und der Substratoberfläche 18 ist eine Immersionsflüssigkeit 22, im vorliegenden Fall Wasser, genauer gesagt Reinstwasser, angeordnet, um die ausgangsseitige numerische Apertur des Projektionsobjektivs 13 zu erhöhen. Mittels der
Immersionsflüssigkeit 22 kann die Abbildung von Strukturen auf der
Photomaske mit einer höheren Auflösung und Tiefenschärfe erfolgen als dies möglich ist, wenn der Zwischenraum zwischen dem optischen Element 1 und dem Wafer 17 mit einem Medium mit einer geringeren Brechzahl, z.B. Luft, ausgefüllt ist. Der Spalt, der den Zwischenraum ausbildet, ist in der Regel zwischen 2 mm und 4 mm groß.
Das Linsenelement 1 besteht im gezeigten Beispiel aus synthetischem, amorphem Quarzglas (S1O2) und weist den weiter oben beschriebenen konischen Volumenbereich 3 auf, an dessen Unterseite die Stirnseite 4 des Linsenelements 1 gebildet ist. Die von der Lichtquelle 1 erzeugte Strahlung 2 tritt gerichtet durch die Stirnseite des Linsenelements 1 hindurch, die einen optisch genutzten Bereich 4 des Linsenelements 1 bildet bzw. diesen begrenzt. Ein erster Oberflächenbereich 5 in Form einer umlaufenden Mantelfläche des konischen Linsenteils 3 umgibt den optisch genutzten Bereich 4 und ist teilweise von der Immersionsflüssigkeit 22 benetzt. An den konischen, radial innen liegenden Linsenteil 3 bzw. an die konische Mantelfläche 5 grenzt radial außen liegend ein planer, zweiter Oberflächenbereich 6 an. Zwischen dem konischen ersten Oberflächenbereich 5 und dem planen zweiten
Oberflächenbereich 6 ist eine ringförmig umlaufende Kante 7 gebildet, d.h. der erste und zweite Oberflächenbereich 5, 6 sind in radialer Richtung unter einem Winkel zueinander ausgerichtet, der im gezeigten Beispiel mehr als ca. 100° beträgt.
Sowohl durch den ersten Oberflächenbereich 5 in Form der Mantelfläche als auch durch den planen zweiten Oberflächenbereich 6 tritt die Strahlung 2 der Lichtquelle 11 nicht gerichtet hindurch, d.h. diese beiden Oberflächenbereiche 5, 6 befinden sich außerhalb des Strahlengangs der von der Lichtquelle 11 erzeugten Strahlung 2.
An den nicht bzw. nur teilweise in die Immersionsflüssigkeit 22 eintauchenden Oberflächenbereichen 5, 6 des Linsenelements 1 können Tröpfchen der Immersionsflüssigkeit 22 zurückbleiben. Wenn diese Tröpfchen verdunsten, kommt es lokal zu einer Abkühlung des Quarzglas-Materials des
Linsenelements 1 , was zu einer lokalen Änderung des Brechungsindexes sowie dazu führt, dass sich das Linsenelement 1 lokal infolge der Wärmeausdehnung deformiert. Beide Effekte können zu Bildfehlern führen und sind daher unerwünscht.
Um eine lokale Abkühlung des Linsenelements 1 durch die verdunstende Immersionsflüssigkeit 22 zu verhindern bzw. die hierbei auftretenden lokalen Temperaturgradienten zu minimieren, wird auf das Linsenelement 1 eine Folie 8 aufgebracht, die ein hydrophobes Material aufweist, wie nachfolgend anhand von Fig. 2a-d beschrieben wird.
In Fig. 2a ist eine einstückige Folie 8 mit einer dreidimensionalen Geometrie dargestellt, welche an die Geometrie des optischen Elements 1 , genauer gesagt an die Geometrie der ersten und zweiten Oberflächenbereiche 5, 6 angepasst ist. Im gezeigten Beispiel ist die Folie 8 nur an ihrer der
Immersionsflüssigkeit 22 zugewandten Seite aus einem hydrophoben Material gebildet, welches in Form einer Beschichtung 34 auf die Folie 8 aufgebracht ist. Die Beschichtung 34 kann vor oder ggf. nach dem Vorformen auf die Folie 8 aufgebracht werden. Die Folie 8 besteht im gezeigten Beispiel aus einem metallischen Material, beispielsweise aus Silber, und dient somit gleichzeitig als
wärmeleitendes Bauteil. Die Folie 8 weist im gezeigten Beispiel eine typischer Weise konstante Dicke D auf, die bei weniger als 500 μιτι, bevorzugt von weniger als 350 pm liegt und die in der Regel eine Dicke D von 50 pm nicht unterschreitet.
Die Beschichtung 34 aus dem hydrophoben Material kann beispielsweise hydrophobe Moleküle mit Fluoraklylgruppen und/oder Hydrocarbongruppen enthalten. Auch das Aufbringen von kolloidalen Si02-Nanopartikeln oder SiO2- Soot, die mit einer Fluorsilan-Beschichtung versehen werden, ist möglich, um das hydrophobe Material zu bilden. Alternativ kann eine Schicht aus
kolloidalem Silizium mit einer Hydrocarbonschicht versehen werden, um die hydrophobe Beschichtung 34 zu bilden. Es versteht sich, dass die hydrophobe Beschichtung 34 der Folie 8 auch auf eine andere als die hier beschriebene Art ausgebildet sein kann.
Bei dem in Fig. 2a gezeigten Beispiel ist die Folie 8 vorgeformt, d.h. diese weist einen ersten, konischen Folienabschnitt 8a und einen zweiten, planen
Folienabschnitt 8b auf, zwischen denen eine Biegung 8c bzw. eine Verrundung gebildet ist, die einen stetigen Übergang zwischen den Folienabschnitten 8a, 8b bildet. Gegebenenfalls kann der Übergang zwischen den Folienabschnitten 8a, 8b auch unstetig erfolgen, d.h. die Biegung 8c bildet einen Knick. Die vorgeformte Folie 8 kann beispielsweise durch Prägen oder Tiefziehen einer kreisringförmigen oder kreisförmigen planen Folie erzeugt werden, die geeignet zugeschnitten wird. Gegebenenfalls kann die dreidimensional geformte Folie 8 in einem generativen Schichtaufbauverfahren z.B. mittels eines 3D-Druckers, hergestellt werden. Das Vorformen der Folie 8 erleichtert das Aufbringen der Folie 8 auf den ersten und zweiten Oberflächenbereich 5, 6 des optischen Elements 1.
Fig. 2b zeigt die vorgeformte Folie 8, auf die eine Klebelage 30 in Form eines Klebebands aufgebracht ist. Im gezeigten Beispiel weist die Klebelage 30 einen
ersten Klebelagenabschnitt 30a auf, der auf den konischen Folienabschnitt 8a aufgebracht ist, um die Folie 8 mit dem ersten Oberflächenbereich 5 zu verbinden. Ein zweiter Klebelagenabschnitt 30b ist auf den planen,
ringförmigen Folienabschnitt 8b der Folie 8 aufgebracht und dient zur
Verbindung der Folie 8 mit dem zweiten, planen Oberflächenbereich 6 des optischen Elements 1. Im gezeigten Beispiel ist die Klebelage 30 zweiteilig ausgebildet, so dass der Bereich der Biegung 8c nicht mit einer Klebelage 30 versehen ist. Durch die Verwendung von zwei Klebelagenabschnitten 30a, 30b kann vermieden werden, dass die Klebelage 30 vorgeformt werden muss, wie diese bei der Folie 8 der Fall ist.
Gegebenenfalls kann auf das Vorsehen des ersten Klebelagenabschnitts 30a verzichtet werden, .d.h. die Folie 8 wird nur über den zweiten
Klebelagenabschnitt 30b mit dem zweiten, planen Oberflächenbereich 6 des optischen Elements 1 verbunden. In den zwischen dem ersten
Oberflächenbereich 5 und der Folie 8 gebildeten Spalt kann in diesem Fall die Immersionsflüssigkeit 22 eindringen, was aufgrund der wärmeleitenden
Eigenschaften der in Fig. 2a, b gezeigten Folie 8, welche eine Homogenisierung der Temperatur im Bereich des Spalts bewirkt, jedoch nahezu keine
Auswirkungen auf die Abbildungsqualität des optischen Elements 1 hat.
Fig. 2c zeigt die Folie 8 von Fig. 2b bei der Anbringung an dem optischen Element 1. Auf das optische Element 1 ist in dem ersten und zweiten
Oberflächenbereich 5, 6 eine Strahlungs-Schutzschicht 33 aufgebracht, die aus einem Material besteht, welches bei Wellenlängen von weniger als 250 nm, insbesondere bei der Nutzwellenlänge λΒ, absorbierende Eigenschaften aufweist bzw. für Strahlung bei diesen Wellenlängen im Wesentlichen undurchlässig ist. Als Strahlungs-Schutzschicht 33 kann beispielsweise ein oxidisches Material dienen, z.B. Titandioxid (TiO2), Tantalpentoxid (Ta2O5), Hafniumdioxid (HfO2), Zirkondioxid (ZrO2) etc.
Wie in Fig. 2c zu erkennen ist, wird der erste Kiebelagenabschnitt 30a an dem konischen Folienabschnitt 8a der vorgeformten Folie 8 mit dem ersten, konischen Oberflächenbereich 5 des optischen Elements 1 verbunden.
Entsprechend wird der zweite Klebelagenabschnitt 30b an dem planen
Folienabschnitt 8b mit dem zweiten, planen Oberflächenbereich 6 des optischen Elements 1 verbunden. Zu diesem Zweck wird die Folie 8 auf den ersten und zweiten Oberflächenbereich 5, 6 des optischen Elements 1 aufgesetzt, wie in Fig. 2c durch Pfeile angedeutet ist. Fig. 2d zeigt das optische Element 1 nach dem Abschluss des Verbindungsprozesses. Da der erste und der zweite Klebelagenabschnitt 30a, 30b jeweils ringförmig umlaufen, kann keine Immersionsflüssigkeit 22 in den Zwischenraum zwischen der Folie 8 und dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich 5, 6 eindringen.
In Fig. 3a-d ist ein Verfahren zum Herstellen eines optischen Elements 1 dargestellt, welches sich von dem in Zusammenhang mit Fig. 2a-d
beschriebenen Verfahren zunächst dadurch unterscheidet, dass die Folie 8 selbst aus einem hydrophoben Material besteht, und zwar im gezeigten
Beispiel aus PTFE. Es versteht sich, dass auch andere hydrophobe Materialien verwendet werden können, die in Form einer Folie 8 hergestellt werden können, beispielsweise andere Polyolefine, z.B. Polypropylen, Polyacrylate, z.B. (Poly-)methyl-Methacrylat, (Poly-)Vinylchloride, Polystyrenen, Polysiloxane, Polycarbonate, Epoxypolymere, etc.
Zwischen die vorgeformte Folie 8 und den ersten und zweiten
Oberflächenbereich 5, 6 ist bei dem in Fig. 3a-d gezeigten Beispiel ein wärmeleitendes Bauteil in Form einer wärmeleitenden metallischen Schicht 32 eingebracht ist. Wie in Fig. 3b zu erkennen ist, wird die metallische Schicht 32 zu diesem Zweck auf eine erste Klebelage 30 aufgelegt, die wie in Fig. 2b einen ersten und zweiten Klebelagenabschnitt 30a, 30b aufweist. Eine zweite Klebelage 31 , die ebenfalls einen ersten Klebelagenabschnitt 31a und einen zweiten Klebelagenabschnitt 31 b aufweist, bedeckt die wärmeleitende Schicht
32, so dass diese zwischen der ersten und der zweiten Klebelage 30, 31 eingebettet ist.
Zur Verbesserung der Adhäsion der Folie 8 an der ersten Klebelage 30 ist es ggf erforderlich bzw. günstig, das hydrophobe Material der Folie 8 einer
Oberflächenbehandlung, beispielsweise einem Ätzprozess, einer Plasma- Behandlung und/oder einer mechanischen Bearbeitung zu unterziehen. Das hydrophobe Material der Folie 8 kann alternativ oder zusätzlich auch auf der der Immersionsflüssigkeit 22 zugewandten Seite strukturiert und/oder aufgeraut werden, um dessen Hydrophobizität zu erhöhen. Zu diesem Zweck kann die Folie 8 auf der der Immersionsflüssigkeit 22 zugewandten Seite einer
Oberflächenbehandlung unterzogen werden, beispielsweise einem Ätzprozess, einer Plasma-Behandlung und/oder einer mechanischen Bearbeitung. Es versteht sich, dass eine solche Behandlung auch an der in Fig. 2a-d
beschriebenen Folie 8, genauer gesagt an deren hydrophober Beschichtung 34, durchgeführt werden kann.
Wie ebenfalls in Fig. 2b zu erkennen ist, ist die metallische Schicht 32 einteilig ausgebildet und erstreckt sich sowohl in den ersten Oberflächenbereich 5 als auch in den zweiten Oberflächenbereich 6 des optischen Elements 1 , d.h. die wärmeleitende Schicht 32 überdeckt die Biegung 8c der Folie 8 bzw. die Kante 7 zwischen dem ersten und zweiten Oberflächenbereich 5, 6. Auf diese Weise kann die wärmeleitende Schicht 32 eine Wärmeübertragung zwischen dem ersten und dem zweiten Oberflächenbereich 5, 6 herstellen. Als Materialien für die wärmeleitende Schicht 32 eignen sich insbesondere Metalle, die eine hohe Wärmeleitfähigkeit von beispielsweise mehr als 100 W m"1 K"1 aufweisen, beispielsweise Silber, welches eine Wärmeleitfähigkeit von 429 W m"1 K"1 aufweist, aber auch andere Metalle wie z.B. Ag, Cu, Au, AI, Mo, Zn, Mg, Wolfram, Legierungen wie z.B. Messing sowie nicht metallische Materialien wie Kohlenstoff (z.B. Grafit, Nanoröhren, Diamant), SiC, AIN, Si, NiP, ... . Die wärmeleitende Schicht 32 kann einstückig ausgebildet werden, ohne dass
diese zu diesem Zweck vorgeformt werden muss, da die wärmeleitende Schicht 32 auf die erste Klebelage 30 aufgebracht wird. Die wärmeleitende Schicht 32 kann alternativ vorgeformt werden, bevor diese auf die erste Klebelage 30 aufgebracht wird.
Wie insbesondere in Fig. 3b zu erkennen ist, erstreckt sich die wärmeleitende Schicht 32 weder bis zum inneren Rand des ersten Oberflächenbereichs 5 bzw. zum inneren Rand der Folie 8 noch bis zum äußeren Rand des zweiten
Oberflächenbereichs 6 bzw. bis zum äußeren Rand der Folie 8, sondern weist von diesem einen Abstand von mehr als ca. 1 mm oder von mehr als ca. 2 mm auf. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Immersionsflüssigkeit 22 in den Bereich zwischen der Folie 8 und den ersten und den zweiten
Oberflächenbereich 5, 6 eindringen kann. Gegebenenfalls kann sich die wärmeleitende Schicht 32 auch bis zum Rand des ersten und/oder zweiten Oberflächenbereichs 5, 6 erstrecken, sofern eine ausreichende Dichtigkeit der Verbindung zwischen der Folie 8 und dem ersten und/oder dem zweiten
Oberflächenbereich 5, 6 sichergestellt ist.
Anders als in Fig. 2a-d und in Fig. 3a-d gezeigt ist, kann die Folie 8 nicht nur den zweiten Oberflächenbereich 6 des optischen Elements 1 überdecken, sondern ggf. auch weitere Bauteile, beispielsweise eine Fassung oder dergleichen, an der das optische Element 1 in dem Projektionsobjektiv 13 befestigt ist. In diesem Fall weist die Folie 8, genauer gesagt deren planer Oberflächenbereich 8b einen Durchmesser auf, der größer ist als der
Durchmesser des optischen Elements 1 bzw. der Durchmesser des zweiten, planen Oberflächenbereichs 6. Gegebenenfalls kann der zweite
Oberflächenbereich 6 in dem über das optische Element 1 überstehenden Abschnitt an die Geometrie von dort vorhandenen Bauteilen angepasst werden, indem die Folie 8 in diesem Abschnitt vorgeformt oder geeignet zugeschnitten wird.
Es versteht sich, dass optische Elemente für die Immersionslithographie nicht zwingend die weiter oben beschriebene plankonvexe Geometrie aufweisen müssen, ein konisch ausgeformter Volumenbereich 3 ist jedoch für derartige optische Elemente typisch. Das optische Element 1 bzw. dessen Grundkörper kann insbesondere an Stelle von amorphem Quarzglas auch aus einem anderen Material bestehen, welches oberhalb einer Wellenlänge von ca. 250 nm bzw. ca. 193 nm transparent ist, beispielsweise aus kristallinem Quarzglas (S1O2), Bariumfluorid (BaF2) oder Germaniumdioxid (GeO2).