Vorrichtung zum Befestigen einer Gleitschutzkette Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum
Befestigen einer Gleitschutzkette auf einem Fahrzeugrad gemäss Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Um das Durchdrehen bzw. Gleiten von Antriebsrädern von Fahrzeugen auf Eis und Schnee zu verhindern und die Reibung beim Bremsen zu erhöhen, sind
Gleitschutzvorrichtungen verschiedener Arten bekannt. Die gebräuchlichste Art sind Ketten, die auf der Lauffläche des Reifens aufliegen und auf verschiedene Art und Weise am Reifen gehalten werden.
Um die Montage der Kette bzw. Gleitschutzvorrichtung zu vereinfachen, ist aus der EP 0 460 782 bekannt, die umlaufende, ringförmige Kette, die meist aus zwei
Kettensträngen mit in Abständen angeordneten
Verbindungsgliedern besteht, an sternförmig verlaufenden Armen zu halten und die sternförmig angeordneten Arme an der Felge bzw. an einer der Radschrauben zu befestigen. Es ist weiter bekannt, solche Gleitschutzvorrichtungen an einer, zumindest während der kalten Jahreszeit, fest mit der Felge verbundenen Platte durch geeignete Mechanismen
zu verbinden. Bei letzterer Ausführung ist es auch für ungeübte Fahrzeuglenker sehr einfach, die
Gleitschutzvorrichtung innerhalb von weniger als einer Minute auf einem Rad zu befestigen. Mit dem Aufkommen von Aluminiumfelgen, insbesondere von sogenannten Sportfelgen, ist es oft aus ästhetischen Gründen nicht erwünscht, dauerhaft eine Platte über der Felge montiert zu haben. Aus diesem Grunde sind die erstgenannten Vorrichtungen auf den Markt gekommen, welche eine Verbindung der Haltearme mit nur einer der Radschrauben ermöglichen.
Aus der Praxis ist es bekannt, dass beim Fahren die Kette dem Rad nachläuft, d.h. die Umdrehungsgeschwindigkeit des Rades ist um einige Prozente grösser als diejenige der Kette. Dies bedeutet, dass die Kette bzw. die Arme, an denen die Kette befestigt ist, nicht fest mit der Felge verbunden werden dürfen. Es ist notwendig, dass die
Verbindung zwischen den Armen oder Bügeln, welche die Kette tragen und der Felge um die Radachse drehbar ist. Dieses Problem wird dadurch gelöst, dass die Verbindung der Bügel mit einer der Radschrauben aufwendig wird, weil bei den bekannten Vorrichtungen ein Zugelement, z.B. ein Seil oder ein Band aus der Mitte, d.h. dem
Symmetriezentrum der Bügel, zu einer der Radschrauben geführt wird, um die Gleitschutzvorrichtung an der Felge halten zu können. Dazu wird auf einer der Radmuttern ein Fixierelement (Adapter) mit einem Gewinde befestigt, welches in der kalten Jahreszeit am Rad verbleibt. Auf das
Gewinde wird eine rohrförmige axiale Verlängerung
aufgeschraubt, an deren freien Ende drehbar ein Hebelarm befestigt ist, welcher Hebel radial zum Felgenzentrum ausgerichtet ist. Am freien Ende des Hebelarms, das im Wesentlichen in die Drehachse des Rades zu liegen kommen muss, ist das zentral wirkende Zugorgan befestigt.
Durch den Schlupf der Kette auf dem Reifen wandern die Bügel an den Radschrauben, auch an der Radschraube mit dem daran befestigten Hebelarm vorbei. Dieser muss, um ein Schleifen an den Rändern der teuren Aluminium- oder
Magnesiumfelgen zu verhindern, eine Verlängerung befestigt sein, welche den Hebelarm über die Aussenkante der Felge anhebt. Dadurch entsteht beim Aufspannen der
Gleitschutzvorrichtung auf ein Rad stets eine radiale nach aussen wirkende Kraft auf die Radschraube, die durch die verhältnismässig grosse Länge der Verlängerungs-Hülse, d.h. dem axial verlaufenden Hebel, verstärkt wird. Zudem entstehen Wechsellasten auf die Radschraube durch den dauernden Umlauf der Gleitschutzkette auf dem Reifen. Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Vorrichtung besteht darin, dass die Befestigung der Hülse bzw. des daran befestigten radial verlaufenden Hebels bei jedem Montieren der Kette recht umständlich ist und die Montage durch die Elemente der Gleitschutzkette, insbesondere der Bügel, stark behindert wird.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, eine Gleitschutzkette zu schaffen, welche auf einfache Weise mit dem Rad verbunden und an diesem satt befestigt werden kann. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die
Gleitschutzkette derart auszubilden, dass in den Zeiten, in denen die Gleitschutzkette nicht montiert ist, am Rad keine axial abstehenden und damit gefährlichen Elemente weit nach aussen ragen und zudem den optischen Eindruck des Rades beeinträchtigen.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung gemäss den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Durch die Anordnung, bei der die Zugkraft des Zugelements auf die mindestens eine Radschraube axial zu dieser erfolgt, können radial auf die Radschraube wirkende
Wechsellasten vermieden werden. Im Weiteren wird es möglich, die Gleitschutzkette in kürzester Zeit und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen und ohne Kraftaufwand
montieren zu können. Der Automobilist muss einzig das Einhängeelement am Adapter einhängen und dann das
Zugelement spannen. Dies ermöglicht es, die
Gleitschutzkette auch bei schlechtesten
Winterverhältnissen in wenigen Sekunden auf die
Fahrzeugreifen aufzubringen und dort sicher zu befestigen.
Das Fahrzeug ist dadurch nur ganz kurze Zeit im
Stillstand.
Die Vorteile der zweiten Ausgestaltung bestehen darin, dass das Zugelement der Spannvorrichtung direkt oder annähernd direkt im Drehzentrum des Rades angreifen kann, weil der Angriff nicht auf einer einzelnen Radschraube erfolgt, sondern jeweils an einer zwei sich diametral gegenüberliegenden Radschrauben verbindenden Brücke, welche auf die beiden Adapter werkzeugfrei aufsteckbar ist. Dies bedeutet, dass wiederum entweder im Vorfeld der kalten Jahreszeit oder generell nur einmal zwei
Radschrauben Adapter, die mit der Kette mitgeliefert werden, aufgesetzt werden und danach die Kette völlig werkzeugfrei am Rad befestigt werden kann. Wiederum stehen die Adapter axial nicht über die Felge vor und behindern somit nicht die Ästhetik der Felge.
Anhand eines illustrierten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen
Figur 1 Fahrzeugreifen mit einer darauf
befestigten Gleitschutzkette,
Figur 2 die Gleitschutzkette mit den an einer
Halteplatte ausgebildeten Haltebügeln sowie die Kettenstränge zwischen den Enden der
Bügel,
Figur 3 eine Aufsicht auf eine Spannvorrichtung, montiert auf einer kreisförmigen Scheibe,
Figur 4 eine perspektivische Darstellung der Scheibe mit der Spannvorrichtung und einem
Zugelement,
Figur 5 die Gleitschutzkette mit den an einer
Halteplatte ausgebildeten Haltebügeln sowie die Kettenstränge zwischen den Enden der Bügel mit aufgesetzter Spannvorrichtung,
Figur 6 einen axialen Querschnitt durch einen Reifen mit einer erfindungsgemässen Vorrichtung zum Befestigen der Gleitschutzkette,
Figur 7 einen axialen Querschnitt durch den Stand der Technik gemäss EP 0 460 782, ■
Figur 8 einen Grundriss einer Halteplatte für
einsteckbare Draht-Haltebügel nach dem
Stanzen/vor dem Biegen,
Figur 9 eine Seitenansicht eines Auf ahmeflügels für einen Draht-Haltebügel,
Figur 10 einen Querschnitt durch den Flügel, gemäss
Fig. 9,
Figur 11 eine Seitenansicht eines
Verbindungselements ,
Figur 12 eine Aufsicht auf das Verbindungselement, Figur 13 einen Querschnitt durch das
Verbindungselement längs Linie XIII-XIII in Figur 11,
Figur 14 eine Seitenansicht des Haltebügels,
Figur 15 Aufsicht auf den Haltebügel,
Figur 16 einen Axialschnitt durch ein Rad mit auf dessen Felge aufgesetzter Vorrichtung und Figur 17 eine schematische Aufsicht auf einen Reifen mit einem auf zwei Radschrauben befestigten
Befestigungselement .
Auf einem Fahrzeugreifen, kurz Reifen 1, ist in Figur 1 in perspektivischer Darstellung eine Gleitschutzkette 3 dargestellt. Der Ausdruck Gleitschutzkette 3 umfasst in der vorliegenden Erfindung zwei Kettenstrange 5, welche im dargestellten Beispiel teils parallel, teils V-förmig verlaufend auf der Reifenlauffläche aufliegen. Die beiden Kettenstränge 5 werden durch querliegende Stege 7, auf denen Spikes 9 angeordnet sind, beabstandet gehalten. An einer Halteplatte 11, die stirnseitig zum Reifen 1 angeordnet ist und über einer Felge 13 liegt, sind beispielsweise vier Haltebügel 15 schwenkbar befestigt. Die Haltebügel 15 erstrecken sich über die Flanke des Reifens 1 in die Lauffläche des Reifens 1 hinein und tragen sowie positionieren die beiden Kettenstränge 5. Im Zentrum der Halteplatte 11 ist eine kreisrunde
Vertiefung 17 ausgebildet, in deren Zentrum eine
kreisrunde Öffnung 19 liegt. Der Durchmesser D der kreisrunden Öffnung ist grösser als der Durchmesser des Lochkreises für die Radschrauben 21 an der Felge 13. Die
bisher beschriebenen Elemente der Gleitschutzkette 3 sind aus dem Stand der Technik bekannt. Solche
Gleitschutzketten werden durch die Firma Confon AG, CH- 9424 Rheineck, hergestellt.
Um die Gleitschutzkette 3 auf einem Reifen 1 bzw. einem Fahrzeugrad befestigen zu können, ist auf einer
kreisrunden Scheibe 23, deren Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser D der Vertiefung 17, eine Spannvorrichtung 25 befestigt. Die Spannvorrichtung 25 umfasst eine in den Figuren nicht sichtbare Seiltrommel sowie eine mit der Seiltrommel verbundene Feder, welche ein Zugelement 27 aufnimmt und durch die Feder in das Gehäuse der
Spannvorrichtung 25 einzieht, wenn eine auf das Zugelement 27 wirkende Auszugskraft abnimmt. Die Spannvorrichtung 25 umfasst weiter eine Taste 29, mit welcher die Trommel einerseits gegen weiteres Ausziehen des Zugelements 27 und andererseits gegen das Einziehen des Zugelements 27 durch die Kraft der Feder arretierbar bzw. die Arretierung lösbar ist. Spannvorrichtungen 25 der dargestellten
Gattung sind im Handel erhältlich. Deren Aufbau kann auch ein anderer sein, z.B. eine durch eine Handkurbel
angetriebene Trommel zum Spannen des Zugelements 27 oder, falls das Zugselement 27 bandförmig ausgebildet ist, kann die Aufwickeltrommel auch durch eine aus der DE 8 132 887 Ul bekannten Ratsche betätigbar sein.
Das Zugelement 27 durchdringt die Scheibe 23 in einem radialen Abstand e zum Zentrum der Scheibe 23 in einer Führungsbohrung 31. Der radiale Abstand der Bohrung 31 vom Zentrum der Scheibe 23 entspricht im Wesentlichen dem Radius des Lochkreises für die Radschrauben 21 in der Felge 13 des Rades.
Am Ende des Zugelements 27 ist gelenkig eine
Einhängevorrichtung 33 befestigt. Vorzugsweise hängt die Einhängevorrichtung 33 in einer Schlaufe 35 des
Zugelementes 27 oder in einem eine gelenkige Verbindung zwischen Zugelement 27 und Einhängevorrichtung 33
erlaubenden Ring. Von Vorteil ist zudem zwischen
Zugelement 27 und Einhängevorrichtung 33 ein
Stopperelement 37 eingesetzt, welches einerseits an der Unterseite der Scheibe 23 anschlägt, wenn das Zugelement 27 von der Spannvorrichtung 25 eingezogen wird und andererseits erleichtert es die Handhabung der
Einhängevorrichtung 33, wenn letztere beim Fixieren der Gleitschutzkette 3 mit einer Radschraube 21 bzw. mit einem an der Radschraube 21 befestigten Fixierelement 39 aus der Spannvorrichtung 25 ausgezogen wird. Das Fixierelement 39, welches in bekannter Weise auf dem Kopf einer Radschraube 21 befestigt wird, umfasst beispielsweise einen
glockenförmigen Körper, in welchem radial nach innen wirkende Klemmelemente mittels einer Spannschraube aktiviert werden können, sodass der glockenförmige Körper am Kopf der Schraube 21 unlösbar befestigt ist. Über dem
glockenförmigen Körper ist beispielsweise ein Bolzen mit pilzförmigem Ende ausgebildet, in welchem die
Einhängevorrichtung 33 einhängbar und danach durch den Zug des Zugelementes 27 unlösbar gehalten ist. Um ein durch Erschütterungen und dergleichen hervorgerufenes
Herausfallen der Einhängevorrichtung 33 zu verhindern, ist in Letzterer beispielsweise eine schlüssellochf rmige Ausstanzung 41 angebracht, durch die der Kopf der
Radschraube 21 hindurchführbar ist.
Nachfolgend wird das Befestigen der Gleitschutzkette 3 auf einem am Fahrzeug montierten und am Boden aufliegenden Reifen 1 näher beschrieben.
Die Gleitschutzkette 3 wird im Wesentlichen axial von aussen auf den Reifen 1 aufgeschoben, d.h. alle vier im Beispiel dargestellten Haltebügel 15 übergreifen die
Flanke des Reifens 1 und schieben die Kettenstränge 5 aussen im Kontaktbereich mit der Strasse auf die
Reifenlauffläche. Die beiden Kettenstränge 5, die sich zwischen den beiden Haltebügeln 15 erstrecken, welche vor und hinter dem Auflagebereich des Reifens 1 auf dem Boden liegen, verbleiben im Bereich der Reifenflanke. Nun wird die Scheibe 23 an der Spannvorrichtung 25 von Hand
gehalten und die Einhängevorrichtung 33 am Ende des
Zugelements 27 wird an der Fixiervorrichtung 39, welche im Winterhalbjahr an einer der Radschrauben 21 befestigt ist, eingehängt. Durch Drücken der Taste 29 wird die
Arretierung in der Spannvorrichtung 25 gelöst und das Zugelement 27 in letztere eingezogen, d.h. auf einer Trommel aufgewickelt. Oder es wird das Zugelement 17 auf andere Weise gespannt. Durch die Kraft des Zugelements 27 bzw. der in der Spannvorrichtung 25 eingesetzten Zugfeder wird die Scheibe 23 in die Vertiefung 17 an der
Halteplatte 11 eingezogen und zieht dadurch die
Halteplatte 11 mit den Bügeln 15 axial an den Reifen 1. Durch eine entsprechende Betätigung der Taste 29 oder durch eine Rätschenanordnung kann das Spannelement 27 in der eingezogenen Position gehalten werden.
Nach einigen Metern Fahrt legen sich auch die beiden Kettenstränge 5, die anfänglich noch an der Reifenflanke gelegen haben, über die Reifenlauffläche.
Die Kraft des Zugelements 27 wirkt axial zur Radschraube 21 und es entstehen keine störenden Wechsellasten durch den Nachlauf der Gleitschutzkette 3 auf dem Reifen 1 in radialer Richtung auf die Radschraube 21 und das darauf aufgesetzte Fixierelement 39.
Zum Abnehmen der Gleitschutzkette 3 vom Rad muss nur die Spannung der Spannvorrichtung 25 aufgehoben und die
Einhängevorrichtung 33 am Fixierelement 39 ausgehängt werden. Zum Vergleich mit dem eingangs genannten Stand der Technik gemäss der Europäischen Patentschrift 0 460 782 ist in Figur 7 ein Querschnitt durch die bekannte Vorrichtung
dargestellt. Darin ist der unterschiedliche Verlauf des Zugelements 31 ersichtlich, welches nicht axial und nicht direkt an der Radschraube 21 angreift, sondern an einer Drehlagerung 47 am Ende eines Hebels 43, welcher die radiale Distanz zwischen der Achse der Radschraube 21 und der Drehachse des Rades überbrückt. Nebst einem axialen Verlängerungsstück 45 muss am Ende desselben, d.h.
zwischen dem Hebel 43 und dem Verlängerungsstück 45 eine weitere Drehverbindung ausgebildet sein. Im Weiteren ist ersichtlich, dass das Zugelement 31 bei der Montage der Gleitschutzvorrichtung nicht direkt mit der Radschraube 21 verbindbar ist, sondern dass am Zugelement 31 der Hebel 43 drehbar befestigt sein muss und dann das freie Ende des Hebels 43 auf umständliche Weise - bei kalten
Wintertemperaturen und Schneefall nur mit grossem Aufwand möglich - mit der Radschraube bzw. dem Verlängerungsstück 45 an derselben befestigt werden muss. Das
Verlängerungsstück 45 muss zudem eine grosse axiale Länge aufweisen, damit der Hebel 43 nicht mit Teilen der Felge in Kontakt gelangt, wenn sich das Gleitschutzelement beim Fahren auf dem Reifen dreht und der Hebel 43 seinerseits um die Achse der Radschraube 21 gedreht wird.
In einer Ausgestaltung der Erfindung, allerdings ohne die Vorteile einer koaxialen Wirkung der Spannvorrichtung 25 auf die Radschraube 21, könnte diese auf der Halteplatte 11 einer nach dem Stand der Technik ausgebildeten
Gleitschutzvorrichtung aufgesetzt werden. Eine solcher Art aufgesetzte Spannvorrichtung 25 ist in der Darstellung des Standes der Technik gemäss Figur 7 in gebrochenen Linien dargestellt .
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann die Spannvorrichtung auch mit der zentralen Schraube oder Mutter, mit der die Radbefestigung an der Radaufhängung befestigt ist, verbunden werden, sodass eine axial verlaufende Spannung gewährleistet ist.
Alternativ zur Spannvorrichtung 25 mit einer Feder könnte auch eine Ratsche, eine Winde oder eine andere einen Zug auf das Zugelement 27 ausübende Vorrichtung vorgesehen sein.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung greift das freie Ende des Zugelements 27 an einem Verbindungselement 49 an, welches die beiden Kopf-Teile 51 der zwei einander gegenüber liegenden Adapter 39 brückenartig miteinander verbindet (Figur 16) . Das Ende des Zugelements 27 ist an einer drehbaren Lasche 55 oder einem anderen geeigneten, eine drehbare Verbindung erzeugenden Element befestigt.
Nachfolgend werden die einzelnen Elemente der Vorrichtung näher umschrieben. In Figur 8 ist teilweise als Abwicklung und teilweise bereits abgekantet, die Halteplatte 11 für Haltebügel 55 dargestellt. Diese ist, bei Verwendung von
vier Haltebügeln 55, kreuzartig, bei fünf Haltebügeln entsprechend sternförmig gestaltet, d.h. es verlaufen radial aus dem Zentrum Z heraus vier, fünf oder sechs Arme 57 (Figur 8) . Die Kanten 59 der Arme 57 werden um 90° gebogen, so dass ein „Uw entsteht (vergl. Figur 10).
Zwischen den Kanten 59 können zwei oder mehr Laschen 61 ausgebildet sein, die ebenfalls umgebogen sind, so dass zwischen den Kanten 59 und den hochgebogenen Laschen 61 Zwischenräume 63 entstehen, welche die Drahthaltebügel 65 seitlich führen. Die Drahthaltebügel 65, wie sie in den Figuren 14 und 15 dargestellt sind, weisen eine ü-förmige Gestalt auf und deren Enden 67 sind rechtwinklig nach aussen oder U-förmig nach aussen und hinten umgebogen. Die Enden 67 durchdringen, wenn auf der Halteplatte 11 befestigt, die Kanten 59 in dort ausgebildeten Bohrungen 69 (vergl. Figur 9 und 16) oder in schräggestellten
Schlitzen. Die Drahthaltebügel 65 können werkzeugfrei durch Zusammenpressen von deren Schenkeln 65 Λ zwischen die Kanten 59 eingelegt und dann, angepasst an den Durchmesser der Felge 13 in die geeigneten, einander gegenüber liegenden Bohrungen oder Schlitze 69 eingehängt werden. Die Drahtbügel 65 bleiben darin Dank der durch das
Zusammenpressen aufgebauten Spannung gehalten, auch wenn diese bei Nichtgebrauch zur Achse Z hin hochgeklappt werden, um die Vorrichtung auf kleinem Raum zu stauen.
Die Drahtbügel weisen, wie in Figur 14 dargestellt, eine abgekröpfte Gestalt auf oder sie können gerade ausgebildet sein .
Im Zentrum der Halteplatte 11 ist eine Öffnung 71
ausgebildet, durch welche das Zugelement 27 von der
Spannvorrichtung 25 zur drehbar auf dem Verbindungselement 49 angebrachten Lasche 55 hindurchgeführt werden kann.
Als Verbindungsmittel des Zugelements 27 mit der Felge dient einzig das Verbindungselement 49. Letzteres kann werkzeugfrei auf zwei einander (bei 5-Lochfeigen) im
Wesentlichen diagonal gegenüber liegenden Adaptern 39 aufgeschoben werden (vergl. Fig. 17) . Bei 6-Lochfelgen auf zwei diagonal liegenden Adaptern 39. Geeignet ausgebildete Rasten (nicht dargestellt) halten das einmal aufgeschobene Verbindungselement 49 im Fahrbetrieb sicher an den
Adaptern 39 fest. Als Rasten dienen Elemente, z.B.
Federlaschen, die ein Verschieben des Verbindungselements 49 auf den beiden Adaptern 39 verhindern.
Anstelle der in den Figuren 8 bis 10 und 14 sowie 15 beschriebenen Halteplatte 15 bzw. Drahtbügel 65 kann auch eine Halteplatte 11, wie sie im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben worden ist (Figuren 1 bis 7), eingesetzt werden. Ebenso kann eine Halteplatte, wie sie aus dem Stand der Technik, beispielsweise in der EP 0 460 782 bekannt ist oder eine solche, wie sie beim Modell CENTRAX
der Firma Rud, dem Trak Sport der Firma Maggi Catenesta oder K-Summit der Firma Toole bekannt sind, eingesetzt werden . Alle oben aufgeführten Halteplatten 11 können durch das erfindungsgemässe Verbindungselement 49 mit der Felge 13 verbunden werden, ohne dass dazu ein dem Schlupf der Kette 3 auf dem Rad ausgleichendes, an einer Radschraube 21 drehbar gehaltenes Element benötigt wird. Das
Verbindungselement 49 bzw. der Befestigungslasche 55 oder ein anderes eine Drehung bezüglich des Verbindungselements 49 ermöglichendes Element liegt bei Felgen mit sechs
Löchern für die Radbolzen exakt über der Drehachse des Rades, bei häufig vorkommenden fünf Bohrungen leicht versetzt. Diese leichte Exzentrizität der Lasche 55 ist jedoch vernachlässigbar.